Jan Schejbal

„Es lebe die Freiheit!“

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Zum neoliberalen Koalitionsvertrag

Verfasst von Jan am 2009-10-24

Eigentlich hatte ich vor, den Koalitionsvertrag auseinanderzunehmen, Zeile für Zeile. Bei über 6000 Zeilen hätte meine Geduld dafür allerdings sicher nicht gereicht. Abgesehen davon wurde das meiste schon gesagt. Trotzdem möchte ich hier einiges nennen, was mir aufgefallen ist, bei den schon in den Medien oft genug erwähnten Dingen weise ich nur kurz auf ein paar wichtige Punkte hin.

Die schon vorher beschlossenen Hartz4-“Verbesserungen“ bringen normalen ALG2-Empfängern gar keine Entlastungen, es bringt nur denjenigen etwas, die mit Vermögen plötzlich zum ALG2-Empfänger werden. Es wird also wieder mal reine Klientelpolitik betrieben, mit dem Vorteil, dass man den Eindruck erwecken kann man würde auch etwas für Ärmere tun. Das wurde aber auch von einigen Medien aufgegriffen, und deswegen hatte ich es nicht schon früher erwähnt. Dieses Blog ist keine Linksammlung oder ein Nachrichtenportal, und wenn etwas schon oft und deutlich genug gesagt wird, muss ich das nicht auch noch erzählen. Dafür ist meine Zeit zu schade.

Bei den Koalitionsverhandlungen drang auch viel Unsinn an die Öffentlichkeit, deswegen wollte ich mich bis zum fertigen Koalitionsvertrag zurückhalten. Auch hier nenne ich nur ein paar besonders „tolle“ Sachen, die mir aufgefallen sind. Für den Rest verweise ich auf die in den Medien ausreichend vorhandene Kritik, Fefe fasst vieles gut zusammen.

Vorab ein lustiger Punkt, den scheinbar noch niemand gesehen hat: In den Metadaten des bei Spiegel veröffentlichten PDFs mit dem Koalitionsvertrag ist mir aufgefallen, dass der Original-Dokumententitel: „Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag-Erster Teil“ lautet. Gibt es noch einen zweiten Teil? Sind da nur irgendwelche Tabellen drin, oder womöglich einfach die Sachen, die man der Öffentlichkeit nicht zumuten möchte? Sowas kann auch ein rein technisches Artefakt sein, z. B. indem zuerst nur der Teil ohne Personalfragen ein Dokument mit passendem Titel war und der Rest dann reinkopiert wurde.

Schön finde ich auch: Das oberste Ziel der wirtschaftlichen Ordnungspolitik muss laut dem Entwurf sein, „dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können“. Nicht etwa, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben führen kann, oder dass Gerechtigkeit erzielt werden muss.

Der Koalitionsvertrag ist ein klassisches Beispiel neoliberaler Politik, bei dem mir einfach nur schlecht wird. Erleichterungen für Unternehmen, wohin das Auge reicht, Erleichterungen für Bürger treffen fast ausschließlich Besserverdienende. (Beispiel: Kindergeld und -freibetrag werden erhöht, für ALG2-Bezieher und „Aufstocker“ bringt das wenig, weil der Kinderfreibetrag nicht ausgenutzt und das Kindergeld angerechnet wird.) War eigentlich zu erwarten. Interessant ist aber, wie sich das unterschwellig überall durch den Koalitionsvertrag zieht: Es ist davon die Rede, Beschäftigung zu sichern, die Leistungsbereitschaft zu stärken usw. Immer in einem Kontext, aus dem klar hervorgeht, dass das auf Kosten der Arbeitnehmer gehen soll. Natürlich werden mehr Leute eingestellt, wenn man diese nicht zu bezahlen braucht. (Das Verbot sittenwidriger Löhne ist ein Witz, weil – wie im Koalitionsvertrag offen zugegeben – nur die Rechtsprechung festgeschrieben wird, es ändert sich also nichts. Außerdem wird eine Lohnspirale nicht verhindert, da der Durchschnittslohn in der Branche als Referenz genommen wird – mit um sich greifenden hart an der Grenze liegenden Dumpinglöhnen verschiebt sich die Grenze somit.)

Richtig schockiert hat mich allerdings, dass sich die CDU traut, das Krankenversicherungssystem derartig zu entkernen. Die Kosten werden nicht nur weiter auf Arbeitnehmer abgewälzt, Besserverdiener sollen durch eine Pauschale deutlich besser gestellt werden und noch mehr Leistungen sollen aus der Grundversorgung rausfliegen. Sozialabbau hatte ich erwartet, aber nicht in solchen Maßen. Wenn die Koalition sich jetzt noch entschließen würde, Euthanasie für Arbeitslose anzubieten, könnte mich das wohl nicht mehr als der gerade getane Schritt erschecken. (Wenn ich richtig bösartig wäre, würde ich hier auf die Sache mit dem „Erster Teil“ hinweisen.)

Die Prioritäten sieht man neben dem von Fefe genannten „prüfen“ bei nicht-so-wichtigen Themen (Freiheit, Bürgerrechte, Soziales, Internet) und klarer Ausdrucksweise bei wichtigen Themen (Wirtschaftsförderung, Sozialabbau, Besserstellung Reicher) auch daran, wie genau ein Thema ausgearbeitet wird. Bei den genannten „wichtigen“ Themen finden sich teils seitenlange, extrem genaue Ausarbeitungen, teilweise mit genauen Zahlen, während bei den „nicht-so-wichtigen“ meist sehr allgemein gehaltene, unverbindliche Aussagen getroffen wurden.

Die ganzen Steuergeschenke sollen größtenteils über Wachstum finanziert werden. Sollte das erhoffte Wachstum ausbleiben oder nicht ausreichen (und zumindest letzteres ist meiner Meinung nach fest zu erwarten), entstehen gigantische Schuldenberge.

Den Bereich der Themen, die auch die Kernthemen der Piratenpartei sind, möchte ich allerdings etwas näher beleuchten: Bürgerrechte, Freiheit, Internet und Urheberrechtspolitik. Die Hoffnung war, dass der Wahlerfolg der Piratenpartei die etablierten Parteien zur Vernunft bringt. Vielleicht wäre ohne diesen Erfolg der Vertrag noch deutlich schlimmer gewesen. Gut ist er trotzdem nicht:

Die Bundespolizei soll erweiterte Rechte bekommen. Die Sicherheitsdatenbanken und Schnittstellen zwischen Polizei und Geheimdiensten werden „evaluiert“ (bleiben also vermutlich, sonst hätte man einen stärkeren Begriff gewählt). Der Grundrechtsschutz beim BKA-Gesetz soll durch Verfahren erhöht werden. Die allgemein gehaltene Formulierung sagt fast nichts, und wenn man sie genau nimmt würde es bedeuten, dass alles beim alten bleibt und z. B. nicht zwei sondern drei BKA-Beamte irgendwas abnicken müssen.

Das BKA-Gesetz wird im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“ überprüft. Zu Deutsch: Es wird nur dann angepasst, wenn das Verfassungsgericht es für teilweise Verfassungswidrig erklärt, und dann auch nur so, dass es gerade so noch verfassungskonform ist. Zeugen sollen künftig gezwungen werden, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, ob damit das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird, ist nicht ganz klar.

„Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen“ will die Koalition „zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen.“ – lies: sie will weiterhin Terrorpanik schüren. Die Telekommunikationsüberwachung soll „evaluiert“ und ggf. optimiert werden – die Tür zum „optimieren“ von den Grundrechten weg wird also weit offen gelassen.

Das Jugendschutzrecht soll konsequent durchgesetzt werden. Das kann zwar vieles von strengeren Vorschriften bis zu einer chinaartigen Internetzensur bedeuten, aber eher nichts Gutes. DE-Mail soll definitiv beschlossen werden. Wenigstens lehnt die Koalition eine totale Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. (Über eine nicht komplette Überwachung wird aber nichts gesagt.)

Die „Regelungen zur Verantwortlichkeit“ im Telemediengesetz sollen „fortentwickelt“ werden. Die bisher etablierte Regelung spricht (grob gesagt) Provider von jeder Verantwortung frei, wenn sie von den Inhalten nichts wussten. In welche Richtung hier „fortentwickelt“ werden soll, ist also offensichtlich, wird aber sicherheitshalber nicht erwähnt. Es soll nur ein fairer Ausgleich der Interessen von Providern, Rechteinhabern und Nutzern stattfinden. Was in dieser Hinsicht die Koalition unter „fair“ versteht, können sich die meisten hoffentlich denken. Bei weiteren Ausgestaltungen des IT-Rechts sollen „Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden“.

In welche Richtung der geplante dritte Korb des Urheberrechts gehen dürfte, sollte der Satz „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ klarmachen. Allerdings will die Koalition „keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“. Ob das mit der Initiative nur eine leere Phrase ist, oder ob das heißen soll „aber wenn jemand anderes das vorschlägt, machen wir gerne mit“ werden wir ja sehen. Auch Propaganda für ein starkes Urheberrecht wird versprochen.

Die Kinderpornosperren werden zunächst ein Jahr lang ausgesetzt und durch „Löschen statt Sperren“ ersetzt. Nett, dass die Koalition auch mal lernfähig ist, das haben die Piraten nämlich von Anfang an gefordert. Die elektronische Gesundheitskarte wird ebenfalls vorerst aufgeschoben. In beiden Fällen ist zu Bedenken: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Die Vorratsdatenspeicherung wird weitergeführt, aber – wie vom BVerfG vorgegeben – wird der Zugang zu den Daten bis zur engültigen Entscheidung eingeschränkt. Also auch hier wieder Vorgaben „umgesetzt“ die es eh gab.

Die Netzneutralität wollen sie zunächst dem Wettbewerb überlassen, aber beobachten und „nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ – FDP, ich nehm euch beim Wort! Denn da steht, dass die Netzneutralität durchgesetzt wird, falls sie nicht von selbst funktioniert.

Beim Datenschutz wird auf die Selbstverantwortung der Bürger zum Selbstdatenschutz gesetzt, der Datenschutz auf der anderen Seite wird kaum behandelt. Zu Arbeitnehmerdatenschutz und Fluggastdaten gibt es nur sehr schwammige Formulierungen, zu SWIFT wird es teilweise etwas exakter (den bissigen Kommentar zu Steuerhinterziehung verkneife ich mir an dieser Stelle).

Der Bologna-Prozess, der den Studierenden eine herrliche Überlastung beschert hat, wird als voller Erfolg verkauft. Die breite Anerkennung der Abschlüsse, die das Ziel war, sieht übrigens in der Realität so aus, dass sie teilweise nicht einmal im gleichen Bundesland akzeptiert werden und die Unis separate Vereinbarungen abschließen. Die ebenfalls als Ziel definierte Internationalität der sieht man in der Praxis daran, dass Studenten durchs Studium getrieben werden und keine Zeit für Auslandssemester bleibt. Muss ja eine tolle Bildungspolitik werden, wenn sie auf solchen Fehlannahmen aufbaut.

Zum Schluss hat noch ein wunderbar undemokratischer Abschnitt meine Übelkeit gefördert: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. [...] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Solange sich die Koalition nicht einig wird, werden sinnvolle Gesetze also nicht beschlossen, selbst wenn die Opposition zustimmen sollte. Genau dieser Punkt (der so üblich ist, egal ob offiziell oder inoffiziell) sollte meiner Minung nach genau umgekehr gehandhabt werden: Keine festen Koalitionen, sondern neue Mehrheitenbildung zu jedem Beschluss. Dann würde vielleicht etwas mehr der Wille der Bevölkerung befolgt.

Viel interessanter als das was drinsteht, ist das, was nicht drinsteht. (Wenn ich fies wär, würde ich hier nochmal auf die Sache mit dem „erster Teil“ hinweisen.) Das wären beispielsweise Bundeswehr im Inneren, Versammlungsrecht (die Koalitionsparteien sind in dem Punkt berühmt-berüchtigt), Biometrie, Kameraüberwachung und viele weitere Dinge, die eben deswegen nicht auffallen, weil sie nicht erwähnt werden. Etwas zu finden, was fehlt, ist schwieriger, als etwas schlechtes zu finden, was da ist. Ergänzungen über die Kommentare sind herzlich willkommen.

Daran sieht man auch den Schwachpunkt einer solchen Analyse: Man hat nur die Versprechungen der Parteien, was am Ende daraus wird, kann nochmal was ganz anderes werden, vor allem wenn noch Punkte dazukommen, die im Koalitionsvertrag nicht drinstanden.

Ich hoffe, dass gerade auch im Bezug auf die (A)Sozialpolitik dieser Irrsin aufgehalten wird, bevor das womöglich noch in einem Bürgerkrieg, Staatsbankrott oder „vierten Reich“ endet.

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Vorsicht, unfaire Banken-AGB-Änderungen

Verfasst von Jan am 2009-10-10

Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!

Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:

In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.

Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):

[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):

Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..

Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:

  • In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
  • Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)

UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:

Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?

Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.

Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.

Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.

Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.

Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.

Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.

Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.

Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.

Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.

Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150″ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)

Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.

Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.

An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.

Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.

Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.

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Die Kosten der Atomkraft

Verfasst von Jan am 2009-10-01

Eine Bundestagspetition zur Finanzierung der Atomenergie hat mich dazu gebracht, sich mit dem Thema mal näher zu beschäftigen. Die Petition ist herrlich sarkastisch „auf FDP getrimmt“, d.h. sie benutzt Ausdruckweisen wie sie sonst nur die FDP von sich gibt und die eigentlich niemand ernst meinen kann. Wie die FDP immer wieder von „Selbstverantwortung“, „Selbstständigkeit“ etc. spricht (vorzugsweise wenn es darum geht dem „freien Markt“ freie Hand zu lassen und ihn unreguliert in Bereichen toben zu lassen wo eine Regulierung dringend nötig ist), so spricht die Petition von freiem Wettbewerb und „Selbstvertrauen“ der Energieversorger, nur dass diesmal damit Subventionsabbau und für die Betreiber teure Maßnahmen damit begründet werden. Die FDP wird Probleme haben, die Petition abzulehnen, denn in Inhalt und Wortwahl trifft diese genau die offizielle Kernposition der FDP, die Selbstverantwortung fordert (auch wenn das schnell vergessen wird, wenn die unangenehmen Seiten der Selbstverantwortung, nämlich das „Kosten-selbst-tragen“, auftauchen).

