Archiv

Posts Tagged ‘eu’

Vorsicht, unfaire Banken-AGB-Änderungen

2009-10-10 16 Kommentare

Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!

Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:

In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.

Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):

[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):

Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..

Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:

  • In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
  • Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)

UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:

Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?

Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.

Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.

Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.

Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.

Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.

Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.

Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.

Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.

Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.

Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150“ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)

Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.

Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.

An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.

Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.

Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.

Europäische Räte

2009-06-14 1 Kommentar

Wie ich bereits bei meinem Artikel zur Europawahl 2009 angedeutet haben, ist die EU ziemlich intransparent. Dazu trägt sicher die Verwirrung um die Namen der Gremien bei. Viele dürften inzwischen wissen, dass in der EU ein Parlament, ein Rat und eine Kommission die Hauptrollen spielen. Die Kommision heißt dabei korrekterweise „Europäische Komission„, das Parlament „Europäisches Parlament“ – aber „der“ Rat heißt „Rat der Europäischen Union„, und nicht naheliegenderweise „Europäischer Rat“. Das allein wäre zwar verwirrend, aber noch erträglich – jedoch gibt es auch den Europäischen Rat. Der hat zwar keine offizielle legislative Macht, jedoch beraten sich dort die Staats- und Regierungschefs der Länder und klüngeln die zukünftige Politik aus – mit dem Rat der Europäischen Union hat er aber nichts zu tun. Damit hört die Verwirrung aber noch nicht auf. Sollte man nämlich auf die Idee kommen, einen dieser Räte vereinfachend als „Europarat“ zu bezeichnen: Gibt es auch, hat auch keine legislative Macht, und auch dort wird die Poltik debattiert.

Wenn man als normaler Bürger, der sich nicht stundenlang über die Verwirrspielchen der EU informiert hat, in den Medien mal von Europarat, mal von Europäischem Rat, mal vom Rat der Europäischen Union hört, wird man sicher oft davon ausgehen, dass damit ein und dasselbe gemeint ist. Zumal ich bezweifle, dass alle „Qualitätsjournalisten“ auf diese Unterscheidung achten. Egal wie man versucht, einen der Räte anders zu umschreiben, trifft man auf einen anderen. Um die Verwirrung perfekt zu machen wird der Rat der Europäischen Union übrigens auch als Ministerrat bezeichnet oder auch kurz nur als „Rat“, weil es davon ja so wenige gibt. Einige Medien benutzen auch die Bezeichnung „EU-Rat“. Das europäische Parlament darf man im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union übrigens durchaus mit Europaparlament abkürzen, und es ist dann immer noch dasselbe Gremium gemeint.

Alles klar? Und da wundert sich noch jemand, warum die EU als intransparent und undemokratisch gesehen wird – die verwirrenden Namen sind das eine, die dahinter verborgenen Gremien das andere.

Wahlergebnisse Europawahl 2009 – Piraten (und andere)

2009-06-07 9 Kommentare

Das hier sind die Wahlergebnisse der Europawahl 2009. Hier gehts zu den Ergebnissen der Bundestagswahl 2009 (Link)

Bei Suche nach „Wahlergebnis Piraten“ spuckt Google scheinbar gern Seiten aus meinem Blog aus, obwohl da zu dem Thema bisher nix stand. Ich will dennoch mal Abhilfe schaffen:

Die schwedische Piratenpartei „Piratpartiet“ (PP) hat laut der Seite des Europäischen Parlaments mit einem Wahlergebnis von 7,1% die schwedische 4% Hürde problemlos geschafft und erhält einen Sitz im Europäischen Parlament. (English: Swedish pirate party „piratpartiet“ gets one seat in european parliament with 7.1% of the votes according to parliament web site)

