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Archive for September 2010

Schießsport erlauben, aber Spiele verbieten?

2010-09-24 2 Kommentare

Über Fefe bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Wolfgang Bosbach (CDU) nach dem Amoklauf in Lörrach darauf hingewiesen hat, dass man wegen eines solchen Vorfalls nicht gleich das Sportschießen verbieten könne. Da stimme ich ihm übrigens zu. Interessant wird das erst, wenn man sich vor Augen führt, dass er ein Verfechter von Computerspielverboten ist.

Diesen Widerspruch kann ich irgendwie nicht verstehen – denn wegen einzelner solcher Vorfälle etwas verbieten zu wollen, was allerhöchstens sehr indirekt damit zu tun hat, scheint mir recht unlogisch. Eigentlich wollte ich Herrn Bosbach daher über Abgeordnetenwatch fragen, aber darüber will er nicht gefragt werden:

Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht notwendig. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich können Sie meine Antwort auch gern veröffentlichen.

Das ist natürlich schade, denn so kann man seine Antworten auf die Fragen anderer Leute nicht lesen, aber natürlich sein gutes Recht.

Daher habe ich folgenden Text eben direkt per Mail an ihn geschickt, und werde die Antwort dann hier veröffentlichen, sobald sie eintrifft (Links waren in der Mail als Fußnoten):

Sehr geehrter Herr Bosbach,
im Rahmen der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts, welche durch die Amoktat in Lörrach entfacht wurde, haben Sie laut Zeit gesagt:
„Wegen einer solchen Tat kann man nicht Millionen von Sportlern die Ausübung ihres Sports verbieten.“

In diesem Punkt stimme ich Ihnen völlig zu. Umso mehr überrascht war ich jedoch, als ich darauf hingewiesen wurde, dass Sie sich nach dem Amoklauf in Emsdetten in einem SPIEGEL-Interview vom 23.11.2006 dafür ausgesprochen haben, gewalthaltige Computerspiele zu verbieten.

Hat sich Ihre Meinung diesbezüglich seitdem geändert?

Falls nein, warum halten Sie es für richtig, Millionen von Spielern die Ausübung ihres Freizeitvergnügens zu verbieten, obwohl Sie dies bei Sportschützen (völlig zu Recht) ablehnen?

Computerspiele eignen sich (im Gegensatz zum Sportschießen) keineswegs dazu, den Umgang mit einer Waffe zu erlernen, und sie geben dem Spieler auch keine Möglichkeit, an echte Waffen zu gelangen. Selbst wenn die Spiele – was umstritten ist – bei manchen Personen bereits vorhandene Neigungen zur Gewalt verstärken würden, scheint mir dies eine deutlich geringere Gefahr zu sein als die, die Sie beim Sportschießen bereit sind, in Kauf zu nehmen. Ein Verbot aus rein subjektiven moralischen Gesichtspunkten wäre meiner Meinung nach einer freiheitlichen Gesellschaft unwürdig und schwer nachvollziehbar – bei Sportarten wie Boxen werden ja auch keine Verbote gefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal

P.S.: Ich finde es schade, dass Sie keine Fragen über Abgeordnetenwatch entgegennehmen möchten. Das Portal erlaubt es anderen Besuchern schließlich, auch fremde Fragen und die Antworten darauf an einem Ort einzusehen und leicht zu finden.

Auf die Antwort bin ich jedenfalls gespannt.

Sicherheitslücke für alle

2010-09-21 2 Kommentare

In bzip2 gibt es eine Sicherheitslücke. Das ist deswegen so schlimm, weil das ein wichtiges Kompressionsverfahren ist und somit von sehr vielen Formaten und Programmen genutzt wird. Ich schätze daher, dass so gut wie jeder Computernutzer mindestens ein Programm nutzt, was von dieser Lücke betroffen ist.

Unter Linux ist das keine große Sache – jede Library (also Sammlung von Programmfunktionen, die von anderen Programmen benötigen werden, z. B. auch die betroffene bz2-Library) wird einmal zentral installiert und alle Programme greifen dann darauf zu. Somit kann man die kaputte Version an einer Stelle austauschen und hat das Problem gelöst. Unter Windows bringt fast jedes Programm seine eigenen Kopien der benötigten Libraries mit, man darf also jedes betroffene Programm einzeln aktualisieren – sobald der Hersteller ne aktuelle Version bereitgestellt hat. Und es werden viele Programme betroffen sein.

