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Archive for the ‘USA’ Category

Massenüberwachung des Internets dürfte ein Fakt sein

2012-01-28 4 Kommentare

Eine Firma hat laut Golem ein Storage-System gebaut, was 10.000.000 Terabyte (!) speichern kann. Wir reden hier nebenbei von ca. 5 Mio. Festplatten nach Angaben der Firma. Der wirklich interessante Teil sind aber folgende Aussagen:

Angesichts des steigenden Internettraffics geht Cleversafe davon aus, dass es 2015 Unternehmen geben wird, die Datenmengen von 80 Exabyte pro Monat analysieren müssen.

sowie der Schlusssatz

Zu den Investoren von Cleversafe gehört unter anderem auch die CIA-Tochter In-Q-Tel.

Im Prinzip steht da unverblümt, dass es „Unternehmen“ gibt, die Internettraffic in großen Massen analysieren. Cisco prognostiziert, dass Ende 2015 der Internettraffic pro Monat *trommelwirbel* 80 Exabyte betragen wird. Es deutet also vieles darauf hin, dass die CIA sämtlichen Traffic global überwacht oder überwachen will, und sich nicht mal sonderlich bemüht, das geheimzuhalten.

Das massiv geschnüffelt wird, ist seit ECHELON eigentlich öffentlich und unbestritten bekannt, auch wenn man es immer wieder gerne verdrängt. Dieses Ausmaß könnte aber vielleicht doch überraschen.

Gleichzeitig gibt es eine Firma namens D-Wave Systems, die behauptet, einen 128-Qbit-Quantencomputer kommerziell anzubieten. Die Behauptung ist natürlich kontrovers und kann durchaus sein, dass es sich dabei um einen Fake handelt. Wären aber derartige Quantencomputer tatsächlich auf dem zivilen Markt erhältlich, wäre meiner Meinung nach davon auszugehen, dass Geheimdienste bereits jetzt leistungsfähige Quantencomputer mit genug Qbits haben, um gängige Schlüssellängen bei RSA und Diffie-Hellman zu brechen. Damit dürften alle gängigen Verbindungen, die asymmetrische Kryptographie nutzen, inklusive solcher, die eigentlich Perfect Forward Secrecy haben, gebrochen sein, auch rückwirkend bezogen auf den in der Vergangenheit gesammelten Traffic.

Als Sahnehäubchen könnte man jetzt noch die Fortschritte bei der Spracherkennungstechnologie nennen, die bereits im zivilen Bereich Transkripte von Anrufbeantworternachrichten erstellt. Das kann man natürlich auch wunderbar verwenden, um Transkripte von abgehörten Gesprächen zu erstellen und sie so maschinenlesbar zu machen.

Schöne neue Welt, nicht?

Feindbilder: Neuer Krieg erhitzt die Gemüter

Die Entscheidung der USA, mit dem Afghanistankrieg einen beliebten Ort für Spielhandlungen in echte Kämpfe zu verwickeln, hat heftige Reaktionen hervorgerufen. So wiederholte der Killerspielerverband „Blutpixel“ am heutigen Montag seine Forderung, Politiker sollen den „unspaßigen Krieg“, welcher am 7.10.2010 offiziell begann, endlich beenden.

Die Gamestar hatte am Wochenende erklärt, sie widere der neue Krieg an, weil echte Menschen kämpfen und andere Menschen brutal ermorden würden. Es sei schockierend, erklärte die Gamestar, „dass überhaupt jemand auf die Idee kommt, spielerische Gewalt in die Realität umzusetzen.“ Schließlich würden dabei Kinder durch die Hände der Gegner ihre Väter und Frauen ihre Ehemänner verlieren.

Die US-Regierung wies die Kritik zurück: „Das Mindestalter für die Teilnahme am Krieg sind 18 Jahre, deswegen dürfen nur Erwachsene mitmachen. Es ist die Entscheidung der Freiwilligen, ob sie zur Armee gehen oder nicht.“ Eingemischt hatt sich in die Diskussion unterdessen auch der deutsche E-Gamer-Verband: Sprecher Samuel Ernst äußerte gegenüber dem Nachrichtenmagazin Focus, es sei „widerwärtig, so einen Krieg anzufangen, während friedliche Spieler vor der Kulisse Afghanistans Kriegsspiele spielen“.

 

Dieser Beitrag ist Satire in Form eines Faketickers. Hintergrund/Vorlage ist die Kritik am Computerspiel „Medal of Honor“, in welchem der Spieler auch Taliban spielen können soll. Ich hoffe, der Text regt zum Nachdenken darüber an, ob es widerwärtig ist, ein Spiel über einen Krieg zu machen, oder ob es nicht eher widerwärtig ist, einen solchen Krieg zu veranstalten.

Geheimes Urheberrechtsabkommen ACTA – eine Übersicht

Auf internationaler Ebene verhandeln Regierungen derzeit an einem neuen, internationalen Urheberrechsabkommen namens ACTA. Die Verhandlungen werden nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor den Parlamenten geheimgehalten – diese haben nicht mitzureden. Lobbyisten von Urheberrechtsverbänden hingegen haben sehr wohl Zugang und werden auch angehört. Angebliche Offenlegungen im Namen der Transparenz und stellen sich als unvollständig, fehlerhaft oder völlig gefälscht heraus. Regelmäßige Leaks von Teilen des Abkommens zeigen, dass die Geheimhaltung einen guten Grund hat – es sollen wieder einmal die Interessen normaler Nutzer übergangen und die Interessen der Contentmafia durchgesetzt werden. Vorgeblich soll es nur um die Bekämfung kommerzieller Verletzungen von Schutzrechten wie z. B. Produktfälschungen gehen – in Wirklichkeit betreffen die Regelungen jeden.

Die Pläne übertreffen die bisherigen Gesetze bei Weitem, und auch die EU sorgt eher dafür, dass die Regelungen verschärft als gelockert werden. Der meines Wissens nach aktuellste Leak ist die EU-Version vom 1. Juli. Ich fasse hier mal ein paar Punkte zusammen, die deutlich machen, wie der Hase läuft. Das ist nur das, was ich dem Leak entnehmen konnte. Sicherlich habe ich einige gut in Juristensprache versteckte Punkte übersehen. Zudem ist zu befürchten, dass der Leak unvollständig sein könnte!

  • Richter sollen für Schutzrechtsverletzungen Entschädigungszahlungen nach jedem legitimen vom Rechteinhaber vorgeschlagenen Maßstab wie z. B. dem Verkaufspreis festzusetzen.
  • Geräte, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Schutzrechtsverletzungen verwendet werden, sollen auch in Zivilverfahren entschädigungslos beschlagnahmt werden dürfen. Das bezieht sich ausdrücklich auch auf Urheberrechtsverletzungen, nicht nur auf Produktfälschungen.
  • „Grenzmaßnahmen“ wieder ausdrücklich auch gegen Urheberrechtsverletzungen (gemeint ist z. B. das Durchsuchen von Datenträgern) sind vorgesehen, die Mitgliedsstaaten des Abkommens können jedoch Ausnahmen für private Güter einführen – müssen es aber nicht! Würden die Verhandlungsteilnehmer ihre Versprechungen, dass das Abkommen eben nicht die Durchsuchung und Beschlagnahme privater MP3-Player umfassen soll, ernst meinen, hätten sie es reingeschrieben.
  • Ebenso können die Teilnehmerländer davon absehen, die strafrechtlichen Vorgaben des Abkommens auf Verletzungen durch Endkunden anzuwenden. Die beinhalten unter anderen, dass für das Abfilmen von Kinofilmen (auch nur für den Privatgebrauch gedachtes) ein eigener Straftatbestand eingeführt werden soll und bei Schutzrechtsverletzungen eine Beschlagnahme der verwendeten Ausrüstung vorgesehen ist.
  • Der interessanteste Teil ist jedoch der, der sich auf das Internet bezieht. (Die Behauptung, es ginge nur um kommerzielle Produktfälschungen und den Handel mit Raubkopien, wird schon durch die Existenz des Abschnitts, spätestens aber durch den Inhalt, widerlegt.)

  • Nicht näher spezifizierte beschleunigte Abhilfen zur Verhinderung von Schutzrechtsverletzungen und Mittel die eine Abschreckung gegenüber zukünftigen Verletzungen bieten werden gefordert. Three Strikes wird zwar nicht ausdrücklich genannt, es dürfte aber darauf hinauslaufen.
    Eine Regelung, nach der diese Maßnahmen gerecht und angemessen sein müssen, wird nur von drei Delegationen gefordert!
  • Die DMCA-Takedown-Notices, nach denen ein Internetanbieter auf Benachrichtigung durch einen (angeblichen) Rechteinhaber verpflichtet ist, Inhalte zu entfernen, sollen international verpflichtend werden (bzw. die Haftungsbefreiung für fremde Inhalte soll an die Umsetzung eines solchen Verfahrens gekoppelt werden). Immerhin darf die Haftungsbefreiung für die Provider nicht an eine Pflicht zur Vorabkontrolle durch den Provider gekoppelt werden.
  • Diensteanbieter und Rechteinhaber sollen zur Kooperation angehalten werden, um Rechteverletzungen zu vermeiden. Das ist schwammig formuliert, könnte aber dazu führen, dass von Rechteinhabern vorgegebene Richtlinien für Anbieter quasi-verbindlich werden könnten.
  • Das Umgehen von Kopierschutzmaßnahmen und Tools dafür sollen international verboten werden. Eine Vorgabe, dass Kopierschutzmaßnahmen die rechtmäßige Nutzung nicht behindern dürfen, fehlt natürlich.
  • Fazit

    Wäre das Abkommen tatsächlich nur gegen kommerzielle Produktpiraterie gerichtet, hätte man es reingeschrieben. Auch wenn einige sinnvolle Dinge drin sind, würden viele der Punkte eine weitere, maßlose Verschärfung des Urheberrechts bewirken. Neue sowie bereits im deutschen Urheberrecht vorhandene katastrophale Regelungen würden durch ein internationales Abkommen zementiert, die dringend nötige Reform zur Lockerung und Anpassung des Urheberrechts an das 21. Jahrhundert würde massiv erschwert.

    Zudem kann man sich nie sicher sein, ob der Leak korrekt und vor allem vollständig ist, oder ob in Wirklichkeit noch weitere Maßnahmen hinter verschlossenen Türen behandelt werden.

    Die inhaltlichen Probleme sind nur eine Seite des Problems. Ein viel schwerwiegenderes Problem ist die Art und Weise, wie dieses Urheberrechtsabkommen zustande kommt – nämlich unter Ausschluss demokratischer Gremien, dafür mit Beteiligung von Lobbyisten. Es ist zu befürchten, dass so zahlreiche juristische Feinheiten darin versteckt wurden, die erst später ihre schädliche Wirkung auf die Rechte der Nutzer entfalten. Meiner Meinung nach muss daher der gesamte Entwurf verworfen werden und sofern ein solches Abkommen weiterhin gewünscht ist, muss es von Grund auf mit Personen die an den ACTA-Verhandlungen nicht beteiligt waren transparent und öffentlich neu erstellt werden. Dabei muss berücksichtigt werden, dass beim Urheberrecht nicht nur die Interessen der Rechteinhaber berücksichtigt werden dürfen – auch die Allgemeinheit hat Interessen, nämlich die möglichst freie Nutzung von Werken. Leider hat sie keine so laute und penetrante Lobby. Dennoch muss hier eine gerechte Abwägung getroffen werden, was bisher nie gelungen ist – und dem Entwuf nach mit ACTA sicher nicht gelingen wird. Vielleicht wäre es bei einer Neuverhandlung sinnvoll, zur Abwechslung mal die Lobbyisten an die frische Luft zu setzen.

