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Archive for the ‘Lobbyismus’ Category

Schlechte Nachrichten für Bürgerrechte

2011-11-07 5 Kommentare

Leider bin ich nicht direkt dazu gekommen, diese Zusammenfassung zu schreiben, aber vielleicht ist es ja auch besser, diese „tollen“ Beschlüsse unserer Regierung mal gesammelt zu sehen, nachdem man sie schon vergessen wollte. Um den folgenden Mist zu beschließen, haben die Parlamente übrigens nur zwei Tage (27. und 28.10.) gebraucht.

Fangen wir an mit dem Beschluss, dass das Erststudium nicht als Werbungskosten absetzbar ist. Über den Sinn dieser Änderung kann man sich streiten, aber der wirkliche Hammer kommt zum Schluss: Um die armen Besserverdiener unter den Studierenden nicht zu überlasten, können z. B. teure Privatunis jetzt besser abgesetzt werden. Unsere Regierung kann wohl nichts beschließen, ohne der FDP-Klientel noch ein paar Geschenke mit einzupacken.

Weiter gehts mit dem „Schuldenschnitt“ für Griechenland. Statt einem wirklichen Schuldenschnitt (ein Teil der Schulden verfällt) sollen die (wertlosen) Griechenland-Anleihen zu 50% des Nennwerts (also deutlich über dem tatsächlichen Wert) in europäische oder von der EU garantierte Anleihen umgetauscht werden. Statt einem Schuldenschnitt gibt es also auch hier Geschenke, diesmal vor allem für die Banken.

Dafür wollte unsere Regierung auch mal was dem Volk schenken, zum Beispiel kostenlose Warteschleifen und ein Ende des Abofallenbetrugs im Internet. In der entsprechenden Reform des Telekommunikationsgesetzes hat sie leider „vergessen“, Breitband-Internet zum Universaldienst zu machen (womit die Anbieter wie bei Trinkwasser und Telefon verpflichtet wären, es überall bereit zu stellen). Auch die Netzneutralität, die eigentlich in die Reform rein sollte, ist wohl nicht so ganz verankert worden. Dafür wurde in dem netten Paket mal eben die Vorratsdatenspeicherung versteckt – und zwar in letzter Sekunde und dann schnell beschlossen, damit das Parlament ja nicht merkt, worüber es gerade abstimmt.Zwar ist die neue Vorratsdatenspeicherung nicht verpflichtend, aber dafür dürfen die Provider jetzt freiwillig speichern. Angesichts dessen, dass viele das schon bisher (illegal!) getan haben, dürfte sich ein großer Datenberg ansammeln, aus dem sich die Ermittlungsbehörden bedienen können. Somit hat die Regierung zwar mal wieder „Für unsere Bürger“ auf das Paket draufgeschrieben, mit dem Inhalt spielen werden aber vor allem die Ermittlungsbehörden. Einige populäre Verbesserungen beim Verbraucherschutz (die durchaus dringend nötig waren!) hat die Regierung aber doch reingepackt – vermutlich, um es dem Bundesrat schwerer zu machen, das Gesamtpaket abzulehnen. Der Bundesrat ist nämlich fest in der Hand der Opposition, und dort muss das Gesetz noch durch. Hier ist die Hoffnung also noch nicht ganz verloren – auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Verräterpartei ihrem Namen wieder gerecht wird, obwohl sie im Bundestag dagegen gestimmt hat.

Aber wo wir bei Überwachungsgeschenken sind: Die Linke hat beantragt, jemandem etwas wegzunehmen. Nämlich der Polizei das Recht, den Bundestrojaner zu nutzen, nachdem diese gezeigt hat, wie „verantwortungsvoll“ sie damit umgehen kann (zur Erinnerung). Dass der Antrag gegen die Stimmen von Union und FDP keine Chance hat, war klar. Dennoch konnte die SPD (als Oppositionspartei!) sich nicht nehmen lassen, gegen den Antrag und somit für den Bundestrojaner zu stimmen. Würde jeder Missbrauch eines Überwachungsrechts dazu führen, dass es eingeschränkt oder zurückgenommen wird, würden die Ermittlungsbehörden vielleicht lernen, damit verantwortungsvoller umzugehen. Schade, dass diese Chance, hier den Anfang zu machen, verpasst wurde.

Stattdessen hat die Bundesregierung lieber mal die Anti-Terror-Gesetze verlängert – und nebenbei noch ein wenig verschärft, indem sie z. B. Geheimdiensten die „Selbstbedienung“ an den Flugreisedaten erlaubt haben. Auch hier hat die SPD sich wieder einmal als Verräterpartei betätigt und trotz Oppositionsrolle gegen Bürgerrechte und für die Verlängerung gestimmt. Ach, und wo wir schon bei „Anti-Terror“ sind, hier noch ein alter, aber guter Artikel von heise/c’t zur Anti-Terror-Datenbank, wo man sieht, was da so alles gespeichert wird. Die Lobby, die dafür sorgt, dass solche „Sicherheits“gesetze produziert werden, hat übrigens Jörg Tauss für Gulli aufgedeckt.

Das Europäische Parlament hat sich natürlich nicht lumpen lassen und gleichzeitig ein Abkommen beschlossen, nach dem Australien die Flugreisedaten erhält und fünfeinhalb Jahre speichern darf. Mit 463 zu 96 Stimmen übrigens, falls noch irgendwelche Hoffnungen bestanden, das EU-Parlament würde sich für Datenschutz und Bürgerrechte einsetzen. Die übermittelten Daten enthalten unter anderem Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen und besondere Essenswünsche (aus denen vermutlich auf die Religion geschlossen werden soll, die nicht explizit übermittelt wird). Auch ein nettes Geschenkpaket, oder?

Das einzig halbwegs Erfreuliche waren die Nachrichten über den ePerso ein paar Tage später. Schade um die verschwendeten Steuergelder, aber gut für die Bürgerrechte – wie erwartet folgte der ePerso dem Schicksal der meisten IT-Großprojekte von Bundesregierungen und wurde ein grandioser Fehlschlag: Sicherheitslücken ohne Ende, kaum Angebote, kaum Nutzer bei bestehenden Angeboten, nicht einmal die Hälfte der Ausweise mit aktiver eID-Funktion – aber leider auch schon wieder Ideen, wie man den Perso z. B. mit einer DNA-Datenbank „verbessern“ könnte.

Beschäftigug für lästige Bürger

2011-10-04 1 Kommentar

Die Online-Petitionsplattform des Bundestages klang nach einer tollen Idee für mehr Bürgerbeteiligung. Nach einer Weile wurde sie aber bekannt und beliebt, und es kamen die ersten Mega-Petitionen – und mit ihnen die Abstürze, wenn zu viele Bürger mitzeichnen wollten. Eine neue Software wurde beschafft, womit man sich umständlich registrieren musste, um mitzeichnen zu können. Als sich auch davon nicht genug Bürger abschrecken ließen, brach das System wieder zusammen. Dennoch kamen immer wieder große Petitionen zustande – und wurden, egal wie viele mitzeichneten, vom Bundestag kaum beachtet.

Um dafür zu sorgen, dass das Portal nicht durch Massen von Unfug unbenutzbar wird, gibt es dort eigentlich Richtlinien. Diese besagen unter anderem:

Voraussetzung für eine öffentliche Petition ist, dass die Bitte oder Beschwerde inhaltlich ein Anliegen von allgemeinem Interesse zum Gegenstand hat und das Anliegen und dessen Darstellung für eine sachliche öffentliche Diskussion geeignet sind. […] Eine öffentliche Petition einschließlich ihrer Begründung wird nicht zugelassen, wenn sie […] offensichtlich unsachlich ist oder der Verfasser offensichtlich von falschen Voraussetzungen ausgeht […]

Trotzdem kamen immer mehr Petitionen durch, wo das „allgemeine Interesse“ sehr fragwürdig war. Ärgerlicher als das waren allerdings die völlig unsinnigen Petitionen, die bereits existierende Dinge forderten – also nach den Richtlinien hätten ausgeschlossen werden müssen. Auch diese häuften sich. Wenn mehrere Petitionen zum gleichen Thema eintrafen, wurde ein Text ausgewählt (was ja auch sinnvoll ist) und nur dieser als öffentliche Petition behandelt. Da die Texte jedoch oft auffallend schlecht waren, drängte sich der Verdacht auf, dass hier absichtlich eine der schlechtesten Petitionen als „Muster“ gewählt wurde, um die Zustimmung und Beteiligung zu senken.

Viel schlimmer aber ist, dass gleichzeitig gut ausgearbeitete Petitionen zu tatsächlich relevanten Themen nicht als öffentliche Petition behandelt wurden – wodurch das Sammeln von Unterschriften massiv erschwert wurde. Im Fall der „108e-Petition“ gegen Abgeordnetenbestechung habe ich davon erfahren: Diese wurde (auch auf Nachfrage)ohne nähere Begründung abgelehnt. Wie viele sinnvolle Petitionen so unter den Teppich gekehrt worden sind, weiß man nicht.

Man könnte jetzt schon Absicht unterstellen, aber dazu gibt es einen schönen Grundsatz: „Never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity.“ (Gehe nicht von Vorsatz aus, wenn etwas durch Dummheit ausreichend erklärt werden kann). Gerade zu den Zeiten, wo das Portal sehr aktiv war, wäre die schlechte Sortierung der Petitionen durch Überlastung erklärbar. Auch schlichte Inkompetenz wäre eine denkbare Erklärung. Eine Absicht kann man also nicht direkt unterstellen. Oder?

Dieser Zustand hält jetzt schon seit Jahren an. Wenn die Arbeit des Petitionsausschusses ernst genommen würde, wäre es für den Bundestag ein leichtes, eine ausreichende Menge an kompetentem Personal dafür einzustellen. Da das nicht geschehen ist, ist klar, dass echte Bürgerbeteiligung nicht gewünscht ist. Entweder es werden bewusst gute Petitionen unterdrückt, oder es wird bewusst nichts getan, damit der Petitionsausschuss seine Arbeit ordentlich macht/machen kann. So oder so ist klar, dass diese Plattform nur dazu dient und dienen soll, Bürger ihre Wünsche irgendwo äußern zu lassen, wo man sie bequem ignorieren kann, und die Zeit von engagierten Bürgern zu verschwenden.

Das Fass zum Überlaufen brachte eine Petition, die die Wiedereinführung einer Regelung im Personalausweisgesetz forderte: Wer einen Pass besitzt, soll keinen zusätzlichen Perso brauchen. Dummerweise steht das immer noch genau so im Gesetz (§ 1 Abs. 2) und wäre dort auch einfach zu finden gewesen. Die Petition ist inzwischen nicht mehr verfügbar, nachdem es im Forum massiv Kritik hagelte. (Mein Beitrag, der auch die Arbeitsweise des Ausschusses kritisierte, wurde auch verschwunden).

Deswegen ist der Petitionsfeed aus meinem Newsreader geflogen, und von mir gibts auch keine Werbung oder Mitzeichnung für Petitionen, die über dieses Portal laufen, solange es sich nicht um eine der „großen“, hauptsächlich außerhalb des Portals ablaufenden Petitionen handelt – egal wie sinnvoll der Text aussehen mag. Ohne massiven Öffentlichkeitsdruck sind die Petitionen sowieso sinnlos – außer als Zeitbinder für politisch engagierte Bürger.

Wenn ihr das genauso seht, und es irgendwo erklären wollt – dafür ist dieser Text da, ein Link sagt mehr als tausend Worte und ist schneller gesetzt als eine langwierige Erklärung…

AusweisApp gehackt (Malware über Autoupdate)

2010-11-09 195 Kommentare

Gestern Abend wurde die AusweisApp freigegeben, und damit stand fest: Das wird für mich eine lange Nacht. Ich habe mir eine schöne Liste möglicher Angriffe zurechtgelegt. Wenn die einzelnen Angriffe klappen, werden sie einige hässliche Dinge ermöglichen. Ich bin mir recht sicher, dass einer der Angriffe in der Lage sein wird, die PIN und evtl. die aufgedruckte Kartenzugangsnummer zu klauen, ohne dass (wie beim CCC-Angriff) der Rechner des Nutzers verseucht werden muss. Ein anderer Angriff erlaubt es eventuell, dem Nutzer vorzutäuschen, dass er sich für etwas harmloses ausweist, während der Angreifer mit dessen Identität einkaufen geht. Eventuell kann man so auch ein Signaturzertifikat für die qualifizierten elektronischen Signaturen mit dem Namen des Opfers bekommen.

Da ich allerdings weder Lesegerät noch ePerso habe, konnte ich die Angriffe nicht ausprobieren. Also habe ich mir stattdessen die AusweisApp selbst vorgenommen. Von besonderem Interesse war dabei die Updatefunktion. Kann ein Angreifer diese kontrollieren, könnte es ihm gelingen, Malware auf dem Rechner des Users einzuspielen. Das wissen natürlich auch die Entwickler, und deswegen ist die Updatefunktion ordentlich gesichert: Zunächst wird vom Updateserver über eine HTTPS-geschützte Verbindung eine Versionsdatei geholt. Dort wäre für einen Angreifer normalerweise Schluss, denn HTTPS ist (halbwegs) sicher. Der Client überprüft auch, ob das Zertifikat gültig ist – da hört es aber auch schon auf. Der Client prüft nicht, ob das Zertifikat auch zum Servernamen passt! Somit braucht der Angreifer nicht ein gültiges Zertifikat für den Updateserver (welches er hoffentlich nicht bekommen sollte), sondern ein beliebiges gültiges Zertifikat (z. B. für seine eigene Website, welches er selbstverständlich bekommt – Nachtrag: Wir reden hier über gewöhnliche SSL-Zertifikate die es an jeder Ecke gibt, nicht über irgendwelche eID-Berechtigungszertifikate!). Das ist übrigens ein Fehler den man in Java leicht machen kann: Die eingebauten Libraries prüfen soweit ich weiß das Zertifikat, aber den Hostnamen muss man ausdrücklich selbst prüfen.

Mittels einer DNS-Manipulation (für die es im praktischen Einsatz zahlreiche Wege gibt, DNS ist ein völlig unverschlüsseltes Protokoll – zur einfachen Demonstration kann man die Hostsdatei manipulieren) können wir nun den Client überreden, sich zu unserem falschen Update-Server zu verbinden und dessen Zertifikat akzeptieren. Da ich kein eigenes SSL-Zertifikat habe, habe ich einfach das genommen, dessen Key Akamai vor ein paar Jahren freundlicherweise (unfreiwillig) öffentlich gemacht hat. Damit dieses Zertifikat als gültig angesehen wird, muss die Uhr auf dem Client verstellt werden – mit einem aktuellen Zertifikat würde das anders aussehen. (Ich hab auch noch andere, ebenfalls leider abgelaufene, Zertifikate getestet.)

Der Updatefunktion kann nun eine manipulierte Antwort untergeschoben werden, welche sie anweist, eine Datei von einer beliebigen URL herunterzuladen und zu installieren. Der Updater erwartet hierbei eine ZIP-Datei. Diese wird entpackt und dann sollte eigentlich eine bestimmte .msi-Datei darin ausgeführt werden. Hier waren die Entwickler allerdings schlau genug, noch eine Signatur einzubauen, die vor dem Ausführen geprüft wird. Hier ist also eigentlich wieder einmal Schluss. Allerdings wird die ZIP-Datei vor der Signaturprüfung bereits entpackt, und ZIP-Dateien können relative Pfadangaben enthalten. Mit einem (per Hexeditor) in der ZIP-Datei eingebauten „../../“ kann man aus dem temporären Verzeichnis ausbrechen und somit beliebige Dateien ins Dateisystem schreiben (directory traversal). Beispielsweise eine Schadsoftware ins Autostartverzeichnis. Vorhandene Dateien werden übrigens gnadenlos überschrieben.

Ein Dolev-Yao-Angreifer, d.h. ein Angreifer, welcher den Netzwerkverkehr beliebig manipulieren kann, jedoch nicht in der Lage ist als sicher geltende Verschlüsselung zu brechen oder den Client des Opfers vorher zu manipulieren, kann somit aufgrund zweier Implementierungsfehler in der AusweisApp über die Auto-Update-Funktion Schadsoftware einspielen.

Der Angriff ist gegen die aktuelle AusweisApp getestet, die sich bei der Installation als 1.0.1, beim Update als 1.0.0 identifiziert.

Diese Lücke können die Entwickler natürlich relativ einfach schließen. Aber was ist mit den anderen, sicherlich noch vorhandenen, unentdeckten Lücken? Mitgeliefert wird beispielsweise eine Java-VM der Version 6 Update 18 – aktuell ist Update 22. Die Kryptographie des Personalausweises selbst mag bewiesen sicher sein. In den umliegenden Protokollen jedoch erwarte ich die ein oder andere Lücke, von denen sich einige leicht, andere vielleicht gar nicht nachträglich stopfen lassen. Der Panzerschrank mag absolut unknackbar sein – was aber, wenn der Angreifer einfach den Besitzer unter falschem Vorwand bittet, ihn aufzuschließen, und/oder den ganzen Schrank mitnimmt?

Ich bedanke mich jedenfalls für diese nette Herausforderung der heutigen Nacht. Gute Sicherheitsmaßnahmen mit kleinen unscheinbaren Löchern, die kreative Kombinationen von Angriffen erfordern, nicht trivial, aber machbar. Genau nach meinem Geschmack. Hat Spaß gemacht! Den Preis, den diese Wirtschaftsförderungsmaßnahme gekostet hat, ist das allerdings nicht wert.

Die Dateien zum Demonstrieren des Angriffs gibts hier als base64-encodetes ZIP-File:


_=_ 
_=_ Part 001 of 001 of file ausweisapp-updatehack.zip
_=_ 

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(SHA1: 22b96851042bfece3c641851eaa6e890a7b28bff)

Kontakt/Fragen bitte über die Kommentarfunktion wenn es Zeit hat oder per Jabber (XMPP, Google Talk) an janschejbal at jabber.ccc.de (das ist keine Mailadresse!) wenn es dringend ist. Telefon ist ungünstig. Notfalls geht auch Mail an janhomepage [at] gmx punkt net.

CDU-Beschluss zur Netzpolitik, übersetzt

2010-10-26 8 Kommentare

Netzpolitik weist auf einen CDU-Vorstandsbeschluss hin, welcher (als letzten Punkt) auch die Netzpolitik erwähnt. Mit ein wenig Übung kann man aus solchen Beschlüssen durchaus Absichten herauslesen. Für die weniger erfahrenen, hier eine Übersetzung. Zitate sind gekennzeichnet und stammen aus dem verlinkten Dokument. Hervorhebungen von mir.

Sollte sich jetzt irgendwer von der CDU gekränkt fühlen und/oder der Meinung sein, dass die Übersetzung ungenau ist: Ihr habt die nächsten Jahre Zeit, das unter Beweis zu stellen. Aber bitte insgesamt und nicht in irgendwelchen Details. Viel Glück.

 

Die Übersetzung

 

Es ist unser Ziel, die Möglichkeiten des Internets in allen Lebensbereichen optimal nutzbar zu machen und den Standort Deutschland als moderne Informations- und Kommunikationsgesellschaft weiter zu entwickeln.

 

Wir wollen das Internet kommerzialisieren wo auch immer das möglich ist und die kommerzielle (Aus)nutzung des Internets fördern. Wirtschaftliche Interessen haben Vorrang vor allem anderen.

 

Ein Netz ohne staatliche Mindestregulierung entspricht nicht unserer Vorstellung von politischer Verantwortung.

 

Wir wollen das Internet regulieren.

 

Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass zentrale und rein nationale Regelungen nur bedingt wirksam sind, gerade auch wenn es um Kriminalität im Internet geht. Fragen der Netzpolitik sind daher im europäischen und internationalen Dialog zu beantworten, Netzaktive und Branchenverbände werden wir dabei einbeziehen.

