Mischmasch 5 – Sicherheitswahn ohne Ende

Ich war ne Woche weg und weiß nicht, wie viel Unsinn von Schäuble und Co ich dabei verpasst hab. Aber das, was ich danach noch zu Gesicht bekommen hab, reicht, um in meinem Firefox sieben Zeilen offener Tabs und 50% CPU-Last zu haben. Und für zwei Tage Schreibarbeit. Zunächst einmal kurz drei nicht-Sicherheitswahn-Dinge:

Im Blog „Besitzstandwahrer“ findet sich eine zwar ein wenig polemische, aber dennoch gute und zum Nachdenken anregende Auflistung, welche Änderungen im Bereich Wirtschafts- und Sozialpolitik es gab. Dabei wird gegenübergestellt, wie Arbeitnehmer zunehmend be- und die Wirtschaft zunehmend entlastet wurde.

Einige Unternehmen und Verbände der US-Contentindustrie haben sich zu einer sogeannten „Copyright Alliance“ zusammengeschlossen. Diese soll natürlich dazu dienen, die Interessen der Contentindustrie durchzusetzen und in Gesetze zu gießen. Zusätzlich sollen leicht beeinflussbare Jugendliche mit Propagandamaterial versorgt werden, vermutlich um sie dann als Informanten oder zumindest Unterstützer zu gewinnen, da inzwischen wohl auch die Contentindustrie gemerkt hat, dass sie ganz alleine nicht gegen die gesamte Bevölkerung ankommt. Hoffentlich wird genung Gegenöffentlichkeit entstehen, um auf das Problem aufmerksam zu machen, die Verbreitung des Propagandamaterials zu verhindern und dafür zu sorgen, dass Politiker den Willen der Bevölkerung und nicht den von Lobbyisten vertreten. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber ich wünsche den Amis viel Glück, und falls sie es nicht schaffen, viel Spaß…

Der CDU-Politiker Geißler wird von Parteikollegen unter Druck gesetzt, weil er aus Protest gegen die Repression beim G8-Gipfel attac beigetreten ist. Hier sieht man schön, wie es innerhalb der CDU akzeptiert wird, wenn ein Politiker wirklich nach seinem eigenen Gewissen entscheidet. Sehr demokratisch. Die Begründung, dass das freie Demonstrationsrecht vom Grundgesetz garantiert werde und dafür attac nicht nötig sei, ist blanker Hohn: Genau dieses Demonstrationsrecht wird zurzeit – nicht gerade gegen den Willen der CDU – beschränkt, wo es nur geht – selbst wenn es gegen das Grundgesetz verstößt.

Im Lawblog gibt es ein Video zu sehen, auf dem Merkel eine Totalüberwachung fordert, insbesondere, um Kleindelikte wie Falschparken etc. zu verfolgen – und zwar fordert sie, dass es ohne Diskussionen eingeführt wird. Das Video soll echt sein. Ich frage mich echt, was sie sich dabei gedacht hat bzw. ob sie sich etwas dabei gedacht hat, aber ich denke der Begriff „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“ sind ihr wohl dabei nicht eingefallen.

Der in den USA kritisierte Fluggastdatenzugriff ist jetzt offenbar in Deutschland geplant. Der unzureichend ausgestattete Zoll soll auf die Passagierdaten der Fluggesellschaften zugreifen dürfen – was genau damit gemeint ist, ist unklar, aber datenschutztechnisch korrekt wird es wohl nicht sein. Denn wenn heutzutage auf Daten zugegriffen wird, dann richtig.

Die biometischen Daten in Personalausweisen und Pässen sind nur dafür gedacht gewesen, um Fälschungen und Betrügereien zu verhindern – und nur deswegen sind sie auch durchgekommen. In der üblichen Salamitaktik wird nun versucht, sie zu einer Fahnungsmethode zu machen, indem sie zentral zu Fahndungszwecken gespeichert werden sollen. Dazu die taz und ein Kommentar von Der Große Bruder. Hier sieht man, dass aufgrund der Salamitaktik-Gefahr sämtliche missbrauchbare Maßnahmen, so sinnvoll sie sein mögen, abgelehnt werden müssen.