Um sich ein Bild zu verschaffen, habe mittels apt-rdepends -r auf einem Linuxrechner geschaut, was für Programme direkt oder indirekt von bzip2 abhängen, es also irgendwie nutzen. In einigen Fällen wird bz2 vielleicht nur für einen Installer o.ä. verwendet, sodass eine Windowsversion des Programms nicht betroffen ist, oder die Windowsfassung kann bzip2 nicht, oder bzip2 wird sonstwie so eingesetzt, dass die Sicherheitslücke irrelevant ist. Bei den genannten Programmen ist aber das Risiko, dass sie betroffen sind, recht hoch. Zum Gruseln hier ein paar Auszüge aus der Liste mit für Windowsuser relevanten etwas bekannteren Programmen (nochmal: ein Eintrag hier bedeutet, dass das Programm eine gute Chance hat, betroffen zu sein, nicht, dass es das tatsächlich ist!):

  • Apache (Webserver)
  • AssaultCube (Egoshooter)
  • Audacity (Audio-Editor)
  • Avidemux (Videoschnitt)
  • Azureus (BitTorrent-Client, vermutlich eher nicht betroffen)
  • BallView (Molekülvisualisierungssoftware)
  • Blender (3D-Editor)
  • BOINC (Seti-at-home-Client)
  • Chromium (Browser, Chrome-Klon)
  • ClamAV (Antivirus)
  • Codeblocks (Entwicklungsumgebung)
  • (… – ab hier bin ich die Liste nicht systematisch durchgegangen, sondern hab gesucht)

  • Firefox
  • Inkscape (Vektorgrafik)
  • Diverse PDF-Reader?

Wie man sieht, ist die Liste lang, und ich werde nicht das ganze Alphabet durchgehen. Grundsätzlich hat man gute Chancen, bzip2 in folgenden Sachen 1. zu finden 2. an einer Stelle zu finden, wo es regelmäßig nicht vertrauenswürdige Daten abbekommt:

  • Browser
  • P2P-Programme
  • Alles was mit Bildern zu tun hat
  • Antivirensoftware
  • Entpacker (d’oh)

Auch die Liste könnte natürlich fortgesetzt werden. Ich freu mich schon auf die Updaterei.

Eine Suche nach bzip2.dll liefert auch eine schöne Liste…

  • MikTex (LaTeX-Umgebung)
  • Inkscape (Vektorgrafik, siehe oben)
  • Gimp (Bildbearbeitung)
  • Mumble (Sprachkommunikation, freie Alternative zu TeamSpeak)

Es wird sicherlich viele Programme geben, bei denen die Datei anders heißt oder die fehlerbehafteten Funktionen statisch gelinkt (=direkt in die EXE eingebaut) oder in einer anderen DLL enthalten sind.

Geld zurück für DigiProtect-Abmahnopfer

(oder: so bastelt man eine Sammelklage)

Von DigiProtect Abgemahnte können eventuell ohne großes Risiko einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Hier versuche ich auch für juristische Laien verständlich zu erklären, wie und warum. (Hinweis/Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, das ist meine Laien-Zusammenfassung, informiert euch auch noch selbstständig.)

Zunächst einmal das wie:

  • Nur für Leute, die 1. von DigiProtect und 2. wegen eines Pornos abgemahnt wurden, 3. Kosten hatten und 4. noch nicht selbst geklagt haben. (Gründe siehe unten)
  • Teilnahmeformular ausfüllen und einschicken. Dadurch verzichtet ihr auf das Recht, selbst Geld von DigiProtect zurückzufordern, und gebt dieses Recht an die Firma Metaclaims
  • Warten, nichtstun, hoffen. Metaclaims verklagt DigiProtect ohne euer Zutun. Wenn sie gewinnen, kriegt ihr die Hälfte ab, die andere bekommt Metaclaims. Wenn sie verlieren habt ihr das Recht abgegeben, DigiProtect zu verklagen, und bekommt nix (und Metaclaims hat Verlust in Form von Anwaltskosten).

Wenn ihr also eh nicht vorhattet, selbst gegen DigiProtect innerhalb der Verjährungsfristen zu klagen, verliert ihr nur ein Recht, was ihr eh nie genutzt hättet – und bekommt im Idealfall ohne großen Aufwand die Hälfte eures Geldes wieder.

Mehr dazu gibt es bei Gulli:

  1. Ursprünglicher Artikel zum Thema
  2. Detailfragen werden erklärt
  3. Reminder

Wer sich für die Hintergründe (das warum) interessiert, kann hier weiterlesen:

Wenn jemand einem unrechtmäßig einen Schaden zugefügt hat, hat man ein Recht darauf, den Schaden ersetzt, z. B. ausgegebenes Geld zurück zu bekommen. Falls die Abmahnerei von DigiProtect rechtswidrig war (und dafür bestehen in bestimmten Fällen gute Chancen), und man gezahlt hat oder Anwaltskosten für einen eigenen Anwalt hatte, hat man also ein Schadensersatzanspruch -vulgo: „Recht auf Geld zurück“.