Die Petition fordert neben dem Abbau direkter und indirekter Subventionen auch eine Versicherungspflicht für GAUs. Als jemand das mir gegenüber als Unsinn abtat, habe ich mich mal informiert. Atomkraftwerksbetreiber inkl. Muttergesellschaften haften dazu mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden. Wenn man bedenkt, dass der Börsenwert von E.ON derzeit rund 60 Mrd. EUR beträgt, und dieser bei einem Atomunfall stark sinken dürfte, kann man sich jedoch vorstellen, was das im Ernstfall Wert wäre. Deswegen müssen Atomkraftwerke versichert sein, und zwar insgesamt bis 2,5 Mrd. EUR pro Schadensfall. Der Großteil davon wird über die Solidargemeinschaft der AKW-Betreiber abgedeckt. Um mir einen Eindruck über die Größenordnung zu verschaffen, habe ich das mal mit der wohl bekanntesten Versicherungspflicht in Deutschland verglichen, der Kfz-Haftpflicht. Dort herrschen (für Personenschäden) per Gesetz Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. EUR, üblich sind jedoch 50-100 Mio. huk24.de bietet beispielsweise eine Erhöhung auf 100 Mio. EUR für 50 Cent pro Jahr an. Ein Atomkraftwerk ist also nur bis zum 25fachen der für PKW üblichen Deckungssumme versichert. (Hinweise darauf, dass AKW-Betreiber freiwillig mehr versichern als nötig konnte ich nicht finden.) In anderen Ländern sollen diese Regelungen allerdings noch schlimmer sein, dort haften teilweise die Betreiber auch nicht mit ihrem ganzen Vermögen.

Zum Argument, deutsche Atomkraftwerke seien bauartbedingt sicher, möchte ich nur anmerken, dass es sich bei vielen deutschen Kernkraftwerken um Druckwasserreaktoren handelt. Die sollen Bauartbedingt zwar nicht in der Lage sein, wie der graphitmoderierte Tschernobyl-Reaktor einen Super-GAU auszulösen, allerdings hat der Druckwasserreaktor in Three Mile Island eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass auch solche Reaktoren durchaus zu massiven Schäden inkl. partieller Kernschmelze fähig sind. Beim Unfall wurde hochexplosives Wasserstoffgas freigesetzt. Update – genauer: Beim Unfall entstand Wasserstoffgas, welches zusammen mit der Luft ein explosives Gasgemisch im Inneren des Reaktors gebildet hat. Hätte eine daraus resultierende Explosion das Gebäude zerlegt, wäre der Unfall wohl deutlich schlimmer ausgegangen (wenn auch immer noch weniger schlimm als Tschernobyl). Auch wenn Atomkraftwerke grundsätzlich nicht wie eine Atombombe explodieren, kann eine Wasserstoffexplosion das Kraftwerk in eine riesige „schmutzige Bombe“ verwandeln. Leider haben deutsche Kernkraftwerksbetreiber wiederholt unter Beweis gestellt, dass sie zu Gunsten höherer Gewinne gerne schlampig arbeiten, wie man gut zum Beispiel am nichtnuklearen Teil von Krümmel sehen kann, wo jahrelang Mängel einfach ignoriert wurden.

Das deutsche Atomforum, eine Lobbyorganisation der AKW-Betreiber, behauptet auf ihrer Website, die Kernenergie würde nicht subventioniert werden, insbesondere würde die Entsorgung des Atommülls von den Unternehmen über Umlagen bezahlt. Greenpeace sieht das allerdings etwas anders und redet von massiven (indirekten) Subventionen in Milliardenhöhe. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lobt den Bericht, bezeichnet die Atomkraft in einer FAQ als teuren Irrweg und nennt dort auch einige weitere beinahe-Katastrophen. Die aktuellen Nachrichtenmeldungen darüber, wie unter dem Deckmantel der Forschung auf Kosten der Steuerzahler Atommüll aus kommerziellen AKWs entsorgt wurde, deuten darauf hin, dass die Behauptungen der Atomlobby nicht wirklich der Wahrheit entsprechen. Ich bezweifle, dass die Kraftwerksbetreiber die ordnungsgemäße Entseuchung der Asse und ihrer Umgebug zahlen müssen, sofern es sowas unter Schwarz-Gelb überhaupt gibt.

Ich war lange Zeit starker Befürworter der Atomkraft, doch die Lobbylügen insbesondere über die Sicherheit, der Wahnsinn, Betrug und die Skandale bei den diversen Endlagern, die Schlamperei in Krümmel und die völlig ungelöste und eventuell unlösbare Endlagerfrage haben mich inzwischen zu einem Atomkraftgegner bekehrt. Die Technik an sich ist nicht ohne Gefahren, könnte aber vermutlich durchaus sicher genutzt werden. Das klappt jedoch offensichtlich nicht mit Unternehmen, welche für einen höheren Gewinn auf Sicherheit verzichten. Diese Technik auch noch zu subventionieren macht überhaupt keinen Sinn, die Kosten müssen von den Kraftwerksbetreibern getragen werden, ebenso wie die finanzielle Verantwortung für das Risiko nicht nur bei den Unternehmen liegen, sondern auch durch Versicherungen abgesichert sein muss. Wenn dadurch Atomkraft finanziell unattraktiv wird, dann ist die Technik wohl doch nicht so gut. Wenn die Versicherung des Risikos zu teuer wird, könnte es daran liegen, dass das Risiko doch zu groß ist. Es kann schlichtweg nicht sein, dass ein Kernkraftwerk, welches das Potential hat weite Landstriche zu verseuchen, nur 25mal so gut wie ein gängiger PKW versichert wird. Und es kann erst recht nicht sein, dass diejenigen, die mit einer solchen Technologie verantwortungslos umgehen um hohe Gewinne zu erzielen, noch mit Steuergeldern gefördert werden.

Die Forderungen der genannten Petition unterstütze ich daher voll und ganz und rufe jeden Leser dazu auf, diese jetzt mitzuzeichnen.

Die Endlagerung sollte dabei keinesfalls in die Hände der Atomunternehmen gegeben werden, weil diese höchstwahrscheinlich kaum verantwortungsbewusst arbeiten werden. Vielmehr muss die Entsorgung staatlich durchgeführt und sämtliche Kosten, also auch Erforschung und Bau der Endlager, müssen auf die Unternehmen umgelegt werden. Unternehmen, welche schlampig arbeiten, muss unverzüglich die Lizenz entzogen werden, und es muss Strafzahlungen geben, welche den Profit aus der Schlamperei deutlich übersteigen.

Kann eigentlich jemand erklären, warum es sich für die Kraftwerksbetreiber lohnt, alte AKWs länger laufen zu lassen und neue abzuschalten, statt umgekehrt? (Das wäre übrigens auch etwas, was geändert werden sollte, wenn das geht.) Handelt es sich um wirklichen Profit oder schönt es nur die Bücher?

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Wahlergebnis Piraten bei der Bundestagswahl 2009

Verfasst von Jan am 2009-09-27

Google spuckt bei diversen Suchen wie „wahlergebnis piraten“ gerne mein Blog aus, aber leider einen Artikel zur Europawahl 2009. Ich poste diesen Artikel daher erstmal unfertig und bearbeite/ergänze ihn dann. Bei der Bundestagswahl 2009 hat die Piratenpartei 2.0% erreicht und ist somit die stärkste „sonstige“ Partei. Dabei ist zu beachten, dass die Piraten in Sachsen leider nicht zur Bundestagswahl 2009 angetreten sind. Es handelt sich um die erste Bundestagswahl, an der die Piratenpartei teilnimmt, bei der Europawahl hatten die Piraten bei deutlich niedrigerer Wahlbeteiligung 0,9% erreicht. Tagesschau.de hat den Piraten bei den Hochrechnungen sogar einen eigenen Balken spendiert. Die 5%-Hürde ist damit zwar natürlich verfehlt (was zu befürchten war), allerdings dürfte durch das Ergebnis ein gewisser Druck auf die Politik spürbar werden. Darüber hinaus gibt es für die Piraten jede Menge Geld aus der staatlichen Parteifinanzierung. Zum Vergleich: Die Grünen hatten bei der ersten Bundestagswahl, an der sie teilgenommen haben, ein Wahlergebnis von nur 1,5%.

Das Wahlergebnis der Bundestagswahl im Detail findet man am Übersichtlichsten beim Bundeswahlleiter. Im Menü auf der linken Seite kann man dort auch Diagramme abrufen, sobald fertig ausgezählt wurde. Über das Menü links auf dieser Seite kann man die Wahlergebnisse in Bundesländern und Wahlkreisen abrufen.

Was die restlichen Parteien und die Koalitionsoptionen angeht, haben Union/FDP zusammen eine klare Mehrheit, selbst ohne Überhangmandate. Die Überhangmandate verstärken diese Mehrheit noch. Es dürfte aller Wahrscheinlichkeit nach also zu einer Schwarz-Gelben Koalition kommen. Ob das besser ist als eine bei einem anderen Wahlergebnis wahrscheinliche Große Koalition sei mal dahingestellt, der Grundrechteabbau dürfte jedenfalls fröhlich weitergehen. Die FDP verspricht zwar gern viel, hält das aber selten.

Ich fände es hilfreich, wenn möglichst viele Leute helfen würden, die Wahlversprechen von CDU, CSU, FDP und ggf. SPD auf wahlversprechen.info zu dokumentieren, damit wir bei der nächsten Wahl sehen können, wie wenig davon eingehalten wurden. (Insbesondere die Versprechen der FDP im Bereich „Bürgerrechte/Datenschutz“ bitte fleißig eintragen!)

Die Bundestagswahl könnte von einigen Kleinparteien, welche von der Teilnahme ausgeschlossen wurden, noch angefochten werden. Sollte eine der Anfechtungen Erfolg haben, könnte dies zu vorgezogenen Neuwahlen führen, ich halte das allerdings nicht für sehr wahrscheinlich. Unstimmigkeiten in Frankfurt könnten dazu führen, dass einige Erststimmen nicht gezählt werden. Da die CDU einen stattlichen Vorsprung beim Erststimmen-Wahlergebnis hat, dürfte das irrelevant sein. Bremen hat vorzeitig Testdaten veröffentlicht, die wie ein vorläufiges Ergebnis aussahen. Ich bezweifle, dass deswegen eine Wahlwiederholung droht, peinlich ist die Geschichte allerdings schon. Die bei Twitter geposteten angeblichen Exit-Poll-Ergebnisse waren zum großen Teil Fakes. Falls echte dabei waren, haben sie sicherlich keinen weiteren Schaden angerichtet, da keiner wusste was stimmt und was erfunden ist.

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Bundestagswahl 2009: Wählen gehen!

Verfasst von Jan am 2009-09-27

Wer noch nicht gewählt hat, möge bitte JETZT SOFORT sein Hinterteil vom Sessel lösen und sich in das ihm zugewiesene Wahllokal begeben. Ich wär von jedem meiner Leser, der heute nicht wählen geht, schwer enttäuscht! Eine Entscheidungshilfe, wen man wählen kann, gibt es hier (Kurzfassung hier). Beachtet die Tipps von Wahlrecht.de zu den Überhangmandaten.

Ich werde meine Erststimme der SPD geben müssen, um Überhangmandate durch die CDU unwahrscheinlicher zu machen – der Kandidat mit den meisten Erststimmen landet im Bundestag, und nur CDU und SPD haben eine Chance darauf, dass ihr Kandidat die meisten Stimmen erhält (das ist nicht überall so!). Die Zweitstimme ist die Stimme, mit der über die Verteilung der Prozente entschieden wird. Die Zweitstimme ist i.d.r. also wichtiger. Mit der Zweitstimme wähle ich natürlich Piraten.

Warum es kein Problem ist, wenn man die Wahlbenachrichtigung verschlampt/verloren/verbrannt hat steht hier. (Die Wahlbenachrichtigung die jeder bekommt ist nicht ein Wahlschein, den bekommt man nur auf Antrag).

Wer keine Wahlmöglichkeit brauchbar findet, aber bestimmte Parteien besonders wenig mag – trotzdem wählen: Einfach eine zufällig ausgesuchte andere Partei wählen (oder die die man am wenigsten schlecht findet, oder einfach die Piraten ;-) ). Die höhere Wahlbeteiligung bedeutet, dass die für die Parteien die man nicht mag abgegebenen Stimmen weniger ins Gewicht fallen.

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Bundestagswahl 2009 – wen wählen?

Verfasst von Jan am 2009-09-04

Wie bereits zu einigen vergangenen Wahlen habe ich auch zur Bundestagswahl 2009 eine Übersicht erstellt, wen man wählen kann/sollte und um welche Parteien man eher einen Bogen machen sollte, wenn man Bürgerrechte für wichtig hält. Dieser Artikel ist natürlich auch meine Meinung, aber ich bemühe mich dennoch, die Parteien sachlich darzustellen. Der Transparenz halber weise ich darauf hin, dass ich (nicht ohne Grund) Mitglied der Piratenpartei bin. Die Frage „Wen wählen?“ muss sich jeder selbst beantworten, ich kann hier nur eine Hilfe anbieten. Wer es eilig hat und nur die Zusammenfassung sehen möchte, kann hier klicken, wer nur keine Lust auf Einleitung und allgemeine Politik hat, kommt hier zum Kern des Artikels.

Einleitung

Jeder hat andere Schwerpunkte und Präferenzen, und dementsprechend muss jeder auf die Frage „Wen wählen?“ seine eigene Antwort finden. Ich halte Bürgerrechte und Datenschutz sowie diverse „moderne“ Themen in der heutigen Zeit für sehr wichtig. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass eine (soziale) Marktwirtschaft zwar vielleicht nicht ideal sein mag, aber dennoch das beste System ist, was uns zur Verfügung steht. Eine starke Wirtschaft ist zwar wichtig, aber die Freiheit der Wirtschaft darf nie so weit gehen, dass die einzelnen Menschen zu kurz kommen.

Die Wirtschafts- und Sozialpolitik ist heiß umstritten, insbesondere im Hinblick auf das richtige Maß der Umverteilung, wie man auch schön an der aktuellen Debatte in den USA sehen kann: Die Einführung eines Gesundheitssystems, wie es bei uns selbstverständlich und weitgehend anerkannt ist, wird dort als Sozialismus und Kommunismus bezeichnet. Die meist ideologisch geführte Debatte will ich hier daher nur kurz abhandeln, und mich auf die auf den ersten Blick unwichtig erscheinenden, aber in alle Lebensbereiche hineinragenden „modernen Kleinthemen“ wie Bürgerrechte, Open Access, Datenschutz, Geistiges Eigentum etc. konzentrieren.

