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Archive for August 2007

TASER-Missbrauch in den USA

2007-08-26 7 Kommentare

WARNUNG: Sämtliche Videos von Taser-Einsätzen sind nichts für Leute mit schwachen Nerven. Die Bezeichnungen bei Youtube sind oft äußerst unpassend, ich finde es jedenfalls (offenbar im Gegensatz zu einigen Amis) nicht besonders lustig, wenn Menschen vorsätzlich mithilfe von 50000 Volt Schmerzen zugefügt werden. Umso wichtiger ist es aber, auf diese Vorfälle aufmerksam zu machen.

Ein TASER ist eine Elektoschockwaffe, welche Elektroden verschießt und so über bis zu 5 Meter Entfernung Stromschläge verteilen kann. Die Stromschläge können über die nach dem ersten Schuss immer noch im Körper des Getroffenen steckenden Elektroden beliebig oft und lange wiederholt werden. Auf den Videos ist dies am typischen „klickenden“ Geräusch des Tasers zu erkennen. Die Stromschläge lähmen die Getroffenen und verursachen natürlich extreme Schmerzen. Offiziell sollen diese Waffen dazu dienen, die Todesfälle durch Schusswaffen zu reduzieren, allerdings auch für „pain compliance“ (frei „Bereitschaft, Anweisungen Folge zu leisten durch Schmerz“). Das klingt schon ziemlich nach Folter und übertriebener Polizeigewalt, wenn man aber sieht, wie die Dinger eingesetzt werden, stehen einem die Haare zu Berge. Ohne einer wirklichen Gefahr entgegenzustehen (passiver Widerstand), werden sie einfach ungeduldig (z. B. weil eine Frau nicht aussteigen will) und benutzen ihre Taser.

Bereits auf den Werbevideos des Herstellers (!) sind ziemlich fragwürdige Dinge zu sehen (Video 1 | Video 2)

Im ersten Video lässt sich der Fahrer nach einer Verfolgungsjagd nicht direkt festnehmen, sondern hüpft herum und bewegt sich langsam von den ca. 10 Polizisten weg. Statt einfach hinzugehen und ihn festzunehmen machen die Polizisten es sich einfach, schocken ihn mit einem Taser und packen ihn dann gemütlich ein. Das wäre vielleicht noch rechtfertigbar, auch wenn der Fahrer offenbar keine Gefahr darstellte (unbewaffnet, siehe Aussage „he is not armed“)

Im zweiten Video:

1. Ein betrunkener Autofahrer widersetzt sich der Verhaftung (rangelt mit dem Polizisten, stellt aber keine ernsthafte Gefahr dar), und während der Polizist Verstärkung ruft, geht der Betrunkene zurück zum Auto und weigert sich stehenzubleiben. Der Polizist schießt ihm daraufhin mit dem Taser in den Rücken. Während das noch vielleicht rechtfertigbar wäre (obwohl eigentlich übertrieben), sieht es bald anders aus. Nachdem der paralysierte Mann wieder einige Anweisungen nicht beachtet hat und sofort geschockt wurde, signalisiert er laut und deutlich mit einem „okay“, dass er keinen Widerstand mehr leisten wird und wie aufgefordert seine Hände hinter den Rücken tun will. Er steht dazu auf, und obwohl der Polizist drei Meter entfernt steht und somit nicht in Gefahr ist, setzt er den Taser wieder ein. Nachdem der Betroffene (nach mehreren weiteren Schocks) die nächste Anweisung, seine Hände hinter den Rücken zu legen, mit der Antwort „I can’t“ beantwortet, lässt der Polizist von ihm ab. (Der Betroffene kann sich aufgrund der Stromschläge nicht mehr ordentlich bewegen!) Teilweise scheint es aber zu Fällen zu kommen, wo die Polizisten auch dann nicht aufhören!

2. Zwei Männer müssen aus einem Pickup aussteigen, im dem offenbar eine Waffe liegt. Sie befolgen die Anweisungen, der eine gibt zu, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht. Nachdem sie sich wie befohlen hingekniet haben, weigert dieser sich (da der Polizist die beiden ziemlich herumkommandiert), auch noch die Hände hinter den Hals zu legen („Ich werde den ganzen Kram nicht machen“). Daraufhin wird er, obwohl er keine wirkliche Gefahr darstellt, getasert.

