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Bestandsdatenauskunft – neues Überwachungsgesetz und Demos dagegen

2013-04-10 3 Kommentare

Die Bundesregierung hat sich mal wieder ein neues Überwachungsgesetz ausgedacht: Die Bestandsdatenauskunft. Nachdem das BVerfG (mal wieder) ausufernde und schwammig formulierte Überwachungsbefugnisse kassiert hatte, musste „natürlich“ gleich ein neues Gesetz her, um die kassierten Befugnisse wieder einzuführen und noch weiter auszuweiten.

Worum geht es dabei? Eine Kurzzusammenfassung gibt es bei bestandsdatenauskunft.de, wo auch noch weitere Probleme aufgezeigt werden. Etwas ausführlicher:

Ermittlungsbehörden und Geheimdienste werden ermächtigt, auf sogenannte „Bestandsdaten“ zuzugreifen. Was das ist, ist zwar schwammig formuliert, aber sicherheitshalber wird sehr deutlich erwähnt, dass dazu auch Passwörter zählen, und die Abfrage auch anhand von IP-Adressen möglich sein soll. Ein Richtervorbehalt ist nur beim Zugriff auf Passwörter vorgesehen. Die anderen Abfragen, insbesondere also die Identifizierung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse, sollen bei größeren Providern sogar über eine automatisierte Schnittstelle ablaufen. Hierfür reicht es, wenn die abfragende Stelle der Meinung ist, „für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben“ diese Daten zu benötigen, und eine Rechtsgrundlage dafür vorweisen kann.

Die Rechtsgrundlage wird gleich mitgeschaffen, indem z. B. das BKA-Gesetz geändert wird (Art. 3 des Entwurfs). Danach darf das BKA Daten erheben, wenn es sie für seine Aufgaben gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 BKAG braucht. Dort steht „genau“, welche Daten das BKA braucht: „alle hierfür [gemeint: für Verfolgung und Prävention bestimmter Straftaten] erforderlichen Informationen“ – auf gut Deutsch: Alle Daten, auf die es gerade Lust hat und sie für „erforderlich“ hält.

Das ist nur ein Beispiel, es werden auch noch die Befugnisse anderer Behörden auf ähnliche Art und Weise ausgeweitet. Auf Grundrechte wurde nicht im Geringsten Rücksicht genommen. Die Verhältnismäßigkeit wird nirgendwo geprüft, in den meisten Fällen ist nicht einmal ein Richtervorbehalt gefordert (nicht dass der viel bringen würde).

Mit den Passwörtern z. B. für Facebook, Google- und E-Mail-Accounts können die Behörden dann weitere Überwachungsmaßnahmen durchführen, z. B. über Facebook den Freundeskreis ausforschen, E-Mails mitlesen, eine Onlinedurchsuchung bei Online-Speicherdiensten machen,  über den Play-Store Schadsoftware auf Android-Geräte installieren, mit der PUK die auf einer SIM-Karte hinterlegten Kontakte und SMSen lesen, mit dem Google-Accountpasswort die Bildschirmsperre eines Android-Handies aufheben. Ob sie das dürfen, dürfte die Behörden nicht interessieren. (Siehe z. B. illegaler Einsatz des Bayerntrojaners). Die strengeren rechtlichen Anforderungen für Überwachungsmaßnahmen wie die TKÜ werden somit komplett unterlaufen.

Durch die Massenabfrage von IP-Adressen können Massen-Überwachungsaktionen durchgeführt werden. Die rechtswidrige, aber trotzdem regelmäßig durchgeführte Überwachung und Zurückverfolgung von Internetnutzern, die Behördenseiten besuchen, wird damit viel einfacher und dürfte massenhaft eingesetzt werden. Bei solchen Aktionen gilt für viele Behörden sowieso das Motto „Legal, illegal, scheißegal“ – die Überwachung in NRW fand auch statt, nachdem das ausdrücklich für rechtswidrig erklärt worden war. Dank automatischer Schnittstelle wird massenhafter Missbrauch ala Dresdner Handydatenskandal viel leichter und unauffälliger.

Wer es selbst nachlesen will: Das Gesetz wurde nach anfänglicher Kritik geändert, sodass jetzt ein Originalentwurf und ein Änderungstext existiert, falls ich eine zusammengefasste Version finde, werde ich den Link hier nachtragen. (Edit: hier findet sich eine von Freiwilligen erstellte Version – Danke!)