In Deutschland gibt es zwar keine Sammelklagen, aber dafür viele findige Anwälte. Und weil wir in einem marktwirtschaftlich orientierten Staat leben, kann man fast alles verkaufen.

Wenn ein Händler zum Beispiel einen Computer im Internet verkauft und auf Rechnung, also ohne Vorkasse, verschickt, hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch, das Geld dafür zu bekommen („Recht auf Geld“). Das kann er gegenüber dem Käufer geltend machen – oder er kann es verkaufen. Das sieht so aus: Der Computer hat 1000 EUR gekostet, der Händler hat also ein Recht auf 1000 EUR. Der Kunde zahlt aber nicht. Der Händler kann ihn jetzt verklagen und wenn die Klage durch ist, bekommt er das Geld (wenn der Kunde bis dahin nicht pleite ist). Der Händler will/kann aber nicht warten. Also sucht er sich einen Geldeintreiber. Der bietet dem Händler an: Ich geb dir jetzt 500 EUR, wenn du mir dafür das Recht auf 1000 EUR gibst. Das sieht für den Händler wie ein schlechter Deal aus, aber er hat keine Lust das Geld einzuklagen und würde es selbst nie schaffen, also lässt er sich drauf ein.

Der Händler hat 500 EUR und ist aus der Sache raus, und der Geldeintreiber verklagt den Kunden und bekommt am Ende hoffentlich die 1000 EUR. Wenn nicht, hat er an diesem Fall Verlust gemacht (seine Kosten + die 500 EUR), aber er hat so viele Fälle, und ist so gut und trainiert im Verklagen, dass ein einzelner Fall ihm wenig Kosten verursacht. Der Händler würde beim Verklagen viel Arbeit haben, weil er das nur selten macht. Weil der Geldeintreiber auch viele Fälle hat, kann er effizient arbeiten, und weil die meisten Fälle gut gehen, lohnt es sich für ihn insgesamt.

Wenn ihr abgemahnt wurdet und die Abmahnung rechtswidrig war, seid ihr jetzt der Händler – ihr habt ein Recht gegenüber DigiProtect auf z. B. 1000 EUR. Metaclaims bietet euch nun an, euch dieses Recht abzukaufen. Allerdings bekommt ihr dafür kein Geld, sondern nur den Anspruch auf einen Teil der „Beute“, wenn MetaClaims vor Gericht Erfolg hat. Dadurch werden die Kosten für MetaClaims kalkulierbar – wenn sie verlieren, zahlen sie „nur“ die Anwaltskosten, wenn sie gewinnen, bekommen sie die Hälfte der „Beute“ (und die Anwaltskosten von den Abmahnern ersetzt). Sie machen das also nur, weil sie denken, dass sie gewinnen, und in dem Fall lohnt es sich für sie. Gleichzeitig ist der Fall natürlich Werbung für sie.

Damit die potentielle „Beute“ groß genug ist, müssen genug Leute mitmachen. Wegen 500 EUR zieht die Firma nicht vor Gericht, das lohnt nicht. Sobald genug Leute mitmachen, d.h. ihr „Recht auf Geld zurück“ an Metaclaims übertragen haben, hat MetaClaims z. B. das Recht, 10000 EUR von DigiProtect zu fordern – und versucht sich das Geld zu holen. Da sie offensichtlich von einem Erfolg ausgehen, würden sie in dem Fall 5000 EUR (+ die Werbung, was hier der Haupteffekt sein könnte) Gewinn machen – und ihr hättet wenigestens einen Teil des Geldes. Weil MetaClaims auch was riskiert (Anwaltskosten, falls es schiefgeht), wollen sie natürlich nur einfache Fälle. Vermutlich würden sie auch riskantere Fälle nehmen – aber da würdet ihr dann z. B. nur 10% bekommen, damit es sich für die lohnt, oder ihr müsstet einen Teil des Risikos tragen.

Metaclaims hält nun die Pornofälle von DigiProtect für am Einfachsten. So eine Klage macht natürlich nur Sinn (für Metaclaims) wenn sie möglichst wenig Aufwand macht, deswegen nehmen sie nur diese eine Art von Fall.

Einfach im Sinn von „leicht zu gewinnen“ sollen diese Fälle wohl deswegen sein, weil DigiProtect nur abmahnen darf, wenn sie bestimmte Rechte haben. Und das scheint für die Pornofälle zweifelhaft zu sein.