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Archive for Mai 2007

Mischmasch 6 – Datenschutz und Demokratie

2007-05-25 3 Kommentare

Offenbar schon seit längerem übt die Bundeswehr das gewaltsame Auflösen von Unruhen und Demonstrationen. Der Indymedia-Artikel erweckt den Eindruck, als ob es sich um eine Neuigkeit zum G8-Gipfel handeln würde, allerdings hat Kontraste bereits vor über 5 Jahren darüber berichtet. Damals hat Schily offenbar auch Pläne gehegt, die Bundeswehr bei Bedarf auch im Inneren einzusetzen, Schäuble fordert das nun schon seit längerem. Der erste Einsatz, bei dem die Bundeswehr eine Demonstration auflöst, ist meiner Meinung nach das klare Zeichen für ein Ende des Rechtsstaats und der Demokratie. Solche Einsätze haben einfach nicht geübt zu werden, auch wenn sie angeblich nur für Auslandseinsätze gedacht sind. Denn auch im Ausland haben Demonstrationen nicht aufgelöst zu werden.Sowohl Microsoft als auch Google haben sich offen dazu bekannt, Nutzerdaten sammeln zu wollen. Google will sogar soweit gehen, dass Menschen zum Leben auf Google angewiesen sind. Damit wäre wohl die Dystopie, die schon länger im Internet kursiert, Wirklichkeit. Ich empfehle, Google-Dienste nur noch punktuell und grundsätzlich ohne Account zu nutzen. Das Cookie bei der Suche kann man mit der Firefox-Extension „CustomizeGoogle“ filtern, einen Account bei Google braucht man nicht und falls man ihn für manche Dienste doch brauchen sollte, kann man ihn auch nur dafür nutzen.

Das Grundgesetz soll an das Internetzeitalter angepasst werden – eigentlich eine gute Idee. Nur ist zu befürchten, dass statt einer endlich nötigen wörtlichen Festschreibung des Rechts auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung (bisher nur ein abgeleitetes Recht!) eher eine Abschaffung dieser zwei Punkte geplant ist – eine „Verbesserung“ und Anpassung des Lauschangriffes auf das Internetzeitalter. Hoffentlich fühlen sich mehr SPD-Abgeordnete ihrem Gewissen verpflichtet als der Großen Koalition.

Beim G8-Gipfel wurde eine stärkere Bekämpfung von Kinderpornographie beschlossen. Auch wenn dies zunächst begrüßenswert scheint, ist zu befürchten, dass dabei über das Ziel hinausgeschossen wird und außerdem neue Überwachungsmaßnahmen mit dem Kampf gegen Kinderpornographie begründet werden, und das ist nicht zu begrüßen. Den Käufern von kinderpornographischem Bildmaterial (die also nicht selbst Kinder missbrauchen oder mit dem Material handeln und Profit machen!) drohen bisher maximal zwei Jahre Haft. Dies dürfte erhöht werden. Außerdem könnte es zu einer Verschärfung des Sexualstrafrechts führen, welche dann z. B. zu so absurden Konstruktion führen könnte, dass ein 17-jähriges Pärchen miteinander Geschlechtsverkehr haben darf, ein aus einer 17-jährigen und einem 18-jährigen hingegen nicht. Oder dass Geschlechtsverkehr unter 18 generell verboten wird. Die CSU würde es begrüßen – willkommen in der neuen, offenen, modernen Gesellschaft.

Zwei Einträge im Lawblog sind auch besonders interessant. Der eine zeigt, wie die Überwachung das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant untergräbt und die Kommunikation gefährdet – welche Gedanken sich Anwälte machen müssen, und wie sie aus Angst vor Überwachung ihre Handlungen einschränken (müssen). Damit ist sicherlich nicht dem Prinzip eines fairen Verfahrens mit angemessener Verteidigung gedient. Der andere zeigt die Praxis bei Beschlagnahmen nach Hausdurchsuchungen: Selbst wenn das Verfahren eingestellt wird, werden Gegenstände nach Lust und Laune einbehalten, und es handelt sich wohl nicht um Einzelfälle. Schön, dass wir in einem Rechtsstaat leben lebten.

Mischmasch 5 – Sicherheitswahn ohne Ende

Ich war ne Woche weg und weiß nicht, wie viel Unsinn von Schäuble und Co ich dabei verpasst hab. Aber das, was ich danach noch zu Gesicht bekommen hab, reicht, um in meinem Firefox sieben Zeilen offener Tabs und 50% CPU-Last zu haben. Und für zwei Tage Schreibarbeit. Zunächst einmal kurz drei nicht-Sicherheitswahn-Dinge:

Im Blog „Besitzstandwahrer“ findet sich eine zwar ein wenig polemische, aber dennoch gute und zum Nachdenken anregende Auflistung, welche Änderungen im Bereich Wirtschafts- und Sozialpolitik es gab. Dabei wird gegenübergestellt, wie Arbeitnehmer zunehmend be- und die Wirtschaft zunehmend entlastet wurde.

