Jan Schejbal

„Es lebe die Freiheit!“

Archiv für die Kategorie ‘Verbraucherrechte’

Zum neoliberalen Koalitionsvertrag

Verfasst von Jan am 2009-10-24

Eigentlich hatte ich vor, den Koalitionsvertrag auseinanderzunehmen, Zeile für Zeile. Bei über 6000 Zeilen hätte meine Geduld dafür allerdings sicher nicht gereicht. Abgesehen davon wurde das meiste schon gesagt. Trotzdem möchte ich hier einiges nennen, was mir aufgefallen ist, bei den schon in den Medien oft genug erwähnten Dingen weise ich nur kurz auf ein paar wichtige Punkte hin.

Die schon vorher beschlossenen Hartz4-“Verbesserungen“ bringen normalen ALG2-Empfängern gar keine Entlastungen, es bringt nur denjenigen etwas, die mit Vermögen plötzlich zum ALG2-Empfänger werden. Es wird also wieder mal reine Klientelpolitik betrieben, mit dem Vorteil, dass man den Eindruck erwecken kann man würde auch etwas für Ärmere tun. Das wurde aber auch von einigen Medien aufgegriffen, und deswegen hatte ich es nicht schon früher erwähnt. Dieses Blog ist keine Linksammlung oder ein Nachrichtenportal, und wenn etwas schon oft und deutlich genug gesagt wird, muss ich das nicht auch noch erzählen. Dafür ist meine Zeit zu schade.

Bei den Koalitionsverhandlungen drang auch viel Unsinn an die Öffentlichkeit, deswegen wollte ich mich bis zum fertigen Koalitionsvertrag zurückhalten. Auch hier nenne ich nur ein paar besonders „tolle“ Sachen, die mir aufgefallen sind. Für den Rest verweise ich auf die in den Medien ausreichend vorhandene Kritik, Fefe fasst vieles gut zusammen.

Vorab ein lustiger Punkt, den scheinbar noch niemand gesehen hat: In den Metadaten des bei Spiegel veröffentlichten PDFs mit dem Koalitionsvertrag ist mir aufgefallen, dass der Original-Dokumententitel: „Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag-Erster Teil“ lautet. Gibt es noch einen zweiten Teil? Sind da nur irgendwelche Tabellen drin, oder womöglich einfach die Sachen, die man der Öffentlichkeit nicht zumuten möchte? Sowas kann auch ein rein technisches Artefakt sein, z. B. indem zuerst nur der Teil ohne Personalfragen ein Dokument mit passendem Titel war und der Rest dann reinkopiert wurde.

Schön finde ich auch: Das oberste Ziel der wirtschaftlichen Ordnungspolitik muss laut dem Entwurf sein, „dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können“. Nicht etwa, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben führen kann, oder dass Gerechtigkeit erzielt werden muss.

Der Koalitionsvertrag ist ein klassisches Beispiel neoliberaler Politik, bei dem mir einfach nur schlecht wird. Erleichterungen für Unternehmen, wohin das Auge reicht, Erleichterungen für Bürger treffen fast ausschließlich Besserverdienende. (Beispiel: Kindergeld und -freibetrag werden erhöht, für ALG2-Bezieher und „Aufstocker“ bringt das wenig, weil der Kinderfreibetrag nicht ausgenutzt und das Kindergeld angerechnet wird.) War eigentlich zu erwarten. Interessant ist aber, wie sich das unterschwellig überall durch den Koalitionsvertrag zieht: Es ist davon die Rede, Beschäftigung zu sichern, die Leistungsbereitschaft zu stärken usw. Immer in einem Kontext, aus dem klar hervorgeht, dass das auf Kosten der Arbeitnehmer gehen soll. Natürlich werden mehr Leute eingestellt, wenn man diese nicht zu bezahlen braucht. (Das Verbot sittenwidriger Löhne ist ein Witz, weil – wie im Koalitionsvertrag offen zugegeben – nur die Rechtsprechung festgeschrieben wird, es ändert sich also nichts. Außerdem wird eine Lohnspirale nicht verhindert, da der Durchschnittslohn in der Branche als Referenz genommen wird – mit um sich greifenden hart an der Grenze liegenden Dumpinglöhnen verschiebt sich die Grenze somit.)

Richtig schockiert hat mich allerdings, dass sich die CDU traut, das Krankenversicherungssystem derartig zu entkernen. Die Kosten werden nicht nur weiter auf Arbeitnehmer abgewälzt, Besserverdiener sollen durch eine Pauschale deutlich besser gestellt werden und noch mehr Leistungen sollen aus der Grundversorgung rausfliegen. Sozialabbau hatte ich erwartet, aber nicht in solchen Maßen. Wenn die Koalition sich jetzt noch entschließen würde, Euthanasie für Arbeitslose anzubieten, könnte mich das wohl nicht mehr als der gerade getane Schritt erschecken. (Wenn ich richtig bösartig wäre, würde ich hier auf die Sache mit dem „Erster Teil“ hinweisen.)

Die Prioritäten sieht man neben dem von Fefe genannten „prüfen“ bei nicht-so-wichtigen Themen (Freiheit, Bürgerrechte, Soziales, Internet) und klarer Ausdrucksweise bei wichtigen Themen (Wirtschaftsförderung, Sozialabbau, Besserstellung Reicher) auch daran, wie genau ein Thema ausgearbeitet wird. Bei den genannten „wichtigen“ Themen finden sich teils seitenlange, extrem genaue Ausarbeitungen, teilweise mit genauen Zahlen, während bei den „nicht-so-wichtigen“ meist sehr allgemein gehaltene, unverbindliche Aussagen getroffen wurden.

Die ganzen Steuergeschenke sollen größtenteils über Wachstum finanziert werden. Sollte das erhoffte Wachstum ausbleiben oder nicht ausreichen (und zumindest letzteres ist meiner Meinung nach fest zu erwarten), entstehen gigantische Schuldenberge.

Den Bereich der Themen, die auch die Kernthemen der Piratenpartei sind, möchte ich allerdings etwas näher beleuchten: Bürgerrechte, Freiheit, Internet und Urheberrechtspolitik. Die Hoffnung war, dass der Wahlerfolg der Piratenpartei die etablierten Parteien zur Vernunft bringt. Vielleicht wäre ohne diesen Erfolg der Vertrag noch deutlich schlimmer gewesen. Gut ist er trotzdem nicht:

Die Bundespolizei soll erweiterte Rechte bekommen. Die Sicherheitsdatenbanken und Schnittstellen zwischen Polizei und Geheimdiensten werden „evaluiert“ (bleiben also vermutlich, sonst hätte man einen stärkeren Begriff gewählt). Der Grundrechtsschutz beim BKA-Gesetz soll durch Verfahren erhöht werden. Die allgemein gehaltene Formulierung sagt fast nichts, und wenn man sie genau nimmt würde es bedeuten, dass alles beim alten bleibt und z. B. nicht zwei sondern drei BKA-Beamte irgendwas abnicken müssen.

Das BKA-Gesetz wird im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“ überprüft. Zu Deutsch: Es wird nur dann angepasst, wenn das Verfassungsgericht es für teilweise Verfassungswidrig erklärt, und dann auch nur so, dass es gerade so noch verfassungskonform ist. Zeugen sollen künftig gezwungen werden, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, ob damit das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird, ist nicht ganz klar.

„Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen“ will die Koalition „zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen.“ – lies: sie will weiterhin Terrorpanik schüren. Die Telekommunikationsüberwachung soll „evaluiert“ und ggf. optimiert werden – die Tür zum „optimieren“ von den Grundrechten weg wird also weit offen gelassen.

Das Jugendschutzrecht soll konsequent durchgesetzt werden. Das kann zwar vieles von strengeren Vorschriften bis zu einer chinaartigen Internetzensur bedeuten, aber eher nichts Gutes. DE-Mail soll definitiv beschlossen werden. Wenigstens lehnt die Koalition eine totale Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. (Über eine nicht komplette Überwachung wird aber nichts gesagt.)

Die „Regelungen zur Verantwortlichkeit“ im Telemediengesetz sollen „fortentwickelt“ werden. Die bisher etablierte Regelung spricht (grob gesagt) Provider von jeder Verantwortung frei, wenn sie von den Inhalten nichts wussten. In welche Richtung hier „fortentwickelt“ werden soll, ist also offensichtlich, wird aber sicherheitshalber nicht erwähnt. Es soll nur ein fairer Ausgleich der Interessen von Providern, Rechteinhabern und Nutzern stattfinden. Was in dieser Hinsicht die Koalition unter „fair“ versteht, können sich die meisten hoffentlich denken. Bei weiteren Ausgestaltungen des IT-Rechts sollen „Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden“.

In welche Richtung der geplante dritte Korb des Urheberrechts gehen dürfte, sollte der Satz „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ klarmachen. Allerdings will die Koalition „keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“. Ob das mit der Initiative nur eine leere Phrase ist, oder ob das heißen soll „aber wenn jemand anderes das vorschlägt, machen wir gerne mit“ werden wir ja sehen. Auch Propaganda für ein starkes Urheberrecht wird versprochen.

Die Kinderpornosperren werden zunächst ein Jahr lang ausgesetzt und durch „Löschen statt Sperren“ ersetzt. Nett, dass die Koalition auch mal lernfähig ist, das haben die Piraten nämlich von Anfang an gefordert. Die elektronische Gesundheitskarte wird ebenfalls vorerst aufgeschoben. In beiden Fällen ist zu Bedenken: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Die Vorratsdatenspeicherung wird weitergeführt, aber – wie vom BVerfG vorgegeben – wird der Zugang zu den Daten bis zur engültigen Entscheidung eingeschränkt. Also auch hier wieder Vorgaben „umgesetzt“ die es eh gab.

Die Netzneutralität wollen sie zunächst dem Wettbewerb überlassen, aber beobachten und „nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ – FDP, ich nehm euch beim Wort! Denn da steht, dass die Netzneutralität durchgesetzt wird, falls sie nicht von selbst funktioniert.

Beim Datenschutz wird auf die Selbstverantwortung der Bürger zum Selbstdatenschutz gesetzt, der Datenschutz auf der anderen Seite wird kaum behandelt. Zu Arbeitnehmerdatenschutz und Fluggastdaten gibt es nur sehr schwammige Formulierungen, zu SWIFT wird es teilweise etwas exakter (den bissigen Kommentar zu Steuerhinterziehung verkneife ich mir an dieser Stelle).

Der Bologna-Prozess, der den Studierenden eine herrliche Überlastung beschert hat, wird als voller Erfolg verkauft. Die breite Anerkennung der Abschlüsse, die das Ziel war, sieht übrigens in der Realität so aus, dass sie teilweise nicht einmal im gleichen Bundesland akzeptiert werden und die Unis separate Vereinbarungen abschließen. Die ebenfalls als Ziel definierte Internationalität der sieht man in der Praxis daran, dass Studenten durchs Studium getrieben werden und keine Zeit für Auslandssemester bleibt. Muss ja eine tolle Bildungspolitik werden, wenn sie auf solchen Fehlannahmen aufbaut.

Zum Schluss hat noch ein wunderbar undemokratischer Abschnitt meine Übelkeit gefördert: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. [...] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Solange sich die Koalition nicht einig wird, werden sinnvolle Gesetze also nicht beschlossen, selbst wenn die Opposition zustimmen sollte. Genau dieser Punkt (der so üblich ist, egal ob offiziell oder inoffiziell) sollte meiner Minung nach genau umgekehr gehandhabt werden: Keine festen Koalitionen, sondern neue Mehrheitenbildung zu jedem Beschluss. Dann würde vielleicht etwas mehr der Wille der Bevölkerung befolgt.

Viel interessanter als das was drinsteht, ist das, was nicht drinsteht. (Wenn ich fies wär, würde ich hier nochmal auf die Sache mit dem „erster Teil“ hinweisen.) Das wären beispielsweise Bundeswehr im Inneren, Versammlungsrecht (die Koalitionsparteien sind in dem Punkt berühmt-berüchtigt), Biometrie, Kameraüberwachung und viele weitere Dinge, die eben deswegen nicht auffallen, weil sie nicht erwähnt werden. Etwas zu finden, was fehlt, ist schwieriger, als etwas schlechtes zu finden, was da ist. Ergänzungen über die Kommentare sind herzlich willkommen.

Daran sieht man auch den Schwachpunkt einer solchen Analyse: Man hat nur die Versprechungen der Parteien, was am Ende daraus wird, kann nochmal was ganz anderes werden, vor allem wenn noch Punkte dazukommen, die im Koalitionsvertrag nicht drinstanden.

Ich hoffe, dass gerade auch im Bezug auf die (A)Sozialpolitik dieser Irrsin aufgehalten wird, bevor das womöglich noch in einem Bürgerkrieg, Staatsbankrott oder „vierten Reich“ endet.

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Vorsicht, unfaire Banken-AGB-Änderungen

Verfasst von Jan am 2009-10-10

Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!

Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:

In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.

Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):

[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):

Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..

Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:

  • In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
  • Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)

UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:

Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?

Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.

Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.

Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.

Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.

Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.

Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.

Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.

Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.

Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.

Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150″ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)

Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.

Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.

An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.

Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.

Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.

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Bundestagswahl 2009 – wen wählen?

Verfasst von Jan am 2009-09-04

Wie bereits zu einigen vergangenen Wahlen habe ich auch zur Bundestagswahl 2009 eine Übersicht erstellt, wen man wählen kann/sollte und um welche Parteien man eher einen Bogen machen sollte, wenn man Bürgerrechte für wichtig hält. Dieser Artikel ist natürlich auch meine Meinung, aber ich bemühe mich dennoch, die Parteien sachlich darzustellen. Der Transparenz halber weise ich darauf hin, dass ich (nicht ohne Grund) Mitglied der Piratenpartei bin. Die Frage „Wen wählen?“ muss sich jeder selbst beantworten, ich kann hier nur eine Hilfe anbieten. Wer es eilig hat und nur die Zusammenfassung sehen möchte, kann hier klicken, wer nur keine Lust auf Einleitung und allgemeine Politik hat, kommt hier zum Kern des Artikels.

