Leider sehe ich mich aufgrund von Spam gezwungen, bis auf Weiteres alle Kommentare zu moderieren, d. h. ein Kommentar erscheint erst auf der Website, wenn ich dies genehmigt habe.
Ich genehmige normalerweise alle Kommentare, bei denen es sich nicht um Spam oder rechtlich problematische Aussagen handelt.
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Bisher gab es keine Partei, die meiner Überzeugung entsprach. Das hat sich geändert, denn jetzt gibt es:
Die Piratenpartei Deutschland ist eine Themenpartei ==> FÜR GRUNDRECHTE! ==> FÜR DEMOKRATIE! ==> FÜR DIE FREIHEIT! -> gegen Überwachungswahn, für Datenschutz und Privatsphäre! -> gegen ein übertriebenes Urheberecht! -> gegen unsinnige (Software-)Patente!
Ich habe mir gestern die Demo von einem Computerspiel namens Overlord heruntergeladen, welches von Codemasters herausgegeben wird. Selbst diese Demo ist jedoch mit einem Kopierschutz namens SecuROM versehen. (Nachdem StarForce so weit verschärft wurde und einen derart schlechten Ruf bekam, dass die Käufer mit StarForce geschützte Produkte boykottierten, sind die Hersteller wohl auf SecuROM umgeschwenkt. Der Hersteller SecuROM aber offenbar StarForce immer ähnlicher gemacht.) Dieser Kopierschutz verweigerte bei mir den Start - “Ein benötigtes Sicherheitsmodul kann nicht aktiviert werden.“
Es war also wieder einmal allein ein Kopierschutz daran Schuld, dass ein legal erworbenes Spiel (wer es überlesen hat: Es war eine frei verfügbare Demoversion!) Probleme macht. Ein Link in der ansonsten nichtssagenden Fehlermeldung (”Dieses Programm kann nicht gestartet werden (5024)”) klärt auf:
SecuROM™ has determined that a Process Explorer program is running in the background.
Das ganze gibt es noch in der Variante “some File Monitor program” und noch vielen vielen anderen. Interessant daran war, dass ich die entsprechenden Programme längst beendet hatte. (Wie ich später erfuhr, bleiben dabei wohl Treiber im Speicher zurück.) Erst nach einem kompletten Systemneustart lief das Spiel dann endlich.
Die Fehlermeldungsseiten sind durchnummeriert, und so kann man sich auch andere Fehlermeldungen anschauen. Besonders interessant ist zum Beispiel Nummer 7001, “an emulation tool has modified your PC settings”. Wenn ich einen Emulator installiere, dann darf der Sachen verändern, im Gegensatz zu irgendeinem Kopierschutztreiber, den ich nicht haben will und dessen Installation ich nicht zugestimmt habe. Als “Lösung” wird vorgeschlagen, manuell in der Registry bestimmte Einträge zu löschen, “um das Problem mit dem Start des Spieles zu lösen”, wobei betont wird, dass die modifizierten Einträge nicht durch SecuROM verursacht wurden, und man keine Verantwortung für Schäden übernimmt, die durch befolgen der Anleitung entstehen. Das “Problem mit dem Start des Spieles” ist natürlich auf den Kopierschutz zurückzuführen, und zwar ausschließlich, weil die geänderten Einstellungen das Spiel sicherlich nicht beeinträchtigen.
Anonsten darf man sich zwecks Fehlerbehebung gerne an den SecuROM Support wenden. Dazu lässt man das Programm eine Analyse erstellen, welche man dann an SecuROM schicken soll. Die Analysedatei soll keinerlei persönliche Daten enthalten. Nachprüfbar ist es leider nicht, da die Datei irgendwie kodiert ist, aber in der üppigen Größe von 256 KB (ein viertel Megabyte!) könnte man problemlos alle interessanten Infos unterbringen. Und was zu persönlichen Daten zählt, ist Einstellungssache. Unter Umständen verraten ja auch Prozessnamen schon einiges, und zumindest die E-Mail-Adresse hat SecuROM ja auch (durch die Anfrage).
Diese Probleme sind umso ärgerlicher, wenn einem bewusst wird, dass sie nur durch den zusätzlichen, unnötigen Kopierschutz entstehen. Ohne Kopierschutz würde das Spiel problemlos laufen. Das dürfte auch auf die sicherlich schon existierenden geknackten Versionen zutreffen, wieder einmal sind ehrliche Käufer die Verarschten.
Mein Rechner wird normalerweise nur alle ein bis zwei Wochen wirklich neu gestartet (wofür gibt es den “Ruhezustand” aka Suspend to Disk), und Tools wie Filemon und ProcExp nutze ich fast jeden Tag, zum Beispiel um von irgendwelchen Prozessen benutzte Dateien zu entsperren oder festzustellen, welches Programm gerade intensiv meine Festplatte zumüllt (und ihm dann ausschließlich die eine Datei wegzunehmen). Wie sich einige vielleicht schon denken können, kenne ich nun ein Spiel, welches ich mir sicherlich nicht kaufen werde, auch wenn es sonst ganz nett aussieht.
Ich bezweifle, dass auf der Packung des Spieles steht, dass das Spiel nur benutzt werden kann, wenn man Emulatoren deinstalliert, seinen Rechner genau nach Vorgaben des Herstellers einrichtet und auf sämtliche Debuggingtools verzichtet. Ich bezweifle also, dass Käufer so einer Einschränkung wirksam zustimmen. So wie ich das sehe, dürfte es sich um einen Sachmangel handeln, der eine Rückgabe des Spiels (auch nach Öffnen der Verpackung!) erlauben würde (aber ich bin kein Anwalt).
Da ich schon befürchtet habe, dass ein Kopierschutztreiber mitinstalliert werden könnte, las ich die EULAs besonders aufmerksam. Unabhängig davon, ob diese überhaupt nach deutschem Recht wirksam sind (bei Demoversionen könnte das im Gegensatz zu Verkaufsversionen der Fall sein), bezweifel ich stark die Zulässigkeit von Klauseln wie dieser:
Angesichts des dauerhaften Schadens, der Codemasters bei unzulänglicher Durchsetzung der Bedingungen dieser Vereinbarung entstünde, stimmen Sie der Berechtigung von Codemasters zu, auch ohne Kaution, sonstige Sicherheiten oder Nachweis erlittenen Schadens Wiedergutmachung in Bezug auf Verletzungen der Vereinbarung zu fordern, die über die Mittel hinausgehen können, die Codemasters unter der anwendbaren Rechtsprechung zustehen.
Wenn ich es richtig verstehe, räumt sich Codemasters das Recht ein, bei Verstößen gegen den “Vertrag” völlig beliebige “Schadensersatzansprüche” geltend zu machen, und zwar unabhängig davon, was denen überhaupt zusteht. Naja, in Großbritannien, wo der Gerichtsstand sein soll, ist ja so einiges möglich. Ob aber so eine Gerichtsstandsvereinbarung gegenüber Privatpersonen zulässig ist, wage ich anzuzweifeln. Zur Installation eines Kopierschutzes fand ich jedoch nichts, habe also nicht zugestimmt.
Ich habe keine Ahnung, ob und was für Treiber ohne meine Zustimmung auf meinem System installiert wurden und wie ich sie wieder wegbekomme. Laut dem nach Spielende gestarteten Process Explorer lief die eigentlich beendete Overlord.exe immer noch, und kurz danach hat sich mein halbes Windows aufgehängt, nachdem beim Zugriff auf meine mit ext2 formatierte und per Spezialtreiber eingebundene externe Platte wohl was schiefgegangen ist. Kann natürlich reiner Zufall sein (erlebt hatte ich sowas bisher nicht), könnte aber auch mit dem gerade frisch installierten Kopierschutz zusammenhängen. Und während ich den Ext2-Treiber manuell installiert habe und er sich auf meinem Rechner aufhalten darf, trifft das auf SecuROM-Treiber nicht zu. Wenn es also eine Inkompatibilität gibt, liegt die volle Schuld dafür bei SecuROM und SecuROM allein. Der Ext2-Treiber war vor SecuROM da.