Einige Unternehmen und Verbände der US-Contentindustrie haben sich zu einer sogeannten „Copyright Alliance“ zusammengeschlossen. Diese soll natürlich dazu dienen, die Interessen der Contentindustrie durchzusetzen und in Gesetze zu gießen. Zusätzlich sollen leicht beeinflussbare Jugendliche mit Propagandamaterial versorgt werden, vermutlich um sie dann als Informanten oder zumindest Unterstützer zu gewinnen, da inzwischen wohl auch die Contentindustrie gemerkt hat, dass sie ganz alleine nicht gegen die gesamte Bevölkerung ankommt. Hoffentlich wird genung Gegenöffentlichkeit entstehen, um auf das Problem aufmerksam zu machen, die Verbreitung des Propagandamaterials zu verhindern und dafür zu sorgen, dass Politiker den Willen der Bevölkerung und nicht den von Lobbyisten vertreten. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber ich wünsche den Amis viel Glück, und falls sie es nicht schaffen, viel Spaß…

Der CDU-Politiker Geißler wird von Parteikollegen unter Druck gesetzt, weil er aus Protest gegen die Repression beim G8-Gipfel attac beigetreten ist. Hier sieht man schön, wie es innerhalb der CDU akzeptiert wird, wenn ein Politiker wirklich nach seinem eigenen Gewissen entscheidet. Sehr demokratisch. Die Begründung, dass das freie Demonstrationsrecht vom Grundgesetz garantiert werde und dafür attac nicht nötig sei, ist blanker Hohn: Genau dieses Demonstrationsrecht wird zurzeit – nicht gerade gegen den Willen der CDU – beschränkt, wo es nur geht – selbst wenn es gegen das Grundgesetz verstößt.

Im Lawblog gibt es ein Video zu sehen, auf dem Merkel eine Totalüberwachung fordert, insbesondere, um Kleindelikte wie Falschparken etc. zu verfolgen – und zwar fordert sie, dass es ohne Diskussionen eingeführt wird. Das Video soll echt sein. Ich frage mich echt, was sie sich dabei gedacht hat bzw. ob sie sich etwas dabei gedacht hat, aber ich denke der Begriff „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“ sind ihr wohl dabei nicht eingefallen.

Der in den USA kritisierte Fluggastdatenzugriff ist jetzt offenbar in Deutschland geplant. Der unzureichend ausgestattete Zoll soll auf die Passagierdaten der Fluggesellschaften zugreifen dürfen – was genau damit gemeint ist, ist unklar, aber datenschutztechnisch korrekt wird es wohl nicht sein. Denn wenn heutzutage auf Daten zugegriffen wird, dann richtig.

Die biometischen Daten in Personalausweisen und Pässen sind nur dafür gedacht gewesen, um Fälschungen und Betrügereien zu verhindern – und nur deswegen sind sie auch durchgekommen. In der üblichen Salamitaktik wird nun versucht, sie zu einer Fahnungsmethode zu machen, indem sie zentral zu Fahndungszwecken gespeichert werden sollen. Dazu die taz und ein Kommentar von Der Große Bruder. Hier sieht man, dass aufgrund der Salamitaktik-Gefahr sämtliche missbrauchbare Maßnahmen, so sinnvoll sie sein mögen, abgelehnt werden müssen.

Der in Großbritannien ohnehin schon extrem ausgeprägte Wahn geht noch viel weiter: Inzwischen will die Polizei Drohnen einsetzen. Dabei handelt es sich um kleine Fluggeräte, die selbstständig oder ferngesteuert irgendwo hinfliegen und Fotos oder Videos machen – fliegende Überwachungskameras. So etwas war bisher nur Dystopien wie der Welt von Half-Life 2 (ob der Rest auch bald kommt?) vorbehalten. Auf dem letzten CCC-Kongress wurden die Drohnen jedenfalls vorgestellt, hier gibt es ein Video (sehr empfehlenswert, aber lang. Zum Abspielen am Besten mplayer nehmen, der kann es dann in 1.5-fach-Geschwindigkeit abspielen, Tastenkombi ALTGR+9.). Angeblich sollen die Leute sogar noch dankbar für die Überwachung sein, weil sie ja sooo viel mehr Sicherheit bietet. Sollte das wirklich stimmen, tun mir diese Menschen leid – und noch mehr leid tun mir die vernünftigen Menschen, die dafür fertig gemacht werden, dass sie auf die Frage „Wollt ihr die totale Überwachung“ nicht ein lautes „JAA!“ von sich geben.

Weiterhin sollen in Großbritannien auch von Ärzten und sonstigen Vertrauenspersonen Daten darüber gesammelt werden, wie groß die Gefahr ist, dass jemand „kriminell“ wird (in Großbritannien zählt ja inzwischen auch das Wegwerfen von Müll auf der Straße als schwere Straftat – dummerweise gibt es in London keine Mülleimer mehr, weil da Terroristen Bomben reinwerfen könnten. Da habe sogar ich meinen Müll – nachdem ich ihn eine Viertelstunde mit mir herumgetragen habe – auf die einfache Art und Weise entsorgt). Menschen sollen offenbar quasi Verbrechens-„Scorewerte“ zugewiesen werden, auf deren Basis wohl früher oder später auch präventiv gehandelt wird. Minority Report lässt grüßen. Jedenfalls würde ich inzwischen lieber in die USA oder nach Russland (da trifft es einen wenigstens „nur“ wenn man sich politisch engagiert) reisen als nach Großbritannien.

In den USA hat MySpace jetzt die Accounts von Sexualstraftätern gelöscht und die Daten den Ermittlungsbehörden gegeben. Wer einmal eine Sexualstraftat begangen hat, hat also offenbar kein Recht, MySpace zu nutzen, selbst wenn er sich gebessert hat und es nicht für weitere Straftaten nutzt. Es ist zwar die Entscheidung von MySpace, aber mal weitergedacht: Man könnte ja Sexualstraftätern den Zutritt zu Kaufhäusern verbieten. Oder zur U-Bahn. Oder man könnte sie gleich lebenslang unter Hausarrest und Totalüberwachung stellen. Oder sie gleich hinrichten. Es fängt immer im Kleinen an.