    Die Piratenpartei hat heute deswegen einen offenen Brief an die EU-Kommision und die Bundesregierung geschickt. Darin werden diese aufgefordert, die ACTA-Verhandlungen endlich offenzulegen, die Geheimhaltung zu begründen, auch die Interessen der Bürger zu berücksichtigen und den weiteren Prozess transparent zu gestalten. Ich erwarte nicht wirklich eine Antwort, aber es wäre schön, wenn auch du den Hinweis auf diesen offenen Brief weiterverbreiten würdest, damit der Druck erhöht wird!

    Es bleibt zu hoffen, dass genug Abgeordnete aufgrund dieser intransparenten Verhandlungen ACTA aus Prinzip ablehnen. Nachdem das SWIFT-Abkommen im zweiten Durchlauf mit einer deutlichen Mehrheit abgesegnet wurde, ohne dass die wichtigsten Kritikpunkte behoben wurden, habe ich aber leider wenig Vertrauen in das Europäische Parlament. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt. Eine Petition gegen ACTA gibt es unter stopp-acta.info.

Sicherheitskontrollen kosten Menschenleben

2010-07-01 4 Kommentare

Dieser Artikel gammelt nun schon seit über einem halben Jahr im Entwürfeordner vor sich hin. Angesichts aktueller Nachrichten, die von einer erhöhten Gefährlichkeit von Nacktscannern sprechen, möchte ich ihn endlich ausgraben.

Im Jahr 2000 gab es 1,6 Milliarden Flugpassagiere (Quelle, mehrfach fliegende Personen werden natürlich auch mehrfach gezählt). Ausgehend von dieser Zahl lassen sich nun wunderbare Berechnungen anstellen:

Angenommen durch die Einführung einer schärferen Sicherheitskontrolle verlängert sich die Dauer, die ein Passagier in der Kontrolle (inkl. Warteschlange) verbringt, im Weltdurchschnitt um eine Minute. Das ist schnell erreicht, denn selbst wenn die Kontrolle an sich schnell geht, können auch kleine Verzögerungen die Schlangen schnell wachsen lassen, wenn sie nicht durch mehr Personal kompensiert werden. Insgesamt würden die Passagiere dann 1,6 Milliarden / (60*24*365) = 3044 Jahre an Lebenszeit zusätzlich in den Sicherheitskontrollen verbringen. Bei einer Lebenserwartung von 85 Jahren wären das ca. 36 Menschenleben für eine Minute längere Kontrollen.

Natürlich mag es unpassend erscheinen, bei Terroranschlägen getötete Menschen und in Warteschlangen verschwendete Menschenleben zu vergleichen. Ein deutlich direkteres Beispiel kann daher an der (inzwischen nicht mehr ganz) aktuellen Nacktscanner-Debatte gegeben werden.

Es existieren drei Typen dieser Scanner. Passive Terahertzscanner fangen nur vom Körper sowieso abgestrahlte Strahlung auf und sind rein vom gesundheitlichen Standpunkt unproblematisch. Aktive Terahertzscanner senden selbst extrem hochfrequente elektromagnetische Wellen aus, die als harmlos gelten, auch wenn sie noch nicht abschließend erforscht sind. Der dritte Typ arbeitet mit Röntgenstrahlung, deren Gefahren recht gut bekannt sind. Dieser Typ soll in der EU nicht eingesetzt werden, ist in den USA aber bereits im Einsatz.

Die Strahlenbelastung soll dabei laut der aktuellen Nachricht nach Herstellerangaben (meine früheren Zahlen waren niedriger!) 0,1 bis 0,2 Mikrosievert. Klingt nach wenig, und ist es auch – die Hintergrundstrahlung ist deutlich stärker, insbesondere bei Flügen in großen Höhen. Die Gefährlichkeit von Strahlung wird meist als linear angesehen, d.h. zehnmal so viel Strahlung bedeutet zehnmal so viele Tote. Das individuelle Risiko, durch die Spätfolgen eines solchen Scans ums Leben zu kommen, ist aufgrund der geringen Strahlungswerte vernachlässigbar. Generell geht man davon aus, dass langfristig eine Bestrahlung mit 1 Sievert für rund 5% der Bestrahlten tödliche Folgen hat. (siehe Wikipedia) Bei angenommenen 0,2 Mikrosievert pro Scan würde der flächendeckende Einsatz von Röntgen-Nacktscannern somit 0,0000002 * 1600000000 * 5% = 16 Menschen pro Jahr durch Strahlenspätfolgen das Leben kosten. (Ganze Rechnung via Google zum nachprüfen)

Das setzt natürlich voraus, dass alle Passagiere mit Backscatter-Röntgennacktscannern geprüft würden – aber die Zahl könnte durchaus größer sein als die Zahl der Menschenleben, die man durch möglicherweise verhinderte Terroranschläge rettet. Bei dieser Berechnung bin ich aber von den allgemeinen Faktoren für Strahlenschäden ausgegangen, die für eine gleichmäßige Verteilung gelten. Die aktuellen Meldungen sprechen jedoch davon, dass durch die Bündelung der Strahlenbelastung auf der Haut das Risiko weiter steigt, sodass die tatsächliche Gefährdung deutlich größer sein dürfte.

Die gerne aufgestellte Behauptung, die Strahlung bei Nacktscannern sei so gering, dass sie völlig ungefährlich sei, ist völliger Unsinn. Das Risiko mag für den einzelnen Passagier nicht ins Gewicht fallen, das stimmt. Aber es gibt nach der derzeitigen Lehrmeinung keine „ungefährliche“ Strahlendosis – jede Strahlung erhöht das Risiko, egal wie gering sie ist, was auch das Bundesamt für Strahlenschutz so sieht: „Es gibt keine sichere Schwelle, unterhalb derer kein gesundheitliches Risiko mehr bestehen würde“.

Grundrechte in den Unterhaltungsmedien revisited – Threat Matrix

2008-07-26 2 Kommentare

Vor etwas über einem Jahr hatte ich schon über Überwachung und Grundrechte in den Unterhaltungsmedien geschrieben. Dabei habe ich kritisiert, dass die Verletzung von Grundrechten in Filmen und Serien oftmals verharmlost wird oder durch kritiklose Darstellung die Bevölkerung daran gewöhnt wird, dass so etwas doch völlig normal und in Ordnung sei, und sowohl einige besonders schlimme Fälle aufgeführt als auch löbliche Gegenbeispiele gezeigt.

Eine weitere Serie, die mir wiederholt sehr positiv aufgefallen ist, möchte ich hier besonders hervorheben. In der ersten mir extrem stark aufgefallenen Folge (vom 12.6.08, 22:10 auf SAT1, passender Originaltitel „Patriot Acts“) kamen zahlreiche unter diesem Gesichtspunkt interessante Szenen vor:

Nach einer Bombenexplosion in einer Bibliothek schnüffeln die Ermittler in den Ausleihdaten des letzten Jahres herum und suchen nach jedem, der Bücher über bestimmte Themen (Terrorismus, Islam, Sprengstoff, Bombenbau, etc.) ausgeliehen hat. Dabei kommt es zum Dialog: „Was wir heute so alles können“ – „Das ist der PATRIOT Act in der Praxis – erschreckend, was?“ Der PATRIOT Act wird offen kritisiert, statt die Überwachungsmaßnahmen kommentarlos stehenzulassen oder gar zu loben. Und die Maßnahmen führen auch nicht direkt zum Erfolg, sondern erst mal nur dazu, dass ein völlig Unschuldiger belangt wird, wodurch auch auf eine große Gefahr bei solchen Fahndungsmethoden gezeigt wird. Bei einer weiteren Schnüffelaktion wird explizit darauf hingewiesen, dass das gerade illegal ist, jedoch ohne irgendwelche Rechtfertigungsversuche oder gar eine positive Darstellung.

Vor der nächsten Schnüffelaktion kommt der Dialog „Dürfen wir das?“ – „Haben Sie den PATRIOT Act gelesen?“ – „Ich hab angefangen“ – „Wenn wir im Inland Terrorismusverdacht haben, haben wir die Befugnis, Zugang zu seinen Festnetz- und Mobilfunkverbindungen zu kriegen, zu seinen Steuerakten, Patientenakten, Bankauszügen, Personalakten, auf alles“. Diese Auflistung wird nicht etwa mit einer erfreuten Stimme gesprochen, mit Sabber vor dem Mund, sondern mit einer niedergeschlagenen Stimme, als ob es sich um eine Auflistung der nach einer Katastrophe verwüsteten Gebiete handeln würde. (Eigentlich handelt es sich auch genau darum, die Liste der durch das katastrophale Gesetz zerstörten Grundrechte). Durch diesen einfach eingeflochtenen Satz wird, ohne die Handlung zu schädigen, gezeigt, welche Grundrechte der PATRIOT Act und seine Zusätze den Bürgern genommen haben, und nebenbei auch, dass allein durch die Länge des Gesetzes nahezu keiner auch praktisch in der Lage ist, sich mit dem Inhalt zu befassen.

Auch Festnahmen Unschuldiger kommen vor. Ein zu Unrecht verhafteter Professor, der ein starker Kritiker des Anti-Terror-Wahns ist, wird gefragt, woher sein zweiter Vorname „Washington“ komme. Er erklärt, dass seine Eltern an die amerikanischen Ideale geglaubt haben, und auf die Frage, an was er glaube, antwortet er „Ich glaube an Rechtsstaatlichkeit, Habeas Corpus, meine Rechte“ – und bekommt als Erwiderung nur, dass er als feindlicher Kombattant nach dem PATRIOT Act festgehalten wird und überhaupt keine Rechte hat. So wird nochmals deutlich gezeigt, wie die Grundrechte, die die amerikanischen Ideale verkörpern, quasi abgeschafft wurden. Er bezeichnet die Ermittler daraufhin als „Gedankenpolizei“ und bringt sie somit eindeutig mit einem Polizeistaat in Verbindung. Die kritischen Werke des Professors werden erwähnt, und sie enthalten die oft geäußerte Kritik, dass der „Krieg gegen den Terror“ hauptsächlich dem Machterhalt der Regierung dient, die nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion ein neues Feindbild brauchte. Auch diese Kritik wird dem Zuschauer bekömmlich ganz nebenbei zu seiner Abendunterhaltung serviert, garniert mit der bereits in der weit zurückliegenden Arbeit des Professors geäußerten Befürchtung, dass die Regierung Freiheitsrechte zugunsten von Sicherheit einschränken und mit moderner Technik einen totalitären Big-Brother-Polizeistaat aufbauen würde. Diese Befürchtung wird vom Professor als eingetreten dargelegt: „Ihr Typen mit eurem PATRIOT Act, ihr seid mein wahrgewordener Alptraum, ihr haltet mich ohne hinreichenden Verdacht ohne öffentliche Anklage fest“ – wobei nocheinmal einige Grundrechtsverletzungen wiederholt und betont werden.

Mitten aus seiner Vorlesung (ironischerweise über die amerikanische Verfassung) wird ein weiterer Professor (der auch noch Muslim ist) herausgegriffen, es wird erwähnt, wo in seiner Privatsphäre herumgeschnüffelt wurde, bei seinem Verhör erwähnt er „Jede Ungerechtigkeit kann man mit einem Bild der Twintowers rechtfertigen“ und wie er behandelt wurde (stundenlang in einer Zelle ohne Licht, Wasser, Essen und ohne das Recht einen Anwalt zu konsultieren). Sowohl die grundrechtswidrige Behandlung als auch die Tendenz, mit der Begründung der Terrorabwehr sämtliche Maßnahmen zu rechtfertigen, werden damit dem Zuschauer vor Augen geführt.