Die Aussagen, aber vor allem auch die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl, muss man natürlich mit großer Vorsicht genießen, da oft das Gegenteil von dem versprochen wird, was hinterher getan wird. Ich beziehe diese Dinge zwar auch ein, lege aber mein Hauptaugenmerk auf das bisherige Verhalten der Parteien. Wie nutzlos die Wahlprogramme teilweise sind, zeigt ein Quiz der SZ, bei welchem man versuchen soll, Phrasen aus den Wahlprogrammen der richtigen Partei zuzuordnen. Oft kann man da genausogut eine Münze werfen.

Allgemeine Politik

Die Sozialpolitik der CDU/CSU und FDP ist üblicherweise – vorsichtig ausgedrückt – auf die Wirtschaft bzw. Freiberufler zugeschnitten. Arbeitslose werden eher als Parasiten angesehen, denen höchstens dadurch geholfen werden kann, indem man ihnen Arbeit beschafft. Insbesondere in CDU-Kreisen scheint unter „Arbeit“ auch der 1-Euro-Job verstanden zu werden, welcher meiner Meinung nach – trotz gesetzlichem Verbot – nur normale Arbeitsplätze verdrängt und Lohndumping fördert und oft sogar der Förderung von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Staatsgeld und Zwangsarbeitern dient. Die SPD hat das „Sozial“ in ihrem Namen immer mehr vergessen und ist in Richtung Mitte gerückt, in der Hoffnung, neue Wählerschichten zu finden. Die waren aber schon fest in den Händen der CDU. So gelang es der SPD, massiv Stimmen zu verlieren. Von der Sozialpolitik her sind aus meiner Sicht CDU/CSU und FDP kaum wählbar, die SPD inzwischen auch kaum noch. Die Linkspartei hat recht extreme Positionen, könnte aber in einer Koalition durchaus hilfreich sein, um z. B. die Position der SPD in vernünftige Bahnen zu lenken. Die Grünen haben Sozialpolitik zwar nicht als Kernthema, verfolgen aber in der Regel auch eine eher soziale Politik und wären durchaus wählbar.

Versprechen über Steuersenkungen oder -erhöhungen ignoriere ich konsequent, was von so etwas zu halten ist, konnte man bei der letzten Bundestagswahl sehen.


Hauptthemen Bürgerrechte und Co.

Nun also zu meinen Hauptthemen für die Bundestagswahl 2009 und zur eigentlichen Frage „Wen wählen?“. Die CDU/CSU tritt die Verfassung mit Füßen, wo es nur geht, und die SPD unterstützt sie dabei. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Internetzensur sind nur einige Beispiele. Die CDU greift – beispielsweise mit den Plänen zum Bundeswehreinsatz im Inneren – immer wieder die Grundsätze unserer Verfassung an. Ich sehe die CDU/CSU als verfassungsfeindlich an und halte sie für eine deutlich größere Gefahr als die NPD. Diese hat nämlich im Gegensatz zur CDU kaum Einfluss in Parlamenten. Als „Mitläufer“ hat die SPD gezeigt, dass auf sie beim Schutz von Grund- und Bürgerrechten kein Verlass ist. CDU/CSU und SPD halte ich daher für völlig unwählbar.

Ich habe einen Fragenkatalog mit zum Teil sehr speziellen Fragen zu den Plänen nach der Bundestagswahl erstellt und an die drei verbleibenden größeren Parteien verschickt. (CDU/CSU/SPD habe ich mir gespart, weil sie eh unwählbar sind, die Positionen der Piratenpartei kenne ich aus den internen Diskussionen gut genug.) Die FDP hat bisher noch gar nicht geantwortet (die Anfrage ging vor knapp einer Woche raus). Falls vor der Bundestagswahl noch was kommt, arbeite ich es natürlich ein. UPDATE: Heute (7.9.) ist eine Antwort der FDP gekommen. Aus Zeitmangel konnte sie ebenfalls nicht auf meine Fragen eingehen, dafür bekam ich einige Aussagen aus dem Wahlprogramm. Ich habe einige Updates unten eingebaut. Die LINKE hat darauf verwiesen, dass sie aus Zeitmangel (was durchaus nachvollziehbar ist) meine Fragen nicht ausführlich beantworten kann, und mich gebeten mich am Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 auf deren Website zu orientieren. Einzig die Grünen haben zügig geantwortet. In der Antwort wurden die meisten Fragen recht gut beantwortet, dazu erhielt ich die Antwort sowohl im doc-Format (Microsoft Word) als auch odt (Open Office). Daran sieht man schonmal, dass freie Software und offene Formate von den Grünen erstgenommen werden, und zwar nicht nur an leeren Worten, sondern im alltäglichen Umgang.

Die Themen:

„Zugangserschwerungsgesetz“ (Internetzensur unter dem Vorwand, Kinderpornographie im Netz bekämpfen zu wollen, warum das Unsinn ist steht z. B. hier) und ggf. Ausweitung auf andere Inhalte: Dieses Thema habe ich ausgewählt, weil es aktuell ist, zudem werden die bei der Bundestagswahl 2009 gewählten Parteien über eine Verlängerung entscheiden müssen, falls das Gesetz doch noch zustande kommt. Die Grünen lehnen bereits das Gesetz als solches ab, und beweisen damit, dass sie auch dann für Bürgerrechte einstehen, wenn andere Parteien versuchen könnten, sie als Kinderschänder zu verleumden. Die Piratenpartei, welche die gleiche Position noch mit etwas mehr Vehemenz vertritt, hat dieses Problem zur Zeit. Bei der Bundestagswahl könnte ihr zum Verhängnis werden, dass große Teile der Bevölkerung die Lügen geschluckt haben und nur wissen, dass die Piratenpartei gegen die Sperren ist, aber nicht, dass sie stattdessen ein Wirksames Vorgehen gegen Kinderpornographie statt nutzloser Symbolpolitik fordert. Die FDP will gegen das Gesetz klagen – aber nur, falls sie nach der Bundestagswahl nicht an die Regierung kommt. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die FDP gerne behauptet, sich für Bürgerrechte einzusetzen, das aber schnell vergisst, sobald sie an der Regierung beteiligt ist – vorzugsweise in einer Koalition mit der CDU, über die oben schon genug gesagt wurde. (UPDATE: Siehe unten bei FDP!) Die LINKE lehnt Netzsperren ab, betrachtet das Thema aber eher als Randthema. Dennoch darf man bei der LINKEn auf geringe Kompromissbereitschaft in dem Punkt hoffen.

Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz/Onlinedurchsuchung sind ein gutes Beispiel für bürgerrechtsfeindliche Gesetze, ebenso wie beispielsweise die Weitergabe von Kontodaten an die USA über die EU und SWIFT. Grüne, LINKE und FDP behaupten hier alle, dagegen zu sein. Wieder bin ich der Meinung, dass die LINKE das Thema etwas weniger ernst nimmt als die Grünen. Die FDP hat in den Ländern allerdings Gesetzen, welche eine Online-Durchsuchung (und noch viel mehr) erlauben, mehrfach zugestimmt – auch wenn es bei der Bundestagswahl nicht um die Länder geht, ist das ein Indiz. Ich halte die Behauptungen der FDP daher für leere Wahlversprechen, zumal der Wunschkoalitionspartner der FDP, die CDU, geradezu nach mehr Überwachung lechzt. Für die Piratenpartei ist die Abschaffung solcher Gesetze ein absolutes Kernthema und für viele der Hauptgrund, warum sie Mitglied sind. In diesem Punkt dürfte also auf die Piratenpartei 100% Verlass sein.

Urheberrecht ist ein weiterer wichtiger Punkt – das Urheberrecht schränkt die Möglichkeiten privater Nutzer immer mehr ein und kriminalisiert viele Menschen für früher selbstverständliche Handlungen. Eine klare Position der FDP konnte ich nicht finden. UPDATE: Die FDP setzt sich laut Wahlprogramm klar für „konsequente Rechtsdurchsetzung“, Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet und ein starkes Urheberrecht ein. Böse Zungen wie ich würden sagen, sie verfolgt klar und offen die Linie der Contentindustrie. Die LINKE erwähnt das Urheberrecht wieder mehr am Rand und fordert verbraucherfreundliche Regelungen. Die Grünen treten für das Recht auf eine digitale Privatkopie ein und wollen eine Pauschalvergütung für die Urheber. In einer Debatte 2006 haben sich LINKE und FDP gegen eine Bagatellklausel für private Kopien ausgesprochen, die Grünen dafür. Eine Bagatellklausel würde die Kriminalisierung zahlreicher Menschen verhindern und wäre ein Schritt zu einem verbraucherfreundlicheren Urheberrecht. Die Piratenpartei leitet ihre Bezeichnung davon ab, dass die Contentindustrie versucht die Privatkopie zu verbieten und Privatkopierer als „Piraten“ beschimpft, das Urheberrecht ist also auch ein Kernthema. Die Piratenpartei hat zwar noch kein konkretes Konzept für eine komplette Reform des Urheberrechts, fordert aber, es deutlich verbraucherfreundlicher zu gestalten. Sie will allerdings nicht das Urbeherrecht abschaffen oder kommerzielle unautorisierte Kopien erlauben.

Eine Three-Strikes-Regelung wird oft von der Contentindustrie gefordert. Dabei wird bei wiederholter Urheberrechtsverletzung dem Täter der Internetanschluss beispielsweise für ein Jahr entzogen. Durch die hohe Bedeutung des Internets ist das eine erhebliche Grundrechtseinschränkung, in Frankreich wurde ein solche Gesetz vom dortigen Verfassungsgericht gekippt. FDP, Grüne, Linke und Piraten lehnen eine solche Regelung ab. Da die FDP ein „starkes Urheberrecht“ fordert und oft bewiesen hat, wie schnell sie umkippt, würde ich mich darauf nicht verlassen wollen, dass diese Position auch nach der Bundestagswahl noch bestehen bleibt.

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Bürgern die Einsicht in Behördenakten und dient somit der Transparenz. Skandale und Korruption können so oft aufgedeckt werden, doch das IFG wird in Deutschland nur halbherzig umgesetzt. FDP, Grüne und Piraten setzen sich für ein starkes IFG ein, bei der Linken findet sich zu dem Thema fast nichts. Hier sieht man wieder, dass die Linke solche Themen nicht allzu wichtig nimmt, wie ernst es FDP und Grünen ist, wird man wohl frühestens nach der Bundestagswahl erfahren.

Patente sind ein extrem wichtiges Thema in der heutigen Zeit. Ein Patentschutz ist in der Wirtschaft nötig, ein zu starkes Patentrecht kann die Wirtschaft jedoch stark behindern. Softwarepatente waren bisher in Deutschland nicht ohne weiteres möglich, über die USA und EU besteht jedoch die Gefahr einer Einführung. Trivialpatente, z. B. auf den Doppelklick (!) oder Prozentbalken (!) können erhebliche Probleme verursachen. Ein gutes Beispiel, dass Patente weit in andere Lebensbereiche ragen, ist der Fall von Opel: Ein großes Hindernis für die Rettung war, dass Opel seine Patente an GM abgegeben hatte. Software- und Trivialpatente werden von Piraten, FDP, Grünen und LINKEN abgelehnt, die Piratenpartei fordert dazu eine Reform des Patentrechts, um es auf die aktuelle Situation anzupassen.

Open Access, also freier Zugang zu Wissen, ist ein Kernthema der Piratenpartei und wird auch von FDP, Grünen und Linken gefordert. Open Access kann Forschung und Wissenschaft deutlich erleichtern.

Damit wären die „harten“ Themen durch. Weiterhin habe ich auch „weiche“ Themen abgefragt, wie Fraktionsdisziplin, Koalitionsbereitschaft nach der Bundestagswahl und Kompromissbereitschaft bei den genannten Themen. Dazu haben leider auch die Grünen keine wirklich klare Aussage treffen wollen, alle Parteien scheinen sich sorgfältig zu bemühen, allzu ernste Koalitionsverhandlungen zu den Landtagswahlen 2009 erst nach der Bundestagswahl zu führen. Die Grünen haben nach den Anschlägen vom 11. September dem „Otto-Katalog“, einem Paket aus bürgerrechtsfeindlichen Sicherheitsgesetzen, zugestimmt. Zu dem Vorwurf nahmen die Grünen in ihrer Antwort keine Stellung. Ich habe dennoch den Eindruck, als hätte die Partei inzwischen gelernt und würde sich nun stärker für Bürgerrechte einsetzen. Die FDP hingegen hat in den Ländern allein 2009 schon mehrfach bewiesen, dass auf sie kein Verlass ist.

Fazit zu den Parteien

Die CDU/CSU und SPD sind meiner Meinung nach völlig unwählbar. Sie haben bewiesen, dass sie auf Bürgerrechte keinerlei Wert legen, die CDU/CSU tritt gezielt gegen Bürgerrechte ein und stört sich nicht daran, die Verfassung zu brechen. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für CDU/CSU oder SPD ist eine Stimme für einen Unrechtsstaat. Eine große Koalition nach der Bundestagswahl wäre für die Freiheit in Deutschland eine Katastrophe, würde aber glücklicherweise mangels Zweidrittelmehrheit wenigstens nicht mehr das Grundgesetz zerstören können.

Die FDP stellt sich zwar als Bürgerrechtspartei hin und verfolgt diese Position in der Opposition auch. Sobald sie jedoch an der Regierung ist, wirft sie all das über Bord und unterstützt den Grundrechteabbau, ggf. begleitet von Behauptungen, durch den von der FDP erzielten Kompromiss würden die Grundrechte weniger stark abgebaut als ohne. (Ohne Zustimmung der FDP würden allerdings gar keine Grundrechte abgebaut…) Der Wunschkoalitionspartner der FDP, die CDU/CSU, ist für Grundrechteabbau berühmt-berüchtigt. Auch die FDP halte ich daher für unwählbar, wenn man Bürgerrechte für wichtig hält. Mit einer Stimme für die FDP bei der Bundestagswahl 2009 fördert man indirekt auch die CDU und somit den Grundrechteabbau. UPDATE: In der Mailantwort und im Wahlprogramm schreibt die FDP, dass Erwachsenen der Zugang zu strafrechtlich unbedenklichen Inhalten nicht verwehrt werden dürfe. Ich gehe also davon aus, dass die FDP Internetsperren untersützen wird, sofern sie sich „nur“ gegen Kinderpornographie, ggf. auch Urheberrechtsverletzungen (siehe oben – „konsequente“ Durchsetzung…) und andere illegale Inhalte richten. Nur „aktionistische“ Verbote oder „Zensur“ werden abgelehnt. Im Wahlprogramm, welches ich aus gutem Grund zunächst nicht zum Vergleich herangezogen habe, werden immer wieder schwammige Formulierungen verwendet und Ausflüchte offengelassen. Die FDP macht in ihrer Antwort deutlich, dass eine Steuerstrukturreform ein wichtiges Thema ist, obwohl ich danach gar nicht gefragt hatte (also wohl wichtiger als die Themen zu den ich etwas wissen wollte), und dass „für Koalitionsgespräche eine programmatische Schnittmenge zwischen den Verhandlungspartnern“ nötig sei. Wie diese Schnittmenge bei CDU und FDP im Bezug auf Bürger- und vor allem Verbraucherrechte aussehen könnte, kann sich jeder denken.