 

Wir wissen, dass wir unseren Überwachungswahn hier nicht durchgesetzt kriegen, weil uns die Bürger zu sehr auf die Finger schauen. Deswegen werden wir den Weg über die EU-Ebene und internationale Abkommen gehen. Lobbyisten werden dabei die Gesetzesentwürfe schreiben, während wir ein paar „Netzaktive“ ihre Meinung sagen lassen (die wir natürlich ignorieren), um die Massen ruhig zu stellen.

 

Dabei wird in der CDU die Abwägung zwischen „Freiheit“ und „Sicherheit“ stets eine wichtige Rolle spielen.

 

Die Freiheit darf die Sicherheit dabei nie einschränken. Wir fordern die totale Kontrolle.

 

So halten wir das Urheberrecht und das geistige Eigentum für schützenswerte Grundlagen von Innovation und Wirtschaftswachstum in unserer Gesellschaft.

 

Das Urheberrecht wird weiter nach Wünschen der Verwerterindustrie verschärft.

 

Auch ist es unserer Ansicht nach Aufgabe des Staates, etwa im Bereich des Daten-, Kinder-, Jugend- und Verbraucherschutzes, verbindliche Rahmenbedingungen für das Netz zu schaffen.

 

Unter dem Vorwand des Daten-, Kinder- und Jugendschutzes werden wir die Überwachung und Zensur des Internets vorantreiben und in Gesetzesform gießen. Mit ein paar wirkungslosen Verbraucherschutzregeln zünden wir eine Nebelkerze um ein – wenn auch irrelevantes – Gegenbeispiel zu haben, wenn man uns daran erinnert, dass wir eigentlich fast immer für die Lobbyisten und gegen die Verbraucher arbeiten. Falls wir am Datenschutz was ändern, werden wir „klare“ und einfache Rahmenbedingungen schaffen – „einfach“ dadurch, dass wir die Einschränkungen bei der Datennutzung reduzieren.

 

Die CDU hat eine Arbeitsgruppe „Netzpolitik“ eingerichtet, die für den Bundesparteitag 2011 programmatische Positionen erarbeiten wird, mit denen wir diese Entwicklung fördern, den Herausforderungen begegnen und die Bürger über die Chancen und Risiken der digitalen Welt informieren können.

 

Wir haben eine ganze Arbeitsgruppe eingerichtet, um so zu tun, als ob wir Ahnung vom Thema haben. Gleichzeitig werden wir uns intensiv bemühen, die Freiheit im Netz weiter einzuschränken und Propaganda über das große böse Internet zu verbreiten.

Schießsport erlauben, aber Spiele verbieten?

2010-09-24 2 Kommentare

Über Fefe bin ich darauf aufmerksam geworden, dass Wolfgang Bosbach (CDU) nach dem Amoklauf in Lörrach darauf hingewiesen hat, dass man wegen eines solchen Vorfalls nicht gleich das Sportschießen verbieten könne. Da stimme ich ihm übrigens zu. Interessant wird das erst, wenn man sich vor Augen führt, dass er ein Verfechter von Computerspielverboten ist.

Diesen Widerspruch kann ich irgendwie nicht verstehen – denn wegen einzelner solcher Vorfälle etwas verbieten zu wollen, was allerhöchstens sehr indirekt damit zu tun hat, scheint mir recht unlogisch. Eigentlich wollte ich Herrn Bosbach daher über Abgeordnetenwatch fragen, aber darüber will er nicht gefragt werden:

Da ich seit vielen, vielen Jahren völlig problemlos per Brief, per Fax oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie sehr herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch unmittelbar zu adressieren, ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist wirklich nicht notwendig. Sodann werde ich Ihnen gern antworten. Selbstverständlich können Sie meine Antwort auch gern veröffentlichen.

Das ist natürlich schade, denn so kann man seine Antworten auf die Fragen anderer Leute nicht lesen, aber natürlich sein gutes Recht.

Daher habe ich folgenden Text eben direkt per Mail an ihn geschickt, und werde die Antwort dann hier veröffentlichen, sobald sie eintrifft (Links waren in der Mail als Fußnoten):

Sehr geehrter Herr Bosbach,
im Rahmen der Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts, welche durch die Amoktat in Lörrach entfacht wurde, haben Sie laut Zeit gesagt:
„Wegen einer solchen Tat kann man nicht Millionen von Sportlern die Ausübung ihres Sports verbieten.“

In diesem Punkt stimme ich Ihnen völlig zu. Umso mehr überrascht war ich jedoch, als ich darauf hingewiesen wurde, dass Sie sich nach dem Amoklauf in Emsdetten in einem SPIEGEL-Interview vom 23.11.2006 dafür ausgesprochen haben, gewalthaltige Computerspiele zu verbieten.

Hat sich Ihre Meinung diesbezüglich seitdem geändert?

Falls nein, warum halten Sie es für richtig, Millionen von Spielern die Ausübung ihres Freizeitvergnügens zu verbieten, obwohl Sie dies bei Sportschützen (völlig zu Recht) ablehnen?

Computerspiele eignen sich (im Gegensatz zum Sportschießen) keineswegs dazu, den Umgang mit einer Waffe zu erlernen, und sie geben dem Spieler auch keine Möglichkeit, an echte Waffen zu gelangen. Selbst wenn die Spiele – was umstritten ist – bei manchen Personen bereits vorhandene Neigungen zur Gewalt verstärken würden, scheint mir dies eine deutlich geringere Gefahr zu sein als die, die Sie beim Sportschießen bereit sind, in Kauf zu nehmen. Ein Verbot aus rein subjektiven moralischen Gesichtspunkten wäre meiner Meinung nach einer freiheitlichen Gesellschaft unwürdig und schwer nachvollziehbar – bei Sportarten wie Boxen werden ja auch keine Verbote gefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Schejbal

P.S.: Ich finde es schade, dass Sie keine Fragen über Abgeordnetenwatch entgegennehmen möchten. Das Portal erlaubt es anderen Besuchern schließlich, auch fremde Fragen und die Antworten darauf an einem Ort einzusehen und leicht zu finden.

Auf die Antwort bin ich jedenfalls gespannt.

Geld zurück für DigiProtect-Abmahnopfer

(oder: so bastelt man eine Sammelklage)

Von DigiProtect Abgemahnte können eventuell ohne großes Risiko einen Teil ihres Geldes zurückbekommen. Hier versuche ich auch für juristische Laien verständlich zu erklären, wie und warum. (Hinweis/Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, das ist meine Laien-Zusammenfassung, informiert euch auch noch selbstständig.)

Zunächst einmal das wie:

  • Nur für Leute, die 1. von DigiProtect und 2. wegen eines Pornos abgemahnt wurden, 3. Kosten hatten und 4. noch nicht selbst geklagt haben. (Gründe siehe unten)
  • Teilnahmeformular ausfüllen und einschicken. Dadurch verzichtet ihr auf das Recht, selbst Geld von DigiProtect zurückzufordern, und gebt dieses Recht an die Firma Metaclaims
  • Warten, nichtstun, hoffen. Metaclaims verklagt DigiProtect ohne euer Zutun. Wenn sie gewinnen, kriegt ihr die Hälfte ab, die andere bekommt Metaclaims. Wenn sie verlieren habt ihr das Recht abgegeben, DigiProtect zu verklagen, und bekommt nix (und Metaclaims hat Verlust in Form von Anwaltskosten).

Wenn ihr also eh nicht vorhattet, selbst gegen DigiProtect innerhalb der Verjährungsfristen zu klagen, verliert ihr nur ein Recht, was ihr eh nie genutzt hättet – und bekommt im Idealfall ohne großen Aufwand die Hälfte eures Geldes wieder.

Mehr dazu gibt es bei Gulli:

  1. Ursprünglicher Artikel zum Thema
  2. Detailfragen werden erklärt
  3. Reminder

Wer sich für die Hintergründe (das warum) interessiert, kann hier weiterlesen:

Wenn jemand einem unrechtmäßig einen Schaden zugefügt hat, hat man ein Recht darauf, den Schaden ersetzt, z. B. ausgegebenes Geld zurück zu bekommen. Falls die Abmahnerei von DigiProtect rechtswidrig war (und dafür bestehen in bestimmten Fällen gute Chancen), und man gezahlt hat oder Anwaltskosten für einen eigenen Anwalt hatte, hat man also ein Schadensersatzanspruch -vulgo: „Recht auf Geld zurück“.

In Deutschland gibt es zwar keine Sammelklagen, aber dafür viele findige Anwälte. Und weil wir in einem marktwirtschaftlich orientierten Staat leben, kann man fast alles verkaufen.

Wenn ein Händler zum Beispiel einen Computer im Internet verkauft und auf Rechnung, also ohne Vorkasse, verschickt, hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch, das Geld dafür zu bekommen („Recht auf Geld“). Das kann er gegenüber dem Käufer geltend machen – oder er kann es verkaufen. Das sieht so aus: Der Computer hat 1000 EUR gekostet, der Händler hat also ein Recht auf 1000 EUR. Der Kunde zahlt aber nicht. Der Händler kann ihn jetzt verklagen und wenn die Klage durch ist, bekommt er das Geld (wenn der Kunde bis dahin nicht pleite ist). Der Händler will/kann aber nicht warten. Also sucht er sich einen Geldeintreiber. Der bietet dem Händler an: Ich geb dir jetzt 500 EUR, wenn du mir dafür das Recht auf 1000 EUR gibst. Das sieht für den Händler wie ein schlechter Deal aus, aber er hat keine Lust das Geld einzuklagen und würde es selbst nie schaffen, also lässt er sich drauf ein.

Der Händler hat 500 EUR und ist aus der Sache raus, und der Geldeintreiber verklagt den Kunden und bekommt am Ende hoffentlich die 1000 EUR. Wenn nicht, hat er an diesem Fall Verlust gemacht (seine Kosten + die 500 EUR), aber er hat so viele Fälle, und ist so gut und trainiert im Verklagen, dass ein einzelner Fall ihm wenig Kosten verursacht. Der Händler würde beim Verklagen viel Arbeit haben, weil er das nur selten macht. Weil der Geldeintreiber auch viele Fälle hat, kann er effizient arbeiten, und weil die meisten Fälle gut gehen, lohnt es sich für ihn insgesamt.

Wenn ihr abgemahnt wurdet und die Abmahnung rechtswidrig war, seid ihr jetzt der Händler – ihr habt ein Recht gegenüber DigiProtect auf z. B. 1000 EUR. Metaclaims bietet euch nun an, euch dieses Recht abzukaufen. Allerdings bekommt ihr dafür kein Geld, sondern nur den Anspruch auf einen Teil der „Beute“, wenn MetaClaims vor Gericht Erfolg hat. Dadurch werden die Kosten für MetaClaims kalkulierbar – wenn sie verlieren, zahlen sie „nur“ die Anwaltskosten, wenn sie gewinnen, bekommen sie die Hälfte der „Beute“ (und die Anwaltskosten von den Abmahnern ersetzt). Sie machen das also nur, weil sie denken, dass sie gewinnen, und in dem Fall lohnt es sich für sie. Gleichzeitig ist der Fall natürlich Werbung für sie.

Damit die potentielle „Beute“ groß genug ist, müssen genug Leute mitmachen. Wegen 500 EUR zieht die Firma nicht vor Gericht, das lohnt nicht. Sobald genug Leute mitmachen, d.h. ihr „Recht auf Geld zurück“ an Metaclaims übertragen haben, hat MetaClaims z. B. das Recht, 10000 EUR von DigiProtect zu fordern – und versucht sich das Geld zu holen. Da sie offensichtlich von einem Erfolg ausgehen, würden sie in dem Fall 5000 EUR (+ die Werbung, was hier der Haupteffekt sein könnte) Gewinn machen – und ihr hättet wenigestens einen Teil des Geldes. Weil MetaClaims auch was riskiert (Anwaltskosten, falls es schiefgeht), wollen sie natürlich nur einfache Fälle. Vermutlich würden sie auch riskantere Fälle nehmen – aber da würdet ihr dann z. B. nur 10% bekommen, damit es sich für die lohnt, oder ihr müsstet einen Teil des Risikos tragen.

Metaclaims hält nun die Pornofälle von DigiProtect für am Einfachsten. So eine Klage macht natürlich nur Sinn (für Metaclaims) wenn sie möglichst wenig Aufwand macht, deswegen nehmen sie nur diese eine Art von Fall.

Einfach im Sinn von „leicht zu gewinnen“ sollen diese Fälle wohl deswegen sein, weil DigiProtect nur abmahnen darf, wenn sie bestimmte Rechte haben. Und das scheint für die Pornofälle zweifelhaft zu sein.

Polizeigewerkschaftswahnsinn

2010-08-08 3 Kommentare

Wenn in den Medien wieder einmal berichtet wird, dass die/eine Polizeigewerkschaft irgendetwas fordert, muss man immer daran denken zu fragen, welche. Es gibt nämlich drei, die sich regelmäßig zu politischen Themen äußern:

  • DPolG (Deutsche Polizeigewerkschaft)
  • BDK (Bund Deutscher Kriminalbeamter)
  • GdP (Gewerkschaft der Polizei)

Hält man die nicht auseinander, macht man schnell eine halbwegs vernünftige Gewerkschaft für die Äußerungen einer anderen, weniger vernünftigen, verantwortlich.

Der BDK ist bekannt dafür, dass er gerade was der Internet betrifft, gerne viel und vor allem viel Unsinniges fordert, ohne wirklich Ahnung zu haben. Die aktuellste respektable Leistung hierbei ist die Forderung eines „Reset-Knopfs“ (gemeint ist ein Not-Aus), mit dem das Internet bei Angriffen abgeschaltet werden kann. Ich denke, die folgende Karikatur bringt die „Sinnhaftigkeit“ des Vorschlags auf den Punkt:

Die BDK-Meldungen zeichnen sich aus meiner Sicht meist mit recht starkem Populismus und Polemik aus, teilweise hat man den Eindruck, dass einfach irgendwo aufgeschnappte Ideen zur eigenen Forderung werden, um in die Presse zu kommen. (Mit dem Internet-Notaus-Knopf machen sich in Amerika seit längerem Leute lächerlich.)

Zumindest eine der anderen Polizeigewerkschaften hatte ich eigentlich als halbwegs vernünftig in Erinnerung und hatte den Eindruck, die Existenz von Bürgerrechten sei ihnen zumindest bekannt. Sicher bin ich mir nicht, ich glaube es war die DPolG, die auch das BKA-Gesetz wegen mangelndem Schutz von Bürgerrechten kritisierte. (UPDATE: Ich hab mir die alten Meldungen nochmal angeschaut, kann genausogut die GdP gewesen sein, ich weiß es nicht.)

Das hat sich geändert. Zum BDK muss ich ja nicht mehr viel sagen. Die GdP hat sich vor kurzem durch eine Aussage ihres Chefs hervorgetan, nach der er sich nicht vorstellen kann, dass die Sicherungsverwahrung Bürgerrechte verletzen könnte. Jetzt hat auch die DPolG nachgelegt, und gleich mal einen Pranger gefordert.

Derzeit kann man also von keiner der drei Gewerkschaften sagen, dass sie Bürgerrechte und die freiheitlichen Grundsätze unserer Gesellschaft auch nur ansatzweise verinnerlicht hätte. (Ergänzung:) Ab und zu schaffen sie es was überraschend positives zu veröffentlichen, aber kurz danach greifen sie wieder daneben. Dennoch sollte man bei Nachrichten unterscheiden, welche der Gewerkschaften was absondert, da es doch noch Unterschiede gibt. BDK-Äußerungen führen bei mir inzwischen nichtmal zu Kopfschütteln – von denen bin ich das gewohnt. Die anderen Gewerkschaften nehme ich zumindest noch etwas ernst. Schade, dass die Presse üblicherweise jede Äußerung einer dieser drei Gewerkschaften aufgreift und verbreitet, fast als wäre es eine offizielle Meldung einer Behörde. Bei vielen Bürgern kommt leider meist nur „Polizeigewerkschaft“ und somit „Polizei“ und somit „offiziell“ und somit „gut“ an…

UPDATE 2: Die FAZ hat es soeben geschafft, ein schönes Gegenbeispiel für den letzten Satz zu liefern. Leider dürfte das die Ausnahme sein, die die Regel bestätigt… UPDATE 3: Hrmpf. Die FAZ hat Constanze Kurz vom CCC für sich schreiben lassen, kein Wunder dass die Meldung was taugt. Immerhin gut, dass sie wenigstens auf Kompetenz setzen, aber lieber wäre mir, wenn die Medien von alleine mit ihren üblichen Autoren auf sowas kämen – so wird es viel zu selten was.

Geheimes Urheberrechtsabkommen ACTA – eine Übersicht

Auf internationaler Ebene verhandeln Regierungen derzeit an einem neuen, internationalen Urheberrechsabkommen namens ACTA. Die Verhandlungen werden nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor den Parlamenten geheimgehalten – diese haben nicht mitzureden. Lobbyisten von Urheberrechtsverbänden hingegen haben sehr wohl Zugang und werden auch angehört. Angebliche Offenlegungen im Namen der Transparenz und stellen sich als unvollständig, fehlerhaft oder völlig gefälscht heraus. Regelmäßige Leaks von Teilen des Abkommens zeigen, dass die Geheimhaltung einen guten Grund hat – es sollen wieder einmal die Interessen normaler Nutzer übergangen und die Interessen der Contentmafia durchgesetzt werden. Vorgeblich soll es nur um die Bekämfung kommerzieller Verletzungen von Schutzrechten wie z. B. Produktfälschungen gehen – in Wirklichkeit betreffen die Regelungen jeden.

Die Pläne übertreffen die bisherigen Gesetze bei Weitem, und auch die EU sorgt eher dafür, dass die Regelungen verschärft als gelockert werden. Der meines Wissens nach aktuellste Leak ist die EU-Version vom 1. Juli. Ich fasse hier mal ein paar Punkte zusammen, die deutlich machen, wie der Hase läuft. Das ist nur das, was ich dem Leak entnehmen konnte. Sicherlich habe ich einige gut in Juristensprache versteckte Punkte übersehen. Zudem ist zu befürchten, dass der Leak unvollständig sein könnte!

  • Richter sollen für Schutzrechtsverletzungen Entschädigungszahlungen nach jedem legitimen vom Rechteinhaber vorgeschlagenen Maßstab wie z. B. dem Verkaufspreis festzusetzen.
  • Geräte, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Schutzrechtsverletzungen verwendet werden, sollen auch in Zivilverfahren entschädigungslos beschlagnahmt werden dürfen. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf Urheberrechtsverletzungen, nicht nur auf Produktfälschungen.
  • „Grenzmaßnahmen“ wieder ausdrücklich auch gegen Urheberrechtsverletzungen (gemeint ist z. B. das Durchsuchen von Datenträgern) sind vorgesehen, die Mitgliedsstaaten des Abkommens können jedoch Ausnahmen für private Güter einführen – müssen es aber nicht! Würden die Verhandlungsteilnehmer ihre Versprechungen, dass das Abkommen eben nicht die Durchsuchung und Beschlagnahme privater MP3-Player umfassen soll, ernst meinen, hätten sie es reingeschrieben.
  • Ebenso können die Teilnehmerländer davon absehen, die strafrechtlichen Vorgaben des Abkommens auf Verletzungen durch Endkunden anzuwenden. Die beinhalten unter anderen, dass für das Abfilmen von Kinofilmen (auch nur für den Privatgebrauch gedachtes) ein eigener Straftatbestand eingeführt werden soll und bei Schutzrechtsverletzungen eine Beschlagnahme der verwendeten Ausrüstung vorgesehen ist.
  • Der interessanteste Teil ist jedoch der, der sich auf das Internet bezieht. (Die Behauptung, es ginge nur um kommerzielle Produktfälschungen und den Handel mit Raubkopien, wird schon durch die Existenz des Abschnitts, spätestens aber durch den Inhalt, widerlegt.)

