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Android: Löschfunktion löscht nicht richtig
(For english version, see the post on the Hatforce site)
Für einen Hatforce-Test musste ich ein gebrauchtes Android-Handy zurücksetzen, um die privaten Daten zu löschen, bevor ich mit dem Test loslege. Dafür hat Android eine eingebaute Löschfunktion: „Factory Data Reset“ oder auf deutsch „Auf Werkszustand zurücksetzen“. Zahlreiche Webseiten empfehlen, diese zu nutzen, bevor man das Gerät verkauft – wie ich feststellen musste, löscht diese aber nicht immer zuverlässig.
Vorher dem Löschen wollte ich natürlich meine Daten sichern, und zwar auf meinem PC und nicht bei Google. Das geht mit Titanium Backup relativ einfach (führt aber zu Gefahren!), dafür braucht man allerdings root-Rechte auf dem Gerät. Um die auf dem offiziellen Weg zu bekommen, muss man den Bootloader entsperren – und dabei werden die Daten gelöscht. Mittels des zergRush-Exploits geht das aber auch ohne Datenverlust. Im Anschluss hat man vollen Zugriff auf das Gerät.
Nachdem ich meine Daten gesichert und das Gerät mit der oben genannten Funktion gelöscht hatte, habe ich die Gelegenheit genutzt und getestet, ob die Löschfunktion sauber funktioniert. Mit
cat /dev/block/platform/s3c-sdhci.0/by-name/userdata | strings
habe ich die Rohdaten des Speichers ausgelesen und mir lesbare Zeichenketten anzeigen lassen – und siehe da, jede Menge persönlicher Daten! Mittels netcat lässt sich die Rohversion des Speichers auf den PC übertragen und dort in Ruhe mit photorec und ähnlichen Tools bearbeiten, um noch mehr (wie z. B. Fotos) zu Tage zu fördern.
Zumindest auf dem Samsung/Google Nexus S mit Android 2.3.6 taugt die eingebaute Löschfunktion also nichts. Mit geringem Aufwand und öffentlich verfügbaren Tools können große Teil der Daten, wie Fotos und evtl. auch Passwörter, wiederhergestellt werden. Auch das Löschen über das versteckte Recovery-Menü hat nichts gebracht. Beim Unlocken des Bootloaders hingegen wurde der Speicher genullt, sodass nichts mehr wiederherstellbar war. Ab Android 3.0 scheint das Problem laut Sourcecode behoben zu sein, getestet habe ich es aber mangels Testgerät nicht. (95% der Geräte laufen aber derzeit auf älteren Versionen.) Ob/welche anderen Geräte betroffen sind oder ob die Hersteller Anpassungen gemacht haben, um das Problem zu beheben, weiß ich natürlich nicht.
Da man das Gerät auch nach einem Wipe rooten und die Daten wiederherstellen kann, betrifft das auch Geräte, die in gesperrtem Zustand verloren werden. Zunächst kommt der Finder/Dieb nicht an die Daten heran (weil er das Gerät nicht entsperren kann, und damit weder den USB-Speicher noch das für das Rooten nötige USB-Debugging einschalten kann). Wenn er es aber über den Recovery-Modus löscht, wird die Sperre ebenfalls entfernt, und er kann die Daten wiederherstellen. Ob das Gerät vorher gerootet war, spielt dementsprechend keine Rolle.
Wenn ich ein Android-Gerät verkaufen müsste, würde ich es vermutlich wipen, die Partitionen (inkl. Datenpartition) über eine Rootshell mit Datenmüll vollschreiben, und es wieder wipen. Wie das System darauf reagiert, wenn man die Blockdevices direkt überschriebt (was eigentlich besser wäre), habe ich lieber nicht ausprobiert.
(Auf Englisch ist es etwas ausführlicher im Hatforce-Blogeintrag erklärt.)
Details zum Löschwahnsinn bei den Öffentlich-Rechtlichen
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden vom 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu gezwungen, ältere Inhalte von ihren Webseiten zu löschen. Da ich dazu ein paar Fragen hatte, habe ich einfach mal bei der ARD angerufen und möchte hier ein paar Details erläutern, die vielleicht nicht jeder kennt.
Zunächst aber für die, die noch nicht wissen, worum es geht, eine kurze Einführung ins Thema: Lobbyisten der Presse (und teilweise der Privatsender) befürchten, dass ihnen die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, insbesondere im Internet, Konkurrenz machen. Bedenkt man die Qualität der „Qualitätspresse“, könnten sie damit sogar recht haben. Der Kritikpunkt ist hierbei, dass diese Konkurrenz von den GEZ-Gebührenzahlern durch die Zwangsabgaben eine gesicherte Finanzierung habe und somit den Wettbewerb verzerren würde, da die privaten Konkurrenten ihr Geld selbst reinholen müssen. Das wurde im bei der Reform des Rundfunkstaatsvertrags berücksichtigt: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen Inhalte nun nur noch für eine kurze Zeit online anbieten, und auch die Dinge, welche angeboten werden dürfen, wurden eingeschränkt.
