Archiv für die Kategorie ‘Newskommentare’
Kommentare über Nachrichten aus allen möglichen Quellen, die ich interessant fand oder die mich einfach nur aufregten.
Verfasst von Jan am 2009-10-24
Eigentlich hatte ich vor, den Koalitionsvertrag auseinanderzunehmen, Zeile für Zeile. Bei über 6000 Zeilen hätte meine Geduld dafür allerdings sicher nicht gereicht. Abgesehen davon wurde das meiste schon gesagt. Trotzdem möchte ich hier einiges nennen, was mir aufgefallen ist, bei den schon in den Medien oft genug erwähnten Dingen weise ich nur kurz auf ein paar wichtige Punkte hin. 
Die schon vorher beschlossenen Hartz4-“Verbesserungen“ bringen normalen ALG2-Empfängern gar keine Entlastungen, es bringt nur denjenigen etwas, die mit Vermögen plötzlich zum ALG2-Empfänger werden. Es wird also wieder mal reine Klientelpolitik betrieben, mit dem Vorteil, dass man den Eindruck erwecken kann man würde auch etwas für Ärmere tun. Das wurde aber auch von einigen Medien aufgegriffen, und deswegen hatte ich es nicht schon früher erwähnt. Dieses Blog ist keine Linksammlung oder ein Nachrichtenportal, und wenn etwas schon oft und deutlich genug gesagt wird, muss ich das nicht auch noch erzählen. Dafür ist meine Zeit zu schade.
Bei den Koalitionsverhandlungen drang auch viel Unsinn an die Öffentlichkeit, deswegen wollte ich mich bis zum fertigen Koalitionsvertrag zurückhalten. Auch hier nenne ich nur ein paar besonders „tolle“ Sachen, die mir aufgefallen sind. Für den Rest verweise ich auf die in den Medien ausreichend vorhandene Kritik, Fefe fasst vieles gut zusammen.
Vorab ein lustiger Punkt, den scheinbar noch niemand gesehen hat: In den Metadaten des bei Spiegel veröffentlichten PDFs mit dem Koalitionsvertrag ist mir aufgefallen, dass der Original-Dokumententitel: „Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag-Erster Teil“ lautet. Gibt es noch einen zweiten Teil? Sind da nur irgendwelche Tabellen drin, oder womöglich einfach die Sachen, die man der Öffentlichkeit nicht zumuten möchte? Sowas kann auch ein rein technisches Artefakt sein, z. B. indem zuerst nur der Teil ohne Personalfragen ein Dokument mit passendem Titel war und der Rest dann reinkopiert wurde.
Schön finde ich auch: Das oberste Ziel der wirtschaftlichen Ordnungspolitik muss laut dem Entwurf sein, „dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können“. Nicht etwa, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben führen kann, oder dass Gerechtigkeit erzielt werden muss.
Der Koalitionsvertrag ist ein klassisches Beispiel neoliberaler Politik, bei dem mir einfach nur schlecht wird. Erleichterungen für Unternehmen, wohin das Auge reicht, Erleichterungen für Bürger treffen fast ausschließlich Besserverdienende. (Beispiel: Kindergeld und -freibetrag werden erhöht, für ALG2-Bezieher und „Aufstocker“ bringt das wenig, weil der Kinderfreibetrag nicht ausgenutzt und das Kindergeld angerechnet wird.) War eigentlich zu erwarten. Interessant ist aber, wie sich das unterschwellig überall durch den Koalitionsvertrag zieht: Es ist davon die Rede, Beschäftigung zu sichern, die Leistungsbereitschaft zu stärken usw. Immer in einem Kontext, aus dem klar hervorgeht, dass das auf Kosten der Arbeitnehmer gehen soll. Natürlich werden mehr Leute eingestellt, wenn man diese nicht zu bezahlen braucht. (Das Verbot sittenwidriger Löhne ist ein Witz, weil – wie im Koalitionsvertrag offen zugegeben – nur die Rechtsprechung festgeschrieben wird, es ändert sich also nichts. Außerdem wird eine Lohnspirale nicht verhindert, da der Durchschnittslohn in der Branche als Referenz genommen wird – mit um sich greifenden hart an der Grenze liegenden Dumpinglöhnen verschiebt sich die Grenze somit.)
Richtig schockiert hat mich allerdings, dass sich die CDU traut, das Krankenversicherungssystem derartig zu entkernen. Die Kosten werden nicht nur weiter auf Arbeitnehmer abgewälzt, Besserverdiener sollen durch eine Pauschale deutlich besser gestellt werden und noch mehr Leistungen sollen aus der Grundversorgung rausfliegen. Sozialabbau hatte ich erwartet, aber nicht in solchen Maßen. Wenn die Koalition sich jetzt noch entschließen würde, Euthanasie für Arbeitslose anzubieten, könnte mich das wohl nicht mehr als der gerade getane Schritt erschecken. (Wenn ich richtig bösartig wäre, würde ich hier auf die Sache mit dem „Erster Teil“ hinweisen.)
Die Prioritäten sieht man neben dem von Fefe genannten „prüfen“ bei nicht-so-wichtigen Themen (Freiheit, Bürgerrechte, Soziales, Internet) und klarer Ausdrucksweise bei wichtigen Themen (Wirtschaftsförderung, Sozialabbau, Besserstellung Reicher) auch daran, wie genau ein Thema ausgearbeitet wird. Bei den genannten „wichtigen“ Themen finden sich teils seitenlange, extrem genaue Ausarbeitungen, teilweise mit genauen Zahlen, während bei den „nicht-so-wichtigen“ meist sehr allgemein gehaltene, unverbindliche Aussagen getroffen wurden.
Die ganzen Steuergeschenke sollen größtenteils über Wachstum finanziert werden. Sollte das erhoffte Wachstum ausbleiben oder nicht ausreichen (und zumindest letzteres ist meiner Meinung nach fest zu erwarten), entstehen gigantische Schuldenberge.
Den Bereich der Themen, die auch die Kernthemen der Piratenpartei sind, möchte ich allerdings etwas näher beleuchten: Bürgerrechte, Freiheit, Internet und Urheberrechtspolitik. Die Hoffnung war, dass der Wahlerfolg der Piratenpartei die etablierten Parteien zur Vernunft bringt. Vielleicht wäre ohne diesen Erfolg der Vertrag noch deutlich schlimmer gewesen. Gut ist er trotzdem nicht:
Die Bundespolizei soll erweiterte Rechte bekommen. Die Sicherheitsdatenbanken und Schnittstellen zwischen Polizei und Geheimdiensten werden „evaluiert“ (bleiben also vermutlich, sonst hätte man einen stärkeren Begriff gewählt). Der Grundrechtsschutz beim BKA-Gesetz soll durch Verfahren erhöht werden. Die allgemein gehaltene Formulierung sagt fast nichts, und wenn man sie genau nimmt würde es bedeuten, dass alles beim alten bleibt und z. B. nicht zwei sondern drei BKA-Beamte irgendwas abnicken müssen.
Das BKA-Gesetz wird im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“ überprüft. Zu Deutsch: Es wird nur dann angepasst, wenn das Verfassungsgericht es für teilweise Verfassungswidrig erklärt, und dann auch nur so, dass es gerade so noch verfassungskonform ist. Zeugen sollen künftig gezwungen werden, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, ob damit das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird, ist nicht ganz klar.
„Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen“ will die Koalition „zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen.“ – lies: sie will weiterhin Terrorpanik schüren. Die Telekommunikationsüberwachung soll „evaluiert“ und ggf. optimiert werden – die Tür zum „optimieren“ von den Grundrechten weg wird also weit offen gelassen.
Das Jugendschutzrecht soll konsequent durchgesetzt werden. Das kann zwar vieles von strengeren Vorschriften bis zu einer chinaartigen Internetzensur bedeuten, aber eher nichts Gutes. DE-Mail soll definitiv beschlossen werden. Wenigstens lehnt die Koalition eine totale Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. (Über eine nicht komplette Überwachung wird aber nichts gesagt.)
Die „Regelungen zur Verantwortlichkeit“ im Telemediengesetz sollen „fortentwickelt“ werden. Die bisher etablierte Regelung spricht (grob gesagt) Provider von jeder Verantwortung frei, wenn sie von den Inhalten nichts wussten. In welche Richtung hier „fortentwickelt“ werden soll, ist also offensichtlich, wird aber sicherheitshalber nicht erwähnt. Es soll nur ein fairer Ausgleich der Interessen von Providern, Rechteinhabern und Nutzern stattfinden. Was in dieser Hinsicht die Koalition unter „fair“ versteht, können sich die meisten hoffentlich denken. Bei weiteren Ausgestaltungen des IT-Rechts sollen „Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden“.
In welche Richtung der geplante dritte Korb des Urheberrechts gehen dürfte, sollte der Satz „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ klarmachen. Allerdings will die Koalition „keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“. Ob das mit der Initiative nur eine leere Phrase ist, oder ob das heißen soll „aber wenn jemand anderes das vorschlägt, machen wir gerne mit“ werden wir ja sehen. Auch Propaganda für ein starkes Urheberrecht wird versprochen.
Die Kinderpornosperren werden zunächst ein Jahr lang ausgesetzt und durch „Löschen statt Sperren“ ersetzt. Nett, dass die Koalition auch mal lernfähig ist, das haben die Piraten nämlich von Anfang an gefordert. Die elektronische Gesundheitskarte wird ebenfalls vorerst aufgeschoben. In beiden Fällen ist zu Bedenken: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Die Vorratsdatenspeicherung wird weitergeführt, aber – wie vom BVerfG vorgegeben – wird der Zugang zu den Daten bis zur engültigen Entscheidung eingeschränkt. Also auch hier wieder Vorgaben „umgesetzt“ die es eh gab.
Die Netzneutralität wollen sie zunächst dem Wettbewerb überlassen, aber beobachten und „nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ – FDP, ich nehm euch beim Wort! Denn da steht, dass die Netzneutralität durchgesetzt wird, falls sie nicht von selbst funktioniert.
Beim Datenschutz wird auf die Selbstverantwortung der Bürger zum Selbstdatenschutz gesetzt, der Datenschutz auf der anderen Seite wird kaum behandelt. Zu Arbeitnehmerdatenschutz und Fluggastdaten gibt es nur sehr schwammige Formulierungen, zu SWIFT wird es teilweise etwas exakter (den bissigen Kommentar zu Steuerhinterziehung verkneife ich mir an dieser Stelle).
Der Bologna-Prozess, der den Studierenden eine herrliche Überlastung beschert hat, wird als voller Erfolg verkauft. Die breite Anerkennung der Abschlüsse, die das Ziel war, sieht übrigens in der Realität so aus, dass sie teilweise nicht einmal im gleichen Bundesland akzeptiert werden und die Unis separate Vereinbarungen abschließen. Die ebenfalls als Ziel definierte Internationalität der sieht man in der Praxis daran, dass Studenten durchs Studium getrieben werden und keine Zeit für Auslandssemester bleibt. Muss ja eine tolle Bildungspolitik werden, wenn sie auf solchen Fehlannahmen aufbaut.
Zum Schluss hat noch ein wunderbar undemokratischer Abschnitt meine Übelkeit gefördert: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. [...] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Solange sich die Koalition nicht einig wird, werden sinnvolle Gesetze also nicht beschlossen, selbst wenn die Opposition zustimmen sollte. Genau dieser Punkt (der so üblich ist, egal ob offiziell oder inoffiziell) sollte meiner Minung nach genau umgekehr gehandhabt werden: Keine festen Koalitionen, sondern neue Mehrheitenbildung zu jedem Beschluss. Dann würde vielleicht etwas mehr der Wille der Bevölkerung befolgt.