Der in Großbritannien ohnehin schon extrem ausgeprägte Wahn geht noch viel weiter: Inzwischen will die Polizei Drohnen einsetzen. Dabei handelt es sich um kleine Fluggeräte, die selbstständig oder ferngesteuert irgendwo hinfliegen und Fotos oder Videos machen – fliegende Überwachungskameras. So etwas war bisher nur Dystopien wie der Welt von Half-Life 2 (ob der Rest auch bald kommt?) vorbehalten. Auf dem letzten CCC-Kongress wurden die Drohnen jedenfalls vorgestellt, hier gibt es ein Video (sehr empfehlenswert, aber lang. Zum Abspielen am Besten mplayer nehmen, der kann es dann in 1.5-fach-Geschwindigkeit abspielen, Tastenkombi ALTGR+9.). Angeblich sollen die Leute sogar noch dankbar für die Überwachung sein, weil sie ja sooo viel mehr Sicherheit bietet. Sollte das wirklich stimmen, tun mir diese Menschen leid – und noch mehr leid tun mir die vernünftigen Menschen, die dafür fertig gemacht werden, dass sie auf die Frage „Wollt ihr die totale Überwachung“ nicht ein lautes „JAA!“ von sich geben.

Weiterhin sollen in Großbritannien auch von Ärzten und sonstigen Vertrauenspersonen Daten darüber gesammelt werden, wie groß die Gefahr ist, dass jemand „kriminell“ wird (in Großbritannien zählt ja inzwischen auch das Wegwerfen von Müll auf der Straße als schwere Straftat – dummerweise gibt es in London keine Mülleimer mehr, weil da Terroristen Bomben reinwerfen könnten. Da habe sogar ich meinen Müll – nachdem ich ihn eine Viertelstunde mit mir herumgetragen habe – auf die einfache Art und Weise entsorgt). Menschen sollen offenbar quasi Verbrechens-„Scorewerte“ zugewiesen werden, auf deren Basis wohl früher oder später auch präventiv gehandelt wird. Minority Report lässt grüßen. Jedenfalls würde ich inzwischen lieber in die USA oder nach Russland (da trifft es einen wenigstens „nur“ wenn man sich politisch engagiert) reisen als nach Großbritannien.

In den USA hat MySpace jetzt die Accounts von Sexualstraftätern gelöscht und die Daten den Ermittlungsbehörden gegeben. Wer einmal eine Sexualstraftat begangen hat, hat also offenbar kein Recht, MySpace zu nutzen, selbst wenn er sich gebessert hat und es nicht für weitere Straftaten nutzt. Es ist zwar die Entscheidung von MySpace, aber mal weitergedacht: Man könnte ja Sexualstraftätern den Zutritt zu Kaufhäusern verbieten. Oder zur U-Bahn. Oder man könnte sie gleich lebenslang unter Hausarrest und Totalüberwachung stellen. Oder sie gleich hinrichten. Es fängt immer im Kleinen an.

Bayern hat nun auch eine Datei für aus der Haft entlassene Sexualstraftäter. Dieses Vorhaben ist weit weniger verrückt und bedenklich als sonst: Es kommen nur rechtskräftig Verurteilte rein, eine Rückfallgefahr besteht durchaus und zudem soll der Zugriff sogar auf wenige Beamte beschränkt sein. Wünschenswert wäre eigentlich nur noch eine automatische Löschung der Daten nach einem bestimmten Zeitraum, sofern die nicht enthalten ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzt sich glücklicherweise gegen die Bemühungen der Contentindustrie ein, ohne Gerichtsbeschluss zu einer IP den Anschlussinhaber ermitteln zu können. Die Contentindustrie und inzwischen auch die CDU/CSU und die FDP vergleichen die IP mit einer Telefonnummer, was an sich schon falsch ist. Aber selbst ausgehend von diesem Vergleich kann man immer noch schön den Unsinn davon zeigen. Die Aussage „Die Abfrage der Bestandsdaten sei somit einer Telefonauskunft gleichzustellen“ würde nämlich bedeuten, dass die Zuordung einer IP zu einer Person genauso gehandhabt werden soll wie die Zuordnung einer Telefonnummer zu einer Person. Dies gibt es. Es heißt Rückwärtssuche und ist nur zulässig, wenn der betreffende Anschlussinhaber zugestimmt hat. Noch nicht mal, wenn man den unsinnigen Vergleich also akzeptieren würde, wäre also die Aussage richtig! Mal abgesehen davon habe ich eh die Lust, mir mein Frühstück nochmal durch den Kopf gehen zu lassen, wenn ich bedenke, dass die „Beweise“ (IP-Logs) von der Contentindustrie produziert werden und auf dieser Basis dann geklagt wird, bei eventuellen Hausdurchsuchungen von der Contentindustrie bezahlte „Experten“ die beschlagnahmten Festplatten durchsuchen – das Einzige, was fehlt, ist noch, dass sie gleich zum Gericht werden. Insbesondere bei der FDP überrascht es mich, dass sie sich eindeutig gegen Datenschutz engagiert. Das sowieso schon eher halbherzige Engagement in dem Bereich ist somit nicht wirklich ernst gemeint. Neben der Piratenparei sind wohl nur die Grünen und die Linkspartei Parteien, die den Datenschutz fördern, vieleicht noch die SPD, falls sie mal eigenständig entscheiden kann statt der CDU alles Recht machen zu wollen (wodurch sie mein Vertrauen auch verloren hat).