Allgemein
Die Beobachtung wurde diesmal nicht behindert, ich wurde sehr freundlich behandelt. Ich habe Wahlbezirk 12 beobachtet.
Zeitersparnis
Es waren 4 Wahlhelfer anwesend, also genauso viele, wie bei einer normalen Papierwahl. (3 müssen immer da sein, einer ist als Reserve da, damit auch ml jemand auf Toilette kann etc.) - durch die Wahlcomputer werden also keine Wahlhelfer und somit an diesem Punkt auch keine Kosten eingespart. Eines der wichtigen Argumente von NEDAP bzw. der HSG Wahlsysteme GmbH, nämlich die Kostenersparnis und die geringere Zahl der Wahlhelfer, fällt somit weg.
Der Wahlcomputereinsatz wird oft damit begründet, dass sich nicht genug freiwillige Wahlhelfer finden ließen. In Langen soll schon seit 30 Jahren niemand zum Wahlhelfer verpflichtet worden sein, d. h. es gab immer genug Freiwillige. Dieses Argument ist also auch hinfällig.
Die Schlange bildete sich sowohl bei Papierwahlen als auch bei dieser Computerwahl vor der Prüfung der Wahlberechtigung. Da diese durch den Einsatz von Wahlcomputern nicht beeinflusst wird, haben Wahlcomputer keinen positiven Einfluss auf den Wählerdurchsatz und somit verkürzen sie auch nicht die Wartezeiten. Durch Probleme bei der Bedienung der Computer, wie sie wohl bei der ersten Wahl in Langen aufgetreten sind, können die Wartezeiten jedoch erheblich verlängert werden.
Die Stimmabgabe an den Wahlcomputern ist schneller als die Markierung eines Papierstimmzettels. Allerdings ersetzte ein Wahlcomputer in diesem Wahlbezirk drei Kabinen zur Markierung der Zettel, wodurch auch mit Papierstimmzetteln ein vergleichbares Bearbeitungstempo zu einem Bruchteil der Kosten möglich war. Zudem können Wahlkabinen bei Bedarf notdürftig - aber rechtlich korrekt - improvisiert werden. Da der “Flaschenhals” sowieso nicht bei der eigentlichen Stimmabgabe liegt, spielen diese Überlegungen jedoch keine tragende Rolle.
Kosten/Aufwand
Den geringen Vorteilen stehen ein hoher Preis entgegen, und zwar sowohl für die Anschaffung, als auch für die Lagerung und Wartung.
Lob
Die Wählerseite des Wahlcomputers war nicht von Außen durch die Fenster einsehbar (Rollos unten). Dies soll bei früheren Wahlen nicht immer so gewesen sein. Bei Hilfestellung wurde versucht, das Wahlgeheimnis zu beachten.
Bedienungsprobleme Wenige Wochen zuvor hat bereits eine Computerwahl in Langen stattgefunden. Bei dieser ist es wohl zu großen Problemen und damit verbundenen extrem langen Schlangen gekommen sein, wodurch Wähler abgeschreckt wurden. Dies war vermutlich darauf zurückzuführen, dass zwei Wahlen gleichzeitig durchgeführt und zum ersten Mal Wahlcomputer eingesetzt wurden. Dadurch hatten die Wähler teilweise “Angst” vor den Geräten.
Durch die langen Wartezeiten ist es allerdings zu einer Abschreckung von Wählern gekommen, außerdem ist zu befürchten, dass die Wähler, die Probleme mit dem Wahlcomputer hatten, diesmal eher zu Hause blieben als die, die keine Probleme hatten.
Die Wartezeiten bei dieser Wahl betrugen diesmal überlicherweise allerhöchstens fünf Minuten, meist konnten die Wähler jedoch sofort wählen gehen.
Bei dieser Wahl waren die Wähler an die Computer gewöhnt, wodurch die Stimmabgabe weitgehend unproblematisch verlief. Einige Wähler brachten zuätzlich zur Wahlbenachrichtigungskarte ein Infoblatt mit. Dies deutet darauf hin, das im Voraus Informationen per Post verschickt wurden. Nur auf expliziten Wunsch des Wählers wurde die korrekte Vorgehensweise erklärt, ansonsten beschränkte sich die Hilfestellung auf das Hineinrufen von “Jetzt noch rechts oben auf die Stimmabgabe-Taste drücken” und “So, das wars schon!”, wenn der Wähler zu Zögern schien. Dabei saß der Wahlhelfer grundsätzlich so, dass er die Stimmabgabe nicht beobachten konnte. Weiterhin trug sicherlich die einfache Struktur der Wahl (nur zwei Kandidaten) zur Problemlosigkeit der Stimmabgabe bei.
In einigen Fällen erklärten Wahlhelfer dem Wähler die Stimmabgabe direkt am Gerät, in den meisten dieser Fälle verließen sie jedoch die “Wahlkabine”, bevor der Wähler seine Auswahl traf, sodass das Wahlgeheimnis gewahrt blieb. Vereinzelt nahmen Eltern ihre Kinder in die Wahlkabine mit, was toleriert wurde. (Zumindest einige der Kinder waren alt genug, um die Wahl zu verstehen, wodurch das Wahlgeheimnis verletzt würde.) Dies ist aber kein besonders bei Computerwahlen auftretendes Problem, auch wenn Wahlcomputer sicherlich neu und interessant und deswegen neugierige Kinder zusätzlich anziehen. Weiterhin kam es dazu, dass Ehepaare gemeinsam wählten. In einem Fall wurde nicht interveniert, in einem anderen Fall wurde es versucht, da der Wahlcomputer bereits freigeschaltet war, wurde die Stimme dennoch gemeinsam abgegeben. In einem weiteren Fall wurde eine Stimme gemeinsam abgegeben, für die Zweite wurde der Wahlcomputer erst freigeschaltet, als nur noch eine Person in der Wahlkabine stand. Dieses Problem, dass nicht geheim abgegebene Stimmen nicht zurückgewiesen werden können, hängt zwar direkt mit dem Einsatz von Wahlcomputern zusammen, wiegt aber nicht besonders schwer.
Eine interessante Feststellung, die auf technische Details hindeuten könnte, ist, dass die Wahlcomputer offenbar zu kurze Tastendrücke nicht registrieren. Dies führte in einigen Fällen dazu, dass ein Wähler in die Kabine zurückgeschickt werden musste, obwohl er dachte, korrekt gewählt zu haben. Eine weitere Quelle geringer, harmloser Verwirrung ist, dass der Computer nach der Stimmabgabe die Stimme relativ lange speichert. Viele Wähler blieben nach der Stimmabgabe stehen und betrachteten das Display, ihnen wurde (freundlich) durch einen Wahlhelfer mitgeteilt, dass sie bereits fertig gewählt haben. Viele Wähler waren überrascht darüber, wie einfach das Verfahren war.
Zahlreiche Wähler lobten auch die Geschwindigkeit, allerdings ist hierbei die Frage zu stellen, ob dieses Lob absolut auf die Wahlcomputer bezogen war oder sich nur darauf bezog, dass die Wartezeiten nicht wie bei der letzten Wahl äußerst lang wurden.
Ein Wähler schien zu befürchten, dass die abgegebene Stimme auf dem separaten Bedienpult für die Wahlhelfer angezeigt und das Wahlgeheimnis nicht gewahrt sei. Die Befürchtung erschien mir erst gemeint. Technisch wäre das vermutlich möglich.
Auf- und Abbau
Den Aufbau habe ich leider verpasst, beim Abbau wurde strikt nach Checkliste vorgegangen, ich gehe davon aus, dass der Aufbau genauso verlief. Die Schlüssel waren so wie es sein muss bei zwei verschiedenen Personen. Nach kurzen anfänglichen Problemen wurde das Ergebnis gedruckt, in die Formulare übertragen und weitergeleitet. Wahlgeräte und Speichermodule wurden getrennt versiegelt und von je zwei Wahlhelfern zum Rathaus/Wahlamt etc. gebracht. Das Plastik-Siegelband um den Computer wurde ordnungsmäßig angebracht, die “Versiegelung” des Umschlags mit dem Wahlmodul beschränkte ich auf das Zukleben (könnte aber schon reichen.) Die Auszählung übernahm der Computer, wodurch das Öffentlichkeitsprinzip verletzt wurde. Dadurch war aber der gesamte Abbau bereits um 18:15 vorbei.
