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Archive for the ‘Unfair’ Category

mTAN-Betrugsfälle: Erst der Anfang

2013-10-08 2 Kommentare

Betrugsfälle bei mTAN häufen sich inzwischen genauso, wie sich die Medienberichte darüber häufen. Dass das mTAN-Verfahren nichts taugt, war seit Jahren klar und ich habe bereits Anfang 2011 darüber berichtet.

Die aktuelle Betrugswelle setzt scheinbar auf gezielte Angriffe, bei denen der Mobilfunkanbieter des Opfers getäuscht wird, und schließlich den Betrügern eine Zweit-SIM-Karte mit der Nummer des Opfers überlässt. Im Gegensatz zu den Phishing-Angriffen, die versuchen mit möglichst wenig Aufwand möglichst viele Opfer zu erwischen, geht es hier also um gezielte und relativ aufwändige Angriffe.

Somit ist es nur eine Frage der Zeit, bis auch Angriffe über das Mobilfunknetz stattfinden. Die Sicherheit von GSM (klassischen Mobilfunknetzen) ist inzwischen vorne und hinten zerlegt worden. Mitlesen von SMS ist mit einem normalen Computer, 2 TB an Festplatten/SSDs/USB-Sticks, frei erhältlicher Software und einem einfachen DVB-T-Stick, der bei Amazon rund 20 EUR kostet, möglich. Alternativ gibt es auch aktive Attacken, welche die SMS frei Haus an einen beliebigen Ort in der gleichen Location Area liefern und praktischerweise auch gleich verhindern, dass der rechtmäßige Empfänger die SMS bekommt. Auch die Verschlüsselung von UMTS ist inzwischen zumindest stark angeknackst. Alle diese Sachen sind öffentlich bekannt, und zwar seit Jahren. Das Bestellen von Zweit-SIM-Karten hatte ich bereits in meinem Artikel von 2011 als einen möglichen Angriffsweg von vielen genannt. Ich weiß nicht, ob es schon damals praktiziert wurde und öffentlich bekannt war, oder einfach nur so offensichtlich, dass ich von selbst drauf gekommen bin. Ich tippe auf letzteres, denn zunächst waren Handy-Trojaner das Mittel der Wahl, um an mTANs zu kommen.

Bisher war den Betrügern das Abfangen der SMS im Mobilfunknetz scheinbar zu aufwändig, aber das wird sich ändern, sobald die Mobilfunkbetreiber es schaffen, den betrügerischen Zweitsimkarten-Bestellungen einen Riegel vorzuschieben. Von diesem Angriff wird der Kunde dann erst einmal nichts mitbekommen.

Statt das vermurkste mTAN-Verfahren abzuschaffen und z. B. ChipTAN einzusetzen, was bei korrekter Umsetzung nahezu perfekte Sicherheit bieten würde, verteidigen Banken die mTAN, versuchen einzelne Varianten des mTAN-Betrugs mit kleineren Änderungen abzustellen, und schieben zum Teil die Schuld ihren Kunden in die Schuhe, indem sie immer wieder die Sicherheit des Verfahrens betonen und auf die „Sorgfaltspflicht“ des Kunden hinweisen (Virenscanner etc.). In den oben verlinkten Berichten wird immer wieder erwähnt, dass Kunden zum Teil noch nicht wissen, ob sie ihr Geld zurückbekommen, denn das sei eine Einzelfallentscheidung…

Der Bankenverband geht laut Pressestelle davon aus, dass die Angriffe nicht auf die Praxis übertragbar seien und sich deswegen nicht auf das Onlinebanking auswirken. Beispielsweise sei physischer Zugriff auf die SIM nötig (andere Meinung), physische Nähe zum Mitschneiden (5-35 km laut Folie 13/PDF-Seite 14 dieser Präsentation), die Daten müssen offline und damit verzögert entschlüsselt werden (hier wird der Aufwand bei Verwendung von SSDs auf die Größenordnung von 10 Sekunden geschätzt), die TMSI-Übermittlung sei nötig und nur bei manchen Providern unterstützt (d.h. wenn das tatsächlich ein Hindernis ist, dann nur für manche Netze), und eine stille SMS könne nur der Provider schicken (diese und diese Android-App behaupten es auf gerooteten Geräten zu können, aber evtl. filtern die Provider; nicht getestet – andere Methoden wie kurze Anrufe wurden aber genannt).

Zudem sei die mTAN nur ein Faktor von mehreren (d.h. zusätzlich braucht der Angreifer die PIN). Dieses Argument ist allerdings Humbug, denn das mTAN-Verfahren dient ja gerade dazu, das System auch bei bekannter PIN sicher zu halten – sonst könnte man einfach iTAN weiternutzen oder gar ganz auf TANs verzichten.

Meine Meinung nach ist das wieder mal ein klarer Fall von „Kopf so lange in den Sand stecken, bis die Angriffe so oft passieren, dass man das Problem nicht mehr wegreden kann“, wie damals bei den EC-Karten und seitdem zig anderen Verfahren. Es wird sicher nicht einfach sein, diese Angriffe durchzuführen, was Kriminelle eine gewisse Zeit lang davon abhalten wird. Aber früher oder später wird es passieren – und der Kunde kann nichts tun, um das Abfangen der mTAN zu verhindern, er kann lediglich seine PIN schützen wie schon bei iTAN. Wenn jemand fahrlässig handelt, dann sind es die Banken, die ihre mTANs über unsichere Kanäle verschicken, deren Unsicherheit seit Jahren bekannt ist – und trotzdem immer wieder behaupten, das Verfahren sei sicher. Kurz, ich bleib bei ChipTAN bzw. iTAN und stocke meine strategischen Popcornreserven auf.

Advisory: Unsichere Verschlüsselung bei GSTOOL

2013-09-11 1 Kommentar

=== Betroffene Produkte ===
Betroffen ist die Verschlüsselungsfunktion des GSTOOL in den Versionen 3.0 bis 4.7 (einschließlich) sowie die mit diesen Versionen erstellten Schlüssel und damit verschlüsselte Dateien. Die Version 4.8 (auch bekannt als GSTOOL 4.5, 4.6 oder 4.7 Service Pack 3) ist nicht betroffen, da in dieser Version die Verschlüsselungsfunktion entfernt wurde. Nicht betroffen ist die Kernfunktion des GSTOOL, das erstellen von Sicherheitskonzepten. Nur Anwender, die die Verschlüsselungsfunktion nutzen, sind betroffen.

Das GSTOOL unterstützt Anwender bei Erstellung, Verwaltung und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten entsprechend dem IT-Grundschutz und wird vor allem von öffentlichen Stellen und Dienstleistern eingesetzt. Die Verschlüsselungsfunktion ist lediglich eine Zusatzfunktion, wird durch die entdeckten Sicherheitslücken aber weitgehend unwirksam: Angreifer können mit alten GSTOOL-Versionen verschlüsselte Dateien innerhalb weniger Minuten mit einem gewöhnlichen Computer ohne Kenntnis des Schlüssels entschlüsseln. Ursache ist die unsachgemäße Schlüsselerzeugung durch falsche Verwendung eines Zufallszahlengenerators. Diese Versionen 3.0-4.7 des GSTOOLs wurden von Steria Mummert Consulting im Auftrag und Namen des BSI entwickelt. <http://de.wikipedia.org/wiki/GSTOOL>

Nicht betroffen ist die Sicherheit der Blockchiffre „CHIASMUS“ an sich, da es sich um Implementierungsfehler in GSTOOL handelt. Das Produkt „CHIASMUS für Windows“ verwendet eine unabhängige Implementierung und wir vermuten, dass es nicht von dieser Schwachstelle betroffen ist

=== Problembeschreibung ===
Die kryptographischen Schlüssel werden mit einem ungeeigneten Verfahren erzeugt, wodurch die Stärke der Schlüssel auf maximal 31 Bit (in der Praxis meist deutlich weniger) beschränkt wird. Dadurch können die Schlüssel innerhalb von Minuten, meist aber in wenigen Sekunden, mittels eines angepassten Brute-Force-Angriffs bestimmt werden. Die mit den betroffenen Versionen von GSTOOL verschlüsselten Dateien können somit mit minimalem Aufwand auch ohne Kenntnis des Schlüssels entschlüsselt werden.

Weitere Probleme sind die Verwendung der Betriebsart ECB für die Blockchiffre sowie das Fehlen von Integritäts- und Plausibilitätsprüfungen für Dateien und Schlüssel.

=== Gegenmaßnamen ===
Die Verschlüsselungsfunktion enthält mehre Fehler, so dass das Problem nicht einfach zu beheben ist. Das BSI hat sich dafür entschlossen, die Funktion ganz aus GSTOOL zu entfernen. Wir halten das für eine sehr gute Entscheidung. Anwender sollten davon ausgehen, dass ihre Chiffrate kompromittiert sind, und sie so weit möglich dort löschen, wo Dritte potentiell Zugang zu den Chiffraten haben (Cloud-Anbieter, Dropbox, unverschlüsselte Laptop-Festplatten, Tablet und Smartphones).

Als Alternative bleibt für öffentliche Stellen der Einsatz von „CHIASMUS für Windows“. Die Software ist allerdings nicht öffentlich zugänglich und der Quellcode wurde nicht veröffentlicht, so dass wir die Sicherheit dieser Software nicht beurteilen können. Die Dateiformate sind ebenfalls nicht kompatibel.

Als beste Lösung sehen wir den Einsatz von Festplattenverschlüsselungssoftware (FDE) für Computer, auf denen mit GSTOOL gearbeitet wird, sowie den Einsatz von GnuPG/Gpg4win für das sichere Verschicken von GSTOOL-Datenbanken. Die Software ist kostenlos nutzbar, der Quelltext ist öffentlich einsehbar, und die Entwicklung wurde vom BSI gefördert. Das BSI selbst empfiehlt dieses Tool explizit: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ProdukteTools/Gpg4win/gpg4win_node.html

=== Beteiligte ===
Jan Schejbal
Erik Tews
Julian Wälde

=== Ähnliche Forschung ===
Christian Gresser berichtete in seinem Blog „Mitternachtshacking“ bereits 2008 über die Verwendung der Betriebsart ECB: http://www.mitternachtshacking.de/blog/727-snake-oil-alarm-chiasmus-im-gstool

Wie uns nachträglich bekannt wurde, hat Felix Schuster (Ruhr-Uni­ver­si­tät Bo­chum) bereits im Jahr 2009 dieses Problem unabhängig von unserer Forschung entdeckt. Da das BSI nach einer anfängliche Kontaktaufnahme eine Analyse des GSTOOL durch ihn vehement ablehnte, wurde die Arbeit nicht veröffentlicht und das BSI nicht über die Ergebnisse informiert. Eine Präsentation seiner Ergebnisse kann seit Kurzem unter http://prezi.com/bzyvzzdsxtkm/ubicrypt-chm/ abgerufen werden.

GSTOOL-Chiasmus-Chiffrate wurden laut Felix Schuster beim Hack.lu CTF 2011 als eine der Aufgaben verwendet und von einem Teilnehmer erfolgreich geknackt, welcher vermutlich das BSI kontaktiert hat. Details sind uns leider nicht bekannt.

Sofern andere Forscher sich ebenfalls mit dem Thema beschäftigt und/oder das BSI kontaktiert haben, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme freuen – Kontaktdaten siehe <http://www.janschejbal.de/impressum.shtml>.

=== Patch ===
Das BSI hat in einem Advisory am 25.11.2011 dazu geraten, die Verschlüsselungsfunktion nicht zu verwenden, alternative Verschlüsselungslösungen einzusetzen und evtl. öffentlich verfügbare verschlüsselte Dateien zurückzuziehen. Das Advisory ist inzwischen nur noch auf Drittseiten auffindbar, z. B. <http://goo.gl/lVoHL>, die Empfehlungen sind jedoch korrekt.

In der Version 4.8 (auch bekannt als „Servicepack 3 für GSTOOL 4.5“) wurde die Verschlüsselungsfunktion deaktiviert. <http://goo.gl/3Sjb5>

=== Timeline ===
Alle Ereignisse in chronologischer Reihenfolge (nicht der Reihenfolge in der sie uns bekannt wurden):

2008-09-24 Blog-Posting von Chrisitan Gresser, Hinweis darauf dass die Verschlüsselung von GSTOOL nicht vollständig sicher ist.
2009 Erste Arbeiten von Felix Schuster, Anfrage beim BSI ob eien Sicherheitsanalyse von GSTOOL erwünscht ist, Anfrage wurde abgelehnt.
2011-09-19 hack.lu CTF
2011 Erste Arbeiten von uns, Analyse. Dabei wurden die Schwachstellen der Implementierung entdeckt.
2011-11-14 Kontaktaufnahme mit dem BSI, Demonstration der Lücke
später exakte Fehlerbeschreibung (telefonisch)
2011-11-25 Advisory des Herstellers, Ankündigung Servicepack

Weitere Kommunikation und Ratschläge zur Fehlerbehebung

2011-12-06 Hinweis von Seiten des BSI, dass sie Reverse Engineering bei GSTOOL ihrer Meinung nach nicht erlaubt ist und Bitte, von der Veröffentlichung von Analyseergebnissen der Chiffre abzusehen.

2011-2013 Mehrfache Statusnachfragen unsererseits

2013-06-06 (ca.) Erscheinen des Servicepacks, keine Benachrichtigung.
2013-07-22 UbiCrypt Summerschool in Bochum mit Vortrag von Felix Schuster
2013-09-11 Veröffentlichung dieses Advisories

Verified by Visa – Unsicherheit mit System

2013-01-04 14 Kommentare

Früher konnte man mit einer Kreditkarte einfach online zahlen, indem man Kreditkartennummer und Gültigkeitsdatum (und später noch CVV2) eingegeben hat. Das hatte den Nachteil, dass ein Betrüger, der diese Angaben erfahren hat, auch mit der Karte einkaufen konnte. Besonders einfach ist es natürlich, wenn ein Händler selbst der Betrüger ist oder mit Betrügern zusammenarbeitet.

Deswegen haben sich die Kartenherausgeber ein System ausgedacht, was dieses Problem lösen sollte: Der Händler leitet einen auf die Seite der Bank um, dort meldet man sich mit einem Kennwort an, was nur dem Karteninhaber und der Bank bekannt ist, und die Bank bestätigt, dass der Karteninhaber sich angemeldet hat. Visa nennt das „Verified by Visa“, Mastercard nennt es „Mastercard SecureCode“, und allgemein werden diese Verfahren als 3-D-Secure-Verfahren bezeichnet. Da das Passwort im Gegensatz zu den Kreditkartendaten immer nur zwischen Kunde und Bank (verschlüsselt) ausgetauscht wird, ist es für Betrüger deutlich schwerer, an dieses Passwort zu gelangen. Eigentlich genial.