Die Grünen betrachten Bürgerrechte als wichtiges Thema, haben allerdings Themen die wichtiger sind. Es ist nicht auszuschließen, dass faule Kompromisse gemacht werden, die starke Basisdemokratie dürfte ein Umkippen nach Art der FDP aber verhindern. Wenn man die weiteren Schwerpunkte der Grünen für sehr wichtig hält, und bereit ist zu riskieren, dass Bürgerrechte doch hinten angestellt werden, kann bei der Bundestagswahl 2009 die Grünen durchaus wählen.

Die LINKE erwähnt Bürgerrechte zwar, der Schwerpunkt liegt allerdings klar in der Sozialpolitik. Die Kompromissbereitschaft der LINKEn schätze ich vergleichsweise gering ein, verlassen würde ich mich jedoch nicht darauf. Zu vielen Themen, die in der heutigen Zeit immer wichtiger werden (Urheberrecht, Open Access, …) hat die LINKE keine ausgearbeitete Position. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für die LINKE dürfte zwar den Grundrechteabbau nicht fördern, aber auch keinen Fortschritt bei aktuell wichtigen Themen bringen.

Die Piratenpartei ist eine Themenpartei, d.h. sie hat sich auf bestimmte Themen spezialisiert und befasst sich (noch) nicht mit weiteren Themen. Zu Wirtschafts- und Sozialpolitik gibt es also keine Position. Umso klarer hingegen ist die Position zu Bürgerrechten, Datenschutz, und freiem Zugang zu Wissen (womit der große Themenbereich „Bildung“ natürlich mit Thema ist). Faule Kompromisse in diesen Bereichen sind undenkbar. Eine starke Piratenpartei – ob im Bundestag vertreten oder nicht, siehe unten – wird die anderen Parteien dazu zwingen, sich mit Bürgerrechten und Datenschutz auseinanderzusetzen. Eine Koalition mit den Piraten wird nur möglich sein, wenn die Kernthemen umgesetzt werden. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für die PIRATEN fördert also auf jeden Fall die von der Partei vertretenen Kernthemen deutlich mehr, als wenn man eine der anderen Parteien unterstützt, die Bürgerrechte und Freiheit als ein Thema unter vielen sehen. Daher unterstütze ich die Piratenpartei und werde sie auch wählen.

Weitere Entscheidungshilfen

Das Projekt „Bürgerrechte wählen“ bietet eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Parteien sowie über bürgerrechtsschädigende Gesetze, die die Parteien beschlossen haben.

Die bpb bietet einen Wahl-o-mat an, ein ähnliches, aber privates Projekt gibt es bei den surfpoeten. Das im Aufbau befindliche „Projekt Wen wählen?“ hat mit einem Punktesystem wohl die ausgeklügeltste Methode, scheint sich aber immer direkt auf Wahlkreiskandidaten zu beziehen, was dazu führen dürfte, dass viele Parteien nicht berücksichtigt werden.

Taktische Überlegungen

Nichtwählen oder ungültig wählen ist die schlechteste Entscheidung. Es hat keine nennenswerte Signalwirkung und schadet den großen Parteien nicht. Solange man mindestens eine Partei mehr ablehnt als die anderen, ist es besser, notfalls zufällig eine der Parteien die das geringste Übel sind zu wählen.

Bei der Piratenpartei ist zu befürchten, dass sie die 5%-Hürde nicht schafft, auch wenn es keineswegs sicher ist. Bei der Europawahl im Juni 2009 erreichte sie 0,9% der Stimmen, bei der Landtagswahl 2009 in Sachsen knapp drei Monate später bereits 1,9%, und die heiße Wahlkampfphase hat gerade erst begonnen. Seit der Europawahl strömen die Mitglieder in großen Mengen zur Partei, aktuell hat sie rund 7.500 Mitglieder (zum Vergleich: Anfang 2009 waren es noch weit unter 1.000. Die Grünen haben rund 46.500). Selbst wenn es die Piratenpartei nicht in den Bundestag schafft, ist eine Stimme für sie jedoch nicht weggeworfen. Einerseits erhält die Piratenpartei für jede Stimme bei der Bundestagswahl Geld vom Staat, andererseits erhöht ein gutes Wahlergebnis für die Piraten auch den Druck auf die anderen Parteien, Bürgerrechte ernstzunehmen. Ich werde daher die Piratenpartei bei der Bundestagswahl 2009 unabhängig von der 5%-Klausel wählen und kann jedem, der Bürgerrechte und Themen des 21. Jahrhunderts für wichtig hält, nur nahelegen, es auch zu tun. Nur wem die Kernthemen anderer Parteien weitaus wichtiger und Bürgerrechte nur am Rand wichtig sind, dürfte bei den Grünen oder Linken besser bedient sein.

Erst- und Zweitstimme: Die „Prozente“ bei der Bundestagswahl bekommen die Parteien über die Zweitstimme. Die Erststimme bestimmt die Direktmandate, es gewinnt der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis. Meist kommen nur zwei Kandidaten in Frage, eine Stimme für die anderen Kandidaten ist weitgehend nutzlos. Mit der Erststimme sollte man also meist denjenigen der zwei aussichtsreichen Kandidaten wählen, welcher das geringere Übel darstellt. Es ist auch möglich, die Erststimme freizulassen. Dann gilt die Erststimme als ungültig, die Zweitstimme wird ganz normal gewertet.

Aufgrund des „kaputten“, verfassungswidrigen Wahlrechts gibt es bei der Bundestagswahl 2009 ein Phänomen namens „negatives Stimmgewicht“, durch welches eine Stimme für eine Partei dieser schaden kann. Details dazu gibt es auf wahlrecht.de, dort soll auch eine „Taktik-Anleitung“ erscheinen. Durch die Überhangmandate erhöhen sich die Chancen der CDU, eine Koalition mit der FDP bilden zu können, selbst wenn sie nicht genug Zweitstimmen erreichen.

Neuwahlen und die nächste Bundestagswahl könnte man auch in die Überlegungen mit einbeziehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wirtschaft 2009 und vermutlich noch einige Jahre danach weiter den Bach runtergehen wird (zumal Massenentlassungen nach der Bundestagswahl bereits angekündigt sind). Man könnte also überlegen, jetzt eine Partei zu wählen, die man eher nicht mag, damit ihr bei der nächsten Bundestagswahl oder einer vorgezogenen Neuwahl die Schuld an der Krise gegeben wird. Das halte ich jedoch für keine gute Idee, denn erstens kann eine solche Partei bis dahin irreparable Schäden anrichten und zweitens kann sich in drei Jahren die Wirtschaft wieder erholt haben. Auch darauf, dass es z. B. aufgrund des verfassungswidrigen Wahlrechts, der umstrittenen Nichtzulassung einiger Parteien oder anderer Fehler zeitnah eine Wiederholung der Bundestagswahl geben könnte, sollte man nicht hoffen – das Verfassungsgericht ist leider extrem langsam.

Technisches

Wahlcomputer gibts diesmal nicht, da sie in Deutschland zumindest für die Bundestagswahl 2009 nicht zugelassen sind.

Nicht dokumentenechte Bleistifte bei Wahlen sind kein Problem, wie mein Artikel hier ausführlich erklärt.

Es ist möglich per Briefwahl zu wählen oder direkt in den entsprechenden Ämtern. Wie Briefwahl geht und welche Gefahren es gibt, hat jemand im Piratenwiki zusammengestellt. Eine Liste mit Links zum Online-Beantragen der Unterlagen gibts da auch.


Kurzzusammenfassung

  1. Geh wählen!
  2. Wer Bürgerrechte sehr wichtig findet, wählt PIRATEN
  3. Wer Bürgerrechte nur am Rand wichtig findet, die PIRATEN nicht wählen will und das Programm der Grünen oder LINKEn gut findet, kann diese Parteien wählen
  4. Wer CDU, CSU, SPD oder FDP wählt, unterstützt den Grundrechteabbau in Deutschland
  5. Die Frage „Wen wählen“ muss jeder selbst beantworten

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Warum ich kein Skype habe – Alternativen

Verfasst von Jan am 2009-08-21

Immer wieder fragen mich Leute, ob ich Skype nutze, empfehlen es mir, oder drängen es mir regelrecht auf. Ich kann das durchaus verstehen – soweit ich das bisher sehen konnte, handelt es sich um eine einfache und ohne Konfigurationsaufwand auch unter schwierigen Bedingungen gut funktionierende Sprachkommunikationslösung, sowohl für Gespräche zwischen zwei Personen als auch größere Konferenzen. Dazu ist Skype weit verbreitet. Dennoch habe ich Skype nicht und werde es auch nicht haben.

Skype ist proprietär, es handelt ich also nicht um Open-Source-Software, die jeder prüfen kann. Das an sich wäre für mich jedoch noch lange kein Grund, Skype zu verschmähen, ich nutze zahlreiche proprietäre Software, angefangen mit Windows. Das Problem bei Skype ist, dass die Programmdatei besonders gegen eine Analyse geschützt ist, und zwar in einer Art und Weise, die fast alle anderen mir bekannten Programme weit übertrifft. Auch der Netzwerkverkehr ist verschleiert, d.h. es ist nahezu unmöglich festzustellen, was Skype für Daten ins Internet übermittelt. Durch die Peer-to-Peer-Technik, welche von Skype verwendet wird, werden ständig Daten übertragen, selbst wenn man das System nicht nutzt. Darüber hinaus umgeht Skype Firewalls und ähnliche Schutzmechanismen routinemäßig, um problemlose und konfigurationsfrei funktionieren zu können. Wenn die Entwickler sich also entschließen würden, die Software für unlautere Zwecke zu missbrauchen, würde das sehr lange nicht auffallen, und bei einem nicht flächendeckenden Einsatz vermutlich gar nicht. Bei normalen Programmen hingegen, welche keine besondere Verschleierung nutzen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass recht schnell jemand auf den Missbrauch aufmerksam werden und ihn öffentlich machen würde.

Diese Geheimnistuerei mag durchaus legitime Gründe haben, doch sie geht oft mit dem Prinzip „Security by Obscurity“ einher. Das bedeutet, dass ein System nicht wirklich sicher gemacht wird, sondern nur so kompliziert, dass ein Angreifer es möglichst nicht versteht und somit nicht angreifen kann. Das Problem dabei ist, dass früher oder später ein Angreifer das System verstehen wird – Security by Obscurity funktioniert nicht, wie zahlreiche Beispiele gezeigt haben. Natürlich ist es möglich, „Security and Obscurity“ zu betreiben, also ein System richtig abzusichern und es zusätzlich kompliziert zu machen. Dies geschieht jedoch oft nicht, und selbst wenn, verhindert es, dass Fehler von gutwilligen Personen entdeckt werden (und so behoben werden können), bevor ein Angreifer sie findet und missbraucht. Eine Analyse von Skype durch zwei Sicherheitsforscher, welche sich durch die Verschleierung von Skype gekämpft haben, lässt jedenfalls nichts gutes vermuten. (Dort werden auch die Verschleierung und deren Gefahren ausführlich erklärt.)

Darüber hinaus erfordert diese Geheimniskrämerei ein großes Vertrauen in die Entwickler. Skype wurde von drei Personen entwickelt, welche ebenfalls die Filesharing-Software KaZaa entwickelt haben. Diese Software war randvoll mit Adware und Spyware, also Software, die den Nutzer ausspioniert und mit Werbung „versorgt“. Diese Software wird von Antivirenprogrammen inzwischen (zurecht) meist als Schadsoftware („Malware“) eingestuft und ist oft schwer zu entfernen. Skype selbst wurde – trotz Verschleierung – bereits mehrfach bei fragwürdigen Aktionen ertappt, wie z. B. beim Auslesen von BIOS-Daten. Ich hoffe, das erklärt, warum ich Skype nicht traue. Es überrascht mich übrigens, dass einige Firmen diese Software sogar als firmeninternes Kommunikationsmedium nutzen, auch solche, die Wirtschaftsspionage befürchten müssen. (In vielen Firmen ist Skype allerdings explizit verboten, aus den oben genannten Gründen.)

Die Sprachübertragung bei Skype ist verschlüsselt. Diese Verschlüsselung schützt vor Driten, nicht aber vor den Betreibern des Netzes. Einige der Alternativen bieten keine Verschlüsselung, bei anderen kann man eine Verschlüsselung nutzen, für welche man nicht einer fremden Stelle vertrauen muss.

Ich hatte bereits erwähnt, dass Skype vermutlich die einfachste solche Software ist. Dennoch gibt es brauchbare Alternativen. Durch die zunehmende Verbreitung von Festnetzflatrates ist das Telefon für Gespräche zwischen zwei Personen eine gute Alternative. Wenn es um internationale Gespräche geht, die aus Kostengründen über das Internet laufen sollen, bieten sich diverse SIP-Provider als Alternative zu Skype an. SIP ist (im Gegensatz zu Skype) ein standartisiertes Protokoll, weswegen es auch eine Fülle an Software gibt, welche mit SIP arbeitet. Beispielsweise bei sipgate bekommt man kostenlos einen Account, mit welchem man kostenlos mit anderen Sipgate-Nutzern und Nutzern zahlreicher anderer SIP-Netze (über ENUM) telefonieren kann. Darüber hinaus kann man kostenlos eine normale Festnetznummer (Ortsnetz) erhalten, über die man von normalen Telefonen erreichbar ist – über eine Festnetzflatrate sogar kostenlos. Skype berechnet für eine solche Ortsnetznummer eine recht hohe monatliche Grundgebühr. Sipgate bietet eine vorkonfigurierte Software an, mit der die Einrichtung sehr einfach ist. Alternativ kann man seine eigene Software nutzen oder den Sipgate-Account z. B. in einer FritzBox eintragen und dann per Telefon nutzen. Telefonkonferenzen sollen darüber auch möglich sein, allerdings scheint die Standardsoftware das nicht so richtig zu unterstützen. Eine weitere Möglichkeit sind diverse Messenger, welche jedoch meist ihr eigenes Süppchen kochen und somit nicht mit anderen Diensten kompatibel sind.

