Jan Schejbal

“Es lebe die Freiheit!”

Archiv für 'Piraten' Kategorie

Dieses Tag dient dazu, um Einträge, die zu den Zielen der Piratenpartei passen, in deren Sammelblog darstellen zu können.

Wahlcomputer-Wahlbeobachtung: Bürgermeisterstichwahl Langen

Verfasst von Jan am 2008-02-11

Allgemein
Die Beobachtung wurde diesmal nicht behindert, ich wurde sehr freundlich behandelt. Ich habe Wahlbezirk 12 beobachtet.

Zeitersparnis
Es waren 4 Wahlhelfer anwesend, also genauso viele, wie bei einer normalen Papierwahl. (3 müssen immer da sein, einer ist als Reserve da, damit auch ml jemand auf Toilette kann etc.) - durch die Wahlcomputer werden also keine Wahlhelfer und somit an diesem Punkt auch keine Kosten eingespart. Eines der wichtigen Argumente von NEDAP bzw. der HSG Wahlsysteme GmbH, nämlich die Kostenersparnis und die geringere Zahl der Wahlhelfer, fällt somit weg.

Der Wahlcomputereinsatz wird oft damit begründet, dass sich nicht genug freiwillige Wahlhelfer finden ließen. In Langen soll schon seit 30 Jahren niemand zum Wahlhelfer verpflichtet worden sein, d. h. es gab immer genug Freiwillige. Dieses Argument ist also auch hinfällig.

Die Schlange bildete sich sowohl bei Papierwahlen als auch bei dieser Computerwahl vor der Prüfung der Wahlberechtigung. Da diese durch den Einsatz von Wahlcomputern nicht beeinflusst wird, haben Wahlcomputer keinen positiven Einfluss auf den Wählerdurchsatz und somit verkürzen sie auch nicht die Wartezeiten. Durch Probleme bei der Bedienung der Computer, wie sie wohl bei der ersten Wahl in Langen aufgetreten sind, können die Wartezeiten jedoch erheblich verlängert werden.

Die Stimmabgabe an den Wahlcomputern ist schneller als die Markierung eines Papierstimmzettels. Allerdings ersetzte ein Wahlcomputer in diesem Wahlbezirk drei Kabinen zur Markierung der Zettel, wodurch auch mit Papierstimmzetteln ein vergleichbares Bearbeitungstempo zu einem Bruchteil der Kosten möglich war. Zudem können Wahlkabinen bei Bedarf notdürftig - aber rechtlich korrekt - improvisiert werden. Da der “Flaschenhals” sowieso nicht bei der eigentlichen Stimmabgabe liegt, spielen diese Überlegungen jedoch keine tragende Rolle.

Kosten/Aufwand
Den geringen Vorteilen stehen ein hoher Preis entgegen, und zwar sowohl für die Anschaffung, als auch für die Lagerung und Wartung.

Lob
Die Wählerseite des Wahlcomputers war nicht von Außen durch die Fenster einsehbar (Rollos unten). Dies soll bei früheren Wahlen nicht immer so gewesen sein. Bei Hilfestellung wurde versucht, das Wahlgeheimnis zu beachten.

Bedienungsprobleme
Wenige Wochen zuvor hat bereits eine Computerwahl in Langen stattgefunden. Bei dieser ist es wohl zu großen Problemen und damit verbundenen extrem langen Schlangen gekommen sein, wodurch Wähler abgeschreckt wurden. Dies war vermutlich darauf zurückzuführen, dass zwei Wahlen gleichzeitig durchgeführt und zum ersten Mal Wahlcomputer eingesetzt wurden. Dadurch hatten die Wähler teilweise “Angst” vor den Geräten.

Durch die langen Wartezeiten ist es allerdings zu einer Abschreckung von Wählern gekommen, außerdem ist zu befürchten, dass die Wähler, die Probleme mit dem Wahlcomputer hatten, diesmal eher zu Hause blieben als die, die keine Probleme hatten.

Die Wartezeiten bei dieser Wahl betrugen diesmal überlicherweise allerhöchstens fünf Minuten, meist konnten die Wähler jedoch sofort wählen gehen.

Bei dieser Wahl waren die Wähler an die Computer gewöhnt, wodurch die Stimmabgabe weitgehend unproblematisch verlief. Einige Wähler brachten zuätzlich zur Wahlbenachrichtigungskarte ein Infoblatt mit. Dies deutet darauf hin, das im Voraus Informationen per Post verschickt wurden. Nur auf expliziten Wunsch des Wählers wurde die korrekte Vorgehensweise erklärt, ansonsten beschränkte sich die Hilfestellung auf das Hineinrufen von “Jetzt noch rechts oben auf die Stimmabgabe-Taste drücken” und “So, das wars schon!”, wenn der Wähler zu Zögern schien. Dabei saß der Wahlhelfer grundsätzlich so, dass er die Stimmabgabe nicht beobachten konnte. Weiterhin trug sicherlich die einfache Struktur der Wahl (nur zwei Kandidaten) zur Problemlosigkeit der Stimmabgabe bei.

In einigen Fällen erklärten Wahlhelfer dem Wähler die Stimmabgabe direkt am Gerät, in den meisten dieser Fälle verließen sie jedoch die “Wahlkabine”, bevor der Wähler seine Auswahl traf, sodass das Wahlgeheimnis gewahrt blieb. Vereinzelt nahmen Eltern ihre Kinder in die Wahlkabine mit, was toleriert wurde. (Zumindest einige der Kinder waren alt genug, um die Wahl zu verstehen, wodurch das Wahlgeheimnis verletzt würde.) Dies ist aber kein besonders bei Computerwahlen auftretendes Problem, auch wenn Wahlcomputer sicherlich neu und interessant und deswegen neugierige Kinder zusätzlich anziehen. Weiterhin kam es dazu, dass Ehepaare gemeinsam wählten. In einem Fall wurde nicht interveniert, in einem anderen Fall wurde es versucht, da der Wahlcomputer bereits freigeschaltet war, wurde die Stimme dennoch gemeinsam abgegeben. In einem weiteren Fall wurde eine Stimme gemeinsam abgegeben, für die Zweite wurde der Wahlcomputer erst freigeschaltet, als nur noch eine Person in der Wahlkabine stand. Dieses Problem, dass nicht geheim abgegebene Stimmen nicht zurückgewiesen werden können, hängt zwar direkt mit dem Einsatz von Wahlcomputern zusammen, wiegt aber nicht besonders schwer.

Eine interessante Feststellung, die auf technische Details hindeuten könnte, ist, dass die Wahlcomputer offenbar zu kurze Tastendrücke nicht registrieren. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass ein Wähler in die Kabine zurückgeschickt werden musste, obwohl er dachte, korrekt gewählt zu haben. Eine weitere Quelle geringer, harmloser Verwirrung ist, dass der Computer nach der Stimmabgabe die Stimme relativ lange speichert. Viele Wähler blieben nach der Stimmabgabe stehen und betrachteten das Display, ihnen wurde (freundlich) durch einen Wahlhelfer mitgeteilt, dass sie bereits fertig gewählt haben. Viele Wähler waren überrascht darüber, wie einfach das Verfahren war.

Zahlreiche Wähler lobten auch die Geschwindigkeit, allerdings ist hierbei die Frage zu stellen, ob dieses Lob absolut auf die Wahlcomputer bezogen war oder sich nur darauf bezog, dass die Wartezeiten nicht wie bei der letzten Wahl äußerst lang wurden.

Ein Wähler schien zu befürchten, dass die abgegebene Stimme auf dem separaten Bedienpult für die Wahlhelfer angezeigt und das Wahlgeheimnis nicht gewahrt sei. Die Befürchtung erschien mir erst gemeint. Technisch wäre das vermutlich möglich.

Auf- und Abbau
Den Aufbau habe ich leider verpasst, beim Abbau wurde strikt nach Checkliste vorgegangen, ich gehe davon aus, dass der Aufbau genauso verlief. Die Schlüssel waren so wie es sein muss bei zwei verschiedenen Personen. Nach kurzen anfänglichen Problemen wurde das Ergebnis gedruckt, in die Formulare übertragen und weitergeleitet. Wahlgeräte und Speichermodule wurden getrennt versiegelt und von je zwei Wahlhelfern zum Rathaus/Wahlamt etc. gebracht. Das Plastik-Siegelband um den Computer wurde ordnungsmäßig angebracht, die “Versiegelung” des Umschlags mit dem Wahlmodul beschränkte ich auf das Zukleben (könnte aber schon reichen.) Die Auszählung übernahm der Computer, wodurch das Öffentlichkeitsprinzip verletzt wurde. Dadurch war aber der gesamte Abbau bereits um 18:15 vorbei.

Zusammenfassung
Alles in Allem verlief die Wahl recht gut, es gab nur kleinere Unstimmigkeiten. Die meisten Wähler konnten ihre Stimme absolut problemlos oder zumindest nach minimaler mündlicher Anleitung abgeben. Dieses Ergebnis ist allerdings nicht repräsentativ, da bereits eine Wahlcomputerwahl sehr kurz zuvor stattgefunden hatte. Ich gehe dennoch davon aus, dass die Bedienungsprobleme bei Wahlcomputern langfristig keine ersthafte Rolle spielen oder Probleme verursachen werden. Auch wenn die Wahlhelfer alles richtig machen würden (was logischerweise nicht der Fall war), das Szenario der Innentäter-Manipulation bei NEDAP wäre immer noch möglich und dürfte ein realistischtes Angriffsszenario sein - die Wahlcomputer werden Herstellerversiegelt, um Missbrauch zu vermeiden. Dadurch könnten alle Wahlcomputer deutschlandweit manipuliert werden. Die Prüfsumme bildet keinen Schutz, da sie von der Software selbst erzeugt wird und eine manipulierte Software könnte die Prüfsumme fälschen. Auch die oft durchgeführten Testwahlen bedeuten nichts: Ein manipulierter Wahlcomputer fängt erst an, Stimmen zu verfälschen, wenn dies über eine Tastenkombination aktiviert wurde. (Was bei der Testwahl nicht geschehen wird.)