Die Polizei nimmt jetzt auch Geruchsproben von G8-Gegnern. Insbesondere da es sich dabei um potenzielle Opfer politisch motivierter Repressalien handelt, ist dies bedenklich. Das letzte Mal wurde diese Methode auf deutschem Gebiet in der DDR von der StaSi angewandt. Neben der beweistechnisch eher unbrauchbaren Benutzung, bei der ein Hund an einem Tatort schnüffelt und den Geruch dann mit einer Probe vergleicht, könnte man solche Proben sicher verwenden, um Hunde auf die Fährte einer Persona non grata setzen, die sich versteckt oder auch z. B. versucht, das Land zu verlassen. Wie bereits die biometrischen Daten in den Pässen gezeigt haben, sieht man, dass eine über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Benutzung wohl stattfinden wird (Salamitaktik, siehe oben) und deswegen darf schon die Erfassung nicht stattfinden.

UPDATE: Diese Praxis wird nun breit kritisiert (außer von Herrn Schäuble und der CDU/CSU – die befürworten und verteidigen sie). Im Spiegel steht ein guter Artikel mit vielen Hintergründen (und Hinweis auf die StaSi). Für die Geruchsprobe gelten rechtlich die gleichen Vorschriften wie für Fingerabdrücke. Rechtswidrig ist sie also nicht, was allerdings nichts an meiner obigen Einschätzung ändert – die Missbrauchsgefahr bleibt! Das Lawblog schreibt auch über den wörtlich zu nehmenden „Schnüffel-staat“. Tagesschau und Spiegel schreiben darüber, dass viele Politiker diesen Unsinn ablehnen und die Polizeigewerkschaft und Schäuble und die CDU sie verteidigen. Die Welt schreibt, dass die Kritik unberechtigt sei und die Geruchsproben nur zum Vergleich mit Proben von einem Tatort dienen würden. Die Geruchsproben würden nicht archiviert. Wenn dies stimmt, wäre natürlich auch die obige Missbrauchsgefahr nicht gegeben (ob dies stimmt, stellt sich wohl nach dem G8-Gipfel heraus, ich bin gespannt…). Seltsam ist allerdings, dass diese an die Stasi erinnernden Methoden gerade gegen G8-Gegner eingesetzt werden – vieleicht zur Einschüchterung?

Wie schnell man Terrorverdächtiger wird und warum die Anti-Terror-Daten und ähnliche Datenbanken sofort abgeschaltet und gelöscht werden sollten, zeigt ein SZ-Artikel: Bei einem Dozenten kommt es zu einer Hausdurchsuchung (ergo: er steht unter Verdacht, ist aber nicht verurteilt!), dabei werden Seminarlisten beschlagnahmt. Die Studenten müssen nun befürchten, obwohl sie sich überhaupt nichts haben zu schulden kommen lassen, in einer der Anti-Terror-Datenbanken aufzutauchen, was in ihrem späteren Leben zu durchaus unangenehmen Problemen führen kann (Reisebeschränkungen, geraten leicht in Verdacht…) Dies wird von offizieller Seite zwar dementiert, aber inwieweit man sich darauf verlassen kann?