Viel interessanter als das was drinsteht, ist das, was nicht drinsteht. (Wenn ich fies wär, würde ich hier nochmal auf die Sache mit dem „erster Teil“ hinweisen.) Das wären beispielsweise Bundeswehr im Inneren, Versammlungsrecht (die Koalitionsparteien sind in dem Punkt berühmt-berüchtigt), Biometrie, Kameraüberwachung und viele weitere Dinge, die eben deswegen nicht auffallen, weil sie nicht erwähnt werden. Etwas zu finden, was fehlt, ist schwieriger, als etwas schlechtes zu finden, was da ist. Ergänzungen über die Kommentare sind herzlich willkommen.
Daran sieht man auch den Schwachpunkt einer solchen Analyse: Man hat nur die Versprechungen der Parteien, was am Ende daraus wird, kann nochmal was ganz anderes werden, vor allem wenn noch Punkte dazukommen, die im Koalitionsvertrag nicht drinstanden.
Ich hoffe, dass gerade auch im Bezug auf die (A)Sozialpolitik dieser Irrsin aufgehalten wird, bevor das womöglich noch in einem Bürgerkrieg, Staatsbankrott oder „vierten Reich“ endet.
Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Internet, Jugendschutz, Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Urheberrecht, Verbraucherrechte, Zensur, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : 2009, alg 2, alg2, arbeitslosengeld, arbeitslosengeld 2, asozialpolitik, bachelor, bka, bka-gesetz, bologna-prozess, bundespolizei, bundesverfassungsgericht, cdu, csu, datenbanken, datensammler, de-mail, demail, dumpinglöhne, dumpinglohn, erster teil, fdp, freiheit, gesundheitssystem, hartz 4, hartz4, informationsfreiheit, Internet, kinderfreibetrag, kindergeld, kinderpornosperren, klientelpolitik, koalition, koalitionsvertrag, krankenkassen, krankenversicherung, master, metadaten, neoliberal, netzneutralität, Piraten, piratenpartei, propaganda, sittenwidrige löhne, sozialabbau, soziales, sozialpolitik, staatsverschuldung, steuererleichterung, steuergeschenke, steuern, stoppschilder, studium, telekommunikationsüberwachung, terrorpanik, theater, urheberrechtsfreier Raum, vds, vorratsdatenspeicherung, wirtschaft, wirtschaftspolitik | 10 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2009-10-10
Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!
Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:
In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.
Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):
[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.
Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):
Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.
Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..
Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:
- In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
- Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)
UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:
Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?
Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.
Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.
Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.
Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.
Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.
Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.
Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.
Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.
Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:
(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.
(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.
Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150″ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)
Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.
Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.
An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.
Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.
Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.
Veröffentlicht in Datenschutz, Internet, Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Sonstiges, Statische Tags, Unfair, Verbraucherrechte | Verschlagwortet mit : 150, 150 EUR, abzocke, agb, bank, banken, betrug, ec-karte, eu, haftung, online-banking, onlinebanking, sicherheit, sparkassen, zahlungsdiensterichtlinie | 13 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2009-10-01
Eine Bundestagspetition zur Finanzierung der Atomenergie hat mich dazu gebracht, sich mit dem Thema mal näher zu beschäftigen. Die Petition ist herrlich sarkastisch „auf FDP getrimmt“, d.h. sie benutzt Ausdruckweisen wie sie sonst nur die FDP von sich gibt und die eigentlich niemand ernst meinen kann. Wie die FDP immer wieder von „Selbstverantwortung“, „Selbstständigkeit“ etc. spricht (vorzugsweise wenn es darum geht dem „freien Markt“ freie Hand zu lassen und ihn unreguliert in Bereichen toben zu lassen wo eine Regulierung dringend nötig ist), so spricht die Petition von freiem Wettbewerb und „Selbstvertrauen“ der Energieversorger, nur dass diesmal damit Subventionsabbau und für die Betreiber teure Maßnahmen damit begründet werden. Die FDP wird Probleme haben, die Petition abzulehnen, denn in Inhalt und Wortwahl trifft diese genau die offizielle Kernposition der FDP, die Selbstverantwortung fordert (auch wenn das schnell vergessen wird, wenn die unangenehmen Seiten der Selbstverantwortung, nämlich das „Kosten-selbst-tragen“, auftauchen). 
Die Petition fordert neben dem Abbau direkter und indirekter Subventionen auch eine Versicherungspflicht für GAUs. Als jemand das mir gegenüber als Unsinn abtat, habe ich mich mal informiert. Atomkraftwerksbetreiber inkl. Muttergesellschaften haften dazu mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden. Wenn man bedenkt, dass der Börsenwert von E.ON derzeit rund 60 Mrd. EUR beträgt, und dieser bei einem Atomunfall stark sinken dürfte, kann man sich jedoch vorstellen, was das im Ernstfall Wert wäre. Deswegen müssen Atomkraftwerke versichert sein, und zwar insgesamt bis 2,5 Mrd. EUR pro Schadensfall. Der Großteil davon wird über die Solidargemeinschaft der AKW-Betreiber abgedeckt. Um mir einen Eindruck über die Größenordnung zu verschaffen, habe ich das mal mit der wohl bekanntesten Versicherungspflicht in Deutschland verglichen, der Kfz-Haftpflicht. Dort herrschen (für Personenschäden) per Gesetz Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. EUR, üblich sind jedoch 50-100 Mio. huk24.de bietet beispielsweise eine Erhöhung auf 100 Mio. EUR für 50 Cent pro Jahr an. Ein Atomkraftwerk ist also nur bis zum 25fachen der für PKW üblichen Deckungssumme versichert. (Hinweise darauf, dass AKW-Betreiber freiwillig mehr versichern als nötig konnte ich nicht finden.) In anderen Ländern sollen diese Regelungen allerdings noch schlimmer sein, dort haften teilweise die Betreiber auch nicht mit ihrem ganzen Vermögen.
Zum Argument, deutsche Atomkraftwerke seien bauartbedingt sicher, möchte ich nur anmerken, dass es sich bei vielen deutschen Kernkraftwerken um Druckwasserreaktoren handelt. Die sollen Bauartbedingt zwar nicht in der Lage sein, wie der graphitmoderierte Tschernobyl-Reaktor einen Super-GAU auszulösen, allerdings hat der Druckwasserreaktor in Three Mile Island eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass auch solche Reaktoren durchaus zu massiven Schäden inkl. partieller Kernschmelze fähig sind. Beim Unfall wurde hochexplosives Wasserstoffgas freigesetzt. Update – genauer: Beim Unfall entstand Wasserstoffgas, welches zusammen mit der Luft ein explosives Gasgemisch im Inneren des Reaktors gebildet hat. Hätte eine daraus resultierende Explosion das Gebäude zerlegt, wäre der Unfall wohl deutlich schlimmer ausgegangen (wenn auch immer noch weniger schlimm als Tschernobyl). Auch wenn Atomkraftwerke grundsätzlich nicht wie eine Atombombe explodieren, kann eine Wasserstoffexplosion das Kraftwerk in eine riesige „schmutzige Bombe“ verwandeln. Leider haben deutsche Kernkraftwerksbetreiber wiederholt unter Beweis gestellt, dass sie zu Gunsten höherer Gewinne gerne schlampig arbeiten, wie man gut zum Beispiel am nichtnuklearen Teil von Krümmel sehen kann, wo jahrelang Mängel einfach ignoriert wurden.
Das deutsche Atomforum, eine Lobbyorganisation der AKW-Betreiber, behauptet auf ihrer Website, die Kernenergie würde nicht subventioniert werden, insbesondere würde die Entsorgung des Atommülls von den Unternehmen über Umlagen bezahlt. Greenpeace sieht das allerdings etwas anders und redet von massiven (indirekten) Subventionen in Milliardenhöhe. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lobt den Bericht, bezeichnet die Atomkraft in einer FAQ als teuren Irrweg und nennt dort auch einige weitere beinahe-Katastrophen. Die aktuellen Nachrichtenmeldungen darüber, wie unter dem Deckmantel der Forschung auf Kosten der Steuerzahler Atommüll aus kommerziellen AKWs entsorgt wurde, deuten darauf hin, dass die Behauptungen der Atomlobby nicht wirklich der Wahrheit entsprechen. Ich bezweifle, dass die Kraftwerksbetreiber die ordnungsgemäße Entseuchung der Asse und ihrer Umgebug zahlen müssen, sofern es sowas unter Schwarz-Gelb überhaupt gibt.
Ich war lange Zeit starker Befürworter der Atomkraft, doch die Lobbylügen insbesondere über die Sicherheit, der Wahnsinn, Betrug und die Skandale bei den diversen Endlagern, die Schlamperei in Krümmel und die völlig ungelöste und eventuell unlösbare Endlagerfrage haben mich inzwischen zu einem Atomkraftgegner bekehrt. Die Technik an sich ist nicht ohne Gefahren, könnte aber vermutlich durchaus sicher genutzt werden. Das klappt jedoch offensichtlich nicht mit Unternehmen, welche für einen höheren Gewinn auf Sicherheit verzichten. Diese Technik auch noch zu subventionieren macht überhaupt keinen Sinn, die Kosten müssen von den Kraftwerksbetreibern getragen werden, ebenso wie die finanzielle Verantwortung für das Risiko nicht nur bei den Unternehmen liegen, sondern auch durch Versicherungen abgesichert sein muss. Wenn dadurch Atomkraft finanziell unattraktiv wird, dann ist die Technik wohl doch nicht so gut. Wenn die Versicherung des Risikos zu teuer wird, könnte es daran liegen, dass das Risiko doch zu groß ist. Es kann schlichtweg nicht sein, dass ein Kernkraftwerk, welches das Potential hat weite Landstriche zu verseuchen, nur 25mal so gut wie ein gängiger PKW versichert wird. Und es kann erst recht nicht sein, dass diejenigen, die mit einer solchen Technologie verantwortungslos umgehen um hohe Gewinne zu erzielen, noch mit Steuergeldern gefördert werden.
Die Forderungen der genannten Petition unterstütze ich daher voll und ganz und rufe jeden Leser dazu auf, diese jetzt mitzuzeichnen.
Die Endlagerung sollte dabei keinesfalls in die Hände der Atomunternehmen gegeben werden, weil diese höchstwahrscheinlich kaum verantwortungsbewusst arbeiten werden. Vielmehr muss die Entsorgung staatlich durchgeführt und sämtliche Kosten, also auch Erforschung und Bau der Endlager, müssen auf die Unternehmen umgelegt werden. Unternehmen, welche schlampig arbeiten, muss unverzüglich die Lizenz entzogen werden, und es muss Strafzahlungen geben, welche den Profit aus der Schlamperei deutlich übersteigen.
Kann eigentlich jemand erklären, warum es sich für die Kraftwerksbetreiber lohnt, alte AKWs länger laufen zu lassen und neue abzuschalten, statt umgekehrt? (Das wäre übrigens auch etwas, was geändert werden sollte, wenn das geht.) Handelt es sich um wirklichen Profit oder schönt es nur die Bücher?