Das Prüfsummenverfahren ist einer der größten Fehler des Herstellers. Eigentlich sollte nicht die Software auf den austauschbaren Chips, sondern ein fest eingelöteter Chip die Prüfsumme berechnen und ausgeben, was Manipulationen deutlich erschweren würde. Schließlich würde man, um den Zugang zu einem Gelände zu regeln, auch nicht einfach die um Einlass bittende Person fragen, ob sie hinein darf, sondern eine unabhängige andere Person.

Das Problem an Wahlcomputern sind nicht die Prozeduren - selbst deren Einhaltung sichert die Wahl nicht völlig gegen Verfälschung. Ein Wahlcomputer ermöglicht keine öffentliche Auszählung und gefährdet damit die Prinzipien unserer Demokratie - und ist schon allein aus diesem Grund abzulehnen. Zudem hat er außer der schnelleren Auszählung kaum Vorteile, ist dafür mit hohen Anschafungskosten verbunden. Eine Auszählung von Papierstimmzetteln ist öffenlich, d. h. jeder kann das Ergebnis nachprüfen. Ein weiteres Problem ist die mögliche Verletzung des Wahlgeheimnisses durch die Displayabstrahlung - ein bereits praktisch demonstrierter Angriff.

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Über den Wert von Kopien

Verfasst von Jan am 2008-02-07

Illegale Kopien werden als “Diebstahl geistigen Eigentums” angesehen und oft mit einem normalen Ladendiebstahl verglichen. Dabei wird allerdings gerne ein entscheidender Unterschied übersehen: Bei einem Ladendiebstahl erleidet der Verkäufer einen direkten Verlust, die Ware steht ihm nicht mehr zur Verfügung, und obwohl der Dieb einen Nutzen hat, entsteht dadurch keine neue Ware. Bei “Diebstahl von geistigem Eigentum” hingegen wird eine Kopie erstellt. Der “Eigentümer” hat sein Eigentum immer noch, der Dieb aber auch: Durch die Anfertigung von Kopien von Wissen wird das Wissen vermehrt. Mehr Menschen haben Zugang zu dem Wissen, und zwar ohne besonders großen materiellen Aufwand. Diese Eigenschaft von Informationen ist eine große Chance, da sich dadurch die Menschheit gut weiterentwickeln kann. Um das an einem Beispiel festzumachen: wenn z. B. ein Programm einer möglichst breiten Masse zur Verfügung steht, haben diese Menschen dadurch mehr Möglichkeiten bzw. können eine bestimmte Tätigkeit in kürzerer Zeit erledigen - das einzige Problem ist die dabei entfallende Vergütung des Urhebers.

Diese angenehme Eigenschaft von Wissen ist bereits seit langem bekannt. Aus diesem Grund wurden Bibliotheken eingerichtet. Über diese kann jeder sich weitgehend freien und kostenlosen Zugang zu Wissen verschaffen. Die Notwendigkeit von Bibliotheken basiert darauf, dass früher Wissen nur mit Hilfe von Büchern effektiv überliefert werden konnte, und Bücher waren in der Herstellung teuer. Heutzutage, in den Zeiten von Internetverbindungen, die in einer Sekunde den Inhalt eines Buches übertragen können, in den Zeiten, wo auf eine in die Hosentasche passende Festplatte der Inhalt mehrerer Tausend Bücher abgelegt werden kann, kostet die Vervielfältigung von Büchern, Musik, Filmen und sonstigen Werken nahezu nichts mehr. Leider wird dies derzeit mehr als Gefahr denn als Chance gesehen.

Dabei könnte man das jahrhundertealte Prinzip der Wissensverbreitung durch Bibliotheken heutzutage viel effektiver umsetzen: Ausleihen aus Bibliotheken sind zeitlich begrenzt, weil die Herstellung und Lagerung der Informationsträger (Bücher) teuer ist und deren Anzahl dadurch beschränkt. Damit viele Menschen die Informationen nutzen können, müssen sie sich abwechseln. Wenn man nun die Ausleihe aus einer Bibliothek durch eine Kopie ersetzen würde, würde der Aufwand mit der Verwaltung der Ausleihen wegfallen, und “Ausleihen” wären zeitlich unbeschränkt möglich. Andererseits wären sie aber nicht nötig: Solange das Wissen über das Internet jederzeit abrufbar wäre, müsste es noch nicht einmal überall vorgehalten werden, sondern könnte jederzeit bei Bedarf neu abgerufen werden. Die Kapazitäten sind da, die Netzwerke (eMule, Bittorrent) zur Verteilung sind da - wie man übrigens schön sehen kann, komplett von selbst entstanden. Technisch wäre diese Lösung innerhalb von wenigen Tagen zu realisieren. Stattdessen wird die Verbreitung und auch die legale Nutzung durch Kopierschutz und DRM erschwert, wo es nur möglich ist.

Es gibt dennoch Argumente, das Verfahren der freien Verteilung nicht unbeschränkt zu erlauben: Wenn jeder sämtlichen Content kopieren würde, statt ihn zu “kaufen”, würden die Urheber keinerlei Vergütung erhalten, und somit wäre in vielen Fällen der Anreiz weg, neuen Content zu schaffen - wird zumindest oft behauptet. Dieses Problem ist tief im System der freien Marktwirtschaft verankert, und es zu beheben dürfte schwierig bis unmöglich sein.

Dennoch sollte bedacht werden, dass ein Schaden nur entsteht, wenn jemand ein Werk kopiert, der es sonst gekauft hätte - was aber in den meisten Fällen nicht der Fall ist, ja nicht einmal sein kann, da die wenigsten Menschen, die sich zahlreiche Filme oder sogar komerzielle Programme aus dem Internet laden, es sich leisten könnten, all diese Programme zu kaufen. Wenn man jedoch diese Kopien zulassen wollte, müsste man eine Unterscheidung machen, die zu treffen kaum möglich ist: Wer würde sich dieses Werk kaufen, und wer nicht? Außerdem wäre ein solches Prinzip selbstverständlich absolut nicht in das System der Marktwirtschaft einzubinden, denn dort gilt, wer sich etwas nicht leisten kann, bekommt es nicht, selbst wenn es ohne Probleme möglich wäre.

Soweit die Theorie.

Bei einer Ausleihe aus Bibliotheken bekommen die Urheber zwar eine Vergütung - diese ist aber nicht besonders hoch. Dennoch habe bisher nicht feststellen können, dass Bibliotheken als Böse angesehen würden, ebensowenig haben sie dazu geführt, dass keine Bücher mehr geschrieben werden. Ihr Ziel - günstige Verbreitung von Wissen - ist mit Kopien deutlich einfacher und billiger zu erreichen. Insbesondere problematisch finde ich, dass die Urheber über die Verwertungsgesellschaften sogar eine Vergütung für eventuelle Kopien bekommen, nämlich über die Leermedienabgabe - und das obwohl sie gegen diese Verbreitung vorgehen!

Auffällig wird jedoch, dass oft nicht die Urheber gegen eine Verbreitung ihrer Werke kämpfen, sondern die Vertreter der einzelnen Zweige der Contentindustrie. Diese haben mit verschiedenen Mitteln die Urheber und Künstler von sich abhängig gemacht oder ihnen zumindest dieses Eindruck vermittelt. Darunter leiden nicht nur diejenigen, die die Werke nutzen möchten, sondern auch die Künstler selbst. Von dem Geld, was durch den Verkauf von Büchern, CDs und Konzerttickets eingenommen wird, sehen sie oft nur wenig oder gar nichts. Vieles geht für Werbung, den Vertrieb oder aber den Gewinn der Vertreter der Contentindustrie ab. Durch einen Direktvertrieb würden diese Kosten wegfallen.

Ein weiterer Teil sind die Produktionskosten. Besonders auffällig sind diese bei Filmen - die Effekte, das Verbrauchsmaterial, die Kulissen - all das verschlingt Geld. Auch die Produktion von Musik ist nicht günstig - ein aufwändiges Tonstudio ist nötig. Diese Kosten müssen irgendwie gedeckt werden. Auf freiwilligen Spenden basierende Systeme funktionieren oft nicht ausreichend. Jedes Abrechnungssystem verursacht aber seinerseits wiederum Kosten, außerdem wird dann versucht, eine Umgehung des Systems zu verhindern. Das sind die Mittel der Marktwirtschaft. Diese dienen als Hilfsmittel, um die genannten Probleme zu lösen - sie sind aber alles andere als ideal, da sie nie für leicht reproduzierbare Werke gedacht waren.

Das Problem ist, dass die Hilfsmittel sich inzwischen zu einem eigenständigen Monstrum in Form der Contentindustrie entwickelt haben, welches eine imense Macht besitzt und sie einsetzt, um die eigenen Interessen zu vertreten. Das Hilfsmittel hat sich selbst zum Selbstzweck gemacht. Genauso wie durch die Heilung eines gebrochenen Beines die Krücke unnötig wird, würde durch eine alternative, bessere Lösung von Urheberrechten die Contentindustrie unnötig werden - und daher versucht sie, Alternativen mit aller Kraft zu verhindern. Man stelle sich vor, die Krücke beißt sich am Bein fest und lässt nicht mehr los - und das schlimmste: Sie ist kräftig genug, dass man sie da ohne Weiteres nicht mehr weg bekommt.

Das unpassende Gleichnis, welches die Vervielfältigung von Werken mit Diebstahl gleichsetzt, stammt mitnichten von den Urhebern, also denjenigen, denen man das “geistige Eigentum” zusprechen müsste. Vielmehr wurde es von der Contentindustrie erfunden, die sich - zu Recht - am Stärksten dadurch bedroht fühlt. Seltsam, dass nicht die “Eigentümer” sich über den Diebstahl beschweren, sondern die Parasiten, die sich von ihnen ernähren.

Der Politik ist aber nicht allein die Schuld daran zu geben, dass die Interessen dieser Parasiten meist auch noch im Gesetz stehen. Vor allem bei Nachrichten wie “Kulturminister hören sich die Sorgen der Musikindustrie an” wird es deutlich:
Die Interessen der Bürger werden gegenüber denen der Contentindustrie vernachlässigt, weil diese einfach keine Stimme haben. Wenn bei einem Politiker ständig die Lobbyisten der Contentindustrie von ihren Sorgen erzählen, während die Gegenposition nie an die Politiker herangebracht wird - wen wundert es, dass nur die Position der Contentindustrie am Ende bei neuen Gesetzen berücksichtigt wird? Die Politiker machen das vermutlich nicht, weil sie geschmiert werden, sondern weil sie es einfach nicht besser wissen, da ihnen die Gegenposition noch nicht zu Ohren gekommen ist.