Telefonkonferenzen über eine Festnetznummer können mit Hilfe von Talkyoo durchgeführt werden.

Konferenzen über das Internet gehen zum Beispiel mit TeamSpeak, Ventrilo oder der Open-Source-Alternative Mumble, wobei für diese Programme jemand einen Server starten muss. Der Vorteil gegenüber Telefonkonferenzen und Skype-Konferenzen ist, dass auch große Teilnehmerzahlen möglich sind und „push to talk“ einstellbar ist (d.h. man einen Nutzer nur hört, wenn er eine Taste drückt, was störende Hintergrundgeräusche verhindert).

Wenn gemeinsam Texte erarbeitet werden sollen, ist Gobby hilfreich, ein Texteditor, bei welchem mehrere Nutzer an einer Datei arbeiten können.

Wie ich hoffentlich gezeigt habe, geht es (teils mit Komforteinbußen bei der Einrichtung) auch ohne Skype, und oftmals sind die Alternativen speziell für bestimmte Einsatzzwecke gebaut und dafür dann deutlich besser als Skype. Man wird sicherlich mehrere der Alternativen installieren müssen, wenn man mit wechselnden Personengruppen kommunizieren will – aber gerade, wenn man sich auf eine Konfernzsoftware einigen muss, sollte man die Skype-Problematik bedenken.

Ergänzung: Für reine Textnachrichten (Instant Messaging) bietet sich Jabber/XMPP an. Das Protokoll wird von vielen auf den ersten Blick proprietär erscheinenden Messengern (z. B. Google Talk und die Web.de/GMX Multimessenger) genutzt, sodass eine gewisse Verbreitung gegeben ist. Jabbernutzer können unabhängig davon auf welchem Server sie sind mit Jabbernutzern anderer Server kommunizieren. Zusammen mit dem offenen Protokoll und der großen Anzahl verfügbarer Clients macht dies Jabber sehr attraktiv. Um als Alternative zu Skype zu gelten, fehlt jedoch gute Sprachchatunterstützung. Diese existiert zwar in Form der Jingle-Erweiterung, ist allerdings noch eher experimentell. (Einige Clients wurden in den Kommentaren erwähnt, wie stabil und untereinander kompatibel die schon sind weiß ich nicht.) Google Talk benutzt diese Erweiterung jedoch, sodass – sobald genug brauchbare Clients und Plugins für weit verbreitete Clients entwickelt sind – eine interoperable, plattformübergreifende Alternative zu Skype und proprietären Messengern entstehen wird. Ich gehe davon aus, dass die Zukunft in Richtung Jabber + Jingle gehen wird.

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Howto: Kinderpornographie im Internet melden

Verfasst von Jan am 2009-08-17

Für Eilige: Hier klicken, um zur Liste der Beschwerdestellen zu springen.

Obwohl ich das Internet schon sehr lange sehr intensiv nutze, ist mir dort noch nie Kinderpornographie begegnet. Soweit ich weiß nichtmal in Form von SPAM-Betreffzeilen, die allerdings durchaus gelegentlich auf Jugendpornographie hinweisen.

Dennoch stellt sich die Frage: Was, wenn man doch mal auf sowas stoßen sollte? Eigentlich wäre es ja sinnvoll, so etwas zu melden, nur wohin? Die staatlichen Ermittlungsbehörden haben oft genug unter Beweis gestellt, dass sie nicht der geeignete Ansprechpartner sind. Es soll sogar zu Verfahren gegen Zufallsfinder, die kinderpornographisches Material gemeldet haben, gekommen sein. Daraufhin wurde mit „Netz gegen Kinderporno“ eine private Initiative gegründet, welche Beschwerden anonym weiterleitete. Diese wurde inzwischen wieder geschlossen, und zwar auf die Versicherung der Landeskriminalämter hin, gegen Zufallsfinder keine Verfahren mehr einzuleiten. Seitdem fordert die Seite dazu auf, Kinderpornographie wieder den Behörden zu melden.

Das BKA hat allerdings deutlich gemacht, dass deutschen Ermittlungsbehörden nicht zu trauen ist: Es überwacht(e) systematisch seine Fahndungsseiten, in der Hoffnung, die Gesuchten würden diese Seite auch aufrufen. Wenn man sich also beim BKA über aktuelle Fahndungen informiert hat, konnte man in Verdacht geraten. Damit hat das BKA sämtliches Vertrauen verspielt und deutlich gemacht, dass es keine Hilfe von Bürgern wünscht. Dazu kann ich auch die Kommentare zu einem Blogpost von Lawblogger Udo Vetter empfehlen. Nr. 4 berichtet davon, dass das BKA sich im Jahr 2000 nicht um Missbrauchsbeschwerden kümmern konnte, weil es ja über 70 Mails am Tag bekam und das zu viel Arbeit sei. Nr. 88 weist darauf hin, dass er nach einer angeblich anonymen Onlineanzeige bei der Polizei eine Zeugenvorladung bekommen hat. Das sind nur unverifizierte anonyme Kommentare, aber dieser Artikel des AK Zensur macht deutlich, dass der Kampf gegen Kinderpornographie beim BKA auf dem Dienstweg versandet. Es mag sein, dass die Landeskriminalämter da besser sind – aber bei Servern im Ausland werden die wohl erst recht nichts machen können.

Man sollte bedenken, dass es hier auch um Opferschutz geht. Wenn man also die Kooperation mit den Behörden aufgrund ihrer Praktiken einstellt, schadet man nicht wirklich der Behörde, sondern vor allem den Opfern. Da die Behörden aber eh nicht wirksam eingreifen, muss man einen sinnvolleren Weg finden. Davon abgesehen ist die Gefahr, durch die Behörden in irgendeiner Form belästigt zu werden, einfach zu groß, man muss auch an den Selbstschutz denken. Von einer Meldung an deutsche Behörden kann ich daher leider nur abraten. Stattdessen kann man sich an unabhängige Beschwerdestellen wenden, welche wohl etwas effektiver arbeiten. Drei davon möchte ich hier aufführen:

naiin (No Abuse in Internet) ist ein Verein, welcher eine eigene Beschwerdestelle betreibt. Anonymität wird zugesichert, die Angabe von Namen und/oder E-Mail-Adresse ist freiwillig. Das Webformular ist Anonymizer-freundlich (ein Schritt, kein CAPTCHA, kein JavaScript).

Die „Internet-Beschwerdestelle“ wird gemeinsam von eco (Verband deutscher Internetprovider) und fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) betrieben. Insbesondere durch die Beteiligung von eco können in Deutschland gehostete illegale Inhalte gut bekämpft werden. Für ausländische Inhalte übernimmt die Internet-Beschwerdestelle die Weiterleitung über INHOPE. Die Internet-Beschwerdestelle bietet ein Webformular für die Meldung und fordert für die Meldung von Kinderpornographie keine persönlichen Angaben (ggf. muss JavaScript deaktiviert oder gültig aussehende Daten angegeben werden, für alle anderen Meldungen müssen Name und E-Mail angegeben werden). Das Formular scheint Anonymizer-freundlich (d.h. ohne Captcha, sollte ohne JavaScript funktionieren, nur ein Schritt) zu sein.

INHOPE ist ein Verband, der international Beschwerdestellen koordiniert. Auf der Meldeseite finden sich Links zu den einzelnen nationalen Meldestellen. Die meisten Meldestellen bieten eine mehr oder weniger vollständig übersetzte englische Version an, fast immer kann die Meldung anonym abgegeben werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gängige Anonymisierungsdienste wie TOR oder JAP/JonDo nutzen, um die Beschwerde anonym abzuschicken.

Die Existenz und Funktionsweise (nichtstaatliche Organisationen, die die Provider kontaktieren) dieser Beschwerdestellen und ihre Effizienz im Vergleich zu BKA und Co. zeigen übrigens, dass ein staatliches Eingreifen im Internet weder nötig noch sinnvoll ist. Sollte jemand über Erfahrungen mit den Beschwerdestellen oder Ermittlungsbehörden (im Hinblick auf illegale Internetinhalte) verfügen, bitte über die Kommentarfunktion hier posten!

Man sollte niemals gezielt nach solchen Inhalten suchen, da man sich dabei sehr schnell strafbar machen kann. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, welcher auf eigene Faust Ermittlungen anstellte, darf hier als abschreckendes Beispiel dienen – selbst wenn er freigesprochen werden sollte, ist sein Leben gründlich zerstört worden. Bei Zufallsfunden gilt: Auch offizielle Stellen weisen darauf hin, das man entsprechende Inhalte unverzüglich löschen sollte, um sich nicht strafbar zu machen. Also an sich selbst denken und unabhängig davon, ob man dadurch Beweise vernichtet, aufräumen. Cache und History entsorgen, entsprechende E-Mails löschen und Papierkorb leeren (falls man weiß wie, ggf. vorher die Header an die Beschwerdestelle schicken). (Für paranoide Fortgeschrittene: E-Mail-Ordner komprimieren, freien Speicherplatz überschreiben.) Selbst wenn man meint, per WHOIS oder ähnliches Details herausfinden zu können (z. B. um gleich den richtigen Provider zu kontaktieren), würde ich das lieber lassen, ehe man noch mehr Logeinträge irgendwo hinterlässt. Sollen sich die entsprechenden Stellen die Arbeit machen.

SICHERHEITSHALBER DER HINWEIS: Das Kommentarfeld unten ist KEINE Beschwerdestelle und nicht dazu geeignet, Meldungen abzugeben! Ich will hier keine Links auf Kinderpornographie haben, die Beschwerdestellen sind oben verlinkt.

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Kündigung wegen Handyaufladens – oder doch wegen Wirtschaftsspionage?

Verfasst von Jan am 2009-08-02

Sicher haben alle schon vom bedauernswerten Mitarbeiter gehört, der sein Handy auf der Arbeitsstelle aufgeladen hat und daraufhin entlassen wurde. Der WDR berichtet auch mit einem Beitrag darüber. Und dort in den Kommentaren hat jemand darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall nicht so einfach ist:

Ungefähr bei 1:35 im Video ist das Kündigungsschreiben zu sehen. Dort ist tatsächlich von einer Kündigung wegen des Aufladens des Handys die Rede. Wie im Beitrag erwähnt, kann man davon ausgehen, dass dieser Grund vorgeschoben ist. Was der wirkliche Grund sein könnte, kann man dem Schreiben jedoch auch entnehmen: Es ist scheinbar die Rede davon, dass der Mitarbeiter trotz Aufforderung, das nicht zu tun, wiederholt Fotos von Maschinen gemacht hat. Leider zeigt die Kamera das Schreiben nicht vollständig, sodass ein Irrtum nicht auszuschließen ist.

Der „Vorfall“ mit dem Handy ist auf jeden Fall auch als Kündigungsgrund aufgeführt, was eine Sauerei ist, und meiner Meinung als juristischer Laie nach wird das auch dazu führen, dass ein Gericht die Kündigung verwerfen wird – zumindest, wenn die im WDR-Beitrag aufgestellte Behauptung stimmt, der Betrieb anderer privater Geräte am Arbeitsplatz sei geduldet worden.

Es ist auch unklar, ob es sich bei den fotografierten Maschinen um irgendetwas relevantes (Firmengeheimnis) handelt oder um ein harmloses Foto weit verbreiteter Maschinen, welches keinem Wirtschaftsspion von Nutzen sein könnte. Dennoch finde ich es schade, dass die Medien sich nur auf die Sache mit dem Handy stürzen, ohne zumindest zu erwähnen, dass da noch was ist. Wohlgemerkt: Ich maße mir hier nicht an, irgendwelche Aussagen darüber zu treffen, was denn nun genau passiert ist oder gar ob die Kündigung berechtigt war – ich bedauere nur, dass die Medien scheinbar nur den plakativen Teil der Geschichte erwähnen. (Ergänzung: Und zwar auch wenn sie erst heute darüber berichten).

Das Ganze wäre mir ohne den Kommentar von „Martin“ unter dem Video nie aufgefallen. Danke an den unbekannten Hinweisgeber! So ne Kommentarfunktion ist schon was praktisches…

Falls das Video entfernt werden sollte, habe ich natürlich von dem öffentlich verfügbaren, nicht kopiergeschützten Video eine Kopie gesichert (Privatkopie), um meine Behauptungen notfalls beweisen zu können. flvstreamer ist ein tolles Tool für das Sichern von RTMP-Streams.

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Streisand-Effekt: Praxistest in Braunschweig

Verfasst von Jan am 2009-07-30

Der Streisand-Effekt besagt, dass etwas vergleichsweise unbekanntes durch Zensur- und Unterdrückungsversuche nur noch viel bekannter und unangenehmer wird. Geschichte und zahlreiche Beispiele finden sich im entsprechenden Wikipedia-Artikel – man kann jedenfalls sagen, dass der Effekt in der Regel wirklich funktioniert.

Für nicht allzu breit öffentlich bekannte Dinge an den auch kein wirkliches öffentliches Interesse besteht, wie peinliche Videos einzelner, unbekannter Personen, kann (muss aber nicht) etwas anderes gelten. Sobald jedoch bereits eine gewisse Öffentlichkeit involviert ist, die Informationen auch nur ansatzweise interessant erscheinen, die Öffentlichkeit den „Gegner“ irgendwie als „böse“* empfindet, ist es fast unmöglich, die Inhalte aus dem Netz zu bekommen. Sobald man es versucht, insbesondere, wenn es als „Zensur“ einer wie auch immer gearteten „bösen“* Stelle empfunden wird, verbreiten sich die Inhalte schlagartig – oft werden sie erst durch die Zensurversuche interessant. Löscht man sie an einer Stelle, werden sie an zehn weiteren wieder eingestellt. Der Kampf ist meist in wenigen Stunden verloren. Hätten die Verantwortlichen in solchen Fällen nichts unternommen, wären die Inhalte zwar weiterhin im Netz verfügbar, aber nur auf einer Seite und ohne die erhebliche Aufmerksamkeit, und somit vergleichsweise unschädlich.

