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In eigener Sache: VG Wort, Cookies und Zählpixel
In Deutschland zahlt man auf ziemlich viele Sachen Abgaben an die VG Wort: Drucker, Scanner, Kopierer, Kopien im Copyshop, aus Bibliotheken geliehene Bücher und vieles mehr. Diese Abgaben werden über die VG Wort dann an Autoren ausgeschüttet. Ein ähnliches Prinzip existiert mit der GEMA für Musiker, nur dass die „Fairness“ der GEMA nicht gerade gelobt wird. Auch die VG Wort tritt gerne mit massiv übertriebenen Forderungen, gerade bei Multifunktionsgeräten, auf, schüttet aber im Gegensatz zur GEMA den Großteil der Einnahmen tatsächlich an die Autoren aus, und auch kleine Autoren werden berücksichtigt. Und genau da kommt die VG Wort hier ins Spiel:
Auch Internettexte wie Blogeinträge begründen einen Vergütungsanspruch, wenn sie oft genug aufgerufen werden. Das wird über sogenannte Zählpixel ermittelt. In den Blogbeitrag wird also ein unsichtbares Bild eingebaut, welches vom Server der VG Wort geladen wird, wodurch der Aufruf gezählt wird. (Siehe auch der Ankündigungsartikel – da habe ich offengelegt, dass ich diese Pixel einführe, und wie man sie sperren kann, wenn man sowas nicht will.)
Das habe ich auch hier in Betrieb, da ich mir Geld, was mir offiziell zusteht, dann doch ungern entgehen lasse. Ich fände es sogar richtig gut, wenn alle Blogger mit ausreichenden Besucherzahlen mitmachen würden – denn ihnen steht das Geld zu! Das würde natürlich vermutlich zeigen, dass es heutzutage so viele Autoren gibt, dass diese Art der Vergütung absurd ist und dringend einer Überholung bedarf.
Die VG Wort hat recht klare und strenge Datenschutzrichtlinien und wird nach eigenen Angaben regelmäßig im Hinblick auf den Datenschutz geprüft. Allerdings musste ich überrascht feststellen, dass Cookies gesetzt werden – und zwar solche, die zwei Jahre lang gültig sind. Das ist meiner Meinung nach ziemlich Ka**e, um es ganz klar auszudrücken. Damit könnte das Surfverhalten der Nutzer ziemlich gut nachvollzogen werden, auch wenn die VG Wort zusichert, genau das weder zu dürfen noch zu tun. Cookies können außerdem problemlos vom Nutzer ausgeschaltet oder für einzelne Adressen gesperrt werden – damit begründet auch die VG Wort, warum das alles OK sei. Allerdings schalten viele die Cookies eben nicht aus.
Ich habe die VG Wort gebeten, eine cookiefreie Variante der Zählpixel zur Verfügung zu stellen, da ich den Datenschutz für meine Leser erstnehme. Dies wurde abgelent. Diese Website wird allerdings auf der WordPress.com-Plattform betrieben (das wird sich nicht ändern), welche einige cookiesetzende Statistikseiten einbindet, was ich nicht beeinflussen kann. Das Zählpixel wäre also „nur“ ein weiterer Datensammler. Deswegen sah ich darin kein wirkliches Problem, als ich annahm, dass es ohne langfristige Cookies arbeitet, also deutlich harmloser ist als die anderen Elemente. Mit Cookies sehe ich das wesentlich problematischer.
Für die Zählpixel spricht:
- Für die (ziemlich viele) Zeit, die ich in dieses Blog stecke, bekomme ich etwas Geld (zumindest einen Teil davon werde ich vermutlich für politische Zwecke nutzen)
- Die Datenschutzrichtlinien der VG Wort sind relativ streng
- Andere Dienste setzen hier auch Cookies, was ich nicht beeinflussen kann
- Nutzer können das Setzen von Cookies problemlos sperren
Gegen die Zählpixel spricht:
- Ein weiterer Dienst, der Infos über Besucher erhält
- Es werden zwei Jahre lang gültige Cookies gesetzt, die es (theoretisch) möglich machen, Nutzer zu verfolgen
- Viele Nutzer haben Cookies eben nicht gesperrt
Ich tendiere derzeit stark dazu, die Zählpixel schweren Herzens nicht mehr einzusetzen, da keine cookiefreie Variante bereitgestellt werden kann. (Wenn es eine cookiefreie Variante gibt, würde ich diese einsetzen, selbst wenn diese mir Nachteile gegenüber der regulären Variante bringen würde.)