Das eigentliche Problem liegt meiner Meinung nach darin, dass die Bevölkerung bzw. der engagierte Teil der Bevölkerung zu wenig organisiert ist und nicht offensiv genug an die Politik herangeht. Nur durch starke Organisation und gezielten Lobbyismus schafft es die Contentindustrie, die nur eine unbedeutende Minderheit ist, ihre Interessen gegen die der Mehrheit durchzusetzen. Eigentlich wäre es im genannten Fall nötig gewesen, dass am nächsten Tag neben der alten Nachricht eine neue steht: “Politiker hören sich die Sorgen der Konsumentenvertreter an”. Wenn das oft und effektiv genug passieren würde, dürften auch wieder vernünftigere Gesetze entstehen. Die Mehrheit braucht eine Lobby.

Die Grünen Parteien auf EU-Ebene haben bereits verstanden, dass Diebstahl und Kopien nicht das gleiche sind und die Urheberrechtsgesetze nicht dem Schutz der Urheberm sondern der parasitären Contentindustrie dienen, und sie bringen es in ihrer Kampange “I wouldn’t steal” auch gut rüber. Jetzt müssen “nur” noch die anderen 95% der Politiker überzeugt werden.

Fertige Lösungen habe ich auch nicht. Nur viele Gedanken.
Jan Schejbal, 2008 in einem Blogeintrag ;-)

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Fußball verbieten

Verfasst von Jan am 2008-02-02

Statt Grundrechte und Freiheit abzuschaffen, um den Terrorismus zu bekämpfen, könnte sich die Politik anderer Themen annehmen: Fußball abschaffen! Denn durch die Spannung bei der WM 2006 ist das Herzinfarktrisiko deutlich gestiegen; es kam zu 8000 bis 11000 zusätzlichen Herznotfällen - allein in Deutschland und nur an den Spieltagen der deutschen Mannschaft während der WM. Wie viele Leben könnte man also retten, wenn man den Fußball ganz abschaffen würde?

Vermutlich wären es mehr als die, die man durch Anti-Terror-Maßnahmen retten kann. Aber Fußball ist den Deutschen leider wichtiger als Grundrechte und Freiheit, weswegen ein Fußballverbot deutlich unpopulärer sein dürfte als sinnlose Einschränkungen der Grundrechte.

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Wahlfälschung in Deutschland

Verfasst von Jan am 2008-01-27

In Deutschland werden Wahlen gefälscht, und zwar schon vor dem Wahltag:

In Hannover versucht jemand, mit gefälschten Briefen die Wähler zu täuschen, die Wahl sei erst in einem Monat und nicht heute. Natürlich kann es sich um irgendeinen Idioten handeln, der einfach nur Chaos stiften will. Leider steht in den meisten Quellen nur, dass “einige Stadtteile” betroffen sind. Es gibt aber auch genauere Angaben: Südstadt und List. Also mal schnell geschaut, welche Partei dort führend ist. Bingo: SPD und Grüne. Daraus allein kann man noch nichts ableiten, denn das gilt im Großteil der Stadt, doch es gibt auch Stadtteile, in denen CDU/FDP genauso deutlich führen. Falls es sich also nicht nur um einen (äußerst dämlichen) Streich handelt, der irgendeine Art von Chaos verursachen soll, sondern die Briefe mit Fälschungsabsicht verschickt wurden, düften Anhänger von CDU oder FDP dahinter stecken.

In Frankfurt, Hessen sind wohl Wahlbenachrichtigungen nicht angekommen. Laut dem TAZ-Artikel geht das Gerücht um, dass dies absichtlich und gezielt in einem Stadtteil mit einem hohen Anteil von Grünwählern geschah, was bedeuten würde, dass den Grünen geschadet werden soll.

Hinter dem größten bekanntgewordenen Wahlfälschungsskandal in der BRD steckte übrigens die CSU. Und nur, weil es klare Beweise gab, wurde auch nachgeprüft. Die Schuldigen bekamen am Ende Bewährungsstrafen.

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Gläserne Straftäter

Verfasst von Jan am 2008-01-26

“Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen” (Quelle)

Kann gut sein, dass das so stimmt. Aber es ist ihnen egal, dass dabei als Kollateralschaden auch gläserne Bürger entstehen.

Es wäre genausowenig zulässig, mit der Absicht, alle Straftäter einzusperren, einfach jeden ins Gefängnis zu stecken. Die Idee dahinter ist die gleiche.

Alternativ könnte ich ja mit Atombomben Fliegen jagen, ich kann mir schon die Berichterstattung über die Argumentation der Verteidigung vorstellen:

“Der Angeklagte hätte mit der Nuklearexplosion nicht auf die Vernichtung der gesamten Stadt Frankfurt abgezielt, sondern lediglich die Vernichutung des Ungeziefers in seiner Wohnung gewollt.”

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Wahlcomputer: Knapp daneben ist auch vorbei

Verfasst von Jan am 2008-01-14

Vor einiger Zeit war ich bei einer Testwahl mit einem Nedap-Wahlcomputer in Alsbach-Hähnlein (hatte bisher keine Zeit/Lust, den Bericht fertigzustellen). Dabei wird ein Stapel Stimmzettel zunächst in den Wahlcomputer eingegeben, dann wird er noch mal manuell ausgezählt und schließlich werden die Ergebnisse verglichen. Eigentlich sollte es zu keiner Abweichung kommen. Eigentlich.

Der Wahlcomputer hatte am Ende allerdings 561 Stimmen gezählt, während auf dem Tisch 562 Stimmzettel lagen. Leider muss man dem Wahlcomputer zu Gute halten, dass Vermutlich bloß bei der Eingabe ein Fehler gemacht wurde.

Allerdings sehe ich den Sinn dieser Testwahlen nicht. Die (bereits als proof-of-concept existierende!) Wahlbetrugs-Software bleibt so lange inaktiv, bis eine bestimmte Tastenkombination, die nur dem Wahlfälscher bekannt ist, gedrückt wird. Diese wird dann bei der echten Wahl zu Beginn der Wahl von einem Wahlberechtigten während des normalen Wahlvorgangs eingegeben. Die Software bliebe also bei einer Testwahl inaktiv, da dort niemand die Tastenkombination drückt. Die Testwahlen können echte Manipulationen also eh nicht aufdecken - mal abgesehen davon, dass die Manipulation auch nach der Testwahl stattfinden könnte.

Nach der Testwahl stand der Koffer mit dem Wahlcomputer unbewacht herum, während ein halbes Dutzend CCC-ler im Gebäude herumlief (allerdings wäre es wohl aufgefallen, wenn jemand sich direkt an dem Ding zu schaffen gemacht hätte). Ein entschlossener Angreifer aber, der sich z. B. im Gebäude hätte einschließen lassen, dürfte die Möglichkeit gehabt haben, den Wahlcomputer zu manipulieren. Die Papiersiegen wären dabei auch kein wirkliches Hindernis (Sinngemäßes Zitat aus einem Vortrag auf dem 24C3: “Wir haben die Zweckform-Bestellnummer der Siegel noch nicht rausgefunden”), selbst wenn sie wirklich geprüft würden, was leider oft nicht der Fall ist.

Die Auszählung der Papierstimmzettel hat zwar ein paar Stunden gedauert, allerdings konnte wenigstens nachgezählt werden, wenn sich jemand verzählt hatte, sodass das Ergebnis am Ende auch richtig war. Eine manuelle Auszählung ist im Gegensatz zur elektronischen gut kontrollierbar, und sie wurde zumindest im beobachteten Fall sehr sorgfältig und unter Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durchgeführt. (Jeder Stapel wurde von mindestens zwei verschiedenen Personen gezählt, wenn es zu Unsicherheiten oder Ungenauigkeiten kam, wurde nocheinmal gezählt, bis man sicher war, dass das Ergebnis stimmt.)

Interessant fand ich, dass die Wahlcomputer das Wahlergebnis auf Thermopapier ausgeben, was nicht gerade dokumentenecht ist. Es wurde zwar begründet, dass eine langfristige Archivierung nicht nötig ist (was mich doch überrascht), allerdings finde ich, dass man vielleicht für Wahlergebnisse nicht unbedingt eine Papiersorte nehmen sollte, die leicht auch versehentlich beim Transport zum Wahlleiter unlesbar wird.

Anmerken möchte ich auch noch, dass das Wahlhelferteam äußerst freundlich war. Es hielt zwar Wahlcomputer für sicher, die Diskussion darüber fand allerdings auf einer sachlichen Ebene mit rationalen Argumenten statt (und nicht “die sind sicher, weil sie sicher sind”, wie man sonst oft hört).

Die fehlende Stimme war übrigens von der CDU - wenn ich fies wäre, würde ich jetzt sagen, dass die Dinger wohl nicht manipuliert waren, da ansonsten die CDU eher zu viele Stimmen hätte ;-)

Beunruhigend fand ich aber, dass als Argument gegen die Manipulierbarkeit angebracht wurde, es würde auffallen, wenn sich die Stimmenverteilung in einigen Wahlkreisen plötzlich deutlich von den vorherigen Umfragen und den anderen Wahllokalen unterscheiden würde. Eine Manipulation wäre auch flächendeckend denkbar - es kennen nur drei Nedap-Mitarbeiter den Quellcode, diese hätten vermutlich eine Backdoor einbauen können, die dann per Tastenkombination aktiviert wird. Dazu müsste dann natürlich auch die Belegung der Tasten nicht vorher bekannt sein, denn welche Partei begünstigt werden soll könnte ja auch bei der Eingabe der geheimen Tastenkombination mit eingegeben werden. Selbst wenn man davon ausgehen würde, dass ein Wahlbetrug statistisch auffallen würde: Was dann? Wenn ein Wahlkreis stark abweicht, was soll man machen? Nachzählen geht ja nicht! Es wird übrigens als Vorteil von Wahlcomputern angepriesen, dass ja diese lästigen Nachzählungen entfallen würden. Warum nicht gleich die lästigen Wahlen ganz abschaffen? (Hoffentlich hab ich niemanden auf dumme Ideen gebracht.)

