Archiv

Archive for Juli 2010

Geheimes Urheberrechtsabkommen ACTA – eine Übersicht

Auf internationaler Ebene verhandeln Regierungen derzeit an einem neuen, internationalen Urheberrechsabkommen namens ACTA. Die Verhandlungen werden nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor den Parlamenten geheimgehalten – diese haben nicht mitzureden. Lobbyisten von Urheberrechtsverbänden hingegen haben sehr wohl Zugang und werden auch angehört. Angebliche Offenlegungen im Namen der Transparenz und stellen sich als unvollständig, fehlerhaft oder völlig gefälscht heraus. Regelmäßige Leaks von Teilen des Abkommens zeigen, dass die Geheimhaltung einen guten Grund hat – es sollen wieder einmal die Interessen normaler Nutzer übergangen und die Interessen der Contentmafia durchgesetzt werden. Vorgeblich soll es nur um die Bekämfung kommerzieller Verletzungen von Schutzrechten wie z. B. Produktfälschungen gehen – in Wirklichkeit betreffen die Regelungen jeden.

Die Pläne übertreffen die bisherigen Gesetze bei Weitem, und auch die EU sorgt eher dafür, dass die Regelungen verschärft als gelockert werden. Der meines Wissens nach aktuellste Leak ist die EU-Version vom 1. Juli. Ich fasse hier mal ein paar Punkte zusammen, die deutlich machen, wie der Hase läuft. Das ist nur das, was ich dem Leak entnehmen konnte. Sicherlich habe ich einige gut in Juristensprache versteckte Punkte übersehen. Zudem ist zu befürchten, dass der Leak unvollständig sein könnte!

  • Richter sollen für Schutzrechtsverletzungen Entschädigungszahlungen nach jedem legitimen vom Rechteinhaber vorgeschlagenen Maßstab wie z. B. dem Verkaufspreis festzusetzen.
  • Geräte, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Schutzrechtsverletzungen verwendet werden, sollen auch in Zivilverfahren entschädigungslos beschlagnahmt werden dürfen. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf Urheberrechtsverletzungen, nicht nur auf Produktfälschungen.
  • „Grenzmaßnahmen“ wieder ausdrücklich auch gegen Urheberrechtsverletzungen (gemeint ist z. B. das Durchsuchen von Datenträgern) sind vorgesehen, die Mitgliedsstaaten des Abkommens können jedoch Ausnahmen für private Güter einführen – müssen es aber nicht! Würden die Verhandlungsteilnehmer ihre Versprechungen, dass das Abkommen eben nicht die Durchsuchung und Beschlagnahme privater MP3-Player umfassen soll, ernst meinen, hätten sie es reingeschrieben.
  • Ebenso können die Teilnehmerländer davon absehen, die strafrechtlichen Vorgaben des Abkommens auf Verletzungen durch Endkunden anzuwenden. Die beinhalten unter anderen, dass für das Abfilmen von Kinofilmen (auch nur für den Privatgebrauch gedachtes) ein eigener Straftatbestand eingeführt werden soll und bei Schutzrechtsverletzungen eine Beschlagnahme der verwendeten Ausrüstung vorgesehen ist.
  • Der interessanteste Teil ist jedoch der, der sich auf das Internet bezieht. (Die Behauptung, es ginge nur um kommerzielle Produktfälschungen und den Handel mit Raubkopien, wird schon durch die Existenz des Abschnitts, spätestens aber durch den Inhalt, widerlegt.)