Bayern hat nun auch eine Datei für aus der Haft entlassene Sexualstraftäter. Dieses Vorhaben ist weit weniger verrückt und bedenklich als sonst: Es kommen nur rechtskräftig Verurteilte rein, eine Rückfallgefahr besteht durchaus und zudem soll der Zugriff sogar auf wenige Beamte beschränkt sein. Wünschenswert wäre eigentlich nur noch eine automatische Löschung der Daten nach einem bestimmten Zeitraum, sofern die nicht enthalten ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzt sich glücklicherweise gegen die Bemühungen der Contentindustrie ein, ohne Gerichtsbeschluss zu einer IP den Anschlussinhaber ermitteln zu können. Die Contentindustrie und inzwischen auch die CDU/CSU und die FDP vergleichen die IP mit einer Telefonnummer, was an sich schon falsch ist. Aber selbst ausgehend von diesem Vergleich kann man immer noch schön den Unsinn davon zeigen. Die Aussage „Die Abfrage der Bestandsdaten sei somit einer Telefonauskunft gleichzustellen“ würde nämlich bedeuten, dass die Zuordung einer IP zu einer Person genauso gehandhabt werden soll wie die Zuordnung einer Telefonnummer zu einer Person. Dies gibt es. Es heißt Rückwärtssuche und ist nur zulässig, wenn der betreffende Anschlussinhaber zugestimmt hat. Noch nicht mal, wenn man den unsinnigen Vergleich also akzeptieren würde, wäre also die Aussage richtig! Mal abgesehen davon habe ich eh die Lust, mir mein Frühstück nochmal durch den Kopf gehen zu lassen, wenn ich bedenke, dass die „Beweise“ (IP-Logs) von der Contentindustrie produziert werden und auf dieser Basis dann geklagt wird, bei eventuellen Hausdurchsuchungen von der Contentindustrie bezahlte „Experten“ die beschlagnahmten Festplatten durchsuchen – das Einzige, was fehlt, ist noch, dass sie gleich zum Gericht werden. Insbesondere bei der FDP überrascht es mich, dass sie sich eindeutig gegen Datenschutz engagiert. Das sowieso schon eher halbherzige Engagement in dem Bereich ist somit nicht wirklich ernst gemeint. Neben der Piratenparei sind wohl nur die Grünen und die Linkspartei Parteien, die den Datenschutz fördern, vieleicht noch die SPD, falls sie mal eigenständig entscheiden kann statt der CDU alles Recht machen zu wollen (wodurch sie mein Vertrauen auch verloren hat).

Die Polizei nimmt jetzt auch Geruchsproben von G8-Gegnern. Insbesondere da es sich dabei um potenzielle Opfer politisch motivierter Repressalien handelt, ist dies bedenklich. Das letzte Mal wurde diese Methode auf deutschem Gebiet in der DDR von der StaSi angewandt. Neben der beweistechnisch eher unbrauchbaren Benutzung, bei der ein Hund an einem Tatort schnüffelt und den Geruch dann mit einer Probe vergleicht, könnte man solche Proben sicher verwenden, um Hunde auf die Fährte einer Persona non grata setzen, die sich versteckt oder auch z. B. versucht, das Land zu verlassen. Wie bereits die biometrischen Daten in den Pässen gezeigt haben, sieht man, dass eine über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Benutzung wohl stattfinden wird (Salamitaktik, siehe oben) und deswegen darf schon die Erfassung nicht stattfinden.

UPDATE: Diese Praxis wird nun breit kritisiert (außer von Herrn Schäuble und der CDU/CSU – die befürworten und verteidigen sie). Im Spiegel steht ein guter Artikel mit vielen Hintergründen (und Hinweis auf die StaSi). Für die Geruchsprobe gelten rechtlich die gleichen Vorschriften wie für Fingerabdrücke. Rechtswidrig ist sie also nicht, was allerdings nichts an meiner obigen Einschätzung ändert – die Missbrauchsgefahr bleibt! Das Lawblog schreibt auch über den wörtlich zu nehmenden „Schnüffel-staat“. Tagesschau und Spiegel schreiben darüber, dass viele Politiker diesen Unsinn ablehnen und die Polizeigewerkschaft und Schäuble und die CDU sie verteidigen. Die Welt schreibt, dass die Kritik unberechtigt sei und die Geruchsproben nur zum Vergleich mit Proben von einem Tatort dienen würden. Die Geruchsproben würden nicht archiviert. Wenn dies stimmt, wäre natürlich auch die obige Missbrauchsgefahr nicht gegeben (ob dies stimmt, stellt sich wohl nach dem G8-Gipfel heraus, ich bin gespannt…). Seltsam ist allerdings, dass diese an die Stasi erinnernden Methoden gerade gegen G8-Gegner eingesetzt werden – vieleicht zur Einschüchterung?

Wie schnell man Terrorverdächtiger wird und warum die Anti-Terror-Daten und ähnliche Datenbanken sofort abgeschaltet und gelöscht werden sollten, zeigt ein SZ-Artikel: Bei einem Dozenten kommt es zu einer Hausdurchsuchung (ergo: er steht unter Verdacht, ist aber nicht verurteilt!), dabei werden Seminarlisten beschlagnahmt. Die Studenten müssen nun befürchten, obwohl sie sich überhaupt nichts haben zu schulden kommen lassen, in einer der Anti-Terror-Datenbanken aufzutauchen, was in ihrem späteren Leben zu durchaus unangenehmen Problemen führen kann (Reisebeschränkungen, geraten leicht in Verdacht…) Dies wird von offizieller Seite zwar dementiert, aber inwieweit man sich darauf verlassen kann?