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Verfasst von Jan am 2009-09-27
Google spuckt bei diversen Suchen wie „wahlergebnis piraten“ gerne mein Blog aus, aber leider einen Artikel zur Europawahl 2009. Ich poste diesen Artikel daher erstmal unfertig und bearbeite/ergänze ihn dann. Bei der Bundestagswahl 2009 hat die Piratenpartei 2.0% erreicht und ist somit die stärkste „sonstige“ Partei. Dabei ist zu beachten, dass die Piraten in Sachsen leider nicht zur Bundestagswahl 2009 angetreten sind. Es handelt sich um die erste Bundestagswahl, an der die Piratenpartei teilnimmt, bei der Europawahl hatten die Piraten bei deutlich niedrigerer Wahlbeteiligung 0,9% erreicht. Tagesschau.de hat den Piraten bei den Hochrechnungen sogar einen eigenen Balken spendiert. Die 5%-Hürde ist damit zwar natürlich verfehlt (was zu befürchten war), allerdings dürfte durch das Ergebnis ein gewisser Druck auf die Politik spürbar werden. Darüber hinaus gibt es für die Piraten jede Menge Geld aus der staatlichen Parteifinanzierung. Zum Vergleich: Die Grünen hatten bei der ersten Bundestagswahl, an der sie teilgenommen haben, ein Wahlergebnis von nur 1,5%.
Das Wahlergebnis der Bundestagswahl im Detail findet man am Übersichtlichsten beim Bundeswahlleiter. Im Menü auf der linken Seite kann man dort auch Diagramme abrufen, sobald fertig ausgezählt wurde. Über das Menü links auf dieser Seite kann man die Wahlergebnisse in Bundesländern und Wahlkreisen abrufen.
Was die restlichen Parteien und die Koalitionsoptionen angeht, haben Union/FDP zusammen eine klare Mehrheit, selbst ohne Überhangmandate. Die Überhangmandate verstärken diese Mehrheit noch. Es dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach also zu einer Schwarz-Gelben Koalition kommen. Ob das besser ist als eine bei einem anderen Wahlergebnis wahrscheinliche Große Koalition sei mal dahingestellt, der Grundrechteabbau dürfte jedenfalls fröhlich weitergehen. Die FDP verspricht zwar gern viel, hält das aber selten.
Ich fände es hilfreich, wenn möglichst viele Leute helfen würden, die Wahlversprechen von CDU, CSU, FDP und ggf. SPD auf wahlversprechen.info zu dokumentieren, damit wir bei der nächsten Wahl sehen können, wie wenig davon eingehalten wurden. (Insbesondere die Versprechen der FDP im Bereich „Bürgerrechte/Datenschutz“ bitte fleißig eintragen!)
Die Bundestagswahl könnte von einigen Kleinparteien, welche von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, noch angefochten werden. Sollte eine der Anfechtungen Erfolg haben, könnte dies zu vorgezogenen Neuwahlen führen, ich halte das allerdings nicht für sehr wahrscheinlich. Unstimmigkeiten in Frankfurt könnten dazu führen, dass einige Erststimmen nicht gezählt werden. Da die CDU einen stattlichen Vorsprung beim Erststimmen-Wahlergebnis hat, dürfte das irrelevant sein. Bremen hat vorzeitig Testdaten veröffentlicht, die wie ein vorläufiges Ergebnis aussahen. Ich bezweifle, dass deswegen eine Wahlwiederholung droht, peinlich ist die Geschichte allerdings schon. Die bei Twitter geposteten angeblichen Exit-Poll-Ergebnisse waren zum großen Teil Fakes. Falls echte dabei waren, haben sie sicherlich keinen weiteren Schaden angerichtet, da keiner wusste was stimmt und was erfunden ist.
Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Sonstiges, Statische Tags, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : 2009, bundestagswahl, bundestagswahl 2009, cdu, fdp, große koalition, Piraten, piratenpartei, spd, Wahlergebnis, wahlergebnisse | 12 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2009-08-02
Sicher haben alle schon vom bedauernswerten Mitarbeiter gehört, der sein Handy auf der Arbeitsstelle aufgeladen hat und daraufhin entlassen wurde. Der WDR berichtet auch mit einem Beitrag darüber. Und dort in den Kommentaren hat jemand darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall nicht so einfach ist: 
Ungefähr bei 1:35 im Video ist das Kündigungsschreiben zu sehen. Dort ist tatsächlich von einer Kündigung wegen des Aufladens des Handys die Rede. Wie im Beitrag erwähnt, kann man davon ausgehen, dass dieser Grund vorgeschoben ist. Was der wirkliche Grund sein könnte, kann man dem Schreiben jedoch auch entnehmen: Es ist scheinbar die Rede davon, dass der Mitarbeiter trotz Aufforderung, das nicht zu tun, wiederholt Fotos von Maschinen gemacht hat. Leider zeigt die Kamera das Schreiben nicht vollständig, sodass ein Irrtum nicht auszuschließen ist.
Der „Vorfall“ mit dem Handy ist auf jeden Fall auch als Kündigungsgrund aufgeführt, was eine Sauerei ist, und meiner Meinung als juristischer Laie nach wird das auch dazu führen, dass ein Gericht die Kündigung verwerfen wird – zumindest, wenn die im WDR-Beitrag aufgestellte Behauptung stimmt, der Betrieb anderer privater Geräte am Arbeitsplatz sei geduldet worden.
Es ist auch unklar, ob es sich bei den fotografierten Maschinen um irgendetwas relevantes (Firmengeheimnis) handelt oder um ein harmloses Foto weit verbreiteter Maschinen, welches keinem Wirtschaftsspion von Nutzen sein könnte. Dennoch finde ich es schade, dass die Medien sich nur auf die Sache mit dem Handy stürzen, ohne zumindest zu erwähnen, dass da noch was ist. Wohlgemerkt: Ich maße mir hier nicht an, irgendwelche Aussagen darüber zu treffen, was denn nun genau passiert ist oder gar ob die Kündigung berechtigt war – ich bedauere nur, dass die Medien scheinbar nur den plakativen Teil der Geschichte erwähnen. (Ergänzung: Und zwar auch wenn sie erst heute darüber berichten).
Das Ganze wäre mir ohne den Kommentar von „Martin“ unter dem Video nie aufgefallen. Danke an den unbekannten Hinweisgeber! So ne Kommentarfunktion ist schon was praktisches…
Falls das Video entfernt werden sollte, habe ich natürlich von dem öffentlich verfügbaren, nicht kopiergeschützten Video eine Kopie gesichert (Privatkopie), um meine Behauptungen notfalls beweisen zu können. flvstreamer ist ein tolles Tool für das Sichern von RTMP-Streams.
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Verfasst von Jan am 2009-07-30
Der Streisand-Effekt besagt, dass etwas vergleichsweise unbekanntes durch Zensur- und Unterdrückungsversuche nur noch viel bekannter und unangenehmer wird. Geschichte und zahlreiche Beispiele finden sich im entsprechenden Wikipedia-Artikel – man kann jedenfalls sagen, dass der Effekt in der Regel wirklich funktioniert.
Für nicht allzu breit öffentlich bekannte Dinge an den auch kein wirkliches öffentliches Interesse besteht, wie peinliche Videos einzelner, unbekannter Personen, kann (muss aber nicht) etwas anderes gelten. Sobald jedoch bereits eine gewisse Öffentlichkeit involviert ist, die Informationen auch nur ansatzweise interessant erscheinen, die Öffentlichkeit den „Gegner“ irgendwie als „böse“* empfindet, ist es fast unmöglich, die Inhalte aus dem Netz zu bekommen. Sobald man es versucht, insbesondere, wenn es als „Zensur“ einer wie auch immer gearteten „bösen“* Stelle empfunden wird, verbreiten sich die Inhalte schlagartig – oft werden sie erst durch die Zensurversuche interessant. Löscht man sie an einer Stelle, werden sie an zehn weiteren wieder eingestellt. Der Kampf ist meist in wenigen Stunden verloren. Hätten die Verantwortlichen in solchen Fällen nichts unternommen, wären die Inhalte zwar weiterhin im Netz verfügbar, aber nur auf einer Seite und ohne die erhebliche Aufmerksamkeit, und somit vergleichsweise unschädlich.
In Braunschweig war ein harmloses Flashmob-Picknick auf dem Schlossplatz geplant. Beim ersten mal kamen weit unter 100 Teilnehmer. Dieser Flashmob wurde nun verboten. Durch die Mobilisierung im StudiVZ wären zwar vermutlich mehr Leute gekommen als letztes mal. Erst durch dieses Verbot aber wurde der Flashmob richtig bekannt, er ging durch fast alle größeren Onlinemedien – der Streisand-Effekt hat sich wieder mal gezeigt. Viele werden sich sicher durch das Verbot abschrecken lassen, weil sie keine Lust haben, von der Polizei zusammengeprügelt zu werden. Ich denke aber, noch viel mehr werden die jetzt richtig bekannt gewordene (erzwungene) Aussage des ursprünglichen Einladers („Bei dieser Flashmob-Aktion werden sich um 16 Uhr KEINE Picknicker auf dem Schlossplatz treffen, um NICHT gemeinsam zu picknicken, zu feiern, zu grillen, Musik zu machen, zu tanzen oder worauf man auch immer Lust hat„) erst recht als Einladung ansehen. Mit etwas Pech wird es durch die große Öffentlichkeit noch größer als die Megaparty auf Sylt. Und im Gegensatz dieser dürfte das Verbot auch und vor allem zahlreiche Leute anziehen, denen Ärger mit der Polizei nicht nur nichts ausmacht, sondern bei ihnen in die Kategorie „worauf man auch immer Lust hat“ fällt. Auf Indymedia, einer bei Linksextremisten beliebten News-Plattform, ist das Verbot prominent erwähnt worden.
Ich wünsche der örtlichen Polizei jedenfalls viel Glück. Hoffentlich kommen (auf beiden Seiten!) keine Menschen zu Schaden. Und hoffentlich lernen einige Beamte, was im Internet eine gute Idee ist – und was nicht. Ich jedenfalls freue mich über einen weiteren Beweis des Streisand-Effekts und werde mit Vergnügen in den Nachrichten verfolgen, wie viele Leute sich da nun eingefunden haben. Neben der Bekanntheit (in der relevanten Zielgruppe wohl >90%) spielt nämlich auch die Aufmüpfigkeit und Konfliktbereitschaft eine Rolle. Mal schauen, ob der Spruch, dass Deutsche sich bei einer Revolution erst eine Bahnsteigkarte kaufen, bevor sie den Bahnhof stürmen, stimmt oder nicht.
*) „böse“: Staat, Großkonzern, unbeliebter Promi, jemand der das Internet nicht versteht, jemand der etwas was im Internet beliebt ist angreift, …
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Verfasst von Jan am 2009-07-28
Wenn eine Politikerin in den Urlaub nach Spanien fährt, bekommt sie vom Steuerzahler für den Dienstwagen über 9.000 EUR gesponsort. Wenn hingegen ein Politiker politische Häftlinge in Aserbaidschan besuchen und sich für deren Freilassung einsetzen will, muss er die schätzungsweise 2000-2500 EUR für Flug und Unterkunft selbst zahlen:
In Absprache mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, und auf Wunsch von Aktivisten vor Ort will Tauss an diesem Dienstag nach Baku / Aserbaidschan reisen.
Hintergrund: Zwei Bürgerrechtler und Internetblogger, darunter ein ehemaliger Praktikant von Tauss, wurden vom Regime unter fadenscheinigen Begründungen aus offensichtlich politischen Gründen inhaftiert. (derstandard.at, „EU rügt Baku scharf“) Hiergegen gab es in den letzten Wochen internationale Proteste. Der „Pirat“ will mit den Inhaftierten in Kontakt kommen. Doch kurz vor Abflug kam der Hammer: Jörg Tauss, mit der Region vertraut und Mitglied der Deutsch- Südkaukasischen Parlamentariergruppe, soll nach Auffassung der Bundestagsverwaltung die Reise aus eigener Tasche bezahlen, weil sie nicht in „Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Forschungsausschuss“ steht. Er müsse jetzt, so heißt es von oben, ein Reiseprogramm zum Thema Bildung vorlegen. Menschenrechte genügen offensichtlich der Bundestagsverwaltung nicht als Grund für die Reise. Tauss hat deshalb jetzt seine kurzfristige „Versetzung“ in den Ausschuss für Menschenrechte erbeten und zu der Sache noch weiteren Gesprächsbedarf angekündigt: „Es kann nicht sein,“ so Tauss, „dass der Bundestag seine Flugmeilenkontingente für Bildungsreisen für Abgeordnete investiert, aber der Einsatz für Menschenrechte durch einen Bundestagsabgeordneten selbst bezahlt werden muss.“ Die Auseinandersetzung um die „Meilen für Menschenrechte“ hat jetzt erst richtig begonnen.