  • Nicht näher spezifizierte beschleunigte Abhilfen zur Verhinderung von Schutzrechtsverletzungen und Mittel die eine Abschreckung gegenüber zukünftigen Verletzungen bieten werden gefordert. Three Strikes wird zwar nicht ausdrücklich genannt, es dürfte aber darauf hinauslaufen.
    Eine Regelung, nach der diese Maßnahmen gerecht und angemessen sein müssen, wird nur von drei Delegationen gefordert!
  • Die DMCA-Takedown-Notices, nach denen ein Internetanbieter auf Benachrichtigung durch einen (angeblichen) Rechteinhaber verpflichtet ist, Inhalte zu entfernen, sollen international verpflichtend werden (bzw. die Haftungsbefreiung für fremde Inhalte soll an die Umsetzung eines solchen Verfahrens gekoppelt werden). Immerhin darf die Haftungsbefreiung für die Provider nicht an eine Pflicht zur Vorabkontrolle durch den Provider gekoppelt werden.
  • Diensteanbieter und Rechteinhaber sollen zur Kooperation angehalten werden, um Rechteverletzungen zu vermeiden. Das ist schwammig formuliert, könnte aber dazu führen, dass von Rechteinhabern vorgegebene Richtlinien für Anbieter quasi-verbindlich werden könnten.
  • Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und Tools dafür sollen international verboten werden. Eine Vorgabe, dass Kopierschutzmaßnahmen die rechtmäßige Nutzung nicht behindern dürfen, fehlt natürlich.
  • Fazit

    Wäre das Abkommen tatsächlich nur gegen kommerzielle Produktpiraterie gerichtet, hätte man es reingeschrieben. Auch wenn einige sinnvolle Dinge drin sind, würden viele der Punkte eine weitere, maßlose Verschärfung des Urheberrechts bewirken. Neue sowie bereits im deutschen Urheberrecht vorhandene katastrophale Regelungen würden durch ein internationales Abkommen zementiert, die dringend nötige Reform zur Lockerung und Anpassung des Urheberrechts an das 21. Jahrhundert würde massiv erschwert.

    Zudem kann man sich nie sicher sein, ob der Leak korrekt und vor allem vollständig ist, oder ob in Wirklichkeit noch weitere Maßnahmen hinter verschlossenen Türen behandelt werden.

    Die inhaltlichen Probleme sind nur eine Seite des Problems. Ein viel schwerwiegenderes Problem ist die Art und Weise, wie dieses Urheberrechtsabkommen zustande kommt – nämlich unter Ausschluss demokratischer Gremien, dafür mit Beteiligung von Lobbyisten. Es ist zu befürchten, dass so zahlreiche juristische Feinheiten darin versteckt wurden, die erst später ihre schädliche Wirkung auf die Rechte der Nutzer entfalten. Meiner Meinung nach muss daher der gesamte Entwurf verworfen werden und sofern ein solches Abkommen weiterhin gewünscht ist, muss es von Grund auf mit Personen die an den ACTA-Verhandlungen nicht beteiligt waren transparent und öffentlich neu erstellt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass beim Urheberrecht nicht nur die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt werden dürfen – auch die Allgemeinheit hat Interessen, nämlich die möglichst freie Nutzung von Werken. Leider hat sie keine so laute und penetrante Lobby. Dennoch muss hier eine gerechte Abwägung getroffen werden, was bisher nie gelungen ist – und dem Entwuf nach mit ACTA sicher nicht gelingen wird. Vielleicht wäre es bei einer Neuverhandlung sinnvoll, zur Abwechslung mal die Lobbyisten an die frische Luft zu setzen.

    Die Piratenpartei hat heute deswegen einen offenen Brief an die EU-Kommision und die Bundesregierung geschickt. Darin werden diese aufgefordert, die ACTA-Verhandlungen endlich offenzulegen, die Geheimhaltung zu begründen, auch die Interessen der Bürger zu berücksichtigen und den weiteren Prozess transparent zu gestalten. Ich erwarte nicht wirklich eine Antwort, aber es wäre schön, wenn auch du den Hinweis auf diesen offenen Brief weiterverbreiten würdest, damit der Druck erhöht wird!

    Es bleibt zu hoffen, dass genug Abgeordnete aufgrund dieser intransparenten Verhandlungen ACTA aus Prinzip ablehnen. Nachdem das SWIFT-Abkommen im zweiten Durchlauf mit einer deutlichen Mehrheit abgesegnet wurde, ohne dass die wichtigsten Kritikpunkte behoben wurden, habe ich aber leider wenig Vertrauen in das Europäische Parlament. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Eine Petition gegen ACTA gibt es unter stopp-acta.info.