Ich gehe davon aus, dass selbst wenn eine statistische Abweichung auftauchen würde, die Wahl nicht wiederholt würde, denn: “Die Wahlcomputer sind sicher” (wahrscheinlich genauso wie die Rente).

Die Wahlhelfer gingen davon aus, dass der vermuteten Eingabefehler darauf zurückführen sei, dass in schneller Folge viele Wahlzettel eingegeben wurden (Es wäre interessant zu wissen, wie das ablief - denn eine Testwahl, bei der die Stimmen schneller als bei einer Wahl oder geordnet eingegeben werden, entspricht nicht einer echten Wahl. Damit wird der Sinn von Testwahlen ausgehebelt, denn diese sollen Manipulationssoftware aufdecken, die erkennt, ob die Wahl nach einer echten Wahl aussieht und nur dann manipuliert.)

Mir stellt sich die Frage, ob insbesondere “wenig computeraffine” Menschen (DAUs) es schaffen, den Wahlcomputer sicher zu bedienen. Insbesondere bietet dies einen weiteren Weg für nicht nachweisbare Wahlfälschungen: Ein Wahlhelfer lässt einen Wähler wählen, und wenn der Wähler vergisst, die Stimme am Ende zu bestätigen, wartet der Wahlhelfer, bis der Wähler weg ist, geht an das Gerät und “korrigiert” die Stimme. Das kann bei einer Wahlurne nicht so leicht passieren.

Ein weiteres und allgemeines Problem, welches aber schon oft angesprochen wurde und welches ich daher nur der Vollständigkeit halber erwähnen möchte: Eine manuelle Zählung kann durch jeden einfach nachgeprüft werden, bei Wahlcomputern ist dies nicht der Fall. Dadurch geht das Vertrauen in die Wahl und somit auch die damit gewählten Vertreter verloren, was der Demokratie und dem Vertrauen in selbige alles andere als zuträglich ist.

An dieser Stelle wollte ich eigentlich einen Aufruf starten, sich doch bitte als Wahlhelfer zur Verfügung zu stellen. Denn das kostet zwar einen ganzen Sonntag ohne angemessene Vergütung, allerdings wird damit das Argument “Wir haben zu wenige Wahlhelfer für manuelle Auszählungen”, mit dem immer wieder für Wahlcomputer geworben wird, ausgehebelt und ein starkes Zeichen für eine Papierwahl und die Demokratie gesetzt. Da ich mich selbst nicht als Wahlhelfer gemeldet habe (habe im Internet keine Informationen dazu gefunden, wie man sich dafür meldet) und es dank Hartz 4 offenbar inzwischen genug “freiwillige” Wahlhelfer gibt, verzichte ich auf den Aufruf. Wer will, kann die Wahlen und Auszählungen aber trotzdem beobachten und in den Wahllokalen, wo Wahlcomputer benutzt werden, kritische Fragen stellen.

Wahlcomputer stehen in Hessen in folgenden Orten:
Alsbach-Hähnlein, Bad Soden, Lampertheim, Langen, Niedernhausen, Niestetal, Obertshausen und Viernheim

UPDATE: Die Probewahl in Langen habe ich leider aufgrund dummer Umstände verpasst, und die war wohl recht interessant. Telepolis berichtet in einem sehr lesenswerten Artikel: Wieder ein Eingabefehler (oder doch nicht? Nachprüfbar ist es nicht…) Interessant ist auch der Hinweis, dass solche Eingabefehler natürlich auch absichtlich geschehen könnten, um Wahlcomputer zu diskreditieren, nette Idee. Übrigens gab es wohl mehr als genug Wahlhelfer.

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Frohes Neues Jahr

Verfasst von Jan am 2007-12-31

Guten Rutsch ins neue Jahr 1984 (450×300px)

Nach einer Idee vom 24C3 (Kongress des Chaos Computer Clubs)

Diese Grafik darf gerne im eigenen Blog gepostet, per Mail an Freunde/Kollegen verschickt, ausgedruckt und aufgehängt und auf ähnliche Weisen (nichtkommerziell) verwendet werden. Es gibt auch eine kleinere, eine größere und eine Webbanner-Version.

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Infos frisch vom BKA

Verfasst von Jan am 2007-12-13

Ich hatte das große Glück, vor einer Woche einen Vortrag des Vizepräsidenten des Bundeskriminalamtes, Prof. Dr. Jürgen Stock, hören zu dürfen. Der Vortrag war sehr interessant und informativ, und ich möchte hier einen kurzen Überblick geben, da der Vortrag leider nur in einem kleinen Rahmen stattfand. Bei dem Vortrag ging es um die Kriminalitätsbekämpfung im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit.

Zunächst hat Prof. Stock deutlich gesagt, dass Deutschland eines der sichersten Länder ist und die Kriminalität stetig zurückgeht. Der Rückgang von 6,75 Mio. Delikten im Jahr 1993 auf 6,3 Mio. im Jahr 2006 wurde leider anhand eines Diagrammes gezeigt, dessen Y-Achse von 6 bis 7 Mio. ging - auf den ersten Blick sah es also so aus, als wäre die Kriminalitätsrate um über 30% zurückgegangen. Die Jugendkriminalität soll übrigens entgegen dem Eindruck, den man aus den Medien erlangen könnte, eher abnehmen, dafür werden immer mehr Bagatellen auf dem Rechtsweg gelöst (ein Kind, welches einem anderen beim Spielen im Sandkasten die Schippe wegnimmt, begeht rein rechtlich gesehen unter Umständen einen Raub).

Der Terrorismus hingegen nimmt zu, so soll es weltweit 2005 zu ca. 2000 Terroranschlägen gekommen sein, während es im Jahr 2001 “nur” ca. 700 waren. Der Großteil davon passiert aber in instabilen Ländern oder in Afghanistan oder im Irak. In der EU soll es entweder 2005 oder 2006 (bin mir nicht mehr sicher) zu 500 Terroranschlägen gekommen sein. Leider habe ich vergessen zu fragen, was dabei als Terroranschlag zählt - schließlich wurden lange Zeit auch die von der “militanten gruppe” angezündeten leeren Autos dazu gezählt. Es soll derzeit übrigens ca. 230 terrorbezogene Ermittlungen in Deutschland geben.

Noch viel interessanter aber war die Erwähnung der Tatsache, dass fast jeder Mensch in seinem Leben irgendeine Straftat begeht. Wenn also alle Straftaten bekannt würden, wäre das nicht unbedingt im Sinne der Gesellschaft, da sowohl die Polizei überlastet würde als auch fast jeder betroffen wäre.

Weiterhin wurde erwähnt, dass bei einer repräsentativen Umfrage die deutsche Bevölkerung ein hohes Vertrauen gegenüber der Polizei hatte - mehr, als gegenüber dem Bundespräsidenten oder dem Bundesverfassungsgericht (wobei ich allerdings davon ausgehe, dass das auch am mandelnden Bekanntheitsgrad bzw. Mangel an Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit liegen könnte - die Polizei kennt jeder und sieht jeder oft, den Bundespräsidenten hingegen weniger).

Als großes Problem wurde die zunehmende Internetkriminalität dargelegt. Dabei geht es aber nicht (nur) um ein paar eBay-Betrügereien, sondern eher um gezielte DDoS-Angriffe (bei denen Kriminelle fremde Server überlasten, meist wird dann Geld erpresst) und ähnliche Aktivitäten großen Ausmaßes.

Sehr begrüßenswert fand ich, dass Prof. Stock selbst bei den Personen, die im September mit einigen hundert kg Wasserstoffperoxid in Oberschledorn aufgegriffen wurden, (sinngemäß) von “mutmaßlichen Terroristen” sprach, also die Unschuldsvermutung hochhielt - schließlich sind diese Personen noch nicht verurteilt. Insbesondere in diesem Fall hat es mich sehr positiv überrascht - bleibt zu hoffen, dass es beim BKA und in der Politik noch viele solcher Menschen gibt.

Die “homegrown terrorists”, also erst in Deutschland radikalisierte Menschen, sollen nicht nur aus eher fundamentalistischen, schlecht integrierten Kreisen stammen, sondern oft auch vorher gemäßigte, gut integrierte Bürger gewesen sein. Das bedeutet dann wohl, dass jeder ein potentieller Terrorist ist.

Auch das Thema Internet, auch bekannt als “Fernuniversität des Terrors”, wurde aufgegriffen. Diesen neuen “Fachbegriff” für das Netz hat Prof. Stock auch angemessen gewürdigt, nämlich dargelegt, was es für eine Übertreibung sei. Das Internet wurde wiederholt als eine sehr gute Einrichtung bezeichnet, auch wenn Terroristen darüber Bomebenbaupläne bekommen können, wie es wohl im Kofferbomber-Fall passiert ist. (Dabei möchte ich nochmals daran erinnern, dass die Kofferbomben nicht funktionstüchtig waren - das kommt davon, wenn man jeden Scheiß, den man im Internet findet, gleich nachbauen muss, und das ist der Grund, warum ich nicht besonders viel Angst vor Terroristen habe, die sich ihre Bastelanleitungen aus dem Netz holen - eine nicht zu unterschätzende Gefahr dürfte aber darin liegen, dass sie sich bei der Herstellung versehentlich selbst in die Luft jagen und noch ein paar Nachbarn mitnehmen.)

Genauer erläutert wurde auch die Trennung zwischen den Geheimdiensten (BND, Verfassungsschutz, MAD) und den Polizeibehörden - obwohl eine strikte organisatorische Trennung herrscht, wird ein sehr reger Datenaustausch betrieben, z. B. auch über das “Gemeinsame Terrorabwehrzentrum” und die Anti-Terror-Datei oder europaweit über das Schengener Informationssystem. Wie stark das jetzt in die - übrigens nicht im Grundgesetz verankerte - Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verletzt, die aufgrund von schlechten Erfahrungen eingeführt wurde, muss jeder selbst entscheiden. Es werden sicher nicht Polizei und Geheimdienst zusammengelegt, allerdings entsteht schon eine gewisse Kooperation.