Zusammenfassung
Alles in Allem verlief die Wahl recht gut, es gab nur kleinere Unstimmigkeiten. Die meisten Wähler konnten ihre Stimme absolut problemlos oder zumindest nach minimaler mündlicher Anleitung abgeben. Dieses Ergebnis ist allerdings nicht repräsentativ, da bereits eine Wahlcomputerwahl sehr kurz zuvor stattgefunden hatte. Ich gehe dennoch davon aus, dass die Bedienungsprobleme bei Wahlcomputern langfristig keine ersthafte Rolle spielen oder Probleme verursachen werden. Auch wenn die Wahlhelfer alles richtig machen würden (was logischerweise nicht der Fall war), das Szenario der Innentäter-Manipulation bei NEDAP wäre immer noch möglich und dürfte ein realistischtes Angriffsszenario sein - die Wahlcomputer werden Herstellerversiegelt, um Missbrauch zu vermeiden. Dadurch könnten alle Wahlcomputer deutschlandweit manipuliert werden. Die Prüfsumme bildet keinen Schutz, da sie von der Software selbst erzeugt wird und eine manipulierte Software könnte die Prüfsumme fälschen. Auch die oft durchgeführten Testwahlen bedeuten nichts: Ein manipulierter Wahlcomputer fängt erst an, Stimmen zu verfälschen, wenn dies über eine Tastenkombination aktiviert wurde. (Was bei der Testwahl nicht geschehen wird.)
Das Prüfsummenverfahren ist einer der größten Fehler des Herstellers. Eigentlich sollte nicht die Software auf den austauschbaren Chips, sondern ein fest eingelöteter Chip die Prüfsumme berechnen und ausgeben, was Manipulationen deutlich erschweren würde. Schließlich würde man, um den Zugang zu einem Gelände zu regeln, auch nicht einfach die um Einlass bittende Person fragen, ob sie hinein darf, sondern eine unabhängige andere Person.
Das Problem an Wahlcomputern sind nicht die Prozeduren - selbst deren Einhaltung sichert die Wahl nicht völlig gegen Verfälschung. Ein Wahlcomputer ermöglicht keine öffentliche Auszählung und gefährdet damit die Prinzipien unserer Demokratie - und ist schon allein aus diesem Grund abzulehnen. Zudem hat er außer der schnelleren Auszählung kaum Vorteile, ist dafür mit hohen Anschafungskosten verbunden. Eine Auszählung von Papierstimmzetteln ist öffenlich, d. h. jeder kann das Ergebnis nachprüfen. Ein weiteres Problem ist die mögliche Verletzung des Wahlgeheimnisses durch die Displayabstrahlung - ein bereits praktisch demonstrierter Angriff.
“Gesetzgeber und Ermittler würden mit der Vorratsdatenspeicherung nicht auf den gläsernen Bürger abzielen, sondern den gläsernen Straftäter wollen” (Quelle)
Kann gut sein, dass das so stimmt. Aber es ist ihnen egal, dass dabei als Kollateralschaden auch gläserne Bürger entstehen.
Es wäre genausowenig zulässig, mit der Absicht, alle Straftäter einzusperren, einfach jeden ins Gefängnis zu stecken. Die Idee dahinter ist die gleiche.
Alternativ könnte ich ja mit Atombomben Fliegen jagen, ich kann mir schon die Berichterstattung über die Argumentation der Verteidigung vorstellen:
“Der Angeklagte hätte mit der Nuklearexplosion nicht auf die Vernichtung der gesamten Stadt Frankfurt abgezielt, sondern lediglich die Vernichutung des Ungeziefers in seiner Wohnung gewollt.”
Energie sparen ist jetzt wieder im Trend, erstens aufgrund des Klimawandel-Wahns und zweitens aufgrund extrem steigender Energiekosten. (Letztere lassen sich mit einem Anbieterwechsel lindern, wie wäre es mit JETZT SOFORT?)
Beim verzweifelten Bemühen darum, die Welt sofort vor dem Klimawandel zu retten, indem man überall Energie spart, werden die Nachteile der “besseren” Lösungen leider oft vergessen. Einerseits kann es sich dabei um Mehrkosten handeln (die allerdings einige Menschen sicher gerne auf sich nehmen, um selbstlos die Welt vor dem Untergang zu bewahren) oder um vollkommen sinnlose Dinge, die nicht wirklich etwas bringen und wo nur “selbstlose” (und vor allem dumme) Leute dazu gebracht werden, irgendetwas zu kaufen. Damit habe ich kein Problem, ist schließlich nicht mein Geld, was da ausgegeben wird. Andererseits kann es sich um Nachteile handeln, die der “besseren” Alternativlösung zu Eigen sind. Atomkraftwerke setzen recht wenig CO2 frei, dafür produzieren sie Atommüll. (Das ist eine Feststellung, nicht eine Aussage, ob Atomkraft gut ist! Darüber vielleicht später mehr, aber nicht hier und bitte jetzt in den Kommentaren keinen (Atom-)Krieg darüber anfangen. Danke.)
Aufgefallen ist mir dies konkret in einer Werbebroschüre bei Conrad. Dort wird darauf hingewiesen, dass Energiesparlampen (im Gegensatz zu Glühbirnen) nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen - sie enthalten nämlich Schadstoffe wie Quecksilber. Wenn also ganz Deutschland auf Energiesparlampen umsteigt, haben wir zwar bessere Luft mit weniger CO2, dafür aber Quecksilber in Müllhalden, der Erde und dem Grundwasser und/oder erhöhten Aufwand (wobei sicher auch Strom verbraucht wird!) mit der ordnungsgemäßen Entsorgung bzw. dem Recycling.
Ein weiterer, immer mehr oder weniger vorhandener Nachteil ist der Produktionsaufwand. Bei der Herstellung einer Solarzelle wurde früher mehr Strom verbraucht, als diese Solarzelle während ihrer gesamten Lebensdauer erzeugen konnte. (kann und dürfte sich inzwischen geändert haben! UPDATE: Hat es auch. Inzwischen produziert eine Solarzelle während ihrer Lebensdauer deutlich mehr Strom, als die Produktion verschlungen hat; nach einer kurzen Recherche dürfte die Zeit, wo dies noch nicht der Fall war, schon recht lange her sein. Ich lass das Beispiel zur Verdeutlichung der Idee trotzdem drin.) Dieser Strom muss natürlich anderweitig erzeugt werden, d. h. es hätte vom Umweltschutzaspekt her nichts positives gebracht, ganz Deutschland mit Solarzellen zuzupflastern, lediglich der Wirtschaftsaufschwung (von dem der Normalbürger aber nicht viel hat) wäre gesichert. (Ich habe eh den Verdacht, dass der Klimaschutz nur aufgrund wirtschaftlicher Interessen plötzlich so wichtig ist - die Umweltplaketten werden wohl nicht nur das Klima in den Großstädten, sondern auch die Bilanzen der Autofirmen verbessern.)
Neben der Tatsache, dass der Produktionsaufwand sich in den Anschaffungskosten niederschlägt, wird aber bei der Produktion eines neuen “umweltschonenden” Produkts die Umwelt vergleichsweise stark belastet. Während es also Sinn machen kann, defekte Glühbirnen durch Energiesparlampen zu ersetzen, kann es der Umwelt eventuell sogar Schaden, direkt sämtliche Glühbirnenvorräte zu entsorgen und neue Energiesparlampen zu kaufen. Genauso sieht es mit spritfressenden, alten Autos aus: Ein altes, noch funktionstüchtiges Auto, welches noch 10 Jahre benutzt werden könnte, zu entsorgen und ein neues zu kaufen, lohnt sich nicht unbedingt, selbst wenn das Neue nur halb so viel Sprit verbraucht wie das Alte - und zwar kann es sich (unabhängig voneinander) sowohl finanziell als auch vom Umweltschutzaspekt her nicht lohnen. Die “Restnutzbarkeit” der alten Lampe/des alten Autos geht schließlich verloren, und somit fällt ein Teil der Produktionskosten und des -aufwands unnötigerweise doppelt an.
