Jan Schejbal

„Es lebe die Freiheit!“

Archiv für die Kategorie ‘Unfair’

Zum neoliberalen Koalitionsvertrag

Verfasst von Jan am 2009-10-24

Eigentlich hatte ich vor, den Koalitionsvertrag auseinanderzunehmen, Zeile für Zeile. Bei über 6000 Zeilen hätte meine Geduld dafür allerdings sicher nicht gereicht. Abgesehen davon wurde das meiste schon gesagt. Trotzdem möchte ich hier einiges nennen, was mir aufgefallen ist, bei den schon in den Medien oft genug erwähnten Dingen weise ich nur kurz auf ein paar wichtige Punkte hin.

Die schon vorher beschlossenen Hartz4-“Verbesserungen“ bringen normalen ALG2-Empfängern gar keine Entlastungen, es bringt nur denjenigen etwas, die mit Vermögen plötzlich zum ALG2-Empfänger werden. Es wird also wieder mal reine Klientelpolitik betrieben, mit dem Vorteil, dass man den Eindruck erwecken kann man würde auch etwas für Ärmere tun. Das wurde aber auch von einigen Medien aufgegriffen, und deswegen hatte ich es nicht schon früher erwähnt. Dieses Blog ist keine Linksammlung oder ein Nachrichtenportal, und wenn etwas schon oft und deutlich genug gesagt wird, muss ich das nicht auch noch erzählen. Dafür ist meine Zeit zu schade.

Bei den Koalitionsverhandlungen drang auch viel Unsinn an die Öffentlichkeit, deswegen wollte ich mich bis zum fertigen Koalitionsvertrag zurückhalten. Auch hier nenne ich nur ein paar besonders „tolle“ Sachen, die mir aufgefallen sind. Für den Rest verweise ich auf die in den Medien ausreichend vorhandene Kritik, Fefe fasst vieles gut zusammen.

Vorab ein lustiger Punkt, den scheinbar noch niemand gesehen hat: In den Metadaten des bei Spiegel veröffentlichten PDFs mit dem Koalitionsvertrag ist mir aufgefallen, dass der Original-Dokumententitel: „Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag-Erster Teil“ lautet. Gibt es noch einen zweiten Teil? Sind da nur irgendwelche Tabellen drin, oder womöglich einfach die Sachen, die man der Öffentlichkeit nicht zumuten möchte? Sowas kann auch ein rein technisches Artefakt sein, z. B. indem zuerst nur der Teil ohne Personalfragen ein Dokument mit passendem Titel war und der Rest dann reinkopiert wurde.

Schön finde ich auch: Das oberste Ziel der wirtschaftlichen Ordnungspolitik muss laut dem Entwurf sein, „dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können“. Nicht etwa, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben führen kann, oder dass Gerechtigkeit erzielt werden muss.

Der Koalitionsvertrag ist ein klassisches Beispiel neoliberaler Politik, bei dem mir einfach nur schlecht wird. Erleichterungen für Unternehmen, wohin das Auge reicht, Erleichterungen für Bürger treffen fast ausschließlich Besserverdienende. (Beispiel: Kindergeld und -freibetrag werden erhöht, für ALG2-Bezieher und „Aufstocker“ bringt das wenig, weil der Kinderfreibetrag nicht ausgenutzt und das Kindergeld angerechnet wird.) War eigentlich zu erwarten. Interessant ist aber, wie sich das unterschwellig überall durch den Koalitionsvertrag zieht: Es ist davon die Rede, Beschäftigung zu sichern, die Leistungsbereitschaft zu stärken usw. Immer in einem Kontext, aus dem klar hervorgeht, dass das auf Kosten der Arbeitnehmer gehen soll. Natürlich werden mehr Leute eingestellt, wenn man diese nicht zu bezahlen braucht. (Das Verbot sittenwidriger Löhne ist ein Witz, weil – wie im Koalitionsvertrag offen zugegeben – nur die Rechtsprechung festgeschrieben wird, es ändert sich also nichts. Außerdem wird eine Lohnspirale nicht verhindert, da der Durchschnittslohn in der Branche als Referenz genommen wird – mit um sich greifenden hart an der Grenze liegenden Dumpinglöhnen verschiebt sich die Grenze somit.)

Richtig schockiert hat mich allerdings, dass sich die CDU traut, das Krankenversicherungssystem derartig zu entkernen. Die Kosten werden nicht nur weiter auf Arbeitnehmer abgewälzt, Besserverdiener sollen durch eine Pauschale deutlich besser gestellt werden und noch mehr Leistungen sollen aus der Grundversorgung rausfliegen. Sozialabbau hatte ich erwartet, aber nicht in solchen Maßen. Wenn die Koalition sich jetzt noch entschließen würde, Euthanasie für Arbeitslose anzubieten, könnte mich das wohl nicht mehr als der gerade getane Schritt erschecken. (Wenn ich richtig bösartig wäre, würde ich hier auf die Sache mit dem „Erster Teil“ hinweisen.)

Die Prioritäten sieht man neben dem von Fefe genannten „prüfen“ bei nicht-so-wichtigen Themen (Freiheit, Bürgerrechte, Soziales, Internet) und klarer Ausdrucksweise bei wichtigen Themen (Wirtschaftsförderung, Sozialabbau, Besserstellung Reicher) auch daran, wie genau ein Thema ausgearbeitet wird. Bei den genannten „wichtigen“ Themen finden sich teils seitenlange, extrem genaue Ausarbeitungen, teilweise mit genauen Zahlen, während bei den „nicht-so-wichtigen“ meist sehr allgemein gehaltene, unverbindliche Aussagen getroffen wurden.

Die ganzen Steuergeschenke sollen größtenteils über Wachstum finanziert werden. Sollte das erhoffte Wachstum ausbleiben oder nicht ausreichen (und zumindest letzteres ist meiner Meinung nach fest zu erwarten), entstehen gigantische Schuldenberge.

Den Bereich der Themen, die auch die Kernthemen der Piratenpartei sind, möchte ich allerdings etwas näher beleuchten: Bürgerrechte, Freiheit, Internet und Urheberrechtspolitik. Die Hoffnung war, dass der Wahlerfolg der Piratenpartei die etablierten Parteien zur Vernunft bringt. Vielleicht wäre ohne diesen Erfolg der Vertrag noch deutlich schlimmer gewesen. Gut ist er trotzdem nicht:

Die Bundespolizei soll erweiterte Rechte bekommen. Die Sicherheitsdatenbanken und Schnittstellen zwischen Polizei und Geheimdiensten werden „evaluiert“ (bleiben also vermutlich, sonst hätte man einen stärkeren Begriff gewählt). Der Grundrechtsschutz beim BKA-Gesetz soll durch Verfahren erhöht werden. Die allgemein gehaltene Formulierung sagt fast nichts, und wenn man sie genau nimmt würde es bedeuten, dass alles beim alten bleibt und z. B. nicht zwei sondern drei BKA-Beamte irgendwas abnicken müssen.

Das BKA-Gesetz wird im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“ überprüft. Zu Deutsch: Es wird nur dann angepasst, wenn das Verfassungsgericht es für teilweise Verfassungswidrig erklärt, und dann auch nur so, dass es gerade so noch verfassungskonform ist. Zeugen sollen künftig gezwungen werden, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, ob damit das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird, ist nicht ganz klar.

„Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen“ will die Koalition „zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen.“ – lies: sie will weiterhin Terrorpanik schüren. Die Telekommunikationsüberwachung soll „evaluiert“ und ggf. optimiert werden – die Tür zum „optimieren“ von den Grundrechten weg wird also weit offen gelassen.

Das Jugendschutzrecht soll konsequent durchgesetzt werden. Das kann zwar vieles von strengeren Vorschriften bis zu einer chinaartigen Internetzensur bedeuten, aber eher nichts Gutes. DE-Mail soll definitiv beschlossen werden. Wenigstens lehnt die Koalition eine totale Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. (Über eine nicht komplette Überwachung wird aber nichts gesagt.)

Die „Regelungen zur Verantwortlichkeit“ im Telemediengesetz sollen „fortentwickelt“ werden. Die bisher etablierte Regelung spricht (grob gesagt) Provider von jeder Verantwortung frei, wenn sie von den Inhalten nichts wussten. In welche Richtung hier „fortentwickelt“ werden soll, ist also offensichtlich, wird aber sicherheitshalber nicht erwähnt. Es soll nur ein fairer Ausgleich der Interessen von Providern, Rechteinhabern und Nutzern stattfinden. Was in dieser Hinsicht die Koalition unter „fair“ versteht, können sich die meisten hoffentlich denken. Bei weiteren Ausgestaltungen des IT-Rechts sollen „Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden“.

In welche Richtung der geplante dritte Korb des Urheberrechts gehen dürfte, sollte der Satz „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ klarmachen. Allerdings will die Koalition „keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“. Ob das mit der Initiative nur eine leere Phrase ist, oder ob das heißen soll „aber wenn jemand anderes das vorschlägt, machen wir gerne mit“ werden wir ja sehen. Auch Propaganda für ein starkes Urheberrecht wird versprochen.

Die Kinderpornosperren werden zunächst ein Jahr lang ausgesetzt und durch „Löschen statt Sperren“ ersetzt. Nett, dass die Koalition auch mal lernfähig ist, das haben die Piraten nämlich von Anfang an gefordert. Die elektronische Gesundheitskarte wird ebenfalls vorerst aufgeschoben. In beiden Fällen ist zu Bedenken: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Die Vorratsdatenspeicherung wird weitergeführt, aber – wie vom BVerfG vorgegeben – wird der Zugang zu den Daten bis zur engültigen Entscheidung eingeschränkt. Also auch hier wieder Vorgaben „umgesetzt“ die es eh gab.

Die Netzneutralität wollen sie zunächst dem Wettbewerb überlassen, aber beobachten und „nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ – FDP, ich nehm euch beim Wort! Denn da steht, dass die Netzneutralität durchgesetzt wird, falls sie nicht von selbst funktioniert.

Beim Datenschutz wird auf die Selbstverantwortung der Bürger zum Selbstdatenschutz gesetzt, der Datenschutz auf der anderen Seite wird kaum behandelt. Zu Arbeitnehmerdatenschutz und Fluggastdaten gibt es nur sehr schwammige Formulierungen, zu SWIFT wird es teilweise etwas exakter (den bissigen Kommentar zu Steuerhinterziehung verkneife ich mir an dieser Stelle).

Der Bologna-Prozess, der den Studierenden eine herrliche Überlastung beschert hat, wird als voller Erfolg verkauft. Die breite Anerkennung der Abschlüsse, die das Ziel war, sieht übrigens in der Realität so aus, dass sie teilweise nicht einmal im gleichen Bundesland akzeptiert werden und die Unis separate Vereinbarungen abschließen. Die ebenfalls als Ziel definierte Internationalität der sieht man in der Praxis daran, dass Studenten durchs Studium getrieben werden und keine Zeit für Auslandssemester bleibt. Muss ja eine tolle Bildungspolitik werden, wenn sie auf solchen Fehlannahmen aufbaut.

Zum Schluss hat noch ein wunderbar undemokratischer Abschnitt meine Übelkeit gefördert: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. [...] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Solange sich die Koalition nicht einig wird, werden sinnvolle Gesetze also nicht beschlossen, selbst wenn die Opposition zustimmen sollte. Genau dieser Punkt (der so üblich ist, egal ob offiziell oder inoffiziell) sollte meiner Minung nach genau umgekehr gehandhabt werden: Keine festen Koalitionen, sondern neue Mehrheitenbildung zu jedem Beschluss. Dann würde vielleicht etwas mehr der Wille der Bevölkerung befolgt.

Viel interessanter als das was drinsteht, ist das, was nicht drinsteht. (Wenn ich fies wär, würde ich hier nochmal auf die Sache mit dem „erster Teil“ hinweisen.) Das wären beispielsweise Bundeswehr im Inneren, Versammlungsrecht (die Koalitionsparteien sind in dem Punkt berühmt-berüchtigt), Biometrie, Kameraüberwachung und viele weitere Dinge, die eben deswegen nicht auffallen, weil sie nicht erwähnt werden. Etwas zu finden, was fehlt, ist schwieriger, als etwas schlechtes zu finden, was da ist. Ergänzungen über die Kommentare sind herzlich willkommen.