Details zum Löschwahnsinn bei den Öffentlich-Rechtlichen

2010-07-14 20 Kommentare

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden vom 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu gezwungen, ältere Inhalte von ihren Webseiten zu löschen. Da ich dazu ein paar Fragen hatte, habe ich einfach mal bei der ARD angerufen und möchte hier ein paar Details erläutern, die vielleicht nicht jeder kennt.

Zunächst aber für die, die noch nicht wissen, worum es geht, eine kurze Einführung ins Thema: Lobbyisten der Presse (und teilweise der Privatsender) befürchten, dass ihnen die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, insbesondere im Internet, Konkurrenz machen. Bedenkt man die Qualität der „Qualitätspresse“, könnten sie damit sogar recht haben. Der Kritikpunkt ist hierbei, dass diese Konkurrenz von den GEZ-Gebührenzahlern durch die Zwangsabgaben eine gesicherte Finanzierung habe und somit den Wettbewerb verzerren würde, da die privaten Konkurrenten ihr Geld selbst reinholen müssen. Das wurde im bei der Reform des Rundfunkstaatsvertrags berücksichtigt: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen Inhalte nun nur noch für eine kurze Zeit online anbieten, und auch die Dinge, welche angeboten werden dürfen, wurden eingeschränkt.

Das betrifft jedoch nicht nur Dinge wie Texte oder Angebote, die speziell für das Internet erstellt werden müssten und somit Mehrkosten verursachen würden, sondern alle Inhalte – die der Gebührenzahler bezahlt hat. Während es sinnvoll erscheint zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Rundfunksender Flirtbörsen betreiben, werden gleichzeitig unter diesem häufig betonten Vorwand bereits erstellte Inhalte ohne wirklichen Grund unzugänglich gemacht. Das mag zwar die Interessen des Wettbewerbs bzw. der Lobbyisten schützen, was die Politik aber mal wieder vergessen hat, ist, dass es noch eine andere Interessengruppe gibt: Die Gebührenzahler. Diese haben den Inhalt bezahlt, und diesen wird genau der bezahlte Inhalt vorenthalten. Obwohl das Interesse der Öffentlichkeit eigentlich wichtiger sein sollte, wurde diese Seite der Medaille lieber nicht beachtet, denn da stecken keine Lobbyisten dahinter.

Die Folge ist nun, dass Inhalte je nach Art nur für einen bestimmten Zeitraum auf den Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender verfügbar sein dürfen. Dass es wohl kaum im Interesse der Gesellschaft liegen kann, Wissen und Inhalte zu verstecken und dadurch auch z. B. Blogbeiträgen die Quellenlinks zu entziehen, muss wohl kaum erwähnt werden. Eine Übersicht darüber gibt dieser tagesschau.de-Artikel. Ach, ich vergaß ja: Also zumindest für einige Zeit. Deswegen hier mal ein etwas längeres Zitat:

Alle tagessschau.de-Inhalte haben spätestens mit dem 1. September 2010 eine „Verweildauer“. Das heißt, sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Meldungen und dafür ausgewählten einzelnen Tagesschau-Beiträgen. Viele Tagesschau-Sendungen und das Nachtmagazin bleiben als komplette Sendung dagegen nur sieben Tage on demand abrufbar. Eine Ausnahme bilden die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen. Sie gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt angeboten werden. Gleiches gilt für Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt – einem Teil des Telemedienkonzeptes.

Nun zu den Details, die ich erfragen konnte:
Beruhigend ist zunächst, dass die Inhalte zumindest bei Tagesschau.de, höchstwahrscheinlich aber auch bei der gesamten ARD und beim ZDF, nur „depubliziert“, also vom öffentlichen Auftritt gelöscht werden. Das bezieht sich auf sämtliche Inhalte, sowohl Texte als auch Videos. Die Rundfunkanstalten behalten Kopien im stillen Kämmerlein, sodass wenigstens kein irreparabler Schaden entsteht. Wenn wir es also in zehn, zwanzig Jahren schaffen, die Regelung wieder zu ändern, können die Inhalte hoffentlich wiederhergestellt werden.

Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Inhalte für die Öffentlichkeit nicht mehr verfügbar sind. Wer sich daher über diese Regelung beschweren will, sollte das bei denen tun, die das verursacht haben. Die richtige Adresse hierfür wären die Staatskanzleien – auch wenn zu bezweifeln ist, dass die Politiker etwas an diesem Punkt ändern, werden sie sich weitere sinnlose Änderungen vielleicht etwas mehr überlegen.

Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass die Löschverpflichtungen kein Geld sparen. Während das Verbot, „Offtopic“-Angebote zu betreiben, tatsächlich Geld sparen könnte, zwingen die Löschverpflichtungen nur, bereits bestehende Inhalte zu entfernen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten um die Inhalte zu sortieren und zu entfernen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass durch die Regelungen nicht einmal bei Sportinhalten etc. Geld gespart wird, z. B. weil Lizenzen dadurch günstiger würden. Kurzum, es handelt sich um eine völlig sinnlose Zerstörung von durch den Gebührenzahler bereits geschaffenen Möglichkeiten des Zugriffs, die – auch offziell! – nur dazu dient, den privaten Anbietern unliebsame (und angeblich ungerechte) Konkurrenz vom Leib zu halten.

Ein Beispiel, warum das ein Problem darstellt, sieht man wunderbar im oben zitierten Absatz: „Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.“ (was eine „großzügige“ Verlängerung der üblichen Frist darstellt. Für normale Tagespolitik dürfte das also nicht gelten!)
Das bedeutet, dass nach einer Legislaturperiode die Berichte und Sendungen mit den Wahlllügen der Parteien deutlich schwerer aufzutreiben sein werden. Wenn also bei der nächsten Bundestagswahl schwarz-gelb abgewählt wird, wird es spätestens bei der übernächsten Bundestagswahl schwierig die heute aktuellen Berichte zu finden (und zu verlinken), die erklären, warum man die nicht wieder zurückwill. Für die meisten Dinge dürfte das jedoch schon bei der kommenden Bundestagswahl zutreffen!

Natürlich sind die öffentlich-rechtlichen Sender von diesen Regelungen alles andere als begeistert, zumal sie die Kosten für diese sinnlose Kulturgutvernichtung aus ihrem Budget abzweigen müssen. Wenn jetzt jemand aber vorhat, die Inhalte von den Webseiten herunterzuladen und anzubieten, möge er folgende Dinge beachten:

1. Die technische Seite: Wenn genug Leute auf die gleiche Idee kommen, wird das eine unvorstellbar hohe Serverlast erzeugen. Sei ein Video einer Sendung 100 MB groß, erscheine die Sendung täglich, und möchte jemand 5 Jahre sichern, dann entsteht pro Person, die dies tut, eine Datenmenge von rund 180 GB. Diese Werte passen ziemlich genau z. B. für die Tagesthemen (die bleiben übrigens online). Machen das jetzt 100 Leute für 10 solcher Sendungen, reden wir von 180 TB, was einen vierstelligen Betrag an Kosten verursachen dürfte! Zusätzlich verursacht das „Abgrasen“ einer kompletten Website eine hohe Serverlast. Als Heise die Löschung des Heiseforums angekündigt hat, haben ein paar Leute versucht, das Forum zu sichern. Dadurch war es dann erstmal einige Zeit lang nicht erreichbar. Falls jemand also trotz der perversen Datenmengen, die auch gespeichert werden wollen, des Aufwand, der rechtlichen Probleme (siehe unten), der Tatsache, dass die Beiträge noch im Archiv aufgehoben werden sollen etc. das versuchen will, findet andere die das tun wollen sprecht euch ab! Wenn es viele alleine versuchen, scheitern alle und richten dabei einen massiven Schaden an.

2. Die rechtliche Seite: Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Obwohl sie mit Geldern der Allgemeinheit finanziert wurden, dürften sie (bis auf eventuell einzelne Ausnahmen) nicht „gemeinfrei“ (Public Domain) oder sonstwie für die allgemeine Nutzung freigegeben sein. Wie das Herunterladen für eine private Sammlung rechtlich aussieht weiß ich nicht, eine Veröffentlichung wäre jedoch ziemlich sicher eine grobe Urheberrechtsverletzung. Für manche Inhalte liegen Rechte bzw. Teile davon bei anderen Rechteinhabern, die darüber sicherlich nicht begeistert wären! (Oder schon, weil sich mit den Abmahngebühren gut verdienen lässt.)