Ich habe auch in einer weiteren Folge „Threat Matrix“ (SAT1, 22:10 am 24.7.08) nun etwas Erwähnenswertes gefunden. Ein Waffenhändler will testen, ob sein Gegenüber ein verdeckter Ermittler oder ein echter Kunde ist. Er unterhält sich mit ihm, gibt ein Handzeichen, und ein Komplize schlägt den zu prüfenden Kunden zu Boden. Die Idee dahinter ist, dass bei einem Spitzel die bereitstehenden Kollegen eingreifen und ihn so verraten. Um wirklich sicherzugehen, holt er einen Taser heraus und fängt eine „pein-liche Befragung“ an, sprich, er stellt Fragen und foltert sein Opfer dabei wiederholt mit dem Gerät.

Die Kollegen des „Kunden“ (der natürlich tatsächlich verdeckter Ermittler ist) im Nebenraum durchschauen die Taktik und wollen nicht eingreifen, doch einer der Beiden hat Zweifel: „Das sind 50000 Volt, die können ihn umbringen“, sagt er über den Taser. Damit wird indirekt Kritik daran geübt, dass eben diese Taser normalerweise von den US-Behörden als völlig harmlos dargestellt und sehr gerne benutzt werden.

In „Threat Matrix“ kommen solche Seitenhiebe immer wieder vor, aber sie sind spitzenmäßig eingearbeitet und wirken nicht oberlehrerhaft, sondern sind völlig in die meist recht gute und nicht unbedingt triviale Handlung eingefügt. Grundrechte werden zwar ab und zu missachtet, es wird aber meist sehr deutlich, dass gerade etwas Abzulehnendes passiert. Ich finde die Serie spitzenmäßig gemacht und kann sie nur weiterempfehlen, auch wenn es da stark abweichende Meinungen zu geben scheint (einige der Behauptungen in den vordersten IMDB-Kommentaren konnte ich überhaupt nicht nachvollziehen, mir schien eher das Gegenteil zuzutreffen). Es kann eventuell auch sein, dass einige Folgen misslungen und andere dafür sehr gut gelungen sind. Ich befürchte, dass die Empfehlung etwas spät kommt und nicht mehr viele Folgen ausgestrahlt werden, aber wer die Möglichkeit hat, dem empfehle ich sich die Serie irgendwie zu beschaffen (z. B. von Freunden, die diese aufgenommen haben, oder für Onlinetvrecorder.com-Nutzer über die GetItAll-Whishlist).

Du bist Untermensch!

2008-01-13 1 Kommentar

Nach der zunächst reißerisch-unglaubwürdig klingenden Meldung, US-Richter würden Guantanamo-Häftlinge nicht für Menschen halten, habe ich leider eine AP-Meldung gefunden, die diese Aussage ziemlich direkt bestätigt:

„Because the plaintiffs are aliens and were located outside sovereign United States territory at the time their alleged RFRA claim arose, they do not fall with the definition of ‚person,'“ the court ruled. The law provides that the „government shall not substantially burden a person’s exercise of religion.“

Mal kurz zusammengefasst: Jeder Ausländer (=Nichtamerikaner) außerhalb des US-Territoriums fällt nicht unter die Definition von „Person“, weswegen die Menschenrechte auf ihn nicht anwendbar sind. Wir sind also alle Untermenschen (bzw. „Nichtmenschen“). (Alternativ dürfen wir uns auch als „Unperson“ oder „Nichtperson“ ausgezeichnet fühlen)

Ja, ich weiß, dass dieses Wort „böse“ ist. Aber es ist die inhaltlich passendste Beschreibung. Und jetzt steinigt mich mit Godwin, wenns euch Spaß macht. Ich werde auch in Zukunft „Nazivergleiche“ bringen, wenn ich der Meinung bin, dass sie passend sind. Und die Godwin-Schreier möchte ich bitten, den englischen Wikipedia-Artikel zu lesen:

Godwin has argued that overuse of Nazi and Hitler comparisons should be avoided, because it robs the valid comparisons of their impact.

Dazu sei angemerkt, dass bitte nicht mehr in diesen Artikel hineininterpretiert werden möge als drinsteht. Ich sage, dass der Sprachgebrauch und Gedankengang des Gerichts mit der Bedeutung des Wortes „Untermensch“ ziemlich gut übereinstimmt. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Infos frisch vom BKA

2007-12-13 8 Kommentare

Ich hatte das große Glück, vor einer Woche einen Vortrag des Vizepräsidenten des Bundeskriminalamtes, Prof. Dr. Jürgen Stock, hören zu dürfen. Der Vortrag war sehr interessant und informativ, und ich möchte hier einen kurzen Überblick geben, da der Vortrag leider nur in einem kleinen Rahmen stattfand. Bei dem Vortrag ging es um die Kriminalitätsbekämpfung im Spannungsfeld von Sicherheit und Freiheit.

Zunächst hat Prof. Stock deutlich gesagt, dass Deutschland eines der sichersten Länder ist und die Kriminalität stetig zurückgeht. Der Rückgang von 6,75 Mio. Delikten im Jahr 1993 auf 6,3 Mio. im Jahr 2006 wurde leider anhand eines Diagrammes gezeigt, dessen Y-Achse von 6 bis 7 Mio. ging – auf den ersten Blick sah es also so aus, als wäre die Kriminalitätsrate um über 30% zurückgegangen. Die Jugendkriminalität soll übrigens entgegen dem Eindruck, den man aus den Medien erlangen könnte, eher abnehmen, dafür werden immer mehr Bagatellen auf dem Rechtsweg gelöst (ein Kind, welches einem anderen beim Spielen im Sandkasten die Schippe wegnimmt, begeht rein rechtlich gesehen unter Umständen einen Raub).

Der Terrorismus hingegen nimmt zu, so soll es weltweit 2005 zu ca. 2000 Terroranschlägen gekommen sein, während es im Jahr 2001 „nur“ ca. 700 waren. Der Großteil davon passiert aber in instabilen Ländern oder in Afghanistan oder im Irak. In der EU soll es entweder 2005 oder 2006 (bin mir nicht mehr sicher) zu 500 Terroranschlägen gekommen sein. Leider habe ich vergessen zu fragen, was dabei als Terroranschlag zählt – schließlich wurden lange Zeit auch die von der „militanten gruppe“ angezündeten leeren Autos dazu gezählt. Es soll derzeit übrigens ca. 230 terrorbezogene Ermittlungen in Deutschland geben.

Noch viel interessanter aber war die Erwähnung der Tatsache, dass fast jeder Mensch in seinem Leben irgendeine Straftat begeht. Wenn also alle Straftaten bekannt würden, wäre das nicht unbedingt im Sinne der Gesellschaft, da sowohl die Polizei überlastet würde als auch fast jeder betroffen wäre.

Weiterhin wurde erwähnt, dass bei einer repräsentativen Umfrage die deutsche Bevölkerung ein hohes Vertrauen gegenüber der Polizei hatte – mehr, als gegenüber dem Bundespräsidenten oder dem Bundesverfassungsgericht (wobei ich allerdings davon ausgehe, dass das auch am mandelnden Bekanntheitsgrad bzw. Mangel an Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit liegen könnte – die Polizei kennt jeder und sieht jeder oft, den Bundespräsidenten hingegen weniger).

Als großes Problem wurde die zunehmende Internetkriminalität dargelegt. Dabei geht es aber nicht (nur) um ein paar eBay-Betrügereien, sondern eher um gezielte DDoS-Angriffe (bei denen Kriminelle fremde Server überlasten, meist wird dann Geld erpresst) und ähnliche Aktivitäten großen Ausmaßes.

Sehr begrüßenswert fand ich, dass Prof. Stock selbst bei den Personen, die im September mit einigen hundert kg Wasserstoffperoxid in Oberschledorn aufgegriffen wurden, (sinngemäß) von „mutmaßlichen Terroristen“ sprach, also die Unschuldsvermutung hochhielt – schließlich sind diese Personen noch nicht verurteilt. Insbesondere in diesem Fall hat es mich sehr positiv überrascht – bleibt zu hoffen, dass es beim BKA und in der Politik noch viele solcher Menschen gibt.

Die „homegrown terrorists“, also erst in Deutschland radikalisierte Menschen, sollen nicht nur aus eher fundamentalistischen, schlecht integrierten Kreisen stammen, sondern oft auch vorher gemäßigte, gut integrierte Bürger gewesen sein. Das bedeutet dann wohl, dass jeder ein potentieller Terrorist ist.

Auch das Thema Internet, auch bekannt als „Fernuniversität des Terrors“, wurde aufgegriffen. Diesen neuen „Fachbegriff“ für das Netz hat Prof. Stock auch angemessen gewürdigt, nämlich dargelegt, was es für eine Übertreibung sei. Das Internet wurde wiederholt als eine sehr gute Einrichtung bezeichnet, auch wenn Terroristen darüber Bomebenbaupläne bekommen können, wie es wohl im Kofferbomber-Fall passiert ist. (Dabei möchte ich nochmals daran erinnern, dass die Kofferbomben nicht funktionstüchtig waren – das kommt davon, wenn man jeden Scheiß, den man im Internet findet, gleich nachbauen muss, und das ist der Grund, warum ich nicht besonders viel Angst vor Terroristen habe, die sich ihre Bastelanleitungen aus dem Netz holen – eine nicht zu unterschätzende Gefahr dürfte aber darin liegen, dass sie sich bei der Herstellung versehentlich selbst in die Luft jagen und noch ein paar Nachbarn mitnehmen.)

Genauer erläutert wurde auch die Trennung zwischen den Geheimdiensten (BND, Verfassungsschutz, MAD) und den Polizeibehörden – obwohl eine strikte organisatorische Trennung herrscht, wird ein sehr reger Datenaustausch betrieben, z. B. auch über das „Gemeinsame Terrorabwehrzentrum“ und die Anti-Terror-Datei oder europaweit über das Schengener Informationssystem. Wie stark das jetzt in die – übrigens nicht im Grundgesetz verankerte – Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten verletzt, die aufgrund von schlechten Erfahrungen eingeführt wurde, muss jeder selbst entscheiden. Es werden sicher nicht Polizei und Geheimdienst zusammengelegt, allerdings entsteht schon eine gewisse Kooperation.

Sehr interessant fand ich die Aussage, dass die USA Fahndungsdaten nur bekommen, wenn sie versichern, die unter Zuhilfenahme solcher Daten gefassten Täter nicht zum Tode zu verurteilen. Allerdings empfand ich diese Betonung, dass Deutschland auf seinen Werten auch gegenüber den USA beharrt, nicht wirklich als zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob denn durch die Anti-Terror-Maßnahmen nicht die Gesellschaft, die damit geschützt werden soll, zerstört wird. (Stichwort „Freiheit zu Tode schützen“)

Einsehen musste allerdings auch ich, dass präventive Maßnahmen, so unschön sie sein mögen, gegen den Terror wohl leider unerlässlich sind. Einem Selbstmordattentäter ist es weitgehend egal, dass auf Mord eine lebenslange Haftstrafe steht.

Die Statistik des DNA-Abgleichs mit den Datenbanken aus Österreich fand ich auch sehr interessant: Von ca. 2000 Treffern (die teilweise Spuren einer anderen Person, teilweise aber auch nur anderen Spuren zuordneten) entfielen ca. 120 auf schwere Verbrechen wie Tötungsdelikte, gemeingefährliche Straftaten, Entführungen etc. – der Rest entfiel zu einem großen Teil auf Diebstähle und ähnliche Straftaten.