Daran sieht man auch den Schwachpunkt einer solchen Analyse: Man hat nur die Versprechungen der Parteien, was am Ende daraus wird, kann nochmal was ganz anderes werden, vor allem wenn noch Punkte dazukommen, die im Koalitionsvertrag nicht drinstanden.

Ich hoffe, dass gerade auch im Bezug auf die (A)Sozialpolitik dieser Irrsin aufgehalten wird, bevor das womöglich noch in einem Bürgerkrieg, Staatsbankrott oder „vierten Reich“ endet.

Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Internet, Jugendschutz, Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Urheberrecht, Verbraucherrechte, Zensur, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | 10 Kommentare »

Vorsicht, unfaire Banken-AGB-Änderungen

Verfasst von Jan am 2009-10-10

Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!

Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:

In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.

Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):

[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):

Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..

Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:

  • In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
  • Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)

UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:

Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?

Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.

Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.

Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.

Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.

Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.

Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.

Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.

Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.

Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.

Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150″ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)

Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.

Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.

An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.

Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.

Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.

Veröffentlicht in Datenschutz, Internet, Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Sonstiges, Statische Tags, Unfair, Verbraucherrechte | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , , , , , , | 13 Kommentare »

Die Kosten der Atomkraft

Verfasst von Jan am 2009-10-01

Eine Bundestagspetition zur Finanzierung der Atomenergie hat mich dazu gebracht, sich mit dem Thema mal näher zu beschäftigen. Die Petition ist herrlich sarkastisch „auf FDP getrimmt“, d.h. sie benutzt Ausdruckweisen wie sie sonst nur die FDP von sich gibt und die eigentlich niemand ernst meinen kann. Wie die FDP immer wieder von „Selbstverantwortung“, „Selbstständigkeit“ etc. spricht (vorzugsweise wenn es darum geht dem „freien Markt“ freie Hand zu lassen und ihn unreguliert in Bereichen toben zu lassen wo eine Regulierung dringend nötig ist), so spricht die Petition von freiem Wettbewerb und „Selbstvertrauen“ der Energieversorger, nur dass diesmal damit Subventionsabbau und für die Betreiber teure Maßnahmen damit begründet werden. Die FDP wird Probleme haben, die Petition abzulehnen, denn in Inhalt und Wortwahl trifft diese genau die offizielle Kernposition der FDP, die Selbstverantwortung fordert (auch wenn das schnell vergessen wird, wenn die unangenehmen Seiten der Selbstverantwortung, nämlich das „Kosten-selbst-tragen“, auftauchen).

Die Petition fordert neben dem Abbau direkter und indirekter Subventionen auch eine Versicherungspflicht für GAUs. Als jemand das mir gegenüber als Unsinn abtat, habe ich mich mal informiert. Atomkraftwerksbetreiber inkl. Muttergesellschaften haften dazu mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden. Wenn man bedenkt, dass der Börsenwert von E.ON derzeit rund 60 Mrd. EUR beträgt, und dieser bei einem Atomunfall stark sinken dürfte, kann man sich jedoch vorstellen, was das im Ernstfall Wert wäre. Deswegen müssen Atomkraftwerke versichert sein, und zwar insgesamt bis 2,5 Mrd. EUR pro Schadensfall. Der Großteil davon wird über die Solidargemeinschaft der AKW-Betreiber abgedeckt. Um mir einen Eindruck über die Größenordnung zu verschaffen, habe ich das mal mit der wohl bekanntesten Versicherungspflicht in Deutschland verglichen, der Kfz-Haftpflicht. Dort herrschen (für Personenschäden) per Gesetz Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. EUR, üblich sind jedoch 50-100 Mio. huk24.de bietet beispielsweise eine Erhöhung auf 100 Mio. EUR für 50 Cent pro Jahr an. Ein Atomkraftwerk ist also nur bis zum 25fachen der für PKW üblichen Deckungssumme versichert. (Hinweise darauf, dass AKW-Betreiber freiwillig mehr versichern als nötig konnte ich nicht finden.) In anderen Ländern sollen diese Regelungen allerdings noch schlimmer sein, dort haften teilweise die Betreiber auch nicht mit ihrem ganzen Vermögen.

Zum Argument, deutsche Atomkraftwerke seien bauartbedingt sicher, möchte ich nur anmerken, dass es sich bei vielen deutschen Kernkraftwerken um Druckwasserreaktoren handelt. Die sollen Bauartbedingt zwar nicht in der Lage sein, wie der graphitmoderierte Tschernobyl-Reaktor einen Super-GAU auszulösen, allerdings hat der Druckwasserreaktor in Three Mile Island eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass auch solche Reaktoren durchaus zu massiven Schäden inkl. partieller Kernschmelze fähig sind. Beim Unfall wurde hochexplosives Wasserstoffgas freigesetzt. Update – genauer: Beim Unfall entstand Wasserstoffgas, welches zusammen mit der Luft ein explosives Gasgemisch im Inneren des Reaktors gebildet hat. Hätte eine daraus resultierende Explosion das Gebäude zerlegt, wäre der Unfall wohl deutlich schlimmer ausgegangen (wenn auch immer noch weniger schlimm als Tschernobyl). Auch wenn Atomkraftwerke grundsätzlich nicht wie eine Atombombe explodieren, kann eine Wasserstoffexplosion das Kraftwerk in eine riesige „schmutzige Bombe“ verwandeln. Leider haben deutsche Kernkraftwerksbetreiber wiederholt unter Beweis gestellt, dass sie zu Gunsten höherer Gewinne gerne schlampig arbeiten, wie man gut zum Beispiel am nichtnuklearen Teil von Krümmel sehen kann, wo jahrelang Mängel einfach ignoriert wurden.

Das deutsche Atomforum, eine Lobbyorganisation der AKW-Betreiber, behauptet auf ihrer Website, die Kernenergie würde nicht subventioniert werden, insbesondere würde die Entsorgung des Atommülls von den Unternehmen über Umlagen bezahlt. Greenpeace sieht das allerdings etwas anders und redet von massiven (indirekten) Subventionen in Milliardenhöhe. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lobt den Bericht, bezeichnet die Atomkraft in einer FAQ als teuren Irrweg und nennt dort auch einige weitere beinahe-Katastrophen. Die aktuellen Nachrichtenmeldungen darüber, wie unter dem Deckmantel der Forschung auf Kosten der Steuerzahler Atommüll aus kommerziellen AKWs entsorgt wurde, deuten darauf hin, dass die Behauptungen der Atomlobby nicht wirklich der Wahrheit entsprechen. Ich bezweifle, dass die Kraftwerksbetreiber die ordnungsgemäße Entseuchung der Asse und ihrer Umgebug zahlen müssen, sofern es sowas unter Schwarz-Gelb überhaupt gibt.

Ich war lange Zeit starker Befürworter der Atomkraft, doch die Lobbylügen insbesondere über die Sicherheit, der Wahnsinn, Betrug und die Skandale bei den diversen Endlagern, die Schlamperei in Krümmel und die völlig ungelöste und eventuell unlösbare Endlagerfrage haben mich inzwischen zu einem Atomkraftgegner bekehrt. Die Technik an sich ist nicht ohne Gefahren, könnte aber vermutlich durchaus sicher genutzt werden. Das klappt jedoch offensichtlich nicht mit Unternehmen, welche für einen höheren Gewinn auf Sicherheit verzichten. Diese Technik auch noch zu subventionieren macht überhaupt keinen Sinn, die Kosten müssen von den Kraftwerksbetreibern getragen werden, ebenso wie die finanzielle Verantwortung für das Risiko nicht nur bei den Unternehmen liegen, sondern auch durch Versicherungen abgesichert sein muss. Wenn dadurch Atomkraft finanziell unattraktiv wird, dann ist die Technik wohl doch nicht so gut. Wenn die Versicherung des Risikos zu teuer wird, könnte es daran liegen, dass das Risiko doch zu groß ist. Es kann schlichtweg nicht sein, dass ein Kernkraftwerk, welches das Potential hat weite Landstriche zu verseuchen, nur 25mal so gut wie ein gängiger PKW versichert wird. Und es kann erst recht nicht sein, dass diejenigen, die mit einer solchen Technologie verantwortungslos umgehen um hohe Gewinne zu erzielen, noch mit Steuergeldern gefördert werden.

Die Forderungen der genannten Petition unterstütze ich daher voll und ganz und rufe jeden Leser dazu auf, diese jetzt mitzuzeichnen.

Die Endlagerung sollte dabei keinesfalls in die Hände der Atomunternehmen gegeben werden, weil diese höchstwahrscheinlich kaum verantwortungsbewusst arbeiten werden. Vielmehr muss die Entsorgung staatlich durchgeführt und sämtliche Kosten, also auch Erforschung und Bau der Endlager, müssen auf die Unternehmen umgelegt werden. Unternehmen, welche schlampig arbeiten, muss unverzüglich die Lizenz entzogen werden, und es muss Strafzahlungen geben, welche den Profit aus der Schlamperei deutlich übersteigen.

Kann eigentlich jemand erklären, warum es sich für die Kraftwerksbetreiber lohnt, alte AKWs länger laufen zu lassen und neue abzuschalten, statt umgekehrt? (Das wäre übrigens auch etwas, was geändert werden sollte, wenn das geht.) Handelt es sich um wirklichen Profit oder schönt es nur die Bücher?

Veröffentlicht in Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Sonstiges, Statische Tags, Unfair, Unsinn | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , | 5 Kommentare »

Howto: Kinderpornographie im Internet melden

Verfasst von Jan am 2009-08-17

Für Eilige: Hier klicken, um zur Liste der Beschwerdestellen zu springen.

Obwohl ich das Internet schon sehr lange sehr intensiv nutze, ist mir dort noch nie Kinderpornographie begegnet. Soweit ich weiß nichtmal in Form von SPAM-Betreffzeilen, die allerdings durchaus gelegentlich auf Jugendpornographie hinweisen.

Dennoch stellt sich die Frage: Was, wenn man doch mal auf sowas stoßen sollte? Eigentlich wäre es ja sinnvoll, so etwas zu melden, nur wohin? Die staatlichen Ermittlungsbehörden haben oft genug unter Beweis gestellt, dass sie nicht der geeignete Ansprechpartner sind. Es soll sogar zu Verfahren gegen Zufallsfinder, die kinderpornographisches Material gemeldet haben, gekommen sein. Daraufhin wurde mit „Netz gegen Kinderporno“ eine private Initiative gegründet, welche Beschwerden anonym weiterleitete. Diese wurde inzwischen wieder geschlossen, und zwar auf die Versicherung der Landeskriminalämter hin, gegen Zufallsfinder keine Verfahren mehr einzuleiten. Seitdem fordert die Seite dazu auf, Kinderpornographie wieder den Behörden zu melden.

Das BKA hat allerdings deutlich gemacht, dass deutschen Ermittlungsbehörden nicht zu trauen ist: Es überwacht(e) systematisch seine Fahndungsseiten, in der Hoffnung, die Gesuchten würden diese Seite auch aufrufen. Wenn man sich also beim BKA über aktuelle Fahndungen informiert hat, konnte man in Verdacht geraten. Damit hat das BKA sämtliches Vertrauen verspielt und deutlich gemacht, dass es keine Hilfe von Bürgern wünscht. Dazu kann ich auch die Kommentare zu einem Blogpost von Lawblogger Udo Vetter empfehlen. Nr. 4 berichtet davon, dass das BKA sich im Jahr 2000 nicht um Missbrauchsbeschwerden kümmern konnte, weil es ja über 70 Mails am Tag bekam und das zu viel Arbeit sei. Nr. 88 weist darauf hin, dass er nach einer angeblich anonymen Onlineanzeige bei der Polizei eine Zeugenvorladung bekommen hat. Das sind nur unverifizierte anonyme Kommentare, aber dieser Artikel des AK Zensur macht deutlich, dass der Kampf gegen Kinderpornographie beim BKA auf dem Dienstweg versandet. Es mag sein, dass die Landeskriminalämter da besser sind – aber bei Servern im Ausland werden die wohl erst recht nichts machen können.