Das betrifft jedoch nicht nur Dinge wie Texte oder Angebote, die speziell für das Internet erstellt werden müssten und somit Mehrkosten verursachen würden, sondern alle Inhalte – die der Gebührenzahler bezahlt hat. Während es sinnvoll erscheint zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Rundfunksender Flirtbörsen betreiben, werden gleichzeitig unter diesem häufig betonten Vorwand bereits erstellte Inhalte ohne wirklichen Grund unzugänglich gemacht. Das mag zwar die Interessen des Wettbewerbs bzw. der Lobbyisten schützen, was die Politik aber mal wieder vergessen hat, ist, dass es noch eine andere Interessengruppe gibt: Die Gebührenzahler. Diese haben den Inhalt bezahlt, und diesen wird genau der bezahlte Inhalt vorenthalten. Obwohl das Interesse der Öffentlichkeit eigentlich wichtiger sein sollte, wurde diese Seite der Medaille lieber nicht beachtet, denn da stecken keine Lobbyisten dahinter.
Die Folge ist nun, dass Inhalte je nach Art nur für einen bestimmten Zeitraum auf den Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender verfügbar sein dürfen. Dass es wohl kaum im Interesse der Gesellschaft liegen kann, Wissen und Inhalte zu verstecken und dadurch auch z. B. Blogbeiträgen die Quellenlinks zu entziehen, muss wohl kaum erwähnt werden. Eine Übersicht darüber gibt dieser tagesschau.de-Artikel. Ach, ich vergaß ja: Also zumindest für einige Zeit. Deswegen hier mal ein etwas längeres Zitat:
Alle tagessschau.de-Inhalte haben spätestens mit dem 1. September 2010 eine „Verweildauer“. Das heißt, sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Meldungen und dafür ausgewählten einzelnen Tagesschau-Beiträgen. Viele Tagesschau-Sendungen und das Nachtmagazin bleiben als komplette Sendung dagegen nur sieben Tage on demand abrufbar. Eine Ausnahme bilden die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen. Sie gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt angeboten werden. Gleiches gilt für Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.
Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt – einem Teil des Telemedienkonzeptes.
Nun zu den Details, die ich erfragen konnte:
Beruhigend ist zunächst, dass die Inhalte zumindest bei Tagesschau.de, höchstwahrscheinlich aber auch bei der gesamten ARD und beim ZDF, nur „depubliziert“, also vom öffentlichen Auftritt gelöscht werden. Das bezieht sich auf sämtliche Inhalte, sowohl Texte als auch Videos. Die Rundfunkanstalten behalten Kopien im stillen Kämmerlein, sodass wenigstens kein irreparabler Schaden entsteht. Wenn wir es also in zehn, zwanzig Jahren schaffen, die Regelung wieder zu ändern, können die Inhalte hoffentlich wiederhergestellt werden.
Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Inhalte für die Öffentlichkeit nicht mehr verfügbar sind. Wer sich daher über diese Regelung beschweren will, sollte das bei denen tun, die das verursacht haben. Die richtige Adresse hierfür wären die Staatskanzleien – auch wenn zu bezweifeln ist, dass die Politiker etwas an diesem Punkt ändern, werden sie sich weitere sinnlose Änderungen vielleicht etwas mehr überlegen.
Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass die Löschverpflichtungen kein Geld sparen. Während das Verbot, „Offtopic“-Angebote zu betreiben, tatsächlich Geld sparen könnte, zwingen die Löschverpflichtungen nur, bereits bestehende Inhalte zu entfernen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten um die Inhalte zu sortieren und zu entfernen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass durch die Regelungen nicht einmal bei Sportinhalten etc. Geld gespart wird, z. B. weil Lizenzen dadurch günstiger würden. Kurzum, es handelt sich um eine völlig sinnlose Zerstörung von durch den Gebührenzahler bereits geschaffenen Möglichkeiten des Zugriffs, die – auch offziell! – nur dazu dient, den privaten Anbietern unliebsame (und angeblich ungerechte) Konkurrenz vom Leib zu halten.
Ein Beispiel, warum das ein Problem darstellt, sieht man wunderbar im oben zitierten Absatz: „Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.“ (was eine „großzügige“ Verlängerung der üblichen Frist darstellt. Für normale Tagespolitik dürfte das also nicht gelten!)