  • Nicht näher spezifizierte beschleunigte Abhilfen zur Verhinderung von Schutzrechtsverletzungen und Mittel die eine Abschreckung gegenüber zukünftigen Verletzungen bieten werden gefordert. Three Strikes wird zwar nicht ausdrücklich genannt, es dürfte aber darauf hinauslaufen.
    Eine Regelung, nach der diese Maßnahmen gerecht und angemessen sein müssen, wird nur von drei Delegationen gefordert!
  • Die DMCA-Takedown-Notices, nach denen ein Internetanbieter auf Benachrichtigung durch einen (angeblichen) Rechteinhaber verpflichtet ist, Inhalte zu entfernen, sollen international verpflichtend werden (bzw. die Haftungsbefreiung für fremde Inhalte soll an die Umsetzung eines solchen Verfahrens gekoppelt werden). Immerhin darf die Haftungsbefreiung für die Provider nicht an eine Pflicht zur Vorabkontrolle durch den Provider gekoppelt werden.
  • Diensteanbieter und Rechteinhaber sollen zur Kooperation angehalten werden, um Rechteverletzungen zu vermeiden. Das ist schwammig formuliert, könnte aber dazu führen, dass von Rechteinhabern vorgegebene Richtlinien für Anbieter quasi-verbindlich werden könnten.
  • Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und Tools dafür sollen international verboten werden. Eine Vorgabe, dass Kopierschutzmaßnahmen die rechtmäßige Nutzung nicht behindern dürfen, fehlt natürlich.
  • Fazit

    Wäre das Abkommen tatsächlich nur gegen kommerzielle Produktpiraterie gerichtet, hätte man es reingeschrieben. Auch wenn einige sinnvolle Dinge drin sind, würden viele der Punkte eine weitere, maßlose Verschärfung des Urheberrechts bewirken. Neue sowie bereits im deutschen Urheberrecht vorhandene katastrophale Regelungen würden durch ein internationales Abkommen zementiert, die dringend nötige Reform zur Lockerung und Anpassung des Urheberrechts an das 21. Jahrhundert würde massiv erschwert.

    Zudem kann man sich nie sicher sein, ob der Leak korrekt und vor allem vollständig ist, oder ob in Wirklichkeit noch weitere Maßnahmen hinter verschlossenen Türen behandelt werden.

    Die inhaltlichen Probleme sind nur eine Seite des Problems. Ein viel schwerwiegenderes Problem ist die Art und Weise, wie dieses Urheberrechtsabkommen zustande kommt – nämlich unter Ausschluss demokratischer Gremien, dafür mit Beteiligung von Lobbyisten. Es ist zu befürchten, dass so zahlreiche juristische Feinheiten darin versteckt wurden, die erst später ihre schädliche Wirkung auf die Rechte der Nutzer entfalten. Meiner Meinung nach muss daher der gesamte Entwurf verworfen werden und sofern ein solches Abkommen weiterhin gewünscht ist, muss es von Grund auf mit Personen die an den ACTA-Verhandlungen nicht beteiligt waren transparent und öffentlich neu erstellt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass beim Urheberrecht nicht nur die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt werden dürfen – auch die Allgemeinheit hat Interessen, nämlich die möglichst freie Nutzung von Werken. Leider hat sie keine so laute und penetrante Lobby. Dennoch muss hier eine gerechte Abwägung getroffen werden, was bisher nie gelungen ist – und dem Entwuf nach mit ACTA sicher nicht gelingen wird. Vielleicht wäre es bei einer Neuverhandlung sinnvoll, zur Abwechslung mal die Lobbyisten an die frische Luft zu setzen.

    Die Piratenpartei hat heute deswegen einen offenen Brief an die EU-Kommision und die Bundesregierung geschickt. Darin werden diese aufgefordert, die ACTA-Verhandlungen endlich offenzulegen, die Geheimhaltung zu begründen, auch die Interessen der Bürger zu berücksichtigen und den weiteren Prozess transparent zu gestalten. Ich erwarte nicht wirklich eine Antwort, aber es wäre schön, wenn auch du den Hinweis auf diesen offenen Brief weiterverbreiten würdest, damit der Druck erhöht wird!

    Es bleibt zu hoffen, dass genug Abgeordnete aufgrund dieser intransparenten Verhandlungen ACTA aus Prinzip ablehnen. Nachdem das SWIFT-Abkommen im zweiten Durchlauf mit einer deutlichen Mehrheit abgesegnet wurde, ohne dass die wichtigsten Kritikpunkte behoben wurden, habe ich aber leider wenig Vertrauen in das Europäische Parlament. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Eine Petition gegen ACTA gibt es unter stopp-acta.info.

Details zum Löschwahnsinn bei den Öffentlich-Rechtlichen

2010-07-14 20 Kommentare

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden vom 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag dazu gezwungen, ältere Inhalte von ihren Webseiten zu löschen. Da ich dazu ein paar Fragen hatte, habe ich einfach mal bei der ARD angerufen und möchte hier ein paar Details erläutern, die vielleicht nicht jeder kennt.

Zunächst aber für die, die noch nicht wissen, worum es geht, eine kurze Einführung ins Thema: Lobbyisten der Presse (und teilweise der Privatsender) befürchten, dass ihnen die Angebote der Öffentlich-Rechtlichen, insbesondere im Internet, Konkurrenz machen. Bedenkt man die Qualität der „Qualitätspresse“, könnten sie damit sogar recht haben. Der Kritikpunkt ist hierbei, dass diese Konkurrenz von den GEZ-Gebührenzahlern durch die Zwangsabgaben eine gesicherte Finanzierung habe und somit den Wettbewerb verzerren würde, da die privaten Konkurrenten ihr Geld selbst reinholen müssen. Das wurde im bei der Reform des Rundfunkstaatsvertrags berücksichtigt: Die öffentlich-rechtlichen Sender dürfen Inhalte nun nur noch für eine kurze Zeit online anbieten, und auch die Dinge, welche angeboten werden dürfen, wurden eingeschränkt.

Das betrifft jedoch nicht nur Dinge wie Texte oder Angebote, die speziell für das Internet erstellt werden müssten und somit Mehrkosten verursachen würden, sondern alle Inhalte – die der Gebührenzahler bezahlt hat. Während es sinnvoll erscheint zu verhindern, dass öffentlich-rechtliche Rundfunksender Flirtbörsen betreiben, werden gleichzeitig unter diesem häufig betonten Vorwand bereits erstellte Inhalte ohne wirklichen Grund unzugänglich gemacht. Das mag zwar die Interessen des Wettbewerbs bzw. der Lobbyisten schützen, was die Politik aber mal wieder vergessen hat, ist, dass es noch eine andere Interessengruppe gibt: Die Gebührenzahler. Diese haben den Inhalt bezahlt, und diesen wird genau der bezahlte Inhalt vorenthalten. Obwohl das Interesse der Öffentlichkeit eigentlich wichtiger sein sollte, wurde diese Seite der Medaille lieber nicht beachtet, denn da stecken keine Lobbyisten dahinter.

Die Folge ist nun, dass Inhalte je nach Art nur für einen bestimmten Zeitraum auf den Webseiten der öffentlich-rechtlichen Sender verfügbar sein dürfen. Dass es wohl kaum im Interesse der Gesellschaft liegen kann, Wissen und Inhalte zu verstecken und dadurch auch z. B. Blogbeiträgen die Quellenlinks zu entziehen, muss wohl kaum erwähnt werden. Eine Übersicht darüber gibt dieser tagesschau.de-Artikel. Ach, ich vergaß ja: Also zumindest für einige Zeit. Deswegen hier mal ein etwas längeres Zitat:

Alle tagessschau.de-Inhalte haben spätestens mit dem 1. September 2010 eine „Verweildauer“. Das heißt, sie dürfen nur noch für eine bestimmte Frist im Netz bleiben. Bei vielen Inhalten beträgt diese Verweildauer ein Jahr, zum Beispiel bei den meisten Meldungen und dafür ausgewählten einzelnen Tagesschau-Beiträgen. Viele Tagesschau-Sendungen und das Nachtmagazin bleiben als komplette Sendung dagegen nur sieben Tage on demand abrufbar. Eine Ausnahme bilden die Tagesschau-Sendungen um 20.00 Uhr und die Tagesthemen. Sie gelten als fortlaufende zeitgeschichtliche Archive und dürfen unbegrenzt angeboten werden. Gleiches gilt für Inhalte von zeitgeschichtlicher und kulturgeschichtlicher Bedeutung. Sie dürfen unbefristet in einem eigens auszuweisenden Archiv online bleiben. Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.

Die Einzelheiten sind im so genannten Verweildauerkonzept geregelt – einem Teil des Telemedienkonzeptes.

Nun zu den Details, die ich erfragen konnte:
Beruhigend ist zunächst, dass die Inhalte zumindest bei Tagesschau.de, höchstwahrscheinlich aber auch bei der gesamten ARD und beim ZDF, nur „depubliziert“, also vom öffentlichen Auftritt gelöscht werden. Das bezieht sich auf sämtliche Inhalte, sowohl Texte als auch Videos. Die Rundfunkanstalten behalten Kopien im stillen Kämmerlein, sodass wenigstens kein irreparabler Schaden entsteht. Wenn wir es also in zehn, zwanzig Jahren schaffen, die Regelung wieder zu ändern, können die Inhalte hoffentlich wiederhergestellt werden.

Das ändert jedoch nichts daran, dass diese Inhalte für die Öffentlichkeit nicht mehr verfügbar sind. Wer sich daher über diese Regelung beschweren will, sollte das bei denen tun, die das verursacht haben. Die richtige Adresse hierfür wären die Staatskanzleien – auch wenn zu bezweifeln ist, dass die Politiker etwas an diesem Punkt ändern, werden sie sich weitere sinnlose Änderungen vielleicht etwas mehr überlegen.

Ein weiterer interessanter Punkt ist, dass die Löschverpflichtungen kein Geld sparen. Während das Verbot, „Offtopic“-Angebote zu betreiben, tatsächlich Geld sparen könnte, zwingen die Löschverpflichtungen nur, bereits bestehende Inhalte zu entfernen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten um die Inhalte zu sortieren und zu entfernen. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass durch die Regelungen nicht einmal bei Sportinhalten etc. Geld gespart wird, z. B. weil Lizenzen dadurch günstiger würden. Kurzum, es handelt sich um eine völlig sinnlose Zerstörung von durch den Gebührenzahler bereits geschaffenen Möglichkeiten des Zugriffs, die – auch offziell! – nur dazu dient, den privaten Anbietern unliebsame (und angeblich ungerechte) Konkurrenz vom Leib zu halten.

Ein Beispiel, warum das ein Problem darstellt, sieht man wunderbar im oben zitierten Absatz: „Eine weitere spezielle Regel gilt für Inhalte, die sich mit Wahlen befassen. Sie dürfen für die Dauer der Legislaturperiode angeboten werden.“ (was eine „großzügige“ Verlängerung der üblichen Frist darstellt. Für normale Tagespolitik dürfte das also nicht gelten!)
Das bedeutet, dass nach einer Legislaturperiode die Berichte und Sendungen mit den Wahlllügen der Parteien deutlich schwerer aufzutreiben sein werden. Wenn also bei der nächsten Bundestagswahl schwarz-gelb abgewählt wird, wird es spätestens bei der übernächsten Bundestagswahl schwierig die heute aktuellen Berichte zu finden (und zu verlinken), die erklären, warum man die nicht wieder zurückwill. Für die meisten Dinge dürfte das jedoch schon bei der kommenden Bundestagswahl zutreffen!

Natürlich sind die öffentlich-rechtlichen Sender von diesen Regelungen alles andere als begeistert, zumal sie die Kosten für diese sinnlose Kulturgutvernichtung aus ihrem Budget abzweigen müssen. Wenn jetzt jemand aber vorhat, die Inhalte von den Webseiten herunterzuladen und anzubieten, möge er folgende Dinge beachten:

1. Die technische Seite: Wenn genug Leute auf die gleiche Idee kommen, wird das eine unvorstellbar hohe Serverlast erzeugen. Sei ein Video einer Sendung 100 MB groß, erscheine die Sendung täglich, und möchte jemand 5 Jahre sichern, dann entsteht pro Person, die dies tut, eine Datenmenge von rund 180 GB. Diese Werte passen ziemlich genau z. B. für die Tagesthemen (die bleiben übrigens online). Machen das jetzt 100 Leute für 10 solcher Sendungen, reden wir von 180 TB, was einen vierstelligen Betrag an Kosten verursachen dürfte! Zusätzlich verursacht das „Abgrasen“ einer kompletten Website eine hohe Serverlast. Als Heise die Löschung des Heiseforums angekündigt hat, haben ein paar Leute versucht, das Forum zu sichern. Dadurch war es dann erstmal einige Zeit lang nicht erreichbar. Falls jemand also trotz der perversen Datenmengen, die auch gespeichert werden wollen, des Aufwand, der rechtlichen Probleme (siehe unten), der Tatsache, dass die Beiträge noch im Archiv aufgehoben werden sollen etc. das versuchen will, findet andere die das tun wollen sprecht euch ab! Wenn es viele alleine versuchen, scheitern alle und richten dabei einen massiven Schaden an.

2. Die rechtliche Seite: Die Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Obwohl sie mit Geldern der Allgemeinheit finanziert wurden, dürften sie (bis auf eventuell einzelne Ausnahmen) nicht „gemeinfrei“ (Public Domain) oder sonstwie für die allgemeine Nutzung freigegeben sein. Wie das Herunterladen für eine private Sammlung rechtlich aussieht weiß ich nicht, eine Veröffentlichung wäre jedoch ziemlich sicher eine grobe Urheberrechtsverletzung. Für manche Inhalte liegen Rechte bzw. Teile davon bei anderen Rechteinhabern, die darüber sicherlich nicht begeistert wären! (Oder schon, weil sich mit den Abmahngebühren gut verdienen lässt.)

Bei den Inhalten, deren Rechte vollständig bei den Öffentlich-Rechtlichen selbst liegen, könnte man natürlich denken, dass diese gerne ein Auge zudrücken würden – schließlich würden sie die Inhalte eigentlich gerne weiter anbieten, dürfen es nur nicht. Selbst wenn dies der Fall wäre und sie ihr Recht nicht aus Prinzip durchsetzen würden, könnte es immer noch sein, dass sie durch wen auch immer gezwungen würden, auch gegen den eigentlichen Willen der Verantwortlichen rechtlich dagegen vorzugehen. Wer also auf die Idee kommt, so ein Archiv öffentlich anzubieten, riskiert (neben den großen Trafficmengen) Ärger – den man aber selbstverständlich auch nutzen könnte, um für mehr Öffentlichkeit für diese lächerliche, lobbyfreundliche Regelung zu sorgen.

Zu Urheberrechten und öffentlich-rechtlichen Sendern möchte ich noch darauf hinweisen, dass ich im Rahmen eines Blogbeitrags mal ein (etwas polemisches) Video erstallt habe, welches (kurze) Ausschnitte aus einer Phoenix-Talkshow enthielt. Einige Zeit nach der Veröffentlichung sah man beim ZDF das alleinstehende Video nicht ausreichend vom Zitatrecht gedeckt, und seitdem sieht es so aus und meinem YouTube-Account fehlen ein paar Features. Wenigstens gabs keine Klage oder Abmahnung und ich durfte es im Blogbeitrag drinlassen (Zitatrecht).

3. Für einige Inhalte dürfte es schon zu spät sein, soweit ich weiß begann das große aus-dem-Netz-nehmen schon vor einiger Zeit.

Zum Abschluss bleibt nur noch die Frage: Was nun?
Neben der Tatsache, dass diese unsinnige Regelung umgehend abgeschafft gehört, sollten meiner Meinung nach selbstproduzierte Inhalte der öffentlich-rechtlichen Sender unter eine freie Lizenz gestellt werden. Dadurch könnte der Gebührenzahler seine bezahlten Inhalte nicht nur besser nutzen, sondern solche Zensurideen wären von vorne herein zum Scheitern verurteilt. Außerdem sieht man hier ein hervorragendes Beispiel, warum das Urheberrecht auch eine Gefahr darstellt, und wie in unserer Gesellschaft aus wirtschaftlichen Interessen sinnlos Dinge vernichtet werden – zwei weitere Bereiche, in denen dringend etwas getan werden muss. Viel zu tun für die PIRATEN

Falls die Öffentlich-Rechtlichen der Regelung ein Schnippchen schlagen möchten, könnten sie prüfen, ob es möglich ist, die Inhalte kurz vor der Deadline doch noch unter eine freie Lizenz zu stellen und sie gesammelt z. B. als riesige .torrent-Datei zur Verfügung zu stellen oder engagierten Aktivisten zu überspielen (irgendjemand spendet sicher genug Festplatten). Das Netz kümmert sich dann um den Rest. Das wird wohl leider nicht passieren, siehe z. B. die Antwort, die Alios bekommen hat. Falls doch: Ich wäre immer noch mit 1 TB und technischer Unterstützung im Rahmen meiner Möglichkeiten dabei.

Landtagswahl NRW – wie wählen?

2010-05-04 18 Kommentare

Aus aktuellem Anlass: Dieser Artikel ist von 2010. Die Wahlempfehlung für die Piraten gilt natürlich weiterhin, aber der Rest des Artikels könnte deutlich veraltet sein.

In Nordrhein-Westfahlen findet kommenden Sonntag die Landtagswahl statt, und wie in der Vergangenheit möchte ich auch hier meine Einschätzung über die Wahlmöglichkeiten geben und die Frage „wie wählen“ beantworten.

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ich Mitglied der Piratenpartei bin, weil diese mit meiner eigenen Position am Besten übereinstimmt – somit ist auch hoffentlich nicht verwunderlich, wenn ich zur Wahl der PIRATEN aufrufe. Dennoch versuche ich, über die anderen Parteien Aussagen zu treffen. Was Fakten sind und was Meinung ist, sollte deutlich werden, und ich bemühe mich, die Fakten grundsätzlich richtig darzustellen.

Bei der Landtagswahl NRW spielt die Erststimme kaum eine Rolle, da es Ausgleichsmandate gibt. Zur Erinnerung: In jedem Wahlkreis gewinnt der Kandidat mit den meisten Erststimmen („Direktmandat“), meist haben also nur zwei Kandidaten (meist die von CDU und SPD) überhaupt eine Chance. Hier kann man das geringere Übel wählen, und zwar falls möglich bezogen auf die Person, nicht die Partei: Die Zweitstimmen bestimmen, wie viele Sitze der Partei zustehen. Die Zweitstimme ist also deutlich wichtiger als die Erststimme. Sollte eine Partei mehr Direktmandate haben als ihr Sitze zustehen, hat sie Überhangmandate, und die anderen Parteien bekommen Sitze dazu, bis die Verteilung wieder passt (Ausgleichsmandate).

Warum die Landtagswahl NRW so wichtig ist

In Deutschland gibt es neben dem Bundestag den Bundesrat, der sich aus Vertretern der Länderregierungen zusammensetzt, und der Gesetze blockieren kann. Derzeit haben die Länder mit schwarz-gelben Regierungen die Mehrheit im Bundesrat, somit können CDU und FDP die meisten Gesetze durchdrücken, wenn sie sich einig sind. Wenn nun durch die Landtagswahl in NRW eine andere Regierung als schwarz-gelb zustandekommt, fällt diese Möglichkeit weg. Die Opposition könnte dann, wenn sie sich im Bundesrat einig ist, viele Gesetze von schwarz-gelb verhindern, und so die Regierungskoalition im Bund zu Kompromissen (sprich: zur Vernunft) zwingen – siehe die Liste unten, was durch eine Abwahl von schwarz-gelb verhindert werden könnte.

Parteien

Neben den zwei „großen“ Parteien CDU und SPD können sich auch die GRÜNEN und die FDP aktuellen Umfragen zufolge sehr sicher sein, dass sie in den Landtag einziehen werden. Bei der LINKEN ist dies wahrscheinlich, aber nicht sicher.