Sehr interessant fand ich die Aussage, dass die USA Fahndungsdaten nur bekommen, wenn sie versichern, die unter Zuhilfenahme solcher Daten gefassten Täter nicht zum Tode zu verurteilen. Allerdings empfand ich diese Betonung, dass Deutschland auf seinen Werten auch gegenüber den USA beharrt, nicht wirklich als zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob denn durch die Anti-Terror-Maßnahmen nicht die Gesellschaft, die damit geschützt werden soll, zerstört wird. (Stichwort “Freiheit zu Tode schützen”)

Einsehen musste allerdings auch ich, dass präventive Maßnahmen, so unschön sie sein mögen, gegen den Terror wohl leider unerlässlich sind. Einem Selbstmordattentäter ist es weitgehend egal, dass auf Mord eine lebenslange Haftstrafe steht.

Die Statistik des DNA-Abgleichs mit den Datenbanken aus Österreich fand ich auch sehr interessant: Von ca. 2000 Treffern (die teilweise Spuren einer anderen Person, teilweise aber auch nur anderen Spuren zuordneten) entfielen ca. 120 auf schwere Verbrechen wie Tötungsdelikte, gemeingefährliche Straftaten, Entführungen etc. - der Rest entfiel zu einem großen Teil auf Diebstähle und ähnliche Straftaten.

Zum Thema “Bundestrojaner” gab es ebenfalls Informationen. Auf die Frage, warum das Teil weiterentwickelt wird, obwohl es offiziell noch nicht beschlossen sei, und ob es inoffiziell vielleicht nicht doch schon beschlossen ist, gab es leider wie erwartet nur die Antwort, die man auch in den Medien zu hören bekommt: Das BKA will für den Fall, dass die Erlaubnis eintrifft, schon vorbereitet sein. (Schade aber, dass so Steuergelder verpulvert werden, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird, und vor allem, dass so Tatsachen und Missbrauchsmöglichkeiten - z. B. illegale Benutzung - geschaffen werden.)

Für das Onlinedurchsuchungs-Gesetz aus NRW gab Prof Stock eine negative Prognose ab, da es schlecht gemacht sei. Dennoch zeigte er sich zuversichtlich, was den bundesweiten Bundestrojaner betrifft, allerdings nur unter strengen Auflagen (Richtervorbehalt, nur bei schweren Straftaten, etc.). Er betonte nochmals die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, weil bereits im Oberschleedorn-Fall viele Beamte gebunden waren, oft die Gefahr herrschte, die Täter zu verlieren und diese die Beobachtung durch die Polizei sogar bemerkt und ignoriert haben sollen.

Schön fand ich das “Geständnis”, dass gegen moderne Verschlüsselungsmethoden das BKA kaum Chancen hat, und das es aussichtslos ist, das Internet zensieren zu wollen (eine Einsicht, die sich leider noch nicht weit genug herumgesprochen hat).

Als Prof. Stock erwähnte, dass die Bezeichnung “Bundestrojaner” eigentlich falsch sei und der korrektere und bessere Begriff “Remote Forensic Software” lauten würde, überraschte mich das größtenteils aus nicht sehr IT- und internetnahen Menschen bestehende Publikum positiv mit lautem Gelächter.

Äußerst bedenklich fand ich allerdings einige Äußerungen aus dem Publikum, welches durchaus aus nicht gerade dummen oder ungebildeten Leuten bestand - da wurden Forderungen nach Zensur laut, der Föderalismus solle aufgegeben werden, da er die Anti-Terror-Maßnahmen behindern könne, und um Leben zu retten wäre ja jedes Mittel recht, Unschuldige hätten ja nichts zu verbergen. Sehr begrüßenswert fand ich die Reaktion von Prof. Stock auf diese Äußerungen, der diese Forderungen zurückwies und dagegen argumentierte. Er kritisierte dabei die “Dammbruchgefahr” sowohl durch die “Nichts zu verbergen”-Schreier als auch durch Projekte wie z. B. den Gesichtserkennungs-Versuch am Bahnhof in Mainz (der übrigens zum Glück gründlich misslang).

Ebenfalls positiv empfand ich, dass erwähnt wurde, dass immer auch Unschuldige mit überwacht und/oder ausgeforscht werden, wenn sie ohne es zu wissen mit einem Terrorverdächtigen Kontakt hatten und dessen Umfeld geprüft wird. Mindestens genauso gefiel mir die Aussage, dass das BKA kein Interesse daran hätte, die Vorratsdaten für minder schwere Fälle einzusetzen (es sei hier nochmal daran erinnert, dass die meisten Menschen sich irgendwann irgendwie strafbar machen) - die Entscheidung des Gesetzgebers, den Zugriff auf die Vorratsdaten zur Aufkärung aller mittels Telekommunikation begangener Straftaten (also auch z. B. Beleidigungen per E-Mail oder Urheberrechtsverletzungen) kommentierte Prof. Stock damit, dass dies möglicherweise ein korrekturbedürftiger Fehler sei, den er sich nur durch die vergleichsweise geringe Eingriffstiefe erklären konnte (da “nur” die Verbindungsdaten und keine Inhalte erfasst werden). Ebenso begrüßenswert fand ich, dass klar wurde, dass er durchaus die Bürgerrechte berücksichtigte und ihm einige Einschränkungen selbiger sichtlich missfielen.

Weniger schön fand ich hingegen die Äußerung, dass die Online-Durchsuchung wünschenswert sei, weil sie verdeckt ist (und nicht nur, weil man so an verschlüsselte Daten kommt). So ein klares Bekenntnis zu geheimen Durchsuchungen hätte ich nicht erwartet, da das ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaats auf den Kopf stellt. Auf den Hinweis, dass die Forderung nach verdeckten physikalischen Durchsuchungen da naheliegend sei, gab es eine quasi-Bestätigung und die Aussage, dass es politisch ja ungeschickt wäre, zu viel auf einmal zu fordern. (Geheime Durchsuchungen sind in Deutschland aufgrund der Erfahrungen mit der Stasi 1.0 nicht erlaubt.) Offenbar ist diese Meinung beim BKA nicht sehr verbreitet, denn genau diese Forderungen wurden gestern bekannt. Das Ganze hinterlässt daher einen sehr fahlen Nachgeschmack, genauso wie die Aussage, der Bundestrojaner sei vorerst nur gegen den Terrorismus gerichtet. Mal schauen, wie lange sich Schäuble an seine Aussage, die Onlinedurchsuchung nicht für die Steuerfahnung zu nutzen, noch erinnern kann.

Zum Fall rund um Andrej Holm und die “militante gruppe” erhielt ich leider keine Stellungnahme, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Der Vortrag und vor allem die (leider natürlich aufgrund der interessanten Themen nicht ausreichend lange) Möglichkeit, Fragen zu stellen, war sehr interessant, sehr überzeugend und erlaubte es mir, mich auch mal in die Position des BKA zu versetzen. Leider habe ich zu meinem großen Missfallen aber inzwischen gelernt, dass sich Worte und Taten oft unterscheiden.

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Freunde und Helfer

Verfasst von Jan am 2007-12-04

Die Polizei sollte eigentlich die Rechte der Menschen schützen und den Menschen helfen, wo es nur geht. Leider sind in letzter Zeit gehäuft Fälle aufgetaucht, wo die Realität “etwas” anders aussah.

Fangen wir mal mit einem von der MDR-Sendung “Fakt” recherchierten Fall an. (Zu Bedenken ist, dass solche Sendungen gerne übertreiben und man sich also auch bei den öffentlich-rechtlichen nicht unbedingt auf die Neutralität der Recherche verlassen kann. Allerdings bezweifle ich, dass eine solche Sendung bedeutende Fakten dazuerfindet und sehe sie als ausreichend verlässliche Quelle an. Zur Sicherheit möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich nur die Informationen aus dem Fakt-Beitrag verarbeitet und nicht selbst tiefgreifend recherchiert habe.)

In Bayern ist man verdächtig, wenn man sagt, dass die für den Papstbesuch ausgegebenen 40 Millionen hätten sinnvoller genutzt werden können. Wenn man sich schon so äußert, ist doch auch völlig klar, dass man das Geburtshaus des Papstes mit blauer Farbe bespritzt hat, oder? Und jemand, der so eine schreckliche Tat begeht, ist ein gemeingefährlicher Terrorist, dessen Haus sofort mit einem SEK (15 Mann in schussicheren Westen und mit MP5s) durchsucht werden muss - völlig klar, oder? Aber die eigentliche Härte kommt noch (als ob es schon nicht genug wäre, eine Familie mit einem SEK aufzumischen, nur weil der Familienvater seine weder extremistische noch sonstwie “bedenkliche” Meinung geäußert hat). Die völlig verängstigten Kinder (6 und 10 Jahre als) werden erstmal von ihren Eltern getrennt und von den Polizisten in Kampfausrüstung ausgefragt. Aber das ist immer noch nicht das Schlimmste: Als die Mutter gesagt hat, dass sie von der Situation ziemlich überfordert ist, hat der Polizist endlich mal zugegeben, wozu solche Maßnahmen wirklich dienen:

“Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.”

Die Polizei gibt also offen zu, dass sie solche Durchsuchungen mit dem Ziel durchführt, Menschen einzuschüchtern und ihrer Grundrechte (z. B. Aussageverweigerungsrecht) zu berauben. Nicht, dass diese Information was neues ist, allerdings ist es wohl das erste Mal, dass ein Polizeibeamter das zugibt.

Noch nicht genug? Na dann weiter. Nachdem die Band “Mono für alle!” für ihren Song “Amoklauf” vom BKA überwacht und fertiggemacht wurde, hat sie sich einen Anwalt genommen. Die Wohnräume dieses Anwalts wurden nun durchsucht, angeblich wegen Begünstigung in einem anderen Verfahren. Neben der naheliegenden, aber nicht nachweisbaren Vermutung, dass diese Durchsuchung eine Strafaktion für die Verteidigung der Band sein könnte, finde ich aber besonders bemerkenswert, wie die Hausdurchsuchung verlief (Quelle ist der oben verlinkte Heise-Artikel):

Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.

So sieht also ein Rechtsstaat aus.