Hintergrundinformationen…
(Quelle: tauss.de)
Da kommt doch Freude auf. Vielleicht sollte Tauss das Ganze einfach als Urlaub deklarieren… Wer sich für die Gefangenen einsetzen will, soll Mails an ausgewählte aserbaidschanische Politiker schreiben.
Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Sonstiges, Unfair, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : Aserbaidschan, dienstwagen, tauss | 4 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2009-06-17
Eine Umfrage der Kinderhilfe, durchgeführt von Infratest-Dimap, ergab, dass angeblich 92% für Internetzensur im Kampf gegen Kinderpornos sind. Eine Umfrage von Mogis, ebenfalls durchgeführt von Infratest-Dimap (!), ergab, dass 94% dagegen sind. Damit ist zum Wert von Umfragen eigentlich schon alles gesagt worden.
Dennoch hat Zensursulas Ministerium passend zur Abstimmung über das Gesetz eine weitere Umfrage in Auftrag gegeben, diesmal bei Allensbach. Die Ergebnisse sind online verfügbar – was liegt also näher, als die Studie gründlich auseinanderzunehmen? (Liebes Zensurministerium: Löschen oder Sperren des PDFs bringt nix, Kopie ist vorhanden.) Alle Seitennummern beziehen sich auf PDF-Seiten, nicht auf die Seitenzahlen die auf den Seiten selbst stehen.
Fangen wir doch mal mit dem Offensichtlichen an (das Sahnehäubchen – die meist zitierte Frage – behandle ich weiter hinten): Auf Seite 7 steht klipp und klar, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung der Meinung ist, dass die Zensur Erfolg hat, die Nutzung einzudämmen. Gleichzeitig – ein Widerspruch in sich – sind 81% übrigens der Meinung, dass die Stoppseite dringend nötig sei weil sie Gelegenheitsnutzer abschrecke. Allein schon an einem solchen Widerspruch innerhalb der gleichen Umfrage (!) sieht man, wie wertlos und von den Fragen abhängig die Ergebnisse sind. Dennoch mache ich hier mal weiter.
Auf Seite 10 erkennt man, dass mit zunehmendem Alter, abnehmender Bildung und abnehmender Internetnutzung die Zustimmung zu Sperren steigt. Lies: Je weniger Ahnung, desto mehr pro Zensur. Das erklärt übrigens auch warum Zensursula dafür ist…
Auf der gleichen Seite unten wird behauptet, dass auch „Internet-Fans“ die Sperrungen begrüßen würden. „Internet-Fan“ wird hier als Bezeichnung für „starke Internet-Nutzer“ verwendet, wobei eine „starke“ Nutzung bereits „täglich“ ist. In der heutigen Zeit würde ich das nicht unbedingt als etwas besonderes sehen. Dennoch sieht man, dass „starke“ Internet-Nutzer – die also tendenziell mehr Ahnung haben – den Sperren wesentlich kritischer entgegenstehen.
Bei der meistzitierten Kernfrage auf Seite 4 geht die Frage schlichtweg von falschen „Tatsachen“ aus. Es wird behauptet: „Wenn ein Internetnutzer auf [kinderpornographische] Seiten kommt, wird ein großes Stoppschild angezeigt, und man kommt nicht mehr weiter.“ Erstens wird es dem BKA kaum gelingen, einen nennenswerten Teil der Kinderpornoseiten auf die Sperrliste zu bekommen, sodass nur in einigen Fällen der Nutzer das Stoppschild bekommt. Zweitens ist die Behauptung „man kommt nicht mehr weiter“ schlichtweg falsch. Auch die Auswahloptionen sind leicht manipulativ: Neben „unentschieden gibt es nur entweder „begrüße Maßnahmen“ oder „nicht geeigneter Weg gegen Kinderpornographie“ – die Option „gegen Kinderpornographie geeignet, aber aus anderen Gründen (Missbrauchsgefahr) abzulehnen“ fehlt. Auch werden die Befürchtungen und Nachteile natürlich verschwiegen, sodass primär durch die Frage „informierte“ Bürger natürlich „passend“ entscheiden werden.
Das Ergebnis der nächsten Frage (Seite 5) fällt auch wie zu erwarten aus: Natürlich sind 90% der Bevölkerung der Meinung, dass ein solches Stoppschild (welches nur Kinderpornoseiten sperrt), keine zu weitgehende Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit ist. Ein solches Stoppschild ist es zwar vielleicht nicht, aber es wird bei einem solchen Stoppschild nicht bleiben, wie zahlreiche Aussagen von Politikern bewiesen haben. (Eine Übersicht wird es bald geben.) Die Einführung einer Zensur, gleich zu welchem Zweck, ist ein Dammbruch. Genausowenig wie wir zu guten Zwecken Terroristen foltern dürfen, dürfen wir mit guten Absichten eine Internetzensur einführen – wobei ich den derzeitigen Politikern sogar die guten Absichten nicht zutraue.
Fazit: Die Umfrage ist größtenteils Murks, wie fast jede Umfrage zu dem Thema (inklusive der von Mogis, aber das sollte damit ja gezeigt werden). Das einzige, was man daran erkennen kann, ist: „Je ahnungsloser, desto Zensursula“.
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Verfasst von Jan am 2009-06-17
Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist rückläufig, die Zahlen und Argumente mit denen Bundesfamilienministerin von der Leyen a.k.a „Zensursula“ für die Internetzensur wirbt dürfen frei erlogen sein, denn zu fast allen entsprechenden Themen hat die Bundesregierung keine konkreten Informationen, die Petition gegen Internetzensur ist mit über 134.000 Mitzeichnern die stärkste Petition in Deutschland seit es das Petitionssystem gibt (damit sich der Petitionsserver nicht langweilt, gibt es jetzt eine vielversprechende Petition gegen das Paintballverbot – bitte mitzeichnen!). Dennoch will die Große Koalition der Verfassungsfeinde mit den Umfallern einen zwar im Drumherum deutlich verbesserten, im Kern aber unveränderten Gesetzesentwurf schon am Donnerstag durch den Bundestag peitschen, darauf hat man sich schon geeinigt. Im Windschatten der Diskussion ist übrigens die Reform des Datenschutzes völlig verkrüppelt worden, vom Verbraucherschutz ist nichts mehr übrig.
Zunächst einmal: Die Petition ist genau zum richtigen Zeitpunkt mit sehr vielen Mitzeichnungen geschlossen worden. Heute (Mittwoch) könnte das, wenn es gut läuft, durch die Medien gehen und deutlich Druck ausüben. Die Vorkomnisse im Iran können einerseits ablenken, andererseits aber auf die Gefahren von Zensur aufmerksam machen. Es gibt eine Telefonaktion – bitte Mitmachen! – bei der SPD-Abgeordnete überzeugt werden sollen, doch noch zur Vernunft zu kommen. Ich gehe aber stark davon aus, dass das Zensurgesetz durchkommen wird – durch den Bundestag. Am kommenden Samstag, dem 20., sind daher Demonstrationen in zahlreichen Städten geplant. Erscheint bitte zahlreich!
Soweit ich weiß handelt es sich aber um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. der Bundesrat muss zustimmen, damit das Gesetz erlassen werden kann. UPDATE: Da habe ich mich laut Heise (letzter Absatz) geirrt. Das Gesetz ist wohl kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz, d.h. der Bundestag kann mit einer einfachen Mehrheit Einspruch einlegen. Das ist unwahrscheinlich, da die CDU und SPD-Regierungen wohl kaum für einen Einspruch stimmen werden. Die Länder stimmen geschlossen ab, und wenn bei einer Koalition auf Landesebene die Parteien uneinig sind, gibt es eine Enthaltung, die wie eine Nein-Stimme wirkt. Bei einem Zustimmungsgesetz wäre das gut (Nein für Zustimmung = kein Gesetz), bei einem Einspruchsgesetz bedeutet ein „nein“ leider „kein Einspruch“.
Dort müssen die Bundesländer geschlossen abstimmen, wenn sich die Koalitionsparteien eines Bundeslandes uneinig sind, gibt es eine Enthaltung. Wenn sich ein Land enthält, wirkt das wie eine Nein-Stimme. Das gibt Hoffnung:
Man kann recht sicher damit rechnen, dass die rein von der SPD, rein von der CDU oder von einer großen Koalition regierten Länder zustimmen werden – auch wenn sich hier eventuell noch bei der SPD Chancen ergeben könnten, einzelne Landesverbände zu überzeugen. Eine Übersicht wer wo regiert findet sich bei der Wikipedia. Wie man sieht, haben die erwähnten Länder die dafür stimmen dürften nur 30 von 35 nötigen Stimmen. Solange also die FDP nicht umfällt und bei den drei von Grünen/Linken mitregierten Ländern höchstens eines umkippt, bekommt die Große Koalition der Verfassungsfeinde keine Mehrheit im Bundesrat, was das Problem lösen dürfte.
Die FDP spielt auch noch eine weitere Schlüsselrolle: Es ist recht wahrscheinlich, dass nach der Bundestagswahl eine schwarz-gelbe Koalition regieren wird. Da das Gesetz befristet ist, wird die nächste Regierung nochmal darüber entscheiden müssen. Wenn die FDP also standhaft bliebe, wäre selbst ein verabschiedetes Zensurgesetz nur ein paar Jahre gültig. Gerade deswegen ist es wichtig, die FDP zur Vernunft zu mahnen. Ehe also unnötig Kraft auf die verlorenen Umfaller von der SPD zu verschwenden, könnte es sich lohnen, sich direkt an die FDP zu wenden.
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Verfasst von Jan am 2009-05-24
Ich bin bei Verschwörungstheorien generell sehr vorsichtig und zurückhaltend. Deswegen habe ich mich auch zurückgehalten bei der Diskussion, wie gefährlich die Sauerland-Terrorgruppe wirklich war, inwiefern da Geheimdienste verstrickt waren und ob es nur ein Fake zum Durchdrücken von Anti-Terror-Gesetzen war. Jetzt hat aber der Deutschlandfunk eine interessante Reportage veröffentlicht: „Ein Käfig voller Enten?“ (Ein Transkript der Sendung wird auf der verlinkten Seite freundlicherweise angeboten.)
Darin wird beschrieben, wie die Bedrohung durch die Sauerlandzelle weit übertrieben dargestellt wurde, diverse Verstrickungen von Geheimdiensten werden angedeutet, und es wird recht offen vermutet, dass das Ganze ein großes Medientheater war um eine nicht vorhandene Gefahr zu suggerieren und darüber an Unterstützung für neue „Sicherheits“gesetze zu kommen. Die Bombenbauanleitung war genauso wie das Material wohl unbrauchbar, an der Existenz der angeblichen Drahtzieherorganisation bestehen starke Zweifel – und in den Medien bekommt man davon nichts mit, immer nur „Terror Terror Gefahr Gefahr Schäuble hilf“.