Die PIRATEN stehen laut ZDF-Politbarometer bei 3% und sind somit die Größte der „Sonstigen“ Parteien. Die Genauigkeit solcher Umfragen lässt allerdings bei kleinen und neuen Parteien stark zu wünschen übrig, zumal die Umfragen telefonisch stattfinden und bei den PIRATEN nun einmal viele Datenschützer vertreten sind, die bei unerwünschten Anrufen eher keine Fragen beantworten. (Die Fehlerquote wird mit gut 2 Prozentpunkten angegeben.) Ein Überschreiten der 5%-Hürde ist somit nicht ausgeschlossen, aber meiner Meinung nach nicht wahrscheinlich. Unabhängig davon würde ein gutes Ergebnis für die Piraten (und 3% wären gut!) eine deutliche Warnung an die anderen Parteien sein, Bürgerrechte erst zu nehmen. Die Tendenz der FDP, dieses früher stark vernachlässigte Thema wieder ernster zu nehmen (oder zumindest so zu tun), führe ich stark auf die Existenz und Ergebnisse der PIRATEN zurück.

(Übrigens, wer der Meinung ist, die Piratenpartei wäre eine Ein-Themen-Partei: Gerade die PIRATEN NRW haben ein sehr umfangreiches Wahlprogramm!)

Die diversen rechten und rechtsradikalen Parteien (wenn man CDU und FDP nicht dazu zählt) haben keine nenenswerten Chancen, da mit NPD, Republikanern und pro NRW insgesamt drei rechte Parteien antreten und sich die Stimmen der Rechten somit auf diese Parteien verteilen. Diese Parteien werden Glück haben, wenn sie 1% erreichen – ab dieser Grenze gibt es nämlich Geld über die staatliche Parteienfinanzierung. Wer verhindern will, dass rechtsradikale Steuermittel bekommen, tut also gut daran, wählen zu gehen!

Koalitionsmöglichkeiten

Die FDP NRW hat per Parteitagsbeschluss entschieden, nach der Landtagswahl nicht mit SPD oder GRÜNEN zu koalieren. Wenn sie sich daran hält (und Parteitagsbeschlüsse sind eigentlich schon recht bindend), bedeutet das, dass die FDP nur in einer schwarz-gelben Koalition an die Macht kommen kann.

Die weiteren Koalitionsmöglichkeiten hängen davon ab, wie viele Parteien es in den NRW-Landtag schaffen. Schafft es die Linke nicht über die 5%-Hürde, fällt die Entscheidung zwischen schwarz-gelb und rot-grün. Eine große Koalition oder Schwarz-Grün wären zwar möglich, aber unwahrscheinlich. Die Umfragen können nicht vorhersagen, wer in einem solchen Szenario vorne liegen würde.

Schafft es die LINKE bei der Landtagswahl über die 5%, gibt es folgende Koalitionsmöglichkeiten, geordnet nach Wahrscheinlichkeit:

  • Große Koalition (CDU/SPD): realistische, immer mögliche Option
  • Schwarz-Grün (CDU/GRÜNE): würde vermutlich reichen, realistisch
  • Rot-Rot-Grün (SPD/GRÜNE/LINKE): unwahrscheinlich, die Parteien haben das zu oft, wenn auch nicht allzu kategorisch, ausgeschlossen und sind sich zu uneinig. Nach dem Ypsilanti-Debakel in Hessen werden SPD und GRÜNE vermutlich lieber mit der CDU paktieren, völlig ausgeschlossen ist ein Rot-Rot-Grünes Bündnis meiner Meinung nach aber nicht.
  • Rot-Grün (SPD/GRÜNE): Wunschkoalition, reicht aber wahrscheinlich nicht
  • Schwarz-Gelb (CDU/FDP): Wunschkoalition, reicht recht sicher nicht

Die vom FDP-Landesparteitag NRW kategorisch ausgeschlossenen Koalitionen halte ich für unwahrscheinlich, weil die FDP damit ihren letzten Glaubwürdigkeitsrest auch bei den überzeugten Wählern und Mitgliedern verspielen würde.

Eine Stimme für die Linke bei der Landtagswahl NRW düfte also dazu beitragen, dass Schwarz-Gelb verhindert wird, allerdings eine Große oder Schwarz-Grüne Koalition wahrscheinlicher machen.

Weitere, unwahrscheinlichere Fälle (PIRATEN im Landtag, FDP unter 5%) betrachte ich hier nicht, da der Aufwand groß und die Wahrscheinlichkeit klein sind.

Wichtige Punkte in der Bundespolitik

Ich hatte bereits die Wichtigkeit der Landtagswahl NRW für die Politik auf Bundesebene dargelegt. Was sind aber konkrete Punkte, die von einer Bundesratsmehrheit von Schwarz-Gelb abhängen? Einige davon hängen direkt davon ab, weil der Bundesrat sie blockieren kann, andere indirekt, weil die (Bundes-)Opposition mit einer Blockade anderer Gesetze drohen kann, falls Schwarz-Gelb unliebsame Gesetze durchdrückt.

UPDATE: Spiegel Online berichtet jetzt auch über die Bedeutung der NRW-Wahl und erinnert mich daran, dass ich ein Thema ganz vergessen hatte:

Steuersenkungen: Die nach der Steuerschätzung eigentlich als unrealistisch enttarnten Versprechungen von Steuersenkungen könnten von schwarz-gelb dennoch weiterverfolgt werden. Nach den bisherigen Plänen würden diese vor allem Besserverdienern zu Gute kommen und die Staatsverschuldung noch weiter in die Höhe treiben.

Atomausstieg: Die schwarz-gelbe Regierung möchte Atomkraftwerke 60 Jahre lang weiter betreiben, obwohl der Atommüll derzeit nicht sicher gelagert werden kann und die AKW-Betreiber Profitgier über Sicherheit stellen, und in der Vergangenheit Schwarz-Gelb schon Fakten unterschlagen hat, um die Atomkraft zu fördern.

Kopfpauschale: Um die unsoziale Kopfpauschalenpläne der FDP ist es vor der Wahl erstmal still geworden, begraben sind sie allerdings noch nicht. Es ist zu befürchten, dass nach der Wahl, wenn man die Wut der betroffenen Bürger nicht so sehr fürchten muss, diese Pläne wieder aus der Schublade kommen.

Vorratsdatenspeicherung: Nachdem die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung trotz des Versprechens der FDP, sie abzuschaffen, vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden musste, drängt die CDU darauf, sie wieder einzuführen. Vor der NRW-Landtagswahl wird das Thema lieber kleingehalten, wohl weil die PIRATEN sonst gute Chancen auf die 5%-Hürde hätten.

PKW-Maut: Dieses in Deutschland sehr unbeliebte Thema wurde immer wieder diskutiert, auch wenn man es vor der entscheidenden Landtagswahl in NRW lieber nicht allzu öffentlich machen will. Es könnte gut sein, dass es nach der Landtagswahl NRW wieder auf dem Tisch landet.

Positionen/Verhalten

Dieser Abschnitt ist alles andere als neutral. Sorry, geht nicht anders. Natürlich trifft es vor allem die die an der Regierung beteiligten Parteien, der Rest hatte ja kaum so eine schöne Gelegenheit, negativ aufzufallen.

Die FDP hat zunächst ein Steuermodell mit einem Höchststeuersatz von 35% gefordert. Davon hätten natürlich hauptsächlich Großverdiener profitiert. Dieses Modell wurde als realistisch und umsetzbar präsentiert, obwohl es schon in der geschönten Darstellung der FDP kaum gelang, die Behauptung so aufzustellen, dass man sie hätte ernst nehmen können. Dann wurde ein neues Modell präsentiert, welches plötzlich fünf Stufen und den bisher gültigen Höchststeuersatz beinhaltete. Das ist zwar immerhin eine Wende zur Vernunft, zeigt aber deutlich, dass der FDP nicht zu trauen ist. Wenn sie schon derart ihren Kernpunkt über Bord wirft, wie sieht es dann mit anderen Punkten aus? Dazu kommt die üble Hetze gegen Arbeitslose, mit der Westerwelle am rechten Rand fischen ging. Von den vollmundigen Versprechungen im Bereich der Bürgerrechte, z. B. die Online-Durchsuchung abzuschaffen, ist wenig übrig geblieben. Das Zugangserschwerungsgesetz ist ebenfalls weiterhin in Kraft!

Fazit: Wer der FDP vor der Bundestagswahl im Bezug auf Bürgerrechte vertraut hat, ist eben reingefallen. Absehbar, aber naja. Wer aber nochmal in die Falle tappt und sich wieder verarschen lässt, ist nicht mehr zu retten. Ohne den Druck durch die Landtagswahl in NRW und die aufstrebenden PIRATEN wäre das sicher noch schlimmer ausgefallen, und ich denke, nach der Landtagswahl wird die FDP wie bisher die Grundrechte vergessen.

Auch in anderen Bereichen hat die FDP ihre Glaubwürdigkeit verspielt. Nicht vergessen sollte man unter anderem das Steuergeschenk für Hotels und weitere Punkte, die zu zahlreich sind, um sie hier aufzuführen – ich verweise da nur auf die Suche nach „FDP“ in meinem Microblog.

Bei der CDU kann man zunächst einmal die gleiche Suche machen, auf die bereits bei der FDP genannten, mit ihr gemeinsam verbockten Punkte hinweisen, und was Bürgerrechte angeht, muss ich garnicht erst anfangen – die CDU ist für Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung und eine Reihe weiterer bürgerrechtsfeindlicher Vorhaben. Das Sahnehäubchen ist nur noch der für die CDU scheinbar obligatorische neue Parteispendenskandal.

Vor diesen Gesichtspunkten verstehe ich nicht, wie irgendwer noch CDU oder FDP wählen kann.

Was Bürgerrechte angeht, ist die SPD aber auch nicht unbedingt immer besser: In RLP hat die SPD-Regierung mal eben Online-Durchsuchungen und ähnliche Maßnahmen abgenickt.

Daher: Wem etwas an Bürgerrechten und Datenschutz liegt, möge bei der Landtagswahl in NRW die Piraten wählen und zumindest ein klares Zeichen als Warnung an die anderen Parteien setzen, selbst wenn es nicht für die 5% reicht. Von den 5 etablierten Parteien halte ich nur die Grünen und Linken für (bedingt) wählbar. Die SPD hat es zwar noch nicht so tief in die Nichtwählbarkeit geschafft wie die CDU und FDP, ist aber auf dem besten Weg dorthin.

Weitere Hinweise, z. B. weitere Vorhaben, die vor der Landtagswahl lieber nicht erwähnt werden und nach der Wahl zu erwarten sind, nehme ich gerne über die Kommentarfunktion unten entgegen.

Es gibt Parteien, die kann man nicht kaufen…

2010-01-18 2 Kommentare

Von mir erstellter Piratenpartei-Spot, der die Lobby-Parteispenden an die CSU und FDP satirisch aufgreift. (Youtube-Direktlink)

Die FDP hat mit Unterstützung der CSU in der Schwarz-Gelben Koalition durchgesetzt, dass für die Unterkunft in Hotels nur noch der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% gilt. Dieses Steuergeschenk wird von allen Seiten, auch von Wirtschaftsexperten, kritisiert und für reine Klientelpolitik gehalten – sogar in der Koalition selbst gibt es Kritik.

Nun hat sich herausgestellt, dass CSU und FDP über Unternehmen des Hauptaktionärs einer Hotelgruppe insgesamt fast 2 Millionen an Spenden erhalten haben.

Parteispenden an die CSU: 820.000 EUR
Parteispenden an die FDP: 1.100.000 EUR
7 Prozent Mehrwertsteuer: unbezahlbar

Es gibt Parteien, die kann man nicht kaufen.
Wähle Piraten.

Credits:
Bild von Merkel, Seehofer und Westerwelle von Oliver Wolters. Lizenziert unter CC-BY-SA 3.0 DE

Idee, Sprache, Umsetzung: Jan Schejbal

Video ebenfalls lizenziert unter CC-BY-SA 3.0 DE

Ergänzung: Hier nochmal als Standbild-Version:

Ankündigung: Vortrag „Liquid Democracy“, Flashmob Abmahnwahn

Ich möchte auch hier mal kurz zwei Veranstaltungen ankündigen (leider etwas spät):

Am Freitag abend, dem 11.12. (morgen) findet in Darmstadt an der TU ab 20 Uhr ein Vortrag über „Liquid Democracy“ statt. Liquid Democracy ist ein interessantes Konzept, wie direkte und indirekte Demokratie miteinander verbunden werden könnten, um aus beidem die Vorteile herauszuholen. Details gibt es beispielsweise hier, dort stehen auch weitere Termine, die in einigen Städten in NRW stattfinden. Ort: Hörsaal 123 im Gebäude S1 03 („Altes Hauptgebäude“, Hochschulstraße 3)

Am Samstag (12.12.) findet in Frankfurt um 14 Uhr ein Flashmob gegen den Abmahnwahn am Brunnen auf der Zeil statt. Nähere Infos gibt es unter diesem Link – dort findet man auch das Schild, was man ausdrucken und mitbringen sollte. (Wer es nicht mehr schafft, sollte trotzdem kommen und versuchen, sich ein Schild zu schnorren)

Und nochmal als Erinnerung: Gerade für solche Sachen und für sehr kurze Hinweise auf lesenswerte Artikel ist eigentlich mein neues, separates Miniblog gedacht. Das liest aber scheinbar noch kaum jemand. Den Feed gibts hier.

Petitionen (und Piratenshirts)

2009-11-29 2 Kommentare

Ich möchte mal wieder einige akutelle Bundestagspetitionen vorstellen, welche ich für wichtig, sinnvoll und mitzeichnenswert halte. Die Liste ist nicht vollständig, da sie sonst zu lang wäre. Es existiert ein RSS-Feed mit den Petitionen – nutzt ihn! Normalerweise mache ich solche Ankündigungsposts nicht, aber einige der Petitionen sind meiner Meinung nach zu wichtig, um sie nicht zu erwähnen. Bitte macht auch andere auf die Petitionen aufmerksam! Und wo ich schon bei den Ankündigungen bin, nutze ich diesen Artikel auch gleich, um auf eine günstige Möglichkeit hinzuweisen, an Piratenpartei-Shirts zu kommen (siehe ganz unten) – für einen eigenen Artikel reicht das nicht, aber unerwähnt möchte ich es auch nicht lassen.

Diese Petitionen sind offizielle Petitionen an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags. Ab einer Anzahl von 50000 Mitzeichnungen darf normalerweise der Petent seine Bitte persönlich vortragen und erläutern. Die Petitionen werden zumindest vom Petitionsausschuss bearbeitet und können bei hoher Beteiligung einige Politiker vielleicht ins Grübeln bringen, ob sie nicht vielleicht doch im Sinn der Bevölkerung abstimmen sollten. Natürlich werden auch viele Petitionen kaum beachtet – bei großen Mitzeichnerzahlen kann aber auch die Presse darauf aufmerksam werden und eine öffentliche Debatte entstehen.

Weil sie bereits am 2.12.2009 endet, möchte ich mit einer Petition zum Wahlrecht beginnen. Diese fordert die Einführung einer „Alternativstimme“, falls die erste Stimme z. B. aufgrund der 5%-Hürde nicht berücksichtigt wird. Durch die 5%-Hürde werden Wähler davon abgehalten, kleine Parteien zu wählen, denn schließlich könnte ihre Stimme so verloren sein, also wählen sie lieber das kleinere Übel unter den etablierten Parteien. Die Petition würde zwar die Wahl komplizierter machen, dafür aber dieses Problem beheben und so die Demokratie meiner Meinung nach deutlich fördern. Hier gehts zur Petition.

Die nächsten zwei Petitionen drehen sich um typische Internet- oder „Piraten“themen: Um das Abmahnunwesen einzudämmen, fordert diese Petition eine zwingende kostenlose Vorstufe zur Abmahnung. (Mitzeichnung bis 5.01.2010) Klar gibt es auch berechtigte Abmahnungen, und vielleicht sollten diese auch vergütet werden. Allerdings nimmt der Missbrauch immer schlimmere Ausmaße an, ohne dass z. B. die Rechtsanwaltskammern dagegen wirksam vorgehen würden. Ein einfacher Brief oder eine einfache E-Mail können auch ohne Anwalt vieles bewirken und es sollte zum normalen Umgang gehören, ersteinmal miteinander zu reden, bevor man sich einen Anwalt auf den Hals hetzt.

Diese Petition fordert (partiellen) „Open Access“ – wissenschaftliche Publikationen, die mit Steuergeldern finanziert wurden, sollen auch kostenlos öffentlich zugänglich sein, und so der Allgemeinheit dienen – diese hat ja auch dafür bezahlt. (Mitzeichnung bis 22.12.2009)

Damit wären wir auch schon bei der allgemeinen Politik: Diese Petition fordert die (Wieder-)Einführung einer Börsenumsatzsteuer. Diese wurde 1991 von Schwarz-Gelb abgeschafft. Eine Börsenumsatzsteuer produziert nicht nur Einnahmen, mit welchen sich die in der Krise angehäuften Staatsschulden zumindest teilweise bezahlen ließen. Vor allem macht sie großvolumige, schnelle und hochspekulative Geschäfte unattraktiver, die an der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht ganz unschuldig sind. Durch die niedrige Höhe sind langfristige Anlagen, also das, wodurch der Aktienmarkt die Wirtschaft tatsächlich fördert, relativ wenig betroffen. Die genaue Höhe der Einnahmen ist nicht abzuschätzen, da die Umsätze an der Börse durch eine solche Steuer massiv (nämlich um die hochspekulativen Geschäfte) zurückgehen, und der Markt so stabilisiert wird. Ob man eine solche Steuer sinnvoll findet oder nicht, muss jeder selbst entscheiden – wer die Petition unterstützen will, kann dies bis zum 25.12.2009 auf der Petitionsseite tun. Da bereits über 20.000 Menschen mitgezeichnet haben, könnte diese Petition es tatsächlich schaffen, und da der Text sehr gut formuliert ist, darf gehofft werden, dass der Petent die Forderung auch würdig vertreten kann.

Gegen die von schwarz-gelb geplante Abschaffung des Solidarprinzips in der Krankenversicherung wendet sich diese Petition (bis 17.12.2009). Das Vorhaben hat mich nach der Wahl richtig schockiert, ich hätte nichtmal der FDP zugetraut, dass sie sich traut, derart einen Grundpfeiler des deutschen Sozialsystems regelrecht wegsprengen zu wollen. Diese Petition (bis 08.01.2010) will unter anderem dafür sorgen, dass die privaten Krankenkassen sich auch am solidarischen Gesundheitssystem beteiligen sollen.

Eine geniale Idee finde ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht für Aufhebungsverträge, wie es diese Petition (bis 24.12.2009) fordert, da Aufbehungsverträge oft unter Druck und ohne ausreichend Bedenkzeit unterschrieben werden.

Arbeitslose, welche Leistungen beziehen, müssen beim Arbeitsamt „Urlaub“ beantragen, wenn sie ihren Wohnort verlassen möchten. Auch, wenn es nur am Wochenende ist. (Link) Diesen „Urlaub“ bekommen sie i. d. R. höchstens an 21 Tagen pro Jahr, also drei Wochen, da Wochenenden voll zählen. Arbeitnehmer haben laut Gesetz einen Mindest(!)anspruch auf vier Wochen Urlaub und dazu meist das komplette Wochenende frei. Allein deswegen ist aus meiner Sicht die Regelung für Arbeitslose eine unglaubliche Sauerei. Diese Petition (bis zum 22.12.2009) fordert Abhilfe für einen Sonderfall, wo das besonders problematisch wird – wenn getrennt lebende Eltern ihre Kinder besuchen wollen. Trotz der grauenhaften Beschreibung, die daran zweifeln lässt, dass der Petent die Petition sinnvoll begründen könnte, möchte ich auf diese Petition (bis zum 22.12.2009) hinweisen. Diese stellt die meiner Meinung nach richtige und nötige Forderung auf, Kindergeld nicht auf ALG2 anzurechnen.