Bei den Inhalten, deren Rechte vollständig bei den Öffentlich-Rechtlichen selbst liegen, könnte man natürlich denken, dass diese gerne ein Auge zudrücken würden – schließlich würden sie die Inhalte eigentlich gerne weiter anbieten, dürfen es nur nicht. Selbst wenn dies der Fall wäre und sie ihr Recht nicht aus Prinzip durchsetzen würden, könnte es immer noch sein, dass sie durch wen auch immer gezwungen würden, auch gegen den eigentlichen Willen der Verantwortlichen rechtlich dagegen vorzugehen. Wer also auf die Idee kommt, so ein Archiv öffentlich anzubieten, riskiert (neben den großen Trafficmengen) Ärger – den man aber selbstverständlich auch nutzen könnte, um für mehr Öffentlichkeit für diese lächerliche, lobbyfreundliche Regelung zu sorgen.

Zu Urheberrechten und öffentlich-rechtlichen Sendern möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen eines Blogbeitrags mal ein (etwas polemisches) Video erstallt habe, welches (kurze) Ausschnitte aus einer Phoenix-Talkshow enthielt. Einige Zeit nach der Veröffentlichung sah man beim ZDF das alleinstehende Video nicht ausreichend vom Zitatrecht gedeckt, und seitdem sieht es so aus und meinem YouTube-Account fehlen ein paar Features. Wenigstens gabs keine Klage oder Abmahnung und ich durfte es im Blogbeitrag drinlassen (Zitatrecht).

3. Für einige Inhalte dürfte es schon zu spät sein, soweit ich weiß begann das große aus-dem-Netz-nehmen schon vor einiger Zeit.

Zum Abschluss bleibt nur noch die Frage: Was nun?
Neben der Tatsache, dass diese unsinnige Regelung umgehend abgeschafft gehört, sollten meiner Meinung nach selbstproduzierte Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender unter eine freie Lizenz gestellt werden. Dadurch könnte der Gebührenzahler seine bezahlten Inhalte nicht nur besser nutzen, sondern solche Zensurideen wären von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Außerdem sieht man hier ein hervorragendes Beispiel, warum das Urheberrecht auch eine Gefahr darstellt, und wie in unserer Gesellschaft aus wirtschaftlichen Interessen sinnlos Dinge vernichtet werden – zwei weitere Bereiche, in denen dringend etwas getan werden muss. Viel zu tun für die PIRATEN

Falls die Öffentlich-Rechtlichen der Regelung ein Schnippchen schlagen möchten, könnten sie prüfen, ob es möglich ist, die Inhalte kurz vor der Deadline doch noch unter eine freie Lizenz zu stellen und sie gesammelt z. B. als riesige .torrent-Datei zur Verfügung zu stellen oder engagierten Aktivisten zu überspielen (irgendjemand spendet sicher genug Festplatten). Das Netz kümmert sich dann um den Rest. Das wird wohl leider nicht passieren, siehe z. B. die Antwort, die Alios bekommen hat. Falls doch: Ich wäre immer noch mit 1 TB und technischer Unterstützung im Rahmen meiner Möglichkeiten dabei.

Sicherheitskontrollen kosten Menschenleben

2010-07-01 4 Kommentare

Dieser Artikel gammelt nun schon seit über einem halben Jahr im Entwürfeordner vor sich hin. Angesichts aktueller Nachrichten, die von einer erhöhten Gefährlichkeit von Nacktscannern sprechen, möchte ich ihn endlich ausgraben.