Man sollte bedenken, dass es hier auch um Opferschutz geht. Wenn man also die Kooperation mit den Behörden aufgrund ihrer Praktiken einstellt, schadet man nicht wirklich der Behörde, sondern vor allem den Opfern. Da die Behörden aber eh nicht wirksam eingreifen, muss man einen sinnvolleren Weg finden. Davon abgesehen ist die Gefahr, durch die Behörden in irgendeiner Form belästigt zu werden, einfach zu groß, man muss auch an den Selbstschutz denken. Von einer Meldung an deutsche Behörden kann ich daher leider nur abraten. Stattdessen kann man sich an unabhängige Beschwerdestellen wenden, welche wohl etwas effektiver arbeiten. Drei davon möchte ich hier aufführen:

naiin (No Abuse in Internet) ist ein Verein, welcher eine eigene Beschwerdestelle betreibt. Anonymität wird zugesichert, die Angabe von Namen und/oder E-Mail-Adresse ist freiwillig. Das Webformular ist Anonymizer-freundlich (ein Schritt, kein CAPTCHA, kein JavaScript).

Die „Internet-Beschwerdestelle“ wird gemeinsam von eco (Verband deutscher Internetprovider) und fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) betrieben. Insbesondere durch die Beteiligung von eco können in Deutschland gehostete illegale Inhalte gut bekämpft werden. Für ausländische Inhalte übernimmt die Internet-Beschwerdestelle die Weiterleitung über INHOPE. Die Internet-Beschwerdestelle bietet ein Webformular für die Meldung und fordert für die Meldung von Kinderpornographie keine persönlichen Angaben (ggf. muss JavaScript deaktiviert oder gültig aussehende Daten angegeben werden, für alle anderen Meldungen müssen Name und E-Mail angegeben werden). Das Formular scheint Anonymizer-freundlich (d.h. ohne Captcha, sollte ohne JavaScript funktionieren, nur ein Schritt) zu sein.

INHOPE ist ein Verband, der international Beschwerdestellen koordiniert. Auf der Meldeseite finden sich Links zu den einzelnen nationalen Meldestellen. Die meisten Meldestellen bieten eine mehr oder weniger vollständig übersetzte englische Version an, fast immer kann die Meldung anonym abgegeben werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gängige Anonymisierungsdienste wie TOR oder JAP/JonDo nutzen, um die Beschwerde anonym abzuschicken.

Die Existenz und Funktionsweise (nichtstaatliche Organisationen, die die Provider kontaktieren) dieser Beschwerdestellen und ihre Effizienz im Vergleich zu BKA und Co. zeigen übrigens, dass ein staatliches Eingreifen im Internet weder nötig noch sinnvoll ist. Sollte jemand über Erfahrungen mit den Beschwerdestellen oder Ermittlungsbehörden (im Hinblick auf illegale Internetinhalte) verfügen, bitte über die Kommentarfunktion hier posten!

Man sollte niemals gezielt nach solchen Inhalten suchen, da man sich dabei sehr schnell strafbar machen kann. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, welcher auf eigene Faust Ermittlungen anstellte, darf hier als abschreckendes Beispiel dienen – selbst wenn er freigesprochen werden sollte, ist sein Leben gründlich zerstört worden. Bei Zufallsfunden gilt: Auch offizielle Stellen weisen darauf hin, das man entsprechende Inhalte unverzüglich löschen sollte, um sich nicht strafbar zu machen. Also an sich selbst denken und unabhängig davon, ob man dadurch Beweise vernichtet, aufräumen. Cache und History entsorgen, entsprechende E-Mails löschen und Papierkorb leeren (falls man weiß wie, ggf. vorher die Header an die Beschwerdestelle schicken). (Für paranoide Fortgeschrittene: E-Mail-Ordner komprimieren, freien Speicherplatz überschreiben.) Selbst wenn man meint, per WHOIS oder ähnliches Details herausfinden zu können (z. B. um gleich den richtigen Provider zu kontaktieren), würde ich das lieber lassen, ehe man noch mehr Logeinträge irgendwo hinterlässt. Sollen sich die entsprechenden Stellen die Arbeit machen.

SICHERHEITSHALBER DER HINWEIS: Das Kommentarfeld unten ist KEINE Beschwerdestelle und nicht dazu geeignet, Meldungen abzugeben! Ich will hier keine Links auf Kinderpornographie haben, die Beschwerdestellen sind oben verlinkt.

Veröffentlicht in Datenschutz, Grundrechte, Internet, Jugendschutz, Piraten, Politik, Polizeistaat, Sonstiges, Statische Tags, Unfair, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , , , , , | 10 Kommentare »

Kündigung wegen Handyaufladens – oder doch wegen Wirtschaftsspionage?

Verfasst von Jan am 2009-08-02

Sicher haben alle schon vom bedauernswerten Mitarbeiter gehört, der sein Handy auf der Arbeitsstelle aufgeladen hat und daraufhin entlassen wurde. Der WDR berichtet auch mit einem Beitrag darüber. Und dort in den Kommentaren hat jemand darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall nicht so einfach ist:

Ungefähr bei 1:35 im Video ist das Kündigungsschreiben zu sehen. Dort ist tatsächlich von einer Kündigung wegen des Aufladens des Handys die Rede. Wie im Beitrag erwähnt, kann man davon ausgehen, dass dieser Grund vorgeschoben ist. Was der wirkliche Grund sein könnte, kann man dem Schreiben jedoch auch entnehmen: Es ist scheinbar die Rede davon, dass der Mitarbeiter trotz Aufforderung, das nicht zu tun, wiederholt Fotos von Maschinen gemacht hat. Leider zeigt die Kamera das Schreiben nicht vollständig, sodass ein Irrtum nicht auszuschließen ist.

Der „Vorfall“ mit dem Handy ist auf jeden Fall auch als Kündigungsgrund aufgeführt, was eine Sauerei ist, und meiner Meinung als juristischer Laie nach wird das auch dazu führen, dass ein Gericht die Kündigung verwerfen wird – zumindest, wenn die im WDR-Beitrag aufgestellte Behauptung stimmt, der Betrieb anderer privater Geräte am Arbeitsplatz sei geduldet worden.

Es ist auch unklar, ob es sich bei den fotografierten Maschinen um irgendetwas relevantes (Firmengeheimnis) handelt oder um ein harmloses Foto weit verbreiteter Maschinen, welches keinem Wirtschaftsspion von Nutzen sein könnte. Dennoch finde ich es schade, dass die Medien sich nur auf die Sache mit dem Handy stürzen, ohne zumindest zu erwähnen, dass da noch was ist. Wohlgemerkt: Ich maße mir hier nicht an, irgendwelche Aussagen darüber zu treffen, was denn nun genau passiert ist oder gar ob die Kündigung berechtigt war – ich bedauere nur, dass die Medien scheinbar nur den plakativen Teil der Geschichte erwähnen. (Ergänzung: Und zwar auch wenn sie erst heute darüber berichten).

Das Ganze wäre mir ohne den Kommentar von „Martin“ unter dem Video nie aufgefallen. Danke an den unbekannten Hinweisgeber! So ne Kommentarfunktion ist schon was praktisches…

Falls das Video entfernt werden sollte, habe ich natürlich von dem öffentlich verfügbaren, nicht kopiergeschützten Video eine Kopie gesichert (Privatkopie), um meine Behauptungen notfalls beweisen zu können. flvstreamer ist ein tolles Tool für das Sichern von RTMP-Streams.

Veröffentlicht in Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Statische Tags, Unfair, Verbraucherrechte | 4 Kommentare »

Streisand-Effekt: Praxistest in Braunschweig

Verfasst von Jan am 2009-07-30

Der Streisand-Effekt besagt, dass etwas vergleichsweise unbekanntes durch Zensur- und Unterdrückungsversuche nur noch viel bekannter und unangenehmer wird. Geschichte und zahlreiche Beispiele finden sich im entsprechenden Wikipedia-Artikel – man kann jedenfalls sagen, dass der Effekt in der Regel wirklich funktioniert.

Für nicht allzu breit öffentlich bekannte Dinge an den auch kein wirkliches öffentliches Interesse besteht, wie peinliche Videos einzelner, unbekannter Personen, kann (muss aber nicht) etwas anderes gelten. Sobald jedoch bereits eine gewisse Öffentlichkeit involviert ist, die Informationen auch nur ansatzweise interessant erscheinen, die Öffentlichkeit den „Gegner“ irgendwie als „böse“* empfindet, ist es fast unmöglich, die Inhalte aus dem Netz zu bekommen. Sobald man es versucht, insbesondere, wenn es als „Zensur“ einer wie auch immer gearteten „bösen“* Stelle empfunden wird, verbreiten sich die Inhalte schlagartig – oft werden sie erst durch die Zensurversuche interessant. Löscht man sie an einer Stelle, werden sie an zehn weiteren wieder eingestellt. Der Kampf ist meist in wenigen Stunden verloren. Hätten die Verantwortlichen in solchen Fällen nichts unternommen, wären die Inhalte zwar weiterhin im Netz verfügbar, aber nur auf einer Seite und ohne die erhebliche Aufmerksamkeit, und somit vergleichsweise unschädlich.

In Braunschweig war ein harmloses Flashmob-Picknick auf dem Schlossplatz geplant. Beim ersten mal kamen weit unter 100 Teilnehmer. Dieser Flashmob wurde nun verboten. Durch die Mobilisierung im StudiVZ wären zwar vermutlich mehr Leute gekommen als letztes mal. Erst durch dieses Verbot aber wurde der Flashmob richtig bekannt, er ging durch fast alle größeren Onlinemedien – der Streisand-Effekt hat sich wieder mal gezeigt. Viele werden sich sicher durch das Verbot abschrecken lassen, weil sie keine Lust haben, von der Polizei zusammengeprügelt zu werden. Ich denke aber, noch viel mehr werden die jetzt richtig bekannt gewordene (erzwungene) Aussage des ursprünglichen Einladers („Bei dieser Flashmob-Aktion werden sich um 16 Uhr KEINE Picknicker auf dem Schlossplatz treffen, um NICHT gemeinsam zu picknicken, zu feiern, zu grillen, Musik zu machen, zu tanzen oder worauf man auch immer Lust hat„) erst recht als Einladung ansehen. Mit etwas Pech wird es durch die große Öffentlichkeit noch größer als die Megaparty auf Sylt. Und im Gegensatz dieser dürfte das Verbot auch und vor allem zahlreiche Leute anziehen, denen Ärger mit der Polizei nicht nur nichts ausmacht, sondern bei ihnen in die Kategorie „worauf man auch immer Lust hat“ fällt. Auf Indymedia, einer bei Linksextremisten beliebten News-Plattform, ist das Verbot prominent erwähnt worden.

Ich wünsche der örtlichen Polizei jedenfalls viel Glück. Hoffentlich kommen (auf beiden Seiten!) keine Menschen zu Schaden. Und hoffentlich lernen einige Beamte, was im Internet eine gute Idee ist – und was nicht. Ich jedenfalls freue mich über einen weiteren Beweis des Streisand-Effekts und werde mit Vergnügen in den Nachrichten verfolgen, wie viele Leute sich da nun eingefunden haben. Neben der Bekanntheit (in der relevanten Zielgruppe wohl >90%) spielt nämlich auch die Aufmüpfigkeit und Konfliktbereitschaft eine Rolle. Mal schauen, ob der Spruch, dass Deutsche sich bei einer Revolution erst eine Bahnsteigkarte kaufen, bevor sie den Bahnhof stürmen, stimmt oder nicht.

*) „böse“: Staat, Großkonzern, unbeliebter Promi, jemand der das Internet nicht versteht, jemand der etwas was im Internet beliebt ist angreift, …

Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Sonstiges, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Zensur, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , , | 2 Kommentare »

Urlaub zahlt der Steuerzahler, Dienstreisen nicht

Verfasst von Jan am 2009-07-28

Wenn eine Politikerin in den Urlaub nach Spanien fährt, bekommt sie vom Steuerzahler für den Dienstwagen über 9.000 EUR gesponsort. Wenn hingegen ein Politiker politische Häftlinge in Aserbaidschan besuchen und sich für deren Freilassung einsetzen will, muss er die schätzungsweise 2000-2500 EUR für Flug und Unterkunft selbst zahlen:

In Absprache mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke, und auf Wunsch von Aktivisten vor Ort will Tauss an diesem Dienstag nach Baku / Aserbaidschan reisen.