Eine weitere Petition (bis 06.01.2010) fordert, dass öffentliche Aufträge nicht mehr an Firmen gehen dürfen, die Dumpinglöhne zahlen oder die Arbeitszeitvorschriften nicht einhalten. Ebenfalls zumindest interessant ist die Idee dieser Petition (bis 22.12.2009), nach der Leiharbeiter 10% mehr Lohn als am entsprechenden Arbeitsplatz Festangestellte bekommen sollen. Das würde Leiharbeit gegenüber Festanstellungen unattraktiver machen – auch wieder ein Thema, welches sehr kontrovers sein dürfte.

Zum Abschluss noch drei Petitionen, die andere Teilbereiche des gleichen Problems betrachten: Es lohnt sich oft nicht, eine offizielle Beschäftigung aufzunehmen oder zu erweitern, da neben einem Berg an Bürokratie oft Kosten (z. B. Krankenversicherung) auf einen zukommen, die die Einnahmen teilweise sogar übersteigen könnten. Petition 1 (bis 17.12.2009), Petition 2 (bis 23.12.2009) und Petition 3 (bis 1.01.2010)

 


 

Wie versprochen hier noch der Tipp, wo es günstige Piratenpartei-Shirts gibt: 3DSupply bietet die Shirts jetzt für 5 EUR das Stück zzgl. Versand an. (Früher gab es mal ein Shirt pro Bestellung gratis, weitere waren dann deutlich teurer.) GetDigital hat ein ähnliches Angebot, allerdings weicht da das Logo aus drucktechnischen Gründen etwas vom offiziellen Logo ab. Beide Angebote dürfte sehr nah am Selbstkostenpreis, wenn nicht sogar drunter, liegen. Wenn jemand günstige (d.h. unter 20 EUR) Angebote für langärmlige Shirts/Pullover etc. mit Piratenlogo kennt, bitte die Kommentarfunktion nutzen!

Offenlegung: Für Bestellungen über die Links erhalte ich eine Provision. Den Link hätte ich aber auch so gesetzt – ich entscheide erst, ob ich einen Link setze, und schaue dann, ob es eine Variante mit Provision gibt.

Zum neoliberalen Koalitionsvertrag

2009-10-24 11 Kommentare

Eigentlich hatte ich vor, den Koalitionsvertrag auseinanderzunehmen, Zeile für Zeile. Bei über 6000 Zeilen hätte meine Geduld dafür allerdings sicher nicht gereicht. Abgesehen davon wurde das meiste schon gesagt. Trotzdem möchte ich hier einiges nennen, was mir aufgefallen ist, bei den schon in den Medien oft genug erwähnten Dingen weise ich nur kurz auf ein paar wichtige Punkte hin.

Die schon vorher beschlossenen Hartz4-„Verbesserungen“ bringen normalen ALG2-Empfängern gar keine Entlastungen, es bringt nur denjenigen etwas, die mit Vermögen plötzlich zum ALG2-Empfänger werden. Es wird also wieder mal reine Klientelpolitik betrieben, mit dem Vorteil, dass man den Eindruck erwecken kann man würde auch etwas für Ärmere tun. Das wurde aber auch von einigen Medien aufgegriffen, und deswegen hatte ich es nicht schon früher erwähnt. Dieses Blog ist keine Linksammlung oder ein Nachrichtenportal, und wenn etwas schon oft und deutlich genug gesagt wird, muss ich das nicht auch noch erzählen. Dafür ist meine Zeit zu schade.

Bei den Koalitionsverhandlungen drang auch viel Unsinn an die Öffentlichkeit, deswegen wollte ich mich bis zum fertigen Koalitionsvertrag zurückhalten. Auch hier nenne ich nur ein paar besonders „tolle“ Sachen, die mir aufgefallen sind. Für den Rest verweise ich auf die in den Medien ausreichend vorhandene Kritik, Fefe fasst vieles gut zusammen.

Vorab ein lustiger Punkt, den scheinbar noch niemand gesehen hat: In den Metadaten des bei Spiegel veröffentlichten PDFs mit dem Koalitionsvertrag ist mir aufgefallen, dass der Original-Dokumententitel: „Gesamt-Entwurf Koalitionsvertrag-Erster Teil“ lautet. Gibt es noch einen zweiten Teil? Sind da nur irgendwelche Tabellen drin, oder womöglich einfach die Sachen, die man der Öffentlichkeit nicht zumuten möchte? Sowas kann auch ein rein technisches Artefakt sein, z. B. indem zuerst nur der Teil ohne Personalfragen ein Dokument mit passendem Titel war und der Rest dann reinkopiert wurde.

Schön finde ich auch: Das oberste Ziel der wirtschaftlichen Ordnungspolitik muss laut dem Entwurf sein, „dass Bürger und Unternehmen ihre produktiven Kräfte entfalten und ihr Eigentum sichern können“. Nicht etwa, dass jeder Mensch ein menschenwürdiges Leben führen kann, oder dass Gerechtigkeit erzielt werden muss.

Der Koalitionsvertrag ist ein klassisches Beispiel neoliberaler Politik, bei dem mir einfach nur schlecht wird. Erleichterungen für Unternehmen, wohin das Auge reicht, Erleichterungen für Bürger treffen fast ausschließlich Besserverdienende. (Beispiel: Kindergeld und -freibetrag werden erhöht, für ALG2-Bezieher und „Aufstocker“ bringt das wenig, weil der Kinderfreibetrag nicht ausgenutzt und das Kindergeld angerechnet wird.) War eigentlich zu erwarten. Interessant ist aber, wie sich das unterschwellig überall durch den Koalitionsvertrag zieht: Es ist davon die Rede, Beschäftigung zu sichern, die Leistungsbereitschaft zu stärken usw. Immer in einem Kontext, aus dem klar hervorgeht, dass das auf Kosten der Arbeitnehmer gehen soll. Natürlich werden mehr Leute eingestellt, wenn man diese nicht zu bezahlen braucht. (Das Verbot sittenwidriger Löhne ist ein Witz, weil – wie im Koalitionsvertrag offen zugegeben – nur die Rechtsprechung festgeschrieben wird, es ändert sich also nichts. Außerdem wird eine Lohnspirale nicht verhindert, da der Durchschnittslohn in der Branche als Referenz genommen wird – mit um sich greifenden hart an der Grenze liegenden Dumpinglöhnen verschiebt sich die Grenze somit.)

Richtig schockiert hat mich allerdings, dass sich die CDU traut, das Krankenversicherungssystem derartig zu entkernen. Die Kosten werden nicht nur weiter auf Arbeitnehmer abgewälzt, Besserverdiener sollen durch eine Pauschale deutlich besser gestellt werden und noch mehr Leistungen sollen aus der Grundversorgung rausfliegen. Sozialabbau hatte ich erwartet, aber nicht in solchen Maßen. Wenn die Koalition sich jetzt noch entschließen würde, Euthanasie für Arbeitslose anzubieten, könnte mich das wohl nicht mehr als der gerade getane Schritt erschecken. (Wenn ich richtig bösartig wäre, würde ich hier auf die Sache mit dem „Erster Teil“ hinweisen.)

Die Prioritäten sieht man neben dem von Fefe genannten „prüfen“ bei nicht-so-wichtigen Themen (Freiheit, Bürgerrechte, Soziales, Internet) und klarer Ausdrucksweise bei wichtigen Themen (Wirtschaftsförderung, Sozialabbau, Besserstellung Reicher) auch daran, wie genau ein Thema ausgearbeitet wird. Bei den genannten „wichtigen“ Themen finden sich teils seitenlange, extrem genaue Ausarbeitungen, teilweise mit genauen Zahlen, während bei den „nicht-so-wichtigen“ meist sehr allgemein gehaltene, unverbindliche Aussagen getroffen wurden.

Die ganzen Steuergeschenke sollen größtenteils über Wachstum finanziert werden. Sollte das erhoffte Wachstum ausbleiben oder nicht ausreichen (und zumindest letzteres ist meiner Meinung nach fest zu erwarten), entstehen gigantische Schuldenberge.

Den Bereich der Themen, die auch die Kernthemen der Piratenpartei sind, möchte ich allerdings etwas näher beleuchten: Bürgerrechte, Freiheit, Internet und Urheberrechtspolitik. Die Hoffnung war, dass der Wahlerfolg der Piratenpartei die etablierten Parteien zur Vernunft bringt. Vielleicht wäre ohne diesen Erfolg der Vertrag noch deutlich schlimmer gewesen. Gut ist er trotzdem nicht:

Die Bundespolizei soll erweiterte Rechte bekommen. Die Sicherheitsdatenbanken und Schnittstellen zwischen Polizei und Geheimdiensten werden „evaluiert“ (bleiben also vermutlich, sonst hätte man einen stärkeren Begriff gewählt). Der Grundrechtsschutz beim BKA-Gesetz soll durch Verfahren erhöht werden. Die allgemein gehaltene Formulierung sagt fast nichts, und wenn man sie genau nimmt würde es bedeuten, dass alles beim alten bleibt und z. B. nicht zwei sondern drei BKA-Beamte irgendwas abnicken müssen.

Das BKA-Gesetz wird im Hinblick auf den Schutz der Privatsphäre „auf Grundlage der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung“ überprüft. Zu Deutsch: Es wird nur dann angepasst, wenn das Verfassungsgericht es für teilweise Verfassungswidrig erklärt, und dann auch nur so, dass es gerade so noch verfassungskonform ist. Zeugen sollen künftig gezwungen werden, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten, ob damit das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt wird, ist nicht ganz klar.

„Durch eine offensivere und modernere Risiko- und Krisenkommunikation einschließlich von Warnmechanismen“ will die Koalition „zu einer gefahrenbewussteren Bevölkerung beitragen.“ – lies: sie will weiterhin Terrorpanik schüren. Die Telekommunikationsüberwachung soll „evaluiert“ und ggf. optimiert werden – die Tür zum „optimieren“ von den Grundrechten weg wird also weit offen gelassen.

Das Jugendschutzrecht soll konsequent durchgesetzt werden. Das kann zwar vieles von strengeren Vorschriften bis zu einer chinaartigen Internetzensur bedeuten, aber eher nichts Gutes. DE-Mail soll definitiv beschlossen werden. Wenigstens lehnt die Koalition eine totale Überwachung des Internetdatenverkehrs ab. (Über eine nicht komplette Überwachung wird aber nichts gesagt.)

Die „Regelungen zur Verantwortlichkeit“ im Telemediengesetz sollen „fortentwickelt“ werden. Die bisher etablierte Regelung spricht (grob gesagt) Provider von jeder Verantwortung frei, wenn sie von den Inhalten nichts wussten. In welche Richtung hier „fortentwickelt“ werden soll, ist also offensichtlich, wird aber sicherheitshalber nicht erwähnt. Es soll nur ein fairer Ausgleich der Interessen von Providern, Rechteinhabern und Nutzern stattfinden. Was in dieser Hinsicht die Koalition unter „fair“ versteht, können sich die meisten hoffentlich denken. Bei weiteren Ausgestaltungen des IT-Rechts sollen „Informationsfreiheit und Schutz vor rechtswidrigen Inhalten gleichermaßen berücksichtigt werden“.

In welche Richtung der geplante dritte Korb des Urheberrechts gehen dürfte, sollte der Satz „Das Internet darf kein urheberrechtsfreier Raum sein“ klarmachen. Allerdings will die Koalition „keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen ergreifen“. Ob das mit der Initiative nur eine leere Phrase ist, oder ob das heißen soll „aber wenn jemand anderes das vorschlägt, machen wir gerne mit“ werden wir ja sehen. Auch Propaganda für ein starkes Urheberrecht wird versprochen.

Die Kinderpornosperren werden zunächst ein Jahr lang ausgesetzt und durch „Löschen statt Sperren“ ersetzt. Nett, dass die Koalition auch mal lernfähig ist, das haben die Piraten nämlich von Anfang an gefordert. Die elektronische Gesundheitskarte wird ebenfalls vorerst aufgeschoben. In beiden Fällen ist zu Bedenken: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Die Vorratsdatenspeicherung wird weitergeführt, aber – wie vom BVerfG vorgegeben – wird der Zugang zu den Daten bis zur engültigen Entscheidung eingeschränkt. Also auch hier wieder Vorgaben „umgesetzt“ die es eh gab.

Die Netzneutralität wollen sie zunächst dem Wettbewerb überlassen, aber beobachten und „nötigenfalls mit dem Ziel der Wahrung der Netzneutralität gegensteuern“ – FDP, ich nehm euch beim Wort! Denn da steht, dass die Netzneutralität durchgesetzt wird, falls sie nicht von selbst funktioniert.

Beim Datenschutz wird auf die Selbstverantwortung der Bürger zum Selbstdatenschutz gesetzt, der Datenschutz auf der anderen Seite wird kaum behandelt. Zu Arbeitnehmerdatenschutz und Fluggastdaten gibt es nur sehr schwammige Formulierungen, zu SWIFT wird es teilweise etwas exakter (den bissigen Kommentar zu Steuerhinterziehung verkneife ich mir an dieser Stelle).

Der Bologna-Prozess, der den Studierenden eine herrliche Überlastung beschert hat, wird als voller Erfolg verkauft. Die breite Anerkennung der Abschlüsse, die das Ziel war, sieht übrigens in der Realität so aus, dass sie teilweise nicht einmal im gleichen Bundesland akzeptiert werden und die Unis separate Vereinbarungen abschließen. Die ebenfalls als Ziel definierte Internationalität der sieht man in der Praxis daran, dass Studenten durchs Studium getrieben werden und keine Zeit für Auslandssemester bleibt. Muss ja eine tolle Bildungspolitik werden, wenn sie auf solchen Fehlannahmen aufbaut.

Zum Schluss hat noch ein wunderbar undemokratischer Abschnitt meine Übelkeit gefördert: „Im Bundestag und in allen von ihm beschickten Gremien stimmen die Koalitionsfraktionen einheitlich ab. […] Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen.“ Solange sich die Koalition nicht einig wird, werden sinnvolle Gesetze also nicht beschlossen, selbst wenn die Opposition zustimmen sollte. Genau dieser Punkt (der so üblich ist, egal ob offiziell oder inoffiziell) sollte meiner Minung nach genau umgekehr gehandhabt werden: Keine festen Koalitionen, sondern neue Mehrheitenbildung zu jedem Beschluss. Dann würde vielleicht etwas mehr der Wille der Bevölkerung befolgt.

Viel interessanter als das was drinsteht, ist das, was nicht drinsteht. (Wenn ich fies wär, würde ich hier nochmal auf die Sache mit dem „erster Teil“ hinweisen.) Das wären beispielsweise Bundeswehr im Inneren, Versammlungsrecht (die Koalitionsparteien sind in dem Punkt berühmt-berüchtigt), Biometrie, Kameraüberwachung und viele weitere Dinge, die eben deswegen nicht auffallen, weil sie nicht erwähnt werden. Etwas zu finden, was fehlt, ist schwieriger, als etwas schlechtes zu finden, was da ist. Ergänzungen über die Kommentare sind herzlich willkommen.

Daran sieht man auch den Schwachpunkt einer solchen Analyse: Man hat nur die Versprechungen der Parteien, was am Ende daraus wird, kann nochmal was ganz anderes werden, vor allem wenn noch Punkte dazukommen, die im Koalitionsvertrag nicht drinstanden.

Ich hoffe, dass gerade auch im Bezug auf die (A)Sozialpolitik dieser Irrsin aufgehalten wird, bevor das womöglich noch in einem Bürgerkrieg, Staatsbankrott oder „vierten Reich“ endet.

Vorsicht, unfaire Banken-AGB-Änderungen

2009-10-10 16 Kommentare

Alle deutschen Banken haben in den vergangenen Wochen AGB-Änderungen angekündigt, als Reaktion auf die EU-Zahlungsdiensterichtlinie bzw. deren Umsetzung in deutsches Recht. Die Banken weisen auf die Änderungen unterschiedlich transparent hin und gestalten die neuen AGB auch unterschiedlich kundenfreundlich. Die Änderungen umfassen unter anderem, dass Banken in Zukunft auch bei Papierüberweisungen nicht mehr prüfen müssen, ob Empfängerkontonummer und -name zusammenpassen (bisher war das nur bei Onlineüberweisungen so). Das Zurückrufen von Überweisungen, welches zumindest theoretisch bisher in einem engen Zeitrahmen möglich war, wurde glaube ich auch eingeschränkt. So weit, so schlecht, für jemanden der eh immer Online überweist ändert sich nicht viel – dachte ich. Falsch gedacht, erfahre ich jetzt durch einen Artikel bei der SZ: Wenn einem ohne Verschulden die EC-Karte geklaut wird, und diese dann genutzt wird, bevor man sie sperren kann, haftet man bis 150 EUR für den entstandenen Schaden. (Siehe dazu die Überlegungen unten zum Thema „Missbrauch ohne PIN“.) Wie ich zum Schluss herausgefunden habe, gibt es ähnliche Regelungen auch für das Onlinebanking, siehe unten!

Die Postbank verschickt „kleine“ Broschüren, Format ungefähr DIN Lang, Schriftgröße ca. 8. Umfang: 104 Seiten. Auf den ersten 7 Seiten gibt es eine „kurz“zusammenfassung der Änderungen in AGB und Bedingungen für einzelne Produkte. Zu „Bedingungen für die Postbank Card, für die MasterCard und VISA Card“ heißt es dort nur:

In den Bedingungen für die erwähnten Karten werden u. a. die Regelungen zur Sperrung der Karte, zum sorgfältigen Umgang mit Karte und Geheimzahl (PIN) sowie zur Haftung bei missbräuchlichen Verfügungen mit der Karte an das neue Zahlungsrecht angeglichen.

Ein schöner Euphemismus für „In Zukunft haften Sie bis 150 EUR, wenn Ihnen jemand die Karte klaut, selbst wenn sie alle Sicherheitsregeln beachten und den Diebstahl melden sobald sie ihn bemerkt haben“. Es wird auch der Eindruck erweckt, die Änderungen müssten aufgrund des neuen Gesetzes (hier: der neue § 675v BGB) so sein. Natürlich muss die Bank den Kunden nicht in die Haftung nehmen, sie nutzt aber die Gelegenheit, im Rahmen von zahlreichen unbedeutenden Änderungen auch gleich noch diese neue Möglichkeit so gut es geht auszunutzen. Verschärfend kommt hinzu, dass in den AGB selbst die Änderungen hervorgehoben werden, in den anderen Abschnitten jedoch nicht. So entsteht der Eindruck, der Rest hätte sich nicht geändert – auch ich bin ursprünglich darauf reingefallen. Die bisherige Regelung war so einfach wie kundenfreundlich (die alten Bedingungen können zumindest jetzt wo ich das hier schreibe noch hier abgerufen werden):

[Die Bank] übernimmt auch die bis zum Eingang der Verlustanzeige entstehenden Schäden, wenn der Karteninhaber die ihm nach diesen Bedingungen obliegenden Pflichten erfüllt hat.

Die neue Regelung von Seite 70 der Broschüre (Hervorhebung von mir):

Verliert der Karteninhaber seine Karte oder PIN, werden sie ihm gestohlen oder kommen sie sonst abhanden und kommt es dadurch zu nicht autorisierten Kartenverfügungen in Form von
– Abhebung von Bargeld an einem Geldautomaten
– Verwendung der Karte an automatisierten Kassen von Handels- und Dienstleistungsunternehmen
– Aufladung der GeldKarte
– Verwendung der Karte zum Aufladen eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos,
so haftet der Kontoinhaber für Schäden, die bis zum Zeitpunkt der Sperranzeige verursacht werden, in Höhe von maximal 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Karteninhaber an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen ein Verschulden trifft.

Bei grober Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR „natürlich“ nicht. Unter „automatisierten Kassen“ dürften normale Kassen mit EC-Terminal zu verstehen sein und nicht nur Self-Checkouts oder Automaten mit Kartenzahlung (z. B. DB-Ticket-Automaten), siehe hier. UPDATE: Die Postbank-Pressestelle sieht das nach Rücksprache mit den Juristen anders, in einer digital signierten Mail schreibt sie: „Eine „automatisierte Kasse“ ist eine solche, die ohne Einsatz von Personal arbeitet. Die Regelung bezieht sich also nur auf Automaten.“ – ich kann das nicht beurteilen, bin aber froh, diese Aussage signiert vorliegen zu haben..