In weiteren Youtube-Videos sieht man, wie z. B. ein Verdächtiger nicht 100%-ig die Anweisungen befolgt und daraufhin getasert wird. (Auffällig ist, dass er erst besonders widerspenstig wird, nachdem er mit dem Taser bedroht worden ist!) Während er bereits die Hände von sich streckt und „Okay, okay okay“ ruft, löst der Polizist den Taser noch mehrmals aus. Während der Verhaftung wird er dann nochmal geschockt, schreit „No, no, no“ (ich nehme mal an, dass er nicht besonders viel Widerstand leistet), woraufhin der Polizist den Taser einige Sekunden lang betätigt. Unter Schmerzensschreien entschuldigt sich der Verhaftete daraufhin und ist ab da sehr kooperativ („anything you want“, ich mache alles was ihr wollt). Danach unterhält er sich allerdings ganz normal mit den Polizisten (die auch nicht besonders nachtragend sind, was wohl leider die Ausnahme ist!), am Ende sagt er „ich hab nichts falsch gemacht, ich entschuldige mich, ich will nicht nochmal geschockt werden“ – klingt so, wie man sich die Reaktion eines durch Folter gebrochenen Menschen vorstellt. Das war wohl aber auch noch einer der harmloseren Fälle, wo der Einsatz nicht ganz unberechtigt war, auch wenn die Polizisten sehr „großzügig“ Stromschläge verteilt haben. Es zeigt aber, welche Schmerzen Taser verursachen und dass sie sehr geeignete Foltergeräte sind (und sie werden oft auch als solche eingesetzt, weswegen der Export beschränkt ist.

Am schockierendsten ist aber das Video, wo die Campuspolizei einer Uni wiederholt einen nur noch um Gnade flehenden Studenten schockt. Wie man sieht, hält sich der Filmende meist verdeckt, da er Angst hat, ebenfalls angegriffen zu werden. (Wohl nicht ganz unberechtigt, Zeugen, die nach der Dienstnummer fragen, werden damit bedroht.) Da sieht man, welche Gefahren neben dem offensichtlichen Missbrauch auch noch drohen: Durch Einschüchterung wird die Meinungsfreiheit und öffentliche Kontrolle der Polizei eingeschränkt, was sowohl mehr Missbrauch möglich macht als auch ein polizeistaatliches Klima der Repression schafft.

Ich hoffe, jetzt ist klar, dass, obwohl Taser für die Polizeit erstmal oft eine gute Idee zu sein scheinen, dies nicht immer der Fall ist. Insbesondere müsste ein Taser-Einsatz genauso streng wie ein Schusswaffeeinsatz reglementiert und überwacht werden, und es müsste wenigstens genausoviel Stress und Papierkram nach dem Einsatz geben. Das könnte den Missbrauch vermeiden helfen. Allerdings wäre es wohl sicherer, Taser überhaupt nicht oder wenn dann nur wenigen Mitgliedern von Spezialeinheiten zur Verfügung zu stellen.

Ein Taser darf nur ein Mittel letzter Wahl sein, direkt vor dem Schusswaffeneinsatz, und nicht wie offensichtlich in den USA „Universalwerkzeug“ und Mittel erster Wahl. Folter ist wirksam, ja. Das macht sie aber nicht besser oder weniger menschenunwürdig.

UPDATE: Telepolis hat einen Artikel darüber veröffentlicht, wie diese Taser gerne als Strafmaßnahme zum Foltern von unbequemen Menschen verwendet werden.

Mischmasch 11 – mal etwas Abwechslung

Der Mischmasch der vergangenen anderthalb Wochen ist diesmal etwas anders als das, was sonst kommt: fast nichts mit Überwachung in Deutschland!

Das liegt aber nicht daran, dass es nichts zu berichten gäbe, sondern weil die „normalen“ Medien das ordentlich abgedeckt haben. Mein Blog ist keine Linkliste, interessante News zum Thema Überwachung findet man z. B. in der neuen Telepolis-Kategorie „Stasi 2.0“.

Die sich in Deutschland langsam anbahnende Tendenz zu Überwachungsstaat ist nichts gegen das, was in China läuft, da wird der Überwachungsstaat nämlich schlagartig eingeführt, was in Deutschland dank Demokratie nicht so einfach geht. Und so leid es mir für die Chinesen tut, deren Diktatur wohl dadurch noch deutlich unangenehmer wird, ich denke, für Deutschland wird es gut sein. Denn sobald die Leute hier sehen, wie die Überwachung in China benutzt wird, werden sie vielleicht merken, dass so etwas nicht wünschenswert ist und auch Leute, die (außer politischer Meinung) nichts zu verbergen haben, in Schwierigkeiten geraten können.