Hintergrund: Zwei Bürgerrechtler und Internetblogger, darunter ein ehemaliger Praktikant von Tauss, wurden vom Regime unter fadenscheinigen Begründungen aus offensichtlich politischen Gründen inhaftiert. (derstandard.at, „EU rügt Baku scharf“) Hiergegen gab es in den letzten Wochen internationale Proteste. Der „Pirat“ will mit den Inhaftierten in Kontakt kommen. Doch kurz vor Abflug kam der Hammer: Jörg Tauss, mit der Region vertraut und Mitglied der Deutsch- Südkaukasischen Parlamentariergruppe, soll nach Auffassung der Bundestagsverwaltung die Reise aus eigener Tasche bezahlen, weil sie nicht in „Zusammenhang mit seiner Tätigkeit im Forschungsausschuss“ steht. Er müsse jetzt, so heißt es von oben, ein Reiseprogramm zum Thema Bildung vorlegen. Menschenrechte genügen offensichtlich der Bundestagsverwaltung nicht als Grund für die Reise. Tauss hat deshalb jetzt seine kurzfristige „Versetzung“ in den Ausschuss für Menschenrechte erbeten und zu der Sache noch weiteren Gesprächsbedarf angekündigt: „Es kann nicht sein,“ so Tauss, „dass der Bundestag seine Flugmeilenkontingente für Bildungsreisen für Abgeordnete investiert, aber der Einsatz für Menschenrechte durch einen Bundestagsabgeordneten selbst bezahlt werden muss.“ Die Auseinandersetzung um die „Meilen für Menschenrechte“ hat jetzt erst richtig begonnen.

Hintergrundinformationen…

(Quelle: tauss.de)

Da kommt doch Freude auf. Vielleicht sollte Tauss das Ganze einfach als Urlaub deklarieren… Wer sich für die Gefangenen einsetzen will, soll Mails an ausgewählte aserbaidschanische Politiker schreiben.

Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Sonstiges, Unfair, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , | 4 Kommentare »

Kopierschutz stinkt, die Zweite (Heute: Securom, GTA4)

Verfasst von Jan am 2008-12-06

Grand Theft Auto IV (GTA 4), das neuste Spiel aus der sehr erfolgreichen GTA-Serie, wurde vielfach als supertolles Spiel gefeiert und alle haben sich darauf gefreut, dass es endlich rauskam. Doch kaum laufen die Fans in die Läden und kaufen sich für teures Geld (ca. 50 EUR) das Spiel, tragen stolz die GTA-Packung nach Hause und freuen sich schon darauf, es zu spielen, stürmen die Fans sämtliche Foren: Bei einem bedeutenden Teil der Spieler läuft das Spiel nicht. Und wieder mal ist wohl der Kopierschutz schuld, wieder SecuROM.

Um es deutlich zu machen: Ein ansonsten wohl problemlos funktionierendes, großes, bekanntes Spiel, wird vermutlich durch den Kopierschutz SecuROM unbrauchbar. Kaum ein Spiel wurde von den Fans so heiß erwartet wie GTA 4, und jetzt so eine unnötige Enttäuschung. Die ganzen „Raubkopierer“ freuen sich natürlich, denn überraschend schnell scheint SecuROM geknackt worden zu sein, sodass wieder mal nur die ehrlichen GTA-Käufer betroffen sind. Viele Cracks sollen nicht funktionieren, weil sie an den späteren Stufen scheitern, die das Spiel „kreativ“ unspielbar machen, aber es soll auch funktionierende geben. Bei vielen Spielern die GTA gekauft haben startet das Spiel aber nicht (laut Gerüchten kommt SecuROM mit einigen Grafikkarten nicht klar, weil da irgendeine Abfrage nicht den erwarteten Wert liefert), und außerdem geht das Gerücht um, dass die geknackten, SecuROM-freien Versionen deutlich schneller laufen als die legalen Original-GTA-Versionen. (Unbestätigtes Foren-Gerücht niedrigster Sorte,  aber leider denkbar.)

SecuROM hat in der Vergangenheit bereits zu widerlichen Problemen geführt und installierte sich zumindest damals recht „großzügig“. Zumindest habe ich auf einem Screenshot gesehen, dass bei der GTA-Installation darauf hingewiesen wird, dass SecuROM installiert wird. Allerdings muss man außer SecuROM noch eine Reihe weiterer Produkte installieren und aktivieren, bevor man GTA endlich spielen kann. Inwieweit die etwas mit Kopierschutz bzw. DRM zu tun haben weiß ich nicht und will es glaube ich gar nicht wissen. So oder so ist es eine Sauerei, wenn es ein Teil eines Kopierschutzes ist sogar eine völlig unnötige. Abgesehen davon wird auch die beliebte Online-Aktivierung eingesetzt, aber zumindest in einer vergleichsweise harmlosen Variante die nicht die Anzahl der Installationen beschränkt wie bei Spore.

Zum Glück habe ich keine Zeit zum Spielen, sonst würde ich mich wohl noch deultlich mehr darüber aufregen. Wenigstens nehmen deutsche Geschäfte GTA (und andere Spiele) scheinbar meist problemlos zurück (wozu sie auch verpflichtet sein dürften, wenn ein Spiel nicht läuft, egal ob es an SecuROM oder schlampiger Programmierarbeit liegt). Valves Online-Plattform Steam, welche durch das DRM das Spiel sogar problemloser zurücknehmen könnte, stellt sich allerdings quer und weigert sich bei GTA 4 genaso wie bei anderen Spielen, das Geld zurückzuerstatten.

Ich wünsche jedenfalls den Spielern viel Glück dabei, ihr Geld zurückzubekommen, und allen Verantwortlichen (dürften wohl Rockstar und/oder TakeTwo sein) einen möglichst großen Verlust durch diese Aktion. Denn wieder einmal ist durch einen Versuch, „Raubkopierer“ loszuwerden, den zahlenden Kunden sinnlos geschadet worden. Es wäre zwar schade, wenn Rockstar Entertainment (der Hersteller von GTA 4), eine eigentlich gute Spieleschmiede, daran pleite gehen würde, aber andererseits wäre es ein dringend nötiges abschreckendes Beispiel für andere. Spore hat ja wohl nicht gereicht. (Ebenfalls mit SecuROM, die Verkäufe blieben wegen Problemen mit dem Kopierschutz weit hinter den Erwartungen zurück, die „Raubkopierer“-quote war weit höher als sonst.)

Bisher war ich mir nicht sicher, ob der Kopierschutz mehr potentielle „Raubkopierer“ zu geldbringenden Kunden macht, als er geldbringende Kunden abschreckt. Auch wenn natürlich nicht klar ist, wie es bei GTA 4 ausgehen wird, bei Spore war der Fall recht eindeutig, und da hat der Kopierschutz noch nicht direkt Probleme gemacht (er hat dafür die Käufer quasi zu Mietern gemacht, die das Spiel so lange nutzen können wie es dem Hersteller gefällt). Ich denke, GTA wird es nicht besser ergehen, zumal in vielen Foren schon Spieler angedeutet haben, das Spiel zurückzugeben und sich stattdessen lieber eine SecuROM-freie Version zu „besorgen“. Allein die Tatsache, dass es auch eine (funktionierende) Konsolenversion gibt, könnte die Situation retten. Dennoch wird es dem Umsatz sicher nicht gut tun, und inzwischen bin ich mir recht sicher dass der Kopierschutz mehr zahlende Kunden abschreckt als Käufer generiert. Er wird zwar vielleicht mehr illegale Kopien verhindern als er Käufer abschreckt, aber von „nicht kopierten“ Spielen kann sich der Hersteller nichts kaufen, es zählen nur die zusätzlichen Verkäufe. Und bei weitem nicht jeder, der das Spiel nicht (sofort und einfach) kopieren kann, rennt in den Laden und kauft es.

Ebenfalls hoffe ich übrigens, dass Rockstar von SecuROM angemessenen Schadenersatz fordert und bekommt. Das könnte nämlich eine weitere unsägliche Art von Kopierschutz vom Markt verschwinden lassen und auch den Herstellern anderer Kopierschutzarten eine Lehre sein. Bisher habe ich schon bei StarForce beobachtet, wie der Kopierschutz immer restriktiver und bei den Spieleherstellern beliebter wurde, bis plötzlich keiner mehr die Spiele mit StarForce kaufen wollte und damit auch der Kopierschutz Geschichte war. Ich bezweifle, dass es SecuROM anders gehen wird.

Viel Spaß mit SecuROM wünsche ich aber den überzeugten Leuten, die behaupten wollen, dass das nur wegen der ganzen „Raubkopierer“ passiert sei. Inzwischen bin ich überzeugt, dass doch der Teil der Forentrolle recht hat, der der Meinung ist, Kopierschutz (insbesondere SecuROM) fördere illegale Kopien mehr als umgekehrt illegale Kopien Kopierschutz fördern. Kopierschutz wird vermutlich oft ohne vorher sachlich zu überlegen drübergebügelt (oder man geht vom Optimalfall aus dem Marketinggebrabbel der Kopierschutzhersteller aus), einfach weil es illegale Kopien gab, gibt und geben wird und man irgendwas dagegen tun will. Und dann tut mal halt irgendwas, egal was.

Veröffentlicht in DRM, Kopierschutz, Newskommentare, Piraten, Statische Tags, Unfair, Urheberrecht, Verbraucherrechte | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , | 7 Kommentare »

Steuerentlastungen für Kleinkinder?

Verfasst von Jan am 2008-08-13

laut ZDFheute:

hat der Wirtschaftsweise Peter Bofinger vorgeschlagen, jedem Bürger 125 Euro Steuern zurückzuzahlen. Damit könne Geringverdienern gezielt und rasch geholfen werden.

„Das wären bei einer vierköpfigen Familie immerhin 500 Euro“, sagte Bofinger dem „Tagesspiegel„. Insgesamt koste dies den Staat zehn Milliarden Euro [...]

Selbstverständlich könnte gemeint sein, dass aus den Steuern allen Bürgern dieser Betrag zur Verfügung gestellt werden soll (schließlich zahlen alle zumindest indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer), wofür die Zahlenbeispiele eigentlich sprächen. Die gewählten Worte „Steuerschecks“, „Steuerrückzahlung“, „Steuerentlastungen“, „Steuern zurückzahlen“ klingen für mich jedoch eher so, dass diese 125 EUR pro Person nur mit der Einkommensteuer verrechnet werden sollen, ebenso wie die Tatsache, dass die am wenigsten „verdienende“ Gruppe, nämlich die ALG2-Empfänger, in der Auflistung fehlen. Und da ich bei Politikern inzwischen leider nicht davon ausgehe, dass sie das tun, was gut ist, sondern das, was gut klingt aber wenig kostet, gehe ich stark davon aus, dass die zweite Variante zutrifft. (UPDATE: Und damit irrte ich mich wohl, s.u.)

Bisher hatte ich den Eindruck, dass „vierköpfige Familien“ typischerweise aus zwei Erwachsenen (die auch nicht unbedingt beide arbeiten, aber das ließe sich über das Ehegattensplitting regeln) und zwei üblicherweise nicht arbeitenden Kindern bestehen. Zudem zahlen gerade Geringverdiener nicht unbedingt mindestens 125 EUR an (Einkommen-)Steuern. Wie also derartige Steuerentlastungen gerade besonders Geringverdienern helfen sollen, ist mir ebenso unklar wie die Behauptung, dass eine vierköpfige Familie dadurch 500 EUR sparen soll.

Ich gehe daher davon aus, dass selbst wenn so etwas beschlossen würde, die wirklichen Geringverdiener nichts davon hätten, weil es dann über die (direkten, d.h. Einkommen-) Steuern geht und somit Nicht-Direktsteuerzahler nichts bzw. wenig-Steuerzahler wenig bekommen. Woduch auch die zehn Milliarden an Ausgaben rapide schrumpfen würden.