Eine andere Möglichkeit, Verdacht auf sich zu lenken, ist es, das Internet zu nutzen. Ein Telepolis-Artikel zeigt eindrucksvoll, wie bereits jetzt bloße Suchbegriffe dazu dienen können, Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen. Wenn das bereits für einen hinreichenden Tatverdacht reicht, dann habe ich echt ein Problem – für meine Geschichte 2k vs. 0 suche ich recht häufig nach den genauen Daten von irgendwelchen Waffen oder Sprengstoffen. Für dieses Posting im Golem-Forum habe ich genau die Informationen gesucht, die auch ein Terrorist haben wollte: Sprengkraft von C4 (dazu habe ich nichts gefunden) und Gewicht und sonstige Infos über amerikanische M-67 Splittergranaten. Trotzdem bin ich kein Terrorist – dennoch könnten in Zukunft solche Begriffe reichen, um eine Hausdurchsuchung auszulösen. Allein schon diese Angst stellt meiner Meinung nach eine Bedrohung des Rechtsstaats dar – es gibt sicher einige, die aus der puren (und oft nicht unberechtigten!) Angst, sie könnten in irgendwelchen Listen landen, Äußerungen oder Handlungen unterlassen. Weiterhin könnte Ziel der Aktionen in letzter Zeit auch eine Einschüchterung politisch links orientierter Menschen sein – zur Zeit kann man davon allerdings noch nicht ausgehen.

Wie rechtsstaatliche Grundsätze bei Ermittlungen ignoriert werden, zeigen diese zwei Einträge im Lawblog. Im ersten Fall wird gezeigt, wie ein Zeuge ein Kennzeichen eines Autos nicht mehr richtig weiß (der Fahrer hat jemanden angegriffen) und deswegen der erstbeste Halter eines ähnlichen Fahrzeugs mit ähnlichem Kennzeichen vorgeladen wird – und auch noch gleich in der Datenbank landet. Bei der nächsten Verkehrskontrolle wird dann halt etwas gründlicher hingeschaut, und wenn er später einmal wegen irgendwas verdächtigt wird, sieht gleich jeder „Ah, der war schon mal verdächtig“ und assoziiert das gleich mit „Wiederholungstäter“. Im zweiten Fall wird einem Zeugen ein Foto eines Verdächtigten vorgelegt und einfach nur gefragt „War er das?“ statt mehrere ähnliche Fotos vorzulegen und zu fragen „war es einer von denen?“. Letztere Methode bietet die Sicherheit, dass der Zeuge sich nicht so leicht irren kann – er weiß nicht, welcher der Beschuldigte ist, und wenn er sich nicht sicher ist, merkt er es. Wenn nämlich der Verdächtige dem Täter einfach nur ähnlich sieht, ist die Gefahr recht groß, dass bei der ersten Methode der Zeuge „Ja“ sagt. Bei der zweiten Methode ist eher ein „Ich weiß nicht“ zu erwarten, wenn der Täter nicht in der Liste ist, und selbst wenn der Zeuge eines der Fotos für das vom Täter hält – es besteht eine Chance von 60-80% (je nach Anzahl der Fotos), dass es sich dabei um das falsche Foto (eines der Vergleichsbilder) handelt. Zum Glück hat in diesem Fall der Rechtsstaat funktioniert, der „Beweis“ war wertlos und es kam zum Freispruch.

Auch andere Medien bemerken die systematische Aufhebung von Grundrechten. Zudem hält sich die Polizei meist noch nicht einmal an geltende Gesetze (Ein Polizeibeamter sagte sinngemäß: „Es gibt keine datenschutzrelevanten Dinge“!) Um dem Einhalt zu gebieten, müssten inzwischen Beweisverwertungsverbote oder zumindest eine persönliche Strafbarkeit (in Theorie und Praxis) von Beamten, die Gesetze verletzen, eingeführt werden.

Weil Schäuble mit seinem Irrsinn in Deutschland für seine Ansprüche nicht gut genug (aber immer noch viel zu gut) vorankommt, setzt er seine kranken Ideen jetzt über die EU-Ebene um. Insbesondere will er den Einsatz von Streitkräften im Inneren durchsetzen (wenn er die Bundeswehr nicht in Deutschland einsetzen kann, schickt er sie eben nach Frankreich um dort Polizeiaufgaben zu übernehmen und leiht sich dafür im Gegenzug für deutsche  Polizeiaufgaben französische Streitkräfte) Insbesondere will er wie immer eine EU-weite Totalüberwachung einführen.

Ist ALG2 menschenwürdig?

2007-05-23 8 Kommentare

Wie es in Deutschland mit dem Sozialstaat aussieht, zeigt ein Blogeintrag von Unkreativ. Dort berichten zahlreiche ALG2-Empfänger (Hartz4) von ihren Erfahrungen. Psychoterror und Willkür durch die Arbeitsagenturen, verspätete Auszahlungen, absolut nicht reichendes Geld, menschenunwürdige Erniedrigung, Aussichtslosigkeit, Verzweiflung. Nein, das ALG2 ist nicht zu großzügig dimensioniert, nein, man kann es nicht noch weiter kürzen. Die Beitragshöhe ist eine Sache – die totale Überwachung, Machtlosigkeit, Einschüchterung und sonstige erniedrigende Behandlung der Empfänger eine weitere, noch schlimmere.

