Jan Schejbal

“Es lebe die Freiheit!”

Archiv für 'Abhandlungen' Kategorie

Längere, sich meist nicht auf konkrete Ereignisse beziehende Texte, in denen ich über ein bestimmtes, meist politisches oder gesellschaftliches Thema schreibe.

Über den Wert von Kopien

Verfasst von Jan am 2008-02-07

Illegale Kopien werden als “Diebstahl geistigen Eigentums” angesehen und oft mit einem normalen Ladendiebstahl verglichen. Dabei wird allerdings gerne ein entscheidender Unterschied übersehen: Bei einem Ladendiebstahl erleidet der Verkäufer einen direkten Verlust, die Ware steht ihm nicht mehr zur Verfügung, und obwohl der Dieb einen Nutzen hat, entsteht dadurch keine neue Ware. Bei “Diebstahl von geistigem Eigentum” hingegen wird eine Kopie erstellt. Der “Eigentümer” hat sein Eigentum immer noch, der Dieb aber auch: Durch die Anfertigung von Kopien von Wissen wird das Wissen vermehrt. Mehr Menschen haben Zugang zu dem Wissen, und zwar ohne besonders großen materiellen Aufwand. Diese Eigenschaft von Informationen ist eine große Chance, da sich dadurch die Menschheit gut weiterentwickeln kann. Um das an einem Beispiel festzumachen: wenn z. B. ein Programm einer möglichst breiten Masse zur Verfügung steht, haben diese Menschen dadurch mehr Möglichkeiten bzw. können eine bestimmte Tätigkeit in kürzerer Zeit erledigen - das einzige Problem ist die dabei entfallende Vergütung des Urhebers.

Diese angenehme Eigenschaft von Wissen ist bereits seit langem bekannt. Aus diesem Grund wurden Bibliotheken eingerichtet. Über diese kann jeder sich weitgehend freien und kostenlosen Zugang zu Wissen verschaffen. Die Notwendigkeit von Bibliotheken basiert darauf, dass früher Wissen nur mit Hilfe von Büchern effektiv überliefert werden konnte, und Bücher waren in der Herstellung teuer. Heutzutage, in den Zeiten von Internetverbindungen, die in einer Sekunde den Inhalt eines Buches übertragen können, in den Zeiten, wo auf eine in die Hosentasche passende Festplatte der Inhalt mehrerer Tausend Bücher abgelegt werden kann, kostet die Vervielfältigung von Büchern, Musik, Filmen und sonstigen Werken nahezu nichts mehr. Leider wird dies derzeit mehr als Gefahr denn als Chance gesehen.

Dabei könnte man das jahrhundertealte Prinzip der Wissensverbreitung durch Bibliotheken heutzutage viel effektiver umsetzen: Ausleihen aus Bibliotheken sind zeitlich begrenzt, weil die Herstellung und Lagerung der Informationsträger (Bücher) teuer ist und deren Anzahl dadurch beschränkt. Damit viele Menschen die Informationen nutzen können, müssen sie sich abwechseln. Wenn man nun die Ausleihe aus einer Bibliothek durch eine Kopie ersetzen würde, würde der Aufwand mit der Verwaltung der Ausleihen wegfallen, und “Ausleihen” wären zeitlich unbeschränkt möglich. Andererseits wären sie aber nicht nötig: Solange das Wissen über das Internet jederzeit abrufbar wäre, müsste es noch nicht einmal überall vorgehalten werden, sondern könnte jederzeit bei Bedarf neu abgerufen werden. Die Kapazitäten sind da, die Netzwerke (eMule, Bittorrent) zur Verteilung sind da - wie man übrigens schön sehen kann, komplett von selbst entstanden. Technisch wäre diese Lösung innerhalb von wenigen Tagen zu realisieren. Stattdessen wird die Verbreitung und auch die legale Nutzung durch Kopierschutz und DRM erschwert, wo es nur möglich ist.

Es gibt dennoch Argumente, das Verfahren der freien Verteilung nicht unbeschränkt zu erlauben: Wenn jeder sämtlichen Content kopieren würde, statt ihn zu “kaufen”, würden die Urheber keinerlei Vergütung erhalten, und somit wäre in vielen Fällen der Anreiz weg, neuen Content zu schaffen - wird zumindest oft behauptet. Dieses Problem ist tief im System der freien Marktwirtschaft verankert, und es zu beheben dürfte schwierig bis unmöglich sein.

Dennoch sollte bedacht werden, dass ein Schaden nur entsteht, wenn jemand ein Werk kopiert, der es sonst gekauft hätte - was aber in den meisten Fällen nicht der Fall ist, ja nicht einmal sein kann, da die wenigsten Menschen, die sich zahlreiche Filme oder sogar komerzielle Programme aus dem Internet laden, es sich leisten könnten, all diese Programme zu kaufen. Wenn man jedoch diese Kopien zulassen wollte, müsste man eine Unterscheidung machen, die zu treffen kaum möglich ist: Wer würde sich dieses Werk kaufen, und wer nicht? Außerdem wäre ein solches Prinzip selbstverständlich absolut nicht in das System der Marktwirtschaft einzubinden, denn dort gilt, wer sich etwas nicht leisten kann, bekommt es nicht, selbst wenn es ohne Probleme möglich wäre.

Soweit die Theorie.

Bei einer Ausleihe aus Bibliotheken bekommen die Urheber zwar eine Vergütung - diese ist aber nicht besonders hoch. Dennoch habe bisher nicht feststellen können, dass Bibliotheken als Böse angesehen würden, ebensowenig haben sie dazu geführt, dass keine Bücher mehr geschrieben werden. Ihr Ziel - günstige Verbreitung von Wissen - ist mit Kopien deutlich einfacher und billiger zu erreichen. Insbesondere problematisch finde ich, dass die Urheber über die Verwertungsgesellschaften sogar eine Vergütung für eventuelle Kopien bekommen, nämlich über die Leermedienabgabe - und das obwohl sie gegen diese Verbreitung vorgehen!

Auffällig wird jedoch, dass oft nicht die Urheber gegen eine Verbreitung ihrer Werke kämpfen, sondern die Vertreter der einzelnen Zweige der Contentindustrie. Diese haben mit verschiedenen Mitteln die Urheber und Künstler von sich abhängig gemacht oder ihnen zumindest dieses Eindruck vermittelt. Darunter leiden nicht nur diejenigen, die die Werke nutzen möchten, sondern auch die Künstler selbst. Von dem Geld, was durch den Verkauf von Büchern, CDs und Konzerttickets eingenommen wird, sehen sie oft nur wenig oder gar nichts. Vieles geht für Werbung, den Vertrieb oder aber den Gewinn der Vertreter der Contentindustrie ab. Durch einen Direktvertrieb würden diese Kosten wegfallen.

Ein weiterer Teil sind die Produktionskosten. Besonders auffällig sind diese bei Filmen - die Effekte, das Verbrauchsmaterial, die Kulissen - all das verschlingt Geld. Auch die Produktion von Musik ist nicht günstig - ein aufwändiges Tonstudio ist nötig. Diese Kosten müssen irgendwie gedeckt werden. Auf freiwilligen Spenden basierende Systeme funktionieren oft nicht ausreichend. Jedes Abrechnungssystem verursacht aber seinerseits wiederum Kosten, außerdem wird dann versucht, eine Umgehung des Systems zu verhindern. Das sind die Mittel der Marktwirtschaft. Diese dienen als Hilfsmittel, um die genannten Probleme zu lösen - sie sind aber alles andere als ideal, da sie nie für leicht reproduzierbare Werke gedacht waren.