Etwas anderes wäre es natürlich, wirklich jedem Bürger 125 EUR zu spendieren, und zwar nicht mit Hilfe der Einkommensteuer. Das würde auch und vor allem denen zugute kommen, die es wirklich nötig haben (Arbeitslose, Familien mit kleinen Kindern) und wirklich den Geringverdienern helfen. Aber vor allem Erstere zählen ja heutzutage eh als wertlose, arbeitsscheue Asoziale die man möglichst schlecht behandeln muss, direkt danach kommen die, die nicht „einen angemessenen Beitrag zum wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands“ leisten, oder wie auch immer es der nächste Politiker gerne nennen würde.

Habe ich etwas übersehen oder wird da in den Medien gerade viel öffentlichkeitswirksamer verbaler Durchfall abgesondert, sei es in Form ungenauer Begriffswahl („Steuerrückzahlung“) oder mit den Behauptungen, dass es gerade Geringverdienern und vierköpfigen Familien helfen würde?

UPDATE: Mathias weist darauf hin (danke!), dass Bofinger als ein von den Gewerkschaften berufener Wirtschaftsweise vermutlich durchaus eine Rückerstattung an alle meinen könnte. Davon unabhängig ist natürlich, was die Politiker daraus machen. Das US-Konjunkturprogramm nennt das Geld auch „Steuervergünstigung“ und es richtet sich an nahezu alle Bürger (So wie ich es verstehe: Vereinfacht gesagt bekommt jeder der über 3000$ „qualifiziertes Einkommen“ im letzten Jahr hatte mindestens 300$, auch für jedes Kind gibt es je 300$, je nach Einkommenshöhe gibt es dann noch mehr oder bei hohen Einkommen weniger). Hoffen wir also, dass wenn die Politiker hierzulande so etwas beschließen, sie die vernünftige Variante bevorzugen, bei der dann die genannten Beträge doch stimmen würden.

UPDATE 2: Dieser Kommentar bei Welt.de spricht sehr eindeutig von 125 EUR für jeden Deutschen.

Veröffentlicht in Newskommentare, Politik, Statische Tags, Unfair, Unsinn | Verschlagwortet mit : , | 4 Kommentare »

Kopierschutz stinkt (SecuROM bei Overlord)

Verfasst von Jan am 2008-06-29

Ich habe mir gestern die Demo von einem Computerspiel namens Overlord heruntergeladen, welches von Codemasters herausgegeben wird. Selbst diese Demo ist jedoch mit einem Kopierschutz namens SecuROM versehen. (Nachdem StarForce so weit verschärft wurde und einen derart schlechten Ruf bekam, dass die Käufer mit StarForce geschützte Produkte boykottierten, sind die Hersteller wohl auf SecuROM umgeschwenkt. Der Hersteller SecuROM aber offenbar StarForce immer ähnlicher gemacht.) Dieser Kopierschutz verweigerte bei mir den Start – „Ein benötigtes Sicherheitsmodul kann nicht aktiviert werden.

Es war also wieder einmal allein ein Kopierschutz daran Schuld, dass ein legal erworbenes Spiel (wer es überlesen hat: Es war eine frei verfügbare Demoversion!) Probleme macht. Ein Link in der ansonsten nichtssagenden Fehlermeldung („Dieses Programm kann nicht gestartet werden (5024)“) klärt auf:

SecuROM™ has determined that a Process Explorer program is running in the background.

Das ganze gibt es noch in der Variante „some File Monitor program“ und noch vielen vielen anderen. Interessant daran war, dass ich die entsprechenden Programme längst beendet hatte. (Wie ich später erfuhr, bleiben dabei wohl Treiber im Speicher zurück.) Erst nach einem kompletten Systemneustart lief das Spiel dann endlich.

Die Fehlermeldungsseiten sind durchnummeriert, und so kann man sich auch andere Fehlermeldungen anschauen. Besonders interessant ist zum Beispiel Nummer 7001, „an emulation tool has modified your PC settings“. Wenn ich einen Emulator installiere, dann darf der Sachen verändern, im Gegensatz zu irgendeinem Kopierschutztreiber, den ich nicht haben will und dessen Installation ich nicht zugestimmt habe. Als „Lösung“ wird vorgeschlagen, manuell in der Registry bestimmte Einträge zu löschen, „um das Problem mit dem Start des Spieles zu lösen“, wobei betont wird, dass die modifizierten Einträge nicht durch SecuROM verursacht wurden, und man keine Verantwortung für Schäden übernimmt, die durch befolgen der Anleitung entstehen. Das „Problem mit dem Start des Spieles“ ist natürlich auf den Kopierschutz zurückzuführen, und zwar ausschließlich, weil die geänderten Einstellungen das Spiel sicherlich nicht beeinträchtigen.

Anonsten darf man sich zwecks Fehlerbehebung gerne an den SecuROM Support wenden. Dazu lässt man das Programm eine Analyse erstellen, welche man dann an SecuROM schicken soll. Die Analysedatei soll keinerlei persönliche Daten enthalten. Nachprüfbar ist es leider nicht, da die Datei irgendwie kodiert ist, aber in der üppigen Größe von 256 KB (ein viertel Megabyte!) könnte man problemlos alle interessanten Infos unterbringen. Und was zu persönlichen Daten zählt, ist Einstellungssache. Unter Umständen verraten ja auch Prozessnamen schon einiges, und zumindest die E-Mail-Adresse hat SecuROM ja auch (durch die Anfrage).

Diese Probleme sind umso ärgerlicher, wenn einem bewusst wird, dass sie nur durch den zusätzlichen, unnötigen Kopierschutz entstehen. Ohne Kopierschutz würde das Spiel problemlos laufen. Das dürfte auch auf die sicherlich schon existierenden geknackten Versionen zutreffen, wieder einmal sind ehrliche Käufer die Verarschten.

Mein Rechner wird normalerweise nur alle ein bis zwei Wochen wirklich neu gestartet (wofür gibt es den „Ruhezustand“ aka Suspend to Disk), und Tools wie Filemon und ProcExp nutze ich fast jeden Tag, zum Beispiel um von irgendwelchen Prozessen benutzte Dateien zu entsperren oder festzustellen, welches Programm gerade intensiv meine Festplatte zumüllt (und ihm dann ausschließlich die eine Datei wegzunehmen). Wie sich einige vielleicht schon denken können, kenne ich nun ein Spiel, welches ich mir sicherlich nicht kaufen werde, auch wenn es sonst ganz nett aussieht.

Ich bezweifle, dass auf der Packung des Spieles steht, dass das Spiel nur benutzt werden kann, wenn man Emulatoren deinstalliert, seinen Rechner genau nach Vorgaben des Herstellers einrichtet und auf sämtliche Debuggingtools verzichtet. Ich bezweifle also, dass Käufer so einer Einschränkung wirksam zustimmen. So wie ich das sehe, dürfte es sich um einen Sachmangel handeln, der eine Rückgabe des Spiels (auch nach Öffnen der Verpackung!) erlauben würde (aber ich bin kein Anwalt).

Da ich schon befürchtet habe, dass ein Kopierschutztreiber mitinstalliert werden könnte, las ich die EULAs besonders aufmerksam. Unabhängig davon, ob diese überhaupt nach deutschem Recht wirksam sind (bei Demoversionen könnte das im Gegensatz zu Verkaufsversionen der Fall sein), bezweifel ich stark die Zulässigkeit von Klauseln wie dieser:

Angesichts des dauerhaften Schadens, der Codemasters bei unzulänglicher Durchsetzung der Bedingungen dieser Vereinbarung entstünde, stimmen Sie der Berechtigung von Codemasters zu, auch ohne Kaution, sonstige Sicherheiten oder Nachweis erlittenen Schadens Wiedergutmachung in Bezug auf Verletzungen der Vereinbarung zu fordern, die über die Mittel hinausgehen können, die Codemasters unter der anwendbaren Rechtsprechung zustehen.

Wenn ich es richtig verstehe, räumt sich Codemasters das Recht ein, bei Verstößen gegen den „Vertrag“ völlig beliebige „Schadensersatzansprüche“ geltend zu machen, und zwar unabhängig davon, was denen überhaupt zusteht. Naja, in Großbritannien, wo der Gerichtsstand sein soll, ist ja so einiges möglich. Ob aber so eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Privatpersonen zulässig ist, wage ich anzuzweifeln. Zur Installation eines Kopierschutzes fand ich jedoch nichts, habe also nicht zugestimmt.

Ich habe keine Ahnung, ob und was für Treiber ohne meine Zustimmung auf meinem System installiert wurden und wie ich sie wieder wegbekomme. Laut dem nach Spielende gestarteten Process Explorer lief die eigentlich beendete Overlord.exe immer noch, und kurz danach hat sich mein halbes Windows aufgehängt, nachdem beim Zugriff auf meine mit ext2 formatierte und per Spezialtreiber eingebundene externe Platte wohl was schiefgegangen ist. Kann natürlich reiner Zufall sein (erlebt hatte ich sowas bisher nicht), könnte aber auch mit dem gerade frisch installierten Kopierschutz zusammenhängen. Und während ich den Ext2-Treiber manuell installiert habe und er sich auf meinem Rechner aufhalten darf, trifft das auf SecuROM-Treiber nicht zu. Wenn es also eine Inkompatibilität gibt, liegt die volle Schuld dafür bei SecuROM und SecuROM allein. Der Ext2-Treiber war vor SecuROM da.

UPDATE: Ein Leser hat in einem Kommentar darauf hingewiesen, dass der Kopierschutz auch noch eine Shell Extension installiert, die in bestimmten Fällen den Explorer zum Absturz bringt. Vermutlich dient die dazu, bei kopiergeschützten Spielen zusätliche Einträge im Kontextmenü anzuzeigen. Da ich darauf nicht besonders Wert lege (im Gegensatz zu einem sauberen, schnellen und stabilen System), habe ich die Dateien (Plural, es gab nämlich noch eine zweite Version, „CmdLineExt03.dll“) entfernt, und um eine Neuinstallation zu erschweren einen gleichnamigen Ordner angelegt (und noch ein wenig die Registry aufgeräumt). Mal schauen ob es hilft. Interessant ist, wie sich selbst dieses eigentlich nicht sicherheitskritische Modul mit einem unauffälligen Namen getarnt wird, statt offen und ehrlich „SecuROMContextMenu.dll“ oder so zu nehmen.

Veröffentlicht in Datenschutz, Kopierschutz, Piraten, Politik, Sonstiges, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Urheberrecht, Verbraucherrechte | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , , , , | 3 Kommentare »

Wahlfälschung in Deutschland

Verfasst von Jan am 2008-01-27

In Deutschland werden Wahlen gefälscht, und zwar schon vor dem Wahltag:

In Hannover versucht jemand, mit gefälschten Briefen die Wähler zu täuschen, die Wahl sei erst in einem Monat und nicht heute. Natürlich kann es sich um irgendeinen Idioten handeln, der einfach nur Chaos stiften will. Leider steht in den meisten Quellen nur, dass „einige Stadtteile“ betroffen sind. Es gibt aber auch genauere Angaben: Südstadt und List. Also mal schnell geschaut, welche Partei dort führend ist. Bingo: SPD und Grüne. Daraus allein kann man noch nichts ableiten, denn das gilt im Großteil der Stadt, doch es gibt auch Stadtteile, in denen CDU/FDP genauso deutlich führen. Falls es sich also nicht nur um einen (äußerst dämlichen) Streich handelt, der irgendeine Art von Chaos verursachen soll, sondern die Briefe mit Fälschungsabsicht verschickt wurden, düften Anhänger von CDU oder FDP dahinter stecken.

In Frankfurt, Hessen sind wohl Wahlbenachrichtigungen nicht angekommen. Laut dem TAZ-Artikel geht das Gerücht um, dass dies absichtlich und gezielt in einem Stadtteil mit einem hohen Anteil von Grünwählern geschah, was bedeuten würde, dass den Grünen geschadet werden soll.