Wirklich beunruhigend finde ich allerdings die Forderung von Söder (CSU) „In bayerische Klassenzimmer gehören Kruzifixe und keine Kopftücher.“ – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen (oder auch besser nicht, wenn man gut gegessen hat…): In einem säkulären Staat fordert ein Politiker offen und ohne von den Medien dafür massiv angegriffen zu werden, dass in Schulen Symbole des Christentums erwünscht und Symbole des Islams unerwünscht sein sollen! Eine solche Einstellung sollte eigentlich direkt dazu führen, dass das Verfassungsgericht fragt, ob die Partei dahintersteht – tut sie es nicht, muss sie jeden ausschließen, der solche verfassungsfeindlichen Äußerungen produziert, andernfalls stimmt sie zu und hat diese Äußerungen zu verantworten – und das müsste dann mit einem Verbotsverfahren enden, eindeutiger geht es nun wirklich nicht. Nicht viel besser ist natürlich Karin Wolffs (CDU) Forderung, im hessischen Biologieunterricht in Zukunft Kreationsmus zu unterrichten.

Die CDU will Gewaltvideos zurückverfolgen können. Klingt erstmal gut. Aber wenn Gewaltvideos zurückverfolgt werden können, können natürlich auch andere Videos zurückverfolgt werden können, z. B. solche mit politischen Äußerungen. Oder auch Gewaltvideos, die zu Recht aufgenommen und verbreitet werden: Fotohandy-Aufnahmen von polizeilichen Gewaltexzessen. Und solche Sachen sollten nicht zurückverfolgbar sein – mal abgesehen davon, das zusätzliche Überwachung und Repression auch noch aus anderen Gründen nicht wünschenswert ist.

Eine ziemlich direkte Zensurbestrebung ist auch darin zu sehen, dass auch Internetfernsehprogramme von den Landesmedienanstalten genehmigt werden müssen. Darin sehe ich ein ziemlich direkten Verstoß gegen die Meinungsfreiheit. Denn außer durch Genehmigungspflicht für Meinungsäußerungen (was verfassungswidrig wäre) kann man solche Regulierungen nur begründen, wenn es um normales Fernsehen geht: Da sind nämlich die Frequenzen begrenzt, und deswegen kann nicht jedem erlaubt werden, sein Fernsehprogramm zu betreiben, sondern es muss eine Auswahl getroffen werden. Im Internet hingegen gibt es keine Frequenzen. Es können beliebig viele „Fernsehsender“ gleichzeitig „senden“. Entweder die verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit ist also gewünscht, oder auf die Dummheit von Politikern und sonstigen Entscheidern zurückzuführen.

Und zu guter Letzt möchte ich hier noch zur Unterstützung für den hessischen Landesverband der Piratenpartei aufrufen: Es werden noch dringend Unterstützungsunterschriften gebraucht, um bei der Landtagswahl antreten zu können. Hessische Wahlberechtige können und sollten sich einfach ein Formular ausdrucken, unterschreiben und einschicken.

LÖSUNG zu „Wahrscheinlichkeitsrechnung des Terrors“

2007-08-11 3 Kommentare

Vor drei Tagen hatte ich die Frage gestellt, mit wie vielen unschuldig Eingesperrten man rechnen könnte, wenn man ein neues Verfahren, welches automatisch „Terroristen“ erkennt, über die deutsche Bevölkerung laufen ließe und „erkannte“ „Terroristen“ direkt einsperren würde.

Dabei galten folgende Rahmendaten:
Die Bevölkerung besteht aus insgesamt 82 Mio. Menschen, davon 1000 Terroristen und somit 81999000 Unschuldigen.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Terrorist erkannt wird, beträgt 99% (also sehr hoch, spielt aber nicht wirklich eine Rolle), die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unschuldiger für einen Terroristen gehalten wird („false positive“) beträgt „nur“ 0,001%.

Zudem gilt 99% = 0,99 und 0,001% = 0,00001 (da das Prozentzeichen die Bedeutung von „dividiert durch hundert“ hat).

Diese Probe wird nun auf 1000 Terroristen angewendet und liefert somit 1000*0,99=990 korrekte Erkennungen als Terrorist (und 10 unerkannte Terroristen, die jedoch in diesem Fall uninteressant sind). Das ist nicht weiter überraschend.

Trotz der extrem niedrig aussehenden Fehlerrate gibt es jedoch jede Menge unschuldig für Terroristen gehaltener, nämlich 81999000*0,00001 = 820 (gerundet). Der Grund dafür ist, dass das Verfahren auf eine immense Menge Menschen angewendet wird und somit auch „geringe“ Fehlerwahrscheinlichkeiten dazu führen, dass beträchtliche Mengen an Unschuldigen für Schuldig befunden werden. Im Vergleich zur Gesamtmenge der Menschen sind diese immer noch gering. Setzt man sie jedoch in Verhältnis mit der Zahl der Terroristen (die nur sehr wenige sind), wird deutlich, dass das Verfahren bei weitem nicht so gut ist, wie es zunächst scheinen mag.