Einleitung

Jeder hat andere Schwerpunkte und Präferenzen, und dementsprechend muss jeder auf die Frage „Wen wählen?“ seine eigene Antwort finden. Ich halte Bürgerrechte und Datenschutz sowie diverse „moderne“ Themen in der heutigen Zeit für sehr wichtig. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass eine (soziale) Marktwirtschaft zwar vielleicht nicht ideal sein mag, aber dennoch das beste System ist, was uns zur Verfügung steht. Eine starke Wirtschaft ist zwar wichtig, aber die Freiheit der Wirtschaft darf nie so weit gehen, dass die einzelnen Menschen zu kurz kommen.

Die Wirtschafts- und Sozialpolitik ist heiß umstritten, insbesondere im Hinblick auf das richtige Maß der Umverteilung, wie man auch schön an der aktuellen Debatte in den USA sehen kann: Die Einführung eines Gesundheitssystems, wie es bei uns selbstverständlich und weitgehend anerkannt ist, wird dort als Sozialismus und Kommunismus bezeichnet. Die meist ideologisch geführte Debatte will ich hier daher nur kurz abhandeln, und mich auf die auf den ersten Blick unwichtig erscheinenden, aber in alle Lebensbereiche hineinragenden „modernen Kleinthemen“ wie Bürgerrechte, Open Access, Datenschutz, Geistiges Eigentum etc. konzentrieren.

Die Aussagen, aber vor allem auch die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl, muss man natürlich mit großer Vorsicht genießen, da oft das Gegenteil von dem versprochen wird, was hinterher getan wird. Ich beziehe diese Dinge zwar auch ein, lege aber mein Hauptaugenmerk auf das bisherige Verhalten der Parteien. Wie nutzlos die Wahlprogramme teilweise sind, zeigt ein Quiz der SZ, bei welchem man versuchen soll, Phrasen aus den Wahlprogrammen der richtigen Partei zuzuordnen. Oft kann man da genausogut eine Münze werfen.

Allgemeine Politik

Die Sozialpolitik der CDU/CSU und FDP ist üblicherweise – vorsichtig ausgedrückt – auf die Wirtschaft bzw. Freiberufler zugeschnitten. Arbeitslose werden eher als Parasiten angesehen, denen höchstens dadurch geholfen werden kann, indem man ihnen Arbeit beschafft. Insbesondere in CDU-Kreisen scheint unter „Arbeit“ auch der 1-Euro-Job verstanden zu werden, welcher meiner Meinung nach – trotz gesetzlichem Verbot – nur normale Arbeitsplätze verdrängt und Lohndumping fördert und oft sogar der Förderung von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Staatsgeld und Zwangsarbeitern dient. Die SPD hat das „Sozial“ in ihrem Namen immer mehr vergessen und ist in Richtung Mitte gerückt, in der Hoffnung, neue Wählerschichten zu finden. Die waren aber schon fest in den Händen der CDU. So gelang es der SPD, massiv Stimmen zu verlieren. Von der Sozialpolitik her sind aus meiner Sicht CDU/CSU und FDP kaum wählbar, die SPD inzwischen auch kaum noch. Die Linkspartei hat recht extreme Positionen, könnte aber in einer Koalition durchaus hilfreich sein, um z. B. die Position der SPD in vernünftige Bahnen zu lenken. Die Grünen haben Sozialpolitik zwar nicht als Kernthema, verfolgen aber in der Regel auch eine eher soziale Politik und wären durchaus wählbar.

Versprechen über Steuersenkungen oder -erhöhungen ignoriere ich konsequent, was von so etwas zu halten ist, konnte man bei der letzten Bundestagswahl sehen.


Hauptthemen Bürgerrechte und Co.

Nun also zu meinen Hauptthemen für die Bundestagswahl 2009 und zur eigentlichen Frage „Wen wählen?“. Die CDU/CSU tritt die Verfassung mit Füßen, wo es nur geht, und die SPD unterstützt sie dabei. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Internetzensur sind nur einige Beispiele. Die CDU greift – beispielsweise mit den Plänen zum Bundeswehreinsatz im Inneren – immer wieder die Grundsätze unserer Verfassung an. Ich sehe die CDU/CSU als verfassungsfeindlich an und halte sie für eine deutlich größere Gefahr als die NPD. Diese hat nämlich im Gegensatz zur CDU kaum Einfluss in Parlamenten. Als „Mitläufer“ hat die SPD gezeigt, dass auf sie beim Schutz von Grund- und Bürgerrechten kein Verlass ist. CDU/CSU und SPD halte ich daher für völlig unwählbar.

Ich habe einen Fragenkatalog mit zum Teil sehr speziellen Fragen zu den Plänen nach der Bundestagswahl erstellt und an die drei verbleibenden größeren Parteien verschickt. (CDU/CSU/SPD habe ich mir gespart, weil sie eh unwählbar sind, die Positionen der Piratenpartei kenne ich aus den internen Diskussionen gut genug.) Die FDP hat bisher noch gar nicht geantwortet (die Anfrage ging vor knapp einer Woche raus). Falls vor der Bundestagswahl noch was kommt, arbeite ich es natürlich ein. UPDATE: Heute (7.9.) ist eine Antwort der FDP gekommen. Aus Zeitmangel konnte sie ebenfalls nicht auf meine Fragen eingehen, dafür bekam ich einige Aussagen aus dem Wahlprogramm. Ich habe einige Updates unten eingebaut. Die LINKE hat darauf verwiesen, dass sie aus Zeitmangel (was durchaus nachvollziehbar ist) meine Fragen nicht ausführlich beantworten kann, und mich gebeten mich am Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 auf deren Website zu orientieren. Einzig die Grünen haben zügig geantwortet. In der Antwort wurden die meisten Fragen recht gut beantwortet, dazu erhielt ich die Antwort sowohl im doc-Format (Microsoft Word) als auch odt (Open Office). Daran sieht man schonmal, dass freie Software und offene Formate von den Grünen erstgenommen werden, und zwar nicht nur an leeren Worten, sondern im alltäglichen Umgang.

Die Themen:

„Zugangserschwerungsgesetz“ (Internetzensur unter dem Vorwand, Kinderpornographie im Netz bekämpfen zu wollen, warum das Unsinn ist steht z. B. hier) und ggf. Ausweitung auf andere Inhalte: Dieses Thema habe ich ausgewählt, weil es aktuell ist, zudem werden die bei der Bundestagswahl 2009 gewählten Parteien über eine Verlängerung entscheiden müssen, falls das Gesetz doch noch zustande kommt. Die Grünen lehnen bereits das Gesetz als solches ab, und beweisen damit, dass sie auch dann für Bürgerrechte einstehen, wenn andere Parteien versuchen könnten, sie als Kinderschänder zu verleumden. Die Piratenpartei, welche die gleiche Position noch mit etwas mehr Vehemenz vertritt, hat dieses Problem zur Zeit. Bei der Bundestagswahl könnte ihr zum Verhängnis werden, dass große Teile der Bevölkerung die Lügen geschluckt haben und nur wissen, dass die Piratenpartei gegen die Sperren ist, aber nicht, dass sie stattdessen ein Wirksames Vorgehen gegen Kinderpornographie statt nutzloser Symbolpolitik fordert. Die FDP will gegen das Gesetz klagen – aber nur, falls sie nach der Bundestagswahl nicht an die Regierung kommt. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die FDP gerne behauptet, sich für Bürgerrechte einzusetzen, das aber schnell vergisst, sobald sie an der Regierung beteiligt ist – vorzugsweise in einer Koalition mit der CDU, über die oben schon genug gesagt wurde. (UPDATE: Siehe unten bei FDP!) Die LINKE lehnt Netzsperren ab, betrachtet das Thema aber eher als Randthema. Dennoch darf man bei der LINKEn auf geringe Kompromissbereitschaft in dem Punkt hoffen.

Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz/Onlinedurchsuchung sind ein gutes Beispiel für bürgerrechtsfeindliche Gesetze, ebenso wie beispielsweise die Weitergabe von Kontodaten an die USA über die EU und SWIFT. Grüne, LINKE und FDP behaupten hier alle, dagegen zu sein. Wieder bin ich der Meinung, dass die LINKE das Thema etwas weniger ernst nimmt als die Grünen. Die FDP hat in den Ländern allerdings Gesetzen, welche eine Online-Durchsuchung (und noch viel mehr) erlauben, mehrfach zugestimmt – auch wenn es bei der Bundestagswahl nicht um die Länder geht, ist das ein Indiz. Ich halte die Behauptungen der FDP daher für leere Wahlversprechen, zumal der Wunschkoalitionspartner der FDP, die CDU, geradezu nach mehr Überwachung lechzt. Für die Piratenpartei ist die Abschaffung solcher Gesetze ein absolutes Kernthema und für viele der Hauptgrund, warum sie Mitglied sind. In diesem Punkt dürfte also auf die Piratenpartei 100% Verlass sein.

Urheberrecht ist ein weiterer wichtiger Punkt – das Urheberrecht schränkt die Möglichkeiten privater Nutzer immer mehr ein und kriminalisiert viele Menschen für früher selbstverständliche Handlungen. Eine klare Position der FDP konnte ich nicht finden. UPDATE: Die FDP setzt sich laut Wahlprogramm klar für „konsequente Rechtsdurchsetzung“, Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet und ein starkes Urheberrecht ein. Böse Zungen wie ich würden sagen, sie verfolgt klar und offen die Linie der Contentindustrie. Die LINKE erwähnt das Urheberrecht wieder mehr am Rand und fordert verbraucherfreundliche Regelungen. Die Grünen treten für das Recht auf eine digitale Privatkopie ein und wollen eine Pauschalvergütung für die Urheber. In einer Debatte 2006 haben sich LINKE und FDP gegen eine Bagatellklausel für private Kopien ausgesprochen, die Grünen dafür. Eine Bagatellklausel würde die Kriminalisierung zahlreicher Menschen verhindern und wäre ein Schritt zu einem verbraucherfreundlicheren Urheberrecht. Die Piratenpartei leitet ihre Bezeichnung davon ab, dass die Contentindustrie versucht die Privatkopie zu verbieten und Privatkopierer als „Piraten“ beschimpft, das Urheberrecht ist also auch ein Kernthema. Die Piratenpartei hat zwar noch kein konkretes Konzept für eine komplette Reform des Urheberrechts, fordert aber, es deutlich verbraucherfreundlicher zu gestalten. Sie will allerdings nicht das Urbeherrecht abschaffen oder kommerzielle unautorisierte Kopien erlauben.

Eine Three-Strikes-Regelung wird oft von der Contentindustrie gefordert. Dabei wird bei wiederholter Urheberrechtsverletzung dem Täter der Internetanschluss beispielsweise für ein Jahr entzogen. Durch die hohe Bedeutung des Internets ist das eine erhebliche Grundrechtseinschränkung, in Frankreich wurde ein solche Gesetz vom dortigen Verfassungsgericht gekippt. FDP, Grüne, Linke und Piraten lehnen eine solche Regelung ab. Da die FDP ein „starkes Urheberrecht“ fordert und oft bewiesen hat, wie schnell sie umkippt, würde ich mich darauf nicht verlassen wollen, dass diese Position auch nach der Bundestagswahl noch bestehen bleibt.

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Bürgern die Einsicht in Behördenakten und dient somit der Transparenz. Skandale und Korruption können so oft aufgedeckt werden, doch das IFG wird in Deutschland nur halbherzig umgesetzt. FDP, Grüne und Piraten setzen sich für ein starkes IFG ein, bei der Linken findet sich zu dem Thema fast nichts. Hier sieht man wieder, dass die Linke solche Themen nicht allzu wichtig nimmt, wie ernst es FDP und Grünen ist, wird man wohl frühestens nach der Bundestagswahl erfahren.

Patente sind ein extrem wichtiges Thema in der heutigen Zeit. Ein Patentschutz ist in der Wirtschaft nötig, ein zu starkes Patentrecht kann die Wirtschaft jedoch stark behindern. Softwarepatente waren bisher in Deutschland nicht ohne weiteres möglich, über die USA und EU besteht jedoch die Gefahr einer Einführung. Trivialpatente, z. B. auf den Doppelklick (!) oder Prozentbalken (!) können erhebliche Probleme verursachen. Ein gutes Beispiel, dass Patente weit in andere Lebensbereiche ragen, ist der Fall von Opel: Ein großes Hindernis für die Rettung war, dass Opel seine Patente an GM abgegeben hatte. Software- und Trivialpatente werden von Piraten, FDP, Grünen und LINKEN abgelehnt, die Piratenpartei fordert dazu eine Reform des Patentrechts, um es auf die aktuelle Situation anzupassen.

Open Access, also freier Zugang zu Wissen, ist ein Kernthema der Piratenpartei und wird auch von FDP, Grünen und Linken gefordert. Open Access kann Forschung und Wissenschaft deutlich erleichtern.

Damit wären die „harten“ Themen durch. Weiterhin habe ich auch „weiche“ Themen abgefragt, wie Fraktionsdisziplin, Koalitionsbereitschaft nach der Bundestagswahl und Kompromissbereitschaft bei den genannten Themen. Dazu haben leider auch die Grünen keine wirklich klare Aussage treffen wollen, alle Parteien scheinen sich sorgfältig zu bemühen, allzu ernste Koalitionsverhandlungen zu den Landtagswahlen 2009 erst nach der Bundestagswahl zu führen. Die Grünen haben nach den Anschlägen vom 11. September dem „Otto-Katalog“, einem Paket aus bürgerrechtsfeindlichen Sicherheitsgesetzen, zugestimmt. Zu dem Vorwurf nahmen die Grünen in ihrer Antwort keine Stellung. Ich habe dennoch den Eindruck, als hätte die Partei inzwischen gelernt und würde sich nun stärker für Bürgerrechte einsetzen. Die FDP hingegen hat in den Ländern allein 2009 schon mehrfach bewiesen, dass auf sie kein Verlass ist.