Das Problem ist, dass die Hilfsmittel sich inzwischen zu einem eigenständigen Monstrum in Form der Contentindustrie entwickelt haben, welches eine imense Macht besitzt und sie einsetzt, um die eigenen Interessen zu vertreten. Das Hilfsmittel hat sich selbst zum Selbstzweck gemacht. Genauso wie durch die Heilung eines gebrochenen Beines die Krücke unnötig wird, würde durch eine alternative, bessere Lösung von Urheberrechten die Contentindustrie unnötig werden - und daher versucht sie, Alternativen mit aller Kraft zu verhindern. Man stelle sich vor, die Krücke beißt sich am Bein fest und lässt nicht mehr los - und das schlimmste: Sie ist kräftig genug, dass man sie da ohne Weiteres nicht mehr weg bekommt.

Das unpassende Gleichnis, welches die Vervielfältigung von Werken mit Diebstahl gleichsetzt, stammt mitnichten von den Urhebern, also denjenigen, denen man das “geistige Eigentum” zusprechen müsste. Vielmehr wurde es von der Contentindustrie erfunden, die sich - zu Recht - am Stärksten dadurch bedroht fühlt. Seltsam, dass nicht die “Eigentümer” sich über den Diebstahl beschweren, sondern die Parasiten, die sich von ihnen ernähren.

Der Politik ist aber nicht allein die Schuld daran zu geben, dass die Interessen dieser Parasiten meist auch noch im Gesetz stehen. Vor allem bei Nachrichten wie “Kulturminister hören sich die Sorgen der Musikindustrie an” wird es deutlich:
Die Interessen der Bürger werden gegenüber denen der Contentindustrie vernachlässigt, weil diese einfach keine Stimme haben. Wenn bei einem Politiker ständig die Lobbyisten der Contentindustrie von ihren Sorgen erzählen, während die Gegenposition nie an die Politiker herangebracht wird - wen wundert es, dass nur die Position der Contentindustrie am Ende bei neuen Gesetzen berücksichtigt wird? Die Politiker machen das vermutlich nicht, weil sie geschmiert werden, sondern weil sie es einfach nicht besser wissen, da ihnen die Gegenposition noch nicht zu Ohren gekommen ist.

Das eigentliche Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass die Bevölkerung bzw. der engagierte Teil der Bevölkerung zu wenig organisiert ist und nicht offensiv genug an die Politik herangeht. Nur durch starke Organisation und gezielten Lobbyismus schafft es die Contentindustrie, die nur eine unbedeutende Minderheit ist, ihre Interessen gegen die der Mehrheit durchzusetzen. Eigentlich wäre es im genannten Fall nötig gewesen, dass am nächsten Tag neben der alten Nachricht eine neue steht: “Politiker hören sich die Sorgen der Konsumentenvertreter an”. Wenn das oft und effektiv genug passieren würde, dürften auch wieder vernünftigere Gesetze entstehen. Die Mehrheit braucht eine Lobby.

Die Grünen Parteien auf EU-Ebene haben bereits verstanden, dass Diebstahl und Kopien nicht das gleiche sind und die Urheberrechtsgesetze nicht dem Schutz der Urheberm sondern der parasitären Contentindustrie dienen, und sie bringen es in ihrer Kampange “I wouldn’t steal” auch gut rüber. Jetzt müssen “nur” noch die anderen 95% der Politiker überzeugt werden.

Fertige Lösungen habe ich auch nicht. Nur viele Gedanken.
Jan Schejbal, 2008 in einem Blogeintrag ;-)

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Über Energiesparen im Winter

Verfasst von Jan am 2007-11-19

Da der Klimawandel im Moment wieder Thema Nummer 1 in Deutschland ist, die Energiepreise steigen und der Engergiesparwahn zunimmt, wollte ich auf etwas aufmerksam machen, was vielen einfach nicht bewusst ist:

Im Winter macht das Strom sparen nicht immer Sinn. Nach dem Energieerhaltungssatz kann Energie nicht verbraucht, sondern nur umgewandelt werden, und das gilt auch für Strom. “Verbrauchter” Strom ist also nicht wirklich weg, sondern wird in irgendeine andere Art von Energie umgewandelt. Im Falle einer Glühbirne st das etwas Licht und viel Wärme, bei einer Energiesparlampe ist es viel Licht und etwas Wärme, bei einem Ventilator ist es zunächst einmal Bewegungsenergie und bei einem Computer ist es größtenteils Wärme (und ein bisschen Licht und die Bewegungsenergie durch die Lüfter). Bei Stand-by-Geräten wird ebenfalls fast der gesamte Strom, den sie “verbrauchen”, in Wärme umgesetzt.

Wie zu sehen ist, wird ein ziemlich großer Teil des verbrauchten Stroms direkt in Wärme umgewandelt. Was passiert aber mit dem Rest? Die sich bewegende Luft aus dem Ventilator wird irgendwann gebremst, und zwar durch Reibung. Dabei wird die Bewegungsenergie wieder in eine andere Form der Energie umgewandelt - in Wärme! Das Licht muss auch irgendwo hin. Es wird von den Objekten, auf die es trifft, nach und nach absorbiert und dabei wiederum in Wärme umgesetzt (den vernachlässigbaren Teil, der durch das Fenster entweicht, mal außer Acht gelassen). Bei einem Kühlschrank wird die “verbrauchte” Energie ebenfalls als Wärme frei (einfach mal auf der Rückseite die Kühlrippen anfassen).

Wie inzwischen deutlich geworden sein dürfte, taucht früher oder später der “verbrauchte” Strom in Form von Wärme wieder auf. Dadurch muss die Wohnung weniger auf andere Arten beheizt werden, sodass die “verschwendete” Energie dort wieder eingespart wird. Nicht umsonst bezeichnen einige Menschen ihren PC als 200-Watt-Elektroheizung. Wer mit Elektroheizungen heizt, wird am Ende immer den gleichen Stromverbrauch haben, egal ob er die Heizung mit 1000 Watt laufen lässt oder eben nur mit 500 und den Rest einem PC und einer Lampe mit 6 50-Watt-Glühbirnen. Der einzige Nachteil ist, dass die Lampen und der PC nicht als Heizung gedacht sind und durch dauernden Gebrauch abgenutzt werden, sodass eine Heizung doch billiger ist, da man sie nicht so häufig ersetzen muss. Vom persönlichen Stromverbrauch her macht es aber keinen Unterschied, und die anderen “Heizmethoden” haben meist angenehme “Neben”funktionen wie dass es in der Wohnung hell wird, primitive Unterhaltung über den Bildschirm flimmert oder zumindest (bei stand-by) per Fernbedienung abrufbar ist oder dass man im Internet surfen und bloggen kann.