Das Ergebnis lautet also ca. 45% Unschuldige, da 990 Terroristen und ca. 820 Unschuldige in Langeoog Bay stecken, also insgesamt 990+820=1810 Menschen, und 1810/820= ca. 0,45=45%.

Aufgaben wie diese sind an Schulen üblich, nur werden statt Terroristen meist an einer seltenen Krankheit erkrankte genommen.

An diesem Beispiel sieht man auch, wo das Problem massenhafter Sammlung diverser Daten oder aber auch biometrischer Merkmale liegt – wenn diese Datenbanken erst mal vorhanden sind, dann werden sie früher oder später auch dafür genutzt, Menschen zu suchen. Und wie man sieht, reicht dann eine sehr kleine Fehlerquote, um recht viele Unschuldige zu „überführen“. (Bei einer Fehlerwahrscheinlichkeit eines Suchverfahrens von eins zu hundert Millionen wäre die Chance, dass es mindestens einen Unschuldigen trifft, auch recht hoch, falls ich mich nicht verrechnet habe über 50%)

Diese Gefahren wollte ich mit dieser kleinen Rechenaufgabe aufzeigen. Die Verbreitung dieses Beispiels ist somit natürlich explizit erlaubt und erwünscht!

Kategorien:Site-News, Sonstiges

Wahrscheinlichkeitsrechnung des Terrors – Stochastik für Anfänger

2007-08-08 15 Kommentare

Stellen wir uns vor, dass ein geniales neues Verfahren aus gesammelten Daten der Bundesbürger automatisch ermittelt, ob die Person ein Terrorist ist oder nicht. Das neue Verfahren ist unglaublich exakt: Ein Terrorist wird mit 99% Wahrscheinlichkeit entdeckt, und die Wahrscheinlichkeit, dass ein Unschuldiger erwischt wird, liegt bei nur 0,001%. Aufgrund dieser Zahlen lässt sich die SPD von Schäuble überreden, ein Internierungslager für Terroristen wird eingerichtet, der Großteil der Bundesbürger klatscht Beifall – so ein tolles Verfahren, und so eine hohe Treffsicherheit! Und es ist fast ausgeschlossen, dass Unschuldige eingesperrt werden – nur 0,001% Wahrscheinlichkeit – wunderbar! Es werden also so viele Daten der Bundesbürger gesammelt wie möglich, zusammengeführt und an das System verfüttert. Wenige Stunden später spuckt der Wunderkasten einen Postsack mit Haftbefehlen aus, der unverzüglich zur Post verfrachtet wird. 48 Stunden später treffen die letzten Gefangenen in der Haftanstalt „Langeoog Bay“ ein.

Unter der Annahme, dass Deutschland 82 Millionen Menschen beinhaltet und darunter 1000 Terroristen sind: Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich bei einem zufällig ausgewählten Insassen des Internierungslagers um einen Unschuldigen handelt (unter der Annahme, dass Schäuble nicht noch zusätzliche Haftbefehle für seine politischen Gegner in den Sack geworten hat)?

Diese Aufgabe entspricht einer normalen Stochastik-Textaufgabe, wie sie z. B. im Mathematikunterricht der Klasse 13 in Hessen vorkommen könnte. Sie ist nicht besonders schwer. Unsere Politiker haben es aber mit der Stochastik nicht so. („99% der Bürger werden von der Online-Durchsuchung nicht betroffen sein“, sagte Christian Schmidt von der CSU, parlamentarischer Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, und vergaß dabei, dass dies bedeuten würde, dass 1% der Bundesbürger, also ca. 820 tausend Menschen – Frankfurt hat ca. 650 tausend Einwohner – , betroffen wären!)

Daher bitte ich jeden, der das hier liest, seine Lösung der obigen Rechenaufgabe oder auch eine einfache Schätzung (gerne einfach aus dem Bauch heraus) als Kommentar hier zu posten. Kommentare mit Lösungen werden nicht direkt veröffentlicht, um anderen den Rätselspaß nicht zu verderben. Die richtige Lösung werde ich natürlich danach posten, inklusive der eingesandten Kommentare.

UPDATE:  Es ist soweit, die Lösung und ein paar Hinweise sind veröffentlicht.