Zum Abschluss möchte ich noch den Bericht eines Bloggers über seinen Aufenthalt in London und seine dortigen Erlebnisse mit den Sicherheitsbehörden erwähnen. Der Bericht zeigt, wie Menschen mehr Angst davor haben, von Polizisten grundlos erschossen zu werden, als vor Terrorismus. Wie “verdachtsunabhängige” Stichproben bei jedem, der fotografiert durchgeführt werden. Inklusive gründlicher Protokollierung des Aussehens, trotz dutzender Überwachungskameras übrigens. Von geheimen Verboten. (Nur mit Blitz fotografieren ist laut Schild verboten, in Wirklichkeit sind aber alle Fotos verboten und das Verbot dient dazu, dass man die Fotografierer, die ja sicher Terroranschläge vorbereiten, drankriegen kann.) Inklusive verdachtsunabhäniger Durchsuchung - sehr sinnvoll, schon allein wegen der interessanten Zufallsfunde (nach Aussage des Polizisten!). Wem das nicht gefällt, der wird festgenommen, denn verdachtsunabhängige (aka grundlose) Durchsuchungen darf die Polizei in Großbritannien immer machen. Schön, oder? Und wenn Schäuble so weitermachen kann, wird es hier bald mindestens genauso schlimm sein.

Na, immer noch nicht genug? Es ist genug für alle da:

Nachdem bekannt wurde, dass ein Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln geplant gewesen war (die “Täter” hatten die Pläne längst aufgegeben) und sich einer der Amoklaufplaner nach einem Verhör das Leben genommen hatte, wurde der “Komplize” verhört. Die Eltern durften eine Hausdurchsuchung ergehen lassen - sie hatten ja auch “freiwillig” zugestimmt - es gab nämlich keinen Durchsuchungsbeschluss. Der nette Polizist hat den Eltern einfach erklärt:

Zwar gebe es noch keinen Durchsuchungsbefehl, aber der würde dann das ganze Haus betreffen, falls sich die B.s weigern sollten, die sofortige Zimmerdurchsuchung zu tolerieren.

Super - entweder ihr lasst uns freiwillig rein, und wir verwüsten nur das Zimmer von eurem Sohn, oder ihr besteht auf eurem guten Recht, und zur Strafe dafür verwüsten wir euer Haus. Soviel zum Thema “freiwillig”. Nochmal zur Erinnerung: Gegen die Eltern bestand kein Tatverdacht, und die Polizei sollte eigentlich die Bürger schützen, und nicht rechtswidrig bedrohen. Und auch wie die Durchsuchung ablief, lässt einen daran zweifeln, dass man in einem Rechtsstaat lebt. Die Polizei hat das Zimmer komplett verwüstet:

Nachdem die Spürhunde und der eigens aus Düsseldorf angeforderte Kampfmittelräumdienst Robins Zimmer „durchsucht“ haben, ist es unbewohnbar. Sogar die Deckenverkleidung und der Fußboden sind herausgerissen.

Ach ja, stille und ausgeglichene Menschen, die gerne Lesen und Heavy Metal hören, sollten sich in Acht nehmen - denn sie passen in das klassische Raster eines potentiellen Amokläufers. Interessant, dass von “Killerspielen” nicht die Rede ist, dafür aber vom Lesen. Es ist wohl populärer, zu behaupten, dass die bösen “Killerspiele” an einem Amoklauf schuld seien, als solche Behauptungen über die guten Bücher von Plato oder Nietzsche aufzustellen. (Das war übrigens die Lieblingslektüre von Sturmgeist89 (siehe hier unten links) aka NaturalSelector89 aka Pekka-Eric Auvinen - dem Amokläufer, der im November 2007 in der Jookla-Schule in Tuusula, Finnland acht Menschen tötete. Freundlicherweise hat die Welt bei ihrer Übersetzung übrigens den Bücherteil weggelassen!)

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Geld gegen Kritik

Verfasst von Jan am 2007-12-03

Grund-, Bürger- und Freiheitsrechte haben ein großes Problem: Es gibt keine starke Lobby, die sich für ihren Erhalt einsetzt. Klar, es gibt Bürgerrechtsorganisationen, Demos etc. Aber leider hören Politiker immer weniger auf das Volk, sondern immer mehr nur auf Gruppierungen, die finanziellen Einfluss haben.

Um so wichtiger war im Kampf gegen die Vorratsdatenspeicherung und den fortschreitenden Abbau von Privatsphäre und Telekommunikationsgeheimnis die Unterstützung der Internetprovider. Die haben nämlich gar kein Interesse daran, auch noch auf eigene Kosten ihre eigenen Kunden zu überwachen. Und da sieht man wieder ein weiteres Problem von durch Firmen oder Firmenverbände ausgeübter Kritik: Sie ist fast immer mehr oder weniger finanziell bedingt. Mit ein wenig Geld lässt sich diese Kritik also sehr leicht ausschalten.

Genau das ist vor kurzem bei der Vorratsdatenspeicherung passiert: Die Telekommunikationsunternehmen sollen jetzt für die Überwachung entschädigt werden.  War eigentlich nur eine Frage der Zeit, dennoch ist es schade, da damit die durchaus mächtige Kritik von dieser Seite nun wohl verstummt (bzw. sich auf die verachtenswerten Versuche beschränken wird, mehr Geld aus der Sache rauszuquetschen). Schade, dass es so einfach ist, Kritik mit dem Geldsack zu erschlagen. Und schade, dass die Kritik von Bürgern bei weitem nicht so viel Beachtung findet, als die Kritik von Wirtschaftsverbänden oder Unternehmen.

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Weniger ist mehr

Verfasst von Jan am 2007-12-03

Die USA möchten die Genfer Konventionen “ergänzen”. Insbesondere, weil diese nicht mehr zeitgemäß seien - es würden Regelungen zum Umgang mit “feindlichen Kombattanten” fehlen. Könnte vielleicht auch ein klein wenig daran liegen, dass die USA diesen Begriff frisch erfunden haben, um sowohl das normale Strafrecht, als auch das Kriegsrecht mit den Genfer Konventionen zu umgehen. Die neuen Regelungen sollen dann natürlich nach Meinung der USA die bisherige menschenrechtswidrige Behandlung der “feindlichen Kombattanten” legalisieren. Was nicht passt, wird passend gemacht. Ich hoffe nur, dass andere Staaten da nicht mitspielen. Die einzige akzeptable Ergänzung zu diesem Thema wäre: “Jede gegen ihren Willen festgehaltene Person, die nicht als kriegsgefangen angesehen wird, muss entweder der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit des gefangennehmenden Landes im Rahmen der dort allgemein gültigen Gesetze und der Menschenrechte unterliegen, oder wie ein Kriegsgefangener behandelt werden.” Alternativ könnte man natürlich festlegen, dass es keine feindlichen Kombattanten, sondern nur Kriegsgefangene gibt. Aber mit diese Lösung hätten die Amis ihre Extrawurst - nur nicht so, wie sie es gerne hätten, sondern menschenrechtskonform. Die “Ergänzung”, wie sie wohl vorgesehen ist, kann nur nach dem Motto “Weniger ist mehr” betrachtet werden - wozu man noch passend nach Orwell ergänzen sollte: “War is Peace; Freedom is Slavery; Ignorance is Strength.”

Allerdings muss man leider nicht so weit weg gehen, um derartige Bemühungen zu finden, hierzulande sieht es wohl nicht viel besser aus:

Die SPD will jetzt im Grundgesetz ein Grundrecht auf Informationsfreiheit einführen. Eigentlich bedeutet Informationsfreiheit, dass Behörden etc. viele ihrer Akten offenlegen müssen. Der Wortlaut deutet eher darauf hin, dass im Grundgesetz ein Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Kommunikation über das Internet verankert werden soll, insbesondere was Eingriffe in das bereits vom Bundesverfassungsgericht abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (auch bekannt als Datenschutz) betrifft. Die SPD will sich damit als Bürgerrechtspartei profilieren - nachdem sie (obwohl einige SPD-Abgeordnete Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit hatten) die Vorratsdatenspeicherung abgenickt hat und das BKA-Gesetz unterstützt.

Neue Regelungen seien ja auch soo dringend nötig, weil das Grundgesetz nicht genug auf das Internet zugeschnitten sei. Ich sehe da kein großes Problem: So sagt z. B. Art. 10, dass das Fernmeldegeheimnis unverletzlich sei. Darunter dürfte auch das Internet fallen. Und die Unverletzlichkeit der Wohnung ist auch geklärt. Warum es sich bei der “Online-Durchsuchung” ein großartig anderer Sachverhalt ergeben sollte als bei einer konspirativen (geheimen) physikalischen Durchsuchung, bei der die Unterlagen durchwühlt werden, weiß ich nicht. Ich sehe also keinen Grund für irgendwelche Änderungen.

Mir (und nicht nur mir) drängt sich daher ein unangenehmer Verdacht auf: Da die bisherigen Regelungen die Grundrechte auch im Internet sehr gut schützen (in den Augen gewisser Politiker sogar zu gut), soll jetzt nicht nur eine extra Regelung für moderne Kommunikationsmaßnahmen getroffen werden, die die Grundrechte stark einschränkt, sondern diese auch noch als extreme Verbesserung der Grundrechte verkauft werden. Es wundert mich, dass die CDU nicht genau so einen Plan verfolgt. Wenn es wirklich so sein sollte, wäre es eine ziemliche Dreisitigkeit, Bürgern Einschränkungen als Ergänzungen zu verkaufen. Die CDU würde sowas wohl gerne mitmachen (eventuell erst, nachdem als “Kompromiss” andersowo “im Gegenzug” Datenschutz abgebaut wurde).

Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit: Die SPD will wirklich den Datenschutz stärken - beziehungsweise eher den Eindruck erwecken, sie wolle es. Denn wenn sie wirklich die Freiheitsrechte fördern wollte, hätte sie die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, Schäuble offen als verfassungsfeindlich bezeichnet, seinen Rücktritt gefordert und die Onlinedurchsuchung und das gesamte neue BKA-Gesetz aufs Schärfste zurückgewiesen. Da sie all dies nicht getan hat, wäre ein Versuch, mehr Bürgerrechte im Grundgesetz zu verankern, nicht mehr als eine dreiste Lüge.