Um es nachvollziehbar zu machen: Wenn jemand sich alle 5 Jahre ein neues, spritsparenderes Auto kauft, statt jedes Auto 15 Jahre lang zu nutzen, wird er zwar deutlich mehr Benzin verbrauchen, in 30 Jahren müssen aber nur 2 statt 6 Autos hergestellt werden). Ob (bzw. eher wann) es sich lohnt, dennoch zu wechseln, hängt (wenn man das Ganze unter finanziellen Gesichtspunkten sieht) von den Anschaffungskosten (abzüglich eventueller Verkaufspreis des alten Wagens) und den laufenden Kosten (Strom/Benzin und Steuern) ab, ob es für die Umwelt gut ist, hängt davon ab, ob mehr Energie bei der Nutzung gespart wird (in Form von geringerem Strom- oder Benzinverbrauch) als durch die häufigere Herstellung verbraucht wird.
Das Modell ist natürlich stark vereinfacht, aber das Prinzip sollte klar sein. Das Modell ist übrigens der Grund, warum die geringere KFZ-Steuer auf neuere/umweltschonendere Fahrzeuge den Umstieg begünstigt: die jährlichen Kosten unterscheiden sich stärker, d. h. der Umstieg lohnt sich schon früher.
Die Bemühungen, die Umwelt zu schützen, können also, insbesondere bei Autos, der Umwelt mehr Schaden als Nutzen bringen.
Im Endeffekt ist es mir relativ egal: Energiesparlampen kommen rein, wenn die Glühbirnen kaputt sind. Bei den derzeitigen Energiepreisen dürfte es sich lohnen. (Es könnte sich sogar lohnen, die Glühbirnen wegzuschmeißen!) Die Umwelt allerdings ist mir bei dieser Sache recht egal, es gibt einfach zu viele Unklarheiten, zu viele Lügen, als das ich mir eine gute, fundierte Meinung darüber bilden könnte.
Die Polizei sollte eigentlich die Rechte der Menschen schützen und den Menschen helfen, wo es nur geht. Leider sind in letzter Zeit gehäuft Fälle aufgetaucht, wo die Realität “etwas” anders aussah.
Fangen wir mal mit einem von der MDR-Sendung “Fakt” recherchierten Fall an. (Zu Bedenken ist, dass solche Sendungen gerne übertreiben und man sich also auch bei den öffentlich-rechtlichen nicht unbedingt auf die Neutralität der Recherche verlassen kann. Allerdings bezweifle ich, dass eine solche Sendung bedeutende Fakten dazuerfindet und sehe sie als ausreichend verlässliche Quelle an. Zur Sicherheit möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich nur die Informationen aus dem Fakt-Beitrag verarbeitet und nicht selbst tiefgreifend recherchiert habe.)
In Bayern ist man verdächtig, wenn man sagt, dass die für den Papstbesuch ausgegebenen 40 Millionen hätten sinnvoller genutzt werden können. Wenn man sich schon so äußert, ist doch auch völlig klar, dass man das Geburtshaus des Papstes mit blauer Farbe bespritzt hat, oder? Und jemand, der so eine schreckliche Tat begeht, ist ein gemeingefährlicher Terrorist, dessen Haus sofort mit einem SEK (15 Mann in schussicheren Westen und mit MP5s) durchsucht werden muss - völlig klar, oder? Aber die eigentliche Härte kommt noch (als ob es schon nicht genug wäre, eine Familie mit einem SEK aufzumischen, nur weil der Familienvater seine weder extremistische noch sonstwie “bedenkliche” Meinung geäußert hat). Die völlig verängstigten Kinder (6 und 10 Jahre als) werden erstmal von ihren Eltern getrennt und von den Polizisten in Kampfausrüstung ausgefragt. Aber das ist immer noch nicht das Schlimmste: Als die Mutter gesagt hat, dass sie von der Situation ziemlich überfordert ist, hat der Polizist endlich mal zugegeben, wozu solche Maßnahmen wirklich dienen:
“Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.”
Die Polizei gibt also offen zu, dass sie solche Durchsuchungen mit dem Ziel durchführt, Menschen einzuschüchtern und ihrer Grundrechte (z. B. Aussageverweigerungsrecht) zu berauben. Nicht, dass diese Information was neues ist, allerdings ist es wohl das erste Mal, dass ein Polizeibeamter das zugibt.
Noch nicht genug? Na dann weiter. Nachdem die Band “Mono für alle!” für ihren Song “Amoklauf” vom BKA überwacht und fertiggemacht wurde, hat sie sich einen Anwalt genommen. Die Wohnräume dieses Anwalts wurden nun durchsucht, angeblich wegen Begünstigung in einem anderen Verfahren. Neben der naheliegenden, aber nicht nachweisbaren Vermutung, dass diese Durchsuchung eine Strafaktion für die Verteidigung der Band sein könnte, finde ich aber besonders bemerkenswert, wie die Hausdurchsuchung verlief (Quelle ist der oben verlinkte Heise-Artikel):
Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.
So sieht also ein Rechtsstaat aus.
Zum Abschluss möchte ich noch den Bericht eines Bloggers über seinen Aufenthalt in London und seine dortigen Erlebnisse mit den Sicherheitsbehörden erwähnen. Der Bericht zeigt, wie Menschen mehr Angst davor haben, von Polizisten grundlos erschossen zu werden, als vor Terrorismus. Wie “verdachtsunabhängige” Stichproben bei jedem, der fotografiert durchgeführt werden. Inklusive gründlicher Protokollierung des Aussehens, trotz dutzender Überwachungskameras übrigens. Von geheimen Verboten. (Nur mit Blitz fotografieren ist laut Schild verboten, in Wirklichkeit sind aber alle Fotos verboten und das Verbot dient dazu, dass man die Fotografierer, die ja sicher Terroranschläge vorbereiten, drankriegen kann.) Inklusive verdachtsunabhäniger Durchsuchung - sehr sinnvoll, schon allein wegen der interessanten Zufallsfunde (nach Aussage des Polizisten!). Wem das nicht gefällt, der wird festgenommen, denn verdachtsunabhängige (aka grundlose) Durchsuchungen darf die Polizei in Großbritannien immer machen. Schön, oder? Und wenn Schäuble so weitermachen kann, wird es hier bald mindestens genauso schlimm sein.
Na, immer noch nicht genug? Es ist genug für alle da:
Nachdem bekannt wurde, dass ein Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln geplant gewesen war (die “Täter” hatten die Pläne längst aufgegeben) und sich einer der Amoklaufplaner nach einem Verhör das Leben genommen hatte, wurde der “Komplize” verhört. Die Eltern durften eine Hausdurchsuchung ergehen lassen - sie hatten ja auch “freiwillig” zugestimmt - es gab nämlich keinen Durchsuchungsbeschluss. Der nette Polizist hat den Eltern einfach erklärt:
Zwar gebe es noch keinen Durchsuchungsbefehl, aber der würde dann das ganze Haus betreffen, falls sich die B.s weigern sollten, die sofortige Zimmerdurchsuchung zu tolerieren.
Super - entweder ihr lasst uns freiwillig rein, und wir verwüsten nur das Zimmer von eurem Sohn, oder ihr besteht auf eurem guten Recht, und zur Strafe dafür verwüsten wir euer Haus. Soviel zum Thema “freiwillig”. Nochmal zur Erinnerung: Gegen die Eltern bestand kein Tatverdacht, und die Polizei sollte eigentlich die Bürger schützen, und nicht rechtswidrig bedrohen. Und auch wie die Durchsuchung ablief, lässt einen daran zweifeln, dass man in einem Rechtsstaat lebt. Die Polizei hat das Zimmer komplett verwüstet:
Nachdem die Spürhunde und der eigens aus Düsseldorf angeforderte Kampfmittelräumdienst Robins Zimmer „durchsucht“ haben, ist es unbewohnbar. Sogar die Deckenverkleidung und der Fußboden sind herausgerissen.