Die Vermutung lag eigentlich auf der Hand und kursierte schon lange im Netz. Das Besondere an dieser Reportage ist, dass das nicht in irgendeinem durchgeknallten Verschwörungsblog auftaucht, sondern im zum Deutschlandradio gehörenden Deutschlandfunk. Das Deutschlandradio ist öffentlich-rechtlich und quasi die Radiovariante von ARD und ZDF. Da der Bericht also aus einer seriösen Quelle stammt und meiner Meinung nach viel zu unbekannt ist, weise ich hier darauf hin und bitte darum, den Hinweis zu verbreiten.
Übrigens: Auch bei den Terroristen in New York werden die Vermutungen laut, dass ohne die fleißige Unterstützung von Geheimdiensten die Terroristen schlicht zu unfähig gewesen wären, das Ganze also auch nur Theater war.
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Verfasst von Jan am 2009-05-22
Die weniger bekannten Neuigkeiten der letzten Tage zu den Internetzensurplänen der Bundesregierung möchte ich hier einmal zusammenfassen. Wer nicht weiß, worum es geht, möge sich bitte zunächst informieren, z. B. beim Arbeitskreis Zensur.
Die Petition gegen Internetzensur hat inzwischen über 90000 Unterschriften. Wer noch nicht mitgezeichnet hat, möge dies bitte jetzt tun und dann weiterlesen.
Morgen wird in vielen Städten die Aktion „Grundgesetz lesen“ veranstaltet, um auf diese (und andere) geplante (und verwirklichte) Grundgesetzverstöße hinzuweisen. Kommt zahlreich! Dem Bundestag sind übrigens die Grundgesetze ausgegangen – bisher konnte man die dort kostenlos bestellen, bald sollen neue gedruckt werden. Böse Zungen würden sagen: Das erklärt, warum den Politikern das GG so egal ist. Vermutlich warten die eh mit dem Nachdruck, bis Schäubles neue Fassung fertig ist, dann ist der Umfang auch geringer…
Nach der manipulativen Umfrage der Kinderhilfe, die Internetzensur als einzige Option gegen Kinderpornos dargestellt hat und damit 92% zustimmung erhalten hat, hat MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren) eine eigene Umfrage veranstaltet. Hier zeigt sich: 90% sind DAGEGEN. Infratest hat beide Umfragen durchgeführt, die Ergebnisse der MOGIS-Umfrage aber schnell wieder aus dem Netz entfernt. Warum, werden wir hoffentlich noch erfahren. Leider hat sich das in der Presse kaum herumgesprochen, also bitte verbreiten und ggf. auch Medienvertreter darauf ansprechen!
Obwohl Ursula von der Leyen („Zensursula“) auf einer Pressekonferenz Kinderpornos vorgeführt hat bzw. vorführen ließ, sah die Staatsanwaltschaft Berlin „kein Anzeichen für ein strafbewehrtes Verhalten“ und hat das aus einer entsprechenden Anzeige resultierende Verfahren nach einem Tag eingestellt. Vor zwei Wochen habe ich die Pressestelle um Details gebeten, vor einer Woche nochmal telefonisch nachgehakt und um Antwort gebeten. Bis heute kam nichts.
Einige Verbände haben sich dennoch für die Internetzensur unter dem Vorwand des Kampfes gegen Kinderpornographie ausgesprochen, und dabei deutlich schärfere Mittel als DNS-Sperren gefordert. Neben durchaus seriösen Verbänden ist unter anderem einVideotheken-Interessenverband (IVD) dabei. Die wollen über die Kinderpornosperren dann auch normale Pornowebseiten mit mangelndem Jugendschutz sperren, um die lästige kostenlose Konkurrenz aus dem Weg zu schaffen, die ihnen das Geschäft mit den Porno-Videos und -DVDs vermiest. Da sieht man mal schön, wozu die Sperren bald gut sein werden.
Da immer wieder betont wurde, wie toll die Sperren im Ausland funktionieren würden und dass wir sie deswegen brauchen, hier noch ein Beispiel, wie im Ausland großzügig nicht-Kinderpornoseiten auf die Sperrlisten wandern. Ich bezweifle dass das bei uns anders aussehen wird. Eine Vorschrift im Gesetz „Wenn das BKA die Liste missbraucht, ist dieses Gesetz nichtig und sämtliche Sperren sind umgehend aufzuheben“ wäre nötig, aber wohl leider undenkbar.
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Verfasst von Jan am 2009-05-14
Die Petition gegen Internetzensur hat inzwischen 80000 Unterschriften. Die Deutsche Kinderhilfe ist scheinbar der Meinung, dass Internetsperren genau das richtige Mittel gegen Kinderpornographie sind, und sammelt jetzt Unterschriften. Auf den Formularen steht
Ja, ich stimme für das Gesetz gegen Kinder“pornographie“ im Internet.
Welches Gesetz damit gemeint ist, wird nicht erwähnt. Insbesondere wird nicht erwähnt, dass das aktuell debattierte Gesetz zum Ziel hat, Kinderpornographie eben nicht aus dem Netz zu entfernen, sondern lediglich, den Zugang aus Deutschland (unwesentlich) zu erschweren. Insbesondere kann man davon ausgehen, dass die Bereitschaft, derartiges Material wirklich zu bekämpfen, sinken wird, wenn es „gesperrt“ ist. Dadurch dürften die Perversitäten noch länger im Netz bleiben – und aus dem Ausland völlig ungehindert erreichbar sein. Die Petition der Deutschen Kinderhilfe ist also eher für Kinderpornographie im Netz statt dagegen! Nur dürfte das niemandem klar werden, der das Formular unterschreibt.
Ich bitte daher jeden, der deren Liste unterschrieben hat und erst jetzt merkt, wofür er da gerade seinen Namen hergegeben hat, die Unterschrift zu widerrufen. Einmal natürlich gegenüber der deutschen Kinderhilfe selbst, aber vor allem auch gegenüber dem Bundestag – denn die deutsche Kinderhilfe will dort die Unterschriften einreichen und es würde mich wundern, wenn sie dabei widerrufene Unterschriften aussortieren. Weist dabei bitte ausdrücklich auch darauf hin, wie die deutsche Kinderhilfe die Unterschriften sammelt und wie sie verdeckt, wofür man wirklich unterschreibt. Wenn der Bundestag davon weiß, dürfte er auch einschätzen können, was die Unterschriften wert sind, die da von der deutschen Kinderhilfe abgeliefert werden.
Wenigstens wird versichert, dass die Adressdaten nicht verkauft werden. In der Vergangenheit hat das die Deutsche Kinderhilfe wohl anders gehandhabt, siehe den Welt-Artikel über die Deutsche Kinderhilfe (Teil 2), der Rest der Artikelserie ist genauso interessant: Deutsche Kinderhilfe (Teil 1). Auch der separate Artikel über die fragwürdigen Geschäfte der deutschen Kinderhilfe ist interessant. Der deutsche Spendenrat (welcher seriöse Spendenempfänger zertifiziert) hat die Deutsche Kinderhilfe rausgeschmissen – sie sind wohl auch noch durch andere Dinge negativ aufgefallen, z. B. indem sie Abmahnungen an andere gemeinnützige Organisationen verschickt haben. Ich werde hier sicher nicht den ganzen Kram auflisten, der der deutschen Kinderhilfe vorgeworfen wird, das wäre zu viel. Gemeinnützig sind sie jedenfalls nicht mehr in allen Bundesländern, und der Wikipedia-Artikel musste wegen Manipulationen gesperrt werden. Hier nur einige Links:
Eine schöne Übersicht bei FoeBuD über die Sammelaktion und die Seriosität der deutschen Kinderhilfe
Eine schöne chronologische Liste mit Quellenlinks über die Deutsche Kinderhilfe und ihre Aktionen von nix.over-blog.de
Ein ausführlicher Artikel bei FIX!MBR
Netzpolitik hat auch was – Deutsche Kinderhilfe für Zensursula
Ich hoffe, dass die Google-Suche nach „Deutsche Kinderhilfe“ bald die informativen Artikel vor deren Propagandahomepage bringt.
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Verfasst von Jan am 2009-05-02
Ich hatte mich ja bereits vor Jahren darüber aufgeregt, dass in der Presse oft völlig falsch übersetzte Begriffe oder sonstiger völliger Bullshit zu finden sind. Heute ist mir wieder die Galle hochgekommen. Ich weiß nicht wer von wo abgeschrieben hat (reuters scheint ein guter Kandidat zu sein), aber zahlreiche Medien behaupten, dass Piraten „Propeller-Granaten“ hochgehalten hätten. Ich kenne sicher nicht jeden Waffentyp auf der Welt, aber von einer „Propeller-Granate“ habe ich noch nie was gehört. Google und Wikipedia auch nicht wirklich. Dafür habe ich dank meiner umfangreichen Special-Forces-Ausbildung (aus dem Killerspiel „America’s Army“) durchaus eine Ahnung, was gemeint sein könnte: Ein RPG-7. Die Abkürzung ist zwar eigentlich russisch, aber die Amis haben sich eine englische Bedeutung dafür einfallen lassen: „Rocket Propelled Grenade“, zu deutsch raketenangetriebene Granate. Bis auf den Klang des Worts und der Tatsache dass ein Propeller auch antreibt, hat „propelled“ mit „propeller“ wenig zu tun.

Ein RPG-7
Die russische Bezeichnung „rutschnoi protiwotankowy granatomjot“ bedeutet „Hand-Anti-Panzer-Granatwerfer“. Umgangssprachlich würde man das Ding schlichtweg als „Panzerfaust“ oder „Raketenwerfer“ bezeichnen. Es dürfte sich höchstwahrscheinlich um diesen Waffentyp oder eines der Vorgänger- oder Nachfolgermodelle handeln, denn diese Dinger gehören eigentlich wie die AK-47 „Kalaschnikow“ zur „Standardaussstattung“ bewaffneter Gruppen, und bereits auf früheren Bildern waren Piraten öfter mit den Teilen zu sehen. Die RPG-7 werden auch in Afghanistan und Irak intensiv genutzt. Ebenfalls bekannt geworden sind sie durch die Schlacht von Mogadischu und den darauf basierenden Film „Black Hawk Down„, wo mit RPG-7 US-Hubschrauber abgeschossen worden sind.
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Verfasst von Jan am 2009-04-13

ZDFtext: 50 Milliarden für 250.000 Arbeitsplätze
Das Konjunkturpaket II soll 50 Milliarden kosten und bis zu 250.000 Arbeitsplätze sichern. Bestenfalls. Schrieb jedenfalls das ZDF im Videotext, siehe Screenshot. Und ich gehe stark davon aus, dass da alles mit drin ist, auch indirekt gerettete Arbeitsplätze durch eine Stärkung des Konsums (sonst würde die Rechnung überhaupt keinen Sinn machen).
Das sind 200.000 EUR für jeden geretteten Arbeitsplatz.
Wenn man mir 200.000 EUR in die Hand drückt, dann schaffe ich gerne einen neuen Arbeitsplatz dafür. Mindestens auf die nächsten 5 Jahre.
Was übersehe ich? Warum macht das Konjunkturpaket mehr Sinn, als Arbeitslosigkeit zu akzeptieren und die nächsten bis zu 10 Jahre für jeden der zusätzlich arbeitslos gewordenen bis zu 20.000 EUR pro Jahr zu zahlen (direkt oder indirekt)? Vor allem wenn man bedenkt, dass sich die Wirtschaft irgendwann erholt und es also wohl deutlich weniger als 10 Jahre sein werden, ich rechne hier grundsätzlich mit den Extremwerten in Richtung „Konjunkturpaket sinnvoll“ und komme trotzdem auf dieses Ergebnis. Und mit dem vielen Geld ließen sich in der Zeit auch die ein oder andere sinnvolle Fort-/Weiterbildungsmaßnahme oder ähnliches finanzieren.
