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Schlechte Nachrichten für Bürgerrechte
Leider bin ich nicht direkt dazu gekommen, diese Zusammenfassung zu schreiben, aber vielleicht ist es ja auch besser, diese „tollen“ Beschlüsse unserer Regierung mal gesammelt zu sehen, nachdem man sie schon vergessen wollte. Um den folgenden Mist zu beschließen, haben die Parlamente übrigens nur zwei Tage (27. und 28.10.) gebraucht.
Fangen wir an mit dem Beschluss, dass das Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar ist. Über den Sinn dieser Änderung kann man sich streiten, aber der wirkliche Hammer kommt zum Schluss: Um die armen Besserverdiener unter den Studierenden nicht zu überlasten, können z. B. teure Privatunis jetzt besser abgesetzt werden. Unsere Regierung kann wohl nichts beschließen, ohne der FDP-Klientel noch ein paar Geschenke mit einzupacken.
Weiter gehts mit dem „Schuldenschnitt“ für Griechenland. Statt einem wirklichen Schuldenschnitt (ein Teil der Schulden verfällt) sollen die (wertlosen) Griechenland-Anleihen zu 50% des Nennwerts (also deutlich über dem tatsächlichen Wert) in europäische oder von der EU garantierte Anleihen umgetauscht werden. Statt einem Schuldenschnitt gibt es also auch hier Geschenke, diesmal vor allem für die Banken.
Dafür wollte unsere Regierung auch mal was dem Volk schenken, zum Beispiel kostenlose Warteschleifen und ein Ende des Abofallenbetrugs im Internet. In der entsprechenden Reform des Telekommunikationsgesetzes hat sie leider „vergessen“, Breitband-Internet zum Universaldienst zu machen (womit die Anbieter wie bei Trinkwasser und Telefon verpflichtet wären, es überall bereit zu stellen). Auch die Netzneutralität, die eigentlich in die Reform rein sollte, ist wohl nicht so ganz verankert worden. Dafür wurde in dem netten Paket mal eben die Vorratsdatenspeicherung versteckt – und zwar in letzter Sekunde und dann schnell beschlossen, damit das Parlament ja nicht merkt, worüber es gerade abstimmt.Zwar ist die neue Vorratsdatenspeicherung nicht verpflichtend, aber dafür dürfen die Provider jetzt freiwillig speichern. Angesichts dessen, dass viele das schon bisher (illegal!) getan haben, dürfte sich ein großer Datenberg ansammeln, aus dem sich die Ermittlungsbehörden bedienen können. Somit hat die Regierung zwar mal wieder „Für unsere Bürger“ auf das Paket draufgeschrieben, mit dem Inhalt spielen werden aber vor allem die Ermittlungsbehörden. Einige populäre Verbesserungen beim Verbraucherschutz (die durchaus dringend nötig waren!) hat die Regierung aber doch reingepackt – vermutlich, um es dem Bundesrat schwerer zu machen, das Gesamtpaket abzulehnen. Der Bundesrat ist nämlich fest in der Hand der Opposition, und dort muss das Gesetz noch durch. Hier ist die Hoffnung also noch nicht ganz verloren – auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Verräterpartei ihrem Namen wieder gerecht wird, obwohl sie im Bundestag dagegen gestimmt hat.
Aber wo wir bei Überwachungsgeschenken sind: Die Linke hat beantragt, jemandem etwas wegzunehmen. Nämlich der Polizei das Recht, den Bundestrojaner zu nutzen, nachdem diese gezeigt hat, wie „verantwortungsvoll“ sie damit umgehen kann (zur Erinnerung). Dass der Antrag gegen die Stimmen von Union und FDP keine Chance hat, war klar. Dennoch konnte die SPD (als Oppositionspartei!) sich nicht nehmen lassen, gegen den Antrag und somit für den Bundestrojaner zu stimmen. Würde jeder Missbrauch eines Überwachungsrechts dazu führen, dass es eingeschränkt oder zurückgenommen wird, würden die Ermittlungsbehörden vielleicht lernen, damit verantwortungsvoller umzugehen. Schade, dass diese Chance, hier den Anfang zu machen, verpasst wurde.
Stattdessen hat die Bundesregierung lieber mal die Anti-Terror-Gesetze verlängert – und nebenbei noch ein wenig verschärft, indem sie z. B. Geheimdiensten die „Selbstbedienung“ an den Flugreisedaten erlaubt haben. Auch hier hat die SPD sich wieder einmal als Verräterpartei betätigt und trotz Oppositionsrolle gegen Bürgerrechte und für die Verlängerung gestimmt. Ach, und wo wir schon bei „Anti-Terror“ sind, hier noch ein alter, aber guter Artikel von heise/c’t zur Anti-Terror-Datenbank, wo man sieht, was da so alles gespeichert wird. Die Lobby, die dafür sorgt, dass solche „Sicherheits“gesetze produziert werden, hat übrigens Jörg Tauss für Gulli aufgedeckt.