Fazit zu den Parteien

Die CDU/CSU und SPD sind meiner Meinung nach völlig unwählbar. Sie haben bewiesen, dass sie auf Bürgerrechte keinerlei Wert legen, die CDU/CSU tritt gezielt gegen Bürgerrechte ein und stört sich nicht daran, die Verfassung zu brechen. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für CDU/CSU oder SPD ist eine Stimme für einen Unrechtsstaat. Eine große Koalition nach der Bundestagswahl wäre für die Freiheit in Deutschland eine Katastrophe, würde aber glücklicherweise mangels Zweidrittelmehrheit wenigstens nicht mehr das Grundgesetz zerstören können.

Die FDP stellt sich zwar als Bürgerrechtspartei hin und verfolgt diese Position in der Opposition auch. Sobald sie jedoch an der Regierung ist, wirft sie all das über Bord und unterstützt den Grundrechteabbau, ggf. begleitet von Behauptungen, durch den von der FDP erzielten Kompromiss würden die Grundrechte weniger stark abgebaut als ohne. (Ohne Zustimmung der FDP würden allerdings gar keine Grundrechte abgebaut…) Der Wunschkoalitionspartner der FDP, die CDU/CSU, ist für Grundrechteabbau berühmt-berüchtigt. Auch die FDP halte ich daher für unwählbar, wenn man Bürgerrechte für wichtig hält. Mit einer Stimme für die FDP bei der Bundestagswahl 2009 fördert man indirekt auch die CDU und somit den Grundrechteabbau. UPDATE: In der Mailantwort und im Wahlprogramm schreibt die FDP, dass Erwachsenen der Zugang zu strafrechtlich unbedenklichen Inhalten nicht verwehrt werden dürfe. Ich gehe also davon aus, dass die FDP Internetsperren untersützen wird, sofern sie sich „nur“ gegen Kinderpornographie, ggf. auch Urheberrechtsverletzungen (siehe oben – „konsequente“ Durchsetzung…) und andere illegale Inhalte richten. Nur „aktionistische“ Verbote oder „Zensur“ werden abgelehnt. Im Wahlprogramm, welches ich aus gutem Grund zunächst nicht zum Vergleich herangezogen habe, werden immer wieder schwammige Formulierungen verwendet und Ausflüchte offengelassen. Die FDP macht in ihrer Antwort deutlich, dass eine Steuerstrukturreform ein wichtiges Thema ist, obwohl ich danach gar nicht gefragt hatte (also wohl wichtiger als die Themen zu den ich etwas wissen wollte), und dass „für Koalitionsgespräche eine programmatische Schnittmenge zwischen den Verhandlungspartnern“ nötig sei. Wie diese Schnittmenge bei CDU und FDP im Bezug auf Bürger- und vor allem Verbraucherrechte aussehen könnte, kann sich jeder denken.

Die Grünen betrachten Bürgerrechte als wichtiges Thema, haben allerdings Themen die wichtiger sind. Es ist nicht auszuschließen, dass faule Kompromisse gemacht werden, die starke Basisdemokratie dürfte ein Umkippen nach Art der FDP aber verhindern. Wenn man die weiteren Schwerpunkte der Grünen für sehr wichtig hält, und bereit ist zu riskieren, dass Bürgerrechte doch hinten angestellt werden, kann bei der Bundestagswahl 2009 die Grünen durchaus wählen.

Die LINKE erwähnt Bürgerrechte zwar, der Schwerpunkt liegt allerdings klar in der Sozialpolitik. Die Kompromissbereitschaft der LINKEn schätze ich vergleichsweise gering ein, verlassen würde ich mich jedoch nicht darauf. Zu vielen Themen, die in der heutigen Zeit immer wichtiger werden (Urheberrecht, Open Access, …) hat die LINKE keine ausgearbeitete Position. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für die LINKE dürfte zwar den Grundrechteabbau nicht fördern, aber auch keinen Fortschritt bei aktuell wichtigen Themen bringen.

Die Piratenpartei ist eine Themenpartei, d.h. sie hat sich auf bestimmte Themen spezialisiert und befasst sich (noch) nicht mit weiteren Themen. Zu Wirtschafts- und Sozialpolitik gibt es also keine Position. Umso klarer hingegen ist die Position zu Bürgerrechten, Datenschutz, und freiem Zugang zu Wissen (womit der große Themenbereich „Bildung“ natürlich mit Thema ist). Faule Kompromisse in diesen Bereichen sind undenkbar. Eine starke Piratenpartei – ob im Bundestag vertreten oder nicht, siehe unten – wird die anderen Parteien dazu zwingen, sich mit Bürgerrechten und Datenschutz auseinanderzusetzen. Eine Koalition mit den Piraten wird nur möglich sein, wenn die Kernthemen umgesetzt werden. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für die PIRATEN fördert also auf jeden Fall die von der Partei vertretenen Kernthemen deutlich mehr, als wenn man eine der anderen Parteien unterstützt, die Bürgerrechte und Freiheit als ein Thema unter vielen sehen. Daher unterstütze ich die Piratenpartei und werde sie auch wählen.

Weitere Entscheidungshilfen

Das Projekt „Bürgerrechte wählen“ bietet eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Parteien sowie über bürgerrechtsschädigende Gesetze, die die Parteien beschlossen haben.

Die bpb bietet einen Wahl-o-mat an, ein ähnliches, aber privates Projekt gibt es bei den surfpoeten. Das im Aufbau befindliche „Projekt Wen wählen?“ hat mit einem Punktesystem wohl die ausgeklügeltste Methode, scheint sich aber immer direkt auf Wahlkreiskandidaten zu beziehen, was dazu führen dürfte, dass viele Parteien nicht berücksichtigt werden.

Taktische Überlegungen

Nichtwählen oder ungültig wählen ist die schlechteste Entscheidung. Es hat keine nennenswerte Signalwirkung und schadet den großen Parteien nicht. Solange man mindestens eine Partei mehr ablehnt als die anderen, ist es besser, notfalls zufällig eine der Parteien die das geringste Übel sind zu wählen.

Bei der Piratenpartei ist zu befürchten, dass sie die 5%-Hürde nicht schafft, auch wenn es keineswegs sicher ist. Bei der Europawahl im Juni 2009 erreichte sie 0,9% der Stimmen, bei der Landtagswahl 2009 in Sachsen knapp drei Monate später bereits 1,9%, und die heiße Wahlkampfphase hat gerade erst begonnen. Seit der Europawahl strömen die Mitglieder in großen Mengen zur Partei, aktuell hat sie rund 7.500 Mitglieder (zum Vergleich: Anfang 2009 waren es noch weit unter 1.000. Die Grünen haben rund 46.500). Selbst wenn es die Piratenpartei nicht in den Bundestag schafft, ist eine Stimme für sie jedoch nicht weggeworfen. Einerseits erhält die Piratenpartei für jede Stimme bei der Bundestagswahl Geld vom Staat, andererseits erhöht ein gutes Wahlergebnis für die Piraten auch den Druck auf die anderen Parteien, Bürgerrechte ernstzunehmen. Ich werde daher die Piratenpartei bei der Bundestagswahl 2009 unabhängig von der 5%-Klausel wählen und kann jedem, der Bürgerrechte und Themen des 21. Jahrhunderts für wichtig hält, nur nahelegen, es auch zu tun. Nur wem die Kernthemen anderer Parteien weitaus wichtiger und Bürgerrechte nur am Rand wichtig sind, dürfte bei den Grünen oder Linken besser bedient sein.

Erst- und Zweitstimme: Die „Prozente“ bei der Bundestagswahl bekommen die Parteien über die Zweitstimme. Die Erststimme bestimmt die Direktmandate, es gewinnt der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis. Meist kommen nur zwei Kandidaten in Frage, eine Stimme für die anderen Kandidaten ist weitgehend nutzlos. Mit der Erststimme sollte man also meist denjenigen der zwei aussichtsreichen Kandidaten wählen, welcher das geringere Übel darstellt. Es ist auch möglich, die Erststimme freizulassen. Dann gilt die Erststimme als ungültig, die Zweitstimme wird ganz normal gewertet.

Aufgrund des „kaputten“, verfassungswidrigen Wahlrechts gibt es bei der Bundestagswahl 2009 ein Phänomen namens „negatives Stimmgewicht“, durch welches eine Stimme für eine Partei dieser schaden kann. Details dazu gibt es auf wahlrecht.de, dort soll auch eine „Taktik-Anleitung“ erscheinen. Durch die Überhangmandate erhöhen sich die Chancen der CDU, eine Koalition mit der FDP bilden zu können, selbst wenn sie nicht genug Zweitstimmen erreichen.

Neuwahlen und die nächste Bundestagswahl könnte man auch in die Überlegungen mit einbeziehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wirtschaft 2009 und vermutlich noch einige Jahre danach weiter den Bach runtergehen wird (zumal Massenentlassungen nach der Bundestagswahl bereits angekündigt sind). Man könnte also überlegen, jetzt eine Partei zu wählen, die man eher nicht mag, damit ihr bei der nächsten Bundestagswahl oder einer vorgezogenen Neuwahl die Schuld an der Krise gegeben wird. Das halte ich jedoch für keine gute Idee, denn erstens kann eine solche Partei bis dahin irreparable Schäden anrichten und zweitens kann sich in drei Jahren die Wirtschaft wieder erholt haben. Auch darauf, dass es z. B. aufgrund des verfassungswidrigen Wahlrechts, der umstrittenen Nichtzulassung einiger Parteien oder anderer Fehler zeitnah eine Wiederholung der Bundestagswahl geben könnte, sollte man nicht hoffen – das Verfassungsgericht ist leider extrem langsam.

Technisches

Wahlcomputer gibts diesmal nicht, da sie in Deutschland zumindest für die Bundestagswahl 2009 nicht zugelassen sind.

Nicht dokumentenechte Bleistifte bei Wahlen sind kein Problem, wie mein Artikel hier ausführlich erklärt.

Es ist möglich per Briefwahl zu wählen oder direkt in den entsprechenden Ämtern. Wie Briefwahl geht und welche Gefahren es gibt, hat jemand im Piratenwiki zusammengestellt. Eine Liste mit Links zum Online-Beantragen der Unterlagen gibts da auch.


Kurzzusammenfassung

  1. Geh wählen!
  2. Wer Bürgerrechte sehr wichtig findet, wählt PIRATEN
  3. Wer Bürgerrechte nur am Rand wichtig findet, die PIRATEN nicht wählen will und das Programm der Grünen oder LINKEn gut findet, kann diese Parteien wählen
  4. Wer CDU, CSU, SPD oder FDP wählt, unterstützt den Grundrechteabbau in Deutschland
  5. Die Frage „Wen wählen“ muss jeder selbst beantworten

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Kündigung wegen Handyaufladens – oder doch wegen Wirtschaftsspionage?

Verfasst von Jan am 2009-08-02

Sicher haben alle schon vom bedauernswerten Mitarbeiter gehört, der sein Handy auf der Arbeitsstelle aufgeladen hat und daraufhin entlassen wurde. Der WDR berichtet auch mit einem Beitrag darüber. Und dort in den Kommentaren hat jemand darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall nicht so einfach ist:

Ungefähr bei 1:35 im Video ist das Kündigungsschreiben zu sehen. Dort ist tatsächlich von einer Kündigung wegen des Aufladens des Handys die Rede. Wie im Beitrag erwähnt, kann man davon ausgehen, dass dieser Grund vorgeschoben ist. Was der wirkliche Grund sein könnte, kann man dem Schreiben jedoch auch entnehmen: Es ist scheinbar die Rede davon, dass der Mitarbeiter trotz Aufforderung, das nicht zu tun, wiederholt Fotos von Maschinen gemacht hat. Leider zeigt die Kamera das Schreiben nicht vollständig, sodass ein Irrtum nicht auszuschließen ist.

Der „Vorfall“ mit dem Handy ist auf jeden Fall auch als Kündigungsgrund aufgeführt, was eine Sauerei ist, und meiner Meinung als juristischer Laie nach wird das auch dazu führen, dass ein Gericht die Kündigung verwerfen wird – zumindest, wenn die im WDR-Beitrag aufgestellte Behauptung stimmt, der Betrieb anderer privater Geräte am Arbeitsplatz sei geduldet worden.

Es ist auch unklar, ob es sich bei den fotografierten Maschinen um irgendetwas relevantes (Firmengeheimnis) handelt oder um ein harmloses Foto weit verbreiteter Maschinen, welches keinem Wirtschaftsspion von Nutzen sein könnte. Dennoch finde ich es schade, dass die Medien sich nur auf die Sache mit dem Handy stürzen, ohne zumindest zu erwähnen, dass da noch was ist. Wohlgemerkt: Ich maße mir hier nicht an, irgendwelche Aussagen darüber zu treffen, was denn nun genau passiert ist oder gar ob die Kündigung berechtigt war – ich bedauere nur, dass die Medien scheinbar nur den plakativen Teil der Geschichte erwähnen. (Ergänzung: Und zwar auch wenn sie erst heute darüber berichten).

Das Ganze wäre mir ohne den Kommentar von „Martin“ unter dem Video nie aufgefallen. Danke an den unbekannten Hinweisgeber! So ne Kommentarfunktion ist schon was praktisches…

Falls das Video entfernt werden sollte, habe ich natürlich von dem öffentlich verfügbaren, nicht kopiergeschützten Video eine Kopie gesichert (Privatkopie), um meine Behauptungen notfalls beweisen zu können. flvstreamer ist ein tolles Tool für das Sichern von RTMP-Streams.

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VG Wort: Zählpixel auch hier!