Es handelt sich um ein Zustimmungsgesetz (das erkennt man übrigens an der Formulierung „Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates…“ im Gesetzesentwurf). Ohne die Zustimmung im Bundesrat kann die Bundesregierung das Gesetz also nicht beschließen, und dort hat sie keine Mehrheit. Leider hat die SPD bereits versprochen, das Gesetz und damit diesen eklatanten Grundrechteabbau zu unterstützen, und verkauft das als „wichtigen Kompromiss„, weil sie es geschafft haben, einige kleine Verbesserungen einzubringen. Das ändert aber nichts daran, dass die Bestandsdatenauskunft inakzeptabel ist, und die SPD diesen Grundrechteabbau ohne Not und freiwillig mitträgt. Vielleicht überlegen sich einige Landes-SPDs ja noch, ob sie da mitmachen wollen, wenn sie merken, dass die Öffentlichkeit zuschaut.

Deswegen finden bundesweit friedliche Demos in über 25 Städten statt. Los geht es bereits dieses Wochenende (bundesweiter Aktionstag ist der 14.4., einige Städte fangen schon früher an), die zweite Runde gibt es am 27.4. (auch hier machen einige Städte die Demos schon früher). Die genauen Orte finden sich z. B. im Protestwiki. In Frankfurt am Main fängt die Demo am 14.4. um 13:00 Uhr am Römer an. (Nazis sind bei den Demos übrigens ausdrücklich nicht willkommen.)

Kommt nicht nur zu den Demos, sondern weist auch andere Leute auf die Bestandsdatenauskunft und die Demos hin, und fordert sie auf, ebenfalls Leute mitzubringen und auf die BDA hinzuweisen! Aktuell ist das Thema selbst unter politisch aktiven Informatikern viel zu wenig bekannt, da die Medien bisher kaum darüber berichtet haben.

Bestandsdatenauskunft ist Scheiße – und nun?

Es gibt einige Leute, die der Meinung sind, wir müssten Alternativen zur BDA aufzeigen, um sie kritisieren zu dürfen, und die Ermittlungsbehörden würden solche Befugnisse brauchen, um uns vor Kriminalität zu schützen. Das ist im Fall der Bestandsdatenauskunft reiner Unsinn. Die Bestandsdatenauskunft in der jetztigen Form missachtet sämtliche rechtsstaatlichen Grundsätze, pfeift auf Verhältnismäßigkeit, und erlaubt nahezu beliebigen Behörden, nahezu beliebige Bestandsdaten inkl. Passwörtern abzugreifen – außer bei den Passwörtern sogar ohne jegliche richterliche Kontrolle!

Als Piraten und Bürgerrechtsaktivisten ist es nicht unsere Aufgabe oder Pflicht, Vorschläge für „bessere“ Überwachungsgesetze zu schreiben, und ich bin maßlos enttäuscht von jedem, der ohne das Problem wirklich verstanden zu haben, die darin enthaltenen Überwachungsbefugnisse kleinredet und das Gesetz verharmlost (ja, tarzun, das gilt insbesondere für Leute die im Piratenvorstand sitzen) und so die Salamitaktik des stetigen Grundrechteabbaus unterstützt.

Wir brauchen aktuell keine weiteren Erweiterung der Rechte der Ermittlungsbehörden, sondern erstmal ein Freiheitspaket, was die katastrophalen Änderungen der letzten 20 Jahre rückgängig macht. Weiterhin brauchen wir Ermittlungsbehörden, die Befugnisse und Möglichkeiten nicht missbrauchen, und bei denen Missbrauch ernsthaft geahndet wird. Wenn wir Ermittlungsbehörden haben, die sich zuverlässig an geltendes Recht halten, dann und erst dann können wir darüber nachdenken, ihnen die und nur die Befugnisse zu geben, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend benötigen, unter Einhaltung aller machbaren Vorsichtsmaßnahmen. Eine automatische Identifizierung von Internetnutzern ist unnötig, und es gibt keine Rechtfertigung dafür, irgendeine derartige Maßnahme ohne wirksamen Richtervorbehalt einzuführen.