Wenn man nun mit Gas oder Öl heizt, sieht das Ganze etwas anders aus. Gas und Öl sind pro Kilowattstunde deutlich billiger als Strom, und wenn man Strom “verschwendet”, ersetzt man die günstigere Gas- bzw Ölheizung durch eine Elektroheizung. Dennoch ist nicht der gesamte “verschwendete” Strom tatsächlich das, was man unnötiger Weise zahlen muss, sondern eben nur die Differenz zwischen dem Strom- und dem Gas/Ölpreis pro kWh.

Was dem Umweltaspekt angeht: Bei der Erzeugung und dem Transport von Strom gibt es immer Verluste (in Form von an die Umgebung abgegebener ungenutzter Wärme), sodass mehr fossile Energie aufgewendet werden muss, wenn zuerst ein Kraftwerk den Strom aus (durch Verbrennung oder Atomkraft gewonnener) Wärme erzeugt und eine Elektroheizug gleich welcher Art ihn dann wieder in Wärme umwandelt, als wenn die fossile Energie direkt in einer Gas- oder Ölheizung vor Ort ohne “Umweg” über den Strom in Wärme umgesetzt wird (deswegen ist Gas auch günstiger als Strom). Allerdings dürften die Brennöfen von Kraftwerken pro kWh umweltfreundlicher und effektiver sein als die Brenner von Gasheizungen (was die Verluste aber nur teilweise ausgleicht), und Öl muss auch noch zu den Verbrauchern transportiert werden, sodass auch da Verluste auftreten. Außerdem wird Energie aufgewendet, um neue Glühbirnen und Computer herzustellen, die duch unnötigen Gebrauch verschlissen wurden. Das dauernde Ein- und Ausschalten von Stand-by-Geräten dürfte aber auch zum Verschleiß beitragen, und zwar vermutlich mehr als der dauernde Stand-by-Betrieb.

Es gibt aber auch Ausnahmen: Eine Waschmaschine zum Beispiel wendet einen großen Teil der Energie auf die Erwärmung des Wassers auf, welches dann abgepumpt wird, sodass ein Teil des “verbrauchten” Stromes nicht zum Beheizen der Wohnung aufgewendet wird.

Für die meisten Geräte jedoch dürfte die Regel gelten: Im Winter (natürlich nur, wenn geheizt wird) ist es deutlich weniger schlimm, wenn man Strom “verschwendet”, wenn die entsprechenden Räume mit einer Elektroheizung beheizt werden, ist “Verschwendung” vom Stromverbrauch her weitgehend egal.

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Über die (scheinbaren) Vorteile von Videoüberwachung

Verfasst von Jan am 2007-10-28

Gestern bin ich durch einen Trickdieb um einen nicht gerade unerheblichen Geldbetrag ärmer geworden, obwohl mir das Verhalten verdächtig war und ich aufpasste. Diesen Trick kannte weder ich noch die Polizisten in dieser Form (auch wenn es nur eine minimale Abwandlung der üblichen Methoden war), und ich kann immer noch nicht nachvollziehen wie es klappen konnte, aber na ja, scheiße halt, eben Pech gehabt, kann man nix machen, Dummheit wird bestraft. (Wer Geld wechselt, sollte sich dabei eben nicht “helfen” lassen…)

Obwohl die Chancen, dass der Trickdieb gefasst wird und ich mein Geld wiedersehe, natürlich nahe Null sind, habe ich sofort (habe es eine Minute danach gemerkt) die 112 vom Handy aus angerufen und bekam dann auch (15 Minuten später, obwohl mitten in Frankfurt - naja, es gibt wohl wirklich wichtigeres) eine Streife vorbeigeschickt. Dummerweise bin ich im Personen beschreiben und Gesichter merken sehr schlecht (obwohl es mir durch die Fragen der - übrigens sehr freundlichen - Polizisten leichter fiel, als ich dachte). Obwohl sich der Vorfall in einer U-Bahn-Station ereignet hat, gab es keine Kamera (es war nicht am Bahnsteig, sondern auf der Zwischenebene) - und natürlich dachte ich “hm, Videoüberwachung wär echt nicht schlecht gewesen”. Damit hätte es nämlich recht sicher ein brauchbares Bild des Täters gegeben, was zumindest das Problem der Identifikation gelöst hätte. Selbst wenn ich nämlich in einer Woche Bilder anschauen soll (wie mir gesagt wurde), werde ich mich bis dahin wohl nicht mehr gut genug an den Täter erinnern.

Nun aber mal fix weitergedacht: Dieser Vorfall hätte sich überall ereignen können, eine U-Bahn-Station war es wohl, weil es da grad wärmer war als draußen. Wenn man also annimmt, dass Kameras für solche Fälle sinnvoll wären, wären eigentlich eine flächendeckende Überwachung die logische Folge daraus. Diese ist jedoch aus mehreren Gründen abzulehnen:

Bei jeder Maßnahme ist immer der Nutzen mit den Schäden zu vergleichen. Da wäre zuerst der direkte Schaden durch die immensen Kosten einer flächendeckenden Überwachung - Anschaffung, Wartung, Auswertung, Speicherung und Strom sind bei so was nicht billig. (Allein schon der Stromverbrauch dürfte mindestens ein zusätzliches Kraftwerk nötig machen.) Obwohl dieses Argument leider das Einzige sein dürfte, was Politiker interessieren würde, ist es eines der Unwichtigsten.

Videoüberwachung (egal ob flächendeckend oder nicht) kann auf drei Arten benutzt werden: Sinnvoller Gebrauch gegen wirkliche Straftaten, simpler Missbrauch (z. B. durch gelangweilte Polizisten, zum Verfolgen des unliebsamen Nachbarn oder zum Spannen) und - und das dürfte am Gefährlichsten sein - gezielter Missbrauch gegen politische “Straftaten”. Die Gefahr ist besonders gegeben, weil man Personen, die eine unbequeme Meinung äußern (Dissidenten), meist als Terroristen deklariert (siehe weniger demokratische Länder) und die Überwachungsmaßnahmen für Terroristen gedacht sind. So ein Missbrauch kann auch durch völlig andere Personen erfolgen als die, die (vielleicht sogar mit guten Absichten) die Überwachung eingeführt und damit aber auch das Missbrauchspotential geschaffen haben. Und dieses Missbrauchspotential ist sehr hoch, und damit ist im Falle einer demokratiefeindlichen Regierung Missbrauch vorprogrammiert.

Insbesondere an Bahnhöfen und Stationen (wo Überwachung meist stattfindet) und großen Straßen (Mautsystem!) ist es kritisch. Auch Dissidenten müssen reisen, und sie werden wohl kaum zu Fuß in die nächste Stadt laufen. Dissidenten und Terroristen ähneln sich sehr, man kann sogar beides gleichzeitig sein - der eigene (undemokratische) Staat und ein Teil der Bürger kann einen für einen Terroristen halten, währen die anderen (demokratischen) Staaten und der andere Teil der Bürger einen für einen Freiheitskämpfer und zu Unrecht politsch verfolgten Dissidenten halten. (Bevor Vermutungen kommen, nein, ich halte Deutschland nicht für eine Diktatur.)