Übrigens habe ich aus Spaß mal berechnet, ob man vom ALG2 überleben kann. Ich habe einen Singlehaushalt in Frankfurt angenommen, der es irgendwie geschafft hat, eine ausreichend kleine/günstige Wohnung zu finden, die komplett bezahlt wird. Davon ausgehend, dass unser Arbeitsloser perfekt informiert ist, alle Regelungen versteht und immer die beste/günstigste Wahl trifft und keinen Fehler macht, und zum Leben nur Kleidung, Nahrung und einige Hygiene- und Haushaltsartikel braucht, weiterhin Zeitungen nur in der Bibliothek liest, Internet nur an kostenlosen öffentlichen Terminals nutzt (gibt es das überhaupt?) und keinerlei kostenpflichtigen Hobbies oder Freizeitaktivitäten nachgeht und natürlich weder Raucht, Alkohol trinkt oder ein Haustier hat, habe ich mal etwas herumgerechnet.

Jährlich zahlt unser ALG2-Empfänger Stromkosten und Warmwasserkosten (nein, das wird nicht übernommen) in Höhe von 290 EUR (günstiger Stromtarif!). Dazu kommt eine ermäßigte Jahreskarte (irgendwie muss er mobil bleiben, um zu Bewerbungsgesprächen zu kommen) für Frankfurt (Tarifgebiet 50) für 461 EUR. Zudem kauft er sich pro Jahr ein Paar Schuhe (30 EUR), zwei Jeans (15 EUR), zehn Paar Socken (12 EUR), fünf Unterhosen (7 EUR), 2 T-Shirts (15 EUR), für 5 EUR neues Geschirr, weil welches kaputt gegangen ist, für 15 EUR neue Leuchtmittel (meist Energiesparlampen), ein Hemd (15 EUR) und gibt für Gesundheit (Praxisgebühr, Medikamente) 25 EUR aus. Damit hat er im Monat schon mal ca. 74 EUR weg.

Wöchentlich kauft er für 35 EUR Nahrungsmittel und Getränke (151 EUR/Monat) und gibt noch mal monatlich 35 EUR für Hygiene- und Haushaltsartikel (Spülmittel, Lappen etc.) aus, dazu kommen noch mal 20 EUR Telefonkosten (Stellensuche). Noch einmal 15 EUR pro Monat verschlingen die Umlagen für seltene Anschaffungen (Jacke, Fernseher, Kühlschrank, Bügeleisen, Renovierung, Waschmaschine, Herd, Bett, ordentliche Hose).

Nun hat „unser“ Arbeitsloser von den 345 EUR ALG2 noch 50 EUR übrig. Eigentlich genug, könnte man meinen. Zu bedenken ist: Davon muss er sich zunächst noch alles Nötige kaufen, was ich vergessen habe, und das wird einiges sein. (Wem was einfällt: bitte Kommentar schreiben!) Zudem ist es gerade genug zum Überleben unter Idealbedingungen. Zu einem menschenwürdigen Leben gehört aber mehr als ein Dach über dem Kopf, Essen, Trinken und Kleidung – zumindest ein kleiner Betrag sollte für „Freizeitzwecke“ zur Verfügung stehen (davon geht auch die offizielle ALG2-Berechnung aus, nur sind leider die sonstigen Beträge so niedrig, dass es nicht reicht). Zudem geht die Berechnung bewusst von einem gut informierten Akademiker aus, der immer die richtige Entscheidung trifft, überall den optimalen Preis rausholt, auf sämtliche Versicherungen verzichtet hat, keine Reparaturen nötig hat, ein Minimalleben führt, nicht raucht, die Wohnung bezahlt bekommt, sein ALG2 immer rechtzeitig bekommt, die Bewerbungskosten erstattet bekommt, keine Kürzungen hat und keinen in irgendeinem Bereich erhöhten Bedarf hat. Insbesondere muss er keine Kredite zurückzahlen. Diese Idealbedingungen werden wohl nie zutreffen. Dennoch könnte er schon ab einer Kürzung um 20% dieses Überleben nicht bezahlen. (Mit 10% Kürzung, z. B. wegen eines unentschuldigt verpassten Termins, hätte er nach Abzug der oben genannten Dinge noch ca. 15 EUR) Falls er eine Arbeit nicht annimmt, die die Arbeitsagentur für zumutbar hält oder sich an irgendeiner sinnbefreiten Maßnahme nicht beteiligt, die von ihm gefordert wird (z. B. einem Bewerbungskurs, in dem einem beigebracht wird, dass Bewerbungen mit Powerpoint erstellt werden!), erwartet ihn bereits eine Kürzung um 30%. Zu hoch sind die gezahlten Beträge also sicherlich nicht.

Im Fall des Arbeitslosen, der vor einiger Zeit verhungert ist, weil ihm seine Leistung gestrichen wurde, kann ich allerdings die Arbeitsagenturen wirklich nicht kritisieren (zumindest soweit die mir bekannte offizielle Version der Geschichte stimmt). Wenn jemand zu keinem der Termine erscheint (und noch nicht einmal eine vernünftige Begründung dafür liefert), kann man daran nun mal nicht viel ändern. Die Arbeitsagentur hätte Essensmarken anbieten können – ob der Arbeitslose sie abgeholt hätte? Fast genauso könnte man kritisieren, dass ein Arbeitsloser verhungert, der das Geld nicht vom Konto abgehoben hat, kein Essen gekauft hat oder das Essen nicht zu sich genommen hat. Allerdings ist auch zu bedenken, dass der Arbeitslose in diesem Fall eventuell so verzweifelt oder von der Arbeitsagentur terrorisiert war, dass er sich nicht mehr hintraute oder ihm schlichtweg alles egal war, inklusive seinem Tod. Das würde wohl ein recht klares Zeichen dafür sein, dass mit diesem Sozialsystem einiges nicht stimmt.