Das Europäische Parlament hat sich natürlich nicht lumpen lassen und gleichzeitig ein Abkommen beschlossen, nach dem Australien die Flugreisedaten erhält und fünfeinhalb Jahre speichern darf. Mit 463 zu 96 Stimmen übrigens, falls noch irgendwelche Hoffnungen bestanden, das EU-Parlament würde sich für Datenschutz und Bürgerrechte einsetzen. Die übermittelten Daten enthalten unter anderem Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen und besondere Essenswünsche (aus denen vermutlich auf die Religion geschlossen werden soll, die nicht explizit übermittelt wird). Auch ein nettes Geschenkpaket, oder?
Das einzig halbwegs Erfreuliche waren die Nachrichten über den ePerso ein paar Tage später. Schade um die verschwendeten Steuergelder, aber gut für die Bürgerrechte – wie erwartet folgte der ePerso dem Schicksal der meisten IT-Großprojekte von Bundesregierungen und wurde ein grandioser Fehlschlag: Sicherheitslücken ohne Ende, kaum Angebote, kaum Nutzer bei bestehenden Angeboten, nicht einmal die Hälfte der Ausweise mit aktiver eID-Funktion – aber leider auch schon wieder Ideen, wie man den Perso z. B. mit einer DNA-Datenbank „verbessern“ könnte.
Oft übersehene Lügen zum Bundestrojaner
In der derzeitigen Debatte zum Bundestrojaner werden ein paar Dinge oft von der Presse übersehen und von den Verantwortlichen falsch dargestellt. Die zwei Wichtigsten nehme ich hier mal auseinander (Liste wird ggf. noch ergänzt):
Behauptung:
„Beim Einsatz der Trojaner wurden alle rechtlichen Vorgaben eingehalten“
GELOGEN In Bayern hat einer der Trojaner Screenshots angefertigt. Das war nach rechtskräftigem Beschluss des Landgerichts rechtswidrig. Illegal, verboten, gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßend. Unbestreitbar, ohne wenn und aber. Die (leider von der Presse oft übernommene) Behauptung, die rechtlichen Vorgaben seien eingehalten worden, ist also eine dreiste Lüge. Konkret hatte das Bayrische Innenministerium behauptet:
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung 2008 ist eine Quellen-TKÜ zulässig, wenn sich die Überwachung ausschließlich auf Daten aus einem laufenden Telekommunikationsvorgang beschränkt und dies durch technische Vorkehrungen und rechtliche Vorgaben sichergestellt wird. Nichts anderes ist in Bayern bisher praktiziert worden.
Auf Unwissenheit wird man sich hier angesichts der Bekanntheit des Urteils kaum berufen können.
Behauptung:
„Trojaner werden nur zur Verfolgung schwerer Straftaten wie Terrorismus verwendet“
GELOGEN In den bekannten Fällen handelt es sich einmal um Drogenhandel, einmal um möglicherweise nach Betäubungsmittelgesetz illegale Ausfuhr von zugelassenen Medikamenten und einmal um Diebstahl, siehe Fefe.
Noch Ärgerlicher ist allerdings, dass die Gelegenheit genutzt wird, Forderungen nach mehr (!) Überwachungsbefugnissen zu stellen. Die GDP (Gewerkschaft der Polizei, nicht zu verwechseln mit der DPolG oder dem BDK) fordert einen „sauberen rechtlichen Rahmen“, will also ein Gesetz, was die Überwachung erlaubt.
Wenn jemand gegen ein Gesetz verstößt, dann ist die richtige Reaktion darauf in der Regel, ihn in den Knast zu stecken, und nicht, den Gesetzesbruch zu legalisieren! Wenn Vertrauen und bestehende Privilegien missbraucht werden, dann gehören diese Privilegien entzogen, nicht ausgeweitet.
Meiner Meinung nach müssten:
- Sämtliche Verantwortlichen (und nicht nur ein paar Bauernopfer) zur Rechenschaft gezogen werden. Das beinhaltet insbesondere eine Entlassung und Strafverfahren, und wir reden hier sicher von Dutzenden von Verantwortlichen.