In Braunschweig war ein harmloses Flashmob-Picknick auf dem Schlossplatz geplant. Beim ersten mal kamen weit unter 100 Teilnehmer. Dieser Flashmob wurde nun verboten. Durch die Mobilisierung im StudiVZ wären zwar vermutlich mehr Leute gekommen als letztes mal. Erst durch dieses Verbot aber wurde der Flashmob richtig bekannt, er ging durch fast alle größeren Onlinemedien – der Streisand-Effekt hat sich wieder mal gezeigt. Viele werden sich sicher durch das Verbot abschrecken lassen, weil sie keine Lust haben, von der Polizei zusammengeprügelt zu werden. Ich denke aber, noch viel mehr werden die jetzt richtig bekannt gewordene (erzwungene) Aussage des ursprünglichen Einladers („Bei dieser Flashmob-Aktion werden sich um 16 Uhr KEINE Picknicker auf dem Schlossplatz treffen, um NICHT gemeinsam zu picknicken, zu feiern, zu grillen, Musik zu machen, zu tanzen oder worauf man auch immer Lust hat„) erst recht als Einladung ansehen. Mit etwas Pech wird es durch die große Öffentlichkeit noch größer als die Megaparty auf Sylt. Und im Gegensatz dieser dürfte das Verbot auch und vor allem zahlreiche Leute anziehen, denen Ärger mit der Polizei nicht nur nichts ausmacht, sondern bei ihnen in die Kategorie „worauf man auch immer Lust hat“ fällt. Auf Indymedia, einer bei Linksextremisten beliebten News-Plattform, ist das Verbot prominent erwähnt worden.

Ich wünsche der örtlichen Polizei jedenfalls viel Glück. Hoffentlich kommen (auf beiden Seiten!) keine Menschen zu Schaden. Und hoffentlich lernen einige Beamte, was im Internet eine gute Idee ist – und was nicht. Ich jedenfalls freue mich über einen weiteren Beweis des Streisand-Effekts und werde mit Vergnügen in den Nachrichten verfolgen, wie viele Leute sich da nun eingefunden haben. Neben der Bekanntheit (in der relevanten Zielgruppe wohl >90%) spielt nämlich auch die Aufmüpfigkeit und Konfliktbereitschaft eine Rolle. Mal schauen, ob der Spruch, dass Deutsche sich bei einer Revolution erst eine Bahnsteigkarte kaufen, bevor sie den Bahnhof stürmen, stimmt oder nicht.

*) „böse“: Staat, Großkonzern, unbeliebter Promi, jemand der das Internet nicht versteht, jemand der etwas was im Internet beliebt ist angreift, …

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Urlaub zahlt der Steuerzahler, Dienstreisen nicht

Verfasst von Jan am 2009-07-28

Wenn eine Politikerin in den Urlaub nach Spanien fährt, bekommt sie vom Steuerzahler für den Dienstwagen über 9.000 EUR gesponsort. Wenn hingegen ein Politiker politische Häftlinge in Aserbaidschan besuchen und sich für deren Freilassung einsetzen will, muss er die schätzungsweise 2000-2500 EUR für Flug und Unterkunft selbst zahlen:

In Absprache mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, und auf Wunsch von Aktivisten vor Ort will Tauss an diesem Dienstag nach Baku / Aserbaidschan reisen.

Hintergrund: Zwei Bürgerrechtler und Internetblogger, darunter ein ehemaliger Praktikant von Tauss, wurden vom Regime unter fadenscheinigen Begründungen aus offensichtlich politischen Gründen inhaftiert. (derstandard.at, „EU rügt Baku scharf“) Hiergegen gab es in den letzten Wochen internationale Proteste. Der „Pirat“ will mit den Inhaftierten in Kontakt kommen. Doch kurz vor Abflug kam der Hammer: Jörg Tauss, mit der Region vertraut und Mitglied der Deutsch- Südkaukasischen Parlamentariergruppe, soll nach Auffassung der Bundestagsverwaltung die Reise aus eigener Tasche bezahlen, weil sie nicht in „Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Forschungsausschuss“ steht. Er müsse jetzt, so heißt es von oben, ein Reiseprogramm zum Thema Bildung vorlegen. Menschenrechte genügen offensichtlich der Bundestagsverwaltung nicht als Grund für die Reise. Tauss hat deshalb jetzt seine kurzfristige „Versetzung“ in den Ausschuss für Menschenrechte erbeten und zu der Sache noch weiteren Gesprächsbedarf angekündigt: „Es kann nicht sein,“ so Tauss, „dass der Bundestag seine Flugmeilenkontingente für Bildungsreisen für Abgeordnete investiert, aber der Einsatz für Menschenrechte durch einen Bundestagsabgeordneten selbst bezahlt werden muss.“ Die Auseinandersetzung um die „Meilen für Menschenrechte“ hat jetzt erst richtig begonnen.

Hintergrundinformationen…

(Quelle: tauss.de)

Da kommt doch Freude auf. Vielleicht sollte Tauss das Ganze einfach als Urlaub deklarieren… Wer sich für die Gefangenen einsetzen will, soll Mails an ausgewählte aserbaidschanische Politiker schreiben.

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Rettet den Wald

Verfasst von Jan am 2009-07-25

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VG Wort: Zählpixel auch hier!

Verfasst von Jan am 2009-07-11

Wie auch schon in der Datenschutzerklärung erwähnt, habe ich hier im Blog sogenannte „Zählpixel“ der VG Wort eingebaut, möchte aber fairerweise separat darauf hinweisen. Die VG Wort kassiert Abgaben beispielsweise auf Drucker, Kopierer und Kopien und zahlt davon Tantiemen an Textautoren. Da ich hier im Blog zahlreiche Texte habe, die die Kriterien der VG Wort erfüll(t)en (min. 1500 Views pro Jahr, min. 1800 Zeichen), möchte ich mir diese mir offenbar zustehende Einnahmequelle natürlich nicht entgehen lassen. Die Zählpixel sind unsichtbar, dieser Beitrag hat auch eins, hier:

Das heißt aber nicht, dass ich die VG Wort unbedingt gut finde, im Gegenteil: Die VG Wort sticht häufig besonders dadurch hervor, dass sie völlig absurde Abgaben auf diverse Geräte fordert. Aufgrund der Abgabenregelungen der VG Wort werden leistungsfähige Scanner in Deutschland oft per Treiber künstlich gebremst, direktes Kopieren mit Multifunktionsgeräten ohne Umweg über den PC ist in einigen neueren Geräten wegen übertriebener Abgaben nicht mehr möglich. Dennoch finde ich die Idee, Urheber für solche Nutzungen zu entschädigen, nicht generell falsch, und die VG Wort erscheint mir noch deutlich fairer als andere Verwertungsgesellschaften, wie z. B. die GEMA.

Zurück zu den Zählpixeln: Es handelt sich um eingebundene, aber unsichtbare externe Bilder. Wenn jemand den Artikel liest, wird das Bild geladen, und dieser Aufruf wird gezählt. Dabei erfährt die VG Wort natürlich zwangsläufig, welche IP welche Seite aufgerufen hat. Die VG Wort erklärt dazu:

Dabei werden Nutzerdaten übertragen, die jedoch sofort nach der Ankunft auf dem Zählserver und der Fest‐stellung der Herkunft des Aufrufes (es werden nur Zugriffe berücksichtigt, die aus Deutschland heraus erfolgen) verschlüsselt werden. Die Klardaten (bes. die IP Adresse des Nutzers) werden NICHT gespeichert. Eine Persona‐lisierung einzelner Nutzer ist der VG WORT nicht möglich.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ich dieses Blog nicht auf einem eigenen Server betreibe, sondern auf der Plattform WordPress.com. Diese erstellt selbst Statistiken und scheint Google Analytics zu nutzen. Dieses Zählpixel sehe ich aus Datenschutzsicht dadurch als vernachlässigbar an. Dennoch nehme ich Rücksicht darauf, wenn einige auf so etwas keine Lust haben, und verweise auf meinen früheren Beitrag, der zeigt, wie man sich vor solchen Datensammlungen schützen kann. Die Zählpixel kommen soweit ich das sehen kann von den Servern vg01.met.vgwort.de bis vg09.met.vgwort.de. Die EasyPrivacy-Adblockliste hat die schon drin. Jeder kann sich selbst überlegen, ob er die Trackingpixel der VG Wort erlauben möchte oder nicht.

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Gestapo-Archiv vs. heutige Datenbanken

Verfasst von Jan am 2009-07-04

Heute habe ich bei Phoenix kurz einen Ausschnitt über ein Archiv mit Gestapo-Karteikarten gesehen (in der Sendung „Die Gestapo„, Teil 1/3, Samstag 4.7.2009 14:00-14:45). Wenn ich richtig gehört habe war die Rede von 1.5 Millionen Karteikarten von Verdächtigen. Ein ganzer Keller voll verfahrbarer Archivschränke (mit Rad an der Seite zum Verschieben). Wenn man einfach mal so eine Zahl hört, denkt man sich „viel“, ist aber nicht so wirklich beeindruckt. Erst wenn man so ein Archiv sieht, wird einem klar, wie viel das ist.

Als ich den Beitrag gesehen habe, ist es mir kalt den Rücken heruntergelaufen. Jedoch nicht wegen der Abscheulichkeiten, die die Gestapo unter anderem mit Hilfe dieser Akten durchgeführt hat. Sondern, weil mir schlagartig klar wurde, wie das heute aussehen würde. So ein riesiger Archivkeller ist schwer nach Einträgen mit bestimmten Kriterien zu durchsuchen wenn man nicht genau nach dem Kriterium sucht, nach dem die Karten sortiert sind. Man müsste jede Karte einzeln herausnehmen, anschauen und wieder zurücklegen. Ein abartiger Aufwand, man wundert sich, wie es überhaupt möglich war, mit sowas zu arbeiten.

Heute hingegen würde es anders aussehen. Eine microSD(HC)-Speicherkarte ist kleiner als ein Daumennagel und kann z. B. 8 GB speichern. Wieder eine leere Zahl unter der man sich schwer was vorstellen kann. Deswegen drücken wir die doch mal so aus: Das sind 8 Millionen mal ein Kilobyte. Ein Kilobyte (KB) dürfte locker ausreichen, um die Informationen auf so einer Karteikarte zu speichern, wenn man das Bild und die Fingerabdrücke weglässt, also nur den reinen Text speichert. Zum Vergleich: Dieser Artikeltext entspricht ca. 7 KB. 8 Millionen kann man sich vielleicht besser vorstellen, wenn man an „10% der deutschen Bevölkerung“ denkt. Mit etwas Kompression lässt sich das natürlich noch deutlich optimieren. Nebenbei erwähnt, dürften die Kosten für das Papier der Gestapo-“Datenbank“ die Kosten für eine der genanten Speicherkarten natürlich bei weitem übersteigen.

Die microSD-Karte habe ich nur wegen ihrer geringen Größe erwähnt. In der Praxis werden natürlich Festplatten eingesetzt, die wesentlich mehr Speicherplatz bieten. Auf einer einzigen handels- und haushaltsüblichen Festplatte mit 1,5 TB Kapazität könnte man zu jedem Bürger Deutschlands etwa 18 KB speichern. Genug für eine sehr große Menge Text oder einige Seiten Text und ein Passbild in durchaus brauchbarer Qualität!

Der wichtigste Faktor ist jedoch nicht, wie viel Archivraum eine solche Datenbank verbraucht oder welche Kosten für das Material entstehen. Eine elektronische Datenbank kann man durchsuchen. Würde sich heute jemand entscheiden, z. B. alle Nichtchristen einer Stadt beseitigen zu wollen, würde ihm der Computer des Finanzamts die gewünschten Informationen so schnell liefern wie der angeschlossene Drucker das Papier durchziehen kann. Mit Adressen, selbstverständlich.

Eine weitere Gefahr von Datenbanken ist die Verknüpfung. Bereits die Gestapo benutzte das, was in der IT heutzutage unter „relationaler Datenbank“ verstanden wird: Die Karteikarten enthalten Verweise auf weitere Akten. Wenn die Gestapo z. B. die Strafakte einer Person einsehen wollte, musste zunächst die Karteikarte herausgesucht werden, dort stand, wo man die Strafakte findet. Das funktioniert bei computerbasierten Datenbanken genauso, und bis auf den einfacheren (Massen-)Zugriff gibt es zunächst keine großen Unterschiede. Bei Papierdatenbanken konnte man jedoch nur Bezüge herstellen, die von Anfang an vorgesehen waren. Der Auftrag „finde alle Leute, die schonmal wegen Flugblättern auffällig wurden und mehr als ein inzwischen verbotenes Buch bestellt haben“ wäre ziemlich schwer umzusetzen gewesen. Heutzutage ist das eine Sache von einem Arbeitstag für eine IT-Fachkraft.

Eine weitere Gefahr ist der Diebstahl von Daten. Unbemerkt mal eben die Gestapo-Kartei zu kopieren und die Kopien mitzunehmen wäre undenkbar. Eine heutige Datenbank hingegen, auf die man einmal kurz Zugriff hat, kann innerhalb von Stunden (bei sehr umfangreichen Datenbanken) auf einen USB-Stick, eine externe Festplatte oder vielleicht sogar auf eine der erwähnten fingernagelgroßen handelsüblichen microSD-Karten kopiert werden. In vielen Fällen dürfte das nicht einmal bemerkt werden.

Die Gefahren werden dadurch verstärkt, dass heutzutage über alles und jeden Daten gespeichert werden. Webshops speichern oft nicht nur, welche Bücher man kauft, sondern auch, welche man angesehen hat, Videoportale speichern welche Videos der Nutzer angesehen hat, Social Networking-Plattformen erstellen (wie der Name schon sagt, obwohl die wenigsten sich das klar machen) Abbildungen von sozialen Netzen, also Bindungen zwischen Menschen. Einzeln mögen die Datenbanken harmlos erscheinen. Verknüpt stellen sie eine große Gefahr dar. Man stelle sich beispielsweise eine Verknüpfung der Amazon-Daten mit den StudiVZ-Daten vor – schon bekommt man nicht nur eine Antwort auf „wer beschäftigt sich mit politisch kritischen Büchern“, sondern auch „wer kennt auffällig viele Leute die sich mit solchen Büchern beschäftigen“. Und das sind noch eher harmlose Beispiele, die auf richtiges Data Mining verzichten – es geht noch deutlich schlimmer, feine (Verhaltens-)Muster, die von Menschen nie wahrgenommen würden, können recht einfach ermittelt werden.