Die unmenschliche und nicht zu tolerierende Behandlung (und wenn das jetzt jemand mit „sind doch Einzelfälle“ abtun will: Sind aber ziemlich viele davon!) ist aber eine andere Sache, und diese muss meiner Meinung nach unverzüglich behoben werden. Dies liegt wohl hauptsächlich daran, dass die Arbeitsagenturen hoffungslos überlastet sind und zu wenig Geld haben, und das zu beheben wird schwer. Zumindest muss eine von den Arbeitsagenturen unabhängige Instanz geschaffen werden, die nur den Zweck hat, die Menschen rechtlich zu unterstützen. Diese müsste dann z. B. die Möglichkeit haben, eine Fortzahlung des ALG2 in Streitfällen bis zur Klärung anzuordnen, und für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig sein. Willkürliche Kürzungen oder fehlerhafte Bescheide könnten so vermieden bzw. zumindest deren Wirkung gemildert werden. (Ein ALG2-Empfänger kann sich soweit ich weiß quasi bisher nicht beschweren – außer vieleicht bei der Arbeitsagentur selbst, und die wird sich hüten, sich selbst in den Arsch zu treten – dafür wird der ALG2-Empfänger wohl von seinem Berater danach noch mehr schikaniert.)  Zudem müssen einige weitgehend sinnfreie Maßnahmen abgeschafft werden, die oft auch richtige Arbeitsplätze gefährden und die Lohnniveaus zerstören (1-Euro-Jobber werden auch für normale Jobs eingesetzt).

Als angemessenen Sozialstaat würde ich das nicht mehr bezeichnen.

Mischmasch 4 – Wahlcomputer, Killerspiele und viel Urheberrecht

2007-05-13 1 Kommentar

In den USA startet langsam die Einsicht, dass Wahlcomputer zumindest ohne nachzählbare Papierversion keine gute Idee sind. Schade, dass Deutschland den teuren Fehler nachmachen will und erst selbst negative Erfahrungen sammeln muss, statt die Gelegenheit zu nutzen, von den Fehlern der USA zu lernen. Ich hoffe nur, dass das Gesetz in den USA vollständig beschlossen und umgesetzt wird.

Um eine Versachlichung der „Killerspiel“-Debatte zu erreichen, gibt es jetzt in Celle eine wirklich geniale Idee – eine LAN-Party für Eltern. Geniale Idee, nur befürchte ich, dass gerade die verbohrtesten Eltern, die es wirklich nötig hätten, sich weigern, hinzugehen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Eltern mit den Spielen nicht klarkommen und sie deswegen ablehnen. Aber trotzdem ist die Idee natürlich zu begrüßen und sie wird helfen, die Debatte in vernünftige Bahnen zu lenken – was auch die Aussagen der Eltern nach dem Spiel belegen. Die Innenminister einiger Länder, diesmal ist übrigens auch Hessen dabei, versuchen wieder einmal, diesmal auf Basis einer Studie, in der eine Person (Pfeiffer – er hat glaub ich auch noch ein wirtschaftliches Interesse daran) die Altersgrenzen zu lasch findet (seine Kollegen lehnen es ab), Killerspiele zu verbieten, auch wenn klar ist, dass es sinnlos ist. Hoffentlich wirds wieder nix.

Mit sinnlosem Gerede versucht die Contentindustrie Lobbyarbeit zu betreiben und zwar in der Schweiz Kopierschutz durchzusetzen, in Deutschland die Privatkopie noch mehr einzuschränken und die Schutzfrist weiter auszudehnen. Laut Golem besteht die Schutzfrist derzeit 50 Jahre nach Veröffentlichung (ich dachte, es seien sogar 70 Jahre nach Tod des Urhebers) – beides ist abartig lang. Nebenbei wollen sie noch die Strafverfolgung ausdehnen (ja, ja, die Bezeichnung „Raubkopierer“ wird wohl bald richtig sein, wenn es so weiter geht, zumindest vom Strafmaß und der Verfolgung her…) Eigentlich nix neues. Hoffentlich klappt es diesmal nicht, aber ich bezweifle, dass unsere Volksvertreter endlich mal ihren Job machen und das Volk vertreten…

Die Musikindustrie versucht auch allen Ernstes zu behaupten, dass Kopierschutz für den Konsumenten gut ist, weil so neue Vertriebswege erst möglich werden (Aufwachen: Der Internet-Vertrieb funktioniert seit fast 10 Jahren ohne Kopierschutz einwandfrei, die Bezahl-Angebote mit Kopierschutz werden vieleicht gerade wegen des Kopierschutzes abgelehnt!).