- Die Überwachungsbefugnisse der Behörden massiv zusammengestrichen werden. Nicht nur muss die Verwendung von Spionagesoftware unmissverständlich untersagt werden, auch die sonstigen Befugnisse dürfen nicht unangetastet bleiben. Der Richtervorbehalt muss gestärkt werden, eine ausführliche Begründung sollte Pflicht werden. Wenn Richter pro Fall erstmal 1-2 Seiten individuelle, nicht aus Textbausteinen bestehende Begründung selbst abfassen müssten, wäre schon viel gegen ausufernde Überwachung ohne richtige Prüfung getan. Wenn der Richter überlastet ist, bleiben die Anträge halt so lange liegen, bis die Behörden gelernt haben, die Maßnahmen nur in Fällen anzuwenden, wo sie wirklich nötig sind.
- Sämtliche Überwachungsmaßnahmen nachträglich geprüft und bei Verstößen sofort empfindliche Strafen verhängt werden.
Wird natürlich nicht passieren, solange die CDU an der Regierung ist. Vermutlich wird es vielmehr ein Alibi-Gesetz geben, was 1-2 Überwachungsbefugnisse reduziert und dafür an anderer Stelle zahlreiche andere ausweitet, und vielleicht müssen 1-2 Leute mit großzügigen Pensionen gehen, natürlich ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.
Infos frisch vom BKA
Ich hatte das große Glück, vor einer Woche einen Vortrag des Vizepräsidenten des Bundeskriminalamtes, Prof. Dr. Jürgen Stock, hören zu dürfen. Der Vortrag war sehr interessant und informativ, und ich möchte hier einen kurzen Überblick geben, da der Vortrag leider nur in einem kleinen Rahmen stattfand. Bei dem Vortrag ging es um die Kriminalitätsbekämpfung im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit.
Zunächst hat Prof. Stock deutlich gesagt, dass Deutschland eines der sichersten Länder ist und die Kriminalität stetig zurückgeht. Der Rückgang von 6,75 Mio. Delikten im Jahr 1993 auf 6,3 Mio. im Jahr 2006 wurde leider anhand eines Diagrammes gezeigt, dessen Y-Achse von 6 bis 7 Mio. ging – auf den ersten Blick sah es also so aus, als wäre die Kriminalitätsrate um über 30% zurückgegangen. Die Jugendkriminalität soll übrigens entgegen dem Eindruck, den man aus den Medien erlangen könnte, eher abnehmen, dafür werden immer mehr Bagatellen auf dem Rechtsweg gelöst (ein Kind, welches einem anderen beim Spielen im Sandkasten die Schippe wegnimmt, begeht rein rechtlich gesehen unter Umständen einen Raub).
Der Terrorismus hingegen nimmt zu, so soll es weltweit 2005 zu ca. 2000 Terroranschlägen gekommen sein, während es im Jahr 2001 „nur“ ca. 700 waren. Der Großteil davon passiert aber in instabilen Ländern oder in Afghanistan oder im Irak. In der EU soll es entweder 2005 oder 2006 (bin mir nicht mehr sicher) zu 500 Terroranschlägen gekommen sein. Leider habe ich vergessen zu fragen, was dabei als Terroranschlag zählt – schließlich wurden lange Zeit auch die von der „militanten gruppe“ angezündeten leeren Autos dazu gezählt. Es soll derzeit übrigens ca. 230 terrorbezogene Ermittlungen in Deutschland geben.
Noch viel interessanter aber war die Erwähnung der Tatsache, dass fast jeder Mensch in seinem Leben irgendeine Straftat begeht. Wenn also alle Straftaten bekannt würden, wäre das nicht unbedingt im Sinne der Gesellschaft, da sowohl die Polizei überlastet würde als auch fast jeder betroffen wäre.
Weiterhin wurde erwähnt, dass bei einer repräsentativen Umfrage die deutsche Bevölkerung ein hohes Vertrauen gegenüber der Polizei hatte – mehr, als gegenüber dem Bundespräsidenten oder dem Bundesverfassungsgericht (wobei ich allerdings davon ausgehe, dass das auch am mandelnden Bekanntheitsgrad bzw. Mangel an Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit liegen könnte – die Polizei kennt jeder und sieht jeder oft, den Bundespräsidenten hingegen weniger).
Als großes Problem wurde die zunehmende Internetkriminalität dargelegt. Dabei geht es aber nicht (nur) um ein paar eBay-Betrügereien, sondern eher um gezielte DDoS-Angriffe (bei denen Kriminelle fremde Server überlasten, meist wird dann Geld erpresst) und ähnliche Aktivitäten großen Ausmaßes.
Sehr begrüßenswert fand ich, dass Prof. Stock selbst bei den Personen, die im September mit einigen hundert kg Wasserstoffperoxid in Oberschledorn aufgegriffen wurden, (sinngemäß) von „mutmaßlichen Terroristen“ sprach, also die Unschuldsvermutung hochhielt – schließlich sind diese Personen noch nicht verurteilt. Insbesondere in diesem Fall hat es mich sehr positiv überrascht – bleibt zu hoffen, dass es beim BKA und in der Politik noch viele solcher Menschen gibt.