Die Überwachung greift tief in die Freiheitsrechte ein, insbesondere in das Recht, sich innerhalb des Bundesgebiets frei zu bewegen - wird man wirklich zu einem Treffen der (Oppositions-)Partei seiner Wahl gehen, wenn man davon ausgeht, dass “Big Brother” (dem das vermutlich nicht gefällt) das sieht? Eine Totalüberwachung ist somit verfassungswidrig und nicht wünschenswert. Das Bundesverfassungsgericht ist übrigens auch dieser Meinung (zum Glück).

Ich kann jetzt aber wenigstens verstehen, warum die breite Masse bei der Frage “Wollt ihr die totale Überwachung?” ein lautes “JAAA!” brüllen würde. Ich würde es immer noch nicht tun. Aber ich war kurz davor. Hätte ich nicht nochmal darüber nachgedacht, würde hier wohl ein etwas anderes Posting stehen. Und über jede Sache erstmal lange nachzudenken, kann man wirklich nicht von jedem Bürger, der sich nicht wirklich für solche Themen interessiert, erwarten - das Verhalten der Masse ist also nachvollziehbar und man kann den Leuten leider keinen Vorwurf machen. Richtig ist es trotzdem nicht.

Wenn also wieder mal jemand meckert, dass man ja nur so lange gegen Videoüberwachung sei, bis man selbst Opfer wird, hier ist der Gegenbeweis, inklusive Argumentation.

Mal abgesehen davon hätte Videoüberwachung nur das Problem mit der Personenbeschreibung gelöst. Weg wäre der Dieb trotzdem (außer natürlich bei wirklich flächendeckender Überwachung, und das man die nicht will, ist entweder sowieso einleuchtend oder hilfsweise eben ausreichend durch das Bundesverfassungsgericht geklärt).

Übrigens noch zur Problematik des Geldwechselns allgemein: Es gibt sehr viel mehr normal verlaufende Wechsel als solche mit Betrügern. Aus Angst überhaupt nicht mehr zu wechseln wäre falsch, eine solche Mentalität würde mehr schaden als nutzen (irgendwann braucht man auch mal Kleingeld). Aber man sollte eben wachsam sein - ich Idiot hätte es besser wissen müssen, da während der Sache eigentlich klar war, dass ich entweder einem Betrüger oder einem Geisteskranken Geld welchsele, und ich zahlreiche dieser Betrügertricks kenne und eigentlich eher “Paranoid” als unvorsichtig bin. Übrigens sieht man hier einen recht klaren Fall, warum auch vermeintlich “kriminelles” Wissen nicht verboten werden sollte (wie es z. B. mit dem Hackerparagraphen geschieht), da dieses Wissen durchaus hilft, sich zu schützen (auch wenn es in diesem Fall nicht gereicht hat). Sehr zu empfehlen ist übrigens die englische TV-Serie “The Real Hustle”, bei denen solche und noch deutlich fiesere Tricks vorgeführt werden. (Beispiel: falsche Bankangestellte, die von ahnungslosen Kunden Geld entgegennehmen)

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Über technischen Datenschutz

Verfasst von Jan am 2007-10-08

Um eine Ausweitung von Überwachung und der Verwendung personenbezogener Daten zu behindern, sollte technischer Datenschutz in folgender Form vorgeschrieben sein:

Alle Systeme, sowohl im privaten als auch im behördlichen Bereich, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen so ausgelegt sein, dass sie für derzeit nicht erlaubte Nutzung von Daten (z. B. Zusammenführung, Auswertung, unbefugter Zugriff) nicht mit vertretbarem Aufwand benutzt werden können - selbst wenn diese Sicherheitsmaßnahmen zusätzliche Kosten verursachen und Nebenwirkungen wie schlechte Erweiterbarkeit zur Folge haben. (Bisher tendieren derartige Schutzvorschriften dazu, “Ausnahmen” zuzulassen, wenn solche Maßnahmen zusätzliche Kosten verursachen würden, wobei meist die Ausnahme zur Regel und somit der Schutz wirkungslos wird.) Das hieße also nicht nur ein Verbot, ein System gezielt auf Erweiterbarkeit im Bezug auf Data-Mining auszulegen, sondern sogar, eine solche Erweiterbarkeit gezielt aktiv (z. B. durch eine entsprechende Struktur der Datenbanken, an den dafür wichtigen Stellen hart im Programmcode verankerte Systeme usw.) zu behindern. Das würde verhindern, dass durch die Schaffung von eigentlich wünschenswerten Systemen gleichzeitig potenzielle Totalüberwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Denn wenn Schäuble nur einen Knopf drücken muss, um alle Mautdaten für die Fahndung zu verwenden, wird er eher dazu geneigt sein, als wenn dazu das gesamte System teuer quasi komplett ersetzt werden müsste. Ja, so etwas würde die Kosten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stark steigern - umso besser, wenn sich Datensammelei nicht mehr lohnt, ist das auch ein weiterer Schritt zum Datenschutz.

Ich plane, auf Basis dieser Idee eine Petition zu erstellen und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einzureichen. Ideen, Vorschläge, Kommentare und so weiter sind deswegen äußerst willkommen! Insbesondere interessant wären konkrete Entwürfe, wie man z. B. das Mautsystem, Statistiksysteme und ähnliche interessante Anwendungen entsprechend dieser Richtlinien entwerfen könnte.

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Über die Verfassungsfeindlichkeit der CDU/CSU

Verfasst von Jan am 2007-10-07

Endlich habe ich einmal Zeit und Lust, sich statt den zwar beliebten, aber meiner Meinung nach nicht allzu interessanten Newskommentaren längeren “Abhandlungen” über diverse Themen zu widmen. Fangen wir heute an mit der Frage: Ist die CDU/CSU verfassungsfeindlich?

Zunächst einmal: Die Verfasungswidrigkeit einer Partei muss vom Bundesverfassungsgericht beschlossen werden. Sowohl im ersten als auch im zweiten Senat befinden sich je vier Richter, die von der CDU/CSU nominiert wurden (von insgesamt je acht) - für einen Beschluss ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit nötig. Außerdem muss ein Verbotsverfahren ein Antrag gestellt werden, und das dürfen nur Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung. Weiterhin werden an ein Verbotsverfahren strenge Maßstäbe angelegt, um einen Missbrauch zu vermeiden, denn über den Erfolg von Parteien soll das Volk per Wahl und nicht ein Gericht per Urteil entscheiden. Es ist also klar, dass es wohl in absehbarer Zeit nicht zu einem Verbotsverfahren kommen wird (auch wenn die CDU/CSU es zumindest als Erinnerung, sich an die Verfassung zu halten, dringend nötig hätte). Ob die Möglichkeit, überhaupt Parteiverbote auszusprechen, sinnvoll ist, weiß ich auch nicht und möchte es hier nicht erläutern. Wenn Verbotsverfahren aber stattfinden sollen, dann müssen sie unvoreingenommen gehandhabt werden, d. h. unabhängig davon, ob eine Partei 2% oder 40% Stimmen hat.

Im Folgenden möchte ich nun erläutern, warum ich die CDU/CSU für verfassungswidrig halte.