Ich würde nun gerne um dein Feedback bitten, entweder per Kommentar oder per Mail an janhomepage at gmx punkt net: Wie stehst du zu diesen Zählpixeln?
Offener Brief an die Internet-Werbebranche
In einem Spiegel-Online-Artikel ist das Geheule über Werbeblocker groß. Zum Schluss wird gefragt: „Wann schalten Sie ihren Werbeblocker ab?“
Diese Frage kann und möchte ich in diesem offenen Brief an die Werbebranche und auch an die Werbe-Publisher gerne beantworten: Sobald Werbung wieder aufhört, extrem nervig, ablenkend und schädlich zu sein, und in meiner Privatsphäre zu schnüffeln.
Das bedeutet, und ich betone das meiste mehrfach, weil es einigen Werbefritzen sonst wohl nicht in den Kopf geht:
- Keine Animationen. Gar keine. Dezente Animationen wären zwar OK, aber weil ich bezweifle, dass Werbefritzen da irgendwelche Maße kennen, lieber erstmal gar keine.
- Kein Sound. NEIN. GAR KEINER. NIE! Denkt nicht mal dran.
- Kein Flash für Werbung. GAR KEINS. Nein. Überhaupt nicht. Auch nicht für irgendwas ganz tolles. NEIN! Flash ist ein weiteres Einfallstor für Viren und frisst Speicher und CPU-Ressourcen, zumindest wenn es schlecht programmiert ist. Und weil eine einzige kaputte Flashwerbung in einem von 20 Browser-Tabs reicht, um meinen CPU-Lüfter anzuwerfen, gehe ich das Risiko nicht ein, diese Werbung suchen zu müssen. Alles zu blockieren ist viel einfacher. Mal abgesehen davon, sobald die Werbung sich nicht mehr bewegt und keinen Lärm mehr macht (siehe oben), braucht ihr Flash gar nicht mehr.
- Keine Werbung, die sich über Inhalt legt. Keine Pop-Ups. Nein, auch keine Pop-Unders. Nein, auch keine Werbung die sich erst über den Inhalt legt wenn man sie versehentlich mit der Maus berührt.
- Keine Schnüffelei. Die Werbung hat keine Cookies zu setzen, zumindest solange sie nicht angeklickt wird. GAR KEINE. NEIN. WIRKLICH NICHT. Die Zugriffe haben nicht protokolliert zu werden. Wenn man unbedingt Doppelaufrufe vermeiden will, dann von mir aus die IP speichern, aber nur für max. 24h und ohne Info, was für Seiten besucht wurden. Am Besten liefert ihr die Werbung von eurer eigenen Seite statt von irgendwelchen Werbeverteilnetzwerken aus.
- Keine Viren. Es muss sichergestellt sein, dass keine Viren mit der Werbung ausgeliefert werden, was bereits mehrfach passiert ist. D.h. keine iframes, kein vom Werbekunden bereitgestelltes Javascript. Die Bilder (sind ja jetzt nicht animierte, statische Bilder, also ist das richtig einfach) müssen vom Werbeanbieter immer umgerechnet werden, um Exploits zu verhindern. Das bedeutet: die Bilder werden dekomprimiert (in ein Bitmap-artiges Format) und dann mit vertrauenswürdiger Software wieder in PNG oder JPG gewandelt.
Wenn eine Website sich verpflichtet, all diese Punkte einzuhalten, bin ich bereit, diese Seite in die Whitelist meines Werbeblockers einzutragen. Ich bin sogar bereit, euch ein Angebot zu machen: Ich erstelle eine öffentliche Adblock-Whitelist. Diese kann jeder Adblock-Nutzer installieren, und sie schaltet Adblock auf allen Seiten ab, die darauf eingetragen sind. Eingetragen werden aber nur Seiten, die sich an die Grundregeln halten.