Eigentlich. Wenn der Nutzer auch tatsächlich das Passwort nur auf der Bankseite eingibt. Dafür muss er wissen, wie er die Bankseite erkennt, und auch darauf achten. Idealerweise, indem die Verifikationsseite, auf der der Kunde sein Verified-by-Visa-Passwort eingibt, auf der dem Kunden bekannten Domain seiner Bank betrieben wird. Aus unerklärlichen Gründen passiert genau das leider oft nicht, und ein Kunde kann nicht wissen, ob die Seite wirklich zu seiner Bank gehört oder nicht. Auch dafür gibt es eine Lösung: Mit EV-Zertifikaten wird der Name des Webseitenbetreibers neben der Adresszeile angezeigt (Beispiel). Darauf könnte man die Kunden trainieren, und Kunden mit Ahnung von IT-Sicherheit hätten etwas, worauf sie sich verlassen könnten.

Das setzt aber voraus, dass die Kunden wirklich auf die Bankseite umgeleitet werden, und somit sehen können, auf welcher Seite sie sind. Immer mehr Händler binden die Bankwebsite aber per IFrame in ihre eigene Website ein, statt den Kunden auf die Bankwebsite umzuleiten. Ohne den Quelltext der Seite auseinanderzunehmen, kann der Kunde nicht sehen, ob das Eingabeformular wirklich von seiner Bank stammt, oder einfach das Passwort einem betrügerischen Onlineshop (oder einem Hacker, der einen echten Onlineshop manipuliert hat) ausliefert. Was eigentlich ein untrügliches Zeichen für Phishing ist (Eingabeformular für Bankpasswort auf Nicht-Bank-Website), ist bei Verified-by-Visa/3D-Secure nicht nur völlig normal, sondern sogar die ausdrücklich empfohlene Art, das 3D Secure-Verfahren umzusetzen.

Um dem Kunden die Echtheit der Seite zu bestätigen, gibt es daher eine „persönliche Begrüßung“, die nach der Eingabe der Kreditkartennummer, aber vor der Eingabe des Passworts, angezeigt wird. Dieses auch auf anderen Seiten beliebte Verfahren ist völlig wirkungslose Scheinsicherheit: Eine bösartige Website, die das Passwort abgreifen will, kann per Software die Website der Bank besuchen, die Kreditkartennummer des Kunden dort eingeben, und bekommt daraufhin die persönliche Begrüßung mitgeteilt. Diese kann sie nun dem Kunden anzeigen und sich so als besonders echt ausweisen. Theoretisch könnte das gegen „dumme“ Phishingseiten schützen, die sich diese Mühe nicht machen wollen, praktisch wird dort das Fehlen der Begrüßung aber den meisten Kunden nicht auffallen.

Das Verfahren mit Kreditkartennummer, Gültigkeitsdatum und später CVV2 war auch notorisch unsicher, führte zu Missbrauch, aber es war bequem. Die Kartenherausgeber nahmen das bewusst in Kauf und übernahmen die Schäden, weil die Kreditkarten gerade durch ihre Bequemlichkeit attraktiv waren – den Kunden konnte die Unsicherheit egal sein, da die Kreditkartenherausgeber die Schäden übernahmen. Mit der Einführung von Verified by Visa/3-D Secure könnte sich das ändern. Mit dem Argument, das Verfahren sei sicher und jeder Missbrauch sei auf Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen, könnten Banken nun versuchen, die Schäden auf Kunden abzuwälzen. Insbesondere das sinnlose Verfahren mit der persönlichen Begrüßung stinkt förmlich danach, dass das System als deutlich sicherer dargestellt werden soll, als es ist.

Deswegen schreibe ich diesen Beitrag: Das Verfahren ist unsicherer Murks, aber der Kunde hat keine andere Wahl, als es zu benutzen, wenn er seine Kreditkarte nutzen will. Solange die Bank dafür haftet, ist das auch völlig OK. Sollte eine Bank aber versuchen, die Folgen ihrer eigenen Fahrlässigkeit auf die Kunden abzuwälzen, ist dies inakzeptabel. Ich hoffe, dieses Posting trägt dazu bei, dass die Unsicherheit von Verified-by-Visa/3-D Secure besser bekannt wird, und es Banken dadurch schwerer wird, die Schäden unrechtmäßig auf ihre Kunden abzuwälzen.

Das Problem ist übrigens nicht neu und es haben schon zig Leute darüber geschrieben – siehe z. B. das Paper von Steven J. Murdoch und Ross Anderson, die regelmäßig vermurkste Bank-Sicherheitssysteme auseinandernehmen. Von Ross Anderson ist auch dieser herrliche offene Brief (Leseempfehlung!) an einen Kartenherausgeber-Verband, der die Publikation unangenehmer Forschungsergebnisse mit rechtlichen Drohungen verhindern wollte. Anderson findet in seinem vor Sarkasmus triefenden Meisterwerk  sehr deutliche Worte für das Abwälzen von Schäden durch unsichere Systeme auf die Kunden, indem behauptet wird, die Systeme seien sicher.

 

Es gibt noch einen weiteren, viel banaleren Grund, warum ich Verified by Visa hasse: Es ist lästig. Da man in Deutschland Kreditkarten online meist ca. einmal im Jahr braucht, kann ich mir das Passwort nie merken (speichern/aufschreiben darf man es natürlich auch nicht, und die sinnlosen Beschränkungen auf 8-10 Zeichen, die die Comdirect einem aufzwingt, tun ihr übriges). So besteht eine Kreditkartenzahlung für mich immer daraus, dass ich mich bei meiner Bank einloggen und dort mittls PIN+iTAN ein neues Kennwort setzen muss. Sehr komfortabel. Insbesondere, wenn die Bank wie gerade eben Wartungsarbeiten hat, und ich meine Kreditkarte deswegen nicht nutzen kann, oder wenn man dringend unterwegs ein Zugticket per Kreditkarte online bezahlen muss, aber die TAN-Liste zu Hause liegt. Die Kreditkarte ist so vom bequemsten Online-Zahlungsverfahren zum Umständlichsten geworden, ohne auch nur ansatzweise vergleichbare Sicherheit zu bieten. Herzlichen Glückwunsch.

Schlechte Nachrichten für Bürgerrechte

2011-11-07 5 Kommentare

Leider bin ich nicht direkt dazu gekommen, diese Zusammenfassung zu schreiben, aber vielleicht ist es ja auch besser, diese „tollen“ Beschlüsse unserer Regierung mal gesammelt zu sehen, nachdem man sie schon vergessen wollte. Um den folgenden Mist zu beschließen, haben die Parlamente übrigens nur zwei Tage (27. und 28.10.) gebraucht.

Fangen wir an mit dem Beschluss, dass das Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar ist. Über den Sinn dieser Änderung kann man sich streiten, aber der wirkliche Hammer kommt zum Schluss: Um die armen Besserverdiener unter den Studierenden nicht zu überlasten, können z. B. teure Privatunis jetzt besser abgesetzt werden. Unsere Regierung kann wohl nichts beschließen, ohne der FDP-Klientel noch ein paar Geschenke mit einzupacken.

Weiter gehts mit dem „Schuldenschnitt“ für Griechenland. Statt einem wirklichen Schuldenschnitt (ein Teil der Schulden verfällt) sollen die (wertlosen) Griechenland-Anleihen zu 50% des Nennwerts (also deutlich über dem tatsächlichen Wert) in europäische oder von der EU garantierte Anleihen umgetauscht werden. Statt einem Schuldenschnitt gibt es also auch hier Geschenke, diesmal vor allem für die Banken.

Dafür wollte unsere Regierung auch mal was dem Volk schenken, zum Beispiel kostenlose Warteschleifen und ein Ende des Abofallenbetrugs im Internet. In der entsprechenden Reform des Telekommunikationsgesetzes hat sie leider „vergessen“, Breitband-Internet zum Universaldienst zu machen (womit die Anbieter wie bei Trinkwasser und Telefon verpflichtet wären, es überall bereit zu stellen). Auch die Netzneutralität, die eigentlich in die Reform rein sollte, ist wohl nicht so ganz verankert worden. Dafür wurde in dem netten Paket mal eben die Vorratsdatenspeicherung versteckt – und zwar in letzter Sekunde und dann schnell beschlossen, damit das Parlament ja nicht merkt, worüber es gerade abstimmt.Zwar ist die neue Vorratsdatenspeicherung nicht verpflichtend, aber dafür dürfen die Provider jetzt freiwillig speichern. Angesichts dessen, dass viele das schon bisher (illegal!) getan haben, dürfte sich ein großer Datenberg ansammeln, aus dem sich die Ermittlungsbehörden bedienen können. Somit hat die Regierung zwar mal wieder „Für unsere Bürger“ auf das Paket draufgeschrieben, mit dem Inhalt spielen werden aber vor allem die Ermittlungsbehörden. Einige populäre Verbesserungen beim Verbraucherschutz (die durchaus dringend nötig waren!) hat die Regierung aber doch reingepackt – vermutlich, um es dem Bundesrat schwerer zu machen, das Gesamtpaket abzulehnen. Der Bundesrat ist nämlich fest in der Hand der Opposition, und dort muss das Gesetz noch durch. Hier ist die Hoffnung also noch nicht ganz verloren – auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Verräterpartei ihrem Namen wieder gerecht wird, obwohl sie im Bundestag dagegen gestimmt hat.

Aber wo wir bei Überwachungsgeschenken sind: Die Linke hat beantragt, jemandem etwas wegzunehmen. Nämlich der Polizei das Recht, den Bundestrojaner zu nutzen, nachdem diese gezeigt hat, wie „verantwortungsvoll“ sie damit umgehen kann (zur Erinnerung). Dass der Antrag gegen die Stimmen von Union und FDP keine Chance hat, war klar. Dennoch konnte die SPD (als Oppositionspartei!) sich nicht nehmen lassen, gegen den Antrag und somit für den Bundestrojaner zu stimmen. Würde jeder Missbrauch eines Überwachungsrechts dazu führen, dass es eingeschränkt oder zurückgenommen wird, würden die Ermittlungsbehörden vielleicht lernen, damit verantwortungsvoller umzugehen. Schade, dass diese Chance, hier den Anfang zu machen, verpasst wurde.

Stattdessen hat die Bundesregierung lieber mal die Anti-Terror-Gesetze verlängert – und nebenbei noch ein wenig verschärft, indem sie z. B. Geheimdiensten die „Selbstbedienung“ an den Flugreisedaten erlaubt haben. Auch hier hat die SPD sich wieder einmal als Verräterpartei betätigt und trotz Oppositionsrolle gegen Bürgerrechte und für die Verlängerung gestimmt. Ach, und wo wir schon bei „Anti-Terror“ sind, hier noch ein alter, aber guter Artikel von heise/c’t zur Anti-Terror-Datenbank, wo man sieht, was da so alles gespeichert wird. Die Lobby, die dafür sorgt, dass solche „Sicherheits“gesetze produziert werden, hat übrigens Jörg Tauss für Gulli aufgedeckt.

Das Europäische Parlament hat sich natürlich nicht lumpen lassen und gleichzeitig ein Abkommen beschlossen, nach dem Australien die Flugreisedaten erhält und fünfeinhalb Jahre speichern darf. Mit 463 zu 96 Stimmen übrigens, falls noch irgendwelche Hoffnungen bestanden, das EU-Parlament würde sich für Datenschutz und Bürgerrechte einsetzen. Die übermittelten Daten enthalten unter anderem Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen und besondere Essenswünsche (aus denen vermutlich auf die Religion geschlossen werden soll, die nicht explizit übermittelt wird). Auch ein nettes Geschenkpaket, oder?

Das einzig halbwegs Erfreuliche waren die Nachrichten über den ePerso ein paar Tage später. Schade um die verschwendeten Steuergelder, aber gut für die Bürgerrechte – wie erwartet folgte der ePerso dem Schicksal der meisten IT-Großprojekte von Bundesregierungen und wurde ein grandioser Fehlschlag: Sicherheitslücken ohne Ende, kaum Angebote, kaum Nutzer bei bestehenden Angeboten, nicht einmal die Hälfte der Ausweise mit aktiver eID-Funktion – aber leider auch schon wieder Ideen, wie man den Perso z. B. mit einer DNA-Datenbank „verbessern“ könnte.

Beschäftigug für lästige Bürger

2011-10-04 1 Kommentar

Die Online-Petitionsplattform des Bundestages klang nach einer tollen Idee für mehr Bürgerbeteiligung. Nach einer Weile wurde sie aber bekannt und beliebt, und es kamen die ersten Mega-Petitionen – und mit ihnen die Abstürze, wenn zu viele Bürger mitzeichnen wollten. Eine neue Software wurde beschafft, womit man sich umständlich registrieren musste, um mitzeichnen zu können. Als sich auch davon nicht genug Bürger abschrecken ließen, brach das System wieder zusammen. Dennoch kamen immer wieder große Petitionen zustande – und wurden, egal wie viele mitzeichneten, vom Bundestag kaum beachtet.

Um dafür zu sorgen, dass das Portal nicht durch Massen von Unfug unbenutzbar wird, gibt es dort eigentlich Richtlinien. Diese besagen unter anderem:

Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. […] Eine öffentliche Petition einschließlich ihrer Begründung wird nicht zugelassen, wenn sie […] offensichtlich unsachlich ist oder der Verfasser offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgeht […]

Trotzdem kamen immer mehr Petitionen durch, wo das „allgemeine Interesse“ sehr fragwürdig war. Ärgerlicher als das waren allerdings die völlig unsinnigen Petitionen, die bereits existierende Dinge forderten – also nach den Richtlinien hätten ausgeschlossen werden müssen. Auch diese häuften sich. Wenn mehrere Petitionen zum gleichen Thema eintrafen, wurde ein Text ausgewählt (was ja auch sinnvoll ist) und nur dieser als öffentliche Petition behandelt. Da die Texte jedoch oft auffallend schlecht waren, drängte sich der Verdacht auf, dass hier absichtlich eine der schlechtesten Petitionen als „Muster“ gewählt wurde, um die Zustimmung und Beteiligung zu senken.