Die „homegrown terrorists“, also erst in Deutschland radikalisierte Menschen, sollen nicht nur aus eher fundamentalistischen, schlecht integrierten Kreisen stammen, sondern oft auch vorher gemäßigte, gut integrierte Bürger gewesen sein. Das bedeutet dann wohl, dass jeder ein potentieller Terrorist ist.
Auch das Thema Internet, auch bekannt als „Fernuniversität des Terrors“, wurde aufgegriffen. Diesen neuen „Fachbegriff“ für das Netz hat Prof. Stock auch angemessen gewürdigt, nämlich dargelegt, was es für eine Übertreibung sei. Das Internet wurde wiederholt als eine sehr gute Einrichtung bezeichnet, auch wenn Terroristen darüber Bomebenbaupläne bekommen können, wie es wohl im Kofferbomber-Fall passiert ist. (Dabei möchte ich nochmals daran erinnern, dass die Kofferbomben nicht funktionstüchtig waren – das kommt davon, wenn man jeden Scheiß, den man im Internet findet, gleich nachbauen muss, und das ist der Grund, warum ich nicht besonders viel Angst vor Terroristen habe, die sich ihre Bastelanleitungen aus dem Netz holen – eine nicht zu unterschätzende Gefahr dürfte aber darin liegen, dass sie sich bei der Herstellung versehentlich selbst in die Luft jagen und noch ein paar Nachbarn mitnehmen.)
Genauer erläutert wurde auch die Trennung zwischen den Geheimdiensten (BND, Verfassungsschutz, MAD) und den Polizeibehörden – obwohl eine strikte organisatorische Trennung herrscht, wird ein sehr reger Datenaustausch betrieben, z. B. auch über das „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum“ und die Anti-Terror-Datei oder europaweit über das Schengener Informationssystem. Wie stark das jetzt in die – übrigens nicht im Grundgesetz verankerte – Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verletzt, die aufgrund von schlechten Erfahrungen eingeführt wurde, muss jeder selbst entscheiden. Es werden sicher nicht Polizei und Geheimdienst zusammengelegt, allerdings entsteht schon eine gewisse Kooperation.
Sehr interessant fand ich die Aussage, dass die USA Fahndungsdaten nur bekommen, wenn sie versichern, die unter Zuhilfenahme solcher Daten gefassten Täter nicht zum Tode zu verurteilen. Allerdings empfand ich diese Betonung, dass Deutschland auf seinen Werten auch gegenüber den USA beharrt, nicht wirklich als zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob denn durch die Anti-Terror-Maßnahmen nicht die Gesellschaft, die damit geschützt werden soll, zerstört wird. (Stichwort „Freiheit zu Tode schützen“)
Einsehen musste allerdings auch ich, dass präventive Maßnahmen, so unschön sie sein mögen, gegen den Terror wohl leider unerlässlich sind. Einem Selbstmordattentäter ist es weitgehend egal, dass auf Mord eine lebenslange Haftstrafe steht.
Die Statistik des DNA-Abgleichs mit den Datenbanken aus Österreich fand ich auch sehr interessant: Von ca. 2000 Treffern (die teilweise Spuren einer anderen Person, teilweise aber auch nur anderen Spuren zuordneten) entfielen ca. 120 auf schwere Verbrechen wie Tötungsdelikte, gemeingefährliche Straftaten, Entführungen etc. – der Rest entfiel zu einem großen Teil auf Diebstähle und ähnliche Straftaten.
Zum Thema „Bundestrojaner“ gab es ebenfalls Informationen. Auf die Frage, warum das Teil weiterentwickelt wird, obwohl es offiziell noch nicht beschlossen sei, und ob es inoffiziell vielleicht nicht doch schon beschlossen ist, gab es leider wie erwartet nur die Antwort, die man auch in den Medien zu hören bekommt: Das BKA will für den Fall, dass die Erlaubnis eintrifft, schon vorbereitet sein. (Schade aber, dass so Steuergelder verpulvert werden, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird, und vor allem, dass so Tatsachen und Missbrauchsmöglichkeiten – z. B. illegale Benutzung – geschaffen werden.)