Und um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ganz ausschalten werde ich meinen Werbeblocker erst, wenn alle Webseitenbetreiber wieder gelernt haben, dass die Werbung fair bleiben muss.
Fasst euch an die eigene Nase. Überlegt, warum die Leute Werbeblocker einsetzen. Die immense Mühe, einen ordentlichen Blocker zu entwickeln und diese wunderbaren Sperrlisten zu pflegen, macht man sich nicht aus Langeweile, sondern weil einem die Werbung massiv auf den Sack geht. Ich hoffe, dass die entgangenen Einnahmen durch die Werbeblockernutzer groß und schmerzhaft genug werden, dass ihr merkt, dass das ganze Geblinke sich nicht gelohnt hat. Das Vertrauen der Besucher wiederzugewinnen wird allerdings ein schwerer Schritt – wer den Adblocker einmal drin hat, behält ihn in der Regel auch. Ihr seid selbst dran schuld. Lernt aus euren Fehlern. Noch ist Zeit. Noch hat nicht jeder einen Adblocker installiert.
Mir ist bewusst, dass nicht jede Werbefirma jede der hier genannten Todsünden begangen hat. Auf jeder größeren Website habe ich aber zumindest einige davon gesehen. Einige schwarze Schafe in der Werbebranche genügen, um auch den anderen das Geschäft zu verderben, weil Adblocker unausweichlich werden. Deswegen spreche ich hier immer euch als die gesamte Werbebranche an.
Zuerst gab es normale Werbung, das war ok. Dann habt ihr Popups eingeführt. Die haben die User genervt. Also gab es Popupblocker. Statt den Fehler einzusehen, habt ihr angefangen, Popupblocker zu umgehen oder User mit Blockern auszusperren. Also wurden die Blocker strenger und besser getarnt.
Die Nutzer haben die Werbung irgendwann nicht mehr genug wahrgenommen. Also habt ihr animierte Werbung eingeführt. Das ging, solange die Animationen sich in Maßen gehalten haben. Irgendwann wurde es lästig. Die Nutzer haben gelernt, alles, was blinkt, als unwichtig anzusehen, trotzdem lenkte es ab. Weil ihr nicht mehr genug Aufmerksamkeit bekamt, habt ihr lärmende Werbung und Werbung die aus ihrem Rahmen über den Inhalt ragt erfunden. Das überschritt dann doch jede Toleranzschwelle, also gab es Werbeblocker. Statt einzusehen, dass ihr den User nervt, und faire Werbung einzuführen, habt ihr immer weiter gemacht.
Die Krönung waren die Layer-Ads. Darauf ausgelegt, möglichst schwer sperrbar zu sein, hinterließen sie bei Adblock-Nutzern anfänglich unbenutzbare Webseiten und nervten jeden Besucher. Am Anfang konnte man sie direkt wegklicken. Das taten logischerweise die meisten – wenn ich einen Artikel lesen will, und irgendwas stellt sich davor, dann schau ich mir das gar nicht erst an. Genauso, wie man eine Fliege, die sich einem aufs Mittagessen setzen will, sofort verscheucht. Ihr habt also nur noch genervt, ohne euer Ziel zu erreichen. Statt aufzuhören, habt ihr die Layer immer nerviger gemacht – die Schließen-Schaltfläche wurde erst später eingeblendet, die Werbung ging immer in einem Pop-Under auf etc. Damit habt ihr es endgültig geschafft, für ausreichend viele Leute ein ausreichend großer Schmerz im Arsch zu werden. Also wurden die Adblocker angepasst und eure Werbung endgültig darin versenkt.
Die ganze Zeit über hatte Google Textwerbung – und blieb zumindest von meinem Werbeblocker verschont. Sie waren die einzigen, die es halbwegs verstanden, dass mit nicht nerviger Werbung ein gutes Geschäft zu machen ist. Dann hat Google angefangen immer mehr zu schnüffeln – und schwupps war deren Werbung auch im Blocker verschwunden.