Hinter dem größten bekanntgewordenen Wahlfälschungsskandal in der BRD steckte übrigens die CSU. Und nur, weil es klare Beweise gab, wurde auch nachgeprüft. Die Schuldigen bekamen am Ende Bewährungsstrafen.

Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Newskommentare, Piraten, Politik, Statische Tags, Unfair | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , | Kommentar schreiben »

Freunde und Helfer

Verfasst von Jan am 2007-12-04

Die Polizei sollte eigentlich die Rechte der Menschen schützen und den Menschen helfen, wo es nur geht. Leider sind in letzter Zeit gehäuft Fälle aufgetaucht, wo die Realität „etwas“ anders aussah.

Fangen wir mal mit einem von der MDR-Sendung „Fakt“ recherchierten Fall an. (Zu Bedenken ist, dass solche Sendungen gerne übertreiben und man sich also auch bei den öffentlich-rechtlichen nicht unbedingt auf die Neutralität der Recherche verlassen kann. Allerdings bezweifle ich, dass eine solche Sendung bedeutende Fakten dazuerfindet und sehe sie als ausreichend verlässliche Quelle an. Zur Sicherheit möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich nur die Informationen aus dem Fakt-Beitrag verarbeitet und nicht selbst tiefgreifend recherchiert habe.)

In Bayern ist man verdächtig, wenn man sagt, dass die für den Papstbesuch ausgegebenen 40 Millionen hätten sinnvoller genutzt werden können. Wenn man sich schon so äußert, ist doch auch völlig klar, dass man das Geburtshaus des Papstes mit blauer Farbe bespritzt hat, oder? Und jemand, der so eine schreckliche Tat begeht, ist ein gemeingefährlicher Terrorist, dessen Haus sofort mit einem SEK (15 Mann in schussicheren Westen und mit MP5s) durchsucht werden muss – völlig klar, oder? Aber die eigentliche Härte kommt noch (als ob es schon nicht genug wäre, eine Familie mit einem SEK aufzumischen, nur weil der Familienvater seine weder extremistische noch sonstwie „bedenkliche“ Meinung geäußert hat). Die völlig verängstigten Kinder (6 und 10 Jahre als) werden erstmal von ihren Eltern getrennt und von den Polizisten in Kampfausrüstung ausgefragt. Aber das ist immer noch nicht das Schlimmste: Als die Mutter gesagt hat, dass sie von der Situation ziemlich überfordert ist, hat der Polizist endlich mal zugegeben, wozu solche Maßnahmen wirklich dienen:

„Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.“

Die Polizei gibt also offen zu, dass sie solche Durchsuchungen mit dem Ziel durchführt, Menschen einzuschüchtern und ihrer Grundrechte (z. B. Aussageverweigerungsrecht) zu berauben. Nicht, dass diese Information was neues ist, allerdings ist es wohl das erste Mal, dass ein Polizeibeamter das zugibt.

Noch nicht genug? Na dann weiter. Nachdem die Band „Mono für alle!“ für ihren Song „Amoklauf“ vom BKA überwacht und fertiggemacht wurde, hat sie sich einen Anwalt genommen. Die Wohnräume dieses Anwalts wurden nun durchsucht, angeblich wegen Begünstigung in einem anderen Verfahren. Neben der naheliegenden, aber nicht nachweisbaren Vermutung, dass diese Durchsuchung eine Strafaktion für die Verteidigung der Band sein könnte, finde ich aber besonders bemerkenswert, wie die Hausdurchsuchung verlief (Quelle ist der oben verlinkte Heise-Artikel):

Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.

So sieht also ein Rechtsstaat aus.

Zum Abschluss möchte ich noch den Bericht eines Bloggers über seinen Aufenthalt in London und seine dortigen Erlebnisse mit den Sicherheitsbehörden erwähnen. Der Bericht zeigt, wie Menschen mehr Angst davor haben, von Polizisten grundlos erschossen zu werden, als vor Terrorismus. Wie „verdachtsunabhängige“ Stichproben bei jedem, der fotografiert durchgeführt werden. Inklusive gründlicher Protokollierung des Aussehens, trotz dutzender Überwachungskameras übrigens. Von geheimen Verboten. (Nur mit Blitz fotografieren ist laut Schild verboten, in Wirklichkeit sind aber alle Fotos verboten und das Verbot dient dazu, dass man die Fotografierer, die ja sicher Terroranschläge vorbereiten, drankriegen kann.) Inklusive verdachtsunabhäniger Durchsuchung – sehr sinnvoll, schon allein wegen der interessanten Zufallsfunde (nach Aussage des Polizisten!). Wem das nicht gefällt, der wird festgenommen, denn verdachtsunabhängige (aka grundlose) Durchsuchungen darf die Polizei in Großbritannien immer machen. Schön, oder? Und wenn Schäuble so weitermachen kann, wird es hier bald mindestens genauso schlimm sein.

Na, immer noch nicht genug? Es ist genug für alle da:

Nachdem bekannt wurde, dass ein Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln geplant gewesen war (die „Täter“ hatten die Pläne längst aufgegeben) und sich einer der Amoklaufplaner nach einem Verhör das Leben genommen hatte, wurde der „Komplize“ verhört. Die Eltern durften eine Hausdurchsuchung ergehen lassen – sie hatten ja auch „freiwillig“ zugestimmt – es gab nämlich keinen Durchsuchungsbeschluss. Der nette Polizist hat den Eltern einfach erklärt:

Zwar gebe es noch keinen Durchsuchungsbefehl, aber der würde dann das ganze Haus betreffen, falls sich die B.s weigern sollten, die sofortige Zimmerdurchsuchung zu tolerieren.

Super – entweder ihr lasst uns freiwillig rein, und wir verwüsten nur das Zimmer von eurem Sohn, oder ihr besteht auf eurem guten Recht, und zur Strafe dafür verwüsten wir euer Haus. Soviel zum Thema „freiwillig“. Nochmal zur Erinnerung: Gegen die Eltern bestand kein Tatverdacht, und die Polizei sollte eigentlich die Bürger schützen, und nicht rechtswidrig bedrohen. Und auch wie die Durchsuchung ablief, lässt einen daran zweifeln, dass man in einem Rechtsstaat lebt. Die Polizei hat das Zimmer komplett verwüstet:

Nachdem die Spürhunde und der eigens aus Düsseldorf angeforderte Kampfmittelräumdienst Robins Zimmer „durchsucht“ haben, ist es unbewohnbar. Sogar die Deckenverkleidung und der Fußboden sind herausgerissen.

Ach ja, stille und ausgeglichene Menschen, die gerne Lesen und Heavy Metal hören, sollten sich in Acht nehmen – denn sie passen in das klassische Raster eines potentiellen Amokläufers. Interessant, dass von „Killerspielen“ nicht die Rede ist, dafür aber vom Lesen. Es ist wohl populärer, zu behaupten, dass die bösen „Killerspiele“ an einem Amoklauf schuld seien, als solche Behauptungen über die guten Bücher von Plato oder Nietzsche aufzustellen. (Das war übrigens die Lieblingslektüre von Sturmgeist89 (siehe hier unten links) aka NaturalSelector89 aka Pekka-Eric Auvinen – dem Amokläufer, der im November 2007 in der Jookla-Schule in Tuusula, Finnland acht Menschen tötete. Freundlicherweise hat die Welt bei ihrer Übersetzung übrigens den Bücherteil weggelassen!)

Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Jugendschutz, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Unfair, Unsinn, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , | 1 Kommentar »

Weniger ist mehr

Verfasst von Jan am 2007-12-03

Die USA möchten die Genfer Konventionen „ergänzen“. Insbesondere, weil diese nicht mehr zeitgemäß seien – es würden Regelungen zum Umgang mit „feindlichen Kombattanten“ fehlen. Könnte vielleicht auch ein klein wenig daran liegen, dass die USA diesen Begriff frisch erfunden haben, um sowohl das normale Strafrecht, als auch das Kriegsrecht mit den Genfer Konventionen zu umgehen. Die neuen Regelungen sollen dann natürlich nach Meinung der USA die bisherige menschenrechtswidrige Behandlung der „feindlichen Kombattanten“ legalisieren. Was nicht passt, wird passend gemacht. Ich hoffe nur, dass andere Staaten da nicht mitspielen. Die einzige akzeptable Ergänzung zu diesem Thema wäre: „Jede gegen ihren Willen festgehaltene Person, die nicht als kriegsgefangen angesehen wird, muss entweder der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit des gefangennehmenden Landes im Rahmen der dort allgemein gültigen Gesetze und der Menschenrechte unterliegen, oder wie ein Kriegsgefangener behandelt werden.“ Alternativ könnte man natürlich festlegen, dass es keine feindlichen Kombattanten, sondern nur Kriegsgefangene gibt. Aber mit diese Lösung hätten die Amis ihre Extrawurst – nur nicht so, wie sie es gerne hätten, sondern menschenrechtskonform. Die „Ergänzung“, wie sie wohl vorgesehen ist, kann nur nach dem Motto „Weniger ist mehr“ betrachtet werden – wozu man noch passend nach Orwell ergänzen sollte: „War is Peace; Freedom is Slavery; Ignorance is Strength.“

Allerdings muss man leider nicht so weit weg gehen, um derartige Bemühungen zu finden, hierzulande sieht es wohl nicht viel besser aus:

Die SPD will jetzt im Grundgesetz ein Grundrecht auf Informationsfreiheit einführen. Eigentlich bedeutet Informationsfreiheit, dass Behörden etc. viele ihrer Akten offenlegen müssen. Der Wortlaut deutet eher darauf hin, dass im Grundgesetz ein Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Kommunikation über das Internet verankert werden soll, insbesondere was Eingriffe in das bereits vom Bundesverfassungsgericht abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (auch bekannt als Datenschutz) betrifft. Die SPD will sich damit als Bürgerrechtspartei profilieren – nachdem sie (obwohl einige SPD-Abgeordnete Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit hatten) die Vorratsdatenspeicherung abgenickt hat und das BKA-Gesetz unterstützt.

Neue Regelungen seien ja auch soo dringend nötig, weil das Grundgesetz nicht genug auf das Internet zugeschnitten sei. Ich sehe da kein großes Problem: So sagt z. B. Art. 10, dass das Fernmeldegeheimnis unverletzlich sei. Darunter dürfte auch das Internet fallen. Und die Unverletzlichkeit der Wohnung ist auch geklärt. Warum es sich bei der „Online-Durchsuchung“ ein großartig anderer Sachverhalt ergeben sollte als bei einer konspirativen (geheimen) physikalischen Durchsuchung, bei der die Unterlagen durchwühlt werden, weiß ich nicht. Ich sehe also keinen Grund für irgendwelche Änderungen.

Mir (und nicht nur mir) drängt sich daher ein unangenehmer Verdacht auf: Da die bisherigen Regelungen die Grundrechte auch im Internet sehr gut schützen (in den Augen gewisser Politiker sogar zu gut), soll jetzt nicht nur eine extra Regelung für moderne Kommunikationsmaßnahmen getroffen werden, die die Grundrechte stark einschränkt, sondern diese auch noch als extreme Verbesserung der Grundrechte verkauft werden. Es wundert mich, dass die CDU nicht genau so einen Plan verfolgt. Wenn es wirklich so sein sollte, wäre es eine ziemliche Dreisitigkeit, Bürgern Einschränkungen als Ergänzungen zu verkaufen. Die CDU würde sowas wohl gerne mitmachen (eventuell erst, nachdem als „Kompromiss“ andersowo „im Gegenzug“ Datenschutz abgebaut wurde).

Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit: Die SPD will wirklich den Datenschutz stärken – beziehungsweise eher den Eindruck erwecken, sie wolle es. Denn wenn sie wirklich die Freiheitsrechte fördern wollte, hätte sie die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, Schäuble offen als verfassungsfeindlich bezeichnet, seinen Rücktritt gefordert und die Onlinedurchsuchung und das gesamte neue BKA-Gesetz aufs Schärfste zurückgewiesen. Da sie all dies nicht getan hat, wäre ein Versuch, mehr Bürgerrechte im Grundgesetz zu verankern, nicht mehr als eine dreiste Lüge.