Für das Onlinedurchsuchungs-Gesetz aus NRW gab Prof Stock eine negative Prognose ab, da es schlecht gemacht sei. Dennoch zeigte er sich zuversichtlich, was den bundesweiten Bundestrojaner betrifft, allerdings nur unter strengen Auflagen (Richtervorbehalt, nur bei schweren Straftaten, etc.). Er betonte nochmals die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, weil bereits im Oberschleedorn-Fall viele Beamte gebunden waren, oft die Gefahr herrschte, die Täter zu verlieren und diese die Beobachtung durch die Polizei sogar bemerkt und ignoriert haben sollen.
Schön fand ich das „Geständnis“, dass gegen moderne Verschlüsselungsmethoden das BKA kaum Chancen hat, und das es aussichtslos ist, das Internet zensieren zu wollen (eine Einsicht, die sich leider noch nicht weit genug herumgesprochen hat).
Als Prof. Stock erwähnte, dass die Bezeichnung „Bundestrojaner“ eigentlich falsch sei und der korrektere und bessere Begriff „Remote Forensic Software“ lauten würde, überraschte mich das größtenteils aus nicht sehr IT- und internetnahen Menschen bestehende Publikum positiv mit lautem Gelächter.
Äußerst bedenklich fand ich allerdings einige Äußerungen aus dem Publikum, welches durchaus aus nicht gerade dummen oder ungebildeten Leuten bestand – da wurden Forderungen nach Zensur laut, der Föderalismus solle aufgegeben werden, da er die Anti-Terror-Maßnahmen behindern könne, und um Leben zu retten wäre ja jedes Mittel recht, Unschuldige hätten ja nichts zu verbergen. Sehr begrüßenswert fand ich die Reaktion von Prof. Stock auf diese Äußerungen, der diese Forderungen zurückwies und dagegen argumentierte. Er kritisierte dabei die „Dammbruchgefahr“ sowohl durch die „Nichts zu verbergen“-Schreier als auch durch Projekte wie z. B. den Gesichtserkennungs-Versuch am Bahnhof in Mainz (der übrigens zum Glück gründlich misslang).
Ebenfalls positiv empfand ich, dass erwähnt wurde, dass immer auch Unschuldige mit überwacht und/oder ausgeforscht werden, wenn sie ohne es zu wissen mit einem Terrorverdächtigen Kontakt hatten und dessen Umfeld geprüft wird. Mindestens genauso gefiel mir die Aussage, dass das BKA kein Interesse daran hätte, die Vorratsdaten für minder schwere Fälle einzusetzen (es sei hier nochmal daran erinnert, dass die meisten Menschen sich irgendwann irgendwie strafbar machen) – die Entscheidung des Gesetzgebers, den Zugriff auf die Vorratsdaten zur Aufkärung aller mittels Telekommunikation begangener Straftaten (also auch z. B. Beleidigungen per E-Mail oder Urheberrechtsverletzungen) kommentierte Prof. Stock damit, dass dies möglicherweise ein korrekturbedürftiger Fehler sei, den er sich nur durch die vergleichsweise geringe Eingriffstiefe erklären konnte (da „nur“ die Verbindungsdaten und keine Inhalte erfasst werden). Ebenso begrüßenswert fand ich, dass klar wurde, dass er durchaus die Bürgerrechte berücksichtigte und ihm einige Einschränkungen selbiger sichtlich missfielen.
Weniger schön fand ich hingegen die Äußerung, dass die Online-Durchsuchung wünschenswert sei, weil sie verdeckt ist (und nicht nur, weil man so an verschlüsselte Daten kommt). So ein klares Bekenntnis zu geheimen Durchsuchungen hätte ich nicht erwartet, da das ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaats auf den Kopf stellt. Auf den Hinweis, dass die Forderung nach verdeckten physikalischen Durchsuchungen da naheliegend sei, gab es eine quasi-Bestätigung und die Aussage, dass es politisch ja ungeschickt wäre, zu viel auf einmal zu fordern. (Geheime Durchsuchungen sind in Deutschland aufgrund der Erfahrungen mit der Stasi 1.0 nicht erlaubt.) Offenbar ist diese Meinung beim BKA nicht sehr verbreitet, denn genau diese Forderungen wurden gestern bekannt. Das Ganze hinterlässt daher einen sehr fahlen Nachgeschmack, genauso wie die Aussage, der Bundestrojaner sei vorerst nur gegen den Terrorismus gerichtet. Mal schauen, wie lange sich Schäuble an seine Aussage, die Onlinedurchsuchung nicht für die Steuerfahnung zu nutzen, noch erinnern kann.
Zum Fall rund um Andrej Holm und die „militante gruppe“ erhielt ich leider keine Stellungnahme, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Der Vortrag und vor allem die (leider natürlich aufgrund der interessanten Themen nicht ausreichend lange) Möglichkeit, Fragen zu stellen, war sehr interessant, sehr überzeugend und erlaubte es mir, mich auch mal in die Position des BKA zu versetzen. Leider habe ich zu meinem großen Missfallen aber inzwischen gelernt, dass sich Worte und Taten oft unterscheiden.