Verfasst von Jan am 2009-07-11

Wie auch schon in der Datenschutzerklärung erwähnt, habe ich hier im Blog sogenannte „Zählpixel“ der VG Wort eingebaut, möchte aber fairerweise separat darauf hinweisen. Die VG Wort kassiert Abgaben beispielsweise auf Drucker, Kopierer und Kopien und zahlt davon Tantiemen an Textautoren. Da ich hier im Blog zahlreiche Texte habe, die die Kriterien der VG Wort erfüll(t)en (min. 1500 Views pro Jahr, min. 1800 Zeichen), möchte ich mir diese mir offenbar zustehende Einnahmequelle natürlich nicht entgehen lassen. Die Zählpixel sind unsichtbar, dieser Beitrag hat auch eins, hier:

Das heißt aber nicht, dass ich die VG Wort unbedingt gut finde, im Gegenteil: Die VG Wort sticht häufig besonders dadurch hervor, dass sie völlig absurde Abgaben auf diverse Geräte fordert. Aufgrund der Abgabenregelungen der VG Wort werden leistungsfähige Scanner in Deutschland oft per Treiber künstlich gebremst, direktes Kopieren mit Multifunktionsgeräten ohne Umweg über den PC ist in einigen neueren Geräten wegen übertriebener Abgaben nicht mehr möglich. Dennoch finde ich die Idee, Urheber für solche Nutzungen zu entschädigen, nicht generell falsch, und die VG Wort erscheint mir noch deutlich fairer als andere Verwertungsgesellschaften, wie z. B. die GEMA.

Zurück zu den Zählpixeln: Es handelt sich um eingebundene, aber unsichtbare externe Bilder. Wenn jemand den Artikel liest, wird das Bild geladen, und dieser Aufruf wird gezählt. Dabei erfährt die VG Wort natürlich zwangsläufig, welche IP welche Seite aufgerufen hat. Die VG Wort erklärt dazu:

Dabei werden Nutzerdaten übertragen, die jedoch sofort nach der Ankunft auf dem Zählserver und der Fest‐stellung der Herkunft des Aufrufes (es werden nur Zugriffe berücksichtigt, die aus Deutschland heraus erfolgen) verschlüsselt werden. Die Klardaten (bes. die IP Adresse des Nutzers) werden NICHT gespeichert. Eine Persona‐lisierung einzelner Nutzer ist der VG WORT nicht möglich.

Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass ich dieses Blog nicht auf einem eigenen Server betreibe, sondern auf der Plattform WordPress.com. Diese erstellt selbst Statistiken und scheint Google Analytics zu nutzen. Dieses Zählpixel sehe ich aus Datenschutzsicht dadurch als vernachlässigbar an. Dennoch nehme ich Rücksicht darauf, wenn einige auf so etwas keine Lust haben, und verweise auf meinen früheren Beitrag, der zeigt, wie man sich vor solchen Datensammlungen schützen kann. Die Zählpixel kommen soweit ich das sehen kann von den Servern vg01.met.vgwort.de bis vg09.met.vgwort.de. Die EasyPrivacy-Adblockliste hat die schon drin. Jeder kann sich selbst überlegen, ob er die Trackingpixel der VG Wort erlauben möchte oder nicht.

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Überblick: Aktuelle Petitionen etc.

Verfasst von Jan am 2009-06-23

Hier eine kurze Übersicht, für welche thematisch in den „Piraten“-Bereich passende Aktionen derzeit noch Unterstützer gesucht werden. Ich bitte euch einen kurzen Augenblick eurer Zeit zu Opfern.

Bundestagspetitionen gibt es im Urheberrechtsbereich eine, die  das Umgehen von Kopierschutz/DRM wieder erlaubt sehen möchte (DRINGEND, endet bald!), eine will das Abrechnungsverfahren der GEMA offenlegen (endet heute!) (ist vorbei) und eine gleich die GEMA reformieren. Alles meiner Meinung nach sehr unterstützenswerte Ziele, ebenso wie eine weitere Petition, welche sich gegen ein Verbot von Paintball einsetzt. Da der Server vermutlich wieder mal überlastet sein wird, versucht es bitte bei den weniger dringenden erst in ein paar Tagen wenn es nicht geht, und belastet den Server nicht zusätzlich durch unnötige Aufrufe. Die übrigen Petitionen finden sich in der Übersicht.

Die Piratenpartei braucht außerdem immer noch dringend Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl, auch für einige Direktkandidaten. Da einige zusätzliche Bundesländer jetzt erst anfangen zu sammeln, müssen diese in kürzester Zeit 2000 Unterschriften zusammenbekommen. Das ist möglich, aber schwierig, also bitte helft mit, auch wenn es eine Briefmarke und 5 Minuten Zeit kostet.

Wenn ich noch etwas übersehen habe, weist mich bitte in den Kommentaren darauf hin, bitte aber nicht auf themenfremde Bundetagspetitionen verweisen.

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Benzinpreise wichtiger als Freiheit?

Verfasst von Jan am 2009-06-15

Morgen schließt die Petition gegen Internetzensur. Bisher haben ca. 123.000 Personen mitgezeichnet. Das ist zwar extrem viel, doch es gab 2008 eine Petition mit über 128.000 Mitzeichnern – und da ging es um die Halbierung der Mineralölsteuer. Es wäre ein schönes Zeichen, diese Marke zu brechen und damit deutlich zu machen, dass Freiheit wichtiger ist als Benzinpreise. Wer also noch nicht mitgezeichnet hat oder jemanden kennt, der dies noch nicht getan hat: Jetzt ist die letzte Gelegenheit!

Vielleicht reduziert die bisherige Anzahl der Mitzeichner ja die teilweise geäußerte (meiner Meinung nach grundlose) Befürchtung, wegen einer Mitzeichnung für einen Pädophilen gehalten zu werden. Wer also nur aus Angst nicht mitgezeichnet hat, kann es sich jetzt nochmal überlegen. Ich fände es eine Schande, wenn der Eindruck entstehen würde, dass Benzinpreise den Menschen wichtiger sind als Freiheit und Demokratie.

(Sicherheitshalber noch die Anmerkung: Bitte nicht mit irgendwelchen Fake-Einträgen registrieren, das schadet deutlich mehr als es nutzt.)

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Adresshandel – heute: E-Mail-Adressen bei Gewinnspielen

Verfasst von Jan am 2009-05-01

Heute mal ein etwas längerer, etwas länger „gewachsener“ Artikel zum Thema „Adresshandel“ und „Was passiert wenn man (s)eine E-Mail-Adresse bei einem Gewinnspiel eingibt. Wem es zu lang ist, kann sich unten die Zusammenfassung abholen. Zum Schluss werde ich ein Fazit ziehen, was gemacht werden sollte.

Es war einmal, vor fast einem Jahr, dass ich eines der zahlreichen Gewinnspiele fand, die im Internet so herumschweben. Ziel dieser Gewinnspiele ist es, Adressen zu sammeln, die man dann mit Werbung vollmüllen kann. Eines dieser Gewinnspiele wollte sich mit Name und E-Mail-Adresse begnügen, und es war offensichtlich, dass der einzige Zweck es ist, möglichst weit handelbare Datensätze zu bekommen. Es wird von AdROM, einem österreichischen Werbe- und Adresshandelsunternehmen, betrieben. Im Moment steht auf der Seite in kleiner hellgrauer Schrift auf dunkelweißem Grund:

Meine Angaben dürfen von adRom,  HappyDigits und den Sponsoren [Anm.: das ist ein Link auf eine Liste mit 47 Firmen] und deren Partnerunternehmen verarbeitet und genutzt werden (auch von externen Datenverarbeitern wie zB Datenerfassern, Internetdienst-Anbietern, Lotteriegesellschaften sowie Energieberatern). Die personenbezogene Nutzung wird ausschließlich auf die Organisationen und Unternehmen aus den verschiedensten Branchen [Anm.: Link auf eine Liste von 24 Branchen] beschränkt, die meinen erkennbaren Interessen und Wünschen entgegenkommen. [...]

Kurzfassung: Wir verkaufen die Daten an alles und jeden weiter und Sie sind damit einverstanden, endlos zugemüllt zu werden.

Ich hab natürlich sofort mitgemacht. Und nein, das meine ich nicht sarkastisch oder ironisch. Google Mail bietet einen hervorragenden Service, wenn man mal schnell eine E-Mail-Adresse braucht, die man für nichts persönliches nutzen will, sondern eher für den Empfang „hochwertiger Produktinformationen“ und nichts anderes. Mal schauen, wie schlimm es wird, dachte ich mir, und vergaß den Account vorerst. Heute habe ich mal quasi zufällig wieder reingeschaut: Über 200 Mails innerhalb des letzten Monats, der Großteil davon von Google freundlicher- und korrekterweise direkt in die Spamtonne verfrachtet. Meinen „erkennbaren Interessen“ entsprach der Müll sicher nicht, insbesondere z. B. an Kontaktlinsen und Autoreifen bin ich eher weniger interessiert. Aber da wurden die Daten vermutlich nicht „personenbezogen genutzt“, schließlich wurde ich nur ganz normal zugemüllt. (Mal abgesehen davon weiß ich natürlich nicht mehr, ob die Klausel vor einem Jahr genauso da stand, das Web Archive hat diesen äußerst hochwertigen und erhaltenswerten Teil der Internetkultur leider nicht für die Nachwelt erhalten.)

Da AdROM eine österreichische Firma ist, das Gewinnspiel aber auf einer .de-Domain läuft, weiß ich nicht, ob deutsches Datenschutzrecht anwendbar ist, ich habe auch keine Ahnung, ob nach dem deutschen oder österreichischen Datenschutzrecht erlaubt ist, mit einer derartigen „Zustimmung“ im Kleingedruckten bei einem Gewinnspiel eine derartige Adresshandels- und Spamorgie zu veranstalten. Ich befürchte leider ja. Was macht man also nun, wenn man jeden Tag sechs frische, unerwünschte Mails auf seiner wertvollen Haupt-E-Mail-Adresse bekommt? Nun, das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)  ist nicht ganz für die Tonne: Man hat ein Widerspruchsrecht. Wenn man widerspricht, darf einem die Firma keine Werbung mehr schicken und muss die personenbezogenen Daten (z. B. Adressen) löschen bzw. sperren. Das würde aber allein wenig bringen, deswegen ist der Datenhändler auch verpflichtet, alle Käufer der Daten darüber zu benachrichtigen, damit diese die Daten ebenfalls löschen oder sperren.

BDSG § 28 Abs. 4:
Widerspricht der Betroffene bei der verantwortlichen Stelle der Nutzung oder Übermittlung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung, ist eine Nutzung oder Übermittlung für diese Zwecke unzulässig. [...]

BDSG §35 Abs. 7:
Von der Berichtigung unrichtiger Daten, der Sperrung bestrittener Daten sowie der Löschung oder Sperrung wegen Unzulässigkeit der Speicherung sind die Stellen zu verständigen, denen im Rahmen einer Datenübermittlung diese Daten zur Speicherung weitergegeben werden, wenn dies keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen.

Das BDSG ist zwar von unübersichtlich verteilten Ausnahmen geradezu durchsetzt, aber diese Vorschriften scheinen generell auch in der Praxis zu funktionieren. Der für die jeweilige Firma zuständige Landesdatenschutzbeauftragte ist auch gerne bereit, der Firma Nachhilfe zu erteilen, wenn diese der Meinung ist, dass das BDSG für sie nicht gilt. Diese Nachhilfe kann für die Firma unter Umständen auch kostenpflichtig sein.

Um vom Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, gibt es einen netten Formbrief, der allgemein als T5F bekannt ist. Ich habe mir angewöhnt, immer die unfreundliche Variante inkl. Zusatzkeule zu schicken, da ich des Öfteren auf die normale Variante keine Antwort innerhalb der Frist erhielt, auf die Variante mit der Drohung, den Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren, kamen fast immer innerhalb weniger Tage sehr freundliche und kooperative Antworten.

In der Regel ist ein T5F recht wirksam. Ich habe am 21.3. daher einen solchen geschickt. Diesen Beitrag hatte ich da schon geschrieben, aber noch nicht veröffentlicht. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass jemand googeln sollte, wollte ich keinen Anlass geben, gründlicher als sonst zu arbeiten.

Einige Tage darauf, am 26.3., erhielt ich eine Antwort, welche unter anderem besagte, dass meine Daten gelöscht bzw. gesperrt wurden. Anscheinend wurde jedoch „vergessen“, dies den Unternehmen zu melden, denen die Adresse verkauft worden war. Eine Woche ließ ich mich weiter zumüllen (unter anderem weil ich besseres zu tun hatte) und stellte fest, dass der Spam keineswegs abgenommen hatte. Ich schickte also am 2.4. eine Aufforderung, mir mitzuteilen, an wen die Adresse verkauft wurde, sowie die Sperrung an die Adresskäufer weiterzuleiten. Enthalten war ein Hinweis, dass ich andernfalls den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten darum bitten werde, sich der Sache anzunehmen.