Einige andere nette Sachen, von denen ich aber nicht genau weiß ob ich sie richtig verstanden habe:

  • In den AGB war bisher sichergestellt, dass die Postbank AGB-Änderungen zwar für Onlinekunden Online übermitteln darf, „wenn die Art der Übermittlung es dem Kunden erlaubt, die Änderungen in lesbarer Form zu speichern oder auszudrucken„. Jetzt reicht es, wenn die Bank die AGB „anbietet“, der zitierte Teilsatz mit dem Speichern bzw. Ausdrucken ist weggefallen.
  • Wie wohl im Gesetz festgelegt, gibt es bei den Kartenbedingungen eine Regelung, dass bei unautorisierten Kartenverfügungen die Bank den Betrag unverzüglich und ungekürzt erstatten muss. (S. 68, 12.1) Allerdings findet sich eine Ausnahme (12.4, S. 69f.), welche Ansprüche gegen die Bank z. B. dann ausschließt, wenn (Abs. 2) „die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewähnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt von ihr nicht hätten vermieden werden können“. Ob das z. B. auch abdeckt, wenn jemand die als sicher geltenden Kryptoschlüssel der Bank knackt und darüber das Konto leert? (Ich befürchte, das erfährt man verbindlich erst nach 3-10 Prozessjahren vom Richter)

UPDATE: Zum zweiten Punkt habe ich eine Auskunft der Postbank-Pressestelle:

Frage:
Punkt 12.4 Abs. (2) der Bedingungen für die PostbankCard schließt Ansprüche gegen die Bank für Fälle aus, die auf einem ungewöhnlichen, unvorhergesehenen Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat und dessen Folgen sie nicht vermeiden konnte. Bezieht sich das auch auf den Anspruch des Kunden aus 12.1, dem Kontoinhaber Beträge nicht autorisierter Kartenverfügungen zu erstatten?

Antwort:
Formal gesehen ist das richtig. Die Postbank und die übrigen Banken sowie auch alle Sparkassen setzen damit § 676c Nr. 1 BGB um. Danach sind Erstattungs- und Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das diejenige Partei, die sich auf dieses Ereignis beruft, keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Der deutsche Gesetzgeber war gehalten, eine entsprechende Regelung in das deutsche Recht einzuführen, weil sich eine inhaltsgleiche Regelung in Art. 78 der Zahlungsdiensterichtlinie befindet. Im Ergebnis dürfte die Regelung in der Praxis keine Rolle spielen. Es sind so gut wie keine Fälle denkbar, in denen eine nicht autorisierte Lastbuchung auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruht.

Wie das bei den geknackten Kryptoschlüsseln aussehen würde, weiß ich natürlich trotzdem nicht. Ungewöhnlich wäre es sicher und bei entsprechend plötzlichen Entdeckungen in der Kryptoanalyse sicher auch unvorhersehbar, ob die Bank aus rechtlicher Sicht darauf „Einfluss“ hat kann ich nicht beurteilen. Ich bezweifle aber, dass Banken sich bei einem weitreichenden Missbrauch trauen würden, das Vertrauen der Kunden derart zu untergraben und den Abschnitt auszunutzen, und dass die Politik da nicht einschreiten würde – trotzdem steht das erst einmal so drin.

Ich bin mir sicher, dass die über 100 Seiten der Broschüre noch andere „nette“ Sachen enthalten, doch ein Anwalt, der die alle raussucht und erklärt dürfte mehr kosten als auf dem Konto drauf ist.

Auch eine Broschüre der Frankfurter Sparkasse 1822 habe ich in die Finger bekommen. 31 Seiten DIN A4, davon 5 mit Erklärung der Änderungen in fast normaler Schriftgröße 10. Der Rest scheint mir noch kleiner als bei der Postbank gedruckt zu sein. Es fehlen Hervorhebungen, was sich geändert hat, sodass der Kunde keine realistische Chance hat, sich darüber zu informieren. Die Regelung für EC-Karten ist wie bei der Postbank formuliert, allerdings findet sich wenige Absätze darunter die Aussage, dass die Sparkasse alle Schäden übernimmt, wenn der Kunde sich nicht grob fahrlässig verhalten hat, das glaubhaft darlegt und Anzeige bei der Polizei erstattet. Die Frankfurter Sparkasse verhält sich in diesem Punkt also fair, durch die fehlende Hervorhebung der Unterschiede sind die Änderungen aber äußerst intransparent.

Eine PDF-Version der Comdirect-Broschüre habe ich mir auch anschauen können. Inhaltlich sieht es ähnlich wie bei der Postbank aus: 150 EUR Selbstbeteiligung auch ohne Verschulden, die zusätzlichen Punkte finden sich so ähnlich auch wieder. Änderungen sind in der 35 A4-Seiten in kleiner Schriftgröße umfassenden Infobroschüre zwar durchgehend markiert, bestehen zum Teil aber schonmal aus fast komplett durchgestrichenen und neu eingefügten Seiten, sodass man die Unterschiede auch nicht wirklich sehen kann. Auf die 150 EUR Selbstbeteiligung wird in der Zusammenfassung hingewiesen, es wird aber nur die neue Regelung erwähnt. Die bisherige Regelung (wie bei der Postbank Übernahme der Schäden durch die Bank wenn der Karteninhaber die Sicherheitsregeln eingehalten hat) kann man im Volltext nachlesen, da Änderungen inkl. Streichungen gekennzeichnet sind.

Die Pressestelle der Postbank war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. (Update: Inzwischen schon.) Die Frankfurter Sparkasse habe ich nicht befragt, da mir keine konkreten kundenunfreundlichen Sachen aufgefallen sind (wie auch, wenn die Änderungen nicht markiert sind), und ich daher keine gezielten Fragen hätte stellen können. Die Pressestelle der Comdirect war sehr freundlich und ist gut auf meine Fragen eingegangen. Außer den genannten Punkten sollen keine weiteren Sachen, die für den Kunden nachteilig sein könnten, in den neuen AGB stehen. Weiterhin wurde darauf verwiesen, dass die Comdirect bei allen Missbrauchsfällen eine Einzelfallprüfung vornimmt und wenn der Kunde nichts falsch gemacht hat, ggf. den Schaden aus Kulanz trägt. Dabei handelt es sich natürlich um eine freiwillige Regelung, auf die man sich nicht verlassen kann. Allerdings dürfte es auch im Sinne der Bank sein, sich kulant zu zeigen, weil ansonsten nicht nur der Ruf der Bank, sondern auch der des bargeldlosen Zahlens leidet und mehr Menschen auf Bargeld ausweichen. Ergänzung: Bei „leichter“/“normaler“ Fahrlässigkeit gilt die Begrenzung auf 150 EUR auch. Ob das eine Verbesserung ist, bezweifle ich, da ich denke dass die bisher für eine Haftung des Kunden nötige Missachtung der Sicherheitsregeln eh unter „grob fahrlässig“ erfasst wäre.

Die Missbrauchsmöglichkeiten einer Karte sind mir nicht ganz klar. Auf der einen Seite kann natürlich ein Räuber die Karte an sich reißen und mit vorgehaltenem Messer die Herausgabe der PIN verlangen. Dann wäre man auf die Kulanz der Bank angewiesen. Andererseits kann man aber mit einer gestohlenen Karte auch per Unterschrift (ohne PIN) zahlen. Dann handelt es sich um eine Lastschrift, welche man innerhalb von 6 Wochen widerrufen kann. Laut Pressestelle der Comdirect bleibt man also bei einem Kartenmissbrauch ohne PIN nicht auf dem Schaden sitzen, das Pech hätte dann der Händler, der die gefälschte Unterschrift akzeptiert hat. Ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, ich gehe aber davon aus. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle.

Ergänzung: In der Vergangenheit sind einige Fälle bekannt geworden, die gezeigt haben, dass das damalige Sicherheitskonzept der Banken eine Einladung zum PIN-losen Missbrauch war. Beim derzeitigen System sind mir sollte Missstände nicht bekannt, insbesondere werden die PINs heutzutage nicht mehr mies verschlüsselt auf dem Magnetstreifen abgelegt.

Den richtigen Hammer kommt aber zum Schluss: Alle drei Geldinstitute, Postbank, Frankfurter Sparkasse und Comdirect, haben eine vergleichbare Haftungsklausel bis 150 EUR auch beim Onlinebanking. Fast wortgleich steht in den AGB:

(1) Beruhen nicht autorisierte Zahlungsvorgänge vor der Sperranzeige auf der Nutzung eines verlorengegangenen, gestohlenen oder sonst abhandengekommenen Authentifizierungsinstruments, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, ohne dass es darauf ankommt, ob den Teilnehmer an dem Verlust, Diebstahl oder sonstigen Abhandenkommen des Authentifizierungsinstruments ein Verschulden trifft.

(2) Kommt es vor der Sperranzeige zu nicht autorisierten Zahlungsvorgängen aufgrund einer missbräuchlichen Verwendung eines Authentifizierungsinstruments, ohne dass dieses verlorengegangen, gestohlen oder sonst abhandengekommen ist, haftet der Kontoinhaber für den der Bank hierdurch entstehenden Schaden bis zu einem Betrag von 150 Euro, wenn der Teilnehmer seine Pflicht zur sicheren Aufbewahrung der personalisierten Sicherheitsmerkmale schuldhaft verletzt hat.

Bemerkt habe ich das erst heute per Zufall, als ich im AGB-PDF nach „150“ suchte um die Stelle zur Kartenhaftung wiederzufinden. Die Pressestellen sind heute natürlich nicht besetzt. Probleme sehe ich aus mehreren Gründen: Die PIN und die TAN-Listen werden per Post verschickt. Auch wenn die Briefe meist mehrere Tage getrennt voneinander verschickt werden, kann es passieren, dass diese gestohlen werden. Dafür würde nach dem Wortlaut der Regelungen der Kunde haften. Man müsste im Schadensfall auf die Kulanz der Banken (die sich aber gerne darauf berufen, dass sowas nicht passieren kann, da die Briefe ja separat verschickt werden) oder auf einen Richter hoffen, der die Regelung für unverhältnismäßig erklärt. Beides ist ein eigentlich nicht akzeptables Risiko. UPDATE: Laut Auskunft der Postbank-Pressestelle (per digital signierter Mail) haftet in diesem Fall dann doch die Bank nach § 675m (4) BGB, so wie es sein sollte. Aus den AGB herauslesen ohne Kenntnis des Gesetzestextes kann das der Kunde aber nicht. Der Absatz (2) zeigt, dass ein Unterschied gemacht wird zwischen einem gestohlenen Authentifizierungsmerkmal und einem kopierten. Bei Angriffen mittels Trojaner dürfte der erste Absatz somit nicht anzuwenden sein. UPDATE: Bestätigt von der Postbank-Pressestelle. Vor solchen Angriffen kann sich ein Normalnutzer meines erachtens nicht schützen – der einzige Schutz ist, dass die Bank den Schaden trägt, wenn die Sorgfalt beachtet wurde (also PIN nicht aufgeschrieben, die nutzlose Antivirensoftware aktuell gehalten etc.)

Durch die neuen AGB kann man meiner Ansicht nach also beim Onlinebanking für Vorfälle haften, die man nicht vermeiden kann, z. B. in der Post gestohlene Briefe. Ergänzung: Auf eine Stellungnahme von Postbank und Sparkasse warte ich noch, die Comdirect verweist wieder auf Einzelfallprüfung und Kulanz. In den alten AGB habe ich keine eindeutige Regelung zur Haftung gefunden.

Fazit: Die Frankfurter Sparkasse 1822 ist wenigstens bei der Kartenzahlung fair. Sowohl Postbank als auch Comdirect nutzen meiner Meinung nach auf unfaire Weise sowohl das neue Gesetz voll aus als auch die tolle Gelegenheit, den Kunden unbemerkt ein paar nette neue Überraschungen in die AGB zu setzen. Keiner kann ernsthaft erwarten, dass ein Kunde einen solchen Wust an kleingedrucktem Text tatsächlich liest. Ich finde es daher auch schade, dass AGBs einer solchen Länge zulässig sind.

An dieser Stelle bleibt auch nur, unseren Politikern für diese tollen Regelungen zu danken. Denn nach Art. 61 Abs. 3 der EU-Richtlinie dürfen Mitgliedsstaaten durchaus diese Haftungsgrenze nach unten anpassen.

Wer noch weitere, bedeutende Fiesheiten kennt oder juristisch fundiertes und mit Quellen belegtes Wissen beitragen kann, ist herzlich dazu eingeladen, unten die Kommentarfunktion zu nutzen. Auch Hinweise auf Banken mit fairen AGB nehme ich entgegen, bitte aber mit Link auf eine online einsehbare Version der neuen AGB.

Sicherheitshalber der Hinweis: Ich bin kein Jurist, außerdem bin ich noch ein Mensch, und Menschen können sich irren. Ich werde Fehler natürlich korrigieren, wenn ich davon erfahre.

Die Kosten der Atomkraft

2009-10-01 10 Kommentare

Eine Bundestagspetition zur Finanzierung der Atomenergie hat mich dazu gebracht, sich mit dem Thema mal näher zu beschäftigen. Die Petition ist herrlich sarkastisch „auf FDP getrimmt“, d.h. sie benutzt Ausdruckweisen wie sie sonst nur die FDP von sich gibt und die eigentlich niemand ernst meinen kann. Wie die FDP immer wieder von „Selbstverantwortung“, „Selbstständigkeit“ etc. spricht (vorzugsweise wenn es darum geht dem „freien Markt“ freie Hand zu lassen und ihn unreguliert in Bereichen toben zu lassen wo eine Regulierung dringend nötig ist), so spricht die Petition von freiem Wettbewerb und „Selbstvertrauen“ der Energieversorger, nur dass diesmal damit Subventionsabbau und für die Betreiber teure Maßnahmen damit begründet werden. Die FDP wird Probleme haben, die Petition abzulehnen, denn in Inhalt und Wortwahl trifft diese genau die offizielle Kernposition der FDP, die Selbstverantwortung fordert (auch wenn das schnell vergessen wird, wenn die unangenehmen Seiten der Selbstverantwortung, nämlich das „Kosten-selbst-tragen“, auftauchen).

Die Petition fordert neben dem Abbau direkter und indirekter Subventionen auch eine Versicherungspflicht für GAUs. Als jemand das mir gegenüber als Unsinn abtat, habe ich mich mal informiert. Atomkraftwerksbetreiber inkl. Muttergesellschaften haften dazu mit ihrem gesamten Vermögen für Schäden. Wenn man bedenkt, dass der Börsenwert von E.ON derzeit rund 60 Mrd. EUR beträgt, und dieser bei einem Atomunfall stark sinken dürfte, kann man sich jedoch vorstellen, was das im Ernstfall Wert wäre. Deswegen müssen Atomkraftwerke versichert sein, und zwar insgesamt bis 2,5 Mrd. EUR pro Schadensfall. Der Großteil davon wird über die Solidargemeinschaft der AKW-Betreiber abgedeckt. Um mir einen Eindruck über die Größenordnung zu verschaffen, habe ich das mal mit der wohl bekanntesten Versicherungspflicht in Deutschland verglichen, der Kfz-Haftpflicht. Dort herrschen (für Personenschäden) per Gesetz Mindestdeckungssummen von 7,5 Mio. EUR, üblich sind jedoch 50-100 Mio. huk24.de bietet beispielsweise eine Erhöhung auf 100 Mio. EUR für 50 Cent pro Jahr an. Ein Atomkraftwerk ist also nur bis zum 25fachen der für PKW üblichen Deckungssumme versichert. (Hinweise darauf, dass AKW-Betreiber freiwillig mehr versichern als nötig konnte ich nicht finden.) In anderen Ländern sollen diese Regelungen allerdings noch schlimmer sein, dort haften teilweise die Betreiber auch nicht mit ihrem ganzen Vermögen.

Zum Argument, deutsche Atomkraftwerke seien bauartbedingt sicher, möchte ich nur anmerken, dass es sich bei vielen deutschen Kernkraftwerken um Druckwasserreaktoren handelt. Die sollen Bauartbedingt zwar nicht in der Lage sein, wie der graphitmoderierte Tschernobyl-Reaktor einen Super-GAU auszulösen, allerdings hat der Druckwasserreaktor in Three Mile Island eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass auch solche Reaktoren durchaus zu massiven Schäden inkl. partieller Kernschmelze fähig sind. Beim Unfall wurde hochexplosives Wasserstoffgas freigesetzt. Update – genauer: Beim Unfall entstand Wasserstoffgas, welches zusammen mit der Luft ein explosives Gasgemisch im Inneren des Reaktors gebildet hat. Hätte eine daraus resultierende Explosion das Gebäude zerlegt, wäre der Unfall wohl deutlich schlimmer ausgegangen (wenn auch immer noch weniger schlimm als Tschernobyl). Auch wenn Atomkraftwerke grundsätzlich nicht wie eine Atombombe explodieren, kann eine Wasserstoffexplosion das Kraftwerk in eine riesige „schmutzige Bombe“ verwandeln. Leider haben deutsche Kernkraftwerksbetreiber wiederholt unter Beweis gestellt, dass sie zu Gunsten höherer Gewinne gerne schlampig arbeiten, wie man gut zum Beispiel am nichtnuklearen Teil von Krümmel sehen kann, wo jahrelang Mängel einfach ignoriert wurden.

Das deutsche Atomforum, eine Lobbyorganisation der AKW-Betreiber, behauptet auf ihrer Website, die Kernenergie würde nicht subventioniert werden, insbesondere würde die Entsorgung des Atommülls von den Unternehmen über Umlagen bezahlt. Greenpeace sieht das allerdings etwas anders und redet von massiven (indirekten) Subventionen in Milliardenhöhe. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit lobt den Bericht, bezeichnet die Atomkraft in einer FAQ als teuren Irrweg und nennt dort auch einige weitere beinahe-Katastrophen. Die aktuellen Nachrichtenmeldungen darüber, wie unter dem Deckmantel der Forschung auf Kosten der Steuerzahler Atommüll aus kommerziellen AKWs entsorgt wurde, deuten darauf hin, dass die Behauptungen der Atomlobby nicht wirklich der Wahrheit entsprechen. Ich bezweifle, dass die Kraftwerksbetreiber die ordnungsgemäße Entseuchung der Asse und ihrer Umgebug zahlen müssen, sofern es sowas unter Schwarz-Gelb überhaupt gibt.

Ich war lange Zeit starker Befürworter der Atomkraft, doch die Lobbylügen insbesondere über die Sicherheit, der Wahnsinn, Betrug und die Skandale bei den diversen Endlagern, die Schlamperei in Krümmel und die völlig ungelöste und eventuell unlösbare Endlagerfrage haben mich inzwischen zu einem Atomkraftgegner bekehrt. Die Technik an sich ist nicht ohne Gefahren, könnte aber vermutlich durchaus sicher genutzt werden. Das klappt jedoch offensichtlich nicht mit Unternehmen, welche für einen höheren Gewinn auf Sicherheit verzichten. Diese Technik auch noch zu subventionieren macht überhaupt keinen Sinn, die Kosten müssen von den Kraftwerksbetreibern getragen werden, ebenso wie die finanzielle Verantwortung für das Risiko nicht nur bei den Unternehmen liegen, sondern auch durch Versicherungen abgesichert sein muss. Wenn dadurch Atomkraft finanziell unattraktiv wird, dann ist die Technik wohl doch nicht so gut. Wenn die Versicherung des Risikos zu teuer wird, könnte es daran liegen, dass das Risiko doch zu groß ist. Es kann schlichtweg nicht sein, dass ein Kernkraftwerk, welches das Potential hat weite Landstriche zu verseuchen, nur 25mal so gut wie ein gängiger PKW versichert wird. Und es kann erst recht nicht sein, dass diejenigen, die mit einer solchen Technologie verantwortungslos umgehen um hohe Gewinne zu erzielen, noch mit Steuergeldern gefördert werden.