Viel schlimmer aber ist, dass gleichzeitig gut ausgearbeitete Petitionen zu tatsächlich relevanten Themen nicht als öffentliche Petition behandelt wurden – wodurch das Sammeln von Unterschriften massiv erschwert wurde. Im Fall der „108e-Petition“ gegen Abgeordnetenbestechung habe ich davon erfahren: Diese wurde (auch auf Nachfrage)ohne nähere Begründung abgelehnt. Wie viele sinnvolle Petitionen so unter den Teppich gekehrt worden sind, weiß man nicht.

Man könnte jetzt schon Absicht unterstellen, aber dazu gibt es einen schönen Grundsatz: „Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.“ (Gehe nicht von Vorsatz aus, wenn etwas durch Dummheit ausreichend erklärt werden kann). Gerade zu den Zeiten, wo das Portal sehr aktiv war, wäre die schlechte Sortierung der Petitionen durch Überlastung erklärbar. Auch schlichte Inkompetenz wäre eine denkbare Erklärung. Eine Absicht kann man also nicht direkt unterstellen. Oder?

Dieser Zustand hält jetzt schon seit Jahren an. Wenn die Arbeit des Petitionsausschusses ernst genommen würde, wäre es für den Bundestag ein leichtes, eine ausreichende Menge an kompetentem Personal dafür einzustellen. Da das nicht geschehen ist, ist klar, dass echte Bürgerbeteiligung nicht gewünscht ist. Entweder es werden bewusst gute Petitionen unterdrückt, oder es wird bewusst nichts getan, damit der Petitionsausschuss seine Arbeit ordentlich macht/machen kann. So oder so ist klar, dass diese Plattform nur dazu dient und dienen soll, Bürger ihre Wünsche irgendwo äußern zu lassen, wo man sie bequem ignorieren kann, und die Zeit von engagierten Bürgern zu verschwenden.

Das Fass zum Überlaufen brachte eine Petition, die die Wiedereinführung einer Regelung im Personalausweisgesetz forderte: Wer einen Pass besitzt, soll keinen zusätzlichen Perso brauchen. Dummerweise steht das immer noch genau so im Gesetz (§ 1 Abs. 2) und wäre dort auch einfach zu finden gewesen. Die Petition ist inzwischen nicht mehr verfügbar, nachdem es im Forum massiv Kritik hagelte. (Mein Beitrag, der auch die Arbeitsweise des Ausschusses kritisierte, wurde auch verschwunden).

Deswegen ist der Petitionsfeed aus meinem Newsreader geflogen, und von mir gibts auch keine Werbung oder Mitzeichnung für Petitionen, die über dieses Portal laufen, solange es sich nicht um eine der „großen“, hauptsächlich außerhalb des Portals ablaufenden Petitionen handelt – egal wie sinnvoll der Text aussehen mag. Ohne massiven Öffentlichkeitsdruck sind die Petitionen sowieso sinnlos – außer als Zeitbinder für politisch engagierte Bürger.

Wenn ihr das genauso seht, und es irgendwo erklären wollt – dafür ist dieser Text da, ein Link sagt mehr als tausend Worte und ist schneller gesetzt als eine langwierige Erklärung…

Billigfachkräftemangel

2011-08-11 1 Kommentar

Bisher erhalten Menschen, die im Alter von mindestens 58 Jahren arbeitslos werden, zwei Jahre lang Arbeitslosengeld. Das will die FDP jetzt ändern, weil die älteren Arbeitskräfte ja wegen des schrecklichen Fachkräftemangels als Fachkräfte benötigt werden. Nur: Das Arbeitslosengeld liegt laut Wikipedia bei ca. 2/3 des alten Einkommens. Wenn die Firmen die ach so dringend benötigten Fachkräfte also tatsächlich haben wollten und auch angemessen bezahlen würden, dürfte sich durchaus der ein oder andere ältere Arbeitnehmer darüber freuen, doch noch einen Job zu bekommen.

Solange älteren „wertvollen Fachkräften“ für ihre oft jahrzentelange Berufserfahrung Gehälter geboten werden, die unter den Gehältern für junge Berufseinsteiger liegen, muss man sich nicht wundern, wenn manche lieber etwas länger nach einem angemessen bezahlten Job suchen, wenn sie es sich leisten können. Durch die Drohung mit der Hartz-4-Keule kann man diese Leute natürlich dazu bewegen, schnell einen Job anzunehmen, der – eben weil die Arbeitgeber wissen, dass ältere Arbeitssuchende kaum eine Wahl haben – nicht angemessen bezahlt wird.

Wenn die von der FDP vorgeschlagene Maßnahme also irgendetwas bekämpfen würde, dann eher nicht den Fachkräftemangel, sondern den Billigfachkräftemangel. Billige Fachkräfte kann die Wirtschaft nämlich nie genug kriegen…

Was die FDP gerne „übersieht“ ist natürlich auch, dass nicht alle älteren Arbeitnehmer dringend gesuchte Fachkräfte sind (und auch diese nicht unbedingt schnell einen Job finden). Neben der Ausweitung des Lohndumpings auf höher qualifizierte Arbeit wird damit natürlich auch das in den letzten Jahren immer erfolgreichere Lohndumping im Niedriglohnsektor weiter verschärft.

Plagiatsdoktor-Count: Neun

2011-05-15 5 Kommentare

Langsam wirds zu viel für mein Linkblog, deswegen habe ich die Sammlung hierher verschoben. Das wären schon vier fünf neun Doktortitel, die wegen Plagiaten weg (aberkannt, zurückgegeben, …) oder in Gefahr sind:

Mehr Infos gibts übrigens beim VroniPlag Wiki.

UPDATE:Die ganzen Fälle inkl. der vier Neuen habe ich mal im Piratenwiki in eine schicke Liste eingepflegt. Man könnte fast sagen, dass die Parteien- und Fachbereichstendenz sich bestätigt.

Der Fall von Matthias Pröfrock war mir neu, als ich die Liste erstellt hab. Kurz darauf gabs schon den Fall von Jorgo Chatzimarkakis – und der ärgert mich besonders ob der Dreistigkeit, mit der das Plagiieren verteidigt wird: Auf seiner Website weist er darauf hin, dass er verschiedene „Zitierweisen“ benutzt habe, unter anderem „Zitate im Fließtext, nicht eingerückt und ohne Anführungszeichen, ausgewiesen durch Fußnote“. Um sicherzugehen, dass ich ihm kein Unrecht tue, habe ich mir die „Zitate“ mal angeschaut, die Arbeit ist online verfügbar, die Plagiateliste auch. Und da werden ganze Seiten en bloc „zitiert“, mit einer Fußnote am Ende (Beispiel: Seite 55-56, Fußnote 115), ohne dass zu erkennen wäre wo das „Zitat“ anfängt (böse Zungen würden sagen: Dort, wo das Ende des vorherigen durch die Fußnote erkennbar ist). Besonders schön ist, dass eines der „Zitate“ wiederum einen (gekennzeichnet) zitierten Satz enthält, und die Fußnote dann passend bei diesem steht (Seite 54, Fußnote 113).

Interessant vielleicht auch die beteiligten Unis und Fachbereiche:

  • Guttenberg: Bayreuth, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
  • Koch-Mehrin: Heidelberg, Philosophie
  • Pröfrock: Tübingen, Juristische Fakultät
  • Saß: Konstanz, Rechtswissenschaft
  • Chatzimarkakis: Bonn, Philosophische Fakultät

Ob der große Anteil der Jura-Fachbereiche (+ Rest Philosophie) damit zusammenhängt, dass Politiker oft Jura studieren, oder damit, dass im Jura- und Philo-Bereich überdurchschnittlich viele Studenten unterwegs sind die es mit ehrlicher Arbeit nicht so haben, weiß ich nicht.
Für eine statistisch fundierte Aussage reicht es ja (noch) nicht aus. Vielleicht ja beides und ggf. ist ja das eine auch die Ursache für das andere ;-)

Für die auffällige Häufung bestimmter Parteien könnte man das mit dem überduchschnittlichen Anteil natürlich auch…

Stuttgart 21: Gezielte Kopfschüsse mit Wasserwerfern

2010-10-07 6 Kommentare

Zu den Wasserwerfereinsätzen der Polizei in Stuttgart habe ich ein Video gefunden, wo ein Wasserwerfer bei einzeln stehenden Personen aus relativ geringer Entfernung gezielt auf den Kopf zielt, und zwar mit einem ziemlich kräftigen Strahl. Wozu das führen kann, hat man ja leider gesehen. Auf diesem Video bei 2:47 (direkt nach dem kleinen Schnitt) sieht man einen solchen Vorfall – da scheint es übrigens so, als würde gezielt ein Fotograf/Kameraman aufs Korn genommen, was ich besonders abartig finde.

Damit man besser sieht was passiert, habe ich hier mal die relevanten Frames extrahiert und ein langsam abgespieltes animiertes GIF daraus gemacht. Man sieht eindeutig, wie der Strahl genau den Kopf trifft, und man sieht auch die Wucht, mit welcher der Strahl auftrifft. Die ersten Bilder sind vom Einschlag des Strahls, die letzten zwei (in etwas größeren Abständen) zeigen die Situation direkt danach. Im letzten Bild (etwa eine Sekunde nach dem Einschlag des Strahls) sieht man dann, dass vor dem Fotografen mehrere Meter frei waren und der Strahl deutlich über die Plane hinwegging, die ein paar Leute in der Nähe des Wasserwerfers gespannt hatten. „Versehentlich zu hoch geschossen“ dürfte (auch angesichts des Volltreffers) also keine Ausrede sein. Links, rechts und hinter dem Fotografen waren übrigens auch Köpfe – anders als mit Absicht ist das meiner Meinung nach kaum zu erklären.

Das Bild gibts wegen der Größe erst nach dem Klick: Hier klicken zum Weiterlesen

Stuttgart 21: Entgegenkommen, Baustopp oder Verarsche?

2010-10-07 1 Kommentar

Derzeit wird desöfteren betont, dass in naher Zukunft wegen Stuttgart 21 weder Bäume gefällt werden noch der Südflügel abgerissen wird. Das wird dann als Entgegenkommen verkauft, oder gar als der von den Gegnern des Projekts geforderte Baustopp.

Der SWR schreibt dazu:

Mappus (CDU) bekräftigte, dass es bis zur Landtagswahl am 27. März 2011 keine weiteren Abrissarbeiten mehr gebe. „Da ist in den nächsten Monaten nichts notwendig, was in irgendeiner Weise provozieren könnte.“ Außerdem fügte er hinzu, dass bis 2011 auch kein Baum im Schlossgarten mehr gefällt werde. […] Der Südflügel sei für den Baufortschritt nicht notwendig. „Wir werden ihn so bestehen lassen. Und ich glaube, das ist ein Signal“, sagte die Ministerin

Ich lese da keineswegs ein Entgegenkommen oder einen Baustopp. Ich lese da: „Die Bauarbeiten werden wie geplant fortgesetzt. Die Bäume, die gefällt werden müssen, haben wir in der (vermutlich illegalen) Hau-Ruck-Aktion schon gefällt, und alles was wir in nächster Zeit abreißen müssen ist schon abgerissen, den Rest machen wir nach der Wahl, wenn die anderen Tatsachen geschaffen sind, das hat ja eh Zeit.“ Tolles „Entgegenkommen“. Die Medien und die Bevölkerung so zu verarschen ist aber sowohl typisch für das ganze Projekt, als auch geschickt – denn leider werden wohl zumindest einige drauf reinfallen.

Genauso toll ist übrigens, wie ständig davon gesprochen wird, dass „die ersten“ Bäume schon gefällt wurden. Nach der obigen Aussage scheint es so zu sein, als ob alle relevanten Bäume in dem Teilstück gefällt wurden. Und zwar höchstwahrscheinlich rechtswidrig gegen den enstprechenden Beschluss des Eisenbahnbundesamtes. Das problematische daran: Würde noch mindestens ein Baum dort stehen und der Beschluss umgesetzt – wie man leicht vermuten könnte wenn die Medien von den ersten gefällten Bäumen sprechen – würde sich das Bauvorhaben verzögern. Ist aber erstmal abgeholzt, bleibt nur noch die langwierige Diskussion über mögliche (Geld-)Strafen – der Bau kann weitergehen. Ich wette, die Geldstrafe bzw. eventuelle Kosten für Ersatznaturschutzmaßnahmen werden nur einen Bruchteil dessen betragen, was eine Bauverzögerung gekostet hätte, sodass sich das rechtswidrige Verhalten für die Bahn unterm Strich richtig fett lohnt. Vor allem wenn man bedenkt, dass ein Monat Verzögerung plus Winter plus (evtl. sogar vorgezogene) Landtagswahlen ein Aus für das Projekt ergeben können, bevor die Bahn ausreichend viele Fakten schaffen kann. Meiner Meinung nach müsste sichergestellt werden, dass Geldstrafen in solchen Fällen den Gewinn durch das rechtswidrige Verhalten deutlich übersteigen, oder die verantwortlichen Personen Haftstrafen bekommen.

Sollte ich mich in irgendeinem Punkt irren, hinterlasst bitte einen Kommentar. Ich bin nicht vor Ort und kann daneben liegen. Wäre in diesem Fall schön, wenn es so wäre. Ansonsten ist nämlich das, was hier als „Geste des guten Willen“ verkauft wird, eine astreine Verarsche.

Schießsport erlauben, aber Spiele verbieten?

2010-09-24 2 Kommentare

Über Fefe bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Wolfgang Bosbach (CDU) nach dem Amoklauf in Lörrach darauf hingewiesen hat, dass man wegen eines solchen Vorfalls nicht gleich das Sportschießen verbieten könne. Da stimme ich ihm übrigens zu. Interessant wird das erst, wenn man sich vor Augen führt, dass er ein Verfechter von Computerspielverboten ist.

Diesen Widerspruch kann ich irgendwie nicht verstehen – denn wegen einzelner solcher Vorfälle etwas verbieten zu wollen, was allerhöchstens sehr indirekt damit zu tun hat, scheint mir recht unlogisch. Eigentlich wollte ich Herrn Bosbach daher über Abgeordnetenwatch fragen, aber darüber will er nicht gefragt werden:

Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht notwendig. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich können Sie meine Antwort auch gern veröffentlichen.

Das ist natürlich schade, denn so kann man seine Antworten auf die Fragen anderer Leute nicht lesen, aber natürlich sein gutes Recht.