Die BDA wäre auch dann abzulehnen, wenn Passwörter nur bei Verdacht auf bestimmte Straftaten abgefragt werden dürften, denn wer verdächtig ist, ist noch nicht schuldig. Ein Verdacht hebt das Grundrecht auf Privatsphäre nicht auf. Natürlich wäre es für die Behörden hilfreich, wenn sie alles dürften. Das darf in einem Rechtsstaat aber nicht das Kriterium sein.

Selbst wenn eine Erweiterung der Befugnisse der Behörden für sinnvoll erachten würde, kann die Diskussion darüber nicht auf Basis eines völlig überzogenen, verfassungswidrigen Gesetzes geschehen. Denn das ist die übliche Taktik „das zehnfache des Sinnvollen fordern, um am Ende das doppelte zu bekommen“. Das kann man sich etwa so vorstellen:

Regierung: „Hey, ich werde dir zehn Backsteine in den Arsch schieben“
Bürger: „WTF? NEIN! WAS FÄLLT DIR EIN!“
Regierung: „Ok, du hast gewonnen. Zwei sind ein fairer Kompromiss!“
Bürger: „Hm, immer noch scheiße, aber naja…“ *bück*

Deswegen kann es über die Bestandsdatenauskunft keinerlei Debatte geben, außer die Forderung nach kompletter Ablehnung. Wir müssen auch keinen „Gegenvorschlag“ für weitere Überwachungsgesetze machen. Unser Gegenvorschlag lautet: Die Grundrechte achten und bewahren!

Wenn wir nicht für unsere Grundrechte kämpfen, wenn wir dieses Gesetz ohne massiven Widerstand durchgehen lassen, dann war das nur der Anfang – dann folgen noch dreistere Gesetze, bis „Privatsphäre“ nur noch in Geschichtsbüchern zu finden ist.

BKA bekommt Freibrief zum Datensammeln

2010-06-05 1 Kommentar

Das BKA hat einen Freibrief vom Bundesrat bekommen und darf jetzt munter alle möglichen Daten speichern.

Der Hintergrund: Bisher hat es das einfach ohne Rechtsgrundlage gemacht. Betroffen war z. B. die „Datei Gewalttäter Sport„, in der auf bloßen Verdacht Leute landen, die bei einem Fußballspiel in der Nähe einer Ausschreitung gesehen wurden. Die Aufnahme führt dann zu so Dingen wie Meldeauflagen und Ausreiseverboten. Die Justiz fand das eher weniger lustig und hat das untersagt, mit Hinweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage. Das Urteil ist aber nicht rechtskräftig. Würde es bestätigt werden, ohne dass eine Rechtsgrundlage geschaffen wird, würde das höchstwahrscheinlich bedeuten, dass das BKA seine „schöne“ Datensammlung endlich löschen und künftig unterlassen muss. In ein paar Tagen findet die mündliche Verhandlung statt, in der das Bundesverwaltungsgericht darüber entscheidet. (Den Hinweis auf diesen wichtigen Zusammenhang verdanken wir übrigens einem Beitrag im Heiseforum).

Mit dem Freibrief dürften jetzt noch ein paar neue Datenbanken entstehen. Was den Umfang der jetzt speicherbaren Daten angeht: „Alles“ ist eigentlich untertrieben – an das, was da zusammenkommt, denkt ein normaler Mensch nicht, siehe die Verordnung selbst. Besonders bemerkenswert finde ich darin die Aussage, dass das bisherige (nicht rechtsstaatliche) Verfahren ja super (aus Sicht der Polizei) funktioniert hätte.

Die FDP hätte die das selbstverständlich verhindern können, wenn sie denn tatsächlich für Bürgerrechte eintreten würde: Im Bundesrat muss jedes Bundesland mit einer Stimme sprechen, sind sich die dortigen Koalitionsparteien nicht einig, gibts eine Enthaltung, die wie ein Nein wirkt. Selbst wenn also außer der FDP alle Parteien für diese Verordnung wären, hätte sie es verhindern können. (Hätte die SPD sich rechtzeitig auf eine Koalition in NRW geeinigt, hätte sie übrigens die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundesrat gekippt und es so vermutlich auch verhindern können.)

Kommt die Internetzensur?