Zum Thema „Bundestrojaner“ gab es ebenfalls Informationen. Auf die Frage, warum das Teil weiterentwickelt wird, obwohl es offiziell noch nicht beschlossen sei, und ob es inoffiziell vielleicht nicht doch schon beschlossen ist, gab es leider wie erwartet nur die Antwort, die man auch in den Medien zu hören bekommt: Das BKA will für den Fall, dass die Erlaubnis eintrifft, schon vorbereitet sein. (Schade aber, dass so Steuergelder verpulvert werden, wenn die Erlaubnis nicht erteilt wird, und vor allem, dass so Tatsachen und Missbrauchsmöglichkeiten – z. B. illegale Benutzung – geschaffen werden.)

Für das Onlinedurchsuchungs-Gesetz aus NRW gab Prof Stock eine negative Prognose ab, da es schlecht gemacht sei. Dennoch zeigte er sich zuversichtlich, was den bundesweiten Bundestrojaner betrifft, allerdings nur unter strengen Auflagen (Richtervorbehalt, nur bei schweren Straftaten, etc.). Er betonte nochmals die Notwendigkeit von Online-Durchsuchungen, weil bereits im Oberschleedorn-Fall viele Beamte gebunden waren, oft die Gefahr herrschte, die Täter zu verlieren und diese die Beobachtung durch die Polizei sogar bemerkt und ignoriert haben sollen.

Schön fand ich das „Geständnis“, dass gegen moderne Verschlüsselungsmethoden das BKA kaum Chancen hat, und das es aussichtslos ist, das Internet zensieren zu wollen (eine Einsicht, die sich leider noch nicht weit genug herumgesprochen hat).

Als Prof. Stock erwähnte, dass die Bezeichnung „Bundestrojaner“ eigentlich falsch sei und der korrektere und bessere Begriff „Remote Forensic Software“ lauten würde, überraschte mich das größtenteils aus nicht sehr IT- und internetnahen Menschen bestehende Publikum positiv mit lautem Gelächter.

Äußerst bedenklich fand ich allerdings einige Äußerungen aus dem Publikum, welches durchaus aus nicht gerade dummen oder ungebildeten Leuten bestand – da wurden Forderungen nach Zensur laut, der Föderalismus solle aufgegeben werden, da er die Anti-Terror-Maßnahmen behindern könne, und um Leben zu retten wäre ja jedes Mittel recht, Unschuldige hätten ja nichts zu verbergen. Sehr begrüßenswert fand ich die Reaktion von Prof. Stock auf diese Äußerungen, der diese Forderungen zurückwies und dagegen argumentierte. Er kritisierte dabei die „Dammbruchgefahr“ sowohl durch die „Nichts zu verbergen“-Schreier als auch durch Projekte wie z. B. den Gesichtserkennungs-Versuch am Bahnhof in Mainz (der übrigens zum Glück gründlich misslang).

Ebenfalls positiv empfand ich, dass erwähnt wurde, dass immer auch Unschuldige mit überwacht und/oder ausgeforscht werden, wenn sie ohne es zu wissen mit einem Terrorverdächtigen Kontakt hatten und dessen Umfeld geprüft wird. Mindestens genauso gefiel mir die Aussage, dass das BKA kein Interesse daran hätte, die Vorratsdaten für minder schwere Fälle einzusetzen (es sei hier nochmal daran erinnert, dass die meisten Menschen sich irgendwann irgendwie strafbar machen) – die Entscheidung des Gesetzgebers, den Zugriff auf die Vorratsdaten zur Aufkärung aller mittels Telekommunikation begangener Straftaten (also auch z. B. Beleidigungen per E-Mail oder Urheberrechtsverletzungen) kommentierte Prof. Stock damit, dass dies möglicherweise ein korrekturbedürftiger Fehler sei, den er sich nur durch die vergleichsweise geringe Eingriffstiefe erklären konnte (da „nur“ die Verbindungsdaten und keine Inhalte erfasst werden). Ebenso begrüßenswert fand ich, dass klar wurde, dass er durchaus die Bürgerrechte berücksichtigte und ihm einige Einschränkungen selbiger sichtlich missfielen.

Weniger schön fand ich hingegen die Äußerung, dass die Online-Durchsuchung wünschenswert sei, weil sie verdeckt ist (und nicht nur, weil man so an verschlüsselte Daten kommt). So ein klares Bekenntnis zu geheimen Durchsuchungen hätte ich nicht erwartet, da das ein grundlegendes Prinzip unseres Rechtsstaats auf den Kopf stellt. Auf den Hinweis, dass die Forderung nach verdeckten physikalischen Durchsuchungen da naheliegend sei, gab es eine quasi-Bestätigung und die Aussage, dass es politisch ja ungeschickt wäre, zu viel auf einmal zu fordern. (Geheime Durchsuchungen sind in Deutschland aufgrund der Erfahrungen mit der Stasi 1.0 nicht erlaubt.) Offenbar ist diese Meinung beim BKA nicht sehr verbreitet, denn genau diese Forderungen wurden gestern bekannt. Das Ganze hinterlässt daher einen sehr fahlen Nachgeschmack, genauso wie die Aussage, der Bundestrojaner sei vorerst nur gegen den Terrorismus gerichtet. Mal schauen, wie lange sich Schäuble an seine Aussage, die Onlinedurchsuchung nicht für die Steuerfahnung zu nutzen, noch erinnern kann.

Zum Fall rund um Andrej Holm und die „militante gruppe“ erhielt ich leider keine Stellungnahme, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.
Der Vortrag und vor allem die (leider natürlich aufgrund der interessanten Themen nicht ausreichend lange) Möglichkeit, Fragen zu stellen, war sehr interessant, sehr überzeugend und erlaubte es mir, mich auch mal in die Position des BKA zu versetzen. Leider habe ich zu meinem großen Missfallen aber inzwischen gelernt, dass sich Worte und Taten oft unterscheiden.

Weniger ist mehr

2007-12-03 3 Kommentare

Die USA möchten die Genfer Konventionen „ergänzen“. Insbesondere, weil diese nicht mehr zeitgemäß seien – es würden Regelungen zum Umgang mit „feindlichen Kombattanten“ fehlen. Könnte vielleicht auch ein klein wenig daran liegen, dass die USA diesen Begriff frisch erfunden haben, um sowohl das normale Strafrecht, als auch das Kriegsrecht mit den Genfer Konventionen zu umgehen. Die neuen Regelungen sollen dann natürlich nach Meinung der USA die bisherige menschenrechtswidrige Behandlung der „feindlichen Kombattanten“ legalisieren. Was nicht passt, wird passend gemacht. Ich hoffe nur, dass andere Staaten da nicht mitspielen. Die einzige akzeptable Ergänzung zu diesem Thema wäre: „Jede gegen ihren Willen festgehaltene Person, die nicht als kriegsgefangen angesehen wird, muss entweder der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit des gefangennehmenden Landes im Rahmen der dort allgemein gültigen Gesetze und der Menschenrechte unterliegen, oder wie ein Kriegsgefangener behandelt werden.“ Alternativ könnte man natürlich festlegen, dass es keine feindlichen Kombattanten, sondern nur Kriegsgefangene gibt. Aber mit diese Lösung hätten die Amis ihre Extrawurst – nur nicht so, wie sie es gerne hätten, sondern menschenrechtskonform. Die „Ergänzung“, wie sie wohl vorgesehen ist, kann nur nach dem Motto „Weniger ist mehr“ betrachtet werden – wozu man noch passend nach Orwell ergänzen sollte: „War is Peace; Freedom is Slavery; Ignorance is Strength.“

Allerdings muss man leider nicht so weit weg gehen, um derartige Bemühungen zu finden, hierzulande sieht es wohl nicht viel besser aus:

Die SPD will jetzt im Grundgesetz ein Grundrecht auf Informationsfreiheit einführen. Eigentlich bedeutet Informationsfreiheit, dass Behörden etc. viele ihrer Akten offenlegen müssen. Der Wortlaut deutet eher darauf hin, dass im Grundgesetz ein Schutz vor staatlichen Eingriffen in die Kommunikation über das Internet verankert werden soll, insbesondere was Eingriffe in das bereits vom Bundesverfassungsgericht abgeleitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (auch bekannt als Datenschutz) betrifft. Die SPD will sich damit als Bürgerrechtspartei profilieren – nachdem sie (obwohl einige SPD-Abgeordnete Bedenken bezüglich der Verfassungsmäßigkeit hatten) die Vorratsdatenspeicherung abgenickt hat und das BKA-Gesetz unterstützt.

Neue Regelungen seien ja auch soo dringend nötig, weil das Grundgesetz nicht genug auf das Internet zugeschnitten sei. Ich sehe da kein großes Problem: So sagt z. B. Art. 10, dass das Fernmeldegeheimnis unverletzlich sei. Darunter dürfte auch das Internet fallen. Und die Unverletzlichkeit der Wohnung ist auch geklärt. Warum es sich bei der „Online-Durchsuchung“ ein großartig anderer Sachverhalt ergeben sollte als bei einer konspirativen (geheimen) physikalischen Durchsuchung, bei der die Unterlagen durchwühlt werden, weiß ich nicht. Ich sehe also keinen Grund für irgendwelche Änderungen.

Mir (und nicht nur mir) drängt sich daher ein unangenehmer Verdacht auf: Da die bisherigen Regelungen die Grundrechte auch im Internet sehr gut schützen (in den Augen gewisser Politiker sogar zu gut), soll jetzt nicht nur eine extra Regelung für moderne Kommunikationsmaßnahmen getroffen werden, die die Grundrechte stark einschränkt, sondern diese auch noch als extreme Verbesserung der Grundrechte verkauft werden. Es wundert mich, dass die CDU nicht genau so einen Plan verfolgt. Wenn es wirklich so sein sollte, wäre es eine ziemliche Dreisitigkeit, Bürgern Einschränkungen als Ergänzungen zu verkaufen. Die CDU würde sowas wohl gerne mitmachen (eventuell erst, nachdem als „Kompromiss“ andersowo „im Gegenzug“ Datenschutz abgebaut wurde).

Es gibt aber auch noch eine Möglichkeit: Die SPD will wirklich den Datenschutz stärken – beziehungsweise eher den Eindruck erwecken, sie wolle es. Denn wenn sie wirklich die Freiheitsrechte fördern wollte, hätte sie die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt, Schäuble offen als verfassungsfeindlich bezeichnet, seinen Rücktritt gefordert und die Onlinedurchsuchung und das gesamte neue BKA-Gesetz aufs Schärfste zurückgewiesen. Da sie all dies nicht getan hat, wäre ein Versuch, mehr Bürgerrechte im Grundgesetz zu verankern, nicht mehr als eine dreiste Lüge.

Dennoch wäre es natürlich eigentlich wünschenswert, ein Grundrecht auf Informationsfreiheit explizit einzuführen, um deutlich zu machen, dass es das wirklich gibt und sich alle daran zu halten haben. Allerdings dürfte es schwer sein, die dann sicher ebenfalls neu entstehenden Eingriffsbefugnisse so zu gestalten, dass sie nicht die bestehenden Grundrechte verletzen. Und bevor das passiert, doch lieber so wie bisher.