Das bedeutet, dass nach einer Legislaturperiode die Berichte und Sendungen mit den Wahlllügen der Parteien deutlich schwerer aufzutreiben sein werden. Wenn also bei der nächsten Bundestagswahl schwarz-gelb abgewählt wird, wird es spätestens bei der übernächsten Bundestagswahl schwierig die heute aktuellen Berichte zu finden (und zu verlinken), die erklären, warum man die nicht wieder zurückwill. Für die meisten Dinge dürfte das jedoch schon bei der kommenden Bundestagswahl zutreffen!
Natürlich sind die öffentlich-rechtlichen Sender von diesen Regelungen alles andere als begeistert, zumal sie die Kosten für diese sinnlose Kulturgutvernichtung aus ihrem Budget abzweigen müssen. Wenn jetzt jemand aber vorhat, die Inhalte von den Webseiten herunterzuladen und anzubieten, möge er folgende Dinge beachten:
1. Die technische Seite: Wenn genug Leute auf die gleiche Idee kommen, wird das eine unvorstellbar hohe Serverlast erzeugen. Sei ein Video einer Sendung 100 MB groß, erscheine die Sendung täglich, und möchte jemand 5 Jahre sichern, dann entsteht pro Person, die dies tut, eine Datenmenge von rund 180 GB. Diese Werte passen ziemlich genau z. B. für die Tagesthemen (die bleiben übrigens online). Machen das jetzt 100 Leute für 10 solcher Sendungen, reden wir von 180 TB, was einen vierstelligen Betrag an Kosten verursachen dürfte! Zusätzlich verursacht das „Abgrasen“ einer kompletten Website eine hohe Serverlast. Als Heise die Löschung des Heiseforums angekündigt hat, haben ein paar Leute versucht, das Forum zu sichern. Dadurch war es dann erstmal einige Zeit lang nicht erreichbar. Falls jemand also trotz der perversen Datenmengen, die auch gespeichert werden wollen, des Aufwand, der rechtlichen Probleme (siehe unten), der Tatsache, dass die Beiträge noch im Archiv aufgehoben werden sollen etc. das versuchen will, findet andere die das tun wollen sprecht euch ab! Wenn es viele alleine versuchen, scheitern alle und richten dabei einen massiven Schaden an.
2. Die rechtliche Seite: Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Obwohl sie mit Geldern der Allgemeinheit finanziert wurden, dürften sie (bis auf eventuell einzelne Ausnahmen) nicht „gemeinfrei“ (Public Domain) oder sonstwie für die allgemeine Nutzung freigegeben sein. Wie das Herunterladen für eine private Sammlung rechtlich aussieht weiß ich nicht, eine Veröffentlichung wäre jedoch ziemlich sicher eine grobe Urheberrechtsverletzung. Für manche Inhalte liegen Rechte bzw. Teile davon bei anderen Rechteinhabern, die darüber sicherlich nicht begeistert wären! (Oder schon, weil sich mit den Abmahngebühren gut verdienen lässt.)
Bei den Inhalten, deren Rechte vollständig bei den Öffentlich-Rechtlichen selbst liegen, könnte man natürlich denken, dass diese gerne ein Auge zudrücken würden – schließlich würden sie die Inhalte eigentlich gerne weiter anbieten, dürfen es nur nicht. Selbst wenn dies der Fall wäre und sie ihr Recht nicht aus Prinzip durchsetzen würden, könnte es immer noch sein, dass sie durch wen auch immer gezwungen würden, auch gegen den eigentlichen Willen der Verantwortlichen rechtlich dagegen vorzugehen. Wer also auf die Idee kommt, so ein Archiv öffentlich anzubieten, riskiert (neben den großen Trafficmengen) Ärger – den man aber selbstverständlich auch nutzen könnte, um für mehr Öffentlichkeit für diese lächerliche, lobbyfreundliche Regelung zu sorgen.
Zu Urheberrechten und öffentlich-rechtlichen Sendern möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen eines Blogbeitrags mal ein (etwas polemisches) Video erstallt habe, welches (kurze) Ausschnitte aus einer Phoenix-Talkshow enthielt. Einige Zeit nach der Veröffentlichung sah man beim ZDF das alleinstehende Video nicht ausreichend vom Zitatrecht gedeckt, und seitdem sieht es so aus und meinem YouTube-Account fehlen ein paar Features. Wenigstens gabs keine Klage oder Abmahnung und ich durfte es im Blogbeitrag drinlassen (Zitatrecht).
3. Für einige Inhalte dürfte es schon zu spät sein, soweit ich weiß begann das große aus-dem-Netz-nehmen schon vor einiger Zeit.
Zum Abschluss bleibt nur noch die Frage: Was nun?