Freunde und Helfer
Die Polizei sollte eigentlich die Rechte der Menschen schützen und den Menschen helfen, wo es nur geht. Leider sind in letzter Zeit gehäuft Fälle aufgetaucht, wo die Realität „etwas“ anders aussah.
Fangen wir mal mit einem von der MDR-Sendung „Fakt“ recherchierten Fall an. (Zu Bedenken ist, dass solche Sendungen gerne übertreiben und man sich also auch bei den öffentlich-rechtlichen nicht unbedingt auf die Neutralität der Recherche verlassen kann. Allerdings bezweifle ich, dass eine solche Sendung bedeutende Fakten dazuerfindet und sehe sie als ausreichend verlässliche Quelle an. Zur Sicherheit möchte ich aber darauf hinweisen, dass ich nur die Informationen aus dem Fakt-Beitrag verarbeitet und nicht selbst tiefgreifend recherchiert habe.)
In Bayern ist man verdächtig, wenn man sagt, dass die für den Papstbesuch ausgegebenen 40 Millionen hätten sinnvoller genutzt werden können. Wenn man sich schon so äußert, ist doch auch völlig klar, dass man das Geburtshaus des Papstes mit blauer Farbe bespritzt hat, oder? Und jemand, der so eine schreckliche Tat begeht, ist ein gemeingefährlicher Terrorist, dessen Haus sofort mit einem SEK (15 Mann in schussicheren Westen und mit MP5s) durchsucht werden muss – völlig klar, oder? Aber die eigentliche Härte kommt noch (als ob es schon nicht genug wäre, eine Familie mit einem SEK aufzumischen, nur weil der Familienvater seine weder extremistische noch sonstwie „bedenkliche“ Meinung geäußert hat). Die völlig verängstigten Kinder (6 und 10 Jahre als) werden erstmal von ihren Eltern getrennt und von den Polizisten in Kampfausrüstung ausgefragt. Aber das ist immer noch nicht das Schlimmste: Als die Mutter gesagt hat, dass sie von der Situation ziemlich überfordert ist, hat der Polizist endlich mal zugegeben, wozu solche Maßnahmen wirklich dienen:
„Aus diesem Grunde machen wir das, damit die Leute von der ganzen Situation her überfordert sind und dann Sachen ausplaudern, die sie sonst nicht sagen würden.“
Die Polizei gibt also offen zu, dass sie solche Durchsuchungen mit dem Ziel durchführt, Menschen einzuschüchtern und ihrer Grundrechte (z. B. Aussageverweigerungsrecht) zu berauben. Nicht, dass diese Information was neues ist, allerdings ist es wohl das erste Mal, dass ein Polizeibeamter das zugibt.
Noch nicht genug? Na dann weiter. Nachdem die Band „Mono für alle!“ für ihren Song „Amoklauf“ vom BKA überwacht und fertiggemacht wurde, hat sie sich einen Anwalt genommen. Die Wohnräume dieses Anwalts wurden nun durchsucht, angeblich wegen Begünstigung in einem anderen Verfahren. Neben der naheliegenden, aber nicht nachweisbaren Vermutung, dass diese Durchsuchung eine Strafaktion für die Verteidigung der Band sein könnte, finde ich aber besonders bemerkenswert, wie die Hausdurchsuchung verlief (Quelle ist der oben verlinkte Heise-Artikel):
Nach Einschätzung des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es seien keine Gegenstände sichergestellt worden. Indes sind laut dem Anwalt Manipulationen an seinem Rechner vorgenommen worden. Diese müssten nun von einem Sachverständigen überprüft werden, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werde. Insgesamt sei der Eindruck entstanden, dass es nicht um das Auffinden von Akten, sondern um die Ausforschung seines persönlichen Lebensbereiches gegangen sei.
So sieht also ein Rechtsstaat aus.
Zum Abschluss möchte ich noch den Bericht eines Bloggers über seinen Aufenthalt in London und seine dortigen Erlebnisse mit den Sicherheitsbehörden erwähnen. Der Bericht zeigt, wie Menschen mehr Angst davor haben, von Polizisten grundlos erschossen zu werden, als vor Terrorismus. Wie „verdachtsunabhängige“ Stichproben bei jedem, der fotografiert durchgeführt werden. Inklusive gründlicher Protokollierung des Aussehens, trotz dutzender Überwachungskameras übrigens. Von geheimen Verboten. (Nur mit Blitz fotografieren ist laut Schild verboten, in Wirklichkeit sind aber alle Fotos verboten und das Verbot dient dazu, dass man die Fotografierer, die ja sicher Terroranschläge vorbereiten, drankriegen kann.) Inklusive verdachtsunabhäniger Durchsuchung – sehr sinnvoll, schon allein wegen der interessanten Zufallsfunde (nach Aussage des Polizisten!). Wem das nicht gefällt, der wird festgenommen, denn verdachtsunabhängige (aka grundlose) Durchsuchungen darf die Polizei in Großbritannien immer machen. Schön, oder? Und wenn Schäuble so weitermachen kann, wird es hier bald mindestens genauso schlimm sein.