Eine Partei ist laut Grundgesetz (Art. 21 Abs. 2) verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Somit kann man wohl davon ausgehen, dass Äußerungen der Politiker in der Partei völlig der Partei zuzurechnen sind. Manchmal geben Politiker (wie Merkel) aber offiziell im Namen der Partei bekannt, dass z. B. Jungs Ankündigung, dass ihm die Verfassung egal ist, inakzeptabel ist. (Jung kündigte an, entführte Flugzeuge notfalls abschießen zu lassen (und Beckstein fand es natürlich toll), obwohl das Bundesverfassungsgericht genau das schon lange vorher für unzulässig erklärt hatte.) Dennoch bin ich der Meinung, dass sich die Partei diese Äußerungen zurechnen lassen muss. Auf eine derart klare und auch noch mehrfach geäußerte Ankündigung, die Verfassung bei Bedarf zu brechen, müsste ein sofortiger Ausschluss aus der Partei folgen - ansonsten zeigt die Partei, dass sie solche verfassungsfeindlichen Äußerungen aus den eigenen Reihen toleriert.

Auch in anderen, nicht so offensichtlichen Fällen kommt es zu extrem verfassungsfeindlichen Äußerungen, so z. B. die indirekte Forderung, die Trennung von Staat und Kirche aufzuheben - der CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla forderte 2007 die Anbringung von Kruzifixen in allen öffentlichen Gebäuden, obwohl das Bundesverfassungsgericht sowas bereits 1995 verboten hatte.

Die diversen Forderungen von Schäuble werde ich hier aus Zeitgründen nicht alle aufzählen und die Quellen dafür zusammensuchen. Als Spitze des Eisbergs sei die präventive Tötung von Verdächtigen (soviel zur Unschuldsvermutung), die Forderungen nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren, und die diversen Überwachungsmaßnahmen, zu denen es auch schon passende Urteile des Bundesverfassungsgerichts gibt.

In vielen dieser Fälle gab es noch nicht mal eine klare Distanzierung, geschweige denn einen Ausschluss des Verantwortlichen. Im Gegenteil: Viele der Ideen bekamen offizielle Zustimmung, und einige gehören wohl zu den offiziellen Zielen der CDU/CSU.

Dr. Peter Ramsauer (Vorsitzender der CSU-Landesgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und damit Erster Stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) beschwert (Quelle) sich darüber, dass jedes zweite Ding, was die CDU/CSU macht, jetzt verfassungswidrig sein soll. (Er stört sich daran, dass der Bundespräsident/das Bundesverfassungsgericht von den “tollen” Ideen nicht sehr angetan sind.) Ja, ich finde es auch skandalös, dass jedes zweite Gesetz einer Partei verfassungswidrig ist. Und noch schlimmer finde ich es, dass sich Ramsauer darüber aufregt, dass andere den Müll für verfassungswidrig erklären, statt die auf seiner Seite liegende Ursache (die pausenlose Produktion verfassungswidriger Gesetze) endlich abzustellen.

Und da das wohl nicht geplant ist, halte ich die CDU/CSU für offen verfassungsfeindlich.

Hm, da fällt mir noch ein: Warum bloß mag Schäuble keine Verbotsverfahren? Angst?

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Über die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts (Art. 20 Abs. 4 GG)

Verfasst von Jan am 2007-07-13

Artikel 20 des Grundgesetzes (Hervorhebung von mir):

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Diese Regelungen wurden als “Beruhigungspille” eingefügt, als die Angst bestand, die Einführung der Notstandsregelungen würde eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Doch was sind diese Regelungen wert?

Zunächst einmal scheinen sie sehr wichtig zu sein, denn sie geben dem Widerstand gegen eine Diktatur eine gesetzliche Grundlage und tragen sicher auch dazu bei, dass ein Mensch, der überlegt, Widerstand zu leisten, eine eindeutige Rechtfertigung dafür hat. Allerdings stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis aussieht. Dazu sind mehrere Szenarien denkbar:

a) Die Gerichte arbeiten noch vernünftig. Jemand, der Widerstand leistet, kann also die Gerichte benutzen, um zu seinem Recht zu kommen, daher ist sein Widerstand nicht vom Widerstandsrecht des Grundgesetzes gedeckt. Wenn er sich also darauf beruft, wird das Gericht dies - dem Gesetz entsprechend und korrekterweise - ablehnen und ihn verurteilen. So weit, so gut, das ist noch in Ordnung. Kommen wir zum zweiten, interessanteren Szenario:

b) Es herrscht ein totalitärer Staat, die Gerichte sind zum hörigen Handlanger der Staatsmacht verkommen. Der Widerständler beruft sich vor Gericht auf das Widerstandsrecht, diesmal berechtigterweise. Allerdings ist das Gericht nicht mehr rechtsstaatlich, es lehnt eine Anwendbarkeit des Widerstandsrechts ab und verurteilt den Widerständler wegen Terrorismus oder ähnlichem. War wohl nix.

c) Es herrscht Schäubles Utopie. Der Widerständler bekommt kein Gericht zu sehen und wird gleich erschossen oder zumindest unter menschenunwürdigen Bedingungen in irgendeinem Lager interniert.

Wie man sieht, ist das Widerstandsrecht im Falle einer funktionierenden Justiz nicht anwendbar und im Falle einer nicht funktionierenden Justiz wertlos. Es ist also ein schönes Schmuckelement in der Verfassung, direkten praktischen Nutzen hat es nicht.

Der einzige Effekt, den es haben kann, ist eine Ermutigung zum Widerstand und eine moralische Stütze und Rechtfertigung für den Widerstand leistenden selbst. Zudem kann es noch helfen, nach Ende eines totalitären Staates vor vernünftig arbeitenden Gerichten Unrechtsurteile aufzuheben - was aber den Toten gar nicht mehr und den zu Unrecht lange eventuell unter Folter internierten auch nicht sehr hilft.

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Über Hausdurchsuchungen

Verfasst von Jan am 2007-04-19

Hausdurchsuchungen sind eine Einschränkung des Grundrechts auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und somit eigentlich zu vermeiden. Andererseits sind sie auch nötig, da Straftäter die Wohnung ansonsten gefahrlos für alle möglichen Straftaten nutzen könnten. Daher sind Hausdurchsuchungen erlaubt, aber sie unterliegen (zumindest theoretisch) starken Einschränkungen. So muss zum Beispiel ein Richter eine Hausdurchsuchung genehmigen, und sie ist nur bei einem begründeten Verdacht zulässig. Eine Ausnahme hierzu bildet die Gefahr im Verzug: Wenn die Polizei diese annimmt, kann sie ohne richterliche Genehmigung eine Hausdurchsuchung vornehmen. Außerdem dürfen Durchsuchungen nicht nachts stattfinden - wobei “Nacht” je nach Jahreszeit bis 4 oder 6 Uhr morgens gilt.

Grundsätzlich hat man bei Hausduchsuchungen das von mir bereits beschriebene Problem: Räumt man dem Staat zu viele Rechte ein, erhöht sich die Gefahr, dass der Staat sich in einen Unrechts- und Unterdrückungsstaat verwandelt und die Bürgerrechte werden zu stark eingeschränkt. Räumt man ihm zu wenige Rechte ein, kann er nicht wirkungsvoll gegen Kriminalität vorgehen. Es muss also ein Kompromiss gefunden werden. Das Problem dabei ist, dass eine allmähliche Aufweichung der Freiheitsrechte dem Großteil der Bevölkerung erst störend auffällt, wenn es schon zu spät ist, sich also ein Polizeistaat, eine Diktatur oder ähnliches schon so weit ausgebildet haben, dass Gegenmaßnahmen nicht mehr möglch sind (z. B. weil Wahlen gefälscht oder Kritiker “verschwunden” werden). Eine Ausweitung der staatlichen Zugriffsrechte ist hingegen leicht zu fordern - es muss nur ein konkreter Einzelfall gezeigt werden, wo “Unrecht” passiert ist, also ein (vermutlich) Schuldiger aufgrund von Grund- oder Bürgerrechten ungeschoren davonkam.