Und weil es sich inzwischen herumgesprochen hat, dass DRM (offiziell: Digital Rights Management) eher weniger mit dem Vergeben, sondern dem Wegnehmen von Rechten zu tun hat und deswegen gerne als Digital Restrictions Management bezeichnet wird, will die Contentindustrie den Begriff jetzt ändern. Bereits der Begriff DRM wurde als Heuchelei empfunden, aber der neue Begriff ist blanker Hohn: DCE – „Digital Consumer Enablement“. Digitale Befähigung der Nutze, würde das wohl übersetzt heißen. Bei DRM geht es aber darum, irgendwelche Dinge einzuschränken – wenn es um „Befähigung“ gehen würde, dann würde man einfach die Daten in mehreren Formaten, darunter auch einigen offenen, liefern, und die Kunden wüssten schon was damit anzufangen. Die Contentindustrie hat also wohl doch nichts gelernt, wo es doch in letzter Zeit eher schien, dass sich eine Abkehr von DRM und ähnlichem Unsinn anbahnt. Aus dem oben verlinkten Golem-Artikel:

Bisher würde HBO laut Zitter keine Filme in hoher Auflösung vermarkten, da es an passenden Kopierschutztechnologien bei den Verbrauchern mangeln würde. Schuld daran sei nicht etwa, dass es solche Technik nicht geben würde. Schuld sei vielmehr die Aufsichtsbehörde Federal Communications Commission (FCC), die das Abschalten der analogen Ausgänge bisher verbieten würde, um die Verbraucher zu schützen, die sich Set-Top-Boxen ohne DRM gekauft haben.

OK – warum nicht ohne Kopierschutz? Selbst mit Kopierschutz wird irgendwer – auch wenn dafür Spezialhardware nötig ist – eine hochauflösende, kopierschutzfreie Kopie erstellen und in Peer-to-Peer-Netzen anbieten. Und auch wenn vieleicht die Nutzer bereit wären, einen angemessenen Preis für einen guten Film in einer benutzbaren Version zu zahlen, selbst wenn sie die 20 GB über ein Peer-to-Peer-Netz laden könnten – sie werden kaum bereit sein, einen überhöhten Preis (wie ihn die Filmindustrie verlangen wird) für einen schlechten Film in einem unbrauchbaren, weil DRM-verseuchten Format zu zahlen. Und da es reicht, wenn der Schutz insgesamt einmal geknackt wird, wird der Film so oder so – kopierschutzfrei – illegal erhältlich sein. Die idiotischen Versuche der Contentindustrie beweisen jedenfalls, dass das teilweise (und viel zu schwache) DRM-Verbot dringend nötig ist.

Die Rechtsstaatsprüfung

2007-05-12 4 Kommentare

Der G8-Gipfel wird eine wunderbare Prüfung für den Rechtsstaat. Er gilt als Treffen der Machthaber, von dem das Volk ausgeschlossen ist, wo die Interessen der Lobbyisten und der Mächtigen besprochen und die Durchsetzung geplant wird und wird gerne als Beweis gesehen, dass die Demokratie nur eine Scheindemokratie ist. So weit sehe ich es noch nicht. Die Krawalle um den G8-Gipfel habe ich bisher nur als eher unpolitische Krawallaktionen gesehen, genauso wie die Steineschmeißereien am 1. Mai. Vielen Leuten geht es nicht um eine politische Meinung, sondern nur darum, Steine zu schmeißen und sich zu prügeln.

Die übertriebenen Sicherheitsmaßnahmen beim G8-Gipfel, verbunden mit Repression und Einschüchterung auch gegen friedliche Demonstranten, lassen mich aber langsam umdenken. Dazu zunächst folgende bewährte 4-Schritt-Einleitung zur Erschaffung von Diktaturen:

1. Schüren Sie Angst vor Terrorismus!

2. Setzen Sie mit dieser Angst harte Maßnahmen gegen den Terror durch!

3. Deklarieren Sie sämtliche politische Gegner als Terroristen!

4. Wenden Sie die Anti-Terror-Maßnahmen aus 2. auf die „Terroristen“ an.

Einfach, aber genial. Hat schon öfter funktioniert. Deswegen ist es auch so bedenklich, dass G8-Gegner als Terroristen angesehen werden. Einige sind es vieleicht. Andere werden als „Terroristen“ bezeichnet, obwohl sie einfache Krawallmacher sind. Andere wiederum sind friedlich. Wer friedlich demonstrieren will, wird abgeschreckt, weil er Angst hat, mit den „Terroristen“ in einem Topf geworfen zu werden (und diese Angst ist nicht ganz unberechtigt, da gerne einmal unschuldige Personen in irgendwelchen der zahlreichen Dateien landen und dadurch große Probleme bekommen) – offiziell wird das Recht auf Demonstrationen natürlich nicht eingeschränkt, es traut sich nur keiner mehr, hinzugehen. Zusätzlich werden mit Hausdurchsuchungen und vorbeugender Haft (Unterbindungsgewahrsam) weitere Menschen abgeschreckt und verunsichert – wer will schon eine Woche im Gefängnis verbringen? Andererseits sind solche Hausdurchsuchungen eventuell auch wieder nötig, um wirkliche Anschläge von Krawallmachern und Terroristen – egal ob politisch motiviert oder nicht – zu verhindern. Genauso dürfte der Zaun eine gewisse Berechtigung haben, denn es ist nicht zu begrüßen, wenn irgendwer das Konferenzzentrum aus Protest oder aber auch aus Spaß am Vandalismus anzündet. Repressive Maßnahmen (im allgemeinen Sinn) sind in jedem noch so demokratischen Staat nötig, nur müssen diese sich nur gegen Straftäter richten und auf keinen Fall gegen friedliche Bürger, die eine abweichende Meinung haben, sonst werden sie zur Repression im negativen Sinn einer Diktatur.