Na, immer noch nicht genug? Es ist genug für alle da:
Nachdem bekannt wurde, dass ein Amoklauf am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln geplant gewesen war (die „Täter“ hatten die Pläne längst aufgegeben) und sich einer der Amoklaufplaner nach einem Verhör das Leben genommen hatte, wurde der „Komplize“ verhört. Die Eltern durften eine Hausdurchsuchung ergehen lassen – sie hatten ja auch „freiwillig“ zugestimmt – es gab nämlich keinen Durchsuchungsbeschluss. Der nette Polizist hat den Eltern einfach erklärt:
Zwar gebe es noch keinen Durchsuchungsbefehl, aber der würde dann das ganze Haus betreffen, falls sich die B.s weigern sollten, die sofortige Zimmerdurchsuchung zu tolerieren.
Super – entweder ihr lasst uns freiwillig rein, und wir verwüsten nur das Zimmer von eurem Sohn, oder ihr besteht auf eurem guten Recht, und zur Strafe dafür verwüsten wir euer Haus. Soviel zum Thema „freiwillig“. Nochmal zur Erinnerung: Gegen die Eltern bestand kein Tatverdacht, und die Polizei sollte eigentlich die Bürger schützen, und nicht rechtswidrig bedrohen. Und auch wie die Durchsuchung ablief, lässt einen daran zweifeln, dass man in einem Rechtsstaat lebt. Die Polizei hat das Zimmer komplett verwüstet:
Nachdem die Spürhunde und der eigens aus Düsseldorf angeforderte Kampfmittelräumdienst Robins Zimmer „durchsucht“ haben, ist es unbewohnbar. Sogar die Deckenverkleidung und der Fußboden sind herausgerissen.
Ach ja, stille und ausgeglichene Menschen, die gerne Lesen und Heavy Metal hören, sollten sich in Acht nehmen – denn sie passen in das klassische Raster eines potentiellen Amokläufers. Interessant, dass von „Killerspielen“ nicht die Rede ist, dafür aber vom Lesen. Es ist wohl populärer, zu behaupten, dass die bösen „Killerspiele“ an einem Amoklauf schuld seien, als solche Behauptungen über die guten Bücher von Plato oder Nietzsche aufzustellen. (Das war übrigens die Lieblingslektüre von Sturmgeist89 (siehe hier unten links) aka NaturalSelector89 aka Pekka-Eric Auvinen – dem Amokläufer, der im November 2007 in der Jookla-Schule in Tuusula, Finnland acht Menschen tötete. Freundlicherweise hat die Welt bei ihrer Übersetzung übrigens den Bücherteil weggelassen!)
Zum Nachdenken über den Bundestrojaner
Die Online-Durchsuchungen sollen, wenn sie kommen sollten, vom BKA gemacht werden. Genau dem BKA, welches noch Ende der 50er Jahre fest in der Hand von Altnazis war. Wie lange mag es wohl dauern, bis so eine Vorbelastung weg ist, vor allem wenn man bedenkt, dass die damals dort führenden Personen wohl eher dazu tendiert haben könnten, Gleichgesinnte einzustellen? Wie viele Leute mit rechter Gesinnung sind da noch versteckt? Sehr beunruhigend, wenn man bedenkt, dass dieser Behörde die vemutlich weitreichendsten Eingriffe in die Grundrechte erlaubt werden sollen.
Um Schaden anzurichten, muss ja nicht mal die Behörde als solche mit den falschen Leuten besetzt sein. Ein paar Personen mit entsprechenden Zugangsberechtigungen reichen aus, um unliebsamen Mitmenschen das Leben zur Hölle zu machen. Man stelle sich mal vor, dass eine kleine Gruppe in mittelhohen (siehe unten) Führungspositionen die linke Szene überwachen und die Infos unauffällig an militante Nazis weiterreichen würde.