Die Forderungen der genannten Petition unterstütze ich daher voll und ganz und rufe jeden Leser dazu auf, diese jetzt mitzuzeichnen.

Die Endlagerung sollte dabei keinesfalls in die Hände der Atomunternehmen gegeben werden, weil diese höchstwahrscheinlich kaum verantwortungsbewusst arbeiten werden. Vielmehr muss die Entsorgung staatlich durchgeführt und sämtliche Kosten, also auch Erforschung und Bau der Endlager, müssen auf die Unternehmen umgelegt werden. Unternehmen, welche schlampig arbeiten, muss unverzüglich die Lizenz entzogen werden, und es muss Strafzahlungen geben, welche den Profit aus der Schlamperei deutlich übersteigen.

Kann eigentlich jemand erklären, warum es sich für die Kraftwerksbetreiber lohnt, alte AKWs länger laufen zu lassen und neue abzuschalten, statt umgekehrt? (Das wäre übrigens auch etwas, was geändert werden sollte, wenn das geht.) Handelt es sich um wirklichen Profit oder schönt es nur die Bücher?

UPDATE: Unter http://www.atomhaftpflicht.de/ wird eine volle Haftpflichtversicherung
für die deutschen Atomkraftwerke gefordert.

Bundestagswahl 2009 – wen wählen?

2009-09-04 16 Kommentare

Wie bereits zu einigen vergangenen Wahlen habe ich auch zur Bundestagswahl 2009 eine Übersicht erstellt, wen man wählen kann/sollte und um welche Parteien man eher einen Bogen machen sollte, wenn man Bürgerrechte für wichtig hält. Dieser Artikel ist natürlich auch meine Meinung, aber ich bemühe mich dennoch, die Parteien sachlich darzustellen. Der Transparenz halber weise ich darauf hin, dass ich (nicht ohne Grund) Mitglied der Piratenpartei bin. Die Frage „Wen wählen?“ muss sich jeder selbst beantworten, ich kann hier nur eine Hilfe anbieten. Wer es eilig hat und nur die Zusammenfassung sehen möchte, kann hier klicken, wer nur keine Lust auf Einleitung und allgemeine Politik hat, kommt hier zum Kern des Artikels.

Einleitung

Jeder hat andere Schwerpunkte und Präferenzen, und dementsprechend muss jeder auf die Frage „Wen wählen?“ seine eigene Antwort finden. Ich halte Bürgerrechte und Datenschutz sowie diverse „moderne“ Themen in der heutigen Zeit für sehr wichtig. Gleichzeitig bin ich der Meinung, dass eine (soziale) Marktwirtschaft zwar vielleicht nicht ideal sein mag, aber dennoch das beste System ist, was uns zur Verfügung steht. Eine starke Wirtschaft ist zwar wichtig, aber die Freiheit der Wirtschaft darf nie so weit gehen, dass die einzelnen Menschen zu kurz kommen.

Die Wirtschafts- und Sozialpolitik ist heiß umstritten, insbesondere im Hinblick auf das richtige Maß der Umverteilung, wie man auch schön an der aktuellen Debatte in den USA sehen kann: Die Einführung eines Gesundheitssystems, wie es bei uns selbstverständlich und weitgehend anerkannt ist, wird dort als Sozialismus und Kommunismus bezeichnet. Die meist ideologisch geführte Debatte will ich hier daher nur kurz abhandeln, und mich auf die auf den ersten Blick unwichtig erscheinenden, aber in alle Lebensbereiche hineinragenden „modernen Kleinthemen“ wie Bürgerrechte, Open Access, Datenschutz, Geistiges Eigentum etc. konzentrieren.

Die Aussagen, aber vor allem auch die Wahlprogramme der Parteien für die Bundestagswahl, muss man natürlich mit großer Vorsicht genießen, da oft das Gegenteil von dem versprochen wird, was hinterher getan wird. Ich beziehe diese Dinge zwar auch ein, lege aber mein Hauptaugenmerk auf das bisherige Verhalten der Parteien. Wie nutzlos die Wahlprogramme teilweise sind, zeigt ein Quiz der SZ, bei welchem man versuchen soll, Phrasen aus den Wahlprogrammen der richtigen Partei zuzuordnen. Oft kann man da genausogut eine Münze werfen.

Allgemeine Politik

Die Sozialpolitik der CDU/CSU und FDP ist üblicherweise – vorsichtig ausgedrückt – auf die Wirtschaft bzw. Freiberufler zugeschnitten. Arbeitslose werden eher als Parasiten angesehen, denen höchstens dadurch geholfen werden kann, indem man ihnen Arbeit beschafft. Insbesondere in CDU-Kreisen scheint unter „Arbeit“ auch der 1-Euro-Job verstanden zu werden, welcher meiner Meinung nach – trotz gesetzlichem Verbot – nur normale Arbeitsplätze verdrängt und Lohndumping fördert und oft sogar der Förderung von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Staatsgeld und Zwangsarbeitern dient. Die SPD hat das „Sozial“ in ihrem Namen immer mehr vergessen und ist in Richtung Mitte gerückt, in der Hoffnung, neue Wählerschichten zu finden. Die waren aber schon fest in den Händen der CDU. So gelang es der SPD, massiv Stimmen zu verlieren. Von der Sozialpolitik her sind aus meiner Sicht CDU/CSU und FDP kaum wählbar, die SPD inzwischen auch kaum noch. Die Linkspartei hat recht extreme Positionen, könnte aber in einer Koalition durchaus hilfreich sein, um z. B. die Position der SPD in vernünftige Bahnen zu lenken. Die Grünen haben Sozialpolitik zwar nicht als Kernthema, verfolgen aber in der Regel auch eine eher soziale Politik und wären durchaus wählbar.

Versprechen über Steuersenkungen oder -erhöhungen ignoriere ich konsequent, was von so etwas zu halten ist, konnte man bei der letzten Bundestagswahl sehen.

Hauptthemen Bürgerrechte und Co.

Nun also zu meinen Hauptthemen für die Bundestagswahl 2009 und zur eigentlichen Frage „Wen wählen?“. Die CDU/CSU tritt die Verfassung mit Füßen, wo es nur geht, und die SPD unterstützt sie dabei. Vorratsdatenspeicherung, BKA-Gesetz, Internetzensur sind nur einige Beispiele. Die CDU greift – beispielsweise mit den Plänen zum Bundeswehreinsatz im Inneren – immer wieder die Grundsätze unserer Verfassung an. Ich sehe die CDU/CSU als verfassungsfeindlich an und halte sie für eine deutlich größere Gefahr als die NPD. Diese hat nämlich im Gegensatz zur CDU kaum Einfluss in Parlamenten. Als „Mitläufer“ hat die SPD gezeigt, dass auf sie beim Schutz von Grund- und Bürgerrechten kein Verlass ist. CDU/CSU und SPD halte ich daher für völlig unwählbar.

Ich habe einen Fragenkatalog mit zum Teil sehr speziellen Fragen zu den Plänen nach der Bundestagswahl erstellt und an die drei verbleibenden größeren Parteien verschickt. (CDU/CSU/SPD habe ich mir gespart, weil sie eh unwählbar sind, die Positionen der Piratenpartei kenne ich aus den internen Diskussionen gut genug.) Die FDP hat bisher noch gar nicht geantwortet (die Anfrage ging vor knapp einer Woche raus). Falls vor der Bundestagswahl noch was kommt, arbeite ich es natürlich ein. UPDATE: Heute (7.9.) ist eine Antwort der FDP gekommen. Aus Zeitmangel konnte sie ebenfalls nicht auf meine Fragen eingehen, dafür bekam ich einige Aussagen aus dem Wahlprogramm. Ich habe einige Updates unten eingebaut. Die LINKE hat darauf verwiesen, dass sie aus Zeitmangel (was durchaus nachvollziehbar ist) meine Fragen nicht ausführlich beantworten kann, und mich gebeten mich am Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009 auf deren Website zu orientieren. Einzig die Grünen haben zügig geantwortet. In der Antwort wurden die meisten Fragen recht gut beantwortet, dazu erhielt ich die Antwort sowohl im doc-Format (Microsoft Word) als auch odt (Open Office). Daran sieht man schonmal, dass freie Software und offene Formate von den Grünen erstgenommen werden, und zwar nicht nur an leeren Worten, sondern im alltäglichen Umgang.

Die Themen:

„Zugangserschwerungsgesetz“ (Internetzensur unter dem Vorwand, Kinderpornographie im Netz bekämpfen zu wollen, warum das Unsinn ist steht z. B. hier) und ggf. Ausweitung auf andere Inhalte: Dieses Thema habe ich ausgewählt, weil es aktuell ist, zudem werden die bei der Bundestagswahl 2009 gewählten Parteien über eine Verlängerung entscheiden müssen, falls das Gesetz doch noch zustande kommt. Die Grünen lehnen bereits das Gesetz als solches ab, und beweisen damit, dass sie auch dann für Bürgerrechte einstehen, wenn andere Parteien versuchen könnten, sie als Kinderschänder zu verleumden. Die Piratenpartei, welche die gleiche Position noch mit etwas mehr Vehemenz vertritt, hat dieses Problem zur Zeit. Bei der Bundestagswahl könnte ihr zum Verhängnis werden, dass große Teile der Bevölkerung die Lügen geschluckt haben und nur wissen, dass die Piratenpartei gegen die Sperren ist, aber nicht, dass sie stattdessen ein Wirksames Vorgehen gegen Kinderpornographie statt nutzloser Symbolpolitik fordert. Die FDP will gegen das Gesetz klagen – aber nur, falls sie nach der Bundestagswahl nicht an die Regierung kommt. Das ist ein klassisches Beispiel dafür, wie die FDP gerne behauptet, sich für Bürgerrechte einzusetzen, das aber schnell vergisst, sobald sie an der Regierung beteiligt ist – vorzugsweise in einer Koalition mit der CDU, über die oben schon genug gesagt wurde. (UPDATE: Siehe unten bei FDP!) Die LINKE lehnt Netzsperren ab, betrachtet das Thema aber eher als Randthema. Dennoch darf man bei der LINKEn auf geringe Kompromissbereitschaft in dem Punkt hoffen.

Vorratsdatenspeicherung und BKA-Gesetz/Onlinedurchsuchung sind ein gutes Beispiel für bürgerrechtsfeindliche Gesetze, ebenso wie beispielsweise die Weitergabe von Kontodaten an die USA über die EU und SWIFT. Grüne, LINKE und FDP behaupten hier alle, dagegen zu sein. Wieder bin ich der Meinung, dass die LINKE das Thema etwas weniger ernst nimmt als die Grünen. Die FDP hat in den Ländern allerdings Gesetzen, welche eine Online-Durchsuchung (und noch viel mehr) erlauben, mehrfach zugestimmt – auch wenn es bei der Bundestagswahl nicht um die Länder geht, ist das ein Indiz. Ich halte die Behauptungen der FDP daher für leere Wahlversprechen, zumal der Wunschkoalitionspartner der FDP, die CDU, geradezu nach mehr Überwachung lechzt. Für die Piratenpartei ist die Abschaffung solcher Gesetze ein absolutes Kernthema und für viele der Hauptgrund, warum sie Mitglied sind. In diesem Punkt dürfte also auf die Piratenpartei 100% Verlass sein.

Urheberrecht ist ein weiterer wichtiger Punkt – das Urheberrecht schränkt die Möglichkeiten privater Nutzer immer mehr ein und kriminalisiert viele Menschen für früher selbstverständliche Handlungen. Eine klare Position der FDP konnte ich nicht finden. UPDATE: Die FDP setzt sich laut Wahlprogramm klar für „konsequente Rechtsdurchsetzung“, Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen vor allem im Internet und ein starkes Urheberrecht ein. Böse Zungen wie ich würden sagen, sie verfolgt klar und offen die Linie der Contentindustrie. Die LINKE erwähnt das Urheberrecht wieder mehr am Rand und fordert verbraucherfreundliche Regelungen. Die Grünen treten für das Recht auf eine digitale Privatkopie ein und wollen eine Pauschalvergütung für die Urheber. In einer Debatte 2006 haben sich LINKE und FDP gegen eine Bagatellklausel für private Kopien ausgesprochen, die Grünen dafür. Eine Bagatellklausel würde die Kriminalisierung zahlreicher Menschen verhindern und wäre ein Schritt zu einem verbraucherfreundlicheren Urheberrecht. Die Piratenpartei leitet ihre Bezeichnung davon ab, dass die Contentindustrie versucht die Privatkopie zu verbieten und Privatkopierer als „Piraten“ beschimpft, das Urheberrecht ist also auch ein Kernthema. Die Piratenpartei hat zwar noch kein konkretes Konzept für eine komplette Reform des Urheberrechts, fordert aber, es deutlich verbraucherfreundlicher zu gestalten. Sie will allerdings nicht das Urbeherrecht abschaffen oder kommerzielle unautorisierte Kopien erlauben.

Eine Three-Strikes-Regelung wird oft von der Contentindustrie gefordert. Dabei wird bei wiederholter Urheberrechtsverletzung dem Täter der Internetanschluss beispielsweise für ein Jahr entzogen. Durch die hohe Bedeutung des Internets ist das eine erhebliche Grundrechtseinschränkung, in Frankreich wurde ein solche Gesetz vom dortigen Verfassungsgericht gekippt. FDP, Grüne, Linke und Piraten lehnen eine solche Regelung ab. Da die FDP ein „starkes Urheberrecht“ fordert und oft bewiesen hat, wie schnell sie umkippt, würde ich mich darauf nicht verlassen wollen, dass diese Position auch nach der Bundestagswahl noch bestehen bleibt.

Das Informationsfreiheitsgesetz ermöglicht Bürgern die Einsicht in Behördenakten und dient somit der Transparenz. Skandale und Korruption können so oft aufgedeckt werden, doch das IFG wird in Deutschland nur halbherzig umgesetzt. FDP, Grüne und Piraten setzen sich für ein starkes IFG ein, bei der Linken findet sich zu dem Thema fast nichts. Hier sieht man wieder, dass die Linke solche Themen nicht allzu wichtig nimmt, wie ernst es FDP und Grünen ist, wird man wohl frühestens nach der Bundestagswahl erfahren.

Patente sind ein extrem wichtiges Thema in der heutigen Zeit. Ein Patentschutz ist in der Wirtschaft nötig, ein zu starkes Patentrecht kann die Wirtschaft jedoch stark behindern. Softwarepatente waren bisher in Deutschland nicht ohne weiteres möglich, über die USA und EU besteht jedoch die Gefahr einer Einführung. Trivialpatente, z. B. auf den Doppelklick (!) oder Prozentbalken (!) können erhebliche Probleme verursachen. Ein gutes Beispiel, dass Patente weit in andere Lebensbereiche ragen, ist der Fall von Opel: Ein großes Hindernis für die Rettung war, dass Opel seine Patente an GM abgegeben hatte. Software- und Trivialpatente werden von Piraten, FDP, Grünen und LINKEN abgelehnt, die Piratenpartei fordert dazu eine Reform des Patentrechts, um es auf die aktuelle Situation anzupassen.

Open Access, also freier Zugang zu Wissen, ist ein Kernthema der Piratenpartei und wird auch von FDP, Grünen und Linken gefordert. Open Access kann Forschung und Wissenschaft deutlich erleichtern.

Damit wären die „harten“ Themen durch. Weiterhin habe ich auch „weiche“ Themen abgefragt, wie Fraktionsdisziplin, Koalitionsbereitschaft nach der Bundestagswahl und Kompromissbereitschaft bei den genannten Themen. Dazu haben leider auch die Grünen keine wirklich klare Aussage treffen wollen, alle Parteien scheinen sich sorgfältig zu bemühen, allzu ernste Koalitionsverhandlungen zu den Landtagswahlen 2009 erst nach der Bundestagswahl zu führen. Die Grünen haben nach den Anschlägen vom 11. September dem „Otto-Katalog“, einem Paket aus bürgerrechtsfeindlichen Sicherheitsgesetzen, zugestimmt. Zu dem Vorwurf nahmen die Grünen in ihrer Antwort keine Stellung. Ich habe dennoch den Eindruck, als hätte die Partei inzwischen gelernt und würde sich nun stärker für Bürgerrechte einsetzen. Die FDP hingegen hat in den Ländern allein 2009 schon mehrfach bewiesen, dass auf sie kein Verlass ist.

Fazit zu den Parteien

Die CDU/CSU und SPD sind meiner Meinung nach völlig unwählbar. Sie haben bewiesen, dass sie auf Bürgerrechte keinerlei Wert legen, die CDU/CSU tritt gezielt gegen Bürgerrechte ein und stört sich nicht daran, die Verfassung zu brechen. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für CDU/CSU oder SPD ist eine Stimme für einen Unrechtsstaat. Eine große Koalition nach der Bundestagswahl wäre für die Freiheit in Deutschland eine Katastrophe, würde aber glücklicherweise mangels Zweidrittelmehrheit wenigstens nicht mehr das Grundgesetz zerstören können.

Die FDP stellt sich zwar als Bürgerrechtspartei hin und verfolgt diese Position in der Opposition auch. Sobald sie jedoch an der Regierung ist, wirft sie all das über Bord und unterstützt den Grundrechteabbau, ggf. begleitet von Behauptungen, durch den von der FDP erzielten Kompromiss würden die Grundrechte weniger stark abgebaut als ohne. (Ohne Zustimmung der FDP würden allerdings gar keine Grundrechte abgebaut…) Der Wunschkoalitionspartner der FDP, die CDU/CSU, ist für Grundrechteabbau berühmt-berüchtigt. Auch die FDP halte ich daher für unwählbar, wenn man Bürgerrechte für wichtig hält. Mit einer Stimme für die FDP bei der Bundestagswahl 2009 fördert man indirekt auch die CDU und somit den Grundrechteabbau. UPDATE: In der Mailantwort und im Wahlprogramm schreibt die FDP, dass Erwachsenen der Zugang zu strafrechtlich unbedenklichen Inhalten nicht verwehrt werden dürfe. Ich gehe also davon aus, dass die FDP Internetsperren untersützen wird, sofern sie sich „nur“ gegen Kinderpornographie, ggf. auch Urheberrechtsverletzungen (siehe oben – „konsequente“ Durchsetzung…) und andere illegale Inhalte richten. Nur „aktionistische“ Verbote oder „Zensur“ werden abgelehnt. Im Wahlprogramm, welches ich aus gutem Grund zunächst nicht zum Vergleich herangezogen habe, werden immer wieder schwammige Formulierungen verwendet und Ausflüchte offengelassen. Die FDP macht in ihrer Antwort deutlich, dass eine Steuerstrukturreform ein wichtiges Thema ist, obwohl ich danach gar nicht gefragt hatte (also wohl wichtiger als die Themen zu den ich etwas wissen wollte), und dass „für Koalitionsgespräche eine programmatische Schnittmenge zwischen den Verhandlungspartnern“ nötig sei. Wie diese Schnittmenge bei CDU und FDP im Bezug auf Bürger- und vor allem Verbraucherrechte aussehen könnte, kann sich jeder denken.

Die Grünen betrachten Bürgerrechte als wichtiges Thema, haben allerdings Themen die wichtiger sind. Es ist nicht auszuschließen, dass faule Kompromisse gemacht werden, die starke Basisdemokratie dürfte ein Umkippen nach Art der FDP aber verhindern. Wenn man die weiteren Schwerpunkte der Grünen für sehr wichtig hält, und bereit ist zu riskieren, dass Bürgerrechte doch hinten angestellt werden, kann bei der Bundestagswahl 2009 die Grünen durchaus wählen.

Die LINKE erwähnt Bürgerrechte zwar, der Schwerpunkt liegt allerdings klar in der Sozialpolitik. Die Kompromissbereitschaft der LINKEn schätze ich vergleichsweise gering ein, verlassen würde ich mich jedoch nicht darauf. Zu vielen Themen, die in der heutigen Zeit immer wichtiger werden (Urheberrecht, Open Access, …) hat die LINKE keine ausgearbeitete Position. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für die LINKE dürfte zwar den Grundrechteabbau nicht fördern, aber auch keinen Fortschritt bei aktuell wichtigen Themen bringen.