Ach ja, stille und ausgeglichene Menschen, die gerne Lesen und Heavy Metal hören, sollten sich in Acht nehmen - denn sie passen in das klassische Raster eines potentiellen Amokläufers. Interessant, dass von “Killerspielen” nicht die Rede ist, dafür aber vom Lesen. Es ist wohl populärer, zu behaupten, dass die bösen “Killerspiele” an einem Amoklauf schuld seien, als solche Behauptungen über die guten Bücher von Plato oder Nietzsche aufzustellen. (Das war übrigens die Lieblingslektüre von Sturmgeist89 (siehe hier unten links) aka NaturalSelector89 aka Pekka-Eric Auvinen - dem Amokläufer, der im November 2007 in der Jookla-Schule in Tuusula, Finnland acht Menschen tötete. Freundlicherweise hat die Welt bei ihrer Übersetzung übrigens den Bücherteil weggelassen!)
Eigentlich war ich gegenüber Gentech bisher relativ offen eingestellt - schließlich kann es mir relativ egal sein, welche Gene das Essen hat, da ich es essen und mich nicht damit genetisch kreuzen möchte, und ob die Pflanzen das Gift selbst erzeugen oder von Außen damit versorgt werden, ist mir auch weitgehend egal. Soweit dachte ich zumindest bisher. Eine neue, “geniale” Erfindung lässt mich diesen Standpunkt nochmal überlegen: Einige neue Genpflanzen greifen wohl aktiv die DNA von Schädlingen an. Langsam fange ich an, Zweifel an genmanipulierten Lebensmitteln zu hegen - denn wenn sowas erst mal in die Umwelt gelangt, kann es sich recht schnell verbreiten, und mit ein wenig Pech werden wir uns dann, falls es sich herausstellen sollte, dass diese “tollen” Erfindungen hässliche Nebenwirkungen haben, ziemlich schwertun, nicht von dieser Veränderung betroffene “Original”pflanzen aufzutreiben.
Die USA möchten die Genfer Konventionen “ergänzen”. Insbesondere, weil diese nicht mehr zeitgemäß seien - es würden Regelungen zum Umgang mit “feindlichen Kombattanten” fehlen. Könnte vielleicht auch ein klein wenig daran liegen, dass die USA diesen Begriff frisch erfunden haben, um sowohl das normale Strafrecht, als auch das Kriegsrecht mit den Genfer Konventionen zu umgehen. Die neuen Regelungen sollen dann natürlich nach Meinung der USA die bisherige menschenrechtswidrige Behandlung der “feindlichen Kombattanten” legalisieren. Was nicht passt, wird passend gemacht. Ich hoffe nur, dass andere Staaten da nicht mitspielen. Die einzige akzeptable Ergänzung zu diesem Thema wäre: “Jede gegen ihren Willen festgehaltene Person, die nicht als kriegsgefangen angesehen wird, muss entweder der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit des gefangennehmenden Landes im Rahmen der dort allgemein gültigen Gesetze und der Menschenrechte unterliegen, oder wie ein Kriegsgefangener behandelt werden.” Alternativ könnte man natürlich festlegen, dass es keine feindlichen Kombattanten, sondern nur Kriegsgefangene gibt. Aber mit diese Lösung hätten die Amis ihre Extrawurst - nur nicht so, wie sie es gerne hätten, sondern menschenrechtskonform. Die “Ergänzung”, wie sie wohl vorgesehen ist, kann nur nach dem Motto “Weniger ist mehr” betrachtet werden - wozu man noch passend nach Orwell ergänzen sollte: “War is Peace; Freedom is Slavery; Ignorance is Strength.”
Allerdings muss man leider nicht so weit weg gehen, um derartige Bemühungen zu finden, hierzulande sieht es wohl nicht viel besser aus:
Die SPD will jetzt im Grundgesetz ein Grundrecht auf Informationsfreiheit einführen. Eigentlich bedeutet Informationsfreiheit, dass Behörden etc. viele ihrer Akten offenlegen müssen. Der Wortlaut deutet eher darauf hin, dass im Grundgesetz ein Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Kommunikation über das Internet verankert werden soll, insbesondere was Eingriffe in das bereits vom Bundesverfassungsgericht abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (auch bekannt als Datenschutz) betrifft. Die SPD will sich damit als Bürgerrechtspartei profilieren - nachdem sie (obwohl einige SPD-Abgeordnete Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit hatten) die Vorratsdatenspeicherung abgenickt hat und das BKA-Gesetz unterstützt.
Neue Regelungen seien ja auch soo dringend nötig, weil das Grundgesetz nicht genug auf das Internet zugeschnitten sei. Ich sehe da kein großes Problem: So sagt z. B. Art. 10, dass das Fernmeldegeheimnis unverletzlich sei. Darunter dürfte auch das Internet fallen. Und die Unverletzlichkeit der Wohnung ist auch geklärt. Warum es sich bei der “Online-Durchsuchung” ein großartig anderer Sachverhalt ergeben sollte als bei einer konspirativen (geheimen) physikalischen Durchsuchung, bei der die Unterlagen durchwühlt werden, weiß ich nicht. Ich sehe also keinen Grund für irgendwelche Änderungen.
Mir (und nicht nur mir) drängt sich daher ein unangenehmer Verdacht auf: Da die bisherigen Regelungen die Grundrechte auch im Internet sehr gut schützen (in den Augen gewisser Politiker sogar zu gut), soll jetzt nicht nur eine extra Regelung für moderne Kommunikationsmaßnahmen getroffen werden, die die Grundrechte stark einschränkt, sondern diese auch noch als extreme Verbesserung der Grundrechte verkauft werden. Es wundert mich, dass die CDU nicht genau so einen Plan verfolgt. Wenn es wirklich so sein sollte, wäre es eine ziemliche Dreisitigkeit, Bürgern Einschränkungen als Ergänzungen zu verkaufen. Die CDU würde sowas wohl gerne mitmachen (eventuell erst, nachdem als “Kompromiss” andersowo “im Gegenzug” Datenschutz abgebaut wurde).
Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit: Die SPD will wirklich den Datenschutz stärken - beziehungsweise eher den Eindruck erwecken, sie wolle es. Denn wenn sie wirklich die Freiheitsrechte fördern wollte, hätte sie die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, Schäuble offen als verfassungsfeindlich bezeichnet, seinen Rücktritt gefordert und die Onlinedurchsuchung und das gesamte neue BKA-Gesetz aufs Schärfste zurückgewiesen. Da sie all dies nicht getan hat, wäre ein Versuch, mehr Bürgerrechte im Grundgesetz zu verankern, nicht mehr als eine dreiste Lüge.
Dennoch wäre es natürlich eigentlich wünschenswert, ein Grundrecht auf Informationsfreiheit explizit einzuführen, um deutlich zu machen, dass es das wirklich gibt und sich alle daran zu halten haben. Allerdings dürfte es schwer sein, die dann sicher ebenfalls neu entstehenden Eingriffsbefugnisse so zu gestalten, dass sie nicht die bestehenden Grundrechte verletzen. Und bevor das passiert, doch lieber so wie bisher.
Die Gewaltenteilung scheint zu funktionieren. In den letzten zwei Tagen haben Gerichte knapp ein halbes Dutzend Entscheidungen produziert, die irgendeine Art von verfassungswidrigem, unfairen, totalitären oder hirnrissigem Riesenunsinn verhindert haben. Ich sehe mich in meiner Meinung bestätigt, dass die Gerichte das einzige sind, was uns vor der inzwischen Amok laufenden Legislative und Exekutive schützt. Wenn da auch noch was schief geht, wars das mit Demokratie, Freiheit und Vernunft. Zu den einzelnen Entscheidungen:
Die “militante gruppe” (”mg”) ist keine Terrorvereinigung. Die mg hat ab und zu ein paar Autos von Organisationen, die ihr nicht passten (wie z. B. die Bundeswehr) angezündet. Da §129a StGB (”Bildung einer terroristischen Vereinigung”) Sachen wie Mord, Entführung oder eben auch gemeingefährliche Brandstiftung, die dazu geeignet ist, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, Behörden zu nötigen oder politische, verfassungsmäßige, wirtschaftliche oder soziale Strukturen zu schädigen (wobei dann eine erhebliche Schädigung eines Staates oder einer internationalen Organisation nötig wäre) vorraussetzt, und diee Ansprüche bei reinem Vandalismus nicht erfüllt sind, hat das BGH klar gemacht, dass die Ermittlungsbehörden hier viel zu weit gegangen sind (z. B. wurde ein Soziologe vollüberwacht, weil in seinen Abhandlungen die gleichen Wörter wie in den Bekennerschreiben vorkamen). Durch das Urteil wurden hohe Maßstäbe an die Anwendung des §129a gestellt, sodass der Einsatz dieses bisher als Gummiparagraph angesehenen Paragraphen als Universalkeule gegen alles, was der Polizei nicht passt, vielleicht nachlassen könnte.