Hoffnungsschimmer: Gerichte

2007-11-29 5 Kommentare

Die Gewaltenteilung scheint zu funktionieren. In den letzten zwei Tagen haben Gerichte knapp ein halbes Dutzend Entscheidungen produziert, die irgendeine Art von verfassungswidrigem, unfairen, totalitären oder hirnrissigem Riesenunsinn verhindert haben. Ich sehe mich in meiner Meinung bestätigt, dass die Gerichte das einzige sind, was uns vor der inzwischen Amok laufenden Legislative und Exekutive schützt. Wenn da auch noch was schief geht, wars das mit Demokratie, Freiheit und Vernunft. Zu den einzelnen Entscheidungen:

Die „militante gruppe“ („mg“) ist keine Terrorvereinigung. Die mg hat ab und zu ein paar Autos von Organisationen, die ihr nicht passten (wie z. B. die Bundeswehr) angezündet. Da §129a StGB („Bildung einer terroristischen Vereinigung“) Sachen wie Mord, Entführung oder eben auch gemeingefährliche Brandstiftung, die dazu geeignet ist, die Bevölkerung erheblich einzuschüchtern, Behörden zu nötigen oder politische, verfassungsmäßige, wirtschaftliche oder soziale Strukturen zu schädigen (wobei dann eine erhebliche Schädigung eines Staates oder einer internationalen Organisation nötig wäre) vorraussetzt, und diee Ansprüche bei reinem Vandalismus nicht erfüllt sind, hat das BGH klar gemacht, dass die Ermittlungsbehörden hier viel zu weit gegangen sind (z. B. wurde ein Soziologe vollüberwacht, weil in seinen Abhandlungen die gleichen Wörter wie in den Bekennerschreiben vorkamen). Durch das Urteil wurden hohe Maßstäbe an die Anwendung des §129a gestellt, sodass der Einsatz dieses bisher als Gummiparagraph angesehenen Paragraphen als Universalkeule gegen alles, was der Polizei nicht passt, vielleicht nachlassen könnte.

Der BND muss einem bespitzelten Journalisten Akteneinsicht gewähren. Mal abgesehen davon, dass der BND Journalisten gar nicht bespitzeln sollte, ist diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr zu begrüßen. Damit wird dem BND klargemacht, dass auch er sich an die Gesetze halten muss und eben nicht machen darf, was er will.

Die Musikindustrie in den USA muss für ihre überhöhten Schadensersatzforderungen jetzt Belege liefern. Erfreulich, dass ein Richter jetzt endlich einsieht, dass 750 Dollar Entschädigung pro kopiertem Musikstück nicht unbedingt angemessen sind.

Auch die Pläne der US-Regierung, mal zu schauen, was die Bürger für Bücher bei Amazon kaufen, sind jetzt durch ein Gericht verboten worden. Was die Bürger lesen, geht die Regierung nämlich einen feuchten Dreck an, da mit solchen Daten leicht herausgefunden werden kann, wer welche politische Einstellung hat, und solche Listen können dann schnell zu Repression eingesetzt werden.

Zwar (noch) kein fertiger Gerichtsbeschluss, aber immerhin: Der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hält die Vorratsdatenspeicherung für Verfassungswidrig – kein Wunder bei einer Maßnahme, die komplett überwacht, wer mit wem kommuniziert.

Es wäre schön, wenn kein Gericht nötig wäre, um solchen Irrsin zu blockieren. Sowas sollte gar nicht erst entstehen.

Ergänzung: Und das BKA darf auch nicht einfach mal sämtliche Post an eine Redaktion auf Bekennerschreiben durchsuchen, auch nicht bloß anhand äußerer Merkmale – so zumindest ein BGH-Richter, leider nur in einer nicht verbindlichen „rechtlichen Anmerkung“, sodass das BKA sich daran wohl nicht weiter stören wird.

Die EU lernt von den USA den Passagierdatenwahn

Zuerst kritisierte die EU die Datensammelei der USA bei Flugreisen, und es sah ganz gut für den Datenschutz aus. Jetzt wird dieser Wahnsinn auch bei uns in der EU eingeführt. Und zwar fast 1:1 so wie das äußerst umstrittene System in den USA. Zum Glück reicht ein Land, um den Irrsin zu verhindern. Hoffentlich findet sich eines, welches sich weder per „Kompromiss“ (Deal, bei dem ein anderer, ebenfalls falscher Vorschlag, den das Land durchdrücken will, durchgewunken wird, während um den Schein zu wahren nur noch 18 statt 19 Datensätze gesammelt werden, vorzugsweise indem man die Daten aus zwei Datensätzen jetzt in einen zusammenlegt) oder „Einigung“ (Drohungen oder Bestechung mit irgendwelchen Vorteilen) davon abbringen lässt. Wir haben uns übrigens ein super Vorbild ausgesucht.

USA fördern Diktatur

2007-11-06 2 Kommentare

Die USA unterstützen die Diktatur in Pakistan. Um den Schein zu wahren wird zwar so ein bisschen kritisiert – dennoch fließen Millionen an Fördergeldern an ein offensichtlich undemokratisches Land. Wenn man die gleichen Regeln auf die USA anwenden würde wie auf kleinere Länder, müsste das eigentlich strenge Wirtschaftssanktionen nach sich ziehen.

Mischmasch 13 – leider schon wieder

2007-09-30 3 Kommentare

Eigentlich wollte ich keine Mischmasch-Postings mehr schreiben, aber ich komm nicht dazu, endlich eine ordentliche Lösung für Links einzurichten und will dennoch auf einige Sachen hinweisen, die nicht die öffentliche Aufmerksamkeit bekommen, die sie eigentlich meiner Meinung nach verdienen würden. Viel zu sagen gibt es dazu aber meist nicht. Ich wiedehole: Dieses Blog ist keine Linksammlung, eine solche werde ich einrichten, wenn Zeit, Geld und Lust es zulassen. Ich will mich in Zukunft eher tieferen Analysen widmen, einges ist in Vorbereitung (warum die CDU verfassungswidrig ist, warum Stasi 2.0/Diktatur etc. in Deutschland immer noch leicht möglich ist, und mehr).

Erstmal ein Aufruf – Mahnwache gegen Überwachungsstaat:
Mahnwache gegen Überwachung, Frankfurt am Main, Konstablerwache, Dienstag 2. Oktober 19 Uhr
Auch in anderen Städten (Berlin, Dortmund, Dresden, Hannover, Juist und Wetzlar) gibt es Mahnwachen gegen die Überwachung.

Es gibt bereits konkrete Pläne zum Data-Mining in den Daten aus der Vorratsdatenspeicherung (obwohl sowas natürlich nieeeee mit den Daten gemacht wird, sie sind nuuuur zur Terrorbekämpfung und werden nur in Einzelfällen und unter streeengsten Auflagen benutzt blah blah blah…). Gulli bringt es auf den Punkt, Futurezone hat einen ausführlichen Artikel.

Das BSI hat wohl gegen den Hackerparagraphen verstoßen und wurde daher angezeigt. Wird interessant.

Wie die Stasi (Version 1.0) sich darauf vorbereitet hat, über 10000 kritische Bürger bei „Bedarf“ zu isolieren. (UPDATE: Link scheinbar kaputt, neuer Link) Und das war nur auf dem Gebiet der DDR. Die BRD ist deutlich größer. Darf ich darauf hinweisen, dass auf der (übrigens entgegen der Absprachen) gründlich überwachten Anti-Überwachungsdemo je nach Angaben „nur“ 10-15 tausend Teilnehmer waren und die Onlinepetition für den Rücktritt Schäubles ca. 5000 Teilnehmer, mit Namen und Adressen, hat?

Wer sich auf der BKA-Seite über die Militante Gruppe informiert, ist Terrorist. Die IPs der Besucher wurden registriert und über den Provider soll die Identität der Besucher herausgefunden werden. In Zukunft könnte man also wahrscheinlich dafür, dass man sich informiert, eine Hausdurchsuchung abbekommen, und nicht „nur“ wenn man Worte benutzt, die auch in Bekennerschreiben dieser Gruppe vorkommen. Hier sieht man auch gut, wozu die Vorratsdatenspeicherung führt, denn nichts anderes ist das hier (die Rechtmäßigkeit sollte mal geprüft werden). Mal abgesehen davon steigert so eine Aktion das Vertrauen in offizielle Websites nicht gerade. Behörden können von mir absolut keine freiwillige Kooperation/Hilfe mehr erwarten, da sie jegliches Vertrauen verspielt haben.

Wie schlecht man von Hartz 4 leben kann, berichtet ein Blogeintrag einer Frau, die davon selbst betroffen war. Kurzzusammenfassung: Kein Platz mehr für Moral und Ehrlichkeit, keine gesunde Ernährung möglich, keine ordentliche Gesundheitsversorgung, viele nötige Sachen einfach nicht bezahlbar, man wird wie Scheiße behandelt, ein „Job“ als Versuchskaninchen wird interessant. Mal ganz abgesehen von den entwürdigenden 1-EUR-Jobs, die ich für verfassungswidrige Zwangsarbeit halte.

Die CIA verbietet offiziell Waterboarding. Daraus schließe ich, dass es bisher erlaubt war. Menschenrechte – was ist das, kann man das essen?

Und wer eine „falsche“ Meinung hat, kommt in ein Umerziehungslager.

Auf Arbeitsplätzen (und in Spielhallen) dürfen in der Regel 26° C nicht überschritten werden. In den Räumen (hessischer) Gymnasien sind 40 Grad allerdings offenbar kein Problem, Hitzefrei gibt es in der Oberstufe nicht mehr. [Sarkasmus] Bei der Temperatur macht Mathematikunterricht richtig Spaß, da kann man sich so richtig gut auf schwierige Formeln konzentrieren. [/Sarkasmus]

Mischmasch 12 – ich hab keinen Bock mehr

2007-09-23 20 Kommentare

Wieder mal eine ordentliche Ladung. Vieles habe ich schon ausgegliedert (die Texte habe ich schon teils vor Wochen geschrieben, wollte sie aber nicht in ein Sammelposting packen, deswegen so viel auf einmal)

Wie faule „Kompromisse“ aussehen, sieht man in Baden-Württemberg: Die FDP hat als Koalitionspartner der CDU „abgerungen“, auf die Online-Durchsuchung und sogar (überraschenderweise, ich dachte, die Online-Durchsuchung würde reichen) einige Teile der Pläne zur Ausweitung der präventiven Telekommunikationsüberwachung zu „verzichten“. Das bedeutet aber nicht, dass die FDP, wie sie es gerne darstellen würde, die Bürgerrechte geschützt hat – sondern, dass sie die restlichen Überwachungspläne mitgetragen hat! Wieder einmal ist also die Taktik der CDU „350% des verfassungsrechtlich Möglichen fordern, 200% bekommen“ leider aufgegangen.Und wenn Online-Durchsuchungen für deutsche Behörden nicht erlaubt sind, dann lässt man halt die Amis machen und sich die Daten schicken.

Die Repression in Deutschland nimmt zu. TOR-Exit-Node-Betreiber werden mit Hausdurchsuchungen zur Aufgabe „motiviert“ (wieder ein Paradebeispiel, wie Ermittlungsmaßnahmen als Straf- und Repressionsmaßnahmen missbraucht werden – die Hausdurchsuchung fand übrigens kurz nach Mitternacht statt, was laut §104 StPO nur in äußersten Ausnahmefällen legal ist, was eigentlich der Nutzung als Repressionsinstrument entgegebwirken soll!) und für eine „Schäublone“ wird man in Bayern verhaftet (Politische Repression kann ja wohl nicht mehr viel offensichtlicher sein).