Eine andere Möglichkeit, Verdacht auf sich zu lenken, ist es, das Internet zu nutzen. Ein Telepolis-Artikel zeigt eindrucksvoll, wie bereits jetzt bloße Suchbegriffe dazu dienen können, Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen. Wenn das bereits für einen hinreichenden Tatverdacht reicht, dann habe ich echt ein Problem – für meine Geschichte 2k vs. 0 suche ich recht häufig nach den genauen Daten von irgendwelchen Waffen oder Sprengstoffen. Für dieses Posting im Golem-Forum habe ich genau die Informationen gesucht, die auch ein Terrorist haben wollte: Sprengkraft von C4 (dazu habe ich nichts gefunden) und Gewicht und sonstige Infos über amerikanische M-67 Splittergranaten. Trotzdem bin ich kein Terrorist – dennoch könnten in Zukunft solche Begriffe reichen, um eine Hausdurchsuchung auszulösen. Allein schon diese Angst stellt meiner Meinung nach eine Bedrohung des Rechtsstaats dar – es gibt sicher einige, die aus der puren (und oft nicht unberechtigten!) Angst, sie könnten in irgendwelchen Listen landen, Äußerungen oder Handlungen unterlassen. Weiterhin könnte Ziel der Aktionen in letzter Zeit auch eine Einschüchterung politisch links orientierter Menschen sein – zur Zeit kann man davon allerdings noch nicht ausgehen.

Wie rechtsstaatliche Grundsätze bei Ermittlungen ignoriert werden, zeigen diese zwei Einträge im Lawblog. Im ersten Fall wird gezeigt, wie ein Zeuge ein Kennzeichen eines Autos nicht mehr richtig weiß (der Fahrer hat jemanden angegriffen) und deswegen der erstbeste Halter eines ähnlichen Fahrzeugs mit ähnlichem Kennzeichen vorgeladen wird – und auch noch gleich in der Datenbank landet. Bei der nächsten Verkehrskontrolle wird dann halt etwas gründlicher hingeschaut, und wenn er später einmal wegen irgendwas verdächtigt wird, sieht gleich jeder „Ah, der war schon mal verdächtig“ und assoziiert das gleich mit „Wiederholungstäter“. Im zweiten Fall wird einem Zeugen ein Foto eines Verdächtigten vorgelegt und einfach nur gefragt „War er das?“ statt mehrere ähnliche Fotos vorzulegen und zu fragen „war es einer von denen?“. Letztere Methode bietet die Sicherheit, dass der Zeuge sich nicht so leicht irren kann – er weiß nicht, welcher der Beschuldigte ist, und wenn er sich nicht sicher ist, merkt er es. Wenn nämlich der Verdächtige dem Täter einfach nur ähnlich sieht, ist die Gefahr recht groß, dass bei der ersten Methode der Zeuge „Ja“ sagt. Bei der zweiten Methode ist eher ein „Ich weiß nicht“ zu erwarten, wenn der Täter nicht in der Liste ist, und selbst wenn der Zeuge eines der Fotos für das vom Täter hält – es besteht eine Chance von 60-80% (je nach Anzahl der Fotos), dass es sich dabei um das falsche Foto (eines der Vergleichsbilder) handelt. Zum Glück hat in diesem Fall der Rechtsstaat funktioniert, der „Beweis“ war wertlos und es kam zum Freispruch.

Auch andere Medien bemerken die systematische Aufhebung von Grundrechten. Zudem hält sich die Polizei meist noch nicht einmal an geltende Gesetze (Ein Polizeibeamter sagte sinngemäß: „Es gibt keine datenschutzrelevanten Dinge“!) Um dem Einhalt zu gebieten, müssten inzwischen Beweisverwertungsverbote oder zumindest eine persönliche Strafbarkeit (in Theorie und Praxis) von Beamten, die Gesetze verletzen, eingeführt werden.

Weil Schäuble mit seinem Irrsinn in Deutschland für seine Ansprüche nicht gut genug (aber immer noch viel zu gut) vorankommt, setzt er seine kranken Ideen jetzt über die EU-Ebene um. Insbesondere will er den Einsatz von Streitkräften im Inneren durchsetzen (wenn er die Bundeswehr nicht in Deutschland einsetzen kann, schickt er sie eben nach Frankreich um dort Polizeiaufgaben zu übernehmen und leiht sich dafür im Gegenzug für deutsche  Polizeiaufgaben französische Streitkräfte) Insbesondere will er wie immer eine EU-weite Totalüberwachung einführen.

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