Der BND muss einem bespitzelten Journalisten Akteneinsicht gewähren. Mal abgesehen davon, dass der BND Journalisten gar nicht bespitzeln sollte, ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr zu begrüßen. Damit wird dem BND klargemacht, dass auch er sich an die Gesetze halten muss und eben nicht machen darf, was er will.
Einen Tag, nachdem ich mich über diese verrückte Regelung in England aufgeregt habe (ich mir aber dachte “was solls, es ist längst bekannt dass dort ein Grundrecht nach dem anderen abgeschafft wird”) lese ich diese Nachricht: In Deutschland ist noch schlimmerer Unsinn geplant: Hier sollen sogar die Urhebervertreter selbst schnüffeln dürfen! (Achtung, der verlinkte Gulli-Artikel ist teilweise übertrieben, Geschäftsräume genießen einen geringeren Schutz als Wohnräume.) Da hat es die Urheberlobby wieder mal geschafft, Gesetze, die nur ihren eigenen Interessen dienen, durchzubekommen. Doch statt wie üblich nur auf sämtlichen Verbraucherrechten herumzutrampeln, geht dieses Gesetz gleich noch einen Schritt weiter, und erlaubt es nicht Behördenvertetern, sondern Vertretern privater Vereinigungen einen Grundrechtseingriff!
Es scheint sich zwar in beiden Fällen nicht um private Wohnungen zu handeln, sondern “nur” um gewerblich genutzte Räume (die einen schwächeren Schutz genießen als Wohnungen), aber dennoch handelt es sich um einen schweren Eingriff - und es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Musikindustrie versucht, ein Recht auf eigenmächtige Wohnungsdurchsuchungen durchzusetzen.
Und, immer noch nicht genug? Na dann gibt es einen noch widerwärtigeren Nachschlag:
Die Polizei lässt die Rechner von vermeintlichen “Raubkopierern” von der GVU (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen) untersuchen. Ein besseres Beispiel von “den Bock zum Gärtner machen” gibt es wohl nicht. Private Firmen, die ein direktes Interesse daran haben, das illegale Kopien gefunden werden, bekommen also die Beweismittel frei Haus geliefert (wohl ohne dass die Polizei eine Kopie davon machen würde), und können damit machen was sie wollen. Neben der offensichlichen Möglichkeit, Beweise zu manipulieren, können sie auch alle Daten der Festplatte lesen - private E-Mails, geheime Geschäftsdaten, etc. - nur auf Basis eines von der GVU geäußerten (und ab und zu falschen) Verdachtes. Die Beweismittel werden dadurch für ein eventuelles Strafverfahren übrigens unbrauchbar (da hier die Unschuldsvermutung gilt und ein Unterschieben von Beweisen aufgrund des “Bock als Gärtner”-Problems nicht ausgeschlossen werden kann) - für ein Zivilverfahren soll es aber wohl trotzdem reichen, und die Problematik der privaten Daten, die die GVU - also eine private Interessenvereinigung! - absolut nichts angehen, bleibt bestehen.
Wenn die Polizei die Beweise nicht auswerten will, dann soll sie eben keine Hausdurchsuchungen wegen Bagatelldelikten machen (und Urheberrechtsverletzungen im privaten Rahmen sind ein Bagatelldelikt, auch wenn die Contentindustrie gerne das Gegenteil behauptet - Diebstahl in seinen harmloseren Formen wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstafe bestraft - wer z. B. Schlösser knackt riskiert zehn Jahre -, private Urheberrechtsverletzungen sind mit höchstens drei Jahren Freiheitsstafe bedroht). Die Staatsanwaltschaften merken langsam sogar, dass sie nur ausgenutzt werden, um an die Adressen der Filesharer zu kommen und werden langsam weniger kooperativ. Warum dann gerade solcher Unsinn gemacht wird, kann ich nicht nachvollziehen. Die Belastung der Strafverfolgungsorgane wird jedenfalls nicht sinken, wenn man der Contentindustrie bereitwillig zuarbeitet.
Es würde mich übrigens interessieren, ob eine solche Weitergabe nicht strafbar ist (sie sollte es auf jeden Fall sein). Sie ist aber auf jeden Fall ein Grund, in Zukunft auf starke Festplattenverschlüsselung zu setzen. Und vielleicht noch eine schlecht oder gar nicht verschlüsselte Partition mit einer möglichst destruktiven Exploitsammlung für jeden existierenden Viewer bereitzuhalten.
Bereits im Oktober wurden die sogenannten „Fingerprint-Sets“ ans Bürgeramt geliefert. [...] Insgesamt 58 der zigarettenschachtelgroßen Scanner hat Fachbereichsleiter Ronald Schäfer in sein Amt geliefert bekommen – für jeden Mitarbeiter einen.
Diese elektronischen Scanner dürften nicht grade billig gewesen sein. Und warum sollte man nur ein paar Stück pro Amt anschaffen und ein paar Mitarbeiter haben, die sich primär um die Pässe kümmern, während die Mitarbeiter ohne Gerät eben die anderen Anfragen bearbeiten? Nein, es wird lieber verdammt viel Geld für unnötiges Gerät ausgegeben. Das bestärkt den schon lange bestehenden Verdacht, dass da einiges unsauber gelaufen ist und Otto Schily Biometrie-Firmen äußerst lukrative Aufträge bescheren wollten, um sich so ebenso lukrative Aufsichtsratsposten zu sichern. Zahlen darf das jeder, der einen Pass beantragt: 59 Euro kostet er inzwischen.
Der Nutzen ist ohnehin umstritten: 350 ge-/verfälschte und Pässe in fünf Jahren. Auch wenn man dabei eine Dunkelziffer annimmt - sind ein paar Hundert gefälschte Pässe den Aufwand wert? (Zumal es auch ohne Chips schon deutlich leichter zu fälschende ausländische Pässe geben dürfte.) Die Terroristen vom 11. September hatten übrigens größtenteils ganz normale, gültige Pässe. Die Fingerabdrücke hätten sie also auch nicht aufgehalten.
Zuerst kritisierte die EU die Datensammelei der USA bei Flugreisen, und es sah ganz gut für den Datenschutz aus. Jetzt wird dieser Wahnsinn auch bei uns in der EU eingeführt. Und zwar fast 1:1 so wie das äußerst umstrittene System in den USA. Zum Glück reicht ein Land, um den Irrsin zu verhindern. Hoffentlich findet sich eines, welches sich weder per “Kompromiss” (Deal, bei dem ein anderer, ebenfalls falscher Vorschlag, den das Land durchdrücken will, durchgewunken wird, während um den Schein zu wahren nur noch 18 statt 19 Datensätze gesammelt werden, vorzugsweise indem man die Daten aus zwei Datensätzen jetzt in einen zusammenlegt) oder “Einigung” (Drohungen oder Bestechung mit irgendwelchen Vorteilen) davon abbringen lässt. Wir haben uns übrigens ein super Vorbild ausgesucht.
Die Al Kaida ruft wohl zu DDoS-Attacken auf (dabei sollen, einfach ausgedrückt, Webseiten durch ständiges, extrem schnelles Aufrufen überlastet werden). Mal schauen, wie viele so einem Aufruf folgen werden, aber ich stelle es mir durchaus schwierig vor, einen DDoS nur mit ein paar Freiwilligen hinzubekommen. Ein DDoS wird normalerweise mit Botnetzen gemacht, unter 10000 angreifende Rechner ist sowas für einen guten Admin zwar anstrengend, aber schaffbar. Wenn irgendein hoher, auch bei nicht extrem radikalen Muslimen angesehener Geistlicher zu so etwas aufgerufen hätte, wäre es einer Gefahr, aber ich bezweifle, dass viele Muslime der Al Kaida, die den Ruf von Muslimen weltweit ruiniert und allgemein als terroristisch anerkannt ist, folgen werden.