China macht den Bürgern bewusst, dass das Internet überwacht wird. Durch diesen Hinweis sollen die Menschen davon abgehalten werden, sich politisch gegen die Regierung zu engagieren, was wohl auch sehr gut funktionieren dürfte. Daran sieht man, dass mehr Überwachung weniger Meinungsäußerung bedeutet – China würde es wohl nicht machen, wenn es keinen Sinn hätte – und dass wir hier in Deutschland eben nicht mehr Überwachung einführen sollten, wenn uns unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung was wert ist (ok, die CDU/CSU scheint darauf ja weniger Wert zu legen, über deren Verfassungsfeindlichkeit werde ich mich, wenn die Zeit es erlaubt, getrennt auslassen). Ich glaube, ich führe bald ein „Gütesigel“ für Maßnahmen ein, die auch von totalitären Staaten gerne benutzt werden.

England ist jetzt endgültig ein totaltärer Politzeistaat. Die Polizei darf ohne Gerichtbeschluss (!) Menschen unter Hausarrest inkl. Telekommunikationsverbot stellen. Überwacht wird das dann per elektronischer Fußfessel.

Apple leistet sich immer mehr. Obwohl es schon Kartellverfahren und ähnliches gegen Apple gab, schränkt Apple die Rechte der Konsumenten immer mehr ein. Diesmal kann man nicht einmal mehr eigene Klingeltöne aufs iPhone aufspielen, Zubehörfirmen müssen ihr iPhone-Zubehör von Apple lizenzieren lassen, ansonsten wird der Benutzer beim Anschließen mit Warnmeldungen genervt, Musik lässt sich auf neue iPods nur noch mit der Originalsoftware aufspielen, und so weiter. Ein kurzes EU-weites Verkaufsverbot sollte Apple helfen, diese wettbewerbsfeindliche Einstellung zu überdenken. Bei den Druckerherstellern hat gab es für die Versuche, nur Originalpatroenen zuzulassen, ja auch schon die Androhung von Ärger (wobei es dabei wohl leider blieb). Mal abgesehen davon ist der Schutz inzwischen natürlich wie nicht anders zu erwarten war geknackt.

Einige Artikell auf Gulli möchte ich einfach nur empfehlen:Wie leicht man verdächtigt und langfristig überwacht wird

Wie in den USA unbequeme Abhöraffären zum Staatsgeheimnis erklärt werden und so jede Untersuchung verhindert wird – es geht übrigens um die SWIFT-Abhörerei, bei der auch die Informationen deutscher Bankkunden betroffen waren.

Frattini will die Suche nach bestimmten Wörtern, wie „Bombe“, „Genozid“ etc. verbieten – ich wünsche Schülern viel Spaß bei der Internet-Recherche über den Holocaust im Rahmen des Geschichtsunterrichts (und den Politikern, die diese Zensur fordern, wüsche ich viel Spaß mit dem Zentralrat der Juden, und dazu würden sie eigentlich noch Pest und Cholera verdienen).

Die inzwischen aufgehobene Arcor-Zensur konnte dank der Piratenpartei bequem umgangen werden. Die Piraten wollten damit zeigen, dass Zensur einfach nicht funktioniert. Dem kann ich aufgrund persönlicher, dreijähriger Erfahrung zustimmen. Ich halte es für einen begrüßenswerten und bemerkenswerten Akt der Zivilcourage seitens der Piratenpartei, diese Seiten zugänglich zu machen – das schrie förmlich nach einer Abmahnung oder sonstigem juristischem Ärger, der allerdings glücklicherweise ausblieb.

Warum greifen die Terroristen und nicht häufiger an?„, fragt Matthew Parris in seinem Kommentar in der Times Online. Wird die Terrorgefahr nicht überschätzt? Meine Meinung ist seit jeher: Wenn ein Terrorist einen Anschlag auf ein Flugzeug wirklich verüben will, dann sind die Sicherheitskontrollen kein Problem. Entweder er baut Mist, oder er wird durch Aufklärung im Vorfeld entdeckt, oder es knallt. Man nehme (nicht meine Idee) einen Terroristen, der sich 3 kg Semtex anstatt eines Lungenflügels implantieren lässt (zusammen mit einem etwas weniger stabileren Sprengstoff als Zünder). (Unmarkierter) Sprengstoff ist nicht metallisch, der Metalldetektor springt nicht an. Im Flugzeug reicht ein kräftier Schlag gegen die Brust, und dann bleibt nicht mehr viel  vom Flieger übrig (gut platzierte 100g sollen schon reichen). Sollten wir deswegen jeden Passagier röntgen? Oder sollten wir Checkpoints am Wald um den Frankfurter Flughafen einrichten? Wenn es da einer mit einer Stinger-Rakete reinschafft, dann war es das. Genauso können heutzutage Terroranschläge, die zumindest wichtige Infrastruktur lahmlegen, mit leeren Koffern verübt werden. Oder gleich der von Parris in seinem Artikel „vorgeschlagene“ riesige Betonblock auf einer Hochgeschwindigkeitszugstrecke. Sollten wir überwachen, wer Beton/Zement/Holzstämme/Autos/… kauft? „Terrorwerkzeuge“ sind in jedem Haushalt vorhanden, wie dieser Aufruf zur Abgabe gefährlicher Dinge zeigt (man müsste wohl den halben Haushalt abladen). Eben weil Terrorismus so leicht ist, gehe ich davon aus, dass die wirkliche Gefahr deutlich geringer als allgemein gedacht ist. Sonst würde einfach viel mehr passieren. Wer Angst vor Terroranschlägen hat, soll zuerst seinen Führerschein abgeben! Schützt besser als die Verhinderung von sämtlichem Terrorismus.

Ganz entgangen ist mir übrigens die unverholene Forderung (aus dem Jahre 2001) von Merkel, eine Stasi 2.0 einzufühen – noch nichtmal den Namen wollte sie ändern: Das Amt sollte das „Amt für Bundessicherheit“ sein, die Stasi hieß mit vollem Namen „Ministerium für Staatssicherheit„. Hm, ok. „Staat“ wurde zu „Bund“. Und es soll nur ein Amt, kein Ministerium werden. Großer Unterschied…

 

In den USA geht der Terrorwahn weiter: Wer Spuren für eine Schnitzeljagd mit umweltvertäglicherem Mehl statt mit Kreide legt, ist ein Terrorist und wird nicht nur verhaftet, sondern soll für die maßlose Überreaktion der Behörden auch noch zahlen, statt eine saftige Entschädigung zu bekommen. Und wer eine bestimmte Casio-Uhr trägt, ist auch ein Terrorist und gehört nach Guantanamo. Wundert mich, dass Casio dagegen nicht wegen Rufschädigung vorgeht, der Wille von Firmen hat ja schließlich mehr Gewicht als der Wille der Bürger oder gar die Menschenrechte. Jedenfalls überlege ich, Schäuble ein Geschenk zu schicken.

Das Britische Presseamt will Blogs beobachten. Super – endlich bekommen Politiker auch mal die Meinung der Bevölkerung serviert und werden sich vielleicht auch danach richten. Auch der Vorsatz, sich nicht einzumischen, ist begrüßenswert. Allerdings frage ich mich, ob das nicht vor allem in der englischen Überwachungsgesellschaft nicht leicht dazu führen kann, dass unliebsame Blogger gezielt drangsaliert werden. Daher stehe ich diesem Vorhaben gespalten gegenüber.

Die Gesundheitskarte soll ohne große Tests eingeführt werden. Vermutlich sollen damit Mängel kaschiert und Tatsachen geschaffen werden, bevor offensichtlich wird, dass das ganze Unsinn ist und Probleme schafft. Denn wenn die Karte erstmal eingeführt ist, lässt sie sich nur schwer wieder abschaffen – und selbst wenn, die Firmen, die unsere Politiker „sponsoren“, haben die Steuergelder dann schon eingesackt. Meiner Meinung nach müssten die für diesen Unfug verantwortlichen gesamtschuldnerisch mit ihrem ganzen Privatvermögen für die resultierenden Schäden aus dieser groben Fahrlässigkeit haften. Dann wären sie auch weniger bestechlich und vor allem vorsichtiger.Der Zentralrat der Juden will Youtube anzeigen, da sich dort (oh wunder) rechtsradikale Videos finden lassen und Youtube die offenbar nicht entfernt. Dazu kann man stehen wie man will, darüber will ich hier auch nicht diskutieren. Ich hoffe aber inständig, dass es eskaliert und einige Politiker eine Sperrung von Youtube durchsetzen. Einige fragen sich, warum ich plötzlich Internetzensur befürworte. Tue ich nicht wirklich – aber wenn keine ausreichend große Menge Menschen rechtzeitig (solange man noch was dagegen machen kann) merkt, dass einige Dinge Scheiße sind (z. B. Internetzensur), werden diese Dinge langsam kommen, und wenn dann genug Leute merken, dass sowas Scheiße ist, ist es zu spät. Und eine Youtube-Sperre würde auffallen, und sie würde definitiv die Internetzensur ziemlich unbeliebt machen. Und zwar auch und gerade bei den eigentlich eher weniger politisch interessierten. Den Zorn der Blogosphäre und der politisch interessierten Internetnutzer auf sich zu ziehen ist unangenehm, aber wie man an Schäuble sieht, überlebbar. Den Zorn eines Großteils der Internetnutzer auf sich zu ziehen, ist aber deutlich unangenehmer. Hoffentlich schafft es ein Politiker, sich in die Scheiße zu reiten. Und hoffentlich ist es Schäuble oder Beckstein.

In einem abartigen Fall von Internetzensur hat die GEZ es offenbar geschafft, einem Forum die Verwendung „falscher“ Begriffe zu verbieten. Daraufhin ist leider genau der gewünschte Effekt eingetreten, die Kritik verschwand aus dem Forum (ok, gebracht hat es nichts, da dafür über diesen skandalösen Fall extrem berichtet wurde – aber dem Ruf der GEZ kann inzwischen eh nix mehr schaden, schlimmer gehts nimmer…) Es wundert mich allerdings, warum die Betreiber des Forums nicht einfach ein „Suchen und Ersetzen“ haben laufen lassen, und eben statt der „bösen“ Wörter jetzt die „richtigen“ verwenden. Würde die GEZ nämlich noch lächerlicher erscheinen lassen, die Informationen öffentlich lassen und vor allem wohl gerichtsfest sein – die GEZ wollte es ja so. (Das hab ich auch den Betreibern geschrieben.)

Google macht bei seinen Werbeprogrammen etwas gegen Klickbetrug. Bestimmte als „verdächtig“ angesehene Klicks werden jetzt einfach nicht vergütet. Dabei gibt Google zu, dass es oft zu „false positives“ kommt: „Google builds in a high false positive rate by marking a much larger number of clicks as invalid than are believed to be generated with bad intent.“ (hier unter dem Diagramm bei „How does Google protect advertisers against click fraud?“) Damit bekommen also die Advertiser kostenlos Klicks geschenkt, denn diese Klicks werden weder berechnet noch vergütet. Google verdient daran zwar nichts, aber dennoch frage ich mich, ob es richtig ist, den Websitebetreibern, die Werbung zulassen, für gültige Klicks keine Vergütung zu zahlen. Die einzige saubere Methode wäre es, die Vergütung an die Websitebetreiber aus eigener Tasche zu zahlen (und irgendwie verstehe ich dann doch, warum Google das nicht macht).

Und wo wir schon bei Google-Werbung sind, Youtube macht auch Werbung – allerdings nur auf kommerziell vertriebenen Videos und auf Wunsch des Uploaders. Da frage ich mich: Warum erlaubt Google nicht auch normalen Uploadern, freiwillig Werbeeinblenungen zuzulassen und teilt dafür die Vergütung mit ihnen? Vielleicht kommt das ja aber noch.