Daher habe ich folgenden Text eben direkt per Mail an ihn geschickt, und werde die Antwort dann hier veröffentlichen, sobald sie eintrifft (Links waren in der Mail als Fußnoten):

Sehr geehrter Herr Bosbach,
im Rahmen der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts, welche durch die Amoktat in Lörrach entfacht wurde, haben Sie laut Zeit gesagt:
„Wegen einer solchen Tat kann man nicht Millionen von Sportlern die Ausübung ihres Sports verbieten.“

In diesem Punkt stimme ich Ihnen völlig zu. Umso mehr überrascht war ich jedoch, als ich darauf hingewiesen wurde, dass Sie sich nach dem Amoklauf in Emsdetten in einem SPIEGEL-Interview vom 23.11.2006 dafür ausgesprochen haben, gewalthaltige Computerspiele zu verbieten.

Hat sich Ihre Meinung diesbezüglich seitdem geändert?

Falls nein, warum halten Sie es für richtig, Millionen von Spielern die Ausübung ihres Freizeitvergnügens zu verbieten, obwohl Sie dies bei Sportschützen (völlig zu Recht) ablehnen?

Computerspiele eignen sich (im Gegensatz zum Sportschießen) keineswegs dazu, den Umgang mit einer Waffe zu erlernen, und sie geben dem Spieler auch keine Möglichkeit, an echte Waffen zu gelangen. Selbst wenn die Spiele – was umstritten ist – bei manchen Personen bereits vorhandene Neigungen zur Gewalt verstärken würden, scheint mir dies eine deutlich geringere Gefahr zu sein als die, die Sie beim Sportschießen bereit sind, in Kauf zu nehmen. Ein Verbot aus rein subjektiven moralischen Gesichtspunkten wäre meiner Meinung nach einer freiheitlichen Gesellschaft unwürdig und schwer nachvollziehbar – bei Sportarten wie Boxen werden ja auch keine Verbote gefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal

P.S.: Ich finde es schade, dass Sie keine Fragen über Abgeordnetenwatch entgegennehmen möchten. Das Portal erlaubt es anderen Besuchern schließlich, auch fremde Fragen und die Antworten darauf an einem Ort einzusehen und leicht zu finden.

Auf die Antwort bin ich jedenfalls gespannt.

Geld zurück für DigiProtect-Abmahnopfer

(oder: so bastelt man eine Sammelklage)

Von DigiProtect Abgemahnte können eventuell ohne großes Risiko einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Hier versuche ich auch für juristische Laien verständlich zu erklären, wie und warum. (Hinweis/Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, das ist meine Laien-Zusammenfassung, informiert euch auch noch selbstständig.)

Zunächst einmal das wie:

  • Nur für Leute, die 1. von DigiProtect und 2. wegen eines Pornos abgemahnt wurden, 3. Kosten hatten und 4. noch nicht selbst geklagt haben. (Gründe siehe unten)
  • Teilnahmeformular ausfüllen und einschicken. Dadurch verzichtet ihr auf das Recht, selbst Geld von DigiProtect zurückzufordern, und gebt dieses Recht an die Firma Metaclaims
  • Warten, nichtstun, hoffen. Metaclaims verklagt DigiProtect ohne euer Zutun. Wenn sie gewinnen, kriegt ihr die Hälfte ab, die andere bekommt Metaclaims. Wenn sie verlieren habt ihr das Recht abgegeben, DigiProtect zu verklagen, und bekommt nix (und Metaclaims hat Verlust in Form von Anwaltskosten).

Wenn ihr also eh nicht vorhattet, selbst gegen DigiProtect innerhalb der Verjährungsfristen zu klagen, verliert ihr nur ein Recht, was ihr eh nie genutzt hättet – und bekommt im Idealfall ohne großen Aufwand die Hälfte eures Geldes wieder.

Mehr dazu gibt es bei Gulli:

  1. Ursprünglicher Artikel zum Thema
  2. Detailfragen werden erklärt
  3. Reminder

Wer sich für die Hintergründe (das warum) interessiert, kann hier weiterlesen:

Wenn jemand einem unrechtmäßig einen Schaden zugefügt hat, hat man ein Recht darauf, den Schaden ersetzt, z. B. ausgegebenes Geld zurück zu bekommen. Falls die Abmahnerei von DigiProtect rechtswidrig war (und dafür bestehen in bestimmten Fällen gute Chancen), und man gezahlt hat oder Anwaltskosten für einen eigenen Anwalt hatte, hat man also ein Schadensersatzanspruch -vulgo: „Recht auf Geld zurück“.

In Deutschland gibt es zwar keine Sammelklagen, aber dafür viele findige Anwälte. Und weil wir in einem marktwirtschaftlich orientierten Staat leben, kann man fast alles verkaufen.

Wenn ein Händler zum Beispiel einen Computer im Internet verkauft und auf Rechnung, also ohne Vorkasse, verschickt, hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch, das Geld dafür zu bekommen („Recht auf Geld“). Das kann er gegenüber dem Käufer geltend machen – oder er kann es verkaufen. Das sieht so aus: Der Computer hat 1000 EUR gekostet, der Händler hat also ein Recht auf 1000 EUR. Der Kunde zahlt aber nicht. Der Händler kann ihn jetzt verklagen und wenn die Klage durch ist, bekommt er das Geld (wenn der Kunde bis dahin nicht pleite ist). Der Händler will/kann aber nicht warten. Also sucht er sich einen Geldeintreiber. Der bietet dem Händler an: Ich geb dir jetzt 500 EUR, wenn du mir dafür das Recht auf 1000 EUR gibst. Das sieht für den Händler wie ein schlechter Deal aus, aber er hat keine Lust das Geld einzuklagen und würde es selbst nie schaffen, also lässt er sich drauf ein.

Der Händler hat 500 EUR und ist aus der Sache raus, und der Geldeintreiber verklagt den Kunden und bekommt am Ende hoffentlich die 1000 EUR. Wenn nicht, hat er an diesem Fall Verlust gemacht (seine Kosten + die 500 EUR), aber er hat so viele Fälle, und ist so gut und trainiert im Verklagen, dass ein einzelner Fall ihm wenig Kosten verursacht. Der Händler würde beim Verklagen viel Arbeit haben, weil er das nur selten macht. Weil der Geldeintreiber auch viele Fälle hat, kann er effizient arbeiten, und weil die meisten Fälle gut gehen, lohnt es sich für ihn insgesamt.

Wenn ihr abgemahnt wurdet und die Abmahnung rechtswidrig war, seid ihr jetzt der Händler – ihr habt ein Recht gegenüber DigiProtect auf z. B. 1000 EUR. Metaclaims bietet euch nun an, euch dieses Recht abzukaufen. Allerdings bekommt ihr dafür kein Geld, sondern nur den Anspruch auf einen Teil der „Beute“, wenn MetaClaims vor Gericht Erfolg hat. Dadurch werden die Kosten für MetaClaims kalkulierbar – wenn sie verlieren, zahlen sie „nur“ die Anwaltskosten, wenn sie gewinnen, bekommen sie die Hälfte der „Beute“ (und die Anwaltskosten von den Abmahnern ersetzt). Sie machen das also nur, weil sie denken, dass sie gewinnen, und in dem Fall lohnt es sich für sie. Gleichzeitig ist der Fall natürlich Werbung für sie.

Damit die potentielle „Beute“ groß genug ist, müssen genug Leute mitmachen. Wegen 500 EUR zieht die Firma nicht vor Gericht, das lohnt nicht. Sobald genug Leute mitmachen, d.h. ihr „Recht auf Geld zurück“ an Metaclaims übertragen haben, hat MetaClaims z. B. das Recht, 10000 EUR von DigiProtect zu fordern – und versucht sich das Geld zu holen. Da sie offensichtlich von einem Erfolg ausgehen, würden sie in dem Fall 5000 EUR (+ die Werbung, was hier der Haupteffekt sein könnte) Gewinn machen – und ihr hättet wenigestens einen Teil des Geldes. Weil MetaClaims auch was riskiert (Anwaltskosten, falls es schiefgeht), wollen sie natürlich nur einfache Fälle. Vermutlich würden sie auch riskantere Fälle nehmen – aber da würdet ihr dann z. B. nur 10% bekommen, damit es sich für die lohnt, oder ihr müsstet einen Teil des Risikos tragen.

Metaclaims hält nun die Pornofälle von DigiProtect für am Einfachsten. So eine Klage macht natürlich nur Sinn (für Metaclaims) wenn sie möglichst wenig Aufwand macht, deswegen nehmen sie nur diese eine Art von Fall.

Einfach im Sinn von „leicht zu gewinnen“ sollen diese Fälle wohl deswegen sein, weil DigiProtect nur abmahnen darf, wenn sie bestimmte Rechte haben. Und das scheint für die Pornofälle zweifelhaft zu sein.

Geheimes Urheberrechtsabkommen ACTA – eine Übersicht

Auf internationaler Ebene verhandeln Regierungen derzeit an einem neuen, internationalen Urheberrechsabkommen namens ACTA. Die Verhandlungen werden nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor den Parlamenten geheimgehalten – diese haben nicht mitzureden. Lobbyisten von Urheberrechtsverbänden hingegen haben sehr wohl Zugang und werden auch angehört. Angebliche Offenlegungen im Namen der Transparenz und stellen sich als unvollständig, fehlerhaft oder völlig gefälscht heraus. Regelmäßige Leaks von Teilen des Abkommens zeigen, dass die Geheimhaltung einen guten Grund hat – es sollen wieder einmal die Interessen normaler Nutzer übergangen und die Interessen der Contentmafia durchgesetzt werden. Vorgeblich soll es nur um die Bekämfung kommerzieller Verletzungen von Schutzrechten wie z. B. Produktfälschungen gehen – in Wirklichkeit betreffen die Regelungen jeden.

Die Pläne übertreffen die bisherigen Gesetze bei Weitem, und auch die EU sorgt eher dafür, dass die Regelungen verschärft als gelockert werden. Der meines Wissens nach aktuellste Leak ist die EU-Version vom 1. Juli. Ich fasse hier mal ein paar Punkte zusammen, die deutlich machen, wie der Hase läuft. Das ist nur das, was ich dem Leak entnehmen konnte. Sicherlich habe ich einige gut in Juristensprache versteckte Punkte übersehen. Zudem ist zu befürchten, dass der Leak unvollständig sein könnte!

  • Richter sollen für Schutzrechtsverletzungen Entschädigungszahlungen nach jedem legitimen vom Rechteinhaber vorgeschlagenen Maßstab wie z. B. dem Verkaufspreis festzusetzen.
  • Geräte, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Schutzrechtsverletzungen verwendet werden, sollen auch in Zivilverfahren entschädigungslos beschlagnahmt werden dürfen. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf Urheberrechtsverletzungen, nicht nur auf Produktfälschungen.
  • „Grenzmaßnahmen“ wieder ausdrücklich auch gegen Urheberrechtsverletzungen (gemeint ist z. B. das Durchsuchen von Datenträgern) sind vorgesehen, die Mitgliedsstaaten des Abkommens können jedoch Ausnahmen für private Güter einführen – müssen es aber nicht! Würden die Verhandlungsteilnehmer ihre Versprechungen, dass das Abkommen eben nicht die Durchsuchung und Beschlagnahme privater MP3-Player umfassen soll, ernst meinen, hätten sie es reingeschrieben.
  • Ebenso können die Teilnehmerländer davon absehen, die strafrechtlichen Vorgaben des Abkommens auf Verletzungen durch Endkunden anzuwenden. Die beinhalten unter anderen, dass für das Abfilmen von Kinofilmen (auch nur für den Privatgebrauch gedachtes) ein eigener Straftatbestand eingeführt werden soll und bei Schutzrechtsverletzungen eine Beschlagnahme der verwendeten Ausrüstung vorgesehen ist.
  • Der interessanteste Teil ist jedoch der, der sich auf das Internet bezieht. (Die Behauptung, es ginge nur um kommerzielle Produktfälschungen und den Handel mit Raubkopien, wird schon durch die Existenz des Abschnitts, spätestens aber durch den Inhalt, widerlegt.)

  • Nicht näher spezifizierte beschleunigte Abhilfen zur Verhinderung von Schutzrechtsverletzungen und Mittel die eine Abschreckung gegenüber zukünftigen Verletzungen bieten werden gefordert. Three Strikes wird zwar nicht ausdrücklich genannt, es dürfte aber darauf hinauslaufen.
    Eine Regelung, nach der diese Maßnahmen gerecht und angemessen sein müssen, wird nur von drei Delegationen gefordert!
  • Die DMCA-Takedown-Notices, nach denen ein Internetanbieter auf Benachrichtigung durch einen (angeblichen) Rechteinhaber verpflichtet ist, Inhalte zu entfernen, sollen international verpflichtend werden (bzw. die Haftungsbefreiung für fremde Inhalte soll an die Umsetzung eines solchen Verfahrens gekoppelt werden). Immerhin darf die Haftungsbefreiung für die Provider nicht an eine Pflicht zur Vorabkontrolle durch den Provider gekoppelt werden.
  • Diensteanbieter und Rechteinhaber sollen zur Kooperation angehalten werden, um Rechteverletzungen zu vermeiden. Das ist schwammig formuliert, könnte aber dazu führen, dass von Rechteinhabern vorgegebene Richtlinien für Anbieter quasi-verbindlich werden könnten.
  • Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und Tools dafür sollen international verboten werden. Eine Vorgabe, dass Kopierschutzmaßnahmen die rechtmäßige Nutzung nicht behindern dürfen, fehlt natürlich.
  • Fazit

    Wäre das Abkommen tatsächlich nur gegen kommerzielle Produktpiraterie gerichtet, hätte man es reingeschrieben. Auch wenn einige sinnvolle Dinge drin sind, würden viele der Punkte eine weitere, maßlose Verschärfung des Urheberrechts bewirken. Neue sowie bereits im deutschen Urheberrecht vorhandene katastrophale Regelungen würden durch ein internationales Abkommen zementiert, die dringend nötige Reform zur Lockerung und Anpassung des Urheberrechts an das 21. Jahrhundert würde massiv erschwert.

    Zudem kann man sich nie sicher sein, ob der Leak korrekt und vor allem vollständig ist, oder ob in Wirklichkeit noch weitere Maßnahmen hinter verschlossenen Türen behandelt werden.