Hinweis: Diesen Artikel habe ich lange im Entwurfordner vergessen, aber ich denke er ist noch aktuell genug.
UPDATE: Ein Teil des Geldes wird für Investitionen verwendet und ist somit durchaus sinnvoll angelegt.
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Verfasst von Jan am 2009-03-23
Da man bei jeder Diskussion um dieses Thema leider gleich befürchten muss, als antisemitisch, Nazi oder sonstwas dargestellt zu werden, und ich darauf keine Lust hatte, habe ich mich bei diesem Thema lange zurückgehalten. Der Artikel wird daher etwas länglich. Der erste Teil behandelt die ebenfalls wichtige „Vorgeschichte“ und das „Drumherum“, die eigentlichen Kriegsverbrechen werden erst im zweiten Teil behandelt.
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Verfasst von Jan am 2009-03-14
Bei RTL läuft zur Zeit die dritte Staffel von „Teenager außer Kontrolle – Letzter Ausweg Wilder Westen“, Kabel 1 bietet „Die strengsten Eltern der Welt“, und überhaupt haben Erziehungsshows wieder mal trotz Wirtschaftskrise Hochkonjunktur. Neben zahlreichen anderen Shows („Die Super Nanny“ etc.), denen ich mich hier nicht widmen werde, treten die beiden oben genannten Sendungen dadurch hervor, dass sie auf den ersten Blick ein ähnliches Konzept haben: Problematische Jugendliche werden einige Zeit in eine andere Umgebung gebracht, wo sie mehr oder weniger erzogen werden sollen. Auf diese beiden Sendungen möchte ich hier näher eingehen, da sie auf den ersten Blick ähnlich, auf den zweiten jedoch völlig unterschiedlich sind. Die Aussagen über „Teenager außer Kontrolle“ beziehen sich auf die schon vor einiger Zeit gesendete zweite Staffel, die ich mir vollständig angetan (Spaß macht sowas nicht, erträglich wird es nur dank 1,5-facher Abspielgeschwindigkeit per SMPlayer) und dabei auch fleißig Notizen gemacht habe (eine Seite habe ich leider vermutlich verloren, der Kram lag schon seit der 2. Staffel hier). Die Aussagen über „Die strengsten Eltern der Welt“ beziehen sich nur auf die Sendung vom 7.3.2009 ab 14:15 – nochmal tue ich mir so einen Marathon nicht an.
Zunächst einmal unterscheiden sich die Sendungen in der Auswahl der „Problemjugendlichen“: Während „Die strengsten Eltern der Welt“ eher für vergleichsweise harmlose Fälle von schwierigen Jugendlichen gedacht zu sein scheint, welche keine Lust haben den Müll rauszubringen (um es mal salopp zu formulieren), geht es in „Teenager außer Kontrolle“ primär um die wirklich üblen Problemfälle von Jugendlichen, die stark in Jugendkriminalität, Drogenmissbrauch etc. abgedriftet sind und ihre Umgebug terrorisieren. Bei beiden Sendungen gehe ich davon aus, dass die Jugendlichen möglichst übertrieben schlecht dargestellt werden. Bei „Teenager außer Kontrolle“ ist es offensichtlich und extrem, bei „Die strengsten Eltern der Welt“ noch vergleichsweise harmlos. Wie schlimm die Fälle wirklich sind, kann man als Außenstehender daher kaum beurteilen. Ich gehe im Folgenden davon aus, was in den Sendungen gesagt, behauptet oder suggeriert wird. Mir ist klar, dass das teilweise falsch sein wird, aber die Annahmen sind in den seltensten Fällen vorteilhaft für meine Bewertung der jeweiligen Sendung. Falls die Sender sich aufgrund ihrer eigenen Falschinformationen ungerecht kritisiert fühlen, dürfen sie gerne die entsprechenden Punkte richtigstellen.
Der zweite Unterschied ist die Art der Serie: Während bei „Die strengsten Eltern der Welt“ scheinbar jede Folge bei einer anderen Familie untergebracht werden und in jeder Folge auch andere Jugendliche behandelt werden, fand bisher jede Staffel von „Teenager außer Kontrolle“ in je einer amerikanischen Erziehungseinrichtung statt, wobei immer eine ganze Staffel eine Gruppe Jugendlicher begleitet. Soweit die Rahmenbedingungen.
In beiden Fällen wird den Jugendlichen offenbar verschwiegen, worauf sie sich einlassen. Wie freiwillig die Jugendlichen jeweils teilgenommen haben weiß ich nicht, eine informierte Entscheidung haben sie darüber aber wohl kaum treffen können. Im Fall von „Teenager außer Kontrolle“ gab für einen Teilnehmer die Wahl zwischen Teilnahme und Jugendknast, bei „Die strengsten Eltern der Welt“ wird angedeutet, dass ein „Abenteuerurlaub“ versprochen wurde. (UPDATE: In der „Oliver Geisen Show“ vom 17.3.09 – im Stream hier bei 0:33:10 – erzählt eine Teilnehmerin von „Teenager außer Kontrolle“, dass ihr ein „Ferienlager“ versprochen wurde.)
Da hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf. Schon mal vorweg: Während ich „Die strengsten Eltern der Welt“ recht gut finde, habe ich wegen der ersten Staffel von „Teenager außer Kontrolle“ die Staatsanwaltschaft gebeten, das ganze auf strafrechtliche Relevanz zu prüfen.
Wo liegen also die größten Unterschiede für die Jugendlichen? Nun, fangen wir mal bei der Dauer der Programme an. Bei „Die strengsten Eltern der Welt“ steht von vorne herein fest, dass der Austausch 10 Tage dauern wird. Selbst wenn es einem nicht gefällt, weiß man also, dass man nach 10 Tagen raus ist. Bei „Teenager außer Kontrolle“ ist es anders – die Dauer der „Therapie“ ist offen – so lange bis die Jugendlichen „die Therapie erfolgreich durchlaufen haben“, mindestens jedoch sechs Wochen. Davon werden mindestens drei damit verbracht, mit über 20 kg schweren Rucksäcken bis zu 15 km täglich durch die Wüste zu wandern, bei glühender Hitze tagsüber und -1 Grad Außentemperatur nachts, wenn die Jugendlichen in ihren Zelten schlafen müssen. Immer wieder wird damit gedroht, dass wer nicht mitmacht von vorne anfangen muss.
Bei „Die strengsten Eltern der Welt“ wurden die Jugendlichen diesmal bei einer religiösen Gemeinschaft untergebracht, in der recht strenge Regeln gelten und jeder hart arbeitet. Die diversen Regeln dieser Gesellschaft sind aus modern-westlicher Sicht natürlich schwer verständlich bis „mittelalterlich“, wie auch insbesondere die Kleidung, die die Jugendlichen tragen sollen. Das Mädchen beginnt zu weinen, als ihr die Umstände mitgeteilt werden, in denen sie die nächsten Tage leben wird, sowie die Tatsache, dass sie auch diverse Arbeiten erledigen muss (was sie daheim wohl recht erfolgreich vermieden hat). Ob die gegebene Begründung „Heimweh“ zutrifft oder es einfach nur zu viel auf einmal war, sei dahingestellt, offensichtlich unmenschlich ist das Ganze aber nicht gerade. Einen Fernseher gibt es nicht, MP3-Player sind nur im eigenen Zimmer erlaubt, und die Teilnehmerin soll ein Kleid tragen, welches – sagen wir einfach mal nicht gerade in die aktuellen Modevorstellungen passt. Als sie dies nicht will, wird das jedoch recht schnell akzeptiert und sie darf in ihren Jeans bleiben.
Nicht so bei „Teenager außer Kontrolle“ – die Jugendlichen bekommen nach ihrer Ankunft einheitliche Kleidung in Signalfarben, um sie bei Fluchtversuchen leichter finden zu können. Alle persönlichen Gegenstände werden ihnen abgenommen, sie müssen sich ausziehen und werden kontrolliert, damit sie keine Gegenstände am Körper verstecken. Piercings müssen (schmerzhaft) entfernt werden. Bei der nächtlichen Fahrt zur Wüste wird betont, dass die Nacht gewählt wurde, damit die Jugendlichen sich den Weg nicht merken können, um später zu fliehen. (Ein weiterer erwünschter Nebeneffekt dürfte sein, dass sie müde sind und deswegen weniger Probleme machen.) Aber auch sonst dürfte die Fluchtgefahr gering sein – das Erziehungsprogramm setzt auf bewährte Methoden aus den russichen Gulags (Zwangsarbeits- und Umerziehungslagern). Diese waren teilweise nur leicht umzäunt – allerdings lagen in alle Richtungen mehrere dutzend Kilometer Eiswüste. Genauso wird verhindert, dass die gegen ihren Willen im Programm platzierten Jugendlichen sich aus dem Staub machen – Zivilisation ist mehrere Tagesmärsche entfernt, wie immer wieder betont wird. Allein dies dürfte deutlich machen, was von dem Programm zu halten ist. Wer jetzt davon ausgeht, dass sei ein Fake fürs Fernsehen: Ich glaube das leider nicht. Existenz und Vorgehensweise dieser Programme in den USA sind öffentlich, und auch Todesfälle sind dokumentiert.
Bei „Die strengsten Eltern der Welt“ kommunizieren die Jugendlichen regelmäßig mit ihren Eltern und können sich untereinander und mit der Gastfamilie unterhalten. Bei „Teenager außer Kontrolle“ ist jegliche Kommunikation anfangs verboten. Später dürfen sie Briefe von den Eltern empfangen, und sogar unter strenger Aufsicht mit ihnen telefonieren – aber erst, nachdem sie sich das „Privileg“ durch absoluten Gehorsam „verdient“ haben. Damit wird gleichzeitig sichergestellt, dass nur bereits gebrochene Jugendliche mit ihren Eltern sprechen und so wenig Kritik nach außen dringt. Aus ähnlichen Programmen ist bekannt, dass Versuche, die Eltern zum Abbruch der „Therapie“ zu bewegen, zu einer sofortigen Kontaktsperre bzw. einem Abbruch des Gesprächs führen oder zumindest damit gedroht wird. Die Eltern werden bei „Teenager außer Kontrolle“ generell wenig über den Verlauf des Programms informiert. (Zitat: „Ich finde es schade, dass bei euch das Netz so schlecht ist und wir nicht mehr erfahren können wie es bei euch läuft“)
In „Die strengsten Eltern der Welt“ müssen die Jugendlichen sich an den Arbeiten in der Gemeinde beteiligen – zum Beispiel den Boden mit einem Lappen wischen (weil Wischmöppe angeblich nicht so ein gutes Ergebnis bringen). Das ist zwar für westliche Verhältnisse unüblich und könnte als Schikane erscheinen, doch es ist dort üblich und alle anderen Gemeindemitglieder machen es genauso. Deswegen lässt die Teilnehmerin, die diese Aufgabe machen soll, sich auch recht schnell darauf ein. Die oft gezeigte Unwilligkeit, eine bestimmte Arbeit auszuführen, ist eindeutlig schlicht und einfach Faulheit. Rasenmähen, Waschen, Kochen oder das Zusammenbauen einfacher Möbel sind nicht gerade Arbeiten, die man Jugendlichen nicht zumuten könnte. Dennoch werden die Jugendlichen zu den Arbeiten nicht gezwungen. Einige Aufgaben (Traktor-Rasenmäher fahren) machen ihnen sogar Spaß, und auch an den Freizeitaktivitäten nehmen sie teil. Sie werden immer freundlich behandelt und keine der Aufgaben verletzt ihre Würde. Das einzige Problem was auftreten könnte ist mit der Religion bzw. der Teilnahme an Gebeten, aber auch hier scheint es keinen Druck oder gar Zwang gegeben zu haben mitzubeten.
