Archiv

Archive for September 2008

Postspammer-Sumpf, exemplarisch: ARD Fernsehlotterie

2008-09-25 4 Kommentare

Wie einigen vielleicht bekannt ist, mag ich Adresshändler und andere Datensammler nicht besonders, ebensowenig Postspammer. Unerwünschte Postwurfsendungen landen entweder in der Tonne, oder aber im Falle unseriöser Anbieter (Lotterien, Unterhosen-Probeabos etc.) im Briefkasten, sofern ein Rückumschlag beigelegt ist. Bei adressierter Werbung hingegen weiß ich entweder von wem sie ist und habe sie explizt bestellt (SEHR selten), oder aber der Absender bekommt zeitsparend einen T5F, einen standartisierten Brief für solche Fälle, den die Datenschutzabteilungen sicherlich schon in- und auswendig kennen. Da ich einige Zeit lang eine „Wegwerf“-Postadresse hatte, bei der es mir egal war wenn sie „verbrannt“ wird (also in den Datenbanken landet), weil sie eh nicht mehr lange gültig war, hatte ich bereits genug Gelegenheit, Erfahrung mit Postspammern zu machen. (An Gewinnspiel teilnehmen, Provision von nem Paidmailer dafür einsacken, Werbewiderspruch schicken, warten wer sich da nicht dran hält, Sumpf umrühren.)

Der Adresshandel ist ein riesiges Sumpfgebiet, in dem die Adressen grundsätzlich über mehrere Händler gehen. Praktischerweise beinhaltet das Bundesdatenschutzgesetz die Verpflichtung, Adresskäufer auf eine Sperrung hinzuweisen, sodass man im Idealfall mit einem Brief die halbe Sumpflandschaft im Bezug auf die eigene Adresse trockengelegt hat. In der Praxis herrscht aber ein Chaos, welches immer wieder zu Pannen führt. So hielt es irgendein Online-Sexshop für nötig, mich weiter zuzumüllen, obwohl ihm das bereits untersagt worden war. Eine kurze Mail an den Shop und den Adresshändler (der dank T5F bekannt war), und die Sache war mit einigen Entschuldigungen erledigt.

Grundsätzlich gilt: Mails/Briefe ohne Drohung, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten einzuschalten, werden oft ignoriert. Zweimal hatte ich den Fall dass eine zweiwöchige Frist im T5F ergebnislos verstrich, als ich das Teil nochmal mit Hinweis auf den Landes-DSB einschickte, dauerte die Antwort ca. 48 Stunden. Die Drohung kommt also immer rein. Normalerweise reagieren deutsche Firmen ansonsten überraschend gut auf solche Schreiben.

Nun zum aktuellen Fall: Die ARD Fernsehlotterie hat es scheinbar für nötig gehalten, sich als unseriöse Postspambude hervorzutun. Ein Rückumschlag war enthalten und da ich mir absolut nicht ausmalen konnte woher die Adresse stammt, habe ich dann doch ca. 5 Minuten und 3 cent Druckkosten investiert und einen T5F geschickt. Drei Tage vor Ablauf der Frist kam die Antwort, aber nicht von der ARD Fernsehlotterie, sondern von der AZ Direct, einem großen Adresshändler (ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass auch Conrad denen die Kundendaten verkauft). Die Daten seien „zur einmaligen Aussendung eines Werbemailings bereitgestellt“ worden, d.h. die Adressen sind wohl nie an die ARD Fernsehlotterie gegangen, sondern wurden von AZ Direct mit dem Brief zusammengeführt.

Die Daten kamen über die Firma „A + S Adressmanagement GmbH“ aus Stuttgart zu AZ Direct. Als ursprüngliche Datenquelle wird jedoch die „Studiengemeinschaft Darmstadt“ (sgd) angegeben. Diese haben irgendwann meine Adresse bekommen, weil meine Mutter Ende 2006 der Meinung war, ich wäre sicher an deren Infos interessiert und in meinem Namen Werbematerial bestellt hat. Nach einer kurzen Standpauke zum Thema „Datenschutz“ und „Bestellungen in meinem Namen ohne mein Wissen“ ging eine Mail an die sgd (Studiengemeinschaft Darmstadt), in der ich ausdrücklich sämtlicher Eigen- und Fremdwerbung widersprach. Die Mail scheint auch angekommen zu sein, da eine Werbesperre seit Ende 2006 in deren System eingetragen ist. Leider wurde wohl vergessen, auch das Häkchen zu setzen, dass die Adresse nicht verkauft werden darf. Interessant ist (neben der Tatsache dass die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) scheinbar wie selbstverständlich sämtliche Interessentendaten verkauft, was aber sicher über Kleingedrucktes auf der Informationsanforderungskarte rechtlich gedeckt ist), dass es überhaupt zwei Häkchen gibt, was aber durchaus technisch bedingt sein kann.

Ob es zwischen A + S Adressmanagement und Studiengemeinschaft Darmstadt noch andere Händler gibt, weiß ich nicht, aber bis jetzt sieht der Sumpf so aus:

Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) verkauft Adresse (direkt oder indirekt) an A + S Adressmanagement verkauft Adresse an AZ Direct vermietet Adresse an ARD Fernsehlotterie. Diese Teilnehmer dürfen sich alle schämen. Einmal ganz allgemein für die Teilnahme am Adresshandel ein großes PFUI. Der ARD Fernsehlotterie auch nocheinmal besonders deutlich, da insbesondere jemand der mit einer seriösen Marke wie „ARD“ werben will dies nicht unbedingt mit unseriösen Mitteln tun sollte. An die Studiengemeinschaft Darmstadt (sgd) ein großes PFUI dafür, dass sie – wenn sie schon die Adressen verkaufen muss – noch nicht einmal Widersprüche korrekt bearbeitet. Sicher könnte es sich um einen Einzelfall handeln, da aber bisher in JEDEM Fall wo ich mit Adresshandel in Kontakt kam so ein „Einzelfall“ auftrat, unterstelle ich eine generelle Schlampigkeit. Den darauf folgenden Händlern, A + S Adressmanagement, AZ Direct und der die Adresse nutzenden ARD Fernsehlotterie ein PFUI dafür, dass sie Daten aus Quellen akzeptieren, die auch mal nicht freigegebene Adressen beinhalten.

