Geld zurück für DigiProtect-Abmahnopfer
(oder: so bastelt man eine Sammelklage)
Von DigiProtect Abgemahnte können eventuell ohne großes Risiko einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Hier versuche ich auch für juristische Laien verständlich zu erklären, wie und warum. (Hinweis/Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, das ist meine Laien-Zusammenfassung, informiert euch auch noch selbstständig.)
Zunächst einmal das wie:
- Nur für Leute, die 1. von DigiProtect und 2. wegen eines Pornos abgemahnt wurden, 3. Kosten hatten und 4. noch nicht selbst geklagt haben. (Gründe siehe unten)
- Teilnahmeformular ausfüllen und einschicken. Dadurch verzichtet ihr auf das Recht, selbst Geld von DigiProtect zurückzufordern, und gebt dieses Recht an die Firma Metaclaims
- Warten, nichtstun, hoffen. Metaclaims verklagt DigiProtect ohne euer Zutun. Wenn sie gewinnen, kriegt ihr die Hälfte ab, die andere bekommt Metaclaims. Wenn sie verlieren habt ihr das Recht abgegeben, DigiProtect zu verklagen, und bekommt nix (und Metaclaims hat Verlust in Form von Anwaltskosten).
Wenn ihr also eh nicht vorhattet, selbst gegen DigiProtect innerhalb der Verjährungsfristen zu klagen, verliert ihr nur ein Recht, was ihr eh nie genutzt hättet – und bekommt im Idealfall ohne großen Aufwand die Hälfte eures Geldes wieder.
Mehr dazu gibt es bei Gulli:
Wer sich für die Hintergründe (das warum) interessiert, kann hier weiterlesen:
Wenn jemand einem unrechtmäßig einen Schaden zugefügt hat, hat man ein Recht darauf, den Schaden ersetzt, z. B. ausgegebenes Geld zurück zu bekommen. Falls die Abmahnerei von DigiProtect rechtswidrig war (und dafür bestehen in bestimmten Fällen gute Chancen), und man gezahlt hat oder Anwaltskosten für einen eigenen Anwalt hatte, hat man also ein Schadensersatzanspruch -vulgo: „Recht auf Geld zurück“.
In Deutschland gibt es zwar keine Sammelklagen, aber dafür viele findige Anwälte. Und weil wir in einem marktwirtschaftlich orientierten Staat leben, kann man fast alles verkaufen.
Wenn ein Händler zum Beispiel einen Computer im Internet verkauft und auf Rechnung, also ohne Vorkasse, verschickt, hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch, das Geld dafür zu bekommen („Recht auf Geld“). Das kann er gegenüber dem Käufer geltend machen – oder er kann es verkaufen. Das sieht so aus: Der Computer hat 1000 EUR gekostet, der Händler hat also ein Recht auf 1000 EUR. Der Kunde zahlt aber nicht. Der Händler kann ihn jetzt verklagen und wenn die Klage durch ist, bekommt er das Geld (wenn der Kunde bis dahin nicht pleite ist). Der Händler will/kann aber nicht warten. Also sucht er sich einen Geldeintreiber. Der bietet dem Händler an: Ich geb dir jetzt 500 EUR, wenn du mir dafür das Recht auf 1000 EUR gibst. Das sieht für den Händler wie ein schlechter Deal aus, aber er hat keine Lust das Geld einzuklagen und würde es selbst nie schaffen, also lässt er sich drauf ein.
Der Händler hat 500 EUR und ist aus der Sache raus, und der Geldeintreiber verklagt den Kunden und bekommt am Ende hoffentlich die 1000 EUR. Wenn nicht, hat er an diesem Fall Verlust gemacht (seine Kosten + die 500 EUR), aber er hat so viele Fälle, und ist so gut und trainiert im Verklagen, dass ein einzelner Fall ihm wenig Kosten verursacht. Der Händler würde beim Verklagen viel Arbeit haben, weil er das nur selten macht. Weil der Geldeintreiber auch viele Fälle hat, kann er effizient arbeiten, und weil die meisten Fälle gut gehen, lohnt es sich für ihn insgesamt.
Wenn ihr abgemahnt wurdet und die Abmahnung rechtswidrig war, seid ihr jetzt der Händler – ihr habt ein Recht gegenüber DigiProtect auf z. B. 1000 EUR. Metaclaims bietet euch nun an, euch dieses Recht abzukaufen. Allerdings bekommt ihr dafür kein Geld, sondern nur den Anspruch auf einen Teil der „Beute“, wenn MetaClaims vor Gericht Erfolg hat. Dadurch werden die Kosten für MetaClaims kalkulierbar – wenn sie verlieren, zahlen sie „nur“ die Anwaltskosten, wenn sie gewinnen, bekommen sie die Hälfte der „Beute“ (und die Anwaltskosten von den Abmahnern ersetzt). Sie machen das also nur, weil sie denken, dass sie gewinnen, und in dem Fall lohnt es sich für sie. Gleichzeitig ist der Fall natürlich Werbung für sie.