Die Behauptungen der Musikindustrie, Raubkopieren verursache Schäden, sind ja bekannt. Aber selbst wenn es wie behauptet stimmen würde, dass zehn Downloads normalerweise zwei Käufe weniger bedeuten (früher wurde noch behauptet, jeder Download wäre ein Kauf weniger) – ein Schaden entsteht dabei vielleicht der Musikindustrie, aber nicht im volkswirtschaftlichen Sinne (und das sollte die Politik interessieren). Die MI muss sich meiner Meinung nach mit solchen „Schäden“ abfinden, genauso wie mit Steuern (zumal sie ja für das Kopieren über die Urheberabgaben auf Medien und Vervielfältigungsgeräte auch bezahlt wird). Volkswirtschaftlich entsteht meiner Meinung nach aber kein Schaden, denn durch mehr CD-Verkäufe entsteht keine wirkliche zusätzliche Wertschöpfung (der Materialwert ist verschwindend gering, man zahlt für den Content). Dafür haben die Leute mehr Geld für andere Dinge in der Tasche und werden es wohl eher ausgeben (sicher nicht alles, aber doch einen Teil). Man kann also davon ausgehen, dass zehn Downloads z. B. zwei CD-Käufe weniger und dafür einen Kauf irgendeines Luxusgegenstandes mehr bedeuten – und die Herstellung zusätzlicher physikalischer Gegenstände schafft wohl mehr Arbeitsplätze als die Herstellung von Kopien (gemeint sind offizielle Kopien – die „Original“-CD im Laden ist ja ist auch nur eine Kopie der Master-CD) von geistigem Eigentum.

Wie in den USA Demos behindert werden und so die Meinungsfreiheit unterdrückt wird (neben der Tatsache, dass Meinungsfreiheit nur noch in Käfigen erlaubt ist) hat zwar der Spiegel ausreichend berichtet (und normalerweise verweise ich auf News nur, wenn ich was dazu zu sagen habe), aber der Artikel hat nicht genug Aufmerksamkeit bekommen, obwohl er alles Wichtige schon sagt. Daher hier der Hinweis auf den exzellenten Artikel „Demonstrations-Handbuch: Wie Bush seine Gegner in Schach halten lässt“.

Das US-Verteidigungsministerium hat seine Anti-Terror-Datenbank dichtgemacht (was natürlich zu begrüßen ist), da sie wohl nur Müll enthielt und immens zur Überwachung von friedlichen politischen Aktivisten missbraucht wurde. Statt aber die Datenbank mit den teils unrechtmäßig gesammelten Daten sofort und vollständig zu vernichten (bzw. vorher noch zur Aufklärung des Missbrauchs zu verwenden und dann zu vernichten), wird sie dem FBI (wohl zwecks weiterem Missbrauch) übergeben. Super.

StudiVZ hat eine „tolle“ Viralmarketing-Kampange gestartet. Diese ist meiner Meinung nach sehr gut – sie zeigt nämlich das wahre Gesicht (also bis auf den nicht vorhandenen Datenschutz, die teilweise Tolerierung/Förderung von Rechtsextremismus, häufige Sicherheitslücken und anderen Mist) von StudiVZ bzw. der dort existierenden Gruppen. In dem Spot werden nämlich Vegetarier verächtlich gemacht und ziemlich menschenverachtende Angriffe dargestellt, und die StudiVZ-Gruppe, die diese Ideen toll findet, wird als „Paradebeispiel“ für StudiVZ-Gruppen genommen. Was bin ich froh, da nicht mit dabei zu sein. Als Ersatz für StudiVZ-Foren gibt es die Unieigenen NNTP-Server (und sowas ist auch deutlich bequemer als ein Webforum), für Kontaktdaten gibt es LDAP (auch bei den meisten Unis vorhanden), für private Mitteilungen gibt es Mails und für Profile gibt es Userwebsites. Wozu braucht man den Scheiß?

Die CDU will, obwohl das offensichtlich gegen den Grundsatz eines säkulären Staates verstößt, christliche Glaubenssymbole (Kruzifixe) in öffentlichen Gebäuden aufhängen, und gleich noch Gotteslästerung unter eine hohe Strafe stellen. Dazu sagt das Farliblog schon genug. Genauso wie zum Thema „Warum blindes Vertrauen in den Staat und seine Ausstattung mit weitreichenden Überwachungsrechten nicht gut ist“.

Die Kritik an Schäubles Vorschlag zur Lockerung des Waffenrechts kann ich allerdings nur sehr bedingt verstehen, da muss ich ihm wohl leider in seiner Aussage zustimmen, dass es in dieser Sache „keinen Sinn macht zu versuchen, mit fachlichen Argumenten“ vorzugehen. (Allerdings ist es pervers gleichzeitig ein Verbot von „Killerspielen“ zu fordern, es erinnert mich an die Karrikatur, bei der sich der Vater über seinen „Killerspiel“ spielenden“ Sohn und seine falsche Einstellung zum Leben beschwert – während die Wand hinter ihm voller Jagdtrophäen ist.) Bei der Reaktion auf den Vorschlag kann ich auch verstehen, dass Schäuble den (durchaus nicht ganz sinnfreien) Vorschlag gemacht hat, Spielzeugwaffen in der Öffentlichkeit zu verbieten. (In Tschechien gibt es für wenige EUR sehr detailgetreue Softair-Nachbildungen von M-16 Sturmgewehren, die garantiert nicht auf den ersten Blick zuverlässig von den echten Versionen unterschieden werden können.) Auch der Vorschlag, keine Strafe, sondern nur die Beschlagnahme der „Waffen“ anzudrohen, ist Schäuble-untypisch (und vermutlich eher versehentlich) äußerst sinnvoll, jedenfalls deutlich besser als eine Überreaktion mit sofortigem Knast.

Sehr empfehlenswert ist übrigens auch der NZZ-Artikel „Der Terrorist als Gesetzgeber“ – dort wird erklärt, wie falsch die Anti-Terror-Maßnahmen sind.


Dass die USA die Menschen- und Bürgerrechte mit Füßen treten, ist ja bekannt. Der dafür verantwortliche US-Justizminister Gonzalez ist zurückgetreten. Leider hat er vergessen, die Gesetze gleich mitzunehmen. Mit einem einzigen Rücktritt ist die Bush-Regierung also die ganzen „Probleme“ mit der Kritik los und kann die Einschränkungen der Bürgerrechte behalten. Meiner Meinung nach darf sowas nicht mit einem „Bauernopfer“ erledigt sein, sondern es müssen konsequent Konsequenzen gezogen werden. Und diese würde korrekterweise definitiv eine vollständige Rücknahme der umstrittenen Gesetze beinhalten, und noch einige Rücktritte und anschließene Gefängnisaufenthalte.

Noch abartiger ist, wie ein Offizier, der in Abu Ghuraib Dienst tat, verurteilt wurde. Wegen der ganzen Folteraktionen, die da stattfanden, wurde er nämlich freigesprochen (gegen Folter hat die Regierung ja nix…) – verurteilt wurde er aber dafür, dass er nicht wie befohlen sein Maul gehalten und die Folterei verheimtlicht hat! Dafür sollte er eigentlich einen Orden bekommen.

Skype schnüffelt auf der Festplatte herum. Das muss zwar nichts bedeuten, aber ein gewisses Misstrauen ist schon angesagt. Die Software ist bekannt dafür, dass sie sich, ihre Tätigkeit und den Datenverkehr verschleiert und verschlüsselt – keiner weiß so richtig was sie tut, sie könnte problemlos spionieren, und es würde keinem auffallen. Mich wundert nur, dass sie noch so beliebt ist. Vor allem, wenn man bedenkt, dass der Skype-Hersteller zuvor die Filesharing-Software „KaZaA“ (aus der Skype auch Teile nutzt) programmierte und diese Software randvoll mit Spionage- und Schadprogrammen war. Vielleicht hat das wirklich nichts zu bedeuten. Dumm nur, dass man das nicht nachprüfen kann.

Ein weiterer Nachteil proprietärer Software ist die Abhängigkeit vom Hersteller, insbesondere, wenn dieser noch Kopierschutzmaßnahmen einbaut, mit denen er das System jederzeit lahmlegen kann. Von den offensichtlichen Missbrauchsmöglichkeiten mal abgesehen, reicht auch ein kleiner Fehler für ein heftiges Problem – nämlich dass zahlreiche legitime Besitzer ihre Systeme nicht mehr nutzen können. Es wundert mich, dass es noch keine Klagen/Strafanzeigen gegen Microsoft gab. Es war zwar „nur“ die GUI betroffen, aber auch die haben die User bezahlt. Ich war leider nicht betroffen und kann daher nicht viel tun.

Lächerlich ist hingegen der Vorwurf von Symantec, dass Microsoft sich monopolartig verhalte – nur weil Microsoft billiger ist, und obwohl selbst Symantec einsieht, dass Microsoft kein Monopolist auf dem Sicherheitsmarkt ist. Dort hat Symantec nämlich (leider und überraschenderweise) einen hohen Marktanteil, obwohl die Produkte teuer sind, (wie fast alle Sicherheitsprodukte) massig Fehlalarme und Probleme verursachen und das System extrem ausbremsen (ich glaube bei 10 Symandreck-Prozessen habe ich das letzte Mal aufgehört zu zählen, um die loszuwerden, hilft nur eine Neuinstallation). Ich möchte Symantec darauf hinweisen, dass billiger sein ein Teil von freier Marktwirtschaft ist, und nicht – wie behauptet – Teil von marktschädigendem monopolartigem Verhalten.

Falls was doppelt oder unsinnig ist, bitte ich um einen Hinweis. Dieser Text ist über einen Zeitraum von zahlreichen Wochen entstanden. Es liegt noch einiges in der Warteschlange, aber ich habe derzeit einfach keine Lust mehr. Wenn viel entsprechendes Feedback kommt, poste ich den Kram vielleicht noch, ansonsten wandert die ToDo-Liste in den Müll und ich widme mich anderen Dingen wie Freizeit, politischen Aktionen und tieferen Analysen. Der Tag hat leider nur 24 Stunden, und in der Zeit kann man nur einen Bruchteil dessen machen, was man eigentlich gerne tun würde. Vor allem, wenn man noch arbeiten und/oder studieren will.

In eigener Sache:

Ich habe keine Lust mehr. Es wird zu viel (wie man an diesem Artikel sieht), Bloggen kostet Zeit, und ich weiß nicht, ob diesen Kram wirklich jemand liest. Jeder, der Interesse hat, weiterhin solche Dinge zu lesen, möge mir dies also JETZT irgendwie mitteilen (z. B. per Kommentarfunktion hier, keine Anmeldung nötig) – ansonsten werden diese Veröffentlichungen aus Mangel an öffentlichem Interesse eingestellt, und ich werde mich anderen Dingen widmen. Stellen diese Postings Informationen dar, die ihr ohne nicht bekommen würdet? Erreichen sie auch Menschen, die nicht eh schon gegen Überwachung sind und eigentlich nicht wirklich weiter über dieses Thema aufgeklärt werden müssen? Kurz: Sind diese Beiträge meine Zeit überhaupt wert? Wenn jemand das hier liest, der erst durch meine Beiträge begriffen hat, dass es Sinn macht, sich gegen Überwachung und für Datenschutz einzusetzen, BITTE PER KOMMENTARFUNKTION (gerne auch anonym) melden!