Ich denke ich werde es dabei beruhen lassen und die überlasteten Landesdatenschützer in Frieden lassen, da es sich durchaus wahrscheinlich ist, dass es keine Absicht war, keine übermäßige Unseriosität zu erkennen ist und sich bis auf die Studiengemeinschaft Darmstadt rein rechtlich die Beteiligten nichts haben zu Schulden kommen lassen. (UPDATE: Das OLG Düsseldorf hat das was interessantes dazu) Falls jemand auch Auffälligkeiten im Bezug auf die oben genannten Firmen zu melden hat, bitte ich um einen Kommentar. Wenn da System dahinterstecken sollte, werde ich mich nicht mit einer simplen Entschuldigung abspeisen lassen.

So, nun zum Punkt was auf politischer Ebene gegen solche Sümpfe gemacht werden sollte:

  • Haftung für Adresse unabhängig von der Quelle
    Wenn eine Firma eine Adresse kauft/mietet/bekommt und nutzt, und diese Adresse darf nicht genutzt werden, sollte die nutzende Firma herangezogen werden. Immer. Auch wenn sie die Adresse von einem Verkäufer gekauft hat, der hoch und heilig versprochen hat dass die Adresse genutzt werden darf. Die Firma kann sich ja vom Verkäufer die Strafe zurückholen und entsprechende Garantieklauseln beim Kauf vereinbaren. Eine solche Regelung würde dafür sorgen, dass a) Firmen darauf achten, Adressen nur aus seriösen Quellen zu kaufen und b) Händler sauberer arbeiten müssten, weil sie sonst Kunden verlieren und in Regress genommen werden.
  • Opt-in statt Opt-out
    Datenweitergabe sollte nicht widersprochen werden müssen, sondern explizit zugestimmt. Die entsprechenden Ankreuzfelder dürfen nicht vorangekreuzt sein und müssen explizit als optional gekennzeichnet sein, damit niemand durch Übersehen eines Feldes dem Adresshandel zustimmt und damit niemand zustimmt weil er denkt es sei z. B. für eine Bestellung nötig. Ohne diesen Grundsatz gesammelte Adressen sollten nicht mehr genutzt werden dürfen (evtl. erst nach einer Übergangszeit, damit wir nicht zu plötzlich zu viele heilige Arbeitsplätze in der Spamindustrie vernichten)
  • empfindliche Strafen, gerne auch pro Datensatz, auch in „Einzelfällen“ (denn die Masse ignoriert Werbemüll und kippt ihn einfach weg, statt sich zu beschweren) – die müssten natürlich auch umgesetzt werden.
  • Bei vorsätzlichen Verstößen: Persönliche Strafbarkeit der Teilnehmer, sowohl Führungsebene als auch die Angestellten, die die Weisung ausführen obwohl sie wissen dass es illegal ist. Gilt insbesondere für die Callcenterbranche. Wenn jeder einzelne Callcenter-Agent sich bei illegalen Werbeanrufen strafbar macht, dürfte es schwierig werden, weiterhin geeignete Billigstarbeitskräfte zu finden.
Kategorien:Newskommentare

Aktuelle politische Aktionen

2008-09-22 1 Kommentar

Wie man sieht, habe ich derzeit weder Zeit noch Lust hier was zu schreiben. Irgendwie verspüre ich bei den aktuellen Nachrichten kaum noch den Drang, sie zu kommentieren. Sollte ich mal Zeit haben, schreibe ich hoffentlich einen der zahlreichen schon fast fertigen längeren Aufsätze zu diversen Themen fertig und stelle ihn hier rein. Bis dahin möchte ich aber auf zwei aktuelle Aktionen hinweisen.

Zum einen wäre da die vom AK Vorrat organisierte Demo gegen Überwachungswahn in Berlin am 11.10., siehe die Demoseite:

Zum anderen der Volksbrief gegen den Abmahnwahn, bei dem Frau Bundesjustizministerin Dr. Zypries darum gebeten wird, endlich mal was wirksames gegen die Abmahnmafia zu unternehmen. Wem es nicht klar ist: Diese Anwaltskanzleien machen mit rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen Millionen, indem sie illegalerweise unangemessen hohe Gebühren berechnen. Da ist nichts mit „die wehren sich doch nur gegen die bösen Raubkopierer“ – die Rede ist hier nicht vom Schadensersatz für die Rechteinhaber, sondern von den Gebühren der Abmahnanwälte. Und 50 EUR für eine einzelne Abmahnung sind zwar angemessen, 50 EUR pro Seite eines 10000-seitigen Serienbriefs nicht. Ich rufe daher auch hier zur fleißigen Beteiligung auf. Wer ein Fax hat, kann den Brief faxen, könnte sogar mehr als ein Brief auffallen, wer kein Fax hat kann einen Brief schicken. Wem es zu umständlich ist, möge sich doch bitte wenigstens die Mühe machen, das Mailprogramm anzuschmeißen, den Text zu kopieren, den eigenen Namen drunter zu setzen und das Teil abzuschicken. Das kostet vermutlich nicht viel mehr Zeit, als diesen Text zu lesen.

Kategorien:Newskommentare