Noch am selben Tag erhielt ich die Antwort, dass sämtliche „Sponsoren“ benachrichtigt worden seien. Die Frage, wem die Adresse verkauft wurde, wurde einfach ignoriert, obwohl ich sie sicherheitshalber in Fettschrift gesetzt hatte. Anhand dessen, was ich in dem Account gefunden habe, gehe ich davon aus, dass es mindestens folgende Anbieter waren:

Reisemagazin.de
Reisen.de
Auto.de
Hotel24.eu
Preisvergleich.de
karstadt.de
discount24.de
myby.com
Geld.de
Lami24.de
preise-vergleichen.de
trip.de
versicherungen.de
urlaubstours.com
auvito.de
hotelreservierung.de
myprinting
„myprinting empfieht PokerRing“
Resoba.de
ab-in-den-urlaub.de
i-magazine.de
wiel.mailnews24.com
(der Kram wurde von Google dirket in die Spamtonne verfrachtet, wo er hingehört)

karstadt.de
discount24.de (viel Müll, sieht nach täglich aus)
Quelle
Tchibo
Neckermann
(der Kram hat es leider in den Posteingang geschafft – interessant, dass manche Absender mal im Spam landen und mal nicht)

Viele dieser Seiten werden vermutlich von wenigen Unternehmen betrieben, aber das ist mir eigentlich weitgehend egal. Was mich recht positiv überrascht hat, war, dass nach dem 9.4. (eine Woche nach meiner zweiten Mail) fast gar kein Müll mehr ankam. Nur Reisen.de hielt es scheinbar für nötig, mich weiter zuzumüllen. Wie sich herausstellte, gehört Reisen.de zu Unister, einer Marketingfirma, die vor allem mit generischen Domains (und unerwünschten Newslettern…) ihr Geschäft betreibt. Zu Unister gehören nach deren Angaben:

unister.de
ab-in-den-urlaub.de
auto.de
auvito.de
geld.de
preisvergleich.de
urlaubstours.de
jux.de
schuelerprofile.de
reisen.de
hotelreservierung.de
versicherungen.de

Auf einen weiteren SPAM (denn genau das ist es spätestens ab dem Zeitpunkt wo die genug Zeit hatten den Widerspruch zu bearbeiten) von Reisen.de am 11.4. schrieb ich am 12. an deren zuständige Abteilung eine Mail. Ich bat auch darum, mir zu sagen, ob Adrom die Benachrichtigung an Reisen.de vergessen hatte oder warum sonst ich noch weiter Müll erhalte. Pünktlich am 20.4., dem letzten Tag der Frist, erhielt ich eine Standardmail, die meine Fragen nicht beantwortete (und mir nur verriet, was ich schon wusste, nämlich dass meine Adresse aus dem besagten Gewinnspiel stammt) – nicht ohne dass ich am 17. nochmal Werbung bekommen hätte. Ich wies dann nochmal am 21. darauf hin, dass meine Fragen nicht beantwortet wurden, ich nun die Schnauze voll habe und dem Landesdatenschutzbeauftragten was zu tun geben werde, sobald ich Zeit und Lust habe und gab ihnen nochmal die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben, wenn sie denn wollen. Wollten sie scheinbar nicht.

Ich bin übrigens nicht der Einzige, der das nicht so toll findet.

Zusammenfassung:

  • Einmal beim Gewinnspiel mitmachen führt zu über 200 Mails/Monat
  • T5Fs funktionieren überraschend gut, auch wenn man oft nachhaken muss (nach 2 Mails ist der Großteil weg, nach der dritten kommt gar kein Müll mehr)
  • Fehler passieren bei Adresshandels-Geschichten immer – aber gerade da wären sie eigentlich leicht vermeidbar. Es wird meiner Meinung nach einfach geschlampt, weil es keine saftigen Strafen gibt
  • Die Newsletter werden von Google Mail (und hoffentlich vielen anderen Filtern) dahin einsortiert wo sie hingehören, nämlich in die Spamtonne. (Die Unternehmen, die den Müll verschicken, sollten sich vielleicht Gedanken darüber machen, dass das daran liegt dass die Leute den Müll nicht wollen und nie bestellt haben…)
  • Ausländische Datenhändler in Ländern ohne vernünftiges Datenschutzrecht könnten ein richtig böses Problem darstellen
  • Wenn man seine Adresse nirgendwo einträgt, spart man sich den Stress. Mit meinen echten Adressen habe ich solche Probleme kaum.

Was getan werden sollte:

Wie ich teilweise bereits in meinem letzten Artikel zu dem Thema erläutert habe, sollte die Politik einiges tun, um sowas zu unterbinden. So sehr die Adresshändler das ärgern würde, weil sie von einem Tag auf den anderen was Anständiges machen müssten, könnte ein komplettes Verbot von Adresshandel sinnvoll sein. Denn die Ausmaße, die das inzwischen annimmt, überschreiten jegliche Maßstäbe der Vernunft.

Die Versandhändler, die darüber jammern, dass ihre Geschäftsgrundlage hin wäre, übertreiben. Niemand redet von einem Komplettverbot von Werbung per e-Mail oder Post (wobei, wenn ich so recht überlege, das einen Gedanken wert sein könnte ;-)). Ich will explizit nicht den Versand von Newslettern, Katalogen und Werbung an Kunden oder Interessenten verbieten, die das Zeug angefordert haben. Gelegentliche Werbung an gekaufte Adressen, um Neukunden zu bekommen, wäre auch noch eventuell denkbar. Aber dann bitte nicht mehr als einmal im Quartal. Mehrmals wöchentlich zugeschickte unerwünschter Newsletter von mehreren Firmen nerven höllisch. Also: entweder Adresshandel komplett verbieten, oder zumindest strikte Beschränkungen der Häufigkeit für die Werbung an solche Adressen.

Aber auch Newsletter an Kunden sind eine Pest: Einige Online-(Buch)händler sind wohl der Meinung dass Newsletter ganz toll und wichtig sind und mindestens einmal wöchentlich an alle Kunden raus müssen. Bei jeder Bestellung sind sie dann standardmäßig ausgewählt, wenn man also zehnmal ohne Newsletter bestellt, es aber einmal übersieht, hat man die Pest trotzdem. Ich finde das äußerst unhöflich, auch wenn man darüber streiten könnte, ob das per Gesetz verboten werden muss. Bei einigen Firmen habe ich deswegen jedenfalls meine Kundenkonten schon gelöscht. Lesen kann den Müll in den Massen eh keiner. Eine strikte Opt-In-Regelung, bei der solche Felder aktiv angekreuzt werden müssten (statt vorausgewählt zu sein), wäre sinnvoll. Die sollte natürlich erst recht bei der Weitergabe von Adressdaten gelten. Und zu guter Letzt sollte, wenn Adresshandel erlaubt bleibt, für automatisiert weitergegebene Adressen eine einfache (2-3 Klicks) Möglichkeit existieren, sich bei allen Firmen, die die Adresse aus der gleichen Quelle haben, auszutragen. Für die endgültige Ausführung der Abmeldung würde ich eine Frist von 2-3 Werktagen vorschlagen. Bei Verstößen (aus Schlampigkeit) müssten schmerzhafte, bei absichtlicher Missachtung ruinöse Strafen drohen.

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Google Adsense übertreibt es

Verfasst von Jan am 2009-03-15

KURZFASSUNG: Google wird Adsense-Werbung interessenabhängig machen, also noch intensiver das Surfverhalten der Nutzer ausspähen. Auf diesem Blog kann unter Umständen durch den Anbieter (wordpress.com) solche Adsense-Werbung eingeblendet werden. Schutzmaßnahmen werden in diesem Posting erläutert.

Lange habe ich keinen Werbeblocker eingesetzt. Mich stört Werbung eher weniger, wenn es sich nicht gerade um blinkende oder die Soundkarte missbrauchende Flash-Werbung handelt, und dafür habe ich sowieso Flashblock. Außerdem kann man die Werbung ja auch mal anklicken, um einem Websitebetreiber eine kleine finanzielle Freude zu machen. Und Werbeblocker haben einen Nachteil: Sie sperren manchmal Teile von Websites die technisch wie Werbung aussehen, aber keine Werbung sind. Deswegen habe ich sie bisher gemieden, bis mich die extrem nervigen Layer-Ads dazu getrieben haben, doch etwas aufzuräumen, doch dazu später mehr.

Ich hatte auch auf einigen meiner Seiten Google Adsense eingesetzt. Auf diesem Blog (und allen anderen wordpress.com-Blogs, wenn der jeweilige Admin nicht ein jährliches „Lösegeld“ zahlt) können vom Dienstanbieter WordPress.com Adsense-Anzeigen eingeblendet werden. Ich kann dies nicht beeinflussen! Ich sehe diese Anzeigen nicht, da sie nur zufällig und nur nicht angemeldeten Nutzern angezeigt werden.

Jedenfalls hat Google das Werbeprogramm „verbessert“ und betätigt sich jetzt noch eine Stufe intensiver als Datenkrake. Jetzt wird nicht zur Website gehörende, sondern zu den Interessen des Nutzers passende Werbung gezeigt, dazu muss also das Surfverhalten der Nutzer ausgewertet und gespeichert werden. Das ist für Google kein großes Problem, da sehr viele Websites Google-Werbung oder Google Analytics auf ihren Seiten haben. Da ich das nicht unterstützen möchte, habe ich meine Seiten aufgeräumt.

Man kann ein Cookie setzen, welches Google anweist, die Daten nicht zu speichern. Das funktioniert aber nicht, wenn man Google dauerhafte (persistente) Cookies generell verboten hat. (EDIT: Google hat ein Plugin rausgebracht, welches das angeblich ermöglicht.) Außerdem muss man darauf hoffen, dass Google sich daran hält. Bisher habe ich die Datensammelauswüchse von Google noch toleriert, Cookies eingeschränkt und die Dienste nur sehr gezielt genutzt. Jetzt ist meine Schmerzgrenze überschritten, und ich werde wohl die Google-Werbung sperren.

Zum Sperren von Werbung gibt es zwei verbreitete Ansätze: Adblock Plus, ein Firefox-Plugin, welches Werbung anhand von automatisch aktualisierten Filterlisten direkt im Browser entsorgt, und einen etwas arbeitsintensiveren, aber effektiven Ansatz: die Hosts-Datei. (Wer weiß, was das ist, möge den folgenden, für ihn langweiligen Absatz überspringen.)

Aus den Urzeiten des Internets, als man noch alle erreichbaren Rechner auf einem Blatt auflisten konnte, gibt es eine sogenannte hosts-Datei – in jedem mir bekannten Betriebssystem. Unter Linux liegt sie unter /etc/hosts, unter Windows unter c:\windows\system32\drivers\etc\hosts (wer sich über die Ähnlichkeit wundert: Microsoft hat abgeschrieben). Das ist quasi ein „Telefonbuch“. Wenn man eine Website aufruft, z. B. janschejbal.wordpress.com, fragt der Computer zunächst bei einer Art „Auskunft“ (DNS-Server) nach der „Telefonnummer“ (IP-Adresse) der Website. Erst dann kann er sich zu dieser Website verbinden und den Inhalt abrufen. Allerdings schaut der Computer zuerst in der Hosts-Datei nach – wenn zu einem Namen eine Nummer dort eingetragen ist, benutzt er die Statt nachzufragen.Wenn da eine falsche Nummer steht, klappt die Verbindung nicht. Der Vorteil dieser Methode ist, dass sie sehr zuverlässig funktioniert und weitgehend unabhängig vom verwendeten Programm ist, weil sie bereits auf Betriebssystemebene ansetzt. Spybot S&D, ein Anti-Spyware-Tool, benutzt die Hosts-Datei, um Seiten zu sperren, die gerne Viren verbreiten. Ein Nachteil ist, dass dies nicht mehr funktioniert, wenn man einen Proxy einsetzt, weil die Namen erst vom Proxy in Nummern umgesetzt werden. Außerdem kann man nur ganze Server sperren, nicht einzelne Seiten.

Ich benutze diese Hosts-Datei, um Werbung zu sperren. Natürlich nur selektiv, denn jeder Eintrag erfolgt manuell. Aber wenn man 5-10 der nervigsten Layerwerbeseiten dort einträgt, bekommt man diese Art von Werbung nur noch sehr selten zu Gesicht. In Zukunft werden die Google-Werbeserver wohl nun einen Ehrenplatz neben den Layer-Werbenervern und den Viren- und Pornoanbietern erhalten. Und Adblock wird auch aktiviert, als Ergänzung. (Falls z. B. durch Proxynutzung die Hostsdatei ausfällt, sollte Adblock es abfangen, falls Adblock mal ausgeschaltet wird oder ich einen anderen Browser nutze, darf die Hostsdatei übernehmen. Außerdem erledigt Adblock auch noch einige andere Schnüffelseiten.) Ich verwende derzeit die Adblock-Listen EasyList, EasyPrivacy, Ares’ ABP Liste und die Filter von Dr. Evil.

Ach ja: Herzlichen Glückwunsch. Damit hat Google dank dieser tollen Maßnahme den Werbeumsatz den ich bei denen produziere sicher gesteigert…

Hier der entsprechende Abschnitt aus meiner hosts-Datei:

127.0.0.1 www.go-sponsor.de
127.0.0.1 go-sponsor.de
127.0.0.1 www.euros4click.de
127.0.0.1 traffic.mpnrs.com # faz.net-popups
127.0.0.1 www.sponsorads.de # extranervige verzögerungs-layer
127.0.0.1 sponsorads.de # extranervige verzögerungs-layer
127.0.0.1 bin-layer.de
127.0.0.1 www.layer-ads.de
127.0.0.1 layer-ads.de
127.0.0.1 www.usemax.de
127.0.0.1 usemax.de

# google ads
127.0.0.1  pagead.googlesyndication.com
127.0.0.1  pagead2.googlesyndication.com
127.0.0.1  adservices.google.com
127.0.0.1  video-stats.video.google.com
127.0.0.1  ssl.google-analytics.com
127.0.0.1  www.google-analytics.com
127.0.0.1  4.afs.googleadservices.com
127.0.0.1  imageads.googleadservices.com
127.0.0.1  partner.googleadservices.com
127.0.0.1  www.googleadservices.com
127.0.0.1  apps5.oingo.com
127.0.0.1  www.appliedsemantics.com
127.0.0.1  service.urchin.com

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Kopierschutz stinkt, die Zweite (Heute: Securom, GTA4)

Verfasst von Jan am 2008-12-06

Grand Theft Auto IV (GTA 4), das neuste Spiel aus der sehr erfolgreichen GTA-Serie, wurde vielfach als supertolles Spiel gefeiert und alle haben sich darauf gefreut, dass es endlich rauskam. Doch kaum laufen die Fans in die Läden und kaufen sich für teures Geld (ca. 50 EUR) das Spiel, tragen stolz die GTA-Packung nach Hause und freuen sich schon darauf, es zu spielen, stürmen die Fans sämtliche Foren: Bei einem bedeutenden Teil der Spieler läuft das Spiel nicht. Und wieder mal ist wohl der Kopierschutz schuld, wieder SecuROM.