    Die inhaltlichen Probleme sind nur eine Seite des Problems. Ein viel schwerwiegenderes Problem ist die Art und Weise, wie dieses Urheberrechtsabkommen zustande kommt – nämlich unter Ausschluss demokratischer Gremien, dafür mit Beteiligung von Lobbyisten. Es ist zu befürchten, dass so zahlreiche juristische Feinheiten darin versteckt wurden, die erst später ihre schädliche Wirkung auf die Rechte der Nutzer entfalten. Meiner Meinung nach muss daher der gesamte Entwurf verworfen werden und sofern ein solches Abkommen weiterhin gewünscht ist, muss es von Grund auf mit Personen die an den ACTA-Verhandlungen nicht beteiligt waren transparent und öffentlich neu erstellt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass beim Urheberrecht nicht nur die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt werden dürfen – auch die Allgemeinheit hat Interessen, nämlich die möglichst freie Nutzung von Werken. Leider hat sie keine so laute und penetrante Lobby. Dennoch muss hier eine gerechte Abwägung getroffen werden, was bisher nie gelungen ist – und dem Entwuf nach mit ACTA sicher nicht gelingen wird. Vielleicht wäre es bei einer Neuverhandlung sinnvoll, zur Abwechslung mal die Lobbyisten an die frische Luft zu setzen.

    Die Piratenpartei hat heute deswegen einen offenen Brief an die EU-Kommision und die Bundesregierung geschickt. Darin werden diese aufgefordert, die ACTA-Verhandlungen endlich offenzulegen, die Geheimhaltung zu begründen, auch die Interessen der Bürger zu berücksichtigen und den weiteren Prozess transparent zu gestalten. Ich erwarte nicht wirklich eine Antwort, aber es wäre schön, wenn auch du den Hinweis auf diesen offenen Brief weiterverbreiten würdest, damit der Druck erhöht wird!

    Es bleibt zu hoffen, dass genug Abgeordnete aufgrund dieser intransparenten Verhandlungen ACTA aus Prinzip ablehnen. Nachdem das SWIFT-Abkommen im zweiten Durchlauf mit einer deutlichen Mehrheit abgesegnet wurde, ohne dass die wichtigsten Kritikpunkte behoben wurden, habe ich aber leider wenig Vertrauen in das Europäische Parlament. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Eine Petition gegen ACTA gibt es unter stopp-acta.info.

Details zum Löschwahnsinn bei den Öffentlich-Rechtlichen

2010-07-14 20 Kommentare

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden vom 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu gezwungen, ältere Inhalte von ihren Webseiten zu löschen. Da ich dazu ein paar Fragen hatte, habe ich einfach mal bei der ARD angerufen und möchte hier ein paar Details erläutern, die vielleicht nicht jeder kennt.

Zunächst aber für die, die noch nicht wissen, worum es geht, eine kurze Einführung ins Thema: Lobbyisten der Presse (und teilweise der Privatsender) befürchten, dass ihnen die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, insbesondere im Internet, Konkurrenz machen. Bedenkt man die Qualität der „Qualitätspresse“, könnten sie damit sogar recht haben. Der Kritikpunkt ist hierbei, dass diese Konkurrenz von den GEZ-Gebührenzahlern durch die Zwangsabgaben eine gesicherte Finanzierung habe und somit den Wettbewerb verzerren würde, da die privaten Konkurrenten ihr Geld selbst reinholen müssen. Das wurde im bei der Reform des Rundfunkstaatsvertrags berücksichtigt: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen Inhalte nun nur noch für eine kurze Zeit online anbieten, und auch die Dinge, welche angeboten werden dürfen, wurden eingeschränkt.

Das betrifft jedoch nicht nur Dinge wie Texte oder Angebote, die speziell für das Internet erstellt werden müssten und somit Mehrkosten verursachen würden, sondern alle Inhalte – die der Gebührenzahler bezahlt hat. Während es sinnvoll erscheint zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Rundfunksender Flirtbörsen betreiben, werden gleichzeitig unter diesem häufig betonten Vorwand bereits erstellte Inhalte ohne wirklichen Grund unzugänglich gemacht. Das mag zwar die Interessen des Wettbewerbs bzw. der Lobbyisten schützen, was die Politik aber mal wieder vergessen hat, ist, dass es noch eine andere Interessengruppe gibt: Die Gebührenzahler. Diese haben den Inhalt bezahlt, und diesen wird genau der bezahlte Inhalt vorenthalten. Obwohl das Interesse der Öffentlichkeit eigentlich wichtiger sein sollte, wurde diese Seite der Medaille lieber nicht beachtet, denn da stecken keine Lobbyisten dahinter.

Die Folge ist nun, dass Inhalte je nach Art nur für einen bestimmten Zeitraum auf den Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender verfügbar sein dürfen. Dass es wohl kaum im Interesse der Gesellschaft liegen kann, Wissen und Inhalte zu verstecken und dadurch auch z. B. Blogbeiträgen die Quellenlinks zu entziehen, muss wohl kaum erwähnt werden. Eine Übersicht darüber gibt dieser tagesschau.de-Artikel. Ach, ich vergaß ja: Also zumindest für einige Zeit. Deswegen hier mal ein etwas längeres Zitat:

Alle tagessschau.de-Inhalte haben spätestens mit dem 1. September 2010 eine „Verweildauer“. Das heißt, sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Meldungen und dafür ausgewählten einzelnen Tagesschau-Beiträgen. Viele Tagesschau-Sendungen und das Nachtmagazin bleiben als komplette Sendung dagegen nur sieben Tage on demand abrufbar. Eine Ausnahme bilden die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen. Sie gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt angeboten werden. Gleiches gilt für Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt – einem Teil des Telemedienkonzeptes.

Nun zu den Details, die ich erfragen konnte:
Beruhigend ist zunächst, dass die Inhalte zumindest bei Tagesschau.de, höchstwahrscheinlich aber auch bei der gesamten ARD und beim ZDF, nur „depubliziert“, also vom öffentlichen Auftritt gelöscht werden. Das bezieht sich auf sämtliche Inhalte, sowohl Texte als auch Videos. Die Rundfunkanstalten behalten Kopien im stillen Kämmerlein, sodass wenigstens kein irreparabler Schaden entsteht. Wenn wir es also in zehn, zwanzig Jahren schaffen, die Regelung wieder zu ändern, können die Inhalte hoffentlich wiederhergestellt werden.

Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Inhalte für die Öffentlichkeit nicht mehr verfügbar sind. Wer sich daher über diese Regelung beschweren will, sollte das bei denen tun, die das verursacht haben. Die richtige Adresse hierfür wären die Staatskanzleien – auch wenn zu bezweifeln ist, dass die Politiker etwas an diesem Punkt ändern, werden sie sich weitere sinnlose Änderungen vielleicht etwas mehr überlegen.

Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass die Löschverpflichtungen kein Geld sparen. Während das Verbot, „Offtopic“-Angebote zu betreiben, tatsächlich Geld sparen könnte, zwingen die Löschverpflichtungen nur, bereits bestehende Inhalte zu entfernen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten um die Inhalte zu sortieren und zu entfernen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass durch die Regelungen nicht einmal bei Sportinhalten etc. Geld gespart wird, z. B. weil Lizenzen dadurch günstiger würden. Kurzum, es handelt sich um eine völlig sinnlose Zerstörung von durch den Gebührenzahler bereits geschaffenen Möglichkeiten des Zugriffs, die – auch offziell! – nur dazu dient, den privaten Anbietern unliebsame (und angeblich ungerechte) Konkurrenz vom Leib zu halten.

Ein Beispiel, warum das ein Problem darstellt, sieht man wunderbar im oben zitierten Absatz: „Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.“ (was eine „großzügige“ Verlängerung der üblichen Frist darstellt. Für normale Tagespolitik dürfte das also nicht gelten!)
Das bedeutet, dass nach einer Legislaturperiode die Berichte und Sendungen mit den Wahlllügen der Parteien deutlich schwerer aufzutreiben sein werden. Wenn also bei der nächsten Bundestagswahl schwarz-gelb abgewählt wird, wird es spätestens bei der übernächsten Bundestagswahl schwierig die heute aktuellen Berichte zu finden (und zu verlinken), die erklären, warum man die nicht wieder zurückwill. Für die meisten Dinge dürfte das jedoch schon bei der kommenden Bundestagswahl zutreffen!

Natürlich sind die öffentlich-rechtlichen Sender von diesen Regelungen alles andere als begeistert, zumal sie die Kosten für diese sinnlose Kulturgutvernichtung aus ihrem Budget abzweigen müssen. Wenn jetzt jemand aber vorhat, die Inhalte von den Webseiten herunterzuladen und anzubieten, möge er folgende Dinge beachten:

1. Die technische Seite: Wenn genug Leute auf die gleiche Idee kommen, wird das eine unvorstellbar hohe Serverlast erzeugen. Sei ein Video einer Sendung 100 MB groß, erscheine die Sendung täglich, und möchte jemand 5 Jahre sichern, dann entsteht pro Person, die dies tut, eine Datenmenge von rund 180 GB. Diese Werte passen ziemlich genau z. B. für die Tagesthemen (die bleiben übrigens online). Machen das jetzt 100 Leute für 10 solcher Sendungen, reden wir von 180 TB, was einen vierstelligen Betrag an Kosten verursachen dürfte! Zusätzlich verursacht das „Abgrasen“ einer kompletten Website eine hohe Serverlast. Als Heise die Löschung des Heiseforums angekündigt hat, haben ein paar Leute versucht, das Forum zu sichern. Dadurch war es dann erstmal einige Zeit lang nicht erreichbar. Falls jemand also trotz der perversen Datenmengen, die auch gespeichert werden wollen, des Aufwand, der rechtlichen Probleme (siehe unten), der Tatsache, dass die Beiträge noch im Archiv aufgehoben werden sollen etc. das versuchen will, findet andere die das tun wollen sprecht euch ab! Wenn es viele alleine versuchen, scheitern alle und richten dabei einen massiven Schaden an.

2. Die rechtliche Seite: Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Obwohl sie mit Geldern der Allgemeinheit finanziert wurden, dürften sie (bis auf eventuell einzelne Ausnahmen) nicht „gemeinfrei“ (Public Domain) oder sonstwie für die allgemeine Nutzung freigegeben sein. Wie das Herunterladen für eine private Sammlung rechtlich aussieht weiß ich nicht, eine Veröffentlichung wäre jedoch ziemlich sicher eine grobe Urheberrechtsverletzung. Für manche Inhalte liegen Rechte bzw. Teile davon bei anderen Rechteinhabern, die darüber sicherlich nicht begeistert wären! (Oder schon, weil sich mit den Abmahngebühren gut verdienen lässt.)

Bei den Inhalten, deren Rechte vollständig bei den Öffentlich-Rechtlichen selbst liegen, könnte man natürlich denken, dass diese gerne ein Auge zudrücken würden – schließlich würden sie die Inhalte eigentlich gerne weiter anbieten, dürfen es nur nicht. Selbst wenn dies der Fall wäre und sie ihr Recht nicht aus Prinzip durchsetzen würden, könnte es immer noch sein, dass sie durch wen auch immer gezwungen würden, auch gegen den eigentlichen Willen der Verantwortlichen rechtlich dagegen vorzugehen. Wer also auf die Idee kommt, so ein Archiv öffentlich anzubieten, riskiert (neben den großen Trafficmengen) Ärger – den man aber selbstverständlich auch nutzen könnte, um für mehr Öffentlichkeit für diese lächerliche, lobbyfreundliche Regelung zu sorgen.

Zu Urheberrechten und öffentlich-rechtlichen Sendern möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen eines Blogbeitrags mal ein (etwas polemisches) Video erstallt habe, welches (kurze) Ausschnitte aus einer Phoenix-Talkshow enthielt. Einige Zeit nach der Veröffentlichung sah man beim ZDF das alleinstehende Video nicht ausreichend vom Zitatrecht gedeckt, und seitdem sieht es so aus und meinem YouTube-Account fehlen ein paar Features. Wenigstens gabs keine Klage oder Abmahnung und ich durfte es im Blogbeitrag drinlassen (Zitatrecht).

3. Für einige Inhalte dürfte es schon zu spät sein, soweit ich weiß begann das große aus-dem-Netz-nehmen schon vor einiger Zeit.

Zum Abschluss bleibt nur noch die Frage: Was nun?
Neben der Tatsache, dass diese unsinnige Regelung umgehend abgeschafft gehört, sollten meiner Meinung nach selbstproduzierte Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender unter eine freie Lizenz gestellt werden. Dadurch könnte der Gebührenzahler seine bezahlten Inhalte nicht nur besser nutzen, sondern solche Zensurideen wären von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Außerdem sieht man hier ein hervorragendes Beispiel, warum das Urheberrecht auch eine Gefahr darstellt, und wie in unserer Gesellschaft aus wirtschaftlichen Interessen sinnlos Dinge vernichtet werden – zwei weitere Bereiche, in denen dringend etwas getan werden muss. Viel zu tun für die PIRATEN

Falls die Öffentlich-Rechtlichen der Regelung ein Schnippchen schlagen möchten, könnten sie prüfen, ob es möglich ist, die Inhalte kurz vor der Deadline doch noch unter eine freie Lizenz zu stellen und sie gesammelt z. B. als riesige .torrent-Datei zur Verfügung zu stellen oder engagierten Aktivisten zu überspielen (irgendjemand spendet sicher genug Festplatten). Das Netz kümmert sich dann um den Rest. Das wird wohl leider nicht passieren, siehe z. B. die Antwort, die Alios bekommen hat. Falls doch: Ich wäre immer noch mit 1 TB und technischer Unterstützung im Rahmen meiner Möglichkeiten dabei.

Offener Brief an die Internet-Werbebranche

2010-03-22 46 Kommentare

In einem Spiegel-Online-Artikel ist das Geheule über Werbeblocker groß. Zum Schluss wird gefragt: „Wann schalten Sie ihren Werbeblocker ab?

Diese Frage kann und möchte ich in diesem offenen Brief an die Werbebranche und auch an die Werbe-Publisher gerne beantworten: Sobald Werbung wieder aufhört, extrem nervig, ablenkend und schädlich zu sein, und in meiner Privatsphäre zu schnüffeln.