Ihr könnt natürlich auch in den Krieg gegen das Netz ziehen, anfangen, Adblocker zu erkennen und die Leute aussperren. Ihr werdet verlieren. Das Netz kann die Tarnung schneller anpassen als ihr die Erkennung. Wenn es sein muss, innerhalb von Minuten. Ihr könnt euren Inhalt auch hinter Paywalls verstecken. Vielleicht werden euch die wenigen, die ihn trotzdem lesen, sogar so viel einbringen wie die Werbung euch eingebraucht hat. Aber viel wahrscheinlicher werdet ihr in der Bedeutungslosigkeit versinken. Niemand wird euch mehr verlinken, wenn seine Leser eure Artikel nicht abrufen können. Der böse raubkopierende Feind Google wird euch nicht mehr finden, und mit ihm 50% eurer Besucher.
Ihr könnt nicht ohne die Nutzer. Behandelt sie fair, und sie werden euch fair behandeln. Versucht nicht, in einen Krieg zu ziehen, ihr werdet ihn verlieren. Ihr habt die Wahl – ihr könnt darauf verzichten, die Aufmerksamkeit der User mit Gewalt an euch zu reißen, und nur noch normale, faire Werbung schalten. (Da ihr inzwischen verlernt habt, was das ist, schaut nochmal nach oben, da steht es.) Oder ihr könnt weiterhin versuchen zu nerven. Dann werden wir eure Werbung eben gar nicht mehr sehen. Auch gut. Wie man im Netz so schön sagt:
You choose.
ELENA: Legal, illegal, scheißegal?
Beim ELENA-Verfahren werden ziemlch persönliche Daten über jeden einzelnen Arbeitnehmer, unter anderem Höhe des Gehalts, Arbeitszeit in Stunden, Fehlzeiten und vieles mehr bis zu fünf Jahre lang gespeichert. Das finde ich gerade als Pirat natürlich nicht schön. Zudem wird um die ganze Geschichte ein ziemliches Verwirrspiel betrieben – angeblich sollen bestimmte Daten nicht mehr gespeichert werden, was handfestes gibt es aber nicht und Infos sind rar.
Nach § 103 Abs. 4 SGB IV hat man aber das Recht, bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) und der Registratur Fachverfahren (RFV) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen. Alternativ könnte man sich auch an die abrufenden Behörden wenden – da bis 2012 aber kein Abruf erfolgt, bleibt dieser Weg versperrt. Der direkte Weg wird einem aber auch so schwer wie möglich gemacht. (Wen die Odyssee durch das virtuelle „Haus, das Verrückte macht“ nicht interessiert, kann hier klicken, um direkt zu lesen, wie beim ELENA-Verfahren offen gegen geltendes Recht verstoßen wird.)
Praktischerweise ist „der Teilnehmer“ (also jeder, dessen Daten gegen seinen Willen bei der ZSS gespeichert werden) über die Erreichbarkeit von ZSS und RFV zu informieren. Leider steht im Gesetz nicht, durch wen er zu informieren ist. Ich wurde jedenfalls nicht informiert. Wenn man im Internet sucht, findet man allerdings schnell die Website http://www.das-elena-verfahren.de. Das Impressum dort verweist auf die Deutsche Rentenversicherung Bund und nennt auch eine Faxnummer.
Faxt man seine Auskunftsanfrage nun dahin, erhält man ein Schreiben zurück, in dem die DRV erklärt, nicht zuständig zu sein, man möge sich bitte an die Hotline wenden – eine 01805-Nummer, die vom Handy damals bis zu einem Euro pro Minute kostete. (Das hat sich inzwischen geändert, jetzt sind es „nur“ noch 42 Cent.) Auch wird auf die wenig hilfreiche Website verwiesen. Telefonisch kommt man nach einigem hin und her auch nicht viel weiter.