Um es deutlich zu machen: Ein ansonsten wohl problemlos funktionierendes, großes, bekanntes Spiel, wird vermutlich durch den Kopierschutz SecuROM unbrauchbar. Kaum ein Spiel wurde von den Fans so heiß erwartet wie GTA 4, und jetzt so eine unnötige Enttäuschung. Die ganzen „Raubkopierer“ freuen sich natürlich, denn überraschend schnell scheint SecuROM geknackt worden zu sein, sodass wieder mal nur die ehrlichen GTA-Käufer betroffen sind. Viele Cracks sollen nicht funktionieren, weil sie an den späteren Stufen scheitern, die das Spiel „kreativ“ unspielbar machen, aber es soll auch funktionierende geben. Bei vielen Spielern die GTA gekauft haben startet das Spiel aber nicht (laut Gerüchten kommt SecuROM mit einigen Grafikkarten nicht klar, weil da irgendeine Abfrage nicht den erwarteten Wert liefert), und außerdem geht das Gerücht um, dass die geknackten, SecuROM-freien Versionen deutlich schneller laufen als die legalen Original-GTA-Versionen. (Unbestätigtes Foren-Gerücht niedrigster Sorte,  aber leider denkbar.)

SecuROM hat in der Vergangenheit bereits zu widerlichen Problemen geführt und installierte sich zumindest damals recht „großzügig“. Zumindest habe ich auf einem Screenshot gesehen, dass bei der GTA-Installation darauf hingewiesen wird, dass SecuROM installiert wird. Allerdings muss man außer SecuROM noch eine Reihe weiterer Produkte installieren und aktivieren, bevor man GTA endlich spielen kann. Inwieweit die etwas mit Kopierschutz bzw. DRM zu tun haben weiß ich nicht und will es glaube ich gar nicht wissen. So oder so ist es eine Sauerei, wenn es ein Teil eines Kopierschutzes ist sogar eine völlig unnötige. Abgesehen davon wird auch die beliebte Online-Aktivierung eingesetzt, aber zumindest in einer vergleichsweise harmlosen Variante die nicht die Anzahl der Installationen beschränkt wie bei Spore.

Zum Glück habe ich keine Zeit zum Spielen, sonst würde ich mich wohl noch deultlich mehr darüber aufregen. Wenigstens nehmen deutsche Geschäfte GTA (und andere Spiele) scheinbar meist problemlos zurück (wozu sie auch verpflichtet sein dürften, wenn ein Spiel nicht läuft, egal ob es an SecuROM oder schlampiger Programmierarbeit liegt). Valves Online-Plattform Steam, welche durch das DRM das Spiel sogar problemloser zurücknehmen könnte, stellt sich allerdings quer und weigert sich bei GTA 4 genaso wie bei anderen Spielen, das Geld zurückzuerstatten.

Ich wünsche jedenfalls den Spielern viel Glück dabei, ihr Geld zurückzubekommen, und allen Verantwortlichen (dürften wohl Rockstar und/oder TakeTwo sein) einen möglichst großen Verlust durch diese Aktion. Denn wieder einmal ist durch einen Versuch, „Raubkopierer“ loszuwerden, den zahlenden Kunden sinnlos geschadet worden. Es wäre zwar schade, wenn Rockstar Entertainment (der Hersteller von GTA 4), eine eigentlich gute Spieleschmiede, daran pleite gehen würde, aber andererseits wäre es ein dringend nötiges abschreckendes Beispiel für andere. Spore hat ja wohl nicht gereicht. (Ebenfalls mit SecuROM, die Verkäufe blieben wegen Problemen mit dem Kopierschutz weit hinter den Erwartungen zurück, die „Raubkopierer“-quote war weit höher als sonst.)

Bisher war ich mir nicht sicher, ob der Kopierschutz mehr potentielle „Raubkopierer“ zu geldbringenden Kunden macht, als er geldbringende Kunden abschreckt. Auch wenn natürlich nicht klar ist, wie es bei GTA 4 ausgehen wird, bei Spore war der Fall recht eindeutig, und da hat der Kopierschutz noch nicht direkt Probleme gemacht (er hat dafür die Käufer quasi zu Mietern gemacht, die das Spiel so lange nutzen können wie es dem Hersteller gefällt). Ich denke, GTA wird es nicht besser ergehen, zumal in vielen Foren schon Spieler angedeutet haben, das Spiel zurückzugeben und sich stattdessen lieber eine SecuROM-freie Version zu „besorgen“. Allein die Tatsache, dass es auch eine (funktionierende) Konsolenversion gibt, könnte die Situation retten. Dennoch wird es dem Umsatz sicher nicht gut tun, und inzwischen bin ich mir recht sicher dass der Kopierschutz mehr zahlende Kunden abschreckt als Käufer generiert. Er wird zwar vielleicht mehr illegale Kopien verhindern als er Käufer abschreckt, aber von „nicht kopierten“ Spielen kann sich der Hersteller nichts kaufen, es zählen nur die zusätzlichen Verkäufe. Und bei weitem nicht jeder, der das Spiel nicht (sofort und einfach) kopieren kann, rennt in den Laden und kauft es.

Ebenfalls hoffe ich übrigens, dass Rockstar von SecuROM angemessenen Schadenersatz fordert und bekommt. Das könnte nämlich eine weitere unsägliche Art von Kopierschutz vom Markt verschwinden lassen und auch den Herstellern anderer Kopierschutzarten eine Lehre sein. Bisher habe ich schon bei StarForce beobachtet, wie der Kopierschutz immer restriktiver und bei den Spieleherstellern beliebter wurde, bis plötzlich keiner mehr die Spiele mit StarForce kaufen wollte und damit auch der Kopierschutz Geschichte war. Ich bezweifle, dass es SecuROM anders gehen wird.

Viel Spaß mit SecuROM wünsche ich aber den überzeugten Leuten, die behaupten wollen, dass das nur wegen der ganzen „Raubkopierer“ passiert sei. Inzwischen bin ich überzeugt, dass doch der Teil der Forentrolle recht hat, der der Meinung ist, Kopierschutz (insbesondere SecuROM) fördere illegale Kopien mehr als umgekehrt illegale Kopien Kopierschutz fördern. Kopierschutz wird vermutlich oft ohne vorher sachlich zu überlegen drübergebügelt (oder man geht vom Optimalfall aus dem Marketinggebrabbel der Kopierschutzhersteller aus), einfach weil es illegale Kopien gab, gibt und geben wird und man irgendwas dagegen tun will. Und dann tut mal halt irgendwas, egal was.

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Kopierschutz stinkt (SecuROM bei Overlord)

Verfasst von Jan am 2008-06-29

Ich habe mir gestern die Demo von einem Computerspiel namens Overlord heruntergeladen, welches von Codemasters herausgegeben wird. Selbst diese Demo ist jedoch mit einem Kopierschutz namens SecuROM versehen. (Nachdem StarForce so weit verschärft wurde und einen derart schlechten Ruf bekam, dass die Käufer mit StarForce geschützte Produkte boykottierten, sind die Hersteller wohl auf SecuROM umgeschwenkt. Der Hersteller SecuROM aber offenbar StarForce immer ähnlicher gemacht.) Dieser Kopierschutz verweigerte bei mir den Start – „Ein benötigtes Sicherheitsmodul kann nicht aktiviert werden.

Es war also wieder einmal allein ein Kopierschutz daran Schuld, dass ein legal erworbenes Spiel (wer es überlesen hat: Es war eine frei verfügbare Demoversion!) Probleme macht. Ein Link in der ansonsten nichtssagenden Fehlermeldung („Dieses Programm kann nicht gestartet werden (5024)“) klärt auf:

SecuROM™ has determined that a Process Explorer program is running in the background.

Das ganze gibt es noch in der Variante „some File Monitor program“ und noch vielen vielen anderen. Interessant daran war, dass ich die entsprechenden Programme längst beendet hatte. (Wie ich später erfuhr, bleiben dabei wohl Treiber im Speicher zurück.) Erst nach einem kompletten Systemneustart lief das Spiel dann endlich.

Die Fehlermeldungsseiten sind durchnummeriert, und so kann man sich auch andere Fehlermeldungen anschauen. Besonders interessant ist zum Beispiel Nummer 7001, „an emulation tool has modified your PC settings“. Wenn ich einen Emulator installiere, dann darf der Sachen verändern, im Gegensatz zu irgendeinem Kopierschutztreiber, den ich nicht haben will und dessen Installation ich nicht zugestimmt habe. Als „Lösung“ wird vorgeschlagen, manuell in der Registry bestimmte Einträge zu löschen, „um das Problem mit dem Start des Spieles zu lösen“, wobei betont wird, dass die modifizierten Einträge nicht durch SecuROM verursacht wurden, und man keine Verantwortung für Schäden übernimmt, die durch befolgen der Anleitung entstehen. Das „Problem mit dem Start des Spieles“ ist natürlich auf den Kopierschutz zurückzuführen, und zwar ausschließlich, weil die geänderten Einstellungen das Spiel sicherlich nicht beeinträchtigen.

Anonsten darf man sich zwecks Fehlerbehebung gerne an den SecuROM Support wenden. Dazu lässt man das Programm eine Analyse erstellen, welche man dann an SecuROM schicken soll. Die Analysedatei soll keinerlei persönliche Daten enthalten. Nachprüfbar ist es leider nicht, da die Datei irgendwie kodiert ist, aber in der üppigen Größe von 256 KB (ein viertel Megabyte!) könnte man problemlos alle interessanten Infos unterbringen. Und was zu persönlichen Daten zählt, ist Einstellungssache. Unter Umständen verraten ja auch Prozessnamen schon einiges, und zumindest die E-Mail-Adresse hat SecuROM ja auch (durch die Anfrage).

Diese Probleme sind umso ärgerlicher, wenn einem bewusst wird, dass sie nur durch den zusätzlichen, unnötigen Kopierschutz entstehen. Ohne Kopierschutz würde das Spiel problemlos laufen. Das dürfte auch auf die sicherlich schon existierenden geknackten Versionen zutreffen, wieder einmal sind ehrliche Käufer die Verarschten.

Mein Rechner wird normalerweise nur alle ein bis zwei Wochen wirklich neu gestartet (wofür gibt es den „Ruhezustand“ aka Suspend to Disk), und Tools wie Filemon und ProcExp nutze ich fast jeden Tag, zum Beispiel um von irgendwelchen Prozessen benutzte Dateien zu entsperren oder festzustellen, welches Programm gerade intensiv meine Festplatte zumüllt (und ihm dann ausschließlich die eine Datei wegzunehmen). Wie sich einige vielleicht schon denken können, kenne ich nun ein Spiel, welches ich mir sicherlich nicht kaufen werde, auch wenn es sonst ganz nett aussieht.

Ich bezweifle, dass auf der Packung des Spieles steht, dass das Spiel nur benutzt werden kann, wenn man Emulatoren deinstalliert, seinen Rechner genau nach Vorgaben des Herstellers einrichtet und auf sämtliche Debuggingtools verzichtet. Ich bezweifle also, dass Käufer so einer Einschränkung wirksam zustimmen. So wie ich das sehe, dürfte es sich um einen Sachmangel handeln, der eine Rückgabe des Spiels (auch nach Öffnen der Verpackung!) erlauben würde (aber ich bin kein Anwalt).

Da ich schon befürchtet habe, dass ein Kopierschutztreiber mitinstalliert werden könnte, las ich die EULAs besonders aufmerksam. Unabhängig davon, ob diese überhaupt nach deutschem Recht wirksam sind (bei Demoversionen könnte das im Gegensatz zu Verkaufsversionen der Fall sein), bezweifel ich stark die Zulässigkeit von Klauseln wie dieser:

Angesichts des dauerhaften Schadens, der Codemasters bei unzulänglicher Durchsetzung der Bedingungen dieser Vereinbarung entstünde, stimmen Sie der Berechtigung von Codemasters zu, auch ohne Kaution, sonstige Sicherheiten oder Nachweis erlittenen Schadens Wiedergutmachung in Bezug auf Verletzungen der Vereinbarung zu fordern, die über die Mittel hinausgehen können, die Codemasters unter der anwendbaren Rechtsprechung zustehen.

Wenn ich es richtig verstehe, räumt sich Codemasters das Recht ein, bei Verstößen gegen den „Vertrag“ völlig beliebige „Schadensersatzansprüche“ geltend zu machen, und zwar unabhängig davon, was denen überhaupt zusteht. Naja, in Großbritannien, wo der Gerichtsstand sein soll, ist ja so einiges möglich. Ob aber so eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Privatpersonen zulässig ist, wage ich anzuzweifeln. Zur Installation eines Kopierschutzes fand ich jedoch nichts, habe also nicht zugestimmt.

Ich habe keine Ahnung, ob und was für Treiber ohne meine Zustimmung auf meinem System installiert wurden und wie ich sie wieder wegbekomme. Laut dem nach Spielende gestarteten Process Explorer lief die eigentlich beendete Overlord.exe immer noch, und kurz danach hat sich mein halbes Windows aufgehängt, nachdem beim Zugriff auf meine mit ext2 formatierte und per Spezialtreiber eingebundene externe Platte wohl was schiefgegangen ist. Kann natürlich reiner Zufall sein (erlebt hatte ich sowas bisher nicht), könnte aber auch mit dem gerade frisch installierten Kopierschutz zusammenhängen. Und während ich den Ext2-Treiber manuell installiert habe und er sich auf meinem Rechner aufhalten darf, trifft das auf SecuROM-Treiber nicht zu. Wenn es also eine Inkompatibilität gibt, liegt die volle Schuld dafür bei SecuROM und SecuROM allein. Der Ext2-Treiber war vor SecuROM da.

UPDATE: Ein Leser hat in einem Kommentar darauf hingewiesen, dass der Kopierschutz auch noch eine Shell Extension installiert, die in bestimmten Fällen den Explorer zum Absturz bringt. Vermutlich dient die dazu, bei kopiergeschützten Spielen zusätliche Einträge im Kontextmenü anzuzeigen. Da ich darauf nicht besonders Wert lege (im Gegensatz zu einem sauberen, schnellen und stabilen System), habe ich die Dateien (Plural, es gab nämlich noch eine zweite Version, „CmdLineExt03.dll“) entfernt, und um eine Neuinstallation zu erschweren einen gleichnamigen Ordner angelegt (und noch ein wenig die Registry aufgeräumt). Mal schauen ob es hilft. Interessant ist, wie sich selbst dieses eigentlich nicht sicherheitskritische Modul mit einem unauffälligen Namen getarnt wird, statt offen und ehrlich „SecuROMContextMenu.dll“ oder so zu nehmen.