Die Schikanen in „Teenager außer Kontrolle“ hingegen sind willkürlich und unmenschlich. Als Strafe für irgendein Vergehen muss ein Teilnehmer am Ende des Tagesmarsches 45 Minuten mit dem schweren Rucksack in der Sonne stehen. Wenn jemand nicht mehr kann, wird er weitergetrieben, schließlich sei er nur faul – Erschöpfung gibt es wohl nicht. Wer stürzt, hat das absichtlich gemacht, wer sich eine Druckstelle einhandelt, war zu faul, den Rucksack richtig zu packen. Auf weitere Details gehe ich später noch ein.
Hier möchte ich zunächst ein kurzes Fazit ziehen. Die Unterschiede dürften deutlich geworden sein. Natürlich sollte man berücksichtigen, dass die Programme an völlig unterschiedliche Arten von Jugendlichen gerichtet sind. „Die strengsten Eltern der Welt“ erreicht nur einen begrenzten Effekt, nur geringe Änderungen des Verhaltens der Teilnehmer. Dafür sind die Teilnehmer zufrieden und glücklich und haben auch während des Programms Spaß gehabt und wurden nie misshandelt.
„Teenager außer Kontrolle“ hingegen erreicht eine völlige Veränderung des Verhaltens. Die verwendeten Methoden sind mehr als fragwürdig, die Bezeichung „Gehirnwäsche“ durchaus passend. Ein Vergleich mit diversen Umerziehungsprogrammen totalitärer Regimes drängt sich geradezu auf. Ich bin mir sicher, dass einige nun sagen werden, dass dies trotzdem in Ordnung sei, schließlich werde den Jugendlichen eine kriminelle Karriere erspart etc. Dem möchte ich energisch widersprechen. Nicht umsonst ist die Würde des Menschen in Deutschland unantastbar, und nicht umsonst ist dies eine absolute Grenze, die nie überschritten werden darf, auch nicht zum langfristigen Wohle des Betroffenen. Die Debatte ist bereits in anderer Form geführt worden, z. B. beim Luftsicherheitsgesetz und beim Fall Daschner (Folter des Entführers zur Rettung einer Geisel), und dort eigentlich abschließend geklärt worden. Ich betrachte diesen Teil der Diskussion daher als abgeschlossen. Egal wie gut die Absichten sind – menschenunwürdige Methoden sind ausnahmslos durch nichts zu rechtfertigen.
Ich werde im Folgenden noch ausführlicher auf die Methoden von „Teenager außer Kontrolle“ eingehen.
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Veröffentlicht in Newskommentare | Verschlagwortet mit : folter, umerziehungslager, gehirnwäsche, menschenrechte, USA, erziehung, Teenager außer Kontrolle, rtl, kabel 1, fernsehen, kabel1, Die strengsten Eltern der Welt, kinderrechte, misshandlung, umerziehung | 6 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2009-01-18
Normalerweise denkt man, eine Seite mit https:// in der Adresse sei sicher, die Daten seien verschlüsselt und man kommuniziere definitiv mit dem richtigen Gesprächspartner. Das zugrunde liegende Protokoll nennt man SSL bzw. TLS (ich werde hier nur noch von SSL reden, TLS ist der Name der neusten Version), wenn also in SSL ein Fehler gefunden wird, ist davon auch HTTPS betroffen. Das Protokoll an sich ist größtenteils sicher. Die Angriffe beziehen sich auf meist die dahinterliegenden Strukturen, die teilweise unsicher sind. Ich rede dennoch etwas unkorrekt von Angriffen auf HTTPS bzw. SSL, weil die Angriffe auf die Strukturen im Hintergrund natürlich in der Praxis per HTTPS/SSP gesicherte Verbindungen unsicher machen. Hier möchte ich einen sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene interessanten Überblick geben, was von der Sicherheit zu halten ist, was noch sicher ist und was unsicher. Ich gehe im Folgenden von Firefox aus, wer noch den Internet Explorer nutzt, ist selber schuld und tut mir leid.
Ich habe auch allgemeine Tipps für Anfänger eingebaut. Je nach Kentnissstand werden einige Abschnitte unverständlich kompliziert und einige andere langweilig sein. Auch Profis können interessante Probleme finden, aber die Seite richtet sich eher an Nutzer, denen SSL ein Begriff ist.
Der Artikel ist doch sehr lang geworden. Daher erstmal nur, was hier behandelt wird:
- Einleitung
- Funktionsweise von SSL und HTTPS (sehr grob)
- (Nicht) mögliche Angriffe
- Aufbau von Adressen
- Sicherheitsmerkmale im Browser
- EV-Zertifikate
- HTTPS ist kein Gütesiegel
- Die einzelnen Angriffe
- 1. Debian OpenSSL weak keys
- 2. Comodo stellt ungeprüft Zertifikate aus
- 3. StartSSL stellt schlechte geprüft Zertifikate aus
- 4. MD5-Kollisionsangriffe
- 5. OpenSSL-Lücke
- 6. „optimierte“ Umleitung, wenn zunächst http benutzt wird (sslstrip, IDN-Spoofing)
- 7. Nullbytes im Hostname des Zertifikats
- Fazit
Vorab: Sicherheitstipps für Einsteiger in Kürze
- System sicher halten – In dem Moment, wo der Rechner von einem Angreifer z. B. mit einem Trojaner bearbeitet wurde, kann man die ganzen Sicherheitsmaßnahmen vergessen. Nur wenn der Rechner und die Software vertrauenswürdig sind, kann man sich auf die Ausgaben verlassen. Dafür sollte man:
- Sichere Software verwenden – Software, die oft Sicherheitslücken hat, meiden. Je stärker die Software fremdem Inhalt ausgesetzt ist, desto sicherer muss sie sein. Ein unsicheres (Offline-)Spiel ist kaum ein Problem. Ein unsicherer Browser umso mehr. Internet Explorer meiden, z. B. Firefox nutzen.
- Software aktuell halten - Software hat immer Sicherheitslücken. Mit Updates werden bekannte Lücken geschlossen. Spielt man ein Update nicht ein, obwohl es eine bekannte Lücke gibt, wird diese meist bald ausgenutzt. Auch hier gilt: Vor allem Betriebssystem und Browser sowie die Browser-Plugins (Acrobat Reader, Flash, diverse Mediaplayer) müssen immer topaktuell sein.
- Virenscanner und Firewalls sind ein zusätzliches Sicherheitsnetz. Updates sind viel wichtiger.
- Nicht vertrauenswürdige Software nicht starten. Dazu zählen gerne auf dubiosen Seiten angebotene falsche Updates sowie illegale Kopierschutz-Knackprogramme.
- Wichtige Seiten direkt aufrufen – am Besten per Lesezeichen. Wer seine Bankseite immer per Google sucht, hat ein Problem, wenn ein Phisher es mal nach oben schafft.
- Beim Aufrufen direkt https:// benutzen – sonst kann ein Angreifer problemlos umleiten, siehe unten.
- Warnungen beachten - wenn der Browser sagt, dass irgendwas mit der Bankseite nicht in Ordnung ist, dürfte es stimmen, auch wenn bei irgendwelchen Hobbyseiten die Warnung oft „grundlos“ kommt.
- Für Seiten die man nicht direkt aufruft muss man leider https kennen, um sicher zu sein. Das ist für Anfänger nicht einfach.
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Veröffentlicht in Abhandlungen, Datenschutz, Internet, Newskommentare, Piraten, Sonstiges, Statische Tags | Verschlagwortet mit : datensicherheit, debian, debian openssl, https, md5, onlinebanking, openssl, root-ca, rsa, sha-1, sicher, sicherheit, ssl, unsicher, verschlüsselung, weak keys | 5 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2008-12-06
Grand Theft Auto IV (GTA 4), das neuste Spiel aus der sehr erfolgreichen GTA-Serie, wurde vielfach als supertolles Spiel gefeiert und alle haben sich darauf gefreut, dass es endlich rauskam. Doch kaum laufen die Fans in die Läden und kaufen sich für teures Geld (ca. 50 EUR) das Spiel, tragen stolz die GTA-Packung nach Hause und freuen sich schon darauf, es zu spielen, stürmen die Fans sämtliche Foren: Bei einem bedeutenden Teil der Spieler läuft das Spiel nicht. Und wieder mal ist wohl der Kopierschutz schuld, wieder SecuROM.
Um es deutlich zu machen: Ein ansonsten wohl problemlos funktionierendes, großes, bekanntes Spiel, wird vermutlich durch den Kopierschutz SecuROM unbrauchbar. Kaum ein Spiel wurde von den Fans so heiß erwartet wie GTA 4, und jetzt so eine unnötige Enttäuschung. Die ganzen „Raubkopierer“ freuen sich natürlich, denn überraschend schnell scheint SecuROM geknackt worden zu sein, sodass wieder mal nur die ehrlichen GTA-Käufer betroffen sind. Viele Cracks sollen nicht funktionieren, weil sie an den späteren Stufen scheitern, die das Spiel „kreativ“ unspielbar machen, aber es soll auch funktionierende geben. Bei vielen Spielern die GTA gekauft haben startet das Spiel aber nicht (laut Gerüchten kommt SecuROM mit einigen Grafikkarten nicht klar, weil da irgendeine Abfrage nicht den erwarteten Wert liefert), und außerdem geht das Gerücht um, dass die geknackten, SecuROM-freien Versionen deutlich schneller laufen als die legalen Original-GTA-Versionen. (Unbestätigtes Foren-Gerücht niedrigster Sorte, aber leider denkbar.)
SecuROM hat in der Vergangenheit bereits zu widerlichen Problemen geführt und installierte sich zumindest damals recht „großzügig“. Zumindest habe ich auf einem Screenshot gesehen, dass bei der GTA-Installation darauf hingewiesen wird, dass SecuROM installiert wird. Allerdings muss man außer SecuROM noch eine Reihe weiterer Produkte installieren und aktivieren, bevor man GTA endlich spielen kann. Inwieweit die etwas mit Kopierschutz bzw. DRM zu tun haben weiß ich nicht und will es glaube ich gar nicht wissen. So oder so ist es eine Sauerei, wenn es ein Teil eines Kopierschutzes ist sogar eine völlig unnötige. Abgesehen davon wird auch die beliebte Online-Aktivierung eingesetzt, aber zumindest in einer vergleichsweise harmlosen Variante die nicht die Anzahl der Installationen beschränkt wie bei Spore.
Zum Glück habe ich keine Zeit zum Spielen, sonst würde ich mich wohl noch deultlich mehr darüber aufregen. Wenigstens nehmen deutsche Geschäfte GTA (und andere Spiele) scheinbar meist problemlos zurück (wozu sie auch verpflichtet sein dürften, wenn ein Spiel nicht läuft, egal ob es an SecuROM oder schlampiger Programmierarbeit liegt). Valves Online-Plattform Steam, welche durch das DRM das Spiel sogar problemloser zurücknehmen könnte, stellt sich allerdings quer und weigert sich bei GTA 4 genaso wie bei anderen Spielen, das Geld zurückzuerstatten.