Das bedeutet, und ich betone das meiste mehrfach, weil es einigen Werbefritzen sonst wohl nicht in den Kopf geht:

  • Keine Animationen. Gar keine. Dezente Animationen wären zwar OK, aber weil ich bezweifle, dass Werbefritzen da irgendwelche Maße kennen, lieber erstmal gar keine.
  • Kein Sound. NEIN. GAR KEINER. NIE! Denkt nicht mal dran.
  • Kein Flash für Werbung. GAR KEINS. Nein. Überhaupt nicht. Auch nicht für irgendwas ganz tolles. NEIN! Flash ist ein weiteres Einfallstor für Viren und frisst Speicher und CPU-Ressourcen, zumindest wenn es schlecht programmiert ist. Und weil eine einzige kaputte Flashwerbung in einem von 20 Browser-Tabs reicht, um meinen CPU-Lüfter anzuwerfen, gehe ich das Risiko nicht ein, diese Werbung suchen zu müssen. Alles zu blockieren ist viel einfacher. Mal abgesehen davon, sobald die Werbung sich nicht mehr bewegt und keinen Lärm mehr macht (siehe oben), braucht ihr Flash gar nicht mehr.
  • Keine Werbung, die sich über Inhalt legt. Keine Pop-Ups. Nein, auch keine Pop-Unders. Nein, auch keine Werbung die sich erst über den Inhalt legt wenn man sie versehentlich mit der Maus berührt.
  • Keine Schnüffelei. Die Werbung hat keine Cookies zu setzen, zumindest solange sie nicht angeklickt wird. GAR KEINE. NEIN. WIRKLICH NICHT. Die Zugriffe haben nicht protokolliert zu werden. Wenn man unbedingt Doppelaufrufe vermeiden will, dann von mir aus die IP speichern, aber nur für max. 24h und ohne Info, was für Seiten besucht wurden. Am Besten liefert ihr die Werbung von eurer eigenen Seite statt von irgendwelchen Werbeverteilnetzwerken aus.
  • Keine Viren. Es muss sichergestellt sein, dass keine Viren mit der Werbung ausgeliefert werden, was bereits mehrfach passiert ist. D.h. keine iframes, kein vom Werbekunden bereitgestelltes Javascript. Die Bilder (sind ja jetzt nicht animierte, statische Bilder, also ist das richtig einfach) müssen vom Werbeanbieter immer umgerechnet werden, um Exploits zu verhindern. Das bedeutet: die Bilder werden dekomprimiert (in ein Bitmap-artiges Format) und dann mit vertrauenswürdiger Software wieder in PNG oder JPG gewandelt.

Wenn eine Website sich verpflichtet, all diese Punkte einzuhalten, bin ich bereit, diese Seite in die Whitelist meines Werbeblockers einzutragen. Ich bin sogar bereit, euch ein Angebot zu machen: Ich erstelle eine öffentliche Adblock-Whitelist. Diese kann jeder Adblock-Nutzer installieren, und sie schaltet Adblock auf allen Seiten ab, die darauf eingetragen sind. Eingetragen werden aber nur Seiten, die sich an die Grundregeln halten.

Und um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Ganz ausschalten werde ich meinen Werbeblocker erst, wenn alle Webseitenbetreiber wieder gelernt haben, dass die Werbung fair bleiben muss.

Fasst euch an die eigene Nase. Überlegt, warum die Leute Werbeblocker einsetzen. Die immense Mühe, einen ordentlichen Blocker zu entwickeln und diese wunderbaren Sperrlisten zu pflegen, macht man sich nicht aus Langeweile, sondern weil einem die Werbung massiv auf den Sack geht. Ich hoffe, dass die entgangenen Einnahmen durch die Werbeblockernutzer groß und schmerzhaft genug werden, dass ihr merkt, dass das ganze Geblinke sich nicht gelohnt hat. Das Vertrauen der Besucher wiederzugewinnen wird allerdings ein schwerer Schritt – wer den Adblocker einmal drin hat, behält ihn in der Regel auch. Ihr seid selbst dran schuld. Lernt aus euren Fehlern. Noch ist Zeit. Noch hat nicht jeder einen Adblocker installiert.

Mir ist bewusst, dass nicht jede Werbefirma jede der hier genannten Todsünden begangen hat. Auf jeder größeren Website habe ich aber zumindest einige davon gesehen. Einige schwarze Schafe in der Werbebranche genügen, um auch den anderen das Geschäft zu verderben, weil Adblocker unausweichlich werden. Deswegen spreche ich hier immer euch als die gesamte Werbebranche an.

Zuerst gab es normale Werbung, das war ok. Dann habt ihr Popups eingeführt. Die haben die User genervt. Also gab es Popupblocker. Statt den Fehler einzusehen, habt ihr angefangen, Popupblocker zu umgehen oder User mit Blockern auszusperren. Also wurden die Blocker strenger und besser getarnt.

Die Nutzer haben die Werbung irgendwann nicht mehr genug wahrgenommen. Also habt ihr animierte Werbung eingeführt. Das ging, solange die Animationen sich in Maßen gehalten haben. Irgendwann wurde es lästig. Die Nutzer haben gelernt, alles, was blinkt, als unwichtig anzusehen, trotzdem lenkte es ab. Weil ihr nicht mehr genug Aufmerksamkeit bekamt, habt ihr lärmende Werbung und Werbung die aus ihrem Rahmen über den Inhalt ragt erfunden. Das überschritt dann doch jede Toleranzschwelle, also gab es Werbeblocker. Statt einzusehen, dass ihr den User nervt, und faire Werbung einzuführen, habt ihr immer weiter gemacht.

Die Krönung waren die Layer-Ads. Darauf ausgelegt, möglichst schwer sperrbar zu sein, hinterließen sie bei Adblock-Nutzern anfänglich unbenutzbare Webseiten und nervten jeden Besucher. Am Anfang konnte man sie direkt wegklicken. Das taten logischerweise die meisten – wenn ich einen Artikel lesen will, und irgendwas stellt sich davor, dann schau ich mir das gar nicht erst an. Genauso, wie man eine Fliege, die sich einem aufs Mittagessen setzen will, sofort verscheucht. Ihr habt also nur noch genervt, ohne euer Ziel zu erreichen. Statt aufzuhören, habt ihr die Layer immer nerviger gemacht – die Schließen-Schaltfläche wurde erst später eingeblendet, die Werbung ging immer in einem Pop-Under auf etc. Damit habt ihr es endgültig geschafft, für ausreichend viele Leute ein ausreichend großer Schmerz im Arsch zu werden. Also wurden die Adblocker angepasst und eure Werbung endgültig darin versenkt.

Die ganze Zeit über hatte Google Textwerbung – und blieb zumindest von meinem Werbeblocker verschont. Sie waren die einzigen, die es halbwegs verstanden, dass mit nicht nerviger Werbung ein gutes Geschäft zu machen ist. Dann hat Google angefangen immer mehr zu schnüffeln – und schwupps war deren Werbung auch im Blocker verschwunden.

Ihr könnt natürlich auch in den Krieg gegen das Netz ziehen, anfangen, Adblocker zu erkennen und die Leute aussperren. Ihr werdet verlieren. Das Netz kann die Tarnung schneller anpassen als ihr die Erkennung. Wenn es sein muss, innerhalb von Minuten. Ihr könnt euren Inhalt auch hinter Paywalls verstecken. Vielleicht werden euch die wenigen, die ihn trotzdem lesen, sogar so viel einbringen wie die Werbung euch eingebraucht hat. Aber viel wahrscheinlicher werdet ihr in der Bedeutungslosigkeit versinken. Niemand wird euch mehr verlinken, wenn seine Leser eure Artikel nicht abrufen können. Der böse raubkopierende Feind Google wird euch nicht mehr finden, und mit ihm 50% eurer Besucher.

Ihr könnt nicht ohne die Nutzer. Behandelt sie fair, und sie werden euch fair behandeln. Versucht nicht, in einen Krieg zu ziehen, ihr werdet ihn verlieren. Ihr habt die Wahl – ihr könnt darauf verzichten, die Aufmerksamkeit der User mit Gewalt an euch zu reißen, und nur noch normale, faire Werbung schalten. (Da ihr inzwischen verlernt habt, was das ist, schaut nochmal nach oben, da steht es.) Oder ihr könnt weiterhin versuchen zu nerven. Dann werden wir eure Werbung eben gar nicht mehr sehen. Auch gut. Wie man im Netz so schön sagt:
You choose.

Zum neoliberalen Koalitionsvertrag

2009-10-24 11 Kommentare

Eigentlich hatte ich vor, den Koalitionsvertrag auseinanderzunehmen, Zeile für Zeile. Bei über 6000 Zeilen hätte meine Geduld dafür allerdings sicher nicht gereicht. Abgesehen davon wurde das meiste schon gesagt. Trotzdem möchte ich hier einiges nennen, was mir aufgefallen ist, bei den schon in den Medien oft genug erwähnten Dingen weise ich nur kurz auf ein paar wichtige Punkte hin.

Die schon vorher beschlossenen Hartz4-„Verbesserungen“ bringen normalen ALG2-Empfängern gar keine Entlastungen, es bringt nur denjenigen etwas, die mit Vermögen plötzlich zum ALG2-Empfänger werden. Es wird also wieder mal reine Klientelpolitik betrieben, mit dem Vorteil, dass man den Eindruck erwecken kann man würde auch etwas für Ärmere tun. Das wurde aber auch von einigen Medien aufgegriffen, und deswegen hatte ich es nicht schon früher erwähnt. Dieses Blog ist keine Linksammlung oder ein Nachrichtenportal, und wenn etwas schon oft und deutlich genug gesagt wird, muss ich das nicht auch noch erzählen. Dafür ist meine Zeit zu schade.

Bei den Koalitionsverhandlungen drang auch viel Unsinn an die Öffentlichkeit, deswegen wollte ich mich bis zum fertigen Koalitionsvertrag zurückhalten. Auch hier nenne ich nur ein paar besonders „tolle“ Sachen, die mir aufgefallen sind. Für den Rest verweise ich auf die in den Medien ausreichend vorhandene Kritik, Fefe fasst vieles gut zusammen.

Vorab ein lustiger Punkt, den scheinbar noch niemand gesehen hat: In den Metadaten des bei Spiegel veröffentlichten PDFs mit dem Koalitionsvertrag ist mir aufgefallen, dass der Original-Dokumententitel: „Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag-Erster Teil“ lautet. Gibt es noch einen zweiten Teil? Sind da nur irgendwelche Tabellen drin, oder womöglich einfach die Sachen, die man der Öffentlichkeit nicht zumuten möchte? Sowas kann auch ein rein technisches Artefakt sein, z. B. indem zuerst nur der Teil ohne Personalfragen ein Dokument mit passendem Titel war und der Rest dann reinkopiert wurde.

Schön finde ich auch: Das oberste Ziel der wirtschaftlichen Ordnungspolitik muss laut dem Entwurf sein, „dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können“. Nicht etwa, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben führen kann, oder dass Gerechtigkeit erzielt werden muss.

Der Koalitionsvertrag ist ein klassisches Beispiel neoliberaler Politik, bei dem mir einfach nur schlecht wird. Erleichterungen für Unternehmen, wohin das Auge reicht, Erleichterungen für Bürger treffen fast ausschließlich Besserverdienende. (Beispiel: Kindergeld und -freibetrag werden erhöht, für ALG2-Bezieher und „Aufstocker“ bringt das wenig, weil der Kinderfreibetrag nicht ausgenutzt und das Kindergeld angerechnet wird.) War eigentlich zu erwarten. Interessant ist aber, wie sich das unterschwellig überall durch den Koalitionsvertrag zieht: Es ist davon die Rede, Beschäftigung zu sichern, die Leistungsbereitschaft zu stärken usw. Immer in einem Kontext, aus dem klar hervorgeht, dass das auf Kosten der Arbeitnehmer gehen soll. Natürlich werden mehr Leute eingestellt, wenn man diese nicht zu bezahlen braucht. (Das Verbot sittenwidriger Löhne ist ein Witz, weil – wie im Koalitionsvertrag offen zugegeben – nur die Rechtsprechung festgeschrieben wird, es ändert sich also nichts. Außerdem wird eine Lohnspirale nicht verhindert, da der Durchschnittslohn in der Branche als Referenz genommen wird – mit um sich greifenden hart an der Grenze liegenden Dumpinglöhnen verschiebt sich die Grenze somit.)

Richtig schockiert hat mich allerdings, dass sich die CDU traut, das Krankenversicherungssystem derartig zu entkernen. Die Kosten werden nicht nur weiter auf Arbeitnehmer abgewälzt, Besserverdiener sollen durch eine Pauschale deutlich besser gestellt werden und noch mehr Leistungen sollen aus der Grundversorgung rausfliegen. Sozialabbau hatte ich erwartet, aber nicht in solchen Maßen. Wenn die Koalition sich jetzt noch entschließen würde, Euthanasie für Arbeitslose anzubieten, könnte mich das wohl nicht mehr als der gerade getane Schritt erschecken. (Wenn ich richtig bösartig wäre, würde ich hier auf die Sache mit dem „Erster Teil“ hinweisen.)

Die Prioritäten sieht man neben dem von Fefe genannten „prüfen“ bei nicht-so-wichtigen Themen (Freiheit, Bürgerrechte, Soziales, Internet) und klarer Ausdrucksweise bei wichtigen Themen (Wirtschaftsförderung, Sozialabbau, Besserstellung Reicher) auch daran, wie genau ein Thema ausgearbeitet wird. Bei den genannten „wichtigen“ Themen finden sich teils seitenlange, extrem genaue Ausarbeitungen, teilweise mit genauen Zahlen, während bei den „nicht-so-wichtigen“ meist sehr allgemein gehaltene, unverbindliche Aussagen getroffen wurden.

Die ganzen Steuergeschenke sollen größtenteils über Wachstum finanziert werden. Sollte das erhoffte Wachstum ausbleiben oder nicht ausreichen (und zumindest letzteres ist meiner Meinung nach fest zu erwarten), entstehen gigantische Schuldenberge.

Den Bereich der Themen, die auch die Kernthemen der Piratenpartei sind, möchte ich allerdings etwas näher beleuchten: Bürgerrechte, Freiheit, Internet und Urheberrechtspolitik. Die Hoffnung war, dass der Wahlerfolg der Piratenpartei die etablierten Parteien zur Vernunft bringt. Vielleicht wäre ohne diesen Erfolg der Vertrag noch deutlich schlimmer gewesen. Gut ist er trotzdem nicht:

Die Bundespolizei soll erweiterte Rechte bekommen. Die Sicherheitsdatenbanken und Schnittstellen zwischen Polizei und Geheimdiensten werden „evaluiert“ (bleiben also vermutlich, sonst hätte man einen stärkeren Begriff gewählt). Der Grundrechtsschutz beim BKA-Gesetz soll durch Verfahren erhöht werden. Die allgemein gehaltene Formulierung sagt fast nichts, und wenn man sie genau nimmt würde es bedeuten, dass alles beim alten bleibt und z. B. nicht zwei sondern drei BKA-Beamte irgendwas abnicken müssen.