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Citibank Telefon-Phishing

Verfasst von Jan am 2008-06-25

Vor einigen Tagen habe ich etwas Interessantes mitbekommen:

Jemand erhielt einen Anruf, bei dem die Anruferin behauptete, von der Citibank zu sein, und irgendwelche Kontoangaben überprüfen wollte. So fragte die Dame aus dem Callcenter nach dem Geburtsdatum, welches bei der Citibank auch Teil der Kontonummer ist. Da die angerufene Person jedoch wusste, dass Betrüger gerne solche Informationen herausfinden wollen, bekam die Anruferin keine Antwort, sondern nur die Gegenfrage, worum es den ginge. Dies wollte sie jedoch nicht sagen, nannte aber ihren Namen und bejahte die Frage, ob sie aus der Filiale xyz anrufe, woraufhin die angerufene Person das Gespräch mit dem Hinweis, man werde dort anrufen, beendete.

Ein Anruf bei der erwähnten Filiale ergab die Antwort, dass dort keiner mit diesem Namen arbeitet, besonders gewillt, dem möglichen Betrug nachzugehen, war die Filiale jedoch nicht.

So weit, so gut, möchte man meinen, ein erfolgloser Telefon-Phishingversuch, selten, aber nicht unbekannt. Eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle der Polizei ergab, dass der Beamtin solche Anrufe bekannt waren – aber keineswegs als Betrugsmasche, sondern als echte Anrufe von einer Bank, die wohl eine Versicherung verkaufen wollte.

Auf eine erneute Nachfrage bei der Citibank wurde dies dann für möglich gehalten.

Entweder es hat sich also um einen Betrugsversuch gehandelt, der aber der Bank ziemlich egal war, oder der Anruf war wirklich von der Bank.

Den zweiten Fall fände ich persönlich bedenklicher: Statt den Kunden beizubringen, sorgsam mit persönlichen Daten umzugehen, werden sie darauf trainiert, diese Daten über das Telefon an irgendwelche Anrufer, die behaupten, von der Bank zu sein, herauszugeben.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Anruf nicht von der Citibank kam, denn der betroffenen Person wurde gesagt, dass solche Anrufe durchaus vorkommen können.

Als nächstes könnte die Citibank ja gleich auch noch anfangen, E-Mails verschicken, mit der Bitte, Name, Adresse, Kontonummer, Online-PIN und 10 TANs einzugeben, um die Kontodaten zu prüfen.

Egal welcher der Fälle zutrifft, die Citibank hat sich nicht gerade mit Ruhm beckleckert und wird wohl in Zukunft mindestens einen Kunden weniger haben.

Auch für mich steht nach dieser verantwortungslosen Aktion eine weitere Bank fest, bei der ich wohl kein Konto haben werde, zumal die Citibank bereits dafür bekannt geworden ist, dass sie ziemlich unsichere TAN-Listen erzeugt hat, und das, was man so im Internet findet, ist auch nicht gerade Vertrauen erweckend. UPDATE: Und noch ne Runde, diesmal hat sich die Citibank USA die PINs klauen lassen. Da ist es ja schon grob fahrlässig, bei denen ein Konto zu haben.

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Blog-Schleichwerbeaktion von Hitflip und Co.

Verfasst von Jan am 2008-02-06

Der mit irreführender Werbung arbeitende Filmtauschdienst Hitflip, das mit massenhaft Product Placement werbende Videoportal MyVideo und drei weitere, mir bisher unbekannte Firmen veranstalten gemeinsam unter dem Titel „Blogitzeljagd“ eine Blog-Schleichwerbeaktion, an der ich mich nun gerne mit großem Vergnügen (hier ein fieses Grinsen denken) beteilige. Bevor ihr mich jetzt als bösen unseriösen Werbeblogger abtut, lest bitte den Beitrag komplett.

Zunächst einmal zu den Regeln:

Im Blogpost soll stehen, wie ich von der Aktion erfahren habe. Aber gerne doch: Der Laden hat mein E-Mail-Postfach mit einem Newsletter zugemüllt. Ich hab deren Programm in meinem Affili.net-Account, von daher dürfen die das, nervig ist es trotzdem.

Auf den fünf Webseiten sollen „Schnitzel“ (irgendwo versteckte Bilder) gefunden werden und es soll gezeigt werden, wo diese liegen. Das soll wohl Links produzieren, davon steht da aber nichts. Außerdem hab ich keine Lust, die Dinger zu suchen. Also gehe ich einfach den Spuren nach (darum geht es doch bei einer Schnitzeljagd), schnappe mir das erstbeste Blog, welches schon (leider ohne die Aktion zu kritisieren) mitgemacht hat, und finde die Schnitzel.

  • Hitflip: Im Menü oben auf „Special“, dann auf den Beitrag über Google Zeitgeist
  • erento: Im Menü links auf „Ferienwohnung & Ferienhaus“
  • myvideo: Im Menü oben auf „Musik“
  • hitmeister: Links unten unter „Neuigkeiten“ auf den „Info“-Link
  • verwandt: Unten auf „Infocenter“, dann links auf „Ahnenforschung“

Hab ich eigentlich was verpasst oder wollen die tatsächlich für die Beteiligung der Aktion noch nicht mal nen Link auf ihre Seite? Von mir aus, da muss ich noch nicht mal testen, ob WordPress.com nofollow-Links zulässt. (Inzwischen hab ich es getestet, es geht.) Schön. Dafür muss ich den Trackback manuell setzen. Ach wie schlimm.

(Überigens, das für die Blogitzeljagd-Site verwendete WordPress 2.3.2 ist veraltet und hat ne Sicherheitslücke, die aber die Blogitzeljagd-Site nicht betreffen dürfte.)

So, nachdem das Pflichtprogramm erfüllt ist, kann ich ja zur Sache kommen. In der Werbemail von Hitflip stand nach dem Hinweis, dass Hitflip besser wird, noch:

Vielleicht können Sie ja in einem redaktionellen Beitrag darüber berichten und darin geschickt Affiliate Links integrieren?

Gut. Die wollen einen „redaktionellen“ Beitrag, also Schleichwerbung. Ich liefer gerne einen echten redaktionellen Beitrag, also wohl eher weniger Schleichwerbung.

Ich nehme mir mal die Werbung vor. Ein tiefer Griff in die Affilate-Link-Kiste fördert zutage:
Spiele tauschen! - 1 Spiel geschenkt bei Anmeldung
Ein Spiel gratis klingt ziemlich gut, finde ich. Irgendwo muss ein Haken sein, denke ich, und nehme an, dass es nur Billigstspiele geben wird. Ein Klick auf den Link verspricht versprach (wurde vor Minuten geändert, Screenshot vorhanden) allerdings „z. B.“ Anno 1701 – klingt eigentlich verdammt gut. Also schauen wir mal weiter. Sortieren wir einfach mal die Spiele aufsteigend nach nötiger Flipanzahl und siehe da: Die Spiele fangen bei 2 Flips an. Allerdings gibt es noch einen Suchlink in der Begrüßungs-E-Mail, und der findet plötzlich auch Spiele für nur einen Flip. Diese Funktion gab es soweit ich weiß vor einem knappen Jahr noch nicht, als ich auf die Gratis-Aktion zuerst aufmerksam wurde.

Suchen wir also einmal nach Anno 1701, welches inzwischen deutlich billiger geworden sein dürfte als es vor einem Jahr war (auch da wurde bereits mit Anno 1701 als Gratisprodukt geworben). Es sind 14 Flips, die man dafür braucht. Und es ist ein Premiumprodukt, d. h. die Gebühren betragen nicht 0,99 EUR (die man ja zur Verfügung hat, um ein Gratisprodukt zu bestellen), sondern 1,99 EUR. Das hatte ich breits vor knapp einem Jahr bemerkt und Hitflip darauf hingewiesen, dass die Werbung hochgradig irreführend ist. Ich bekam als Antwort:

Hallo Herr Schejbal,

vielen Dank, für Ihren Hinweis.
Wir werden zukünftig ausschließlich Beispielprodukte nennen, die für 1 Flip zu haben sind.

Schön, dass es jetzt nach einem knappen Jahr endlich soweit ist. Auf meine Bitte, doch das Werbeversprechen einzulösen, gab es noch die Antwort:

Da es sich bei unserer Werbung um Beispielangaben der Waren handelt, die von unseren Butzern angeboten werden können, besteht kein Recht auf Erhalt dieser Artikel.

Ja, das „z. B.“ bedeutet „zum Beispiel“. Allerdings verstehe ich die Aussage „Ein Spiel gratis, z. B. Anno 1701″ so, dass man sich eines der gelisteten Spiele aussuchen kann, unter anderem Anno 1701. Aber die Werbung ist ja jetzt ersetzt worden. Die neue Landingpage enthält nicht mehr Anno 1701, dafür aber z. B. „Die Sims 2″ für PC. Die Suche zeigt: Je nach Variante 7 oder 10 Flips. Verbessert hat sich also nicht viel, nur dass die Landingpage die Abkürzung „z. B.“ enthält, die Spiele da einfach nur zu sehen sind und daneben steht „Bei Anmeldung 1x Artikel gratis“. Damit könnte sich Hitflip vermutlich rauszureden versuchen, dass die Gratis-Aussage nichts mit den abgebildeten Spielen zu tun hat. Vor einer Abmahnung dürfte das aber auch nicht schützen, denn die Werbung ist meiner Meinung nach klar irreführend.

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Killergentech

Verfasst von Jan am 2007-12-03

Eigentlich war ich gegenüber Gentech bisher relativ offen eingestellt – schließlich kann es mir relativ egal sein, welche Gene das Essen hat, da ich es essen und mich nicht damit genetisch kreuzen möchte, und ob die Pflanzen das Gift selbst erzeugen oder von Außen damit versorgt werden, ist mir auch weitgehend egal. Soweit dachte ich zumindest bisher. Eine neue, „geniale“ Erfindung lässt mich diesen Standpunkt nochmal überlegen: Einige neue Genpflanzen greifen wohl aktiv die DNA von Schädlingen an. Langsam fange ich an, Zweifel an genmanipulierten Lebensmitteln zu hegen – denn wenn sowas erst mal in die Umwelt gelangt, kann es sich recht schnell verbreiten, und mit ein wenig Pech werden wir uns dann, falls es sich herausstellen sollte, dass diese „tollen“ Erfindungen hässliche Nebenwirkungen haben, ziemlich schwertun, nicht von dieser Veränderung betroffene „Original“pflanzen aufzutreiben.

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Schuldig bis zum Beweis des Gegenteils

Verfasst von Jan am 2007-10-25

Sicherheitsexperten sollen ihre Arbeit gut dokumentieren, dann machen sie sich vermutlich nicht nach dem Hackerparagraphen strafbar. Soweit ein Expertengutachten eines Sicherheitsinstituts.

Wer also nicht anhand einer umfangreichen Dokumentation beweisen kann, dass er die Tools nicht „bösartig“ einsetzt, muss wohl damit rechnen, sich strafbar zu machen. Die Staatsanwaltschaft muss also keine Schuld mehr beweisen, sondern man selbst die eigene Unschuld. Schöner Rechtsstaat.

Diese Regelung dürfte vor allem diejenigen treffen, die nicht hauptberuflich mit solchen Tools arbeiten, aber trotzdem lernen wollen, wie Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um sich zu schützen. Ohne das – recht eindeutig „böse“ Haxx0r-T00l – Cain hätte ich wohl nicht so schnell gelernt und verstanden, wie SSL (https) funktioniert, was für Angriffe möglich sind und wie man sich schützt. Sicherheitsfirmen hingegen dürften grade so fein raus sein – eigentlich sollten Gesetze nicht nur die Interessen von Firmen, sondern auch und vor allem die von Privatpersonen schützen.

Auch bei der „Ausnahme“ bei guter Dokumentation handelt es sich aber um eine Grauzone. Wie ein Richter entscheidet, der keine Ahnung von der Materie hat, steht in den Sternen, es ist jedoch anzunehmen, dass der Staatsanwalt (der vielleicht auch keine Ahnung außer „Hackertoolz=pöhße“ hat) ihm einreden kann, was er will. Und während ein Mitarbeiter einer offiziellen, legalen Firma wohl eher nicht verknackt wird, weil er seiner Arbeit nachgeht, sieht es bei jemandem, der sich nur zum Spaß mit dem Thema beschäftigt, wohl schon anders aus. Da dürfte die Aussage eines Staatsanwaltes „der hat Hackertools, und das sind Programme, mit denen man Onlinebanking-Daten klauen kann“ reichen. Es lebe der Rechtsstaat.

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Idee: Öffentlich-rechtliche Sender ohne Kosten überall

Verfasst von Jan am 2007-10-24

Die öffentlich-rechtlichen Sender versuchen immer weiter zu expandieren, sie haben jetzt schon (teils sogar recht brauchbare) Internet- und Mobilangebote, und es wird immer weitergehen. Allerdings sind damit auch immer höhere Kosten und GEZ-Abgaben auf immer mehr Geräte verbunden. Daher habe ich eine Idee für eine einfachere Lösung:

Den Content einfach in brauchbaren Formaten (d. h. mit Metadaten etc.) zum Download anbieten und die Weiterverbreitung erlauben. Das Internet bzw. die Nutzer kümmern sich dann schon um den Rest. Und wenn eine neue Technologie aufkommt, wird sich irgendjemand auch darum kümmern, dass die Inhalte da verfügbar sind.

Die Sender haben damit wenig Kosten, und das Ganze wäre sehr flexibel und würde vermutlich gut auf die Wünsche der Nutzer eingehen (z. B. bei Dateiformaten und ähnlichem).