Dennoch wäre es natürlich eigentlich wünschenswert, ein Grundrecht auf Informationsfreiheit explizit einzuführen, um deutlich zu machen, dass es das wirklich gibt und sich alle daran zu halten haben. Allerdings dürfte es schwer sein, die dann sicher ebenfalls neu entstehenden Eingriffsbefugnisse so zu gestalten, dass sie nicht die bestehenden Grundrechte verletzen. Und bevor das passiert, doch lieber so wie bisher.

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Hoffnungsschimmer: Gerichte

Verfasst von Jan am 2007-11-29

Die Gewaltenteilung scheint zu funktionieren. In den letzten zwei Tagen haben Gerichte knapp ein halbes Dutzend Entscheidungen produziert, die irgendeine Art von verfassungswidrigem, unfairen, totalitären oder hirnrissigem Riesenunsinn verhindert haben. Ich sehe mich in meiner Meinung bestätigt, dass die Gerichte das einzige sind, was uns vor der inzwischen Amok laufenden Legislative und Exekutive schützt. Wenn da auch noch was schief geht, wars das mit Demokratie, Freiheit und Vernunft. Zu den einzelnen Entscheidungen:

Die “militante gruppe” (”mg”) ist keine Terrorvereinigung. Die mg hat ab und zu ein paar Autos von Organisationen, die ihr nicht passten (wie z. B. die Bundeswehr) angezündet. Da §129a StGB (”Bildung einer terroristischen Vereinigung”) Sachen wie Mord, Entführung oder eben auch gemeingefährliche Brandstiftung, die dazu geeignet ist, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, Behörden zu nötigen oder politische, verfassungsmäßige, wirtschaftliche oder soziale Strukturen zu schädigen (wobei dann eine erhebliche Schädigung eines Staates oder einer internationalen Organisation nötig wäre) vorraussetzt, und diee Ansprüche bei reinem Vandalismus nicht erfüllt sind, hat das BGH klar gemacht, dass die Ermittlungsbehörden hier viel zu weit gegangen sind (z. B. wurde ein Soziologe vollüberwacht, weil in seinen Abhandlungen die gleichen Wörter wie in den Bekennerschreiben vorkamen). Durch das Urteil wurden hohe Maßstäbe an die Anwendung des §129a gestellt, sodass der Einsatz dieses bisher als Gummiparagraph angesehenen Paragraphen als Universalkeule gegen alles, was der Polizei nicht passt, vielleicht nachlassen könnte.

Der BND muss einem bespitzelten Journalisten Akteneinsicht gewähren. Mal abgesehen davon, dass der BND Journalisten gar nicht bespitzeln sollte, ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr zu begrüßen. Damit wird dem BND klargemacht, dass auch er sich an die Gesetze halten muss und eben nicht machen darf, was er will.

Die Musikindustrie in den USA muss für ihre überhöhten Schadensersatzforderungen jetzt Belege liefern. Erfreulich, dass ein Richter jetzt endlich einsieht, dass 750 Dollar Entschädigung pro kopiertem Musikstück nicht unbedingt angemessen sind.

Auch die Pläne der US-Regierung, mal zu schauen, was die Bürger für Bücher bei Amazon kaufen, sind jetzt durch ein Gericht verboten worden. Was die Bürger lesen, geht die Regierung nämlich einen feuchten Dreck an, da mit solchen Daten leicht herausgefunden werden kann, wer welche politische Einstellung hat, und solche Listen können dann schnell zu Repression eingesetzt werden.

Zwar (noch) kein fertiger Gerichtsbeschluss, aber immerhin: Der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hält die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig - kein Wunder bei einer Maßnahme, die komplett überwacht, wer mit wem kommuniziert.

Es wäre schön, wenn kein Gericht nötig wäre, um solchen Irrsin zu blockieren. Sowas sollte gar nicht erst entstehen.

Ergänzung: Und das BKA darf auch nicht einfach mal sämtliche Post an eine Redaktion auf Bekennerschreiben durchsuchen, auch nicht bloß anhand äußerer Merkmale - so zumindest ein BGH-Richter, leider nur in einer nicht verbindlichen “rechtlichen Anmerkung”, sodass das BKA sich daran wohl nicht weiter stören wird.

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Wahlstatistiken, nicht anonym - dank Wahlcomputern?

Verfasst von Jan am 2007-11-15

Wozu sich Wahlcomputer noch einsetzen lassen, hat Venezuela eindrucksvoll gezeigt. Vermutlich mithilfe von Wahlcomputern wurde das Wahlgeheimnis nicht nur völlig abgeschafft, sondern auch direkt eine Datenbank über die Wahlentscheidungen aller Wähler angelegt, sodass Chavez weiß, wer ihn abwählen wollte. Ergänzung: Soweit ich weiß wurde die Liste noch ergänzt mit der Liste der Teilnehmer an der Petition für einen Rücktritt, enthält aber auch das Abstimmungsverhalten bei angeblich geheimen Wahlen. In der direkten Datenbank konnte ich diese Angaben nicht finden, allerdings gibt es noch eine große, offenbar in meiner Version defekte Datenbankdatei. UPDATE: Ich habe keine verlässliche Quelle dafür gefunden, dass außer der Unterschriftenliste bei der Petition, die Chavez’ Rücktritt forderte, auch noch die Wahlergebnisse von Wahlcomputern verwendet wurden - damit ist die Vermutung zwar noch nicht widerlegt, aber von einer gesicherten Annahme kann man nicht mehr sprechen. Es bleibt auf jeden Fall trotzdem eine komplette Liste mit Adressen und IDs politischer Gegner, und die Befürchtung in der Bevölkerung, dass Wahlcomputer für die Erstellung solcher Listen eingesetzt werden (dazu siehe unten). Und damit der Spaß vollkommen ist, ist diese Datenbank inzwischen auch in diverse Filesharingnetze gelangt, ist also völlig öffentlich. Wie so eine Datenbank missbraucht werden kann und in diesem Fall auch wurde, ist ja wohl offensichtlich:

Many people have complained about the existence of a list, compiled by chavista assemblyman Luis Tascon with a group of collaborators, that is widely utilised by government officials at all institutional levels to deny passports, contracts, IDs, employments, benefits, etc.

Immerhin haben die Schlägertrupps jetzt eine äußerst hochwertige Liste aller Personen, die “überzeugt” werden müssen, das nächste Mal “richtig” zu wählen. Mit Adressen. Übrigens gibt es in der Datenbank ein Ja/Nein-Datenfeld “Oppositor” (frei übersetzt: politischer Gegner) damit man Personen der “falschen” Meinung richtig schnell findet.

Die Screenshots lassen einem kalte Schauer über den Rücken laufen. Wenn einfach dagegen protestiert wird, dass alle Bürger mit Identifikationsnummern versehen werden sollen, ist das ein abstraktes, unverständliches Etwas, was einen nicht unbedingt wirklich stört. Wenn man sowas aber mal im Einsatz sieht (”Hiermit authorisiere ich Herrn Luis Tascón Gutierréz, Identifikationsnummer 9.239.964, …”), in Verbindung mit derartig großen Zahlen, begreift man erst, was so ein System bedeutet. Vor allem, wenn irgendwann eine Liste “unerwünschter” Personen angelegt wird, die bei jeder Gelegenheit anhand ihrer Nummer schikaniert werden. Am Beunruhigendsten finde ich: Wenn so eine Datenbank in 10 Jahren in Deutschland erstellt wird, werden Fotos und Fingerabdrücke auch gleich mit dabei sein.

Das Ganze soll übrigens mit der Verfassung und den sonstigen Gesetzen Venezuelas völlig konform sein. Es ist nicht schwer, auch die besten und demokratischsten Gesetze durch “richtige” Auslegung weit genug zu dehnen, um fast jeden Unsinn zu legitimieren, undemokratische oder nicht gegen sowas gesicherte Gesetze machen es nur leichter und unauffälliger. Offiziell dient die Datensammlung übrigens unter anderem dazu, den Zugang zu Informationen zu demokratisieren und Wahlbetrug zu vermeiden! (Jeder Wähler soll überprüfen können, ob nicht jemand in seinem Namen unterschrieben hat - dafür würde aber auch die Identifikationsnummer allein reichen.)

Die Präsentation, mit der für die Wahlcomputer geworben wird, sieht aus wie von Grundschülern gemacht (unscharfe Logos, dutzende verschiedener Schriften - größtenteils wohl versehentlich, massig Clip-Arts, vermutlich alle Animationen die Powerpoint zu bieten hat, usw.) und ist überall mit dem Logo der Kampange versehen, mit der direkt für den Machterhalt von Chavez geworben wird - eine recht klare Aussage über die Neutralität der Verantwortlichen. Die Wahlcomputer hatten eine “voter-verified paper audit trail”, d. h. zu jeder Stimme gab es einen gedruckten Zettel, den der Wähler prüfen konnte. Das erschwert Wahlbetrug immens (ohne diese Maßnahme reicht eine manipulierte Software, was äußerst einfach ist) - die Wahl wird quasi auf eine Papierwahl zurückgeführt. Wenn die Papierstimmen dann auch wirklich gezählt werden, ist jeder Vorteil der Computerwahl verloren - aber auch die meisten Nachteile verschwinden. Betrogen wurde in Venezuela (EDIT: ob da betrogen wurde, weiß ich nicht) wird bei dieser Methode dann eben nach dem klassischen Schema, die Urnen mit den Zetteln wurden werden dabei dann verschwunden, ausgetauscht oder falsch gezählt. Zahlreiche “fortschrittliche” Länder der 1. Welt, die Wahlcomputer einsetzen oder einsetzen wollen, verzichten übrigens auf Papier-Protokolle.

UPDATE: Ich hatte nicht damit gerechnet, dass der Artikel so eine Aufmerksamkeit erregt, weswegen ich mir nicht besonders viel Mühe gegeben habe, alle Quellen zu verifizieren und anzugeben (da ich noch anderes zu tun habe und Quellen zu dem Thema schon schwer genug zu finden sind). Übrigens ist das Ganze wohl schon ein paar Jahre her, es ist nur erst jetzt hier in Deutschland bekannt geworden. Auf das Thema gestoßen bin ich über einen Hinweis in Fefes Blog. Dort gibt es einen Link auf eine Seite, die einen Überblick über die Liste und die dazugehörige Software gibt. Im eDonkey-Netz gibt es einige Archive, die die Datenbank enthalten. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass es mindestens die auf den Referendumsunterschriften basierende Liste gibt. In den Kommentaren zu einem Artikel, der die paper-trails lobt, steht:

by Anonymous Coward on Nov 28th, 2006 @ 6:46pm

I’m sorry, but as a Venezuelan I would like to express a completely opposite point of view.