Andererseits sind DDoS-Attacken meist zu den angreifenden Rechnern zurückverfolgbar. Bei Botnetzen ist das unnütz, da die Besitzer auch nur Opfer sind und man an die Hintermänner nicht rankommt. Aber wenn echte Al-Kaida-Anhänger vor den Rechnern sitzen, könnte sich so ein Aufruf zumindest für die dummen Mitglieder als ziemlicher Reinfall erweisen, wenn sie zurückverfolgt werden (übrigens ganz ohne Bundestrojaner!). Daher wäre sowas recht dumm, und ich bezweifle, dass die Al Kaida sowas macht. Wenn das Ganze sich nicht als völliger Schwachsinn herausstellt, ist die Frage, ob nicht eher eine andere Organisation, die sich an den “guten” Namen der Al Kaida dranhängen will, für den Aufruf verantwortlich zeichnet. Oder gar eine Anti-Terror-Organisation, die so leicht an ein paar Al-Kaida-nahe Muslime kommen will - es wäre ein recht einfacher und sinnvoller Weg.
Die Online-Durchsuchungen sollen, wenn sie kommen sollten, vom BKA gemacht werden. Genau dem BKA, welches noch Ende der 50er Jahre fest in der Hand von Altnazis war. Wie lange mag es wohl dauern, bis so eine Vorbelastung weg ist, vor allem wenn man bedenkt, dass die damals dort führenden Personen wohl eher dazu tendiert haben könnten, Gleichgesinnte einzustellen? Wie viele Leute mit rechter Gesinnung sind da noch versteckt? Sehr beunruhigend, wenn man bedenkt, dass dieser Behörde die vemutlich weitreichendsten Eingriffe in die Grundrechte erlaubt werden sollen.
Um Schaden anzurichten, muss ja nicht mal die Behörde als solche mit den falschen Leuten besetzt sein. Ein paar Personen mit entsprechenden Zugangsberechtigungen reichen aus, um unliebsamen Mitmenschen das Leben zur Hölle zu machen. Man stelle sich mal vor, dass eine kleine Gruppe in mittelhohen (siehe unten) Führungspositionen die linke Szene überwachen und die Infos unauffällig an militante Nazis weiterreichen würde.
ERGÄNZUNG:Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass dieser Text leicht so verstanden werden kann, dass der Großteil des BKA oder sogar der Führungsebene eine rechte Gesinnung hat. Davon gehe ich nicht aus, zumindest letzteres dürfte im Rahmen des Skandals geprüft und ausgeschlossen worden sein. Ich gehe aber davon aus, dass es zumindest nicht unwahrscheinlich ist, dass irgendwo noch kleine Gruppen von solchen Leuten sitzen können, und wie oben gesagt ist das schon schlimm genug. Mit “mittelhohen Führungspositionen” meine ich relativ weit unten, aber hoch genug, um ohne größere Probleme über einige (wenige) Ressourcen eigenmächtig zu verfügen und das zu vertuschen.
Wenn man von der (nicht belegten!) Annahme ausgeht, dass nicht nur die oberste Führungsebene, sondern auch ein, zwei Lagen tiefer aus Personen, die eher zur rechten Gesinnung neigten, bestanden, und davon, dass diese Gleichgesinnte eingestellt haben (gleich und gleich gesellt sich gern…), könnte man problemlos davon auszugehen, dass zumindest in Teilbereichen die rechte Gesinnung erhalten geblieben ist.
Leider habe ich immer noch keine Lust gehabt, die nötige Software für die Zusamenfassung interessanter News und kurzer Kommentare zu programmieren. Ein Studium macht es nicht gerade leichter, vor allem nicht, da es (inkl. der Studiengebühren, danke Herr Koch) finanziert werden muss.
Zwei Newskommentare wollte ich doch nicht fehlen lassen:
Die SPD will ein 130er Templimit auf Autobahnen - ob es sinnvoll ist, kann und will ich nicht beurteilen (und will eigentlich auch keine Diskussion darüber in den Kommentaren, da das wahrscheinlich Richtung Glaubenskrieg ausartet). Allerdings bin ich mir sicher, dass aufgrund des Grundsatzes “freie Fahrt für freie Bürger” (auch wenn es wohl bald eher “freie Fahrt für unfreie Bürger” heißen müsste, wenn es so mit Schäuble & Co. weitergeht) die SPD mit ihrem Vorstoß zahlreiche Wähler verloren und nur wenige gewonnen hat. Wenn das Limit bei 160 gefordert worden wäre, gäbe es glaube ich deutlich mehr Zustimmung, aber so seh ich die Zukunft schwarz (hm, passendes Wortspiel, leider). Obwohl der Klimaschutz-Wahn vielleicht doch zum Gegenteil beitragen könnte, das “Bürgerrecht” auf das Rasen lassen sich die Deutschen wohl nicht so gerne nehmen (im Gegensatz zu den echten Grundrechten, deren Aufgabe sie teilweise sogar fordern und fördern).
Putin will die Menschenrechte in der EU überwachen - obwohl es sich vermutlich um billigste Propaganda handeln wird, da Russland, na ja, nicht gerade als Vorbild für eine Demokratie gilt, finde ich die Idee gut. Putin wird sich nämlich wohl nicht mal die kleinste Einschränkung der Grundrechte entgehen lassen, und er wird aggressiv und medienwirksam darauf aufmerksam machen. Soll mir recht sein. Ich habe die nötigen Ressourcen leider nicht - Putin schon.
Wer also nicht anhand einer umfangreichen Dokumentation beweisen kann, dass er die Tools nicht “bösartig” einsetzt, muss wohl damit rechnen, sich strafbar zu machen. Die Staatsanwaltschaft muss also keine Schuld mehr beweisen, sondern man selbst die eigene Unschuld. Schöner Rechtsstaat.
Diese Regelung dürfte vor allem diejenigen treffen, die nicht hauptberuflich mit solchen Tools arbeiten, aber trotzdem lernen wollen, wie Sicherheitslücken ausgenutzt werden, um sich zu schützen. Ohne das - recht eindeutig “böse” Haxx0r-T00l - Cain hätte ich wohl nicht so schnell gelernt und verstanden, wie SSL (https) funktioniert, was für Angriffe möglich sind und wie man sich schützt. Sicherheitsfirmen hingegen dürften grade so fein raus sein - eigentlich sollten Gesetze nicht nur die Interessen von Firmen, sondern auch und vor allem die von Privatpersonen schützen.
Auch bei der “Ausnahme” bei guter Dokumentation handelt es sich aber um eine Grauzone. Wie ein Richter entscheidet, der keine Ahnung von der Materie hat, steht in den Sternen, es ist jedoch anzunehmen, dass der Staatsanwalt (der vielleicht auch keine Ahnung außer “Hackertoolz=pöhße” hat) ihm einreden kann, was er will. Und während ein Mitarbeiter einer offiziellen, legalen Firma wohl eher nicht verknackt wird, weil er seiner Arbeit nachgeht, sieht es bei jemandem, der sich nur zum Spaß mit dem Thema beschäftigt, wohl schon anders aus. Da dürfte die Aussage eines Staatsanwaltes “der hat Hackertools, und das sind Programme, mit denen man Onlinebanking-Daten klauen kann” reichen. Es lebe der Rechtsstaat.
Es geht um dieses Youtube-Video - in dem Schäuble unter anderem zugibt, keine Ahnung von Online-Durchsuchungen zu haben:
Ich finde, es handelt sich um eines der Besten und Wichtigsten Videos zu dem Thema. Schäuble zeigt, dass er noch nicht völlig wahnsinnig ist, und ich möchte auch die positiven Punkte hier anbringen, da ich nicht unfair sein will, auch nicht gegenüber Schäuble. Hier die wichtigsten Punkte:
Die erhöhte Zahl der Maßnahmen ist zumindest zum Teil sicher auch auf das angesprochene Phänomen zurückzuführen, dass Menschen (und damit auch Terroristen) immer mehr Kommunikationswege nutzen und Terroristen immer mehr “Einweghandies” benutzen. Ob die steigende Zahl aber allein daran liegt, oder tatsächlich die überwachten Personen gestiegen sind, ist unklar, aber ich nehme an, dass es einen tatsächlichen Anstieg gab, da der Respekt vor der Privatsphäre einfach verloren gegangen ist.