Zurück zu den Hausdurchsuchungen: Die Praxis sieht in Deutschland leider anders aus als die Theorie. Ich kann (zum Glück) nur auf Berichte anderer zurückgreifen, da ich keine Hausdurchsuchung “live” erlebt habe. Allerdings kann ich dadurch vieleicht auch etwas neutraler darüber schreiben. Hausdurchsuchungen an sich sind schon problematisch genug, wie ich oben dargestellt habe. In der Praxis kommen aber noch einige Probleme dazu: Ein Teil der Hausdurchsuchungen läuft sicherlich geordnet, freundlich und korrekt ab. Ein anderer Teil hingegen läuft aber auch vollkommen falsch. Wie groß welcher Teil ist, kann ich absolut nicht sagen, da über korrekte Hausdurchsuchungen nicht so viel protestiert wird wie über die, die völlig falsch laufen.

Weiterlesen: Die Probleme und was die Politik dagegen machen sollte

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Über Staatsgewalt, Demokratien und Diktaturen

Verfasst von Jan am 2007-03-20

Ich stelle in folgendem Text die Eigenschaften von Diktaturen und Demokratien heraus, mit einem besonderen Blickpunkt auf die Rolle der Staatsgewalt und die Folgen davon für heutige Demokratien.
Dieser Beitrag stellt meine persönliche Meinung dar. Sie kann fehlerhafte Schlüsse enthalten, vollkommener Unsinn sein und sie enthält auf jeden Fall kontroverse Thesen. Aber es ärgert mich einfach, Dinge, die ich mir im Vorschulalter schon gedacht habe, als oberste Weisheit gelehrter Personen in irgendwelchen Büchern zu finden. Damit will ich nicht behaupten, dass ich besonders geniale Ideen gehabt hätte, im Gegenteil: ich finde die Ideen alles andere als besonders anspruchsvoll und herausragend und es wundert mich, dass sowas als die oberste Weisheit angesehen wird. Und da dachte ich mir, warum nicht, ich kann derartige Texte auch verfassen. Warum ich den Text schreibe? Ich weiß es nicht wirklich - ich hab einfach Lust darauf! Es ist nichts besonderes. Es ist einfach logisch. Vieleicht wird das hier ja in 50 Jahren in irgendwelchen Schulbüchern als “geniale” Staatstheorie bzw. Demokratiebegründung stehen (oder sie tut es bereits, und ich habe sie bloß bisher nicht gesehen). Ich bitte jedoch um eines: Den Text bitte ganz oder gar nicht lesen. Wer nur Teile liest, wird eventuell der Meinung sein, ich würde genau das Gegenteil von dem behaupten, was wirklich im Text steht. (Tipp: Wer denkt, ich würde eine Diktatur fordern, hat den Text nicht komplett gelesen oder überhaupt nicht verstanden)

Zum Text

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Über Sinn und Unsinn von Kopierschutz und DRM

Verfasst von Jan am 2007-02-17

Diese Gedanken geistern mir schon lange durch den Kopf, und jetzt will ich sie mal niederschreiben und der Allgemeinheit zur Verfügung stellen, auch um bei späteren Diskussionen nur noch den Artikel verlinken zu müssen.

Zahlreiche Diskussionen über Kopierschutz und DRM werden täglich geführt - die Vertreter der Contentindustrie behaupten meist, ein Kopierschutz sei nötig und wirksam, während angebliche potentielle Käufer in Foren ihren Unmut darüber auslassen, wie der Kopierschutz sie behindert, wirkungslos sei und sie nur deswegen das Spiel bzw. die Musik nicht kaufen würden. Dabei bekommt man nahezu nie eine halbwegs neutrale Ansicht geliefert, und genau das möchte ich versuchen. Es wird mir nicht vollends gelingen, niemand ist völlig neutral. Aber ich traue mir zu, durchaus deutlich neutraler und differenzierter über das Thema zu schreiben als eine versammelte Meute Forentrolle, und ich habe nicht vor, den Kopierschutz in Grund und Boden zu stampfen und positive Aspekte auszulassen oder durch falsche Behauptungen zu “widerlegen”. Ich nenne durchaus auch Vorteile und kritisiere auch diejenigen, die einige dieser falschen Behauptungen aufstellen.

Kurz: Ob Kopierschutz sich lohnt oder nicht ist meiner Meinung nach nicht klar, er hat jedenfalls viele Nachteile. So behindert und verärgert auf jeden Fall auch zahlende Kunden und kann aus Prinzip niemals absolut zuverlässig sein. Es geht übrigens auch ohne, wie z. B. bei dieser Firma zu sehen ist. Ich gebe einige Vorschläge, was die Contentindustrie versuchen könnte und sollte.

Wie immer: Kommentare sind erwünscht, eine Registrierung ist nicht nötig, einfach unten (in der vollständigen Version) eintragen und abschicken. Alle Kommentare müssen allerdings manuell freigeschaltet werden, nachdem zuviel Kinderporno-Spam durch den Filter gerutscht ist, aber ich schalte generell alles frei, was rechtlich unbedenklich ist. Rechtlich bedenkliches editiere ich und hinterlasse einen Hinweis. Abweichende Meinungen, Korrekturen, Fragen, Diskussionen: All dies ist willkommen!

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Veröffentlicht in Abhandlungen, Bittorrent, DRM, Internet, Kopierschutz, Piraten, Privatkopie, Starforce, Statische Tags, Urheberrecht, Verbraucherrechte | 3 Kommentare »

Vergleich: Patriot Act und Reichstagsbrandverordnung

Verfasst von Jan am 2006-07-17

English translation avaible here.

Endlich habe ich Zeit gefunden, den USA PATRIOT Act mit einem meiner Meinung nach ähnlichen, aber etwas älteren und bereits eindeutig als demokratiefeindlich erkannten Gesetz zu vergleichen: Der sogennanden Reichstagsbrandverordnung, mit korrektem Namen „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat” (laut Wikipedia).

Der Vergleich ist sicherlich nicht hundertprozentig genau und eher ein Anstoß zum Nachdenken, kein professioneller Vergleich eines Historikers. Ich bin nämlich keiner. Der Patriot Act ist bei weitem nicht die einzige Gefahr für die Demokratie, und meiner Meinung nach auch bei weitem nicht die größte. (Siehe dazu den letzten Absatz dieses Textes)

Auf sachliche Fehler bitte über die Kommentarfunktion hinweisen. Kritik ist jederzeit willkommen!