ERGÄNZUNG: Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass dieser Text leicht so verstanden werden kann, dass der Großteil des BKA oder sogar der Führungsebene eine rechte Gesinnung hat. Davon gehe ich nicht aus, zumindest letzteres dürfte im Rahmen des Skandals geprüft und ausgeschlossen worden sein. Ich gehe aber davon aus, dass es zumindest nicht unwahrscheinlich ist, dass irgendwo noch kleine Gruppen von solchen Leuten sitzen können, und wie oben gesagt ist das schon schlimm genug. Mit „mittelhohen Führungspositionen“ meine ich relativ weit unten, aber hoch genug, um ohne größere Probleme über einige (wenige) Ressourcen eigenmächtig zu verfügen und das zu vertuschen.
Wenn man von der (nicht belegten!) Annahme ausgeht, dass nicht nur die oberste Führungsebene, sondern auch ein, zwei Lagen tiefer aus Personen, die eher zur rechten Gesinnung neigten, bestanden, und davon, dass diese Gleichgesinnte eingestellt haben (gleich und gleich gesellt sich gern…), könnte man problemlos davon auszugehen, dass zumindest in Teilbereichen die rechte Gesinnung erhalten geblieben ist.
Übersetzungshilfe
Immer wieder fallen mir blumige, unsinnige Formulierungen in Nachrichtenartikeln auf, die sehr schlechte Dinge schönreden wollen:
So forderte der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, dass Schäuble noch mit seinem Bundestrojaner warten soll: „[Es] müsste zunächst eine intensive Aufklärung der Bevölkerung erfolgen, um eine breit angelegte Willensbildung zu ermöglichen.“ – übersetzt in Klartext: „Wir müssen noch abwarten, bis wir durch Propaganda die Massen ausreichend beeinflusst haben, und wir sowas problemlos durchbekommen.“
Oder Johannes Singhammer (CSU, was sonst bei so einem Vorschlag), fordert für mehr Jugendschutz „das Internet stärker in den Schutzumfang einzubeziehen“ –hier ist die Übersetzung nicht ganz klar: entweder „Ich habe keine Ahnung vom Internet“ oder „Wir müssen das Internet zensieren“, wobei letzteres auch aus ersterem entstehen kann. Beide Optionen sind ähnlich wahrscheinlich – CSU-Leute haben meist keine Ahnung vom Internet – außer „das ist neu und (daher) böse“, und für ihr „Demokratieverständnis“ („Wer braucht sowas wie Demokratie?“) sind sie ebenfalls hinreichend bekannt.
Onlinedurchsuchung vs. Abhören
Der alte Artikel an dieser Stelle war falsch, ich habe ihn daher gründlich überarbeitet.
Angeblich soll der NRW-„Landestrojaner“ „nur“ VoIP-Gespräche abhören und nicht Festplatten ausspähen. Wenn das stimmen würde (was es aber wohl nicht tut), wäre eine solche Maßnahme ziemlich genau damit zu vergleichen, dass einige Beamte konspirativ in die Wohnung einbrechen und eine Wanze ins Telefon installieren. Eine laschere Handhabung wäre also auf jeden Fall falsch. Sofern eine solche Wanzenaktion verboten ist, muss über die Onlinewanze gar nicht diskutiert werden.
Laut Lawblog soll ein Trojaner aber eben nicht auf das Abhören beschränkt sein:
Das Verfassungsschutzgesetz NRW liest sich etwas anders, und zwar eindeutig. In § 5 Ziff. 11 heißt es:
… heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen bzw. die Suche nach ihnen, sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.
Selbst wenn eine normale Wanze erlaubt wäre, und der Trojaner nur abhören würde: Es muss beachtet werden, dass allein dadurch, das Behörden Trojaner nutzen dürfen, ein Dammbruch entstehen würde – kein normaler Mensch wird einen großen Unterschied zwischen „abhören“ und „ausspähen“ machen, und dann lässt sich ein neues, viel weiter reichendes Gesetz recht leicht umsetzen („Abhören ist ja vollkommen ok, steht so im Gesetz, das hier ist nur eine kleine Änderung, wir brauchen das, keine Ahnung warum das nicht direkt dabei war, ist wohl vergessen worden. Wer das ablehnt, will die Terroristen schützen und ist selbst einer“) – daher müssen vermutlich noch strengere Maßstäbe angelegt werden.
Zu hoffen wäre dann gewesen, dass das Bundesverfassungsgericht auch einen eingeschränkten „Abhörtrojaner“ nicht erlaubt – denn jetzt ist als „Bundestrojaner“ die „bloße“ Abhörmaßnahme durch die Medien getrieben worden, und wenn das erlaubt wird, dann können die CDU/CSU-Politiker machen was sie wollen.
Gulli scheint recht gut darüber zu berichten.
Siehe auch: andere Vergleiche „Altmodische Maßnahme – moderne Maßnahme“