Die Piratenpartei ist eine Themenpartei, d.h. sie hat sich auf bestimmte Themen spezialisiert und befasst sich (noch) nicht mit weiteren Themen. Zu Wirtschafts- und Sozialpolitik gibt es also keine Position. Umso klarer hingegen ist die Position zu Bürgerrechten, Datenschutz, und freiem Zugang zu Wissen (womit der große Themenbereich „Bildung“ natürlich mit Thema ist). Faule Kompromisse in diesen Bereichen sind undenkbar. Eine starke Piratenpartei – ob im Bundestag vertreten oder nicht, siehe unten – wird die anderen Parteien dazu zwingen, sich mit Bürgerrechten und Datenschutz auseinanderzusetzen. Eine Koalition mit den Piraten wird nur möglich sein, wenn die Kernthemen umgesetzt werden. Eine Stimme bei der Bundestagswahl 2009 für die PIRATEN fördert also auf jeden Fall die von der Partei vertretenen Kernthemen deutlich mehr, als wenn man eine der anderen Parteien unterstützt, die Bürgerrechte und Freiheit als ein Thema unter vielen sehen. Daher unterstütze ich die Piratenpartei und werde sie auch wählen.

Weitere Entscheidungshilfen

Das Projekt „Bürgerrechte wählen“ bietet eine Übersicht über das Abstimmungsverhalten der Parteien sowie über bürgerrechtsschädigende Gesetze, die die Parteien beschlossen haben.

Die bpb bietet einen Wahl-o-mat an, ein ähnliches, aber privates Projekt gibt es bei den surfpoeten. Das im Aufbau befindliche „Projekt Wen wählen?“ hat mit einem Punktesystem wohl die ausgeklügeltste Methode, scheint sich aber immer direkt auf Wahlkreiskandidaten zu beziehen, was dazu führen dürfte, dass viele Parteien nicht berücksichtigt werden.

Taktische Überlegungen

Nichtwählen oder ungültig wählen ist die schlechteste Entscheidung. Es hat keine nennenswerte Signalwirkung und schadet den großen Parteien nicht. Solange man mindestens eine Partei mehr ablehnt als die anderen, ist es besser, notfalls zufällig eine der Parteien die das geringste Übel sind zu wählen.

Bei der Piratenpartei ist zu befürchten, dass sie die 5%-Hürde nicht schafft, auch wenn es keineswegs sicher ist. Bei der Europawahl im Juni 2009 erreichte sie 0,9% der Stimmen, bei der Landtagswahl 2009 in Sachsen knapp drei Monate später bereits 1,9%, und die heiße Wahlkampfphase hat gerade erst begonnen. Seit der Europawahl strömen die Mitglieder in großen Mengen zur Partei, aktuell hat sie rund 7.500 Mitglieder (zum Vergleich: Anfang 2009 waren es noch weit unter 1.000. Die Grünen haben rund 46.500). Selbst wenn es die Piratenpartei nicht in den Bundestag schafft, ist eine Stimme für sie jedoch nicht weggeworfen. Einerseits erhält die Piratenpartei für jede Stimme bei der Bundestagswahl Geld vom Staat, andererseits erhöht ein gutes Wahlergebnis für die Piraten auch den Druck auf die anderen Parteien, Bürgerrechte ernstzunehmen. Ich werde daher die Piratenpartei bei der Bundestagswahl 2009 unabhängig von der 5%-Klausel wählen und kann jedem, der Bürgerrechte und Themen des 21. Jahrhunderts für wichtig hält, nur nahelegen, es auch zu tun. Nur wem die Kernthemen anderer Parteien weitaus wichtiger und Bürgerrechte nur am Rand wichtig sind, dürfte bei den Grünen oder Linken besser bedient sein.

Erst- und Zweitstimme: Die „Prozente“ bei der Bundestagswahl bekommen die Parteien über die Zweitstimme. Die Erststimme bestimmt die Direktmandate, es gewinnt der Kandidat mit den meisten Erststimmen im Wahlkreis. Meist kommen nur zwei Kandidaten in Frage, eine Stimme für die anderen Kandidaten ist weitgehend nutzlos. Mit der Erststimme sollte man also meist denjenigen der zwei aussichtsreichen Kandidaten wählen, welcher das geringere Übel darstellt. Es ist auch möglich, die Erststimme freizulassen. Dann gilt die Erststimme als ungültig, die Zweitstimme wird ganz normal gewertet.

Aufgrund des „kaputten“, verfassungswidrigen Wahlrechts gibt es bei der Bundestagswahl 2009 ein Phänomen namens „negatives Stimmgewicht“, durch welches eine Stimme für eine Partei dieser schaden kann. Details dazu gibt es auf wahlrecht.de, dort soll auch eine „Taktik-Anleitung“ erscheinen. Durch die Überhangmandate erhöhen sich die Chancen der CDU, eine Koalition mit der FDP bilden zu können, selbst wenn sie nicht genug Zweitstimmen erreichen.

Neuwahlen und die nächste Bundestagswahl könnte man auch in die Überlegungen mit einbeziehen. Es ist damit zu rechnen, dass die Wirtschaft 2009 und vermutlich noch einige Jahre danach weiter den Bach runtergehen wird (zumal Massenentlassungen nach der Bundestagswahl bereits angekündigt sind). Man könnte also überlegen, jetzt eine Partei zu wählen, die man eher nicht mag, damit ihr bei der nächsten Bundestagswahl oder einer vorgezogenen Neuwahl die Schuld an der Krise gegeben wird. Das halte ich jedoch für keine gute Idee, denn erstens kann eine solche Partei bis dahin irreparable Schäden anrichten und zweitens kann sich in drei Jahren die Wirtschaft wieder erholt haben. Auch darauf, dass es z. B. aufgrund des verfassungswidrigen Wahlrechts, der umstrittenen Nichtzulassung einiger Parteien oder anderer Fehler zeitnah eine Wiederholung der Bundestagswahl geben könnte, sollte man nicht hoffen – das Verfassungsgericht ist leider extrem langsam.

Technisches

Wahlcomputer gibts diesmal nicht, da sie in Deutschland zumindest für die Bundestagswahl 2009 nicht zugelassen sind.

Nicht dokumentenechte Bleistifte bei Wahlen sind kein Problem, wie mein Artikel hier ausführlich erklärt.

Es ist möglich per Briefwahl zu wählen oder direkt in den entsprechenden Ämtern. Wie Briefwahl geht und welche Gefahren es gibt, hat jemand im Piratenwiki zusammengestellt. Eine Liste mit Links zum Online-Beantragen der Unterlagen gibts da auch.

Kurzzusammenfassung

  1. Geh wählen!
  2. Wer Bürgerrechte sehr wichtig findet, wählt PIRATEN
  3. Wer Bürgerrechte nur am Rand wichtig findet, die PIRATEN nicht wählen will und das Programm der Grünen oder LINKEn gut findet, kann diese Parteien wählen
  4. Wer CDU, CSU, SPD oder FDP wählt, unterstützt den Grundrechteabbau in Deutschland
  5. Die Frage „Wen wählen“ muss jeder selbst beantworten

Zensursulas Umfrage auseinandergenommen

2009-06-17 5 Kommentare

Eine Umfrage der Kinderhilfe, durchgeführt von Infratest-Dimap, ergab, dass angeblich 92% für Internetzensur im Kampf gegen Kinderpornos sind. Eine Umfrage von Mogis, ebenfalls durchgeführt von Infratest-Dimap (!), ergab, dass  94% dagegen sind. Damit ist zum Wert von Umfragen eigentlich schon alles gesagt worden.

Dennoch hat Zensursulas Ministerium passend zur Abstimmung über das Gesetz eine weitere Umfrage in Auftrag gegeben, diesmal bei Allensbach. Die Ergebnisse sind online verfügbar – was liegt also näher, als die Studie gründlich auseinanderzunehmen? (Liebes Zensurministerium: Löschen oder Sperren des PDFs bringt nix, Kopie ist vorhanden.) Alle Seitennummern beziehen sich auf PDF-Seiten, nicht auf die Seitenzahlen die auf den Seiten selbst stehen.

Fangen wir doch mal mit dem Offensichtlichen an (das Sahnehäubchen – die meist zitierte Frage – behandle ich weiter hinten): Auf Seite 7 steht klipp und klar, dass weniger als ein Drittel der Bevölkerung der Meinung ist, dass die Zensur Erfolg hat, die Nutzung einzudämmen. Gleichzeitig – ein Widerspruch in sich – sind 81% übrigens der Meinung, dass die Stoppseite dringend nötig sei weil sie Gelegenheitsnutzer abschrecke. Allein schon an einem solchen Widerspruch innerhalb der gleichen Umfrage (!) sieht man, wie wertlos und von den Fragen abhängig die Ergebnisse sind. Dennoch mache ich hier mal weiter.

Auf Seite 10 erkennt man, dass mit zunehmendem Alter, abnehmender Bildung und abnehmender Internetnutzung die Zustimmung zu Sperren steigt. Lies: Je weniger Ahnung, desto mehr pro Zensur. Das erklärt übrigens auch warum Zensursula dafür ist…

Auf der gleichen Seite unten wird behauptet, dass auch „Internet-Fans“ die Sperrungen begrüßen würden. „Internet-Fan“ wird hier als Bezeichnung für „starke Internet-Nutzer“ verwendet, wobei eine „starke“ Nutzung bereits „täglich“ ist. In der heutigen Zeit würde ich das nicht unbedingt als etwas besonderes sehen. Dennoch sieht man, dass „starke“ Internet-Nutzer – die also tendenziell mehr Ahnung haben – den Sperren wesentlich kritischer entgegenstehen.

Bei der meistzitierten Kernfrage auf Seite 4 geht die Frage schlichtweg von falschen „Tatsachen“ aus. Es wird behauptet: „Wenn ein Internetnutzer auf [kinderpornographische] Seiten kommt, wird ein großes Stoppschild angezeigt, und man kommt nicht mehr weiter.“ Erstens wird es dem BKA kaum gelingen, einen nennenswerten Teil der Kinderpornoseiten auf die Sperrliste zu bekommen, sodass nur in einigen Fällen der Nutzer das Stoppschild bekommt. Zweitens ist die Behauptung „man kommt nicht mehr weiter“ schlichtweg falsch. Auch die Auswahloptionen sind leicht manipulativ: Neben „unentschieden gibt es nur entweder „begrüße Maßnahmen“ oder „nicht geeigneter Weg gegen Kinderpornographie“ – die Option „gegen Kinderpornographie geeignet, aber aus anderen Gründen (Missbrauchsgefahr) abzulehnen“ fehlt. Auch werden die Befürchtungen und Nachteile natürlich verschwiegen, sodass primär durch die Frage „informierte“ Bürger natürlich „passend“ entscheiden werden.

Das Ergebnis der nächsten Frage (Seite 5) fällt auch wie zu erwarten aus: Natürlich sind 90% der Bevölkerung der Meinung, dass ein solches Stoppschild (welches nur Kinderpornoseiten sperrt), keine zu weitgehende Einschränkung des Rechts auf Informationsfreiheit ist. Ein solches Stoppschild ist es zwar vielleicht nicht, aber es wird bei einem solchen Stoppschild nicht bleiben, wie zahlreiche Aussagen von Politikern bewiesen haben. (Eine Übersicht wird es bald geben.) Die Einführung einer Zensur, gleich zu welchem Zweck, ist ein Dammbruch. Genausowenig wie wir zu guten Zwecken Terroristen foltern dürfen, dürfen wir mit guten Absichten eine Internetzensur einführen – wobei ich den derzeitigen Politikern sogar die guten Absichten nicht zutraue.

Fazit: Die Umfrage ist größtenteils Murks, wie fast jede Umfrage zu dem Thema (inklusive der von Mogis, aber das sollte damit ja gezeigt werden). Das einzige, was man daran erkennen kann, ist: „Je ahnungsloser, desto Zensursula“.

Europäische Räte

2009-06-14 1 Kommentar

Wie ich bereits bei meinem Artikel zur Europawahl 2009 angedeutet haben, ist die EU ziemlich intransparent. Dazu trägt sicher die Verwirrung um die Namen der Gremien bei. Viele dürften inzwischen wissen, dass in der EU ein Parlament, ein Rat und eine Kommission die Hauptrollen spielen. Die Kommision heißt dabei korrekterweise „Europäische Komission„, das Parlament „Europäisches Parlament“ – aber „der“ Rat heißt „Rat der Europäischen Union„, und nicht naheliegenderweise „Europäischer Rat“. Das allein wäre zwar verwirrend, aber noch erträglich – jedoch gibt es auch den Europäischen Rat. Der hat zwar keine offizielle legislative Macht, jedoch beraten sich dort die Staats- und Regierungschefs der Länder und klüngeln die zukünftige Politik aus – mit dem Rat der Europäischen Union hat er aber nichts zu tun. Damit hört die Verwirrung aber noch nicht auf. Sollte man nämlich auf die Idee kommen, einen dieser Räte vereinfachend als „Europarat“ zu bezeichnen: Gibt es auch, hat auch keine legislative Macht, und auch dort wird die Poltik debattiert.

Wenn man als normaler Bürger, der sich nicht stundenlang über die Verwirrspielchen der EU informiert hat, in den Medien mal von Europarat, mal von Europäischem Rat, mal vom Rat der Europäischen Union hört, wird man sicher oft davon ausgehen, dass damit ein und dasselbe gemeint ist. Zumal ich bezweifle, dass alle „Qualitätsjournalisten“ auf diese Unterscheidung achten. Egal wie man versucht, einen der Räte anders zu umschreiben, trifft man auf einen anderen. Um die Verwirrung perfekt zu machen wird der Rat der Europäischen Union übrigens auch als Ministerrat bezeichnet oder auch kurz nur als „Rat“, weil es davon ja so wenige gibt. Einige Medien benutzen auch die Bezeichnung „EU-Rat“. Das europäische Parlament darf man im Gegensatz zum Rat der Europäischen Union übrigens durchaus mit Europaparlament abkürzen, und es ist dann immer noch dasselbe Gremium gemeint.

Alles klar? Und da wundert sich noch jemand, warum die EU als intransparent und undemokratisch gesehen wird – die verwirrenden Namen sind das eine, die dahinter verborgenen Gremien das andere.

Europawahl 2009 – wählen, nicht wählen, wen wählen?

2009-06-03 15 Kommentare

Dieser Artikel behandelt die Europawahl 2009. Es gibt auch einen Artikel für die Bundestagswahl 2009, ebenfalls unter dem Motto „wen wählen“.

Ich möchte hier kurz die Wahlmöglichkeiten bei der Europawahl und auch die Bedeutung der Wahl an sich schreiben, wie ich es bereits bei der Hessenwahl zweimal getan habe. Leider bin ich erst sehr spät dazu gekommen und habe nicht die Zeit, eine so ausführliche Ausarbeitung wie sonst abzuliefern. Dennoch möchte ich darauf hinweisen, warum es trotz der geringen Bedeutung des EU-Parlaments wichtig ist, unbedingt wählen zu gehen.

Bei der Europawahl wählen die Bürger der EU-Mitgliedsstaaten das Europäische Parlament. Oft werden Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union mit Bundestag und -rat verglichen, doch dieser Vergleich ist sehr irreführend. In Deutschland ist der Bundestag das primäre Gesetzgebungsorgan, während das Europäische Parlament im Vergleich zu Rat und Komission wenig Mitspracherecht hat. Viele Menschen lehnen die undemokratischen Strukturen der EU ab und gehen daher nicht zur Wahl. Dies ist sehr nachvollziehbar, denn viele Entscheidungen der EU, die nationale Auswirkungen haben, werden ohne nennenswertes Mitspracherecht des Parlaments im Rat oder in der Kommission beschlossen. Ebenso beliebt ist es, auf nationaler Ebene nicht durchsetzbare Vorhaben über die EU durchzudrücken. Da es hier um die Wahl und nicht Kritik an der EU gehen soll, überlasse ich den Rest der Wikipedia.

Ich werde bei der Wahl die Piratenpartei wählen. (Die Piratenpartei setzt sich für Freiheit und Bürgerrechte ein. Ein verbraucherfreundlicheres Urheberrecht wird zwar gefordert, ist aber nicht mehr das Kernthema.) Ich halte es zwar für ausgeschlossen, dass sie über die 5%-Hürde hinwegkommt. Von daher mag man von einer weggeworfenen Stimme sprechen, da aber aufgrund der geringen Wahlbeteiligung die Chance recht groß ist, zumindest 1% zu erreichen, sehe ich es anders. Ab dieser Grenze erhalten nämlich Parteien staatliche finanzielle Unterstützung. (UPDATE: Es reichen 0,5%, und die sollten die Piraten ja wohl schaffen!) Diese Gelder könnte die Piratenpartei dringend gebrauchen, und mit entsprechender Finanzierung könnte sie endlich öffentlichkeitswirksame Kampagnen zu wichtigen Themen wie Bürgerrechte und Datenschutz starten. Damit lässt sich unter Umständen deutlich mehr bewegen, als mit einem weiteren Sitz für die Grünen oder die FDP – zumal man sich bei letzterem nicht darauf verlassen kann, ob die Abgeordneten nicht im Rahmen eines „Kompromisses“ umkippen. Wie bereits erwähnt ist die Besetzung des Europäischen Parlaments auch weniger wichtig, weil die meisten Entscheidungen anderswo getroffen werden.

Die Grundsatz- und Wahlprogramme der Parteien habe ich nicht weiter beachtet. Parteiprogramme enthalten meist sowieso nur äußerst allgemein gehaltenes und damit inhaltsfreies Geblubber. Da im EU-Parlament keine festen Koalitionen eingegangen werden und der Fraktionszwang nicht so ausgepägt ist, entfällt hier eine Betrachtung von Koalitionen und Wahltaktik, die bei den Artikeln zu den Hessenwahlen den Großteil ausgemacht haben. Interessant ist aber die 5-Prozent-Hürde:

Die CSU könnte an der 5%-Hürde scheitern! Da die 5%-Hürde bundesweit berechnet wird und die CSU nur in Bayern antritt, kann es ganz schön knapp werden. In einigen Bundesländern finden gleichzeitig zur EU-Wahl auch noch andere, „interessantere“ Abstimmungen und Wahlen statt, sodass die Wahlbeteiligung dort höher liegt, was die Sache für die CSU noch unangenehmer macht. Ein Scheitern an der 5%-Hürde würde nicht nur ein dringend nötiger Schlag ins Gesicht der Internetausdrucker sein, sondern zugleich auch schlagartig einen bedeutenden Anteil von besagten Internetausdruckern aus dem Europaparlament entfernen. Solange man nicht die CSU wählt, ist egal, wem man seine Stimme gibt, Hauptsache man wählt (gültig). Geht also zur Wahl! Egal ob ihr Piraten, Grüne, Linke, FDP, SPD oder die Partei Bibeltreuer Christen wählt – jede Stimme ist eine Stimme gegen die Internetausdrucker! Wenn ihr unbedingt der Meinung seit, dass es nötig ist, könnt ihr auch die Nazis oder sogar die CDU wählen!

Wem es nicht aufgefallen ist: Die obige Reihenfolge der Parteien ist bewusst nach meiner persönlichen Einschätzung gewählt, und ich halte tatsächlich die rechtsradikalen Parteien für eine weniger schlimme Wahl als die CDU. Selbst wenn sie es über die 5%-Hürde schaffen sollten, nimmt sie im Gegensatz zur CDU keiner ernst. Ich habe auch noch nicht bemerkt, dass die NPD oder REP es geschafft hätten, verfassungswidrige Gesetze durchzusetzen, ganz im Gegensatz zur CDU. Verfassungsfeindlich ist die CDU meiner Meinung nach voll und ganz.

Ich bin mir übrigens sicher, dass in dem Moment, wo die CSU an der 5%-Hürde scheitert, sofort eine Neuregelung in Angriff genommen wird, um das „Problem“ zu beheben (möglichst aber ohne neuen Parteien auch Vorteile zu verschaffen).