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BKA: 6 Atomexplosionen in Deutschland

2009-05-28 8 Kommentare

Laut der vom Bundeskriminalamt veröffentlichen polizeilichen Kriminalstatistik gab es zwischen 1990 und 2007 insgesamt 7 Fälle, davon ein Versuch, von „Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie“. Laut dem BKA gab es also seit 1990 sechs Atomexplosionen in Deutschland. Entweder die Presse wird sehr effektiv zensiert, sodass niemandem aufgefallen ist dass irgenwo plötzlich ein sehr, sehr großes Gebiet verstrahlt und verwüstet ist, oder aber das BKA nimmt es mit der Kriminalstatistik nicht so genau. Irgendwie gehe ich dann doch von letzterem aus. Die interessante Frage wäre da: Wenn da wo der Unsinn offensichtlich ist, dennoch Unsinn auftaucht und nicht korrigiert wird, wie sieht es mit den anderen Zahlen aus? Kann man davon ausgehen, dass die Abweichung der absoluten Zahlen im einstelligen Bereich liegt und somit kein Problem darstellt, oder sind die Zahlen, mit denen gerne argumentiert wird, völlig wertlos?

Utopia hat das BKA und die Landeskriminalämter intensiv genervt und zu dem Thema einen sehr schön recherchierten Bericht veröffentlicht, im zweiten Teil wird klar, dass keiner so wirklich eine Ahnung hat, wo die Fälle herkommen. Ich würde mich auf die Kriminalstatistik also lieber nicht verlassen und auch nicht alles glauben, für was jemand mit den Zahlen argumentiert.

UPDATE: Inzwischen wurde die Kriminalstatistik offenbar korrigiert, sodass es nun weder versuchtes noch erfolgreiches „Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie“ gegeben hat.

Nebenbei habe ich aber eine lustige Entdeckung gemacht: Leider hatte ich keine Kopie der alten Kriminalstatistik, die den Fehler noch aufgewiesen hat, gespeichert. Daher wollte ich im Web Archive eine alte Fassung ergattern, doch leider speichert das Web Archive die Webseiten des BKA nicht – denn das BKA hat das per robots.txt untersagt.

Es ist üblich, mit diesem Mechanismus automatische Zugriffe auf die Webseite und damit auch die Archivierung zu untersagen, doch meist sperrt man entweder alle automatischen Zugriffe oder doch eine größere Anzahl Programme, oder man beschränkt die Verbote auf Teile der Website. Das BKA jedoch hat laut der beim Web Archive vorhandenen robots.txt nur den Zugriff durch das Web Archive untersagt, alle anderen dürfen die Website weiterhin automatisiert benutzen. Das BKA hat also offensichtlich keine Lust, dass alte Versionen der Website abrufbar sind. Dafür kann es gute Gründe geben, z. B. weil man Fotos von Verdächtigen bei Öffentlichkeitsfahndungen nach dem Abschluss der Fahndung nicht mehr im Netz haben will, um die Betroffenen zu schützen, interessant fand ich es aber trotzdem.