Man kann herausfinden, dass die ZSS bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) angesiedelt ist. Die hat keine Website, wird nur immer wieder von der DRV erwähnt. Beim zentralen „Servicetelefon“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zahlt man zwar nichts (0800), bekommt aber auch keine hilfreichere Antwort auf die Frage, wie man denn die DSRV erreichen könnte, außer einem Verweis auf eine andere, auch nicht zuständige Stelle (klang ziemlich nach der erstbesten Nummer, die die Mitarbeiterin gefunden hat). Dort wollte man nachfragen und mich zurückrufen. Den Rückruf habe ich leider verpasst, da er deutlich länger als versprochen auf sich warten ließ und ich dann das Handy ans Ladegerät gehängt habe.
Allerdings hatte ich erfahren, dass die DSRV in Würzburg sitzt. Mit einigem Gegoogle findet sich dann ein PDF, wo eine Adresse, Telefon- und Faxnummer und sogar eine E-Mail-Adresse der DSRV genannt ist. Bei einem Anruf unter der Telefonnummer erfährt man dann, dass sich die Durchwahlstruktur geändert hat, und sogar die korrekte Durchwahl.
Unter der neuen Durchwahl habe ich tatsächlich jemanden erreicht, der mir eine (vierzehnstellige!) Faxnummer der Hotline nennen konnte, dort werde das Fax dann weitergeleitet.
Als Postadresse war „Berner Straße 1, 97084 Würzburg“ angegeben, aber ich habe dann doch das günstigere, einfache und schnellere Fax bevorzugt und an die mir genannte Nummer 0931-6002390252 gefaxt (interessanterweise meldet sich das Fax als „0931 6002390 000“).
Die Antwort ist nun eingetroffen und hier als Scan verfügbar. Ohne sich die Mühe zu machen, das Schreiben zu unterzeichnen oder einen Ansprechpartner anzugeben, wird mir nach über drei Wochen mitgeteilt, dass man den mir gesetzlich zustehenden Auskunftsanspruch bis 2012 nicht erfüllen kann/will. Hier wird also offen auf geltendes Recht gepfiffen. Garniert wird das Ganze noch mit einem erneuten Verweis auf die kostenpflichtige Hotline, übrigens mit einem inzwischen illegalen Kostenhinweis. (Abmahnung, anyone? ;-)) Immerhin erfährt man eine weitere (Postfach-)Adresse, an die man seine Anfragen richten könnte, wenn man sich selbst überzeugen will („Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich Informationsverarbeitung, Postfach 3125, 97041 Würzburg“).
Ich denke, es ist wenig zielführend, Massen von Auskunftsanfragen an die oben erwähnten Stellen zu schicken, auch wenn es wohl auffallen würde. Ich denke, da sitzen nur irgendwelche armen Schweine, die den Kram ausbaden müssen, den die Politik verbockt hat. Ich werde zwar auch mal beim Bundesdatenschutzbeauftragten nachhaken, was das denn soll, aber vor allem werde ich mich direkt an die Verantwortlichen wenden – also Politiker. Das Gesetz wurde laut Plenarprotokoll mit den Stimmen von Internetausdruckern und Verräterpartei (CDU und SPD) beschlossen. (Die FDP hat sich aus Prinzip enthalten, den Datenschutz aber nur am Rande erwähnt. Die Linke hat das Gesetz abgelehnt, die Grünen haben sich enthalten und den schlechten Datenschutz immerhin kritisiert. In einer späteren Sitzung – Plenarprotokoll – ging es nur noch um Änderungen damit der Bundesrat zustimmt.)
Denkt dran, in NRW stehen Wahlen an. Die nächsten Monate werden die Politiker nicht so offen auf die Bürger sch***en wie sonst.
Eine Klage dagegen ist auch sehr verlockend. Kennt sich jemand gut damit aus und möchte mir allgemeine Tipps geben, wie ich weiter vorgehen könnte? Eine Verfassungsbeschwerde direkt gegen das Gesetz wäre AFAIK nur noch bis ca. Ende des Monats möglich (Jahresfrist), wenn überhaupt. Einen Anwalt dafür kann ich mir allerdings nicht leisten. Freiwillige vor! UPDATE: Der Foebud macht eine.