Nicht vergessen sollte man natürlich auch, dass allein schon in den offiziell öffentlich bekannten Datenbanken der Ermittlungsbehörden unglaubliche Datenhalden schlummern, die nur darauf warten, zu beliebigen Zwecken verwendet zu werden. Was an Datenbanken bei Geheimdiensten und nicht öffentlich bekannten Datenbanken bei Ermittlungsbehörden existiert, will ich glaube ich lieber gar nicht erst wissen.

Ich denke, jetzt wird deutlich, warum gerade Informatiker und sonstige IT-affine Personen gegen viele neue, tolle Technologien sind, obwohl man das Gegenteil erwarten würde. Sie kennen die Möglichkeiten und die Gefahren nur zu gut.

Fest steht, dass wenn (nicht „falls“, leider) irgendwann eine neue Diktatur mit „Stasi 2.0″ oder „Gestapo 2.0″ entsteht, diese durch die neuen Möglichkeiten unglaublich viel schlimmer wird als alles, was wir bisher erlebt haben. Es dürfte sehr, sehr lange dauern, bis sie gebrochen werden kann. Und wenn es einmal soweit ist, wird die Nachwelt wenig von den Datenbanken erfahren. Die Stasi hat versucht, ihre Unterlagen zu vernichten, was aufgrund der gigantischen Menge zum Glück nicht gelang. Während einmal öffentliche Daten nur sehr schwer restlos zu tilgen sind, dürfte eine zentrale, geheime, nur einem beschränkten Personenkreis zugängliche Datenbank bei Bedarf innerhalb von Minuten zuverlässig zerstört sein, beispielsweise indem der Verschlüsselungsschlüssel gelöscht wird. Es werden zwar vermutlich Spuren wie die Bezeichnungen von Datenfeldern zu retten sein, vom wahren Umfang des Inhalts wird die Öffentlichkeit jedoch nie etwas mitbekommen.

UPDATE: Die Auswirkungen der neuen Technologien kann man schön im Iran beobachten. Nachdem sie zunächst eher den Demonstranten genutzt haben, wendet sich jetzt das Blatt, und die social networks nutzen den Geheimdiensten und werden Demonstranten zum Verhängnis.

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BitTorrent-Mirrors einfach erstellen

Verfasst von Jan am 2009-07-04

Heute wieder mal etwas Technisches: Manchmal steht man vor dem Problem, dass man eine oder mehrere große Dateien anbieten möchte, die dann von vielen Leuten heruntergeladen werden. Ein normaler Webserver macht das unter Umständen nicht mit oder wird zumindest langsam, weil er überlastet wird, zudem entstehen große Mengen an Traffic und damit verbundene Kosten.

Eine Alternative ist die Verbreitung der Dateien über ein Peer-to-Peer-System wie BitTorrent, bei welchem die Downloader die Daten selbst an andere Downloader weiterverteilen. Das Problem dabei ist jedoch, dass nur Nutzer mit einem BitTorrent-Client an die Dateien kommen, und es auch für den Anbieter zunächst aufwendig zu sein scheint, schließlich braucht man Tracker und Seeds – denken viele. Zudem haben torrent-Downloads den Ruf, oft langsamer als gute HTTP-Downloads zu sein, weswegen auch mit entsprechender Software ausgestattete Nutzer oft den Bittorrent-Download zugunsten des HTTP-Downloads verschmähen. Hier versuche ich zu zeigen, dass das nicht (mehr) stimmt und wie man in wenigen Minuten ohne großen Aufwand einen BitTorrent-Download zusätzlich anbieten kann.

Jeders halbwegs moderne BitTorrent-Programm („client“) unterstützt inzwischen sogenannte Webseeds, und es gibt zahlreiche offene Tracker – diese weitgehend unbeachteten Punkte lassen die oben genannten Nachteile wegfallen. Sobald man einen HTTP-Download anbietet, kann dieser auch gleichzeitig als Seed benutzt werden. Ein Nutzer, der BitTorrent nutzt, wird also nicht gegenüber Nutzern benachteiligt, die nur über HTTP herunterladen, weil ihm HTTP zusätzlich zum BitTorrent-Download gleichzeitig zur Verfügung steht. Das erhöht die Motivation der Nutzer, auf den bequemen HTTP-Download zu verzichten und den schnelleren, aber Serverressourcen schonenden BitTorrent-Download zu nutzen. Ein gesonderter Seed muss nicht angeboten werden, serverseitig wird also keine spezielle Software benötigt!

Auch einen eigenen Tracker benötigt man nicht: Es gibt zahlreiche öffentliche Tracker, welche man einfach in die .torrent-Kontrolldatei, die man erstellt, eintragen kann. Man muss die Datei nicht einmal bei den Trackern anmelden! Man kann auch mehrere Tracker eintragen, sodass ein Ausfall eines Trackers nicht weiter stört. Selbst bei einem Ausfall aller Tracker können die meisten Clients mit ihren DHT-Systemen weiter funktionieren.

Sinn macht so etwas natürlich nur bei größeren Dateien und wenn man davon ausgehen kann dass zumindest ein nennenswerter Anteil der Nutzer BitTorrent nutzen wird. Viele Internetnutzer haben schon BitTorrent-Clients installiert, um sich illegal aber kostenlos mit aktuellen Kinofilmen zu versorgen, sodass die Akzeptanz guter BitTorrent-Downloads auf Seiten mit internetaffinem Publikum überraschend gut sein dürfte. Auf jeden Fall sollte man auf den Webseed hinweisen und darauf dass BitTorrent schneller ist, also z. B. indem man zwei Download-Links anbietet „Direkt herunterladen (HTTP, langsam)“ und „Über BitTorrent herunterladen (mit WebSeed, schnell, BitTorrent-Client erforderlich)“. Insbesondere für Videoaufzeichnungen von Veranstaltungen mit netznahen Zielgruppen bietet sich so etwas an.

Nun also zur Kernfrage: Wie bietet man einen BitTorrent-Download an? Man muss eine sogenannte .torrent-Kontrolldatei („das Torrent“) erstellen und zum Download anbieten. Diese Datei wird mit einem speziellen Programm erzeugt (siehe unten), ist wenige KB groß und wird ganz normal statt bzw. neben der eigentlichen Datei zum Download angeboten. Ein Nutzer der die Datei (z. B. ein Video) herunterladen möchte, lädt nun stattdessen diese kleine .torrent-Datei. Dadurch öffnet sich sein BitTorrent-Client, welcher dann die eigentliche Datei herunterlädt.

Um Webseeds nutzen zu können, muss man die Torrent-Datei richtig erstellen. Die meisten Tools zum Erstellen von Torrents unterstützen Webseeds nicht oder nicht richtig, weswegen man etwas wählerisch sein muss. Ich stelle hier exemplarisch zwei Tools vor. Das graphische Tool ist für unerfahrene Windows-Nutzer, die nur wenige Torrents erstellen wollen vielleicht einfacher, doch wer (womöglch automatisch) viele Torrents erstellen will, ist mit dem Konsolentool besser dran – es scheint komplizierter, ist aber viel schneller. Nun denn:

Option 1: Vuze (ehemals Azureus)
Man installiere sich die kostenlos verfügbare Software „Vuze„. Dabei handelt es sich um einen sehr mächtigen, aber ressourcenfressenden BitTorrent-Client mit vielen Zusatzfunktionen. Im Hauptfenter kann man nun über „Datei->Torrent ersetellen“ den Assistenten starten. Im ersten Dialog wählt man: „Benutze einen externen Tracker“, „Füge Informationen für mehrere Tracker hinzu“ (sofern man mehrere Tracker wünscht), „Füge HTTP-Quellen hinzu“ aus und je nachdem, ob man ein Verzeichnis oder eine einzelne Datei anbieten möchte, wählt man das entsprechende Feld (in der Regel also „Datei“). Den ersten Tracker (siehe unten) trägt man bereits mit seiner Ankündigungs-URL ein.

Auf der nächsten Seite erstellt man ein neues Trackerset, gibt ihm einen Namen und trägt alle gewünschten Tracker ein. Beim nächsten Mal kann man das Set dann wiederverwenden. Auf der nächsten Seite muss man die HTTP-Adresse eintragen, wo die Datei heruntergeladen werden kann, und zwar unter „getright“, nicht „webseed“ (!). Also eine neue HTTP-Quellenkonfiguration erstellen, Namen geben, per Rechtsklick auf getright die Quelle(n) einfügen (nicht verwirren lassen wenn „Tracker“ da steht). Mehrere Adressen können eingegeben werden, wenn exakt die gleiche Datei auf mehreren Servern verfügbar ist.

Auf der nächsten Seite wählt man die Datei aus, die man zum Download anbieten möchte. Diese muss lokal gespeichert sein, wird aber nur für die Erstellung des Torrent gebraucht, danach kann man sie löschen. Auf der folgenden Seite gibt man an, wo die fertige Torrent-Datei hin soll, „Größe der Teile“ lässt man besser auf „Auto“, und stellt „Öffne den Torrent“ aus, „Privater Torrent“ aus, „Erlaube dezentralisiertes Tracken“ ein, und klickt auf fertig. Je nach Dateigröße muss man dann etwas warten und erhält die fertige Torrent-Datei. Diese lädt man nun wie eine ganz normale Datei auf den Server, verlinkt sie (siehe oben) und ist fertig! Ich weiß, dass es kompliziert klingt, aber wenn man es einmal gemacht hat geht es schneller zu machen als diesen Text zu lesen.

Option 2: mktorrent
Mit dem Konsolen-Tool „mktorrent“ kann man mit einer einzigen Befehlszeile ein Torrent erstellen. Das Problem ist, dass mktorrent leider nur als Quellcode angeboten wird, und man es somit selbst kompilieren muss (siehe unten).

Wenn mktorrent lauffähig installiert ist, wechselt man in das Verzeichnis, in dem die Datei liegt, die man anbieten möchte. Dann gibt man folgenden Befehl ein (eine Zeile), wobei man [URL] durch die HTTP-URL wo man die Datei herunterladen kann und [DATEINAMEN] durch den Namen der anzubietenden Datei ersetzt:

mktorrent -a http://open.tracker.thepiratebay.org/announce,http://www.torrent-downloads.to:2710/announce,http://denis.stalker.h3q.com:6969/announce,udp://denis.stalker.h3q.com:6969/announce,http://www.sumotracker.com/announce,http://tracker.publicbt.com:80/announce,udp://tracker.publicbt.com:80/announce,http://tracker.openbittorrent.com:80/announce,udp://tracker.openbittorrent.com:80/announce -w [URL] [DATEINAME]

Der Parameter -a gibt eine Liste der zu verwendenden Tracker an (announce-URLs, getrennt durch Kommata). Man kann mit mehreren -w Parametern auch mehrere URLs (Webseeds) angeben, von denen die Datei heruntergeladen werden kann. Für weiterführende Optionen (festlegen der Chunkgröße etc.) sei auf die Hilfe des Programms (mktorrent -h) verwiesen. Die Torrent-Datei wird direkt erstellt und kann wie oben beschrieben hochgeladen werden. Fertig! (Jeder darf raten welche Variante ich bevorzuge, ewiges Klicken durch Menüs oder eine Zeile anpassen und ausführen…)

Die Schwierigkeit bei der Verwendung von mktorrent ist, dass man es selbst kompilieren muss. Es ist zwar vergleichsweise einfach und sogar ich habe es geschafft unter Linux eine Windowsversion zu kompilieren, aber wem „kompilieren“ nichts sagt, kann ich davon nur abraten. Für die anderen tut es ein Blick in die README, ggf. muss man Funktionen deaktivieren (Threads, Benutzung einer externen OpenSSL-Libraray). Auf Anfrage kann ich notfalls meine Linux- und Windows-Binaries zur Verfügung stellen.

Welche Tracker?
Welche Tracker sollte man eintragen? Ich habe irgendwo folgende Tracker empfohlen bekommen und nutze die, wer bessere kennt, darf sie gerne nennen:

http://open.tracker.thepiratebay.org/announce
http://www.torrent-downloads.to:2710/announce
http://denis.stalker.h3q.com:6969/announce
udp://denis.stalker.h3q.com:6969/announce
http://www.sumotracker.com/announce
http://tracker.openbittorrent.com:80/announce
udp://tracker.openbittorrent.com:80/announce
http://tracker.publicbt.com:80/announce
udp://tracker.publicbt.com:80/announce

Vorteile dieser Lösung
Warum sollte man sich die Mühe machen, was hat man davon? Nun, durch BitTorrent werden die Downloads beschleunigt und der Server wird entlastet. Dadurch spart man auch oft teuren Traffic. Das Beste jedoch: Wenn der Server (z. B. wegen Überlastung) abstürzen sollte, können angefangene Downloads erfolgreich zu Ende geführt werden, sofern einer der über BitTorrent herunterladenden Nutzer die Datei komplett hat und seinen Client laufen lässt.

Falls es niemandem aufgefallen ist: Man kann auch für Dateien auf einem fremden (überlasteten) Server ein .torrent erstellen, allerdings sollte man beachten, dass wenn jeder ein eigenes Torrent erstellt, der Nutzen gering ist – nur die Clients die das selbe Torrent nutzen helfen sich gegenseitig beim Download. Wenn man es dennoch tun will, lädt man einfach die fragliche Datei herunter (ohne geht es nicht!) und verfährt wie oben angegeben. Das fertige Torrent kann man dann feierlich dem Administrator der Seite überreichen oder selbst irgendwo anbieten. (Bitte selbst informieren wie es rechtlich aussieht, wenn man das bei Seiten macht wo der Admin nicht einverstanden ist.)

Die fertigen Torrent-Dateien kann man natürlich auch bei diversen Portalen hochladen, wenn die Inhalte auch ohne die Originalwebsite auffindbar sein sollen.

Ein weiterer positiver Nebeneffekt ist, dass die Torrent-Datei einen Fingerabdruck der herunterzuladenden Datei enthält. Wenn man also die Torrent-Datei auf sicherem Weg (https, mit Signatur, …) anbietet, kann ein herunterladender Nutzer sicher sein, die richtige Datei zu erhalten, selbst wenn der Download von nicht vertrauenswürdigen Mirrors erfolgt.

Nicht ohne Grund wird übrigens quasi genau dieses BitTorrent-Verteilsystem beim Online-Rollenspiel World of Warcraft seit Jahren erfolgreich dafür eingesetzt, die oft sehr großen Updates zu verteilen.