Die deutschen Wahlergebnisse bei der Europawahl 2009 für die Piratenpartei und alle anderen Parteien finden sich hier beim Bundeswahlleiter oder (nur für größere Parteien) hier beim Europäischen Parlament. (UPDATE: Ich kann bestätigen, dass die Zahlen aus dem Wahlkreis wo ich mit ausgezählt habe stimmen und die Summen von Hessen und Bund passen) Die CSU hat die 5%-Hürde (leider) mit Leichtigkeit genommen. Die Piraten haben dafür 0,9% geschafft, was zwar nicht für den Einzug ins Parlament reicht, aber durchaus zu einem Anspruch auf staatliche Parteifinanzierung führt (ab 0,5%). Die genaue Höhe kann ich nicht abschätzen, sie hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Pro Stimme stehen den Piraten eigentlich 85 cent zu, das macht bei ca. 230.000 Stimmen rund 195.000 EUR.
  • Jede Partei darf nur so viel Geld vom Staat erhalten, wie sie selbst einnimmt.
  • Es gibt eine Höchstgrenze von 133 Mio. EUR pro Jahr für die gesamte Parteifinanzierung, wird diese durch die Ansprüche überschritten bekommen alle Parteien entsprechend weniger. Insbesondere durch die vielen Wahlen dieses Jahr könnte es da knapp werden.
  • Geld gibt es für die Parteien auch noch für Spenden, wodurch die Höchstgrenze meist ausgeschöpft wird.
  • Details finden sich im Parteiengesetz ab § 18.
  • Die Partei muss es schaffen den Antrag richtig zu stellen
  • Da die Parteienfinanzierung aufs Jahr gerechnet wird und dieses Jahr noch diverse Wahlen anstehen, kann ich leider nicht beurteilen, wie es sich entwickeln wird. Wenn jemand was dazu sagen kann, was passiert, wenn z. B. bei der Bundestagswahl die Piraten unter 0.5% rutschen, nur zu. (Update: Vermutlich gibt es das Geld trotzdem, laut der hervorragenden Ausarbeitung von firebird im Piratenpartei-Forum)

Ich hoffe, dass diese Wahl gezeigt hat, dass eine Stimme für die Piratenpartei keine verschwendete Stimme ist und dass sich das bei den nächsten Wahlen auch in den Wahlergebnissen zeigen wird! Hoffentlich schaffen die Piraten auch einen ordentlichen Bundestagswahlkampf, das Geld sollte ja jetzt da sein auch wenn es das Geld leider erst nächstes Jahr gibt.

Die Piraten brauchen übrigens noch dringend Unterstützungsunterschriften für die Bundestagswahl und die anstehenden Landtagswahlen, damit es da wieder so ein schönes Wahlergebnis geben kann. Hier gibts die Formulare für die einzelnen Bundesländer. Neue Mitglieder sind natürlich immer willkommen, die Formulare gibt es hier, wer will, kann natürlich auch gerne spenden – die Spende dürfte dann sogar durch einen staatlichen Zuschuss noch vergrößert werden, siehe oben!

ToDo für heute: Wählen gehen!

Wer noch nicht gewählt hat, möge bitte JETZT SOFORT sein Hinterteil vom Sessel lösen und sich in das ihm zugewiesene Wahllokal begeben. Ich wär von jedem meiner Leser, der heute nicht wählen geht, schwer enttäuscht!

Wahlbenachrichtigung verschlampt? Kein Problem! (und keine Ausrede…) Ein Problem hat man nur wenn man einen Wahlschein verloren hat, aber die Wahlbenachrichtigung ist kein Wahlschein. (Wenn man einen Wahlschein hat, weiß man das.) Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte verlegt hat, kann trotzdem wählen! Einfach mit Perso oder Pass im Wahllokal erscheinen, welches auf der Karte stand. Sollte man nicht wissen, welches das ist, hat man gute Chancen, in einem beliebigen Wahllokal in der Nähe diese Auskunft zu erhalten, notfalls ist ja vielleicht auch ein Wahlleiter oder ein Amt telefonisch erreichbar. (Die Angaben gelten für Deutschland, wie es in anderen Ländern ist weiß ich nicht.)

Nicht wählen? Ungültig wählen? Bringt nix, schadet nur! Ungültige Stimmen werden für die meisten relevanten Dinge größtenteils wie nicht abgegebene gezählt. Warum man wählen sollte, steht hier. Gerade bei dieser Wahl kann man gleich zwei Zeichen mit praktischer Auswirkung setzen: mindestens 1% (UPDATE: Es reichen 0,5%, und die sollten die Piraten ja wohl schaffen!) für die Piratenpartei (Geld vom Staat für Aktionen und Wahlkampf!) und durch hohe Wahlbeteiligung die CSU unter 5% der abgegebenen (gültigen!) Stimmen drücken und somit raus aus dem Parlament (5%-Hürde). Wer die Internetausdrucker also nicht mag, möge wählen gehen – egal was, solange es nicht die CSU ist.

Wer keine Wahlmöglichkeit brauchbar findet, aber bestimmte Parteien besonders wenig mag – trotzdem wählen: Einfach eine zufällig ausgesuchte andere Partei wählen (oder die die man am wenigsten schlecht findet, oder einfach die Piraten ;-) ). Die höhere Wahlbeteiligung bedeutet, dass die für die Parteien die man nicht mag abgegebenen Stimmen weniger ins Gewicht fallen.