Es wäre jedenfalls sinnvoller, als viel Geld für recht starre Systeme auszugeben und dieses Geld per Zwangsabgabe wieder einzutreiben. Die Frage ist natürlich nur, ob die Sender sowas wirklich wollen – allerdings dürften die zusätzlichen PC-Abgaben die Kosten für die Websites überhaupt nicht decken.

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Übersetzungshilfe

Verfasst von Jan am 2007-10-15

Immer wieder fallen mir blumige, unsinnige Formulierungen in Nachrichtenartikeln auf, die sehr schlechte Dinge schönreden wollen:

So forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, dass Schäuble noch mit seinem Bundestrojaner warten soll: „[Es] müsste zunächst eine intensive Aufklärung der Bevölkerung erfolgen, um eine breit angelegte Willensbildung zu ermöglichen.“ – übersetzt in Klartext: „Wir müssen noch abwarten, bis wir durch Propaganda die Massen ausreichend beeinflusst haben, und wir sowas problemlos durchbekommen.“

Oder Johannes Singhammer (CSU, was sonst bei so einem Vorschlag), fordert für mehr Jugendschutz „das Internet stärker in den Schutzumfang einzubeziehen“ -hier ist die Übersetzung nicht ganz klar: entweder „Ich habe keine Ahnung vom Internet“ oder „Wir müssen das Internet zensieren“, wobei letzteres auch aus ersterem entstehen kann. Beide Optionen sind ähnlich wahrscheinlich – CSU-Leute haben meist keine Ahnung vom Internet – außer „das ist neu und (daher) böse“, und für ihr „Demokratieverständnis“ („Wer braucht sowas wie Demokratie?“) sind sie ebenfalls hinreichend bekannt.

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Bahnwahn

Verfasst von Jan am 2007-10-12

„Allein die GDL für Streik-Chaos verantwortlich“

Pressemitteilung der DB

Stimmt das? Nun, es ist fast richtig, wenn man ein Wort tauscht:
Allein die Deutsche Bahn für Streik-Chaos verantwortlich

So stimmt es schon eher. Natürlich ist die Bahn nicht allein Schuld, aber ich finde es interessant, mit welcher Vehemenz sie behauptet, dass nur die GDL schuld ist. Meist gilt: Je „lauter“ (extremer) etwas behauptet wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Lautstärke der Behauptung über den mangelnden Wahrheitsgehalt hinwegtäuschen soll – so auch hier. Die GDL befindet sich in einem rechtmäßigen Streik. Sie hat ihn rechtzeitig angekündigt (was mich nach den Klageaktionen der Bahn übrigens sehr überrascht). Die GDL hat das Recht, „Chaos zu verursachen“ – auch wenn dafür diesmal wohl eher die Bahn verantwortlich war (wenn auch natürlich nicht allein).

Ich musste heute von Frankfurt nach Darmstadt und wieder zurück. Daher habe ich gestern abend die kostenlose Streikhotline der Bahn (08000996633) angerufen, da erfuhr ich, dass im Gegensatz zum letzten Streik diesmal keine freie Zugwahl gelte, wenn ein Zug ausfällt (beim letzten Streik konnte man frei wählen, welchen Zug man nimmt, selbst wenn vielleicht der eigene Zug fuhr) – Ausnahmen müssen vor Ort entschieden werden.

Ich bin früher aufgestanden, um den IC um 8:20 nehmen zu können, falls die Regionalbahn um ca. 8:35 ausfällt (oder es doch möglich ist, jeden Zug zu nehmen). Laut Anzeigetafel sollte die RB fahren, und auf Nachfrage bekam ich von mehreren Mitarbeitern die Auskunft, dass der IC tabu ist, selbst wenn der eigene Zug ausfällt! Nachdem ein Mitarbeiter mir sagte, dass die Anweisung „letzte Nacht von Oben, und zwar nicht von Normal-Oben, sondern ganz Oben“ kam, vermutete ich, dass die Bahn das wohl so mache, um die Kunden zu verärgern und gegen die GDL aufzuhetzen. Der Mitarbeiter stimmte dem auch zu, und ich denke, es spricht genug dafür, dass es so ist: In der Nacht frische Anweisung offenbar von oben (das Verhalten der anderen Mitarbeiter deutete auch auf sowas hin, sollte also stimmen), Unterschied zum letzten Mal, widersprüchliche Angaben und abgeschaltete Anzeigetafeln (siehe unten) und natürlich die Bestätigung des Mitarbeiters.

Nachdem dann 3 Minuten vor der geplanten Abfahrt die RB doch ausfiel (warum wollte ich wohl den IC nehmen?), empfahl mir einer der Mitarbeiter, auf die nächste RB um 9:06 zu warten (aber sicher, nur damit die auch 3 Minuten vor Abfahrt gestrichen wird) – ich ging lieber zu den S-Bahnen und tatsächlich – die fuhren. An der Anzeigetafel stand jedoch, dass keine Zuganzeige möglich sei – mit den heutigen Mitteln (automatische Zugverfolgung etc.) sollte es ja wohl möglich sein zu ermitteln, welche Züge in den nächsten 20 Minuten fahren, daher könnte auch das möglicherweise Taktik gewesen sein.

Aus der S-Bahn rief ich vom Handy die kostenlose Streikhotline an. Dort wurde mir erzählt, natürlich dürfte ich bei Ausfall meines Zuges einen anderen Zug nehmen, am Bahnhof wäre mir Unsinn erzählt worden (obwohl ich mehrere Mitarbeiter gefragt habe). Auf dem Rückweg (man hat ja Zeit in der Straßenbahn, der Akku hält lange und die Nummer ist kostenlos) habe ich nochmals per Handy nachgefragt – selbstverständlich könnte ich bei einem Zugausfall den nächsten Zug nehmen, egal welcher Preisklasse. Aha. Also ist die Auskunft der Hotline wohl zumindest reproduzierbar. Am Bahnhof sah ich, dass ich wohl 10 Minuten auf die S-Bahn warten würde, wenn sie kommt, die Schlange am Infoschalter war zu lang, also das Sicherheitspersonal, welches teilweise auch Fahrkarten kontrolliert, gefragt – natürlich dürfe ich nicht jeden Zug nehmen, wenn mir so ein Unsinn an der Hotline erzählt würde, dann hätte ich mir den Namen aufschreiben müssen, damit ich mich dann beschweren könnte, „wenn sie mich schreiben würden“. Super – das „Bodenpersonal“ gibt also ebenfalls reproduzierbar von sich, dass man bei einem streikbedingten Zugausfall nicht den nächsten Zug, egal welcher Art, nehmen darf. Begründet wurde das damit, dass der Fernverkehr ja nicht betroffen sei (aha, wenn also die Fernverkehrszüge fahren, darf ich sie, weil sie fahren, nicht nehmen…) – bei einem anders verursachten Ausfall (Zug defekt etc.) wäre es wohl anders. Ein weiteres Indiz, dass wohl nur die Fahrgäste verärgert werden sollen. Wenn die Bahn sich beim Streik auf „höhere Gewalt“ beruft, sollte sie doch *mindestens* die im Fall höherer Gewalt geltenden Regeln anwenden…

Die Saft-, Wasser-, Croissants- und Gummibärchenverteiler sollen wohl dazu beitragen, dass die Bahn als toller Servicebetrieb dargestellt wird, der alles dafür tut, das grausame, nur von der unverantwortlichen GDL verursachte Übel zu mildern, gegen das die Bahn nichts tun kann. Das ist auch der Tenor in der Presseerklärung - die GDL sei allein für alles verantwortlich, und nicht etwa die Bahn, die sich weigert, unbürokratisch Ausweichzüge anzubieten und wohl alles daran setzt, die Situation im Verborgenen zu verschlechtern, um die Unterstützung der GDL in der Öffentlichkeit zu untergraben. Tja, ich hab ein Croissant in mich hineingestopft, den Saft getrunken und die Gummibärchen gemampft (hoffentlich verursachen die Verteilaktionen wenigstens ordentlich Kosten), meine Meinung geändert hat es aber nicht gerade.

Die „fehlenden“ Notfahrpläne hingegen empfand ich als große Erleichterung. Obwohl die Bahn entgegen ihrer Behauptungen sicherlich etwas hätte machen können, wenn sie gewollt hätte, war der Verkehr ohne Notplan doch deutlich besser als letztes Mal, wo es einen Notplan gab. Die Behinderungen hielten sich für mich wirklich extrem in Grenzen.

Ich finde es allerdings erschreckend, dass das Streikrecht derart unterwandert wird – zuerst das gerichtliche Verbot von Streiks im Güterverkehr, wo der Streik die Bahn wirklich treffen und die Fahrgäste weitgehend verschonen würde, dann die Verpflichtung von eigentlich streikenden Zugführern zu „Notdiensten“ – d. h. ein Streikverbot für diese Personen. Dass ein Gericht auch noch eine Einstweilige Verfügung dagegen wegen mangelnder Dringlichkeit abgelehnt hat, ist eine Frechheit – was soll noch dringlicher sein, als ein gerade (zum Zeitpunkt des Urteils) laufender und in ein paar Tagen wieder anfangender Streik? Die GDL sollte die bei der Bahn beliebte Taktik einsetzen, bei vielen Gerichten so lange zu klagen, bis eines die Einstweilige Verfügung erlässt. Außerdem hoffe ich stark, dass bald ein Gericht die Streiks im Güter- und Fernverkehr wieder erlaubt und die GDL dann sofort zuschlägt, ohne der Bahn wieder eine Chance zu geben, ein Verbot zu erwirken. Und dann soll die Bahn ruhig mal versuchen, den gewerblichen Kunden zu erklären, dass an dem Chaos nur die GDL schuld ist – die lassen sich nämlich nicht mit ein paar Trinkpäckchen abspeisen. Mal schauen, ob dann auch gezielt Beförderungen ausfallen, oder ob man sich gegenüber Firmen doch nicht traut, was man mit Privatpersonen machen kann.

Und ich hoffe doch sehr, dass die Privatisierung der Bahn damit ins Wasser fällt.

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24 Stunden vorher

Verfasst von Jan am 2007-10-10

Die Bahn sagte, dass Notfahrpläne nur gemacht werden können, wenn ein Streik 24 Stunden vorher angekündigt wird. Offenbar steht seit Dienstag Nachmittag fest, dass ab Donnerstag gestreikt wird oder zumindest gestreikt werden könnte. Sofern meine Rechenkünste mich nicht völlig im Stich lassen, ist Donnerstag morgen minus 24 Stunden Mittwoch morgen, und Dienstag Nachmittag liegt – zumindest sofern ich mich nicht irre, ist ja spät und so – vor Mittwoch morgen. Die 24 Stunden sind also eigentlich erfüllt.

Die Bahn will aber wohl konkrete „Zusagen“, dass es einen Streik gibt, da man nicht auf eine bloße Möglichkeit mit einem Notfahrplan reagieren will – die Notfahrpläne verursachen selbst nämlich einen ziemlichen Schaden. Somit wäre das Verhalten eventuell noch erklärbar. (Hat man auch schön gesehen – für Donnerstag ist kein Streik angekündigt, Notfahrpläne wären also eine dumme Idee gewesen)

Ich glaube auch gerne, dass man einen Notfahrplan nicht in ein paar Stunden erstellen und organisieren kann. Was aber hindert die Bahn daran, von einem Streikfall auszugehen und den Notfallplan zu verteilen, aber verbunden mit dem Hinweis, dass der Notplan nur gilt, wenn ein Streik angekündigt wird (schließlich ist die Bahngewerkschaft bereit, Streiks am Nachmittag des Vortages anzukündigen). Denn für die dann noch nötigen Vorbereitungen sollten die 6 Stunden zwischen 18 Uhr (Streikankündigung, falls sie spät kommt) und Mitternacht reichen (zumal der Streik eventuell erst später anfangen würde).

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Über technischen Datenschutz

Verfasst von Jan am 2007-10-08

Um eine Ausweitung von Überwachung und der Verwendung personenbezogener Daten zu behindern, sollte technischer Datenschutz in folgender Form vorgeschrieben sein:

Alle Systeme, sowohl im privaten als auch im behördlichen Bereich, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen so ausgelegt sein, dass sie für derzeit nicht erlaubte Nutzung von Daten (z. B. Zusammenführung, Auswertung, unbefugter Zugriff) nicht mit vertretbarem Aufwand benutzt werden können – selbst wenn diese Sicherheitsmaßnahmen zusätzliche Kosten verursachen und Nebenwirkungen wie schlechte Erweiterbarkeit zur Folge haben. (Bisher tendieren derartige Schutzvorschriften dazu, „Ausnahmen“ zuzulassen, wenn solche Maßnahmen zusätzliche Kosten verursachen würden, wobei meist die Ausnahme zur Regel und somit der Schutz wirkungslos wird.) Das hieße also nicht nur ein Verbot, ein System gezielt auf Erweiterbarkeit im Bezug auf Data-Mining auszulegen, sondern sogar, eine solche Erweiterbarkeit gezielt aktiv (z. B. durch eine entsprechende Struktur der Datenbanken, an den dafür wichtigen Stellen hart im Programmcode verankerte Systeme usw.) zu behindern. Das würde verhindern, dass durch die Schaffung von eigentlich wünschenswerten Systemen gleichzeitig potenzielle Totalüberwachungsmöglichkeiten geschaffen werden. Denn wenn Schäuble nur einen Knopf drücken muss, um alle Mautdaten für die Fahndung zu verwenden, wird er eher dazu geneigt sein, als wenn dazu das gesamte System teuer quasi komplett ersetzt werden müsste. Ja, so etwas würde die Kosten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stark steigern – umso besser, wenn sich Datensammelei nicht mehr lohnt, ist das auch ein weiterer Schritt zum Datenschutz.

Ich plane, auf Basis dieser Idee eine Petition zu erstellen und beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einzureichen. Ideen, Vorschläge, Kommentare und so weiter sind deswegen äußerst willkommen! Insbesondere interessant wären konkrete Entwürfe, wie man z. B. das Mautsystem, Statistiksysteme und ähnliche interessante Anwendungen entsprechend dieser Richtlinien entwerfen könnte.

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