Dennoch wäre es natürlich eigentlich wünschenswert, ein Grundrecht auf Informationsfreiheit explizit einzuführen, um deutlich zu machen, dass es das wirklich gibt und sich alle daran zu halten haben. Allerdings dürfte es schwer sein, die dann sicher ebenfalls neu entstehenden Eingriffsbefugnisse so zu gestalten, dass sie nicht die bestehenden Grundrechte verletzen. Und bevor das passiert, doch lieber so wie bisher.

Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, USA, Unfair, Unsinn, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , , , , , , | 3 Kommentare »

Hoffnungsschimmer: Gerichte

Verfasst von Jan am 2007-11-29

Die Gewaltenteilung scheint zu funktionieren. In den letzten zwei Tagen haben Gerichte knapp ein halbes Dutzend Entscheidungen produziert, die irgendeine Art von verfassungswidrigem, unfairen, totalitären oder hirnrissigem Riesenunsinn verhindert haben. Ich sehe mich in meiner Meinung bestätigt, dass die Gerichte das einzige sind, was uns vor der inzwischen Amok laufenden Legislative und Exekutive schützt. Wenn da auch noch was schief geht, wars das mit Demokratie, Freiheit und Vernunft. Zu den einzelnen Entscheidungen:

Die „militante gruppe“ („mg“) ist keine Terrorvereinigung. Die mg hat ab und zu ein paar Autos von Organisationen, die ihr nicht passten (wie z. B. die Bundeswehr) angezündet. Da §129a StGB („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) Sachen wie Mord, Entführung oder eben auch gemeingefährliche Brandstiftung, die dazu geeignet ist, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, Behörden zu nötigen oder politische, verfassungsmäßige, wirtschaftliche oder soziale Strukturen zu schädigen (wobei dann eine erhebliche Schädigung eines Staates oder einer internationalen Organisation nötig wäre) vorraussetzt, und diee Ansprüche bei reinem Vandalismus nicht erfüllt sind, hat das BGH klar gemacht, dass die Ermittlungsbehörden hier viel zu weit gegangen sind (z. B. wurde ein Soziologe vollüberwacht, weil in seinen Abhandlungen die gleichen Wörter wie in den Bekennerschreiben vorkamen). Durch das Urteil wurden hohe Maßstäbe an die Anwendung des §129a gestellt, sodass der Einsatz dieses bisher als Gummiparagraph angesehenen Paragraphen als Universalkeule gegen alles, was der Polizei nicht passt, vielleicht nachlassen könnte.

Der BND muss einem bespitzelten Journalisten Akteneinsicht gewähren. Mal abgesehen davon, dass der BND Journalisten gar nicht bespitzeln sollte, ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr zu begrüßen. Damit wird dem BND klargemacht, dass auch er sich an die Gesetze halten muss und eben nicht machen darf, was er will.

Die Musikindustrie in den USA muss für ihre überhöhten Schadensersatzforderungen jetzt Belege liefern. Erfreulich, dass ein Richter jetzt endlich einsieht, dass 750 Dollar Entschädigung pro kopiertem Musikstück nicht unbedingt angemessen sind.

Auch die Pläne der US-Regierung, mal zu schauen, was die Bürger für Bücher bei Amazon kaufen, sind jetzt durch ein Gericht verboten worden. Was die Bürger lesen, geht die Regierung nämlich einen feuchten Dreck an, da mit solchen Daten leicht herausgefunden werden kann, wer welche politische Einstellung hat, und solche Listen können dann schnell zu Repression eingesetzt werden.

Zwar (noch) kein fertiger Gerichtsbeschluss, aber immerhin: Der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hält die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig – kein Wunder bei einer Maßnahme, die komplett überwacht, wer mit wem kommuniziert.

Es wäre schön, wenn kein Gericht nötig wäre, um solchen Irrsin zu blockieren. Sowas sollte gar nicht erst entstehen.

Ergänzung: Und das BKA darf auch nicht einfach mal sämtliche Post an eine Redaktion auf Bekennerschreiben durchsuchen, auch nicht bloß anhand äußerer Merkmale – so zumindest ein BGH-Richter, leider nur in einer nicht verbindlichen „rechtlichen Anmerkung“, sodass das BKA sich daran wohl nicht weiter stören wird.

Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, USA, Unfair, Unsinn, Urheberrecht, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , , , , , , | 5 Kommentare »

Urheberlobbyrecht

Verfasst von Jan am 2007-11-14

Eigentlich wollte ich kommentieren, wie in England zugunsten der Urheberrechteinhaber die Behörden Urheberrechtsverletzungen jetzt verfolgen müssen und die Grundrechte auf eklatante Weise eingeschränkt werden (Durchsuchungen ohne richterlichen Beschluss). Aber das ist ja nichts besonderes, in England, wo die Polizei willkürlich Hausarrest und ähnliche Schikanen erlassen kann, oder einfach Verdächtige ohne richterlichen Beschluss vier Wochen (bald: 8 Wochen) lang einsperren darf. (Zum Vergleich: In Deutschland muss ein festgenommener Verdächtiger bis zum Ende des auf die Verhaftung folgenden Tages freigelassen werden, wenn der Haftrichter in dieser Zeit keine U-Haft anordnet.)

Einen Tag, nachdem ich mich über diese verrückte Regelung in England aufgeregt habe (ich mir aber dachte „was solls, es ist längst bekannt dass dort ein Grundrecht nach dem anderen abgeschafft wird“) lese ich diese Nachricht: In Deutschland ist noch schlimmerer Unsinn geplant: Hier sollen sogar die Urhebervertreter selbst schnüffeln dürfen! (Achtung, der verlinkte Gulli-Artikel ist teilweise übertrieben, Geschäftsräume genießen einen geringeren Schutz als Wohnräume.) Da hat es die Urheberlobby wieder mal geschafft, Gesetze, die nur ihren eigenen Interessen dienen, durchzubekommen. Doch statt wie üblich nur auf sämtlichen Verbraucherrechten herumzutrampeln, geht dieses Gesetz gleich noch einen Schritt weiter, und erlaubt es nicht Behördenvertetern, sondern Vertretern privater Vereinigungen einen Grundrechtseingriff!

Es scheint sich zwar in beiden Fällen nicht um private Wohnungen zu handeln, sondern „nur“ um gewerblich genutzte Räume (die einen schwächeren Schutz genießen als Wohnungen), aber dennoch handelt es sich um einen schweren Eingriff – und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Musikindustrie versucht, ein Recht auf eigenmächtige Wohnungsdurchsuchungen durchzusetzen.

Und, immer noch nicht genug? Na dann gibt es einen noch widerwärtigeren Nachschlag:

Die Polizei lässt die Rechner von vermeintlichen „Raubkopierern“ von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) untersuchen. Ein besseres Beispiel von „den Bock zum Gärtner machen“ gibt es wohl nicht. Private Firmen, die ein direktes Interesse daran haben, das illegale Kopien gefunden werden, bekommen also die Beweismittel frei Haus geliefert (wohl ohne dass die Polizei eine Kopie davon machen würde), und können damit machen was sie wollen. Neben der offensichlichen Möglichkeit, Beweise zu manipulieren, können sie auch alle Daten der Festplatte lesen – private E-Mails, geheime Geschäftsdaten, etc. – nur auf Basis eines von der GVU geäußerten (und ab und zu falschen) Verdachtes. Die Beweismittel werden dadurch für ein eventuelles Strafverfahren übrigens unbrauchbar (da hier die Unschuldsvermutung gilt und ein Unterschieben von Beweisen aufgrund des „Bock als Gärtner“-Problems nicht ausgeschlossen werden kann) – für ein Zivilverfahren soll es aber wohl trotzdem reichen, und die Problematik der privaten Daten, die die GVU – also eine private Interessenvereinigung! – absolut nichts angehen, bleibt bestehen.

Wenn die Polizei die Beweise nicht auswerten will, dann soll sie eben keine Hausdurchsuchungen wegen Bagatelldelikten machen (und Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen sind ein Bagatelldelikt, auch wenn die Contentindustrie gerne das Gegenteil behauptet – Diebstahl in seinen harmloseren Formen wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstafe bestraft – wer z. B. Schlösser knackt riskiert zehn Jahre -, private Urheberrechtsverletzungen sind mit höchstens drei Jahren Freiheitsstafe bedroht). Die Staatsanwaltschaften merken langsam sogar, dass sie nur ausgenutzt werden, um an die Adressen der Filesharer zu kommen und werden langsam weniger kooperativ. Warum dann gerade solcher Unsinn gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die Belastung der Strafverfolgungsorgane wird jedenfalls nicht sinken, wenn man der Contentindustrie bereitwillig zuarbeitet.

Es würde mich übrigens interessieren, ob eine solche Weitergabe nicht strafbar ist (sie sollte es auf jeden Fall sein). Sie ist aber auf jeden Fall ein Grund, in Zukunft auf starke Festplattenverschlüsselung zu setzen. Und vielleicht noch eine schlecht oder gar nicht verschlüsselte Partition mit einer möglichst destruktiven Exploitsammlung für jeden existierenden Viewer bereitzuhalten.

Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Internet, Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Urheberrecht | Verschlagwortet mit : , , , , , , , | Kommentar schreiben »

Fingerabdrücke im Pass – Lügen und Betrug

Verfasst von Jan am 2007-11-06

Dieser Tagesspiegel-Artikel beinhaltet interessante Informationen zu den Fingerabdrücken im Pass:

Bereits im Oktober wurden die sogenannten „Fingerprint-Sets“ ans Bürgeramt geliefert. [...] Insgesamt 58 der zigarettenschachtelgroßen Scanner hat Fachbereichsleiter Ronald Schäfer in sein Amt geliefert bekommen – für jeden Mitarbeiter einen.

Diese elektronischen Scanner dürften nicht grade billig gewesen sein. Und warum sollte man nur ein paar Stück pro Amt anschaffen und ein paar Mitarbeiter haben, die sich primär um die Pässe kümmern, während die Mitarbeiter ohne Gerät eben die anderen Anfragen bearbeiten? Nein, es wird lieber verdammt viel Geld für unnötiges Gerät ausgegeben. Das bestärkt den schon lange bestehenden Verdacht, dass da einiges unsauber gelaufen ist und Otto Schily Biometrie-Firmen äußerst lukrative Aufträge bescheren wollten, um sich so ebenso lukrative Aufsichtsratsposten zu sichern. Zahlen darf das jeder, der einen Pass beantragt: 59 Euro kostet er inzwischen.

Interessant ist auch, dass Diplomatenpässe aus Sicherheitsgründen nicht mit den RFID-Chips versehen sind, die normale Pässe beinhalten. Obwohl diese Chips ja angeblich absolut sicher sind und deswegen keiner Angst haben muss. Ob der BKA-Präsident seinen Pass in einer abschirmenden Spezialschutzhülle trägt oder nicht, wird wohl nicht so schnell geklärt. Aber ich befürchte, dass an der Meldung etwas dran sein dürfte, und das Dementi der Versuch ist, den Schaden durch Lügen zu begrenzen.

Der Nutzen ist ohnehin umstritten:  350 ge-/verfälschte und Pässe in fünf Jahren. Auch wenn man dabei eine Dunkelziffer annimmt – sind ein paar Hundert gefälschte Pässe den Aufwand wert? (Zumal es auch ohne Chips schon deutlich leichter zu fälschende ausländische Pässe geben dürfte.) Die Terroristen vom 11. September hatten übrigens größtenteils ganz normale, gültige Pässe. Die Fingerabdrücke hätten sie also auch nicht aufgehalten.

Veröffentlicht in Datenschutz, Demokratie, Grundrechte, Lobbyismus, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Überwachungsstaat | Verschlagwortet mit : | 2 Kommentare »

Wir leben nicht mehr in einem freien Staat…

Verfasst von Jan am 2007-11-06

…sondern in einem sicheren. Zumindest laut der Aussage eines Polizisten, der gerade mit einer nicht gerade zimperlichen Hausdurchsuchung einem unschuldigen frisch verheirateten Ehepaar die Flitterwochen versaut hatte. Nur weil sie orientalisch aussahen und Nachts ohne Auto irgendwo anreisten.

Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Sonstiges, Unfair, Überwachungsstaat | Kommentar schreiben »

Blut-Domains

Verfasst von Jan am 2007-11-06

Blutdiamanten dürften hinreichend bekannt sein: Es handelt sich um oft von Zwangsarbeitern geschürfte Diamanten, mit denen völkerrechtswidrige Kriege und menschenverachtende Diktaturen finanziert werden. An ihnen haftet also sprichwörtlich das Blut vieler Menschen. Jetzt gibt es aber ein neues Phänomen: Blut-Domains.

Google (Motto: „Don’t be evil“…) hat eine chinesische Kurzdomain „g . cn“ bekommen. Golem schreibt: „Wie Google zu der kurzen Domain kam, ist unklar“. Mir ist es nicht so unklar. Google hat mit China in Sachen Zensur voll kooperiert. An dieser Domain haftet also vieleicht nicht direkt das Blut von Menschen, aber zumindest das der Grundrechte.

Spätestens wenn Yahoo „y . cn“ bekommt, ist der Name Blutdomain gerechtfertigt. Denn mit direkter Hilfe von Yahoo wurde in China bereits ein Dissident verhaftet.

Veröffentlicht in Demokratie, Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Statische Tags, Unfair, Zensur | Verschlagwortet mit : , , , , , , , , | Kommentar schreiben »

Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

Verfasst von Jan am 2007-10-25

Sicherheitsexperten sollen ihre Arbeit gut dokumentieren, dann machen sie sich vermutlich nicht nach dem Hackerparagraphen strafbar. Soweit ein Expertengutachten eines Sicherheitsinstituts.

Wer also nicht anhand einer umfangreichen Dokumentation beweisen kann, dass er die Tools nicht „bösartig“ einsetzt, muss wohl damit rechnen, sich strafbar zu machen. Die Staatsanwaltschaft muss also keine Schuld mehr beweisen, sondern man selbst die eigene Unschuld. Schöner Rechtsstaat.

Diese Regelung dürfte vor allem diejenigen treffen, die nicht hauptberuflich mit solchen Tools arbeiten, aber trotzdem lernen wollen, wie Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um sich zu schützen. Ohne das – recht eindeutig „böse“ Haxx0r-T00l – Cain hätte ich wohl nicht so schnell gelernt und verstanden, wie SSL (https) funktioniert, was für Angriffe möglich sind und wie man sich schützt. Sicherheitsfirmen hingegen dürften grade so fein raus sein – eigentlich sollten Gesetze nicht nur die Interessen von Firmen, sondern auch und vor allem die von Privatpersonen schützen.

Auch bei der „Ausnahme“ bei guter Dokumentation handelt es sich aber um eine Grauzone. Wie ein Richter entscheidet, der keine Ahnung von der Materie hat, steht in den Sternen, es ist jedoch anzunehmen, dass der Staatsanwalt (der vielleicht auch keine Ahnung außer „Hackertoolz=pöhße“ hat) ihm einreden kann, was er will. Und während ein Mitarbeiter einer offiziellen, legalen Firma wohl eher nicht verknackt wird, weil er seiner Arbeit nachgeht, sieht es bei jemandem, der sich nur zum Spaß mit dem Thema beschäftigt, wohl schon anders aus. Da dürfte die Aussage eines Staatsanwaltes „der hat Hackertools, und das sind Programme, mit denen man Onlinebanking-Daten klauen kann“ reichen. Es lebe der Rechtsstaat.

Veröffentlicht in Grundrechte, Internet, Newskommentare, Piraten, Politik, Polizeistaat, Statische Tags, Unfair, Unsinn, Verbraucherrechte, Zensur | Verschlagwortet mit : , , , | Kommentar schreiben »

Bahnwahn

Verfasst von Jan am 2007-10-12

„Allein die GDL für Streik-Chaos verantwortlich“

Pressemitteilung der DB

Stimmt das? Nun, es ist fast richtig, wenn man ein Wort tauscht:
Allein die Deutsche Bahn für Streik-Chaos verantwortlich

So stimmt es schon eher. Natürlich ist die Bahn nicht allein Schuld, aber ich finde es interessant, mit welcher Vehemenz sie behauptet, dass nur die GDL schuld ist. Meist gilt: Je „lauter“ (extremer) etwas behauptet wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Lautstärke der Behauptung über den mangelnden Wahrheitsgehalt hinwegtäuschen soll – so auch hier. Die GDL befindet sich in einem rechtmäßigen Streik. Sie hat ihn rechtzeitig angekündigt (was mich nach den Klageaktionen der Bahn übrigens sehr überrascht). Die GDL hat das Recht, „Chaos zu verursachen“ – auch wenn dafür diesmal wohl eher die Bahn verantwortlich war (wenn auch natürlich nicht allein).

Ich musste heute von Frankfurt nach Darmstadt und wieder zurück. Daher habe ich gestern abend die kostenlose Streikhotline der Bahn (08000996633) angerufen, da erfuhr ich, dass im Gegensatz zum letzten Streik diesmal keine freie Zugwahl gelte, wenn ein Zug ausfällt (beim letzten Streik konnte man frei wählen, welchen Zug man nimmt, selbst wenn vielleicht der eigene Zug fuhr) – Ausnahmen müssen vor Ort entschieden werden.

Ich bin früher aufgestanden, um den IC um 8:20 nehmen zu können, falls die Regionalbahn um ca. 8:35 ausfällt (oder es doch möglich ist, jeden Zug zu nehmen). Laut Anzeigetafel sollte die RB fahren, und auf Nachfrage bekam ich von mehreren Mitarbeitern die Auskunft, dass der IC tabu ist, selbst wenn der eigene Zug ausfällt! Nachdem ein Mitarbeiter mir sagte, dass die Anweisung „letzte Nacht von Oben, und zwar nicht von Normal-Oben, sondern ganz Oben“ kam, vermutete ich, dass die Bahn das wohl so mache, um die Kunden zu verärgern und gegen die GDL aufzuhetzen. Der Mitarbeiter stimmte dem auch zu, und ich denke, es spricht genug dafür, dass es so ist: In der Nacht frische Anweisung offenbar von oben (das Verhalten der anderen Mitarbeiter deutete auch auf sowas hin, sollte also stimmen), Unterschied zum letzten Mal, widersprüchliche Angaben und abgeschaltete Anzeigetafeln (siehe unten) und natürlich die Bestätigung des Mitarbeiters.

Nachdem dann 3 Minuten vor der geplanten Abfahrt die RB doch ausfiel (warum wollte ich wohl den IC nehmen?), empfahl mir einer der Mitarbeiter, auf die nächste RB um 9:06 zu warten (aber sicher, nur damit die auch 3 Minuten vor Abfahrt gestrichen wird) – ich ging lieber zu den S-Bahnen und tatsächlich – die fuhren. An der Anzeigetafel stand jedoch, dass keine Zuganzeige möglich sei – mit den heutigen Mitteln (automatische Zugverfolgung etc.) sollte es ja wohl möglich sein zu ermitteln, welche Züge in den nächsten 20 Minuten fahren, daher könnte auch das möglicherweise Taktik gewesen sein.

Aus der S-Bahn rief ich vom Handy die kostenlose Streikhotline an. Dort wurde mir erzählt, natürlich dürfte ich bei Ausfall meines Zuges einen anderen Zug nehmen, am Bahnhof wäre mir Unsinn erzählt worden (obwohl ich mehrere Mitarbeiter gefragt habe). Auf dem Rückweg (man hat ja Zeit in der Straßenbahn, der Akku hält lange und die Nummer ist kostenlos) habe ich nochmals per Handy nachgefragt – selbstverständlich könnte ich bei einem Zugausfall den nächsten Zug nehmen, egal welcher Preisklasse. Aha. Also ist die Auskunft der Hotline wohl zumindest reproduzierbar. Am Bahnhof sah ich, dass ich wohl 10 Minuten auf die S-Bahn warten würde, wenn sie kommt, die Schlange am Infoschalter war zu lang, also das Sicherheitspersonal, welches teilweise auch Fahrkarten kontrolliert, gefragt – natürlich dürfe ich nicht jeden Zug nehmen, wenn mir so ein Unsinn an der Hotline erzählt würde, dann hätte ich mir den Namen aufschreiben müssen, damit ich mich dann beschweren könnte, „wenn sie mich schreiben würden“. Super – das „Bodenpersonal“ gibt also ebenfalls reproduzierbar von sich, dass man bei einem streikbedingten Zugausfall nicht den nächsten Zug, egal welcher Art, nehmen darf. Begründet wurde das damit, dass der Fernverkehr ja nicht betroffen sei (aha, wenn also die Fernverkehrszüge fahren, darf ich sie, weil sie fahren, nicht nehmen…) – bei einem anders verursachten Ausfall (Zug defekt etc.) wäre es wohl anders. Ein weiteres Indiz, dass wohl nur die Fahrgäste verärgert werden sollen. Wenn die Bahn sich beim Streik auf „höhere Gewalt“ beruft, sollte sie doch *mindestens* die im Fall höherer Gewalt geltenden Regeln anwenden…

Die Saft-, Wasser-, Croissants- und Gummibärchenverteiler sollen wohl dazu beitragen, dass die Bahn als toller Servicebetrieb dargestellt wird, der alles dafür tut, das grausame, nur von der unverantwortlichen GDL verursachte Übel zu mildern, gegen das die Bahn nichts tun kann. Das ist auch der Tenor in der Presseerklärung - die GDL sei allein für alles verantwortlich, und nicht etwa die Bahn, die sich weigert, unbürokratisch Ausweichzüge anzubieten und wohl alles daran setzt, die Situation im Verborgenen zu verschlechtern, um die Unterstützung der GDL in der Öffentlichkeit zu untergraben. Tja, ich hab ein Croissant in mich hineingestopft, den Saft getrunken und die Gummibärchen gemampft (hoffentlich verursachen die Verteilaktionen wenigstens ordentlich Kosten), meine Meinung geändert hat es aber nicht gerade.

Die „fehlenden“ Notfahrpläne hingegen empfand ich als große Erleichterung. Obwohl die Bahn entgegen ihrer Behauptungen sicherlich etwas hätte machen können, wenn sie gewollt hätte, war der Verkehr ohne Notplan doch deutlich besser als letztes Mal, wo es einen Notplan gab. Die Behinderungen hielten sich für mich wirklich extrem in Grenzen.

Ich finde es allerdings erschreckend, dass das Streikrecht derart unterwandert wird – zuerst das gerichtliche Verbot von Streiks im Güterverkehr, wo der Streik die Bahn wirklich treffen und die Fahrgäste weitgehend verschonen würde, dann die Verpflichtung von eigentlich streikenden Zugführern zu „Notdiensten“ – d. h. ein Streikverbot für diese Personen. Dass ein Gericht auch noch eine Einstweilige Verfügung dagegen wegen mangelnder Dringlichkeit abgelehnt hat, ist eine Frechheit – was soll noch dringlicher sein, als ein gerade (zum Zeitpunkt des Urteils) laufender und in ein paar Tagen wieder anfangender Streik? Die GDL sollte die bei der Bahn beliebte Taktik einsetzen, bei vielen Gerichten so lange zu klagen, bis eines die Einstweilige Verfügung erlässt. Außerdem hoffe ich stark, dass bald ein Gericht die Streiks im Güter- und Fernverkehr wieder erlaubt und die GDL dann sofort zuschlägt, ohne der Bahn wieder eine Chance zu geben, ein Verbot zu erwirken. Und dann soll die Bahn ruhig mal versuchen, den gewerblichen Kunden zu erklären, dass an dem Chaos nur die GDL schuld ist – die lassen sich nämlich nicht mit ein paar Trinkpäckchen abspeisen. Mal schauen, ob dann auch gezielt Beförderungen ausfallen, oder ob man sich gegenüber Firmen doch nicht traut, was man mit Privatpersonen machen kann.

Und ich hoffe doch sehr, dass die Privatisierung der Bahn damit ins Wasser fällt.

Veröffentlicht in Newskommentare, Sonstiges, Unfair, Unsinn, Verbraucherrechte | Verschlagwortet mit : , , , , , | 3 Kommentare »