Genauso verhält es sich auch mit dem Unterbindungsgewahrsam: Dabei wird eine Person verhaftet und bis zu 14 Tage lang gefangen gehalten, ohne eine Straftat verübt zu haben – das ist aus rechtsstaatlicher Sicht auf jeden Fall abzulehnen. Diese Maßnahme muss von einem Richter genehmigt werden, um eine gewisse Kontrolle sicherzustellen und Willkür zu verhindern, was auf jeden Fall nötig und sinnvoll ist. Allerdings sehe ich da die Frage, ob die Richter ihren Job wirklich machen oder ob sie einfach quasi eine Namensliste bekommen und diese abzeichnen, ohne genauer nachzuprüfen – denn beim G8-Gipfel wird es zu massiven Verhaftungen kommen, und Richter scheinen zu solchem Verhalten zu tendieren (und ein Richter, der es so macht, reicht, dann lässt sich die Polizei nämlich alles von dem abzeichnen). Das Problem ist auch, dass man nie weiß, ob jemand eine Straftat begehen wird – so werden leicht auch Unschuldige verhaftet. Wenn jemand lauthals verkündet „Ich werde am G8-Gipfel Steine schmeißen“, in seiner Wohnung bereits eine halbe Tonne Pflastersteine lagert und klar ist, dass er es ernst meint, wäre es natürlich vollkommener Unsinn, ihn nicht verhaften zu können. Wenn allerdings jemand Richtung G8-Gipfel geht, durchsucht wird und ein Sturmfeuerzeug und eine Trillerpfeife dabeihat, könnte es im Vorfeld des G8-Gipfels schon ausreichen, um jemanden in Gewahrsam zu nehmen. Damit wäre ich offiziell Terrorist, obwohl ich Gewalt als politisches Mittel prinzipiell ablehne und das Sturmfeuerzeug, obwohl ich es fast immer bei mir trage, nicht dazu benutze, fremdes Eigentum anzuzünden.

Der G8-Gipfel wird meiner Meinung nach eine sehr gute Prüfung, bei der der Staat sein wahres Gesicht zeigen wird. Wenn die Polizei es schafft oder zumindest offensichtlich bemüht ist, wirklich nur Krawallmacher in Gewahrsam zu nehmen, friedliche Proteste nicht behindert, keine Einschüchterungsversuche unternimmt usw., dann hat die BRD bewiesen, dass sie noch ein Rechtsstaat ist, und meine Befürchtungen haben sich als falsch herausgestellt. Wenn es allerdings zu Repressionen und Behinderungen auch gegenüber friedlichen Demonstranten gibt, wenn Kritik wie beim Bush-Besuch gezielt unterdrückt wird, wenn Unterbindungsgewahrsam als Repressionsmittel eingesetzt wird, wenn Prävention von Gewalt vor Einhaltung von Grundrechten geht, dann kann Deutschland zwar vieleicht noch nicht als vollwertige Diktatur bezeichnet werden, aber eine freiheitliche Demokratie ist es dann ganz sicher nicht mehr, und ich sehe meine Befürchtungen als bestätigt an – und hoffe, dass andere sie dann nicht mehr als Unsinn abtun.

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ENDLICH BEWIESEN: Killerspiele schützen vor Amokläufen

2007-05-12 5 Kommentare

Beim Amokläufer aus Blacksburg, Virginia wurden keine Computerspiele gefunden, also auch keine „Killerspiele“ und kein „Counterstrike“. In den letzten fünf Jahren gab es laut Wikipedia noch zwei weitere bekannte, größere Amokläufe (Erfurt und Emsdetten) – bei den Tätern dieser Amokläufe wurde „Counter-Strike“ gefunden. Von den Amokläufern der größeren und bekannteren Amokläufe der letzten 5 Jahre hatten also 66,7% dieses Spiel auf dem Computer. Dieser Beitrag wartete lange auf seine Veröffentlichung, weil mir Zahlen mit einer zitierfähigen Quelle gefehlt haben. Ich habe schon überlegt, den Entwurf zu löschen und die Idee zu vergessen, aber Pfeiffer, ein erbitterter Killerspielgegner, hat nun glücklicherweise gesagt:

von 14- bis 15-jährigen Jungen hatten 82 Prozent Erfahrungen mit Spielen, die keine Jugendfreigabe erhalten haben

Diese Zahlen habe ich nicht erfunden, sie stammen sogar von einem Gegner der Killerspiele! (Klar werden sie übertrieben sein – aber wenn ich die Zahlen von Pfeiffer nutzen kann, um seine eigene Position zu widerlegen, hat er zwei Möglichkeiten: gearscht sein oder behaupten, dass er die Zahlen geschönt hat) Man kann also recht sicher davon ausgehen, dass in der typischen Altersklasse von Amokläufern über 80% der männlichen Jugendlichen „Killerspiele“ besitzen (zu Bedenken ist, dass der Begriff „Killerspiel“ weiter gefasst ist als „Spiel ohne Jugendfreigabe“ – nach Meinung der CSU würde vermutlich sogar Age of Empires darunter fallen)

Damit steht fest: Über 80% der nicht Amok gelaufenen normalen männlichen Jugendlichen im Alter von 18-23 Jahren (übliches Alter von Amokläufern) haben Killerspiele. Unter den Amokläufern lag dieser Anteil bei unter 70%. Somit ist klar: „Killerspiele“ verhindern Amokläufe!

Natürlich ist die obige Begründung völliger Unfung. Aus drei Fällen kann man absolut keine brauchbaren statistischen Schlüsse ziehen, und es dürften noch andere Fehler drin sein. Aber genauso ist es völliger Unsinn zu behaupten, dass „Killerspiele“ Amokläufe fördern, und mit genauso „sinnvollen“ und „korrekten“ Methoden wie oben gezeigt argumentieren Killerspielgegner.