Europawahl 2009 – wählen, nicht wählen, wen wählen?

2009-06-03 15 Kommentare

Dieser Artikel behandelt die Europawahl 2009. Es gibt auch einen Artikel für die Bundestagswahl 2009, ebenfalls unter dem Motto „wen wählen“.

Ich möchte hier kurz die Wahlmöglichkeiten bei der Europawahl und auch die Bedeutung der Wahl an sich schreiben, wie ich es bereits bei der Hessenwahl zweimal getan habe. Leider bin ich erst sehr spät dazu gekommen und habe nicht die Zeit, eine so ausführliche Ausarbeitung wie sonst abzuliefern. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, warum es trotz der geringen Bedeutung des EU-Parlaments wichtig ist, unbedingt wählen zu gehen.

Bei der Europawahl wählen die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten das Europäische Parlament. Oft werden Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union mit Bundestag und -rat verglichen, doch dieser Vergleich ist sehr irreführend. In Deutschland ist der Bundestag das primäre Gesetzgebungsorgan, während das Europäische Parlament im Vergleich zu Rat und Komission wenig Mitspracherecht hat. Viele Menschen lehnen die undemokratischen Strukturen der EU ab und gehen daher nicht zur Wahl. Dies ist sehr nachvollziehbar, denn viele Entscheidungen der EU, die nationale Auswirkungen haben, werden ohne nennenswertes Mitspracherecht des Parlaments im Rat oder in der Kommission beschlossen. Ebenso beliebt ist es, auf nationaler Ebene nicht durchsetzbare Vorhaben über die EU durchzudrücken. Da es hier um die Wahl und nicht Kritik an der EU gehen soll, überlasse ich den Rest der Wikipedia.

Ich werde bei der Wahl die Piratenpartei wählen. (Die Piratenpartei setzt sich für Freiheit und Bürgerrechte ein. Ein verbraucherfreundlicheres Urheberrecht wird zwar gefordert, ist aber nicht mehr das Kernthema.) Ich halte es zwar für ausgeschlossen, dass sie über die 5%-Hürde hinwegkommt. Von daher mag man von einer weggeworfenen Stimme sprechen, da aber aufgrund der geringen Wahlbeteiligung die Chance recht groß ist, zumindest 1% zu erreichen, sehe ich es anders. Ab dieser Grenze erhalten nämlich Parteien staatliche finanzielle Unterstützung. (UPDATE: Es reichen 0,5%, und die sollten die Piraten ja wohl schaffen!) Diese Gelder könnte die Piratenpartei dringend gebrauchen, und mit entsprechender Finanzierung könnte sie endlich öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu wichtigen Themen wie Bürgerrechte und Datenschutz starten. Damit lässt sich unter Umständen deutlich mehr bewegen, als mit einem weiteren Sitz für die Grünen oder die FDP – zumal man sich bei letzterem nicht darauf verlassen kann, ob die Abgeordneten nicht im Rahmen eines „Kompromisses“ umkippen. Wie bereits erwähnt ist die Besetzung des Europäischen Parlaments auch weniger wichtig, weil die meisten Entscheidungen anderswo getroffen werden.

Die Grundsatz- und Wahlprogramme der Parteien habe ich nicht weiter beachtet. Parteiprogramme enthalten meist sowieso nur äußerst allgemein gehaltenes und damit inhaltsfreies Geblubber. Da im EU-Parlament keine festen Koalitionen eingegangen werden und der Fraktionszwang nicht so ausgepägt ist, entfällt hier eine Betrachtung von Koalitionen und Wahltaktik, die bei den Artikeln zu den Hessenwahlen den Großteil ausgemacht haben. Interessant ist aber die 5-Prozent-Hürde:

Die CSU könnte an der 5%-Hürde scheitern! Da die 5%-Hürde bundesweit berechnet wird und die CSU nur in Bayern antritt, kann es ganz schön knapp werden. In einigen Bundesländern finden gleichzeitig zur EU-Wahl auch noch andere, „interessantere“ Abstimmungen und Wahlen statt, sodass die Wahlbeteiligung dort höher liegt, was die Sache für die CSU noch unangenehmer macht. Ein Scheitern an der 5%-Hürde würde nicht nur ein dringend nötiger Schlag ins Gesicht der Internetausdrucker sein, sondern zugleich auch schlagartig einen bedeutenden Anteil von besagten Internetausdruckern aus dem Europaparlament entfernen. Solange man nicht die CSU wählt, ist egal, wem man seine Stimme gibt, Hauptsache man wählt (gültig). Geht also zur Wahl! Egal ob ihr Piraten, Grüne, Linke, FDP, SPD oder die Partei Bibeltreuer Christen wählt – jede Stimme ist eine Stimme gegen die Internetausdrucker! Wenn ihr unbedingt der Meinung seit, dass es nötig ist, könnt ihr auch die Nazis oder sogar die CDU wählen!