Im Jahr 2000 gab es 1,6 Milliarden Flugpassagiere (Quelle, mehrfach fliegende Personen werden natürlich auch mehrfach gezählt). Ausgehend von dieser Zahl lassen sich nun wunderbare Berechnungen anstellen:

Angenommen durch die Einführung einer schärferen Sicherheitskontrolle verlängert sich die Dauer, die ein Passagier in der Kontrolle (inkl. Warteschlange) verbringt, im Weltdurchschnitt um eine Minute. Das ist schnell erreicht, denn selbst wenn die Kontrolle an sich schnell geht, können auch kleine Verzögerungen die Schlangen schnell wachsen lassen, wenn sie nicht durch mehr Personal kompensiert werden. Insgesamt würden die Passagiere dann 1,6 Milliarden / (60*24*365) = 3044 Jahre an Lebenszeit zusätzlich in den Sicherheitskontrollen verbringen. Bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren wären das ca. 36 Menschenleben für eine Minute längere Kontrollen.

Natürlich mag es unpassend erscheinen, bei Terroranschlägen getötete Menschen und in Warteschlangen verschwendete Menschenleben zu vergleichen. Ein deutlich direkteres Beispiel kann daher an der (inzwischen nicht mehr ganz) aktuellen Nacktscanner-Debatte gegeben werden.

Es existieren drei Typen dieser Scanner. Passive Terahertzscanner fangen nur vom Körper sowieso abgestrahlte Strahlung auf und sind rein vom gesundheitlichen Standpunkt unproblematisch. Aktive Terahertzscanner senden selbst extrem hochfrequente elektromagnetische Wellen aus, die als harmlos gelten, auch wenn sie noch nicht abschließend erforscht sind. Der dritte Typ arbeitet mit Röntgenstrahlung, deren Gefahren recht gut bekannt sind. Dieser Typ soll in der EU nicht eingesetzt werden, ist in den USA aber bereits im Einsatz.

Die Strahlenbelastung soll dabei laut der aktuellen Nachricht nach Herstellerangaben (meine früheren Zahlen waren niedriger!) 0,1 bis 0,2 Mikrosievert. Klingt nach wenig, und ist es auch – die Hintergrundstrahlung ist deutlich stärker, insbesondere bei Flügen in großen Höhen. Die Gefährlichkeit von Strahlung wird meist als linear angesehen, d.h. zehnmal so viel Strahlung bedeutet zehnmal so viele Tote. Das individuelle Risiko, durch die Spätfolgen eines solchen Scans ums Leben zu kommen, ist aufgrund der geringen Strahlungswerte vernachlässigbar. Generell geht man davon aus, dass langfristig eine Bestrahlung mit 1 Sievert für rund 5% der Bestrahlten tödliche Folgen hat. (siehe Wikipedia) Bei angenommenen 0,2 Mikrosievert pro Scan würde der flächendeckende Einsatz von Röntgen-Nacktscannern somit 0,0000002 * 1600000000 * 5% = 16 Menschen pro Jahr durch Strahlenspätfolgen das Leben kosten. (Ganze Rechnung via Google zum nachprüfen)

Das setzt natürlich voraus, dass alle Passagiere mit Backscatter-Röntgennacktscannern geprüft würden – aber die Zahl könnte durchaus größer sein als die Zahl der Menschenleben, die man durch möglicherweise verhinderte Terroranschläge rettet. Bei dieser Berechnung bin ich aber von den allgemeinen Faktoren für Strahlenschäden ausgegangen, die für eine gleichmäßige Verteilung gelten. Die aktuellen Meldungen sprechen jedoch davon, dass durch die Bündelung der Strahlenbelastung auf der Haut das Risiko weiter steigt, sodass die tatsächliche Gefährdung deutlich größer sein dürfte.

Die gerne aufgestellte Behauptung, die Strahlung bei Nacktscannern sei so gering, dass sie völlig ungefährlich sei, ist völliger Unsinn. Das Risiko mag für den einzelnen Passagier nicht ins Gewicht fallen, das stimmt. Aber es gibt nach der derzeitigen Lehrmeinung keine „ungefährliche“ Strahlendosis – jede Strahlung erhöht das Risiko, egal wie gering sie ist, was auch das Bundesamt für Strahlenschutz so sieht: „Es gibt keine sichere Schwelle, unterhalb derer kein gesundheitliches Risiko mehr bestehen würde“.