Neben der Tatsache, dass diese unsinnige Regelung umgehend abgeschafft gehört, sollten meiner Meinung nach selbstproduzierte Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender unter eine freie Lizenz gestellt werden. Dadurch könnte der Gebührenzahler seine bezahlten Inhalte nicht nur besser nutzen, sondern solche Zensurideen wären von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Außerdem sieht man hier ein hervorragendes Beispiel, warum das Urheberrecht auch eine Gefahr darstellt, und wie in unserer Gesellschaft aus wirtschaftlichen Interessen sinnlos Dinge vernichtet werden – zwei weitere Bereiche, in denen dringend etwas getan werden muss. Viel zu tun für die PIRATEN…
Falls die Öffentlich-Rechtlichen der Regelung ein Schnippchen schlagen möchten, könnten sie prüfen, ob es möglich ist, die Inhalte kurz vor der Deadline doch noch unter eine freie Lizenz zu stellen und sie gesammelt z. B. als riesige .torrent-Datei zur Verfügung zu stellen oder engagierten Aktivisten zu überspielen (irgendjemand spendet sicher genug Festplatten). Das Netz kümmert sich dann um den Rest. Das wird wohl leider nicht passieren, siehe z. B. die Antwort, die Alios bekommen hat. Falls doch: Ich wäre immer noch mit 1 TB und technischer Unterstützung im Rahmen meiner Möglichkeiten dabei.
Absturz/Einfrieren bei Standby und Ruhezustand/Hibernate
Mal was völlig unpolitisches – ein Tipp, der vielleicht auch anderen hilft: Mein Rechner stürzte beim Wechsel in den Standby-Modus oder in den Ruhezustand (Hibernate) oft ab bzw. fror ein. Manchmal zeigte er noch „Standby wird vorbereitet“ bzw. „Ruhezustand wird vorbereitet“ und blieb dann einfach stehen, oder er fror erst ein, nachdem er einen schwarzen Bildschirm angezeigt, aber den Bildschirm noch nicht ganz ausgeschaltet hatte. Beim Ruhezustand wurde der Fortschrittsbalken mit Windows-Logo nicht angezeigt, und in beiden Fällen war ein harter Reset fällig, sodass ich alle offenen Dateien verlor.
Die ganzen üblichen Maßnahmen hatte ich durch, ohne Erfolg:
- Ruhezustand aus- und wieder einschalten, um die entsprechende Datei neu anzulegen
- Treiberupdates (gibt es nicht mehr für das alte Gerät)
- Diverse Microsoft-Hotfixes (es gibt wohl mindestens 3 Stück, siehe hier sowie hier und hier)
- Festplatte auf Fehler gescannt (Dateisystem ok, keine defekten Sektoren, SMART-Werte perfekt) und defragmentiert (wobei das nicht wirklich eine Hilfsmaßnahme war, war einfach nur gerade fällig)
- besondere Hardware hatte ich auch nicht angeschlossen gehabt, als es passierte (mit der die dran war hatte es früher immer geklappt)
Woran es lag, wusste ich nicht – mein System ist eine einzige riesige Toolsammlung, und so wie es aussieht installiert sich jedes bessere Tool auch gleich einen Treiber. Dazu noch ein TrueCrypt zur Systemverschlüsselung um das Chaos perfekt zu machen. (Nebenbei: Windows scheint ein echt robustes System zu sein, ich will ein Linux sehen was derart mit zusammengefrickelten Kernelmodulen zugemüllt ist und trotzdem noch ohne Kernel Panic – quasi ein Linux-Bluescreen – durchläuft.)
Schließlich habe ich im Geräte-Manager die erweiterte Ansicht eingeschaltet und fröhlich drauf los gelöscht. Das sollte man tunlichst nur machen, wenn man weiß, was man tut. Wenn man danebengreift, wird man es meist bereuen, wenn man Pech hat auch erst Wochen später, dafür umso mehr. Man sollte nicht wahllos löschen. Wer also keine Ahnung von seinem System hat, sollte dringend die Finger davon lassen. Jedenfalls habe ich die meisten „versteckten“ (also nicht mehr angeschlossenen) USB- und Eingabe/HID-Geräte (und noch einiges mehr) rausgeworfen, die ich vermutlich nicht mehr brauche (z. B. weil mir jemand kurz einen USB-Stick mit Daten geliehen hat). Ich schätze, es werden gut 100 Stück gewesen sein, die sich da angesammelt haben. Windows merkt sich nämlich jede Maus, jeden USB-Stick und überhaupt alles was man mal per USB anschließt, manchmal auch jedes mal neu wenn das Gerät an einem anderen Anschluss angeschlossen wird, und verschluckt sich scheinbar, wenn die Liste zu lang wird. Seit der Aufräumaktion läuft es jedenfalls einwandfrei und vermutlich auch schneller als vorher.