Wem es nicht aufgefallen ist: Die obige Reihenfolge der Parteien ist bewusst nach meiner persönlichen Einschätzung gewählt, und ich halte tatsächlich die rechtsradikalen Parteien für eine weniger schlimme Wahl als die CDU. Selbst wenn sie es über die 5%-Hürde schaffen sollten, nimmt sie im Gegensatz zur CDU keiner ernst. Ich habe auch noch nicht bemerkt, dass die NPD oder REP es geschafft hätten, verfassungswidrige Gesetze durchzusetzen, ganz im Gegensatz zur CDU. Verfassungsfeindlich ist die CDU meiner Meinung nach voll und ganz.

Ich bin mir übrigens sicher, dass in dem Moment, wo die CSU an der 5%-Hürde scheitert, sofort eine Neuregelung in Angriff genommen wird, um das „Problem“ zu beheben (möglichst aber ohne neuen Parteien auch Vorteile zu verschaffen).

Die EU lernt von den USA den Passagierdatenwahn

Zuerst kritisierte die EU die Datensammelei der USA bei Flugreisen, und es sah ganz gut für den Datenschutz aus. Jetzt wird dieser Wahnsinn auch bei uns in der EU eingeführt. Und zwar fast 1:1 so wie das äußerst umstrittene System in den USA. Zum Glück reicht ein Land, um den Irrsin zu verhindern. Hoffentlich findet sich eines, welches sich weder per „Kompromiss“ (Deal, bei dem ein anderer, ebenfalls falscher Vorschlag, den das Land durchdrücken will, durchgewunken wird, während um den Schein zu wahren nur noch 18 statt 19 Datensätze gesammelt werden, vorzugsweise indem man die Daten aus zwei Datensätzen jetzt in einen zusammenlegt) oder „Einigung“ (Drohungen oder Bestechung mit irgendwelchen Vorteilen) davon abbringen lässt. Wir haben uns übrigens ein super Vorbild ausgesucht.

Mischmasch 14 – Politik und Demokratie

Leider habe ich immer noch keine Lust gehabt, die nötige Software für die Zusamenfassung interessanter News und kurzer Kommentare zu programmieren. Ein Studium macht es nicht gerade leichter, vor allem nicht, da es (inkl. der Studiengebühren, danke Herr Koch) finanziert werden muss.

Zwei Newskommentare wollte ich doch nicht fehlen lassen:

Die SPD will ein 130er Templimit auf Autobahnen – ob es sinnvoll ist, kann und will ich nicht beurteilen (und will eigentlich auch keine Diskussion darüber in den Kommentaren, da das wahrscheinlich Richtung Glaubenskrieg ausartet). Allerdings bin ich mir sicher, dass aufgrund des Grundsatzes „freie Fahrt für freie Bürger“ (auch wenn es wohl bald eher „freie Fahrt für unfreie Bürger“ heißen müsste, wenn es so mit Schäuble & Co. weitergeht) die SPD mit ihrem Vorstoß zahlreiche Wähler verloren und nur wenige gewonnen hat. Wenn das Limit bei 160 gefordert worden wäre, gäbe es glaube ich deutlich mehr Zustimmung, aber so seh ich die Zukunft schwarz (hm, passendes Wortspiel, leider). Obwohl der Klimaschutz-Wahn vielleicht doch zum Gegenteil beitragen könnte, das „Bürgerrecht“ auf das Rasen lassen sich die Deutschen wohl nicht so gerne nehmen (im Gegensatz zu den echten Grundrechten, deren Aufgabe sie teilweise sogar fordern und fördern).

Putin will die Menschenrechte in der EU überwachen – obwohl es sich vermutlich um billigste Propaganda handeln wird, da Russland, na ja, nicht gerade als Vorbild für eine Demokratie gilt, finde ich die Idee gut. Putin wird sich nämlich wohl nicht mal die kleinste Einschränkung der Grundrechte entgehen lassen, und er wird aggressiv und medienwirksam darauf aufmerksam machen. Soll mir recht sein. Ich habe die nötigen Ressourcen leider nicht – Putin schon.