Update 2: Die versprochene Mitmach-Massenverfassungsbeschwerde gegen ELENA ist jetzt da. Jeder, der eine schriftliche Benachrichtigung hat, dass seine Daten übermittelt werden, kann unter https://petition.foebud.org/petitions/6/start mitmachen. Alle anderen (noch nicht Benachrichtigte, Arbeitgeber, Arbeitslose, Selbstständige) können bei dieser Verfassungsbeschwerde nicht mitmachen, weil der Aufwand dafür zu hoch wäre.
Habt ihr noch weitere Vorschläge? Dann bitte ab in die Kommentare damit!
Platzhalter/Pointer zu ELENA
Der ELENA-Beitrag ist jetzt hier zu finden. Da ist was mit WordPress schiefgelaufen, der Beitrag war zurückdatiert und bei der Korrektur hat sich der Link geändert. Ich bitte vielmals um Entschuldigung.
Bundesverfassungsgericht ERLAUBT Vorratsdatenspeicherung
Für Ungeduldige gibt es unten eine Zusammenfassung, die erklärt, warum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts absolut nicht gefeiert werden kann und eine epische Niederlage darstellt.
Der 2.3.2010 sollte ein Festtag werden. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hatte ein Grundsatzurteil angekündigt, welches in ganz Europa beachtung finden würde. Damit habe ich (und nicht nur ich) eigentlich erwartet, dass das Prinzip der Vorratsdatenspeicherung, d.h. die massenhafte, ungezielte Speicherung von Daten möglichst vieler Menschen, für verfassungswidrig erklärt wird, klargestellt wird, dass die EU nicht über dem Grundgesetz steht und dass die Politiker sowas nicht nochmal versuchen sollen. Das hätte nicht nur die VDS an sich, sondern auch andere Datenkraken wie ELENA betroffen.
Angesichts der früheren Rechtsprechung des BVerfG, z. B. zur Volkszählung, wäre das auch nicht unrealistisch gewesen.
Natürlich brach zunächst Jubel aus als im Urteil (Video) festgestellt wurde, dass die derzeitige VDS gegen das GG verstößt, und vor allem, als sie für nichtig erklärt wurde. (Oft erklärt das BVerfG, dass ein Gesetz verfassungswidrig ist, erklärt es aber nicht für nichtig. Dann würde es weiter gelten, bis die Politik es korrigiert, und das dauert. Wenn es nichtig ist, ist es direkt weg.) Dann kam noch der Hinweis, dass die Daten sofort zu löschen sind. Jubel und „STRIKE!“-Rufe folgten. So sieht eigentlich ein Sieg auf der ganzen Linie aus.
Dann kam die Begründung. Und die hatte es in sich. Der Jubel verstummte schnell, als der Schlüsselsatz „Zwar ist eine solche Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz nicht schlechthin unvereinbar“ fiel. Wenn man noch gedacht hatte, man könnte sich im Jubel verhört haben, gab es nach der Aussage, dass eine Vorratsdatenspeicherung auch Grundgesetzkonform zu machen war, keinen Zweifel mehr. Damit hat das BVerfG die Vorratsdatenspeicherung erlaubt. Das schön aussehende Urteil war also in Wirklichkeit eine epische Niederlage.
Danach folgte nur, wie von vielen befürchtet, ein HowTo für die Regierung, wie sie die Vorratsdatenspeicherung doch einführen kann. Die Auflagen sind nur das, was eigentlich selbstverständlich ist – es muss ein hohes Sicherheitsniveau gewahrt bleiben, aber die Daten werden gespeichert.
Es folgt noch ein kleiner Lichtblick: Die Daten dürfen wenigstens nur noch für auch im Einzelfall schwere Straftaten benutzt werden. Vielleicht könnte so sogar der beliebten Taktik ein Riegel vorgeschoben werden, einfach erstmal wegen „Verdacht auf Bildung einer Terroristischen Vereinigung“ zu ermitteln, um alle Instrumente nutzen zu können. (Video: Teil 2) Die Einschränkungen beziehen sich aber natürlich nur auf den Zugriff, nicht auf die Speicherung, die das eigentliche Problem ist.