[...]

In our last elections, our Referendum, where we voted ‘Yes’ or ‘No’ if we wanted the candidate to leave, we also had a paper trail. BUT, some of the boxes ‘magically’ disappeared when they were brought back to our capital city. And the rest, even though we asked that they would be fully counted, to verify the results, not a single box was opened.

Another thing I would like to mention, and I would like you to keep in mind the right to a secret vote. Here, in Venezuela, you can buy a Data-DVD called ‘Maisanta’. This is a database containing most of the voter’s Name, I.D. and who they voted for in this election. Something similar also ocurred in the previous election, although the database wasn’t ‘leaked’ as far as this one.

Die letzten zwei Sätze behaupten, dass die Ergebnisse mehrerer Wahlen in der Datenbank enthalten sind. Von verschwundenen Wahlurnen ist übrigens auch die Rede. Ja, dabei handelt es sich nur um einen unverifizierten anonymen Kommentar. Da ich trotz Suche keine weiteren brauchbaren Quellen gefunden habe, kann ich nur sagen, dass es zumindest nicht belegt ist, dass Wahldaten genutzt wurden, man davon also nicht definitiv davon ausgehen kann. Ein brauchbarer Beweis wäre wohl eine Kopie der Datenbank, die diese Angaben enthält. Es kann durchaus sein, dass ich mich geirrt habe, da ich - nach Lektüre des Artikels auf Fefes Blog davon ausgehend, dass die Daten von Wahlcomputern standen - übersehen hab, dass das nicht wirklich durch auch nur halbwegs verlässliche Quellen belegt ist. Die Überschrift hat deswegen ein Fragezeichen bekommen und ich habe den ersten Absatz ergänzt.

Die Zuordnung einer abgegebenen Stimme zu einem Wähler könnte z. B. geschehen, indem der Wahlcomputer die Stimme nochmal irgendwohin spiegelt und der Wahlbeamte die Identifikationsnummer des Wählers vorher irgendwo eingegeben/ausgewählt hat, z. B. im Rahmen der Überprüfung, ob der Wähler nicht schon gewählt hat. Die Fingerabdruck-Scanner, die diese Überprüfung sicherer machen sollten, wurden aus Angst vor einem solchen Angriff schließlich um- oder abgebaut. Aufgrund der mangelnden Überprüfbarkeit von Wahlcomputern können solche Angriffe nie zweifelsfrei ausgeschlossen werden. Außerdem habe ich irgendwo (ich weiß dass das keine gute Quellenangabe ist, hat jemand einen Link?) gelesen, dass ein Fehler in den Wahlcomputern behoben wurde, der sich auf das Wahlgeheimnis ausgewirkt hat, sodass klar sein dürfte, dass sowas möglich ist. Offenbar sind Befürchtungen bezüglich des Wahlgeheimnisses (insbesondere aufgrund der aus den Referendumsunterschriften entstandenen “Schikanierlisten”) in der Bevölkerung verbreitet - allein das reicht aus, um das Ergebniss zu beeinflussen (wenn man nicht weiß, ob man beobachtet wird, geht man teilweise sicherheitshalber davon aus, dass es der Fall ist, und traut sich nicht, seine Meinung zu äußern).

Noch ein Hinweis am Rande: An der Diskussion/Schlammschlacht, ob in Venezuela eine Demokratie oder eine Diktatur herrscht bzw. ob die Wahlen tatsächlich gefälscht wurden oder nicht möchte ich mich nicht beteiligen, da solche Sachen wohl nie abschließend geklärt werden können und nur zu ewig langen Flamewars führen. Hier geht es nur um das Beispiel für die “kreative” Nutzung von Bevölkerungsdatenbanken, ID-Nummern und evtl. Wahlcomputern.

Informationen/Quellen etc. sind immer willkommen!

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Urheberlobbyrecht

Verfasst von Jan am 2007-11-14

Eigentlich wollte ich kommentieren, wie in England zugunsten der Urheberrechteinhaber die Behörden Urheberrechtsverletzungen jetzt verfolgen müssen und die Grundrechte auf eklatante Weise eingeschränkt werden (Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss). Aber das ist ja nichts besonderes, in England, wo die Polizei willkürlich Hausarrest und ähnliche Schikanen erlassen kann, oder einfach Verdächtige ohne richterlichen Beschluss vier Wochen (bald: 8 Wochen) lang einsperren darf. (Zum Vergleich: In Deutschland muss ein festgenommener Verdächtiger bis zum Ende des auf die Verhaftung folgenden Tages freigelassen werden, wenn der Haftrichter in dieser Zeit keine U-Haft anordnet.)

Einen Tag, nachdem ich mich über diese verrückte Regelung in England aufgeregt habe (ich mir aber dachte “was solls, es ist längst bekannt dass dort ein Grundrecht nach dem anderen abgeschafft wird”) lese ich diese Nachricht: In Deutschland ist noch schlimmerer Unsinn geplant: Hier sollen sogar die Urhebervertreter selbst schnüffeln dürfen! (Achtung, der verlinkte Gulli-Artikel ist teilweise übertrieben, Geschäftsräume genießen einen geringeren Schutz als Wohnräume.) Da hat es die Urheberlobby wieder mal geschafft, Gesetze, die nur ihren eigenen Interessen dienen, durchzubekommen. Doch statt wie üblich nur auf sämtlichen Verbraucherrechten herumzutrampeln, geht dieses Gesetz gleich noch einen Schritt weiter, und erlaubt es nicht Behördenvertetern, sondern Vertretern privater Vereinigungen einen Grundrechtseingriff!

Es scheint sich zwar in beiden Fällen nicht um private Wohnungen zu handeln, sondern “nur” um gewerblich genutzte Räume (die einen schwächeren Schutz genießen als Wohnungen), aber dennoch handelt es sich um einen schweren Eingriff - und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Musikindustrie versucht, ein Recht auf eigenmächtige Wohnungsdurchsuchungen durchzusetzen.

Und, immer noch nicht genug? Na dann gibt es einen noch widerwärtigeren Nachschlag:

Die Polizei lässt die Rechner von vermeintlichen “Raubkopierern” von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) untersuchen. Ein besseres Beispiel von “den Bock zum Gärtner machen” gibt es wohl nicht. Private Firmen, die ein direktes Interesse daran haben, das illegale Kopien gefunden werden, bekommen also die Beweismittel frei Haus geliefert (wohl ohne dass die Polizei eine Kopie davon machen würde), und können damit machen was sie wollen. Neben der offensichlichen Möglichkeit, Beweise zu manipulieren, können sie auch alle Daten der Festplatte lesen - private E-Mails, geheime Geschäftsdaten, etc. - nur auf Basis eines von der GVU geäußerten (und ab und zu falschen) Verdachtes. Die Beweismittel werden dadurch für ein eventuelles Strafverfahren übrigens unbrauchbar (da hier die Unschuldsvermutung gilt und ein Unterschieben von Beweisen aufgrund des “Bock als Gärtner”-Problems nicht ausgeschlossen werden kann) - für ein Zivilverfahren soll es aber wohl trotzdem reichen, und die Problematik der privaten Daten, die die GVU - also eine private Interessenvereinigung! - absolut nichts angehen, bleibt bestehen.

Wenn die Polizei die Beweise nicht auswerten will, dann soll sie eben keine Hausdurchsuchungen wegen Bagatelldelikten machen (und Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen sind ein Bagatelldelikt, auch wenn die Contentindustrie gerne das Gegenteil behauptet - Diebstahl in seinen harmloseren Formen wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstafe bestraft - wer z. B. Schlösser knackt riskiert zehn Jahre -, private Urheberrechtsverletzungen sind mit höchstens drei Jahren Freiheitsstafe bedroht). Die Staatsanwaltschaften merken langsam sogar, dass sie nur ausgenutzt werden, um an die Adressen der Filesharer zu kommen und werden langsam weniger kooperativ. Warum dann gerade solcher Unsinn gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die Belastung der Strafverfolgungsorgane wird jedenfalls nicht sinken, wenn man der Contentindustrie bereitwillig zuarbeitet.

Es würde mich übrigens interessieren, ob eine solche Weitergabe nicht strafbar ist (sie sollte es auf jeden Fall sein). Sie ist aber auf jeden Fall ein Grund, in Zukunft auf starke Festplattenverschlüsselung zu setzen. Und vielleicht noch eine schlecht oder gar nicht verschlüsselte Partition mit einer möglichst destruktiven Exploitsammlung für jeden existierenden Viewer bereitzuhalten.

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Briefgeheimnis, Pressegeheimnis, PGP

Verfasst von Jan am 2007-11-10

Die Presse hat das Recht, Informantenbeziehungen zu verheimlichen (auch wenn das in der Praxis mit der Vorratsdatenspeicherung ab 2008 abgeschafft ist). Briefe unterliegen dem Briefgeheimnis.

Beides auf einmal wurde vom BKA verletzt, als die Post an bestimmte berliner Zeitungsverlage durchsucht wurde. Aber es war ja halb so schlimm - oder?

Es wurden nur zwei Schreiben geöffnet, so das BKA, und das waren auch beides tatsächlich Bekennerschreiben. Seltsam gute Trefferquote, oder? Es wurde nämlich nicht wie behauptet nur dem äußeren Aussehen nach bewertet, ob es sich um ein entsprechendes Schreiben handelt, sondern das BKA hätte die “Briefe [...] gegen das Licht gehalten, um zu sehen, ob ein fünfzackiger Stern – das Symbol der Militanten Gruppe – erkennbar ist“. Um es mit anderen Worten auszudrücken, die Briefe wurden ganz einfach durchleuchet. Somit wurde das Briefgeheimnis nicht nur in zwei Fällen verletzt, sondern bei allen untersuchten Briefen (also vermutlich allen, die an die entsprechenden Zeitungen gingen), obwohl diese nicht geöffnet wurden (warum auch, wenn man sie auch anders lesen kann).

Noch nicht schlimm genug? Dann wurden die Briefe “kopiert und ausgetau