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich weder die USA mit dem Dritten Reich noch Bush mit Hitler vergleichen möchte - der Vergleich wäre meiner Meinung nach nicht angebracht. Ich möchte weiterhin klarstellen, dass ich nicht der Meinung bin, dass der Patriot Act genau so schlimm sei wie die Reichstagsbrandverordung. Ich suche Parallelen, nicht mehr, nicht weniger. Ich möchte damit unter anderem auf die vom Patriot Act ausgehende Gefahr hinweisen.

Hitler-, Nazi- und ähnliche Vergleiche sind stets mit Vorsicht zu genießen und werden von vielen aus Prinzip abgelehnt. Insbesondere werden Politiker oft zum Rücktritt gezwungen, wenn sie einen derartigen Vergleich gemacht haben, egal auf wie kleine Teilgebiete er sich bezogen hat. Dies halte ich nicht für richtig. Solche Vergleiche pauschal abzulehnen sollte man vermeiden - sie unüberlegt einzusetzen allerdings auch. Ich plane diesen Vergleich schon länger und bin nicht der einzige, der Parallelen zwischen den beiden Vergleichsobjekten sieht.

Diskussionen über die Kommentare sind willkommen - aber bitte sachlich und mit Argumenten. Beleidigendes oder rechtlich Bedenkliches kann ohne Vorwarnung gelöscht werden, ich werde mich bemühen, ansonsten nur auf die Kommentare zu antworten. Sollte die Kommentarfunktion zu sehr missbraucht werden, muss ich sie leider abschalten.


So, jetzt aber zur Sache:

Der Name

Patriot Act

Der genaue Name lautet: „USA PATRIOT Act” - doch dies ist nur eine Abkürzung, genauer gesagt ein „Backronym”: Zuerst wurde die Abkürzung, dann deren Bedeutung erfunden. Die Abkürzung bedeutet: „Uniting and Strengthening America by Providing Appropriate Tools Required to Intercept and Obstruct Terrorism Act of 2001″. Übersetzen könnte man dies folgendermaßen: “Gesetz zur Einigung und Stärkung Amerikas durch Zurverfügungstellung angemessener Mittel, die nötig sind, Terrorismus zu Unterbrechen und zu Behindern”. Toller Name. Vor allem ist vielen nur die Abkürzung bekannt (ohne dass sie überhaupt wissen, dass es sich um eine Abkürzung handelt), die natürlich suggeriert, dass das Gesetz „patriotisch” sei - und jeder, der etwas dagegen hat, also unpatriotisch sei, was eine der schlimmsten Sachen ist, die man einem Amerikaner vorwerfen kann.

Als Ziel des Gesetzes wird der Schutz des Landes vor Bedrohung (hier Terrorismus) angegeben. Terrorismus ist in der heutigen Zeit ein gutes Totschlagargument, nachdem durch den 11. September Angst und Schrecken in der Bevölkerung entstanden ist - das kann man nutzen, um alles zu rechtfertigen und die Zustimmung dazu zu bekommen.

Reichstagsbrandverordnung

Hier lautet der genaue Name: „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat”. Auch hier suggeriert der Name, das Ziel der Verordnung sei es, das Land vor Bedrohung, auch hier Terrorismus, zu schützen.

Fazit

Beide Regelungen geben im Namen vor, zum Schutz des Landes zu dienen, es wird ein Euphemismus benutzt, um über die wahren Inhalte, nämlich die Einschränkung der Grundrechte, hinwegzutäuschen. Der Patriot Act nutzt dabei noch den Patriotismus, um besser aufgenommen zu werden.

Der Anlass

Patriot Act

Als Anlass wurde der Terroranschlag vom 11. September auf das World Trade Center und das Pentagon genommen. Damit wurde eine nationale Bedrohungslage begründet, gegen die „natürlich” „angemessen” vorgegangen werden musste. Die Anschläge wurden nach allgemein anerkannter Meinung wirklich von Terroristen verübt, auch wenn Verschwörungstheorien (die englische Wikipedia hat sogar eine eigene Kategorie dafür) behaupten, die Regierung hätte sie verübt, um Regelungen wie z. B. den Patriot Act zu rechtfertigen und dafür die Zustimmung zu erhalten.

Reichstagsbrandverordnung

Als Anlass diente hier ebenfalls ein Terrorakt: Der Reichstag wurde in Brand gesteckt. Ob es wirklich ein oder mehrere kommunistische Terroristen waren, oder der Anschlag von der NSDAP inszeniert wurde, um die Machtergreifung zu erleichtern, ist bis heute umstritten - dies war es jedoch auch schon 1933, als die Verordnung erlassen wurde.

Fazit

In beiden Fällen diente ein Terroranschlag dazu, die verängstigte Bevölkerung zu überzeugen, dass ein derartiges Gesetz bzw. eine derartige Verordnung nötig und wünschenswert sei. Allerdings war der Terroranschlag in den USA vermutlich echt - bzw. zumindest ist dies heute, ca. 5 Jahre nach Erlass des Patriot Act, die allgemeine Meinung -, während der Anschlag auf dem Reichstag sofort stark umstritten war und es bis heute ist.

Die Entstehung

Patriot Act

Der Patriot Act wurde zunächst als Gesetz beschlossen, später jedoch vom Präsidenten der USA einfach per „military order” ergänzt, wodurch Guantánamo Bay legalisiert wurde: Terrorverdächtige Nicht-US-Bürger haben seitdem kaum Rechte und können beliebig lang ohne Prozess oder Anwalt festgehalten werden - was eigentlich jedem Rechtsstaatsbewusstsein widerspricht. Der Weg, auf dem der Patriot Act beschlossen wurde, entsprach den verfassungsmäßigen Regelungen und war daher formal vollkommen korrekt. Die daraus resultierenden Praktiken wurden allerdings inzwischen vom amerikanischen Verfassungsgericht verboten - war allerdings leider noch nicht dazu führte, dass sie nicht weiter angewendet werden.

Reichstagsbrandverordnung

Die Reichstagsbrandverordnung wurde als Verordnung einfach vom damaligen Reichspräsidenten Hindenburg erlassen, wurde also nicht von einem Parlament o. ä. beschlossen. Die Möglichkeit, derartige Verordnungen zu erlassen, war im Fall eines Notstandes (der eben ausgerufen wurde), in der Verfassung verankert. Auch hier war also die Verordnung formal völlig korrekt.

Fazit

Der Patriot Act hat eine Legitimierung bekommen, da er auf dem regulären Weg eines Gesetzes beschlossen wurde, während die Reichstagsbrandverordnung nur formal über ein Schlupfloch legitimiert wurde. Allerdings ist die menschenrechtsverletzende Erweiterung des Patriot Act ebenfalls nur über eine Art Verordnung geschehen, und somit ebenfalls nur formal legitimiert.

Die Länge und Struktur

Während die Reichstagsbrandverordnung sehr kurz und übersichtlich ist und zudem noch in verständlicher Sprache vorliegt, ist der Patriot Act ein gigantisches Ungetüm in Juristenenglisch, welches man beim besten Willen nicht vollständig lesen kann. Allein das Inhaltsverzeichnis ist deutlich länger als die gesamte Reichstagsbrandverordnung. Dies dient vermutlich eben dazu, dass keiner das ganze liest und das Gesetz problemlos die Abstimmung übersteht. Zudem verweist der Patriot Act ständig auf andere Gesetze, die geändert werden, dabei wird aber immer darauf geachtet, dass keiner irgendetwas versteht, sofern er die Gesetze nicht noch mal zur Hand nimmt. Auch ich hatte nicht die Zeit und Lust, die einzelnen Gesetze alle herauszusuchen.