Feedback und Erfahrungsberichte sind willkommen!

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Überblick: Aktuelle Petitionen etc.

Verfasst von Jan am 2009-06-23

Hier eine kurze Übersicht, für welche thematisch in den „Piraten“-Bereich passende Aktionen derzeit noch Unterstützer gesucht werden. Ich bitte euch einen kurzen Augenblick eurer Zeit zu Opfern.

Bundestagspetitionen gibt es im Urheberrechtsbereich eine, die  das Umgehen von Kopierschutz/DRM wieder erlaubt sehen möchte (DRINGEND, endet bald!), eine will das Abrechnungsverfahren der GEMA offenlegen (endet heute!) (ist vorbei) und eine gleich die GEMA reformieren. Alles meiner Meinung nach sehr unterstützenswerte Ziele, ebenso wie eine weitere Petition, welche sich gegen ein Verbot von Paintball einsetzt. Da der Server vermutlich wieder mal überlastet sein wird, versucht es bitte bei den weniger dringenden erst in ein paar Tagen wenn es nicht geht, und belastet den Server nicht zusätzlich durch unnötige Aufrufe. Die übrigen Petitionen finden sich in der Übersicht.

Die Piratenpartei braucht außerdem immer noch dringend Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl, auch für einige Direktkandidaten. Da einige zusätzliche Bundesländer jetzt erst anfangen zu sammeln, müssen diese in kürzester Zeit 2000 Unterschriften zusammenbekommen. Das ist möglich, aber schwierig, also bitte helft mit, auch wenn es eine Briefmarke und 5 Minuten Zeit kostet.

Wenn ich noch etwas übersehen habe, weist mich bitte in den Kommentaren darauf hin, bitte aber nicht auf themenfremde Bundetagspetitionen verweisen.

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Politische T-Shirts

Verfasst von Jan am 2009-06-23

Zwei Onlineshops bieten derzeit „kostenlos“ (mit hohen Versandkosten) diverse politische Shirts an. Das „kostenlos“ ist natürlich eine reine Werbeaussage, die überhöhten Versandkosten beinhalten den Artikelpreis oder zumindest einen Teil davon. Dennoch ist der Gesamtpreis sehr günstig, da es sich auch um Werbeangebote handelt, an denen die Shops wenig bis nichts verdienen. Ich gehe auch davon aus, dass die Shopbetreiber der doch eher kleinen Shops durchaus die Proteste bzw. die Partei unterstützen wollen. So oder so: Für 6-7 EUR bekommt man wohl kaum irgendwo entsprechend bedruckte Shirts. Ich finde jedenfalls nichts verwerfliches daran und möchte hier einmal ein herzliches Danke! an die Shopbetreiber richten!

Bei 3DSupply gibt es Piratenpartei- und Zensursula-Shirts für knapp 7 EUR inkl. Versand, maximal eines pro Bestellung. Weitere kann man über die Links unten auf den Artikelseiten für knapp 10 EUR dazubestellen. Bei GetDigital gibt es ein Shirt mit der Aufschrift „Stoppt die Internetzensur! Löschen statt Sperren.für knapp 6 EUR, bis zu 10 Stück pro Person inzwischen für den regulären, vollen Preis. Bei beiden Shops kann man viele andere Shirts und andere Geek-Artikel mitbestellen, wenn man den Versand dank Gratisshirt eh bezahlt kann sich das durchaus lohnen. Bei 3DSupply kostet der Versand (inkl. Gratisshirt) nur noch 2,50 EUR wenn man noch für mindestens 10 EUR dazubestellt (z. B. zwei Bezahlvarianten der Gratisshirts + ein Gratisshirt = 22,50 EUR, also mit 7,50 EUR pro Shirt immer noch sehr günstig). Bei GetDigital gibt es übrigens auch einen versteckten Piratenpartei-Shop mit Piratenpartei-Artikeln, bei dem die Piraten eine kleine Umsatzbeteiligung bekommen. Bei beiden Onlineshops habe ich schon gute Erfahrungen gemacht. Bitte nehmt Rücksicht darauf, dass die Shops durch die Aktionen etwas überlastet sein könnten und es daher etwas länger als üblich dauern kann bis die Gratisshirts kommen.

3DSupply sagt offen, dass sie an ihren Angeboten keinen Verlust machen, während ich bei getdigital nicht sicher bin, ob der Shop nicht bewusst draufzahlt um die Verbreitung des Protests zu unterstützen. Der Transparenz halber: Ich habe hier Reflinks eingebaut, d.h. ich bekomme Provision wenn jemand noch andere Artikel mitbestellt. Bei GetDigital gibt es einen Reflink von mir (der auf das Gratisshirt) und einen von den Piraten (der auf den Piratenshop), der zuletzt aufgerufene zählt.

Die Piratenpartei braucht übrigens noch in vielen Bundesländern Unterstützungsunterschriften, um bei der Bundestagswahl antreten zu dürfen. Auch wenn schon „100%“ gesammelt sind, reicht das nicht – es werden mindestens 120% benötigt weil viele ungültige Unterschriften aussortiert werden.

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Demo gegen Internetzensur

Verfasst von Jan am 2009-06-20

Falls es jemand in meinem letzten Post übersehen hat: Heute ist Demo gegen Internetzensur in vielen Städten. Hier gibts Details. Werter Leser: Ab zur Demo!

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Zensursulas Umfrage auseinandergenommen

Verfasst von Jan am 2009-06-17

Eine Umfrage der Kinderhilfe, durchgeführt von Infratest-Dimap, ergab, dass angeblich 92% für Internetzensur im Kampf gegen Kinderpornos sind. Eine Umfrage von Mogis, ebenfalls durchgeführt von Infratest-Dimap (!), ergab, dass  94% dagegen sind. Damit ist zum Wert von Umfragen eigentlich schon alles gesagt worden.

Dennoch hat Zensursulas Ministerium passend zur Abstimmung über das Gesetz eine weitere Umfrage in Auftrag gegeben, diesmal bei Allensbach. Die Ergebnisse sind online verfügbar – was liegt also näher, als die Studie gründlich auseinanderzunehmen? (Liebes Zensurministerium: Löschen oder Sperren des PDFs bringt nix, Kopie ist vorhanden.) Alle Seitennummern beziehen sich auf PDF-Seiten, nicht auf die Seitenzahlen die auf den Seiten selbst stehen.

Fangen wir doch mal mit dem Offensichtlichen an (das Sahnehäubchen – die meist zitierte Frage – behandle ich weiter hinten): Auf Seite 7 steht klipp und klar, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung der Meinung ist, dass die Zensur Erfolg hat, die Nutzung einzudämmen. Gleichzeitig – ein Widerspruch in sich – sind 81% übrigens der Meinung, dass die Stoppseite dringend nötig sei weil sie Gelegenheitsnutzer abschrecke. Allein schon an einem solchen Widerspruch innerhalb der gleichen Umfrage (!) sieht man, wie wertlos und von den Fragen abhängig die Ergebnisse sind. Dennoch mache ich hier mal weiter.

Auf Seite 10 erkennt man, dass mit zunehmendem Alter, abnehmender Bildung und abnehmender Internetnutzung die Zustimmung zu Sperren steigt. Lies: Je weniger Ahnung, desto mehr pro Zensur. Das erklärt übrigens auch warum Zensursula dafür ist…

Auf der gleichen Seite unten wird behauptet, dass auch „Internet-Fans“ die Sperrungen begrüßen würden. „Internet-Fan“ wird hier als Bezeichnung für „starke Internet-Nutzer“ verwendet, wobei eine „starke“ Nutzung bereits „täglich“ ist. In der heutigen Zeit würde ich das nicht unbedingt als etwas besonderes sehen. Dennoch sieht man, dass „starke“ Internet-Nutzer – die also tendenziell mehr Ahnung haben – den Sperren wesentlich kritischer entgegenstehen.

Bei der meistzitierten Kernfrage auf Seite 4 geht die Frage schlichtweg von falschen „Tatsachen“ aus. Es wird behauptet: „Wenn ein Internetnutzer auf [kinderpornographische] Seiten kommt, wird ein großes Stoppschild angezeigt, und man kommt nicht mehr weiter.“ Erstens wird es dem BKA kaum gelingen, einen nennenswerten Teil der Kinderpornoseiten auf die Sperrliste zu bekommen, sodass nur in einigen Fällen der Nutzer das Stoppschild bekommt. Zweitens ist die Behauptung „man kommt nicht mehr weiter“ schlichtweg falsch. Auch die Auswahloptionen sind leicht manipulativ: Neben „unentschieden gibt es nur entweder „begrüße Maßnahmen“ oder „nicht geeigneter Weg gegen Kinderpornographie“ – die Option „gegen Kinderpornographie geeignet, aber aus anderen Gründen (Missbrauchsgefahr) abzulehnen“ fehlt. Auch werden die Befürchtungen und Nachteile natürlich verschwiegen, sodass primär durch die Frage „informierte“ Bürger natürlich „passend“ entscheiden werden.

Das Ergebnis der nächsten Frage (Seite 5) fällt auch wie zu erwarten aus: Natürlich sind 90% der Bevölkerung der Meinung, dass ein solches Stoppschild (welches nur Kinderpornoseiten sperrt), keine zu weitgehende Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit ist. Ein solches Stoppschild ist es zwar vielleicht nicht, aber es wird bei einem solchen Stoppschild nicht bleiben, wie zahlreiche Aussagen von Politikern bewiesen haben. (Eine Übersicht wird es bald geben.) Die Einführung einer Zensur, gleich zu welchem Zweck, ist ein Dammbruch. Genausowenig wie wir zu guten Zwecken Terroristen foltern dürfen, dürfen wir mit guten Absichten eine Internetzensur einführen – wobei ich den derzeitigen Politikern sogar die guten Absichten nicht zutraue.

Fazit: Die Umfrage ist größtenteils Murks, wie fast jede Umfrage zu dem Thema (inklusive der von Mogis, aber das sollte damit ja gezeigt werden). Das einzige, was man daran erkennen kann, ist: „Je ahnungsloser, desto Zensursula“.

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Kommt die Internetzensur?

Verfasst von Jan am 2009-06-17

Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist rückläufig, die Zahlen und Argumente mit denen Bundesfamilienministerin von der Leyen a.k.a „Zensursula“ für die Internetzensur wirbt dürfen frei erlogen sein, denn zu fast allen entsprechenden Themen hat die  Bundesregierung keine konkreten Informationen, die Petition gegen Internetzensur ist mit über 134.000 Mitzeichnern die stärkste Petition in Deutschland seit es das Petitionssystem gibt (damit sich der Petitionsserver nicht langweilt, gibt es jetzt eine vielversprechende Petition gegen das Paintballverbot – bitte mitzeichnen!). Dennoch will die Große Koalition der Verfassungsfeinde mit den Umfallern einen zwar im Drumherum deutlich verbesserten, im Kern aber unveränderten Gesetzesentwurf schon am Donnerstag durch den Bundestag peitschen, darauf hat man sich schon geeinigt. Im Windschatten der Diskussion ist übrigens die Reform des Datenschutzes völlig verkrüppelt worden, vom Verbraucherschutz ist nichts mehr übrig.

Zunächst einmal: Die Petition ist genau zum richtigen Zeitpunkt mit sehr vielen Mitzeichnungen geschlossen worden. Heute (Mittwoch) könnte das, wenn es gut läuft, durch die Medien gehen und deutlich Druck ausüben. Die Vorkomnisse im Iran können einerseits ablenken, andererseits aber auf die Gefahren von Zensur aufmerksam machen.  Es gibt eine Telefonaktion – bitte Mitmachen! – bei der SPD-Abgeordnete überzeugt werden sollen, doch noch zur Vernunft zu kommen. Ich gehe aber stark davon aus, dass das Zensurgesetz durchkommen wird – durch den Bundestag. Am kommenden Samstag, dem 20., sind daher Demonstrationen in zahlreichen Städten geplant. Erscheint bitte zahlreich!

Soweit ich weiß handelt es sich aber um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. der Bundesrat muss zustimmen, damit das Gesetz erlassen werden kann. UPDATE: Da habe ich mich laut Heise (letzter Absatz) geirrt. Das Gesetz ist wohl kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz, d.h. der Bundestag kann mit einer einfachen Mehrheit Einspruch einlegen. Das ist unwahrscheinlich, da die CDU und SPD-Regierungen wohl kaum für einen Einspruch stimmen werden. Die Länder stimmen geschlossen ab, und wenn bei einer Koalition auf Landesebene die Parteien uneinig sind, gibt es eine Enthaltung, die wie eine Nein-Stimme wirkt. Bei einem Zustimmungsgesetz wäre das gut (Nein für Zustimmung = kein Gesetz), bei einem Einspruchsgesetz bedeutet ein „nein“ leider „kein Einspruch“.

Dort müssen die Bundesländer geschlossen abstimmen, wenn sich die Koalitionsparteien eines Bundeslandes uneinig sind, gibt es eine Enthaltung. Wenn sich ein Land enthält, wirkt das wie eine Nein-Stimme.  Das gibt Hoffnung:

Man kann recht sicher damit rechnen, dass die rein von der SPD, rein von der CDU oder von einer großen Koalition regierten Länder zustimmen werden – auch wenn sich hier eventuell noch bei der SPD Chancen ergeben könnten, einzelne Landesverbände zu überzeugen. Eine Übersicht wer wo regiert findet sich bei der Wikipedia. Wie man sieht, haben die erwähnten Länder die dafür stimmen dürften nur 30 von 35 nötigen Stimmen. Solange also die FDP nicht umfällt und bei den drei von Grünen/Linken mitregierten Ländern höchstens eines umkippt, bekommt die Große Koalition der Verfassungsfeinde keine Mehrheit im Bundesrat, was das Problem lösen dürfte.

Die FDP spielt auch noch eine weitere Schlüsselrolle: Es ist recht wahrscheinlich, dass nach der Bundestagswahl eine schwarz-gelbe Koalition regieren wird. Da das Gesetz befristet ist, wird die nächste Regierung nochmal darüber entscheiden müssen. Wenn die FDP also standhaft bliebe, wäre selbst ein verabschiedetes Zensurgesetz nur ein paar Jahre gültig. Gerade deswegen ist es wichtig, die FDP zur Vernunft zu mahnen. Ehe also unnötig Kraft auf die verlorenen Umfaller von der SPD zu verschwenden, könnte es sich lohnen, sich direkt an die FDP zu wenden.

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