Das BKA-Gesetz wird im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“ überprüft. Zu Deutsch: Es wird nur dann angepasst, wenn das Verfassungsgericht es für teilweise Verfassungswidrig erklärt, und dann auch nur so, dass es gerade so noch verfassungskonform ist. Zeugen sollen künftig gezwungen werden, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, ob damit das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird, ist nicht ganz klar.

„Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen“ will die Koalition „zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen.“ – lies: sie will weiterhin Terrorpanik schüren. Die Telekommunikationsüberwachung soll „evaluiert“ und ggf. optimiert werden – die Tür zum „optimieren“ von den Grundrechten weg wird also weit offen gelassen.

Das Jugendschutzrecht soll konsequent durchgesetzt werden. Das kann zwar vieles von strengeren Vorschriften bis zu einer chinaartigen Internetzensur bedeuten, aber eher nichts Gutes. DE-Mail soll definitiv beschlossen werden. Wenigstens lehnt die Koalition eine totale Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. (Über eine nicht komplette Überwachung wird aber nichts gesagt.)

Die „Regelungen zur Verantwortlichkeit“ im Telemediengesetz sollen „fortentwickelt“ werden. Die bisher etablierte Regelung spricht (grob gesagt) Provider von jeder Verantwortung frei, wenn sie von den Inhalten nichts wussten. In welche Richtung hier „fortentwickelt“ werden soll, ist also offensichtlich, wird aber sicherheitshalber nicht erwähnt. Es soll nur ein fairer Ausgleich der Interessen von Providern, Rechteinhabern und Nutzern stattfinden. Was in dieser Hinsicht die Koalition unter „fair“ versteht, können sich die meisten hoffentlich denken. Bei weiteren Ausgestaltungen des IT-Rechts sollen „Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden“.

In welche Richtung der geplante dritte Korb des Urheberrechts gehen dürfte, sollte der Satz „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ klarmachen. Allerdings will die Koalition „keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“. Ob das mit der Initiative nur eine leere Phrase ist, oder ob das heißen soll „aber wenn jemand anderes das vorschlägt, machen wir gerne mit“ werden wir ja sehen. Auch Propaganda für ein starkes Urheberrecht wird versprochen.

Die Kinderpornosperren werden zunächst ein Jahr lang ausgesetzt und durch „Löschen statt Sperren“ ersetzt. Nett, dass die Koalition auch mal lernfähig ist, das haben die Piraten nämlich von Anfang an gefordert. Die elektronische Gesundheitskarte wird ebenfalls vorerst aufgeschoben. In beiden Fällen ist zu Bedenken: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Die Vorratsdatenspeicherung wird weitergeführt, aber – wie vom BVerfG vorgegeben – wird der Zugang zu den Daten bis zur engültigen Entscheidung eingeschränkt. Also auch hier wieder Vorgaben „umgesetzt“ die es eh gab.

Die Netzneutralität wollen sie zunächst dem Wettbewerb überlassen, aber beobachten und „nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ – FDP, ich nehm euch beim Wort! Denn da steht, dass die Netzneutralität durchgesetzt wird, falls sie nicht von selbst funktioniert.

Beim Datenschutz wird auf die Selbstverantwortung der Bürger zum Selbstdatenschutz gesetzt, der Datenschutz auf der anderen Seite wird kaum behandelt. Zu Arbeitnehmerdatenschutz und Fluggastdaten gibt es nur sehr schwammige Formulierungen, zu SWIFT wird es teilweise etwas exakter (den bissigen Kommentar zu Steuerhinterziehung verkneife ich mir an dieser Stelle).

Der Bologna-Prozess, der den Studierenden eine herrliche Überlastung beschert hat, wird als voller Erfolg verkauft. Die breite Anerkennung der Abschlüsse, die das Ziel war, sieht übrigens in der Realität so aus, dass sie teilweise nicht einmal im gleichen Bundesland akzeptiert werden und die Unis separate Vereinbarungen abschließen. Die ebenfalls als Ziel definierte Internationalität der sieht man in der Praxis daran, dass Studenten durchs Studium getrieben werden und keine Zeit für Auslandssemester bleibt. Muss ja eine tolle Bildungspolitik werden, wenn sie auf solchen Fehlannahmen aufbaut.

Zum Schluss hat noch ein wunderbar undemokratischer Abschnitt meine Übelkeit gefördert: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. […] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Solange sich die Koalition nicht einig wird, werden sinnvolle Gesetze also nicht beschlossen, selbst wenn die Opposition zustimmen sollte. Genau dieser Punkt (der so üblich ist, egal ob offiziell oder inoffiziell) sollte meiner Minung nach genau umgekehr gehandhabt werden: Keine festen Koalitionen, sondern neue Mehrheitenbildung zu jedem Beschluss. Dann würde vielleicht etwas mehr der Wille der Bevölkerung befolgt.

Viel interessanter als das was drinsteht, ist das, was nicht drinsteht. (Wenn ich fies wär, würde ich hier nochmal auf die Sache mit dem „erster Teil“ hinweisen.) Das wären beispielsweise Bundeswehr im Inneren, Versammlungsrecht (die Koalitionsparteien sind in dem Punkt berühmt-berüchtigt), Biometrie, Kameraüberwachung und viele weitere Dinge, die eben deswegen nicht auffallen, weil sie nicht erwähnt werden. Etwas zu finden, was fehlt, ist schwieriger, als etwas schlechtes zu finden, was da ist. Ergänzungen über die Kommentare sind herzlich willkommen.

Daran sieht man auch den Schwachpunkt einer solchen Analyse: Man hat nur die Versprechungen der Parteien, was am Ende daraus wird, kann nochmal was ganz anderes werden, vor allem wenn noch Punkte dazukommen, die im Koalitionsvertrag nicht drinstanden.

Ich hoffe, dass gerade auch im Bezug auf die (A)Sozialpolitik dieser Irrsin aufgehalten wird, bevor das womöglich noch in einem Bürgerkrieg, Staatsbankrott oder „vierten Reich“ endet.

Vorsicht, unfaire Banken-AGB-Änderungen

2009-10-10 16 Kommentare

Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!

Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:

In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.

Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):

[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):

Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..

Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:

  • In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
  • Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)

UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:

Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?

Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.

Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.

Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.

Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.

Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.

Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.

Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.

Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.

Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.

Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150“ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)

Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.

Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.

An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.

Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.

Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.

Die Kosten der Atomkraft

2009-10-01 10 Kommentare

Eine Bundestagspetition zur Finanzierung der Atomenergie hat mich dazu gebracht, sich mit dem Thema mal näher zu beschäftigen. Die Petition ist herrlich sarkastisch „auf FDP getrimmt“, d.h. sie benutzt Ausdruckweisen wie sie sonst nur die FDP von sich gibt und die eigentlich niemand ernst meinen kann. Wie die FDP immer wieder von „Selbstverantwortung“, „Selbstständigkeit“ etc. spricht (vorzugsweise wenn es darum geht dem „freien Markt“ freie Hand zu lassen und ihn unreguliert in Bereichen toben zu lassen wo eine Regulierung dringend nötig ist), so spricht die Petition von freiem Wettbewerb und „Selbstvertrauen“ der Energieversorger, nur dass diesmal damit Subventionsabbau und für die Betreiber teure Maßnahmen damit begründet werden. Die FDP wird Probleme haben, die Petition abzulehnen, denn in Inhalt und Wortwahl trifft diese genau die offizielle Kernposition der FDP, die Selbstverantwortung fordert (auch wenn das schnell vergessen wird, wenn die unangenehmen Seiten der Selbstverantwortung, nämlich das „Kosten-selbst-tragen“, auftauchen).

Die Petition fordert neben dem Abbau direkter und indirekter Subventionen auch eine Versicherungspflicht für GAUs. Als jemand das mir gegenüber als Unsinn abtat, habe ich mich mal informiert. Atomkraftwerksbetreiber inkl. Muttergesellschaften haften dazu mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden. Wenn man bedenkt, dass der Börsenwert von E.ON derzeit rund 60 Mrd. EUR beträgt, und dieser bei einem Atomunfall stark sinken dürfte, kann man sich jedoch vorstellen, was das im Ernstfall Wert wäre. Deswegen müssen Atomkraftwerke versichert sein, und zwar insgesamt bis 2,5 Mrd. EUR pro Schadensfall. Der Großteil davon wird über die Solidargemeinschaft der AKW-Betreiber abgedeckt. Um mir einen Eindruck über die Größenordnung zu verschaffen, habe ich das mal mit der wohl bekanntesten Versicherungspflicht in Deutschland verglichen, der Kfz-Haftpflicht. Dort herrschen (für Personenschäden) per Gesetz Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. EUR, üblich sind jedoch 50-100 Mio. huk24.de bietet beispielsweise eine Erhöhung auf 100 Mio. EUR für 50 Cent pro Jahr an. Ein Atomkraftwerk ist also nur bis zum 25fachen der für PKW üblichen Deckungssumme versichert. (Hinweise darauf, dass AKW-Betreiber freiwillig mehr versichern als nötig konnte ich nicht finden.) In anderen Ländern sollen diese Regelungen allerdings noch schlimmer sein, dort haften teilweise die Betreiber auch nicht mit ihrem ganzen Vermögen.

Zum Argument, deutsche Atomkraftwerke seien bauartbedingt sicher, möchte ich nur anmerken, dass es sich bei vielen deutschen Kernkraftwerken um Druckwasserreaktoren handelt. Die sollen Bauartbedingt zwar nicht in der Lage sein, wie der graphitmoderierte Tschernobyl-Reaktor einen Super-GAU auszulösen, allerdings hat der Druckwasserreaktor in Three Mile Island eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass auch solche Reaktoren durchaus zu massiven Schäden inkl. partieller Kernschmelze fähig sind. Beim Unfall wurde hochexplosives Wasserstoffgas freigesetzt. Update – genauer: Beim Unfall entstand Wasserstoffgas, welches zusammen mit der Luft ein explosives Gasgemisch im Inneren des Reaktors gebildet hat. Hätte eine daraus resultierende Explosion das Gebäude zerlegt, wäre der Unfall wohl deutlich schlimmer ausgegangen (wenn auch immer noch weniger schlimm als Tschernobyl). Auch wenn Atomkraftwerke grundsätzlich nicht wie eine Atombombe explodieren, kann eine Wasserstoffexplosion das Kraftwerk in eine riesige „schmutzige Bombe“ verwandeln. Leider haben deutsche Kernkraftwerksbetreiber wiederholt unter Beweis gestellt, dass sie zu Gunsten höherer Gewinne gerne schlampig arbeiten, wie man gut zum Beispiel am nichtnuklearen Teil von Krümmel sehen kann, wo jahrelang Mängel einfach ignoriert wurden.

Das deutsche Atomforum, eine Lobbyorganisation der AKW-Betreiber, behauptet auf ihrer Website, die Kernenergie würde nicht subventioniert werden, insbesondere würde die Entsorgung des Atommülls von den Unternehmen über Umlagen bezahlt. Greenpeace sieht das allerdings etwas anders und redet von massiven (indirekten) Subventionen in Milliardenhöhe. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lobt den Bericht, bezeichnet die Atomkraft in einer FAQ als teuren Irrweg und nennt dort auch einige weitere beinahe-Katastrophen. Die aktuellen Nachrichtenmeldungen darüber, wie unter dem Deckmantel der Forschung auf Kosten der Steuerzahler Atommüll aus kommerziellen AKWs entsorgt wurde, deuten darauf hin, dass die Behauptungen der Atomlobby nicht wirklich der Wahrheit entsprechen. Ich bezweifle, dass die Kraftwerksbetreiber die ordnungsgemäße Entseuchung der Asse und ihrer Umgebug zahlen müssen, sofern es sowas unter Schwarz-Gelb überhaupt gibt.

Ich war lange Zeit starker Befürworter der Atomkraft, doch die Lobbylügen insbesondere über die Sicherheit, der Wahnsinn, Betrug und die Skandale bei den diversen Endlagern, die Schlamperei in Krümmel und die völlig ungelöste und eventuell unlösbare Endlagerfrage haben mich inzwischen zu einem Atomkraftgegner bekehrt. Die Technik an sich ist nicht ohne Gefahren, könnte aber vermutlich durchaus sicher genutzt werden. Das klappt jedoch offensichtlich nicht mit Unternehmen, welche für einen höheren Gewinn auf Sicherheit verzichten. Diese Technik auch noch zu subventionieren macht überhaupt keinen Sinn, die Kosten müssen von den Kraftwerksbetreibern getragen werden, ebenso wie die finanzielle Verantwortung für das Risiko nicht nur bei den Unternehmen liegen, sondern auch durch Versicherungen abgesichert sein muss. Wenn dadurch Atomkraft finanziell unattraktiv wird, dann ist die Technik wohl doch nicht so gut. Wenn die Versicherung des Risikos zu teuer wird, könnte es daran liegen, dass das Risiko doch zu groß ist. Es kann schlichtweg nicht sein, dass ein Kernkraftwerk, welches das Potential hat weite Landstriche zu verseuchen, nur 25mal so gut wie ein gängiger PKW versichert wird. Und es kann erst recht nicht sein, dass diejenigen, die mit einer solchen Technologie verantwortungslos umgehen um hohe Gewinne zu erzielen, noch mit Steuergeldern gefördert werden.

Die Forderungen der genannten Petition unterstütze ich daher voll und ganz und rufe jeden Leser dazu auf, diese jetzt mitzuzeichnen.

Die Endlagerung sollte dabei keinesfalls in die Hände der Atomunternehmen gegeben werden, weil diese höchstwahrscheinlich kaum verantwortungsbewusst arbeiten werden. Vielmehr muss die Entsorgung staatlich durchgeführt und sämtliche Kosten, also auch Erforschung und Bau der Endlager, müssen auf die Unternehmen umgelegt werden. Unternehmen, welche schlampig arbeiten, muss unverzüglich die Lizenz entzogen werden, und es muss Strafzahlungen geben, welche den Profit aus der Schlamperei deutlich übersteigen.