Ich wünsche jedenfalls den Spielern viel Glück dabei, ihr Geld zurückzubekommen, und allen Verantwortlichen (dürften wohl Rockstar und/oder TakeTwo sein) einen möglichst großen Verlust durch diese Aktion. Denn wieder einmal ist durch einen Versuch, „Raubkopierer“ loszuwerden, den zahlenden Kunden sinnlos geschadet worden. Es wäre zwar schade, wenn Rockstar Entertainment (der Hersteller von GTA 4), eine eigentlich gute Spieleschmiede, daran pleite gehen würde, aber andererseits wäre es ein dringend nötiges abschreckendes Beispiel für andere. Spore hat ja wohl nicht gereicht. (Ebenfalls mit SecuROM, die Verkäufe blieben wegen Problemen mit dem Kopierschutz weit hinter den Erwartungen zurück, die „Raubkopierer“-quote war weit höher als sonst.)
Bisher war ich mir nicht sicher, ob der Kopierschutz mehr potentielle „Raubkopierer“ zu geldbringenden Kunden macht, als er geldbringende Kunden abschreckt. Auch wenn natürlich nicht klar ist, wie es bei GTA 4 ausgehen wird, bei Spore war der Fall recht eindeutig, und da hat der Kopierschutz noch nicht direkt Probleme gemacht (er hat dafür die Käufer quasi zu Mietern gemacht, die das Spiel so lange nutzen können wie es dem Hersteller gefällt). Ich denke, GTA wird es nicht besser ergehen, zumal in vielen Foren schon Spieler angedeutet haben, das Spiel zurückzugeben und sich stattdessen lieber eine SecuROM-freie Version zu „besorgen“. Allein die Tatsache, dass es auch eine (funktionierende) Konsolenversion gibt, könnte die Situation retten. Dennoch wird es dem Umsatz sicher nicht gut tun, und inzwischen bin ich mir recht sicher dass der Kopierschutz mehr zahlende Kunden abschreckt als Käufer generiert. Er wird zwar vielleicht mehr illegale Kopien verhindern als er Käufer abschreckt, aber von „nicht kopierten“ Spielen kann sich der Hersteller nichts kaufen, es zählen nur die zusätzlichen Verkäufe. Und bei weitem nicht jeder, der das Spiel nicht (sofort und einfach) kopieren kann, rennt in den Laden und kauft es.
Ebenfalls hoffe ich übrigens, dass Rockstar von SecuROM angemessenen Schadenersatz fordert und bekommt. Das könnte nämlich eine weitere unsägliche Art von Kopierschutz vom Markt verschwinden lassen und auch den Herstellern anderer Kopierschutzarten eine Lehre sein. Bisher habe ich schon bei StarForce beobachtet, wie der Kopierschutz immer restriktiver und bei den Spieleherstellern beliebter wurde, bis plötzlich keiner mehr die Spiele mit StarForce kaufen wollte und damit auch der Kopierschutz Geschichte war. Ich bezweifle, dass es SecuROM anders gehen wird.
Viel Spaß mit SecuROM wünsche ich aber den überzeugten Leuten, die behaupten wollen, dass das nur wegen der ganzen „Raubkopierer“ passiert sei. Inzwischen bin ich überzeugt, dass doch der Teil der Forentrolle recht hat, der der Meinung ist, Kopierschutz (insbesondere SecuROM) fördere illegale Kopien mehr als umgekehrt illegale Kopien Kopierschutz fördern. Kopierschutz wird vermutlich oft ohne vorher sachlich zu überlegen drübergebügelt (oder man geht vom Optimalfall aus dem Marketinggebrabbel der Kopierschutzhersteller aus), einfach weil es illegale Kopien gab, gibt und geben wird und man irgendwas dagegen tun will. Und dann tut mal halt irgendwas, egal was.
Veröffentlicht in DRM, Kopierschutz, Newskommentare, Piraten, Statische Tags, Unfair, Urheberrecht, Verbraucherrechte | Verschlagwortet mit : grand theft auto 4, grand theft auto iv, gta, gta 4, gta4, rockstar, securom, steam, valve | 7 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2008-11-28
Lange habe ich mich gewundert, warum die tollen neuen Elektroautos umweltschonender als normale Benzin- und Dieselautos sein sollen. Schließlich wird zuerst im Kraftwerk größtenteils fossiles Brennmaterial in Wärme (Kessel), Wärme in Bewegung (Turbine) und Bewegung in Strom (Generator) umgesetzt. Dieser Strom wird dann über lange Leitungen zu einer Tankstelle bewegt, dort in einem Akku gespeichert, später aus diesem Akku entnommen und in Bewegung umgesetzt. Jeder dieser Schritte ist mit nicht unerheblichen Verlusten verbunden – das ist auch der Grund, warum es billiger ist, mit Gas zu heizen als mit Strom.
Zwar können Kraftwerke einen größeren Wirkungsgrad erzielen als einzelne Motoren (weil einfach viel größere Mengen zentral umgesetzt werden und die Verlustanteile relativ klein gehalten werden können). Weiterhin sind Elektromotoren effizienter als Benzinmotoren. Aber es hätte mich gewundert, wenn das die Verluste durch Energieerzeugung, -rückumwandlung, -transport und vor allem -speicherung wieder wettmacht. (Bei elektrischen Lokomotiven fällt die verlustreiche Speicherung weg, wodurch es sich dort eher lohnt, außerdem können Verbrennungsmotoren dort aufgrund der hohen zum Anfahren nötigen Kraft nur vergleichsweise schwer eingesetzt werden.)
Überraschung – nun hat Greenpeace die Elektroautos aus genau diesem Grund kritisiert – sie sind gar nicht so umweltschonend, wie sie immer dargestellt wurden.
Der Hauptvorteil von Elektroautos ist im Moment meiner Meinung nach, dass der Strom alternativ erzeugt werden kann. Dabei denke ich allerdings eher weniger an regenerative Energien wie Wind- und Wasserkraft, sondern mehr an Fusionsenergie, nur bis es soweit ist, vergehen noch ein paar Jahrzehnte.
Veröffentlicht in Newskommentare, Statische Tags | Verschlagwortet mit : elektroauto, energie, greenpeace, umwelt | 6 Kommentare »
Verfasst von Jan am 2008-11-18

So sieht eine fertige Folie aus
(eine Runde schamloser Eigenwerbung für ein Open-Source-Projekt von mir)
Im Folgenden möchte ich dieses Blog nutzen, um ein von mir entwickeltes Programm vorzustellen, mit dem man sehr schnell einfache Präsentationsfolien erstellen kann. Aus einer Textdatei mit einer einfachen, eingerückten Gliederung wird eine komplett gestaltete Präsentation (als PDF) erzeugt. Wie das fertige Ergebnis dann aussieht, ist rechts zu sehen.
Vor einiger Zeit musste ich für einen Workshop eine Beamer-Präsentation erstellen. Dafür habe ich mir zunächst Notizen in einem Texteditor geschrieben – einfach die einzelnen Punkte, die rein müssen, schön nach Unterpunkten gegliedert. Das sah dann ungefähr so aus:
Arten von Verschlüsselung
Hashes
Eigenschaften
Eingabe beliebiger Länge
Ausgabe fester Länge
sehr schnell
Bei kryptographisch sicheren Hashes:
Kleine Veränderungen der Eingabe ändern Ausgabe völlig
Gleichmäßige Verteilung der Ausgabe
Nichtumkehrbar (Einwegfunktion)
Kollisionsresistenz
zu einem Hash kein "passender" Eingabewert findbar
keine zwei Eingaben mit gleichem Hash findbar
Beispiele
Verwendung
Passwörter
Prüfsummen
Beispiele
MD5
SHA-1
Whirlpool
Ich habe überlegt, ob ich die Präsentation mit üblicher Präsentationssoftware oder mit der LaTeX Beamer Class machen soll. Die LaTeX beamer class ist eine nette LaTeX-Klasse, mit deren Hilfe man relativ schnell sehr schön aussehende Präsentationen erstellen kann. Allerdings muss man dafür ziemlich nervigen Code schreiben:
\section{Arten von Verschlüsselung}
\subsection{Hashes}
\begin{frame}[fragile] \frametitle{Eigenschaften}
\begin{itemize}
\item Eingabe beliebiger Länge
\item Ausgabe fester Länge
\item sehr schnell
\item Bei kryptographisch sicheren Hashes:
\begin{itemize}
\item Kleine Veränderungen der Eingabe ändern Ausgabe völlig
\item Gleichmäßige Verteilung der Ausgabe
\item Nichtumkehrbar (Einwegfunktion)
\item Kollisionsresistenz
\begin{itemize}
\item zu einem Hash kein \glqq{}passender\grqq{} Eingabewert findbar
\item keine zwei Eingaben mit gleichem Hash findbar
\end{itemize}
\end{itemize}
\end{itemize}
\end{frame}
Das war mir nach wenigen Zeilen Copy&Paste zu blöd, zumal ich quasi nur die Befehle vor meine Stichpunkte setzen musste – die Struktur (Themen, Punkte, Unterpunkte) hatte ich ja schon fast vollständig.
Daraufhin habe ich ein kleines Perl-Skript geschrieben, welches die Drecksarbeit für mich erledigt hat und aus den Stichpunkten direkt den LaTeX-Code generiert. Mit pdflatex und der LaTeX Beamer Class wird der dann in eine PDF-Präsentation verwandelt. Da ich mir dachte, dass es auch für andere nützlich sein könnte, habe ich es noch ein wenig verbessert, dokumentiert und veröffentlicht.
Das Programm ist Open Source (und somit kostenfrei) und kann auf der entsprechenden Projektseite bei Sourceforge heruntergeladen werden. Website und Dokumentation sind derzeit in Englisch (es sprechen nunmal mehr Menschen Englisch als Deutsch). Kenntnisse in LaTeX sind hilfreich, aber nicht nötig, eine funktionierende LaTeX-Umgebung mit pdflatex und beamer class sowie Perl werden vorausgesetzt.
Das auf der Projektseite zu findende Beispiel kann als Schnellstarthilfe dienen. Eine detaillierte Erklärung bietet die (englische) Readme, die wichtigsten Dinge hier nochmal in Kürze:
Die Syntax basiert auf Einrückungen (nicht eingerückte Zeilen sind Abschnittsnamen, einmal eingerückte Unterabschnittsnamen, zweimal eingerückte Foliennamen und dreimal, viermal oder fünfmal eingerückte sind Aufzählungspunkte, -unterpunkte bzw. Unterunterpunkte). Eine Einrückung sind zwei Leerzeichen (kann man im Perlskript ändern). Kopf und Fuß der Datei müssen LaTeX-Code enthalten, bei Bedarf einfach aus dem Beispiel kopieren und Name etc. anpassen. Folgende Zeichen:
\ { } $ ^ _ % ~ # &
müssen einen Backslash (\) vorangestellt bekommen, da es sich um LaTeX-Sonderzeichen handelt (also um ein Dollarzeichen zu erhalten \$ schreiben). Um aus einer Stichpunktliste eine Präsentation zu machen, einfach die Liste auf die enthaltene Batchdatei ziehen. Achtung, PDF-Dateien, die den gleichen Namen wie die Stichpunktliste haben, werden überschrieben.
Feature requests und Bugreports sind willkommen, aber ich werde nicht viel Zeit hineinstecken können, da mein Studium viel Zeit frisst, und das geht nun mal vor. (Das ist auch der Grund warum es keine vollständige deutsche Doku gibt und warum diese Ankündigung so spät erscheint.) Support kann ich daher nur sehr beschränkt leisten und ich bitte daher um Verständnis, dass ich nicht bei nicht direkt mit dem Programm zusammenhängenden Problemen wie dem Einrichten von Perl und MikTeX helfen kann.
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