Ein weiterer Hammer folgt auf den Fuß: Der vielversprechende Satzanfang „Im Hinblick auf die Gefahren und die Erfüllung nachrichtendienstlicher Aufgaben“ – auf den man eigentlich etwas wie „ist die Verwendung der Vorratsdaten nicht zulässig“ erwartet hätte, wird stattdessen so fortgesetzt: „ist die Verwendung der Vorratsdaten gleichsam wirksam zu begrenzen.“ Also wieder kein Verbot, sondern eine ausdrückliche Erlaubnis, die Vorratsdaten auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr zu nutzen. Immerhin nur für besonders schwere und konkrete Gefahren – wie bei den ebenfalls erlaubten Onlinedurchsuchungen!
Für anonyme Beratungsdienste wird ein Übermittlungsverbot gefordert. Das dürfte sich also auch erst auf die Übermittlung, nicht auf die Speicherung, beziehen. Gespeichert werden darf also wohl auch ein Anruf bei einer anonymen Beratungsstelle.
Die Benachrichtigung des Betroffenen, die in der Regel zu erfolgen hat, darf mit richterlicher Genehmigung unterbleiben – wie auch beim Abhören. Dort wird die Ausnahme meist pauschal immer wieder verlängert, der Richtervorbehalt ist ein zahnloser Tiger. Nicht einmal eine wirksame Benachrichtigungspflicht existiert also, womit auch der geforderte Rechtsschutz für die Tonne ist, der eh nur nachträglich erfolgen würde.
Dann folgt der finale Schlag, der das Urteil zu einer absolut niederschmetternden Niederlage für jeden Datenschützer macht: „Für die nur mittelbare Nutzung von Vorratsdaten zur Erteilung von Auskünften über den Inhaber von IP-Adressen gelten weniger strenge Anforderungen.“ Ohne Einschränkung auf schwere Straftatbestände, auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr, wird einer der schwerwiegendsten Punkte der Vorratsdatenspeicherung für den Internetbereich, für zulässig erklärt. Sogar für Ordnungswidrigkeiten kann der Gesetzgeber solche Auskünfte erlauben. Soweit ich weiß, ist das deutlich schlimmer, als der Status quo. Nicht einmal ein Richtervorbehalt wird gefordert, wie in der Pressemitteilung nochmal klargestellt. (Abschnitt „Anforderungen an die mittelbare Nutzung der Daten zur Identifizierung von IP-Adressen“)
Zusammenfassung
Damit hat das Bundesverfassungericht festgestellt
- Die Vorratsdatenspeicherung ist erlaubt
- Lediglich die Abfrage der Daten wird eingeschränkt
- nur für schwere Straftaten
- Richtervorbehalt
- Keine Auskunft (aber wohl Speicherung!) bei anonymen Beratungsdiensten
- leicht umgehbare Benachrichtigungspflicht
- Zugriff auch für Gefahrenabwehr und Nachrichtendienste
- IP-Adressen dürfen Nutzern ohne wirkliche Einschränkung zugeordnet werden
- ohne Richtervorbehalt!
- sogar für Ordnungswidrigkeiten
- auch für Nachrichtendienste und Gefahrenabwehr
Dafür wurde die derzeitige Version der Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Aufgrund der obigen Punkte ist das Urteil dennoch eine völlige Niederlage.
Natürlich hätte es noch schlimmer werden können – zum Beispiel hätte es passieren können, dass die derzeitige Vorratsdatenspeicherung nicht für nichtig erklärt wird und somit weiter gilt. Und siehe da: In Absatz 309 der Begründung erfährt man, dass diese Entscheidung mit 4:4 Stimmen äußerst knapp gefallen ist. Ich versuche in einem weiteren Artikel eine Analsyse dazu und zu den unter dem Urteil aufgeführten abweichenden Meinungen einzelner Richter zu schreiben.