Damit die potentielle „Beute“ groß genug ist, müssen genug Leute mitmachen. Wegen 500 EUR zieht die Firma nicht vor Gericht, das lohnt nicht. Sobald genug Leute mitmachen, d.h. ihr „Recht auf Geld zurück“ an Metaclaims übertragen haben, hat MetaClaims z. B. das Recht, 10000 EUR von DigiProtect zu fordern – und versucht sich das Geld zu holen. Da sie offensichtlich von einem Erfolg ausgehen, würden sie in dem Fall 5000 EUR (+ die Werbung, was hier der Haupteffekt sein könnte) Gewinn machen – und ihr hättet wenigestens einen Teil des Geldes. Weil MetaClaims auch was riskiert (Anwaltskosten, falls es schiefgeht), wollen sie natürlich nur einfache Fälle. Vermutlich würden sie auch riskantere Fälle nehmen – aber da würdet ihr dann z. B. nur 10% bekommen, damit es sich für die lohnt, oder ihr müsstet einen Teil des Risikos tragen.
Metaclaims hält nun die Pornofälle von DigiProtect für am Einfachsten. So eine Klage macht natürlich nur Sinn (für Metaclaims) wenn sie möglichst wenig Aufwand macht, deswegen nehmen sie nur diese eine Art von Fall.
Einfach im Sinn von „leicht zu gewinnen“ sollen diese Fälle wohl deswegen sein, weil DigiProtect nur abmahnen darf, wenn sie bestimmte Rechte haben. Und das scheint für die Pornofälle zweifelhaft zu sein.
Aktuelle Beiträge
- 3M Jupiter PAPR alternative battery / USB power supply
- Atomkraft: Schwebstofffilter in der Probeentnahmeleitung
- mTAN-Betrugsfälle: Erst der Anfang
- Wie das BSI unsere Daten „schützt“. Ein Rant über die Schwachstelle im GSTOOL.
- Advisory: Unsichere Verschlüsselung bei GSTOOL
- Der Telekom entkommen – günstig Telefonieren ohne Sparvorwahlen
- Bestandsdatenauskunft – neues Überwachungsgesetz und Demos dagegen
- Verified by Visa – Unsicherheit mit System
Kategorien
- 2k vs. 0 (7)
- Abhandlungen (22)
- Anleitungen (13)
- Geschichten (4)
- Newskommentare (209)
- Site-News (17)
- Sonstiges (151)
- Statische Tags (276)
- Überwachungsstaat (102)
- Bittorrent (17)
- Datenschutz (129)
- Demokratie (148)
- DRM (30)
- Grundrechte (161)
- Internet (161)
- Jugendschutz (24)
- Kopierschutz (25)
- Starforce (2)
- Lobbyismus (54)
- Microsoft (12)
- Piraten (215)
- Politik (185)
- Polizeistaat (84)
- Sicherheit (18)
- Technik (43)
- Unfair (65)
- Unsinn (108)
- Urheberrecht (51)
- Privatkopie (21)
- USA (29)
- Verbraucherrechte (80)
- Zensur (57)
Einträge nach Datum
Archiv
- Februar 2021 (1)
- Juli 2016 (1)
- Oktober 2013 (1)
- September 2013 (2)
- Mai 2013 (1)
- April 2013 (1)
- Januar 2013 (1)
- November 2012 (1)
- März 2012 (2)
- Januar 2012 (1)
- November 2011 (2)
- Oktober 2011 (2)
- September 2011 (2)
- August 2011 (2)
- Juli 2011 (2)
- Juni 2011 (3)
- Mai 2011 (3)
- März 2011 (1)
- Januar 2011 (2)
- Dezember 2010 (2)
- November 2010 (2)
- Oktober 2010 (4)
- September 2010 (3)
- August 2010 (3)
- Juli 2010 (3)
- Juni 2010 (2)
- Mai 2010 (4)
- April 2010 (1)
- März 2010 (5)
- Februar 2010 (7)
- Januar 2010 (2)
- Dezember 2009 (6)
- November 2009 (2)
- Oktober 2009 (4)
- September 2009 (3)
- August 2009 (3)
- Juli 2009 (6)
- Juni 2009 (11)
- Mai 2009 (9)
- April 2009 (2)
- März 2009 (5)
- Februar 2009 (1)
- Januar 2009 (2)
- Dezember 2008 (1)
- November 2008 (3)
- September 2008 (2)
- August 2008 (1)
- Juli 2008 (2)
- Juni 2008 (3)
- Mai 2008 (1)
- Februar 2008 (4)
- Januar 2008 (6)
- Dezember 2007 (6)
- November 2007 (14)
- Oktober 2007 (19)
- September 2007 (19)
- August 2007 (4)
- Juli 2007 (4)
- Juni 2007 (7)
- Mai 2007 (6)
- April 2007 (16)
- März 2007 (12)
- Februar 2007 (7)
- Januar 2007 (2)
- Dezember 2006 (1)
- November 2006 (2)
- Oktober 2006 (3)
- September 2006 (4)
- August 2006 (8)
- Juli 2006 (11)
- Juni 2006 (32)
- Mai 2006 (21)