Der Inhalt

Reichstagsbrandverordnung

Die Reichstagsbrandverordnung schränkt die Grundrechte ein, macht dies aber auch deutlich:

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnungen von Haussuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkungen des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

Quelle: Wikipedia -> Reichstagsbrandverordnung

Wer Widerstand leistet, kann enteignet und hingerichtet werden, die Strafen für „Terrorismus” aller Art werden drastisch erhöht.

Das war es dann aber auch ungefähr.

Patriot Act

Der vollständige Inhalt des Patriot Act lässt sich hier aufgrund der immensen Länge nicht zusammenfassen, ich werde mich bemühen, die wichtigsten Punkte aufzuführen. Es sind auch einige im Vergleich zum Rest uninteressante Kleinigkeiten im Patriot Act enthalten wie finanzielle Unterstützung der Angehörigen von Opfern der Anschläge vom 11. September. Durch einige unbestritten positive Dinge wie diese Unterstützungsregelungen wird Widerstand gegen den Patriot Act erschwert. Zahlreiche Rechte werden eingeschränkt, zunächst insbesondere Datenschutz und Privatsphäre. Das Abhören von Kommunikation wird erleichtert, DNA-Tests häufiger ermöglicht, das Bankgeheimnis eingeschränkt sowie die Möglichkeiten für Beschlagnahmen erweitert. Weiterhin bekommt der Geheimdienst deutlich erweiterte Rechte eingeräumt. Noch relative Kleinigkeiten.

Schön versteckt in der Masse des Gesetzes, sodass auch ich sie zunächst übersehen habe, stehen die wirklich interessanten Dinge: Terrorverdächtige sind zu verhaften. Strafen für bestimmte Terrorakte werden drastisch erhöht. Hausdurchsuchungen werden deutlich vereinfacht - derjenige, dessen Haus durchsucht wurde, erfährt davon erst einmal gar nichts.

Fazit

Durch die genaue Spezifizierung sind die Einschränkungen des Patriot Act nicht so umfassend und willkürlich wie die der Reichstagsbrandverordnung, allerdings wird dadurch auch das wahre Ziel des Patriot Act durch die immense Länge des Textes verdeckt. Auch der Patriot Act schränkt wesentliche Grundrechte ein, auch wenn natürlich die Einschränkungen durch die Reichstagsbrandverordnung größer waren.

Folgen

Reichstagsbrandverordnung

Auf Basis der Reichstagsbrandverordnung wurden im ganzen Land Mitglieder der KPD und auch andere unliebsame Personen verhaftet. Somit wurde der Widerstand gegen die Machtergreifung Hitlers recht effektiv bekämpft. Willkür wurden Tür und Tor geöffnet, die Diktatur stand.

Patriot Act

Der Patriot Act wird gerne benutzt, um Kritiker einzuschränken und ihnen Probleme zu machen, während er durchaus auch gegen den Terrorismus eingesetzt wird. Dies geschieht jedoch leider auch unter Verstoß gegen die Grund- und Menschenrechte.

Fazit

Die Folgen des Patriot Act genauso wie der Umfang seiner Bestimmungen sind geringer als bei der Reichstagsbrandverordnung. Allerdings hat auch der Patriot Act vielen Formen der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Gesamtfazit

Viele Aspekte der Entstehung und Form des Patriot Act erlauben durchaus Verbindungen mit der Reichstagsbrandverordnung. Beide Regelungen erlangten ihre Gültigkeit nicht ganz fair, auch wenn die Reichstagsbrandverordnung sicherlich einen weniger legitimen Weg als der Patriot Act gegangen ist. Inhaltlich ist der Patriot Act bei weitem nicht mit der Reichstagsbranverordnung vergleichbar. Dennoch schränkt er viele essentielle Grundrechte ein, öffnet Missbrauch Tür und Tor und bewegt den Staat einen Schritt näher an einen totalitären Überwachungsstaat statt an einen Rechtsstaat. Die Regelungen sind aber weniger gravierend als in der Reichstagsbrandverordnung, soviel muss dem Patriot Act doch zugestanden werden. Vor allem die Folgen jedoch unterscheiden sich: das Ausmaß, in welchem die Reichstagsbrandverordnung missbraucht wurde, war schier ungeheuerlich und führte innerhalb von Monaten zur Diktatur. Der Patriot Act ist nun seit einigen Jahren in Kraft, und trotz der unglaublichen Menschenrechtsverletzungen in den ach so demokratischen und freiheitsliebenden USA hat weder der Missbrauch derartige Formen angenommen, noch gibt es dort eine Diktatur. Nein, ich halte nichts vom Patriot Act - ich halte ihn immer noch für schlecht und einen deutlichen Schritt in die falsche Richtung. Aber er ist nicht so schlimm wie die Reichstagsbrandverordnung. Man kann ihn als eine deutlich abgeschwächte Form sehen.

Aber: nur weil es bisher nicht zu einer Diktatur gekommen ist, sollte man sich nicht beruhigt zurücklehnen und denken, dass jede Gefahr vorüber ist: was nicht ist, kann (in diesem Fall leider) noch werden! Zu Bedenken ist vor allem, dass der Patriot Act bei weitem nicht alleine steht (dies tat die Reichstagsbrandverordnung auch nicht). Viele deutlich weniger bekannte kleinere Regelungen, zum Teil auch einfach Erlasse des Präsidenten, führen auch zu nicht unerheblichen Einschränkungen. Diese sind, vor allem da sie kaum öffentlich diskutiert werden, zusammengenommen die eigentliche Gefahr. Sie können z. B. dazu führen, dass viele Vorgänge im Geheimen ablaufen und alles erst auffällt, wenn es längst zu spät ist. Ich habe zu einem Beispiel bereits einen Beitrag geschrieben, der auch ein geeignetes Schlusswort zum Thema Demokratie, Terrorismus und Strafverfolgung enthält. Ich bitte daher jeden, der es geschafft hat, sich durch diesen langen Vergleich zu quälen, sich den Artikel ebenfalls noch durchzulesen (es handelt sich nur um genau eine Bildschirmseite!). HIER geht es zum Artikel. Vielen Dank fürs lesen.

Ich werde mich bemühen, in den nächsten Tagen eine englische Übersetzung anzufertigen. English translation will be avaible soon.

UPDATE: Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die USA gerne zur Durchsetzung ihrer Gelüste nach fremden Daten oder andere Interessen gerne andere Staaten unter Druck setzen oder sich nicht um internationale Abkommen und fremde Gesetze scheren. Beispiele sind die Beschlagnahme der Piratebay-Server in Schweden, zu der die US-Regierung die schwedische Regierung gezwungen hat, obwohl die Durchsuchung vermutlich nach schwedischem Recht illegal war, die Fluggastdatenweitergabe, die durch die Nachrichten geht, und jetzt auch die Missachtung des Bankgeheimnisses fremder Länder, wie zum Beispiel Golem berichtet.

Die englische Übersetzung habe ich bei Digg eingetragen.

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