Kann eigentlich jemand erklären, warum es sich für die Kraftwerksbetreiber lohnt, alte AKWs länger laufen zu lassen und neue abzuschalten, statt umgekehrt? (Das wäre übrigens auch etwas, was geändert werden sollte, wenn das geht.) Handelt es sich um wirklichen Profit oder schönt es nur die Bücher?

UPDATE: Unter http://www.atomhaftpflicht.de/ wird eine volle Haftpflichtversicherung
für die deutschen Atomkraftwerke gefordert.

Howto: Kinderpornographie im Internet melden

2009-08-17 15 Kommentare

Für Eilige: Hier klicken, um zur Liste der Beschwerdestellen zu springen.

Obwohl ich das Internet schon sehr lange sehr intensiv nutze, ist mir dort noch nie Kinderpornographie begegnet. Soweit ich weiß nichtmal in Form von SPAM-Betreffzeilen, die allerdings durchaus gelegentlich auf Jugendpornographie hinweisen.

Dennoch stellt sich die Frage: Was, wenn man doch mal auf sowas stoßen sollte? Eigentlich wäre es ja sinnvoll, so etwas zu melden, nur wohin? Die staatlichen Ermittlungsbehörden haben oft genug unter Beweis gestellt, dass sie nicht der geeignete Ansprechpartner sind. Es soll sogar zu Verfahren gegen Zufallsfinder, die kinderpornographisches Material gemeldet haben, gekommen sein. Daraufhin wurde mit „Netz gegen Kinderporno“ eine private Initiative gegründet, welche Beschwerden anonym weiterleitete. Diese wurde inzwischen wieder geschlossen, und zwar auf die Versicherung der Landeskriminalämter hin, gegen Zufallsfinder keine Verfahren mehr einzuleiten. Seitdem fordert die Seite dazu auf, Kinderpornographie wieder den Behörden zu melden.

Das BKA hat allerdings deutlich gemacht, dass deutschen Ermittlungsbehörden nicht zu trauen ist: Es überwacht(e) systematisch seine Fahndungsseiten, in der Hoffnung, die Gesuchten würden diese Seite auch aufrufen. Wenn man sich also beim BKA über aktuelle Fahndungen informiert hat, konnte man in Verdacht geraten. Damit hat das BKA sämtliches Vertrauen verspielt und deutlich gemacht, dass es keine Hilfe von Bürgern wünscht. Dazu kann ich auch die Kommentare zu einem Blogpost von Lawblogger Udo Vetter empfehlen. Nr. 4 berichtet davon, dass das BKA sich im Jahr 2000 nicht um Missbrauchsbeschwerden kümmern konnte, weil es ja über 70 Mails am Tag bekam und das zu viel Arbeit sei. Nr. 88 weist darauf hin, dass er nach einer angeblich anonymen Onlineanzeige bei der Polizei eine Zeugenvorladung bekommen hat. Das sind nur unverifizierte anonyme Kommentare, aber dieser Artikel des AK Zensur macht deutlich, dass der Kampf gegen Kinderpornographie beim BKA auf dem Dienstweg versandet. Es mag sein, dass die Landeskriminalämter da besser sind – aber bei Servern im Ausland werden die wohl erst recht nichts machen können.

Man sollte bedenken, dass es hier auch um Opferschutz geht. Wenn man also die Kooperation mit den Behörden aufgrund ihrer Praktiken einstellt, schadet man nicht wirklich der Behörde, sondern vor allem den Opfern. Da die Behörden aber eh nicht wirksam eingreifen, muss man einen sinnvolleren Weg finden. Davon abgesehen ist die Gefahr, durch die Behörden in irgendeiner Form belästigt zu werden, einfach zu groß, man muss auch an den Selbstschutz denken. Von einer Meldung an deutsche Behörden kann ich daher leider nur abraten. Stattdessen kann man sich an unabhängige Beschwerdestellen wenden, welche wohl etwas effektiver arbeiten. Drei davon möchte ich hier aufführen:

naiin (No Abuse in Internet) ist ein Verein, welcher eine eigene Beschwerdestelle betreibt. Anonymität wird zugesichert, die Angabe von Namen und/oder E-Mail-Adresse ist freiwillig. Das Webformular ist Anonymizer-freundlich (ein Schritt, kein CAPTCHA, kein JavaScript).

Die „Internet-Beschwerdestelle“ wird gemeinsam von eco (Verband deutscher Internetprovider) und fsm (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter) betrieben. Insbesondere durch die Beteiligung von eco können in Deutschland gehostete illegale Inhalte gut bekämpft werden. Für ausländische Inhalte übernimmt die Internet-Beschwerdestelle die Weiterleitung über INHOPE. Die Internet-Beschwerdestelle bietet ein Webformular für die Meldung und fordert für die Meldung von Kinderpornographie keine persönlichen Angaben (ggf. muss JavaScript deaktiviert oder gültig aussehende Daten angegeben werden, für alle anderen Meldungen müssen Name und E-Mail angegeben werden). Das Formular scheint Anonymizer-freundlich (d.h. ohne Captcha, sollte ohne JavaScript funktionieren, nur ein Schritt) zu sein.

INHOPE ist ein Verband, der international Beschwerdestellen koordiniert. Auf der Meldeseite finden sich Links zu den einzelnen nationalen Meldestellen. Die meisten Meldestellen bieten eine mehr oder weniger vollständig übersetzte englische Version an, fast immer kann die Meldung anonym abgegeben werden.

Wer auf Nummer sicher gehen will, kann gängige Anonymisierungsdienste wie TOR oder JAP/JonDo nutzen, um die Beschwerde anonym abzuschicken.

Die Existenz und Funktionsweise (nichtstaatliche Organisationen, die die Provider kontaktieren) dieser Beschwerdestellen und ihre Effizienz im Vergleich zu BKA und Co. zeigen übrigens, dass ein staatliches Eingreifen im Internet weder nötig noch sinnvoll ist. Sollte jemand über Erfahrungen mit den Beschwerdestellen oder Ermittlungsbehörden (im Hinblick auf illegale Internetinhalte) verfügen, bitte über die Kommentarfunktion hier posten!

Man sollte niemals gezielt nach solchen Inhalten suchen, da man sich dabei sehr schnell strafbar machen kann. Der Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss, welcher auf eigene Faust Ermittlungen anstellte, darf hier als abschreckendes Beispiel dienen – selbst wenn er freigesprochen werden sollte, ist sein Leben gründlich zerstört worden. Bei Zufallsfunden gilt: Auch offizielle Stellen weisen darauf hin, das man entsprechende Inhalte unverzüglich löschen sollte, um sich nicht strafbar zu machen. Also an sich selbst denken und unabhängig davon, ob man dadurch Beweise vernichtet, aufräumen. Cache und History entsorgen, entsprechende E-Mails löschen und Papierkorb leeren (falls man weiß wie, ggf. vorher die Header an die Beschwerdestelle schicken). (Für paranoide Fortgeschrittene: E-Mail-Ordner komprimieren, freien Speicherplatz überschreiben.) Selbst wenn man meint, per WHOIS oder ähnliches Details herausfinden zu können (z. B. um gleich den richtigen Provider zu kontaktieren), würde ich das lieber lassen, ehe man noch mehr Logeinträge irgendwo hinterlässt. Sollen sich die entsprechenden Stellen die Arbeit machen.

SICHERHEITSHALBER DER HINWEIS: Das Kommentarfeld unten ist KEINE Beschwerdestelle und nicht dazu geeignet, Meldungen abzugeben! Ich will hier keine Links auf Kinderpornographie haben, die Beschwerdestellen sind oben verlinkt.

Kündigung wegen Handyaufladens – oder doch wegen Wirtschaftsspionage?

2009-08-02 4 Kommentare

Sicher haben alle schon vom bedauernswerten Mitarbeiter gehört, der sein Handy auf der Arbeitsstelle aufgeladen hat und daraufhin entlassen wurde. Der WDR berichtet auch mit einem Beitrag darüber. Und dort in den Kommentaren hat jemand darauf aufmerksam gemacht, dass der Fall nicht so einfach ist:

Ungefähr bei 1:35 im Video ist das Kündigungsschreiben zu sehen. Dort ist tatsächlich von einer Kündigung wegen des Aufladens des Handys die Rede. Wie im Beitrag erwähnt, kann man davon ausgehen, dass dieser Grund vorgeschoben ist. Was der wirkliche Grund sein könnte, kann man dem Schreiben jedoch auch entnehmen: Es ist scheinbar die Rede davon, dass der Mitarbeiter trotz Aufforderung, das nicht zu tun, wiederholt Fotos von Maschinen gemacht hat. Leider zeigt die Kamera das Schreiben nicht vollständig, sodass ein Irrtum nicht auszuschließen ist.

Der „Vorfall“ mit dem Handy ist auf jeden Fall auch als Kündigungsgrund aufgeführt, was eine Sauerei ist, und meiner Meinung als juristischer Laie nach wird das auch dazu führen, dass ein Gericht die Kündigung verwerfen wird – zumindest, wenn die im WDR-Beitrag aufgestellte Behauptung stimmt, der Betrieb anderer privater Geräte am Arbeitsplatz sei geduldet worden.

Es ist auch unklar, ob es sich bei den fotografierten Maschinen um irgendetwas relevantes (Firmengeheimnis) handelt oder um ein harmloses Foto weit verbreiteter Maschinen, welches keinem Wirtschaftsspion von Nutzen sein könnte. Dennoch finde ich es schade, dass die Medien sich nur auf die Sache mit dem Handy stürzen, ohne zumindest zu erwähnen, dass da noch was ist. Wohlgemerkt: Ich maße mir hier nicht an, irgendwelche Aussagen darüber zu treffen, was denn nun genau passiert ist oder gar ob die Kündigung berechtigt war – ich bedauere nur, dass die Medien scheinbar nur den plakativen Teil der Geschichte erwähnen. (Ergänzung: Und zwar auch wenn sie erst heute darüber berichten).

Das Ganze wäre mir ohne den Kommentar von „Martin“ unter dem Video nie aufgefallen. Danke an den unbekannten Hinweisgeber! So ne Kommentarfunktion ist schon was praktisches…

Falls das Video entfernt werden sollte, habe ich natürlich von dem öffentlich verfügbaren, nicht kopiergeschützten Video eine Kopie gesichert (Privatkopie), um meine Behauptungen notfalls beweisen zu können. flvstreamer ist ein tolles Tool für das Sichern von RTMP-Streams.

Streisand-Effekt: Praxistest in Braunschweig

2009-07-30 2 Kommentare

Der Streisand-Effekt besagt, dass etwas vergleichsweise unbekanntes durch Zensur- und Unterdrückungsversuche nur noch viel bekannter und unangenehmer wird. Geschichte und zahlreiche Beispiele finden sich im entsprechenden Wikipedia-Artikel – man kann jedenfalls sagen, dass der Effekt in der Regel wirklich funktioniert.

Für nicht allzu breit öffentlich bekannte Dinge an den auch kein wirkliches öffentliches Interesse besteht, wie peinliche Videos einzelner, unbekannter Personen, kann (muss aber nicht) etwas anderes gelten. Sobald jedoch bereits eine gewisse Öffentlichkeit involviert ist, die Informationen auch nur ansatzweise interessant erscheinen, die Öffentlichkeit den „Gegner“ irgendwie als „böse“* empfindet, ist es fast unmöglich, die Inhalte aus dem Netz zu bekommen. Sobald man es versucht, insbesondere, wenn es als „Zensur“ einer wie auch immer gearteten „bösen“* Stelle empfunden wird, verbreiten sich die Inhalte schlagartig – oft werden sie erst durch die Zensurversuche interessant. Löscht man sie an einer Stelle, werden sie an zehn weiteren wieder eingestellt. Der Kampf ist meist in wenigen Stunden verloren. Hätten die Verantwortlichen in solchen Fällen nichts unternommen, wären die Inhalte zwar weiterhin im Netz verfügbar, aber nur auf einer Seite und ohne die erhebliche Aufmerksamkeit, und somit vergleichsweise unschädlich.

In Braunschweig war ein harmloses Flashmob-Picknick auf dem Schlossplatz geplant. Beim ersten mal kamen weit unter 100 Teilnehmer. Dieser Flashmob wurde nun verboten. Durch die Mobilisierung im StudiVZ wären zwar vermutlich mehr Leute gekommen als letztes mal. Erst durch dieses Verbot aber wurde der Flashmob richtig bekannt, er ging durch fast alle größeren Onlinemedien – der Streisand-Effekt hat sich wieder mal gezeigt. Viele werden sich sicher durch das Verbot abschrecken lassen, weil sie keine Lust haben, von der Polizei zusammengeprügelt zu werden. Ich denke aber, noch viel mehr werden die jetzt richtig bekannt gewordene (erzwungene) Aussage des ursprünglichen Einladers („Bei dieser Flashmob-Aktion werden sich um 16 Uhr KEINE Picknicker auf dem Schlossplatz treffen, um NICHT gemeinsam zu picknicken, zu feiern, zu grillen, Musik zu machen, zu tanzen oder worauf man auch immer Lust hat„) erst recht als Einladung ansehen. Mit etwas Pech wird es durch die große Öffentlichkeit noch größer als die Megaparty auf Sylt. Und im Gegensatz dieser dürfte das Verbot auch und vor allem zahlreiche Leute anziehen, denen Ärger mit der Polizei nicht nur nichts ausmacht, sondern bei ihnen in die Kategorie „worauf man auch immer Lust hat“ fällt. Auf Indymedia, einer bei Linksextremisten beliebten News-Plattform, ist das Verbot prominent erwähnt worden.

Ich wünsche der örtlichen Polizei jedenfalls viel Glück. Hoffentlich kommen (auf beiden Seiten!) keine Menschen zu Schaden. Und hoffentlich lernen einige Beamte, was im Internet eine gute Idee ist – und was nicht. Ich jedenfalls freue mich über einen weiteren Beweis des Streisand-Effekts und werde mit Vergnügen in den Nachrichten verfolgen, wie viele Leute sich da nun eingefunden haben. Neben der Bekanntheit (in der relevanten Zielgruppe wohl >90%) spielt nämlich auch die Aufmüpfigkeit und Konfliktbereitschaft eine Rolle. Mal schauen, ob der Spruch, dass Deutsche sich bei einer Revolution erst eine Bahnsteigkarte kaufen, bevor sie den Bahnhof stürmen, stimmt oder nicht.

*) „böse“: Staat, Großkonzern, unbeliebter Promi, jemand der das Internet nicht versteht, jemand der etwas was im Internet beliebt ist angreift, …