Nebenbemerkung: Wenn 99,9% der Menschen in Deutschland nicht betroffen wären, wären das immer noch 82 tausend Betroffene.
Schäuble scheint tatsächlich Wert darauf zu legen, die Überwachung nur unter Beschränkungen zu erlauben (und nicht, diese Beschränkungen bloß so locker wie möglich als Deckmantel vor dem Verfassungsgericht anzuwenden).
Nur der Präsident des BKA soll den Überwachungsantrag stellen dürfen. Auch wenn solche Beschränkungen formal keine beondere Rolle spielen, tragen sie doch dazu bei, den Missbrauch zu reduzieren und die Nutzung auf wichtige Fälle zu beschränken. Das ist also eine gute Idee. Allerdings ändert es natürlich nichts daran, dass die “wichtigen” Fälle später schnell die unangenehmsten Dissidenten statt der gefährlichsten Terroristen sein könnten, außerdem ist diese Beschränkung leicht wieder abzuschaffen, da sie - wie gesagt - formal keine besondere Bedeutung hat (im Gegensatz z. B. zum Richtervorbehalt). Weiterhin ist mit “Präsident des BKA” vermutlich “Präsident des BKA und seine Vertreter” gemeint, was die Regelung wirkungslos macht, da eben nicht nur der Präsident des BKA persönlich (was eine sinnvolle Beschränkung wäre), sondern auch seine Sekretärin, sein Vertreter und eventuell sogar noch viel mehr Personen diesen Antrag am Ende stellen können. (Man beachte, dass z. B. “der Datenschutzbeauftragte” die Bezeichnung für die gesamte Dienststelle ist!)
Schäuble fordert einen Richtervorbehalt, was er soweit ich weiß bisher auch nicht immer getan hat.
Schäuble sagt, dass viel Unsinn erzählt wird. Er hat recht. Keiner weiß vermutlich, wie eine Online-Durchsuchung wirklich aussehen könnte. Ob (physikalsiche) konspirative Wohnungsdurchsuchung mit der Installation von Trojanern/Hardware-Keyloggern, Angriffe per Exploit, gefälschte CDs oder modifizierte Downloads - es gibt viele Spekulationen, und das BKA und das Innenministerium geben auch nur widersprüchliche Infos heraus. Auch Schäuble erzählt viel Unsinn, aber:
Schäuble gibt endlich zu, dass er keine Ahnung von Onlinedurchsuchungen hat! (gegen Ende des Videos)
Das Argument, die Maßnahmen seien so aufwändig, dass nur wenige davon stattfinden würden, ist wiederum Unsinn. Die Aktionen der Stasi 1.0 waren auch aufwändig, und sie wurden in großen Mengen gemacht. Und der Aufwand dürfte heute geringer sein.
All diese positiven Punkte werden relativiert dadurch, dass nicht klar ist, ob Schäuble aus Überzeugung spricht (das wäre gut, aber ich bezweifle es) oder nur, um seine überzogenen Ideen in der Öffentlichkeit zu verteidigen. Die Onlinedurchsuchungen sind immer noch verfassungswidriger Unsinn, der zahlreiche Rechtsstaatprinzipien verletzt, mal ganz abgesehen davon, dass laut dem Gesetzentwurf die Durchsuchungen automatisiert sein sollen(!) - zu all diesen Dingen mehr hier. Der wichtigste Teil dieses Videos ist also Schäubles Geständnis, keine Ahnung von dem zu haben, was er energisch fordert. Wenigstens in diesem Punkt ist er ehrlich.
Stimmt das? Nun, es ist fast richtig, wenn man ein Wort tauscht: Allein die Deutsche Bahn für Streik-Chaos verantwortlich
So stimmt es schon eher. Natürlich ist die Bahn nicht allein Schuld, aber ich finde es interessant, mit welcher Vehemenz sie behauptet, dass nur die GDL schuld ist. Meist gilt: Je “lauter” (extremer) etwas behauptet wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Lautstärke der Behauptung über den mangelnden Wahrheitsgehalt hinwegtäuschen soll - so auch hier. Die GDL befindet sich in einem rechtmäßigen Streik. Sie hat ihn rechtzeitig angekündigt (was mich nach den Klageaktionen der Bahn übrigens sehr überrascht). Die GDL hat das Recht, “Chaos zu verursachen” - auch wenn dafür diesmal wohl eher die Bahn verantwortlich war (wenn auch natürlich nicht allein).
Ich musste heute von Frankfurt nach Darmstadt und wieder zurück. Daher habe ich gestern abend die kostenlose Streikhotline der Bahn (08000996633) angerufen, da erfuhr ich, dass im Gegensatz zum letzten Streik diesmal keine freie Zugwahl gelte, wenn ein Zug ausfällt (beim letzten Streik konnte man frei wählen, welchen Zug man nimmt, selbst wenn vielleicht der eigene Zug fuhr) - Ausnahmen müssen vor Ort entschieden werden.
Ich bin früher aufgestanden, um den IC um 8:20 nehmen zu können, falls die Regionalbahn um ca. 8:35 ausfällt (oder es doch möglich ist, jeden Zug zu nehmen). Laut Anzeigetafel sollte die RB fahren, und auf Nachfrage bekam ich von mehreren Mitarbeitern die Auskunft, dass der IC tabu ist, selbst wenn der eigene Zug ausfällt! Nachdem ein Mitarbeiter mir sagte, dass die Anweisung “letzte Nacht von Oben, und zwar nicht von Normal-Oben, sondern ganz Oben” kam, vermutete ich, dass die Bahn das wohl so mache, um die Kunden zu verärgern und gegen die GDL aufzuhetzen. Der Mitarbeiter stimmte dem auch zu, und ich denke, es spricht genug dafür, dass es so ist: In der Nacht frische Anweisung offenbar von oben (das Verhalten der anderen Mitarbeiter deutete auch auf sowas hin, sollte also stimmen), Unterschied zum letzten Mal, widersprüchliche Angaben und abgeschaltete Anzeigetafeln (siehe unten) und natürlich die Bestätigung des Mitarbeiters.
Nachdem dann 3 Minuten vor der geplanten Abfahrt die RB doch ausfiel (warum wollte ich wohl den IC nehmen?), empfahl mir einer der Mitarbeiter, auf die nächste RB um 9:06 zu warten (aber sicher, nur damit die auch 3 Minuten vor Abfahrt gestrichen wird) - ich ging lieber zu den S-Bahnen und tatsächlich - die fuhren. An der Anzeigetafel stand jedoch, dass keine Zuganzeige möglich sei - mit den heutigen Mitteln (automatische Zugverfolgung etc.) sollte es ja wohl möglich sein zu ermitteln, welche Züge in den nächsten 20 Minuten fahren, daher könnte auch das möglicherweise Taktik gewesen sein.
Aus der S-Bahn rief ich vom Handy die kostenlose Streikhotline an. Dort wurde mir erzählt, natürlich dürfte ich bei Ausfall meines Zuges einen anderen Zug nehmen, am Bahnhof wäre mir Unsinn erzählt worden (obwohl ich mehrere Mitarbeiter gefragt habe). Auf dem Rückweg (man hat ja Zeit in der Straßenbahn, der Akku hält lange und die Nummer ist kostenlos) habe ich nochmals per Handy nachgefragt - selbstverständlich könnte ich bei einem Zugausfall den nächsten Zug nehmen, egal welcher Preisklasse. Aha. Also ist die Auskunft der Hotline wohl zumindest reproduzierbar. Am Bahnhof sah ich, dass ich wohl 10 Minuten auf die S-Bahn warten würde, wenn sie kommt, die Schlange am Infoschalter war