2009-06-17 2 Kommentare

Die Verbreitung von Kinderpornographie im Internet ist rückläufig, die Zahlen und Argumente mit denen Bundesfamilienministerin von der Leyen a.k.a „Zensursula“ für die Internetzensur wirbt dürfen frei erlogen sein, denn zu fast allen entsprechenden Themen hat die  Bundesregierung keine konkreten Informationen, die Petition gegen Internetzensur ist mit über 134.000 Mitzeichnern die stärkste Petition in Deutschland seit es das Petitionssystem gibt (damit sich der Petitionsserver nicht langweilt, gibt es jetzt eine vielversprechende Petition gegen das Paintballverbot – bitte mitzeichnen!). Dennoch will die Große Koalition der Verfassungsfeinde mit den Umfallern einen zwar im Drumherum deutlich verbesserten, im Kern aber unveränderten Gesetzesentwurf schon am Donnerstag durch den Bundestag peitschen, darauf hat man sich schon geeinigt. Im Windschatten der Diskussion ist übrigens die Reform des Datenschutzes völlig verkrüppelt worden, vom Verbraucherschutz ist nichts mehr übrig.

Zunächst einmal: Die Petition ist genau zum richtigen Zeitpunkt mit sehr vielen Mitzeichnungen geschlossen worden. Heute (Mittwoch) könnte das, wenn es gut läuft, durch die Medien gehen und deutlich Druck ausüben. Die Vorkomnisse im Iran können einerseits ablenken, andererseits aber auf die Gefahren von Zensur aufmerksam machen.  Es gibt eine Telefonaktion – bitte Mitmachen! – bei der SPD-Abgeordnete überzeugt werden sollen, doch noch zur Vernunft zu kommen. Ich gehe aber stark davon aus, dass das Zensurgesetz durchkommen wird – durch den Bundestag. Am kommenden Samstag, dem 20., sind daher Demonstrationen in zahlreichen Städten geplant. Erscheint bitte zahlreich!

Soweit ich weiß handelt es sich aber um ein zustimmungspflichtiges Gesetz, d.h. der Bundesrat muss zustimmen, damit das Gesetz erlassen werden kann. UPDATE: Da habe ich mich laut Heise (letzter Absatz) geirrt. Das Gesetz ist wohl kein Zustimmungsgesetz, sondern ein Einspruchsgesetz, d.h. der Bundestag kann mit einer einfachen Mehrheit Einspruch einlegen. Das ist unwahrscheinlich, da die CDU und SPD-Regierungen wohl kaum für einen Einspruch stimmen werden. Die Länder stimmen geschlossen ab, und wenn bei einer Koalition auf Landesebene die Parteien uneinig sind, gibt es eine Enthaltung, die wie eine Nein-Stimme wirkt. Bei einem Zustimmungsgesetz wäre das gut (Nein für Zustimmung = kein Gesetz), bei einem Einspruchsgesetz bedeutet ein „nein“ leider „kein Einspruch“.

Dort müssen die Bundesländer geschlossen abstimmen, wenn sich die Koalitionsparteien eines Bundeslandes uneinig sind, gibt es eine Enthaltung. Wenn sich ein Land enthält, wirkt das wie eine Nein-Stimme.  Das gibt Hoffnung:

Man kann recht sicher damit rechnen, dass die rein von der SPD, rein von der CDU oder von einer großen Koalition regierten Länder zustimmen werden – auch wenn sich hier eventuell noch bei der SPD Chancen ergeben könnten, einzelne Landesverbände zu überzeugen. Eine Übersicht wer wo regiert findet sich bei der Wikipedia. Wie man sieht, haben die erwähnten Länder die dafür stimmen dürften nur 30 von 35 nötigen Stimmen. Solange also die FDP nicht umfällt und bei den drei von Grünen/Linken mitregierten Ländern höchstens eines umkippt, bekommt die Große Koalition der Verfassungsfeinde keine Mehrheit im Bundesrat, was das Problem lösen dürfte.

Die FDP spielt auch noch eine weitere Schlüsselrolle: Es ist recht wahrscheinlich, dass nach der Bundestagswahl eine schwarz-gelbe Koalition regieren wird. Da das Gesetz befristet ist, wird die nächste Regierung nochmal darüber entscheiden müssen. Wenn die FDP also standhaft bliebe, wäre selbst ein verabschiedetes Zensurgesetz nur ein paar Jahre gültig. Gerade deswegen ist es wichtig, die FDP zur Vernunft zu mahnen. Ehe also unnötig Kraft auf die verlorenen Umfaller von der SPD zu verschwenden, könnte es sich lohnen, sich direkt an die FDP zu wenden.