Bei der Gelegenheit würde es mich interessieren, ob eher eine regelmäßige Veröffentlichung eines Sammelposts („Mischmasch“) gewünscht wird oder lieber einzelne Postings zu den einzelnen Abschnitten. Bisher habe ich, um kurze 3-Satz-Posts zu vermeiden, lieber Sammelposts erstellt, die werden aber wohl schwerer gefunden und sind schlecht verlinkbar, dafür sind sie eben kompakter. Einzelpostings würden aber auch direkt erscheinen, Sammelpost poste ich, sobald sie fertig sind – und wenn mehr dazukommt als ich abarbeiten kann, kann das dauern.

Und wo wir schon dabei sind: Sollen Links sich in neuen Fenstern öffnen (target-Attribut gesetzt) oder nicht?

TASER-Missbrauch in den USA

2007-08-26 7 Kommentare

WARNUNG: Sämtliche Videos von Taser-Einsätzen sind nichts für Leute mit schwachen Nerven. Die Bezeichnungen bei Youtube sind oft äußerst unpassend, ich finde es jedenfalls (offenbar im Gegensatz zu einigen Amis) nicht besonders lustig, wenn Menschen vorsätzlich mithilfe von 50000 Volt Schmerzen zugefügt werden. Umso wichtiger ist es aber, auf diese Vorfälle aufmerksam zu machen.

Ein TASER ist eine Elektoschockwaffe, welche Elektroden verschießt und so über bis zu 5 Meter Entfernung Stromschläge verteilen kann. Die Stromschläge können über die nach dem ersten Schuss immer noch im Körper des Getroffenen steckenden Elektroden beliebig oft und lange wiederholt werden. Auf den Videos ist dies am typischen „klickenden“ Geräusch des Tasers zu erkennen. Die Stromschläge lähmen die Getroffenen und verursachen natürlich extreme Schmerzen. Offiziell sollen diese Waffen dazu dienen, die Todesfälle durch Schusswaffen zu reduzieren, allerdings auch für „pain compliance“ (frei „Bereitschaft, Anweisungen Folge zu leisten durch Schmerz“). Das klingt schon ziemlich nach Folter und übertriebener Polizeigewalt, wenn man aber sieht, wie die Dinger eingesetzt werden, stehen einem die Haare zu Berge. Ohne einer wirklichen Gefahr entgegenzustehen (passiver Widerstand), werden sie einfach ungeduldig (z. B. weil eine Frau nicht aussteigen will) und benutzen ihre Taser.

Bereits auf den Werbevideos des Herstellers (!) sind ziemlich fragwürdige Dinge zu sehen (Video 1 | Video 2)

Im ersten Video lässt sich der Fahrer nach einer Verfolgungsjagd nicht direkt festnehmen, sondern hüpft herum und bewegt sich langsam von den ca. 10 Polizisten weg. Statt einfach hinzugehen und ihn festzunehmen machen die Polizisten es sich einfach, schocken ihn mit einem Taser und packen ihn dann gemütlich ein. Das wäre vielleicht noch rechtfertigbar, auch wenn der Fahrer offenbar keine Gefahr darstellte (unbewaffnet, siehe Aussage „he is not armed“)

Im zweiten Video:

1. Ein betrunkener Autofahrer widersetzt sich der Verhaftung (rangelt mit dem Polizisten, stellt aber keine ernsthafte Gefahr dar), und während der Polizist Verstärkung ruft, geht der Betrunkene zurück zum Auto und weigert sich stehenzubleiben. Der Polizist schießt ihm daraufhin mit dem Taser in den Rücken. Während das noch vielleicht rechtfertigbar wäre (obwohl eigentlich übertrieben), sieht es bald anders aus. Nachdem der paralysierte Mann wieder einige Anweisungen nicht beachtet hat und sofort geschockt wurde, signalisiert er laut und deutlich mit einem „okay“, dass er keinen Widerstand mehr leisten wird und wie aufgefordert seine Hände hinter den Rücken tun will. Er steht dazu auf, und obwohl der Polizist drei Meter entfernt steht und somit nicht in Gefahr ist, setzt er den Taser wieder ein. Nachdem der Betroffene (nach mehreren weiteren Schocks) die nächste Anweisung, seine Hände hinter den Rücken zu legen, mit der Antwort „I can’t“ beantwortet, lässt der Polizist von ihm ab. (Der Betroffene kann sich aufgrund der Stromschläge nicht mehr ordentlich bewegen!) Teilweise scheint es aber zu Fällen zu kommen, wo die Polizisten auch dann nicht aufhören!

2. Zwei Männer müssen aus einem Pickup aussteigen, im dem offenbar eine Waffe liegt. Sie befolgen die Anweisungen, der eine gibt zu, dass gegen ihn ein Haftbefehl besteht. Nachdem sie sich wie befohlen hingekniet haben, weigert dieser sich (da der Polizist die beiden ziemlich herumkommandiert), auch noch die Hände hinter den Hals zu legen („Ich werde den ganzen Kram nicht machen“). Daraufhin wird er, obwohl er keine wirkliche Gefahr darstellt, getasert.

In weiteren Youtube-Videos sieht man, wie z. B. ein Verdächtiger nicht 100%-ig die Anweisungen befolgt und daraufhin getasert wird. (Auffällig ist, dass er erst besonders widerspenstig wird, nachdem er mit dem Taser bedroht worden ist!) Während er bereits die Hände von sich streckt und „Okay, okay okay“ ruft, löst der Polizist den Taser noch mehrmals aus. Während der Verhaftung wird er dann nochmal geschockt, schreit „No, no, no“ (ich nehme mal an, dass er nicht besonders viel Widerstand leistet), woraufhin der Polizist den Taser einige Sekunden lang betätigt. Unter Schmerzensschreien entschuldigt sich der Verhaftete daraufhin und ist ab da sehr kooperativ („anything you want“, ich mache alles was ihr wollt). Danach unterhält er sich allerdings ganz normal mit den Polizisten (die auch nicht besonders nachtragend sind, was wohl leider die Ausnahme ist!), am Ende sagt er „ich hab nichts falsch gemacht, ich entschuldige mich, ich will nicht nochmal geschockt werden“ – klingt so, wie man sich die Reaktion eines durch Folter gebrochenen Menschen vorstellt. Das war wohl aber auch noch einer der harmloseren Fälle, wo der Einsatz nicht ganz unberechtigt war, auch wenn die Polizisten sehr „großzügig“ Stromschläge verteilt haben. Es zeigt aber, welche Schmerzen Taser verursachen und dass sie sehr geeignete Foltergeräte sind (und sie werden oft auch als solche eingesetzt, weswegen der Export beschränkt ist.

Am schockierendsten ist aber das Video, wo die Campuspolizei einer Uni wiederholt einen nur noch um Gnade flehenden Studenten schockt. Wie man sieht, hält sich der Filmende meist verdeckt, da er Angst hat, ebenfalls angegriffen zu werden. (Wohl nicht ganz unberechtigt, Zeugen, die nach der Dienstnummer fragen, werden damit bedroht.) Da sieht man, welche Gefahren neben dem offensichtlichen Missbrauch auch noch drohen: Durch Einschüchterung wird die Meinungsfreiheit und öffentliche Kontrolle der Polizei eingeschränkt, was sowohl mehr Missbrauch möglich macht als auch ein polizeistaatliches Klima der Repression schafft.

Ich hoffe, jetzt ist klar, dass, obwohl Taser für die Polizeit erstmal oft eine gute Idee zu sein scheinen, dies nicht immer der Fall ist. Insbesondere müsste ein Taser-Einsatz genauso streng wie ein Schusswaffeeinsatz reglementiert und überwacht werden, und es müsste wenigstens genausoviel Stress und Papierkram nach dem Einsatz geben. Das könnte den Missbrauch vermeiden helfen. Allerdings wäre es wohl sicherer, Taser überhaupt nicht oder wenn dann nur wenigen Mitgliedern von Spezialeinheiten zur Verfügung zu stellen.

Ein Taser darf nur ein Mittel letzter Wahl sein, direkt vor dem Schusswaffeneinsatz, und nicht wie offensichtlich in den USA „Universalwerkzeug“ und Mittel erster Wahl. Folter ist wirksam, ja. Das macht sie aber nicht besser oder weniger menschenunwürdig.

UPDATE: Telepolis hat einen Artikel darüber veröffentlicht, wie diese Taser gerne als Strafmaßnahme zum Foltern von unbequemen Menschen verwendet werden.

Mischmasch 9 – Wochenrückblick

Eine Woche lang hat sich der Kram bei mir gestapelt, jetzt wird gebloggt. Daher ist es „etwas“ mehr als sonst.

Bush verbietet Folter – was eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist erst jetzt offizielle Vorschrift. Die Wirkung dürfte aber leider gegen Null tendieren. Denn bisher wurde ja auch niemand gefoltert, nur „intensiv befragt“. Und nur Folter wird verboten…

Eine Panne bei Providern sorgt für unerwünschte Verbindungen – Der Heise-Verlag hat angekündigt, darüber genauer zu berichten, doch bevor ein offizieller Artikel zur Verfügung stand, berichteten andere Newssites wie Golem und de.internet.com bereits ungenau. Das führte zu jeder Menge Diskussionen, das sei doch ganz normal, dazu sei das Internet da und so weiter. Also, soweit ich das verstanden habe: Das Besondere war, dass a) die Verbindung auch ohne Einwahl bestand, also bei getrennter DSL-(PPPoE-)Verbindung Daten ausgetauscht werden konnten und b) Broadcasts durchgingen und somit auch „Normaluser“ den Fehler bemerkten und auf fremde Windowsfreigaben zugreifen konnten. a) ist natürlich ärgerlich und auch für etwas versiertere Menschen eventuell überraschend, b) ist die Aufregung nicht wert. Denn auch ohne Broadcasts sind Scans möglich, und schon kann auch auf jede Freigabe zugegriffen werden – es ist nur nicht so offensichtlich. Wer sowas nicht will, soll eben keine Netzwerkfreigaben ins Internet stellen. „Online-Durchsuchungen“ über solche Freigaben würde ich nämlich nicht mehr unbedingt ablehnen – diese Dateien sind dann nämlich wirklich „Teil des Internets“, weil sie von den Leuten selbst freigegeben wurden (wenn auch vermutlich nicht absichtlich).

Die US-Armee sammelt im Irak willkürlich Fingerabdrücke – während in westlichen Ländern sich die Bürger sowas von der eigenen Regierung meist (leider) gefallen lassen, dürfte es die Beliebtheit der amerikanischen Besatzer nicht gerade fördern, und die Iraker lassen sich sowas wohl nicht so widerstandslos gefallen. Unter Umständen erwischen die Amerikaner also ein paar Terroristen, ärgern aber weit mehr Bürger so sehr, dass diese zu Terroristen werden. Ich warte auf die erste Nachricht „Fingerabdruck-Sammeltrupp bekommt Kugeln statt Abdrücke“.

Disney will ein neues, tolles CD-Format anbieten – mit zusätzlichen digitalen Informationen auf der Disk. Diese ersetzen aber ein Booklet und im Sinne des Umweltschutzes (klaaar) ist die Verpackung jetzt recyclebar. Also billige Pappbox statt Jewelcase. Ich gehe eher davon aus, dass Kosten gespart werden sollen, denn Pappe dürfte billiger sein und Kopien von digitalem Content kosten nix, der Druck von Booklets schon. Und wenn die Kauf-CDs dann unter dem Niveau von billigen Heftbeilagen-Werbedisks angekommen sind (mir wurde vor zirka einem Jahr unerwünscht eine Werbe-DVD zugeschickt, deren Verpackung wohl besser war als die neue Disney-Verpackung!), dann beschwert sich Disney, dass wegen der bösen Raubkopierer keiner mehr die CDs kauft. Auf die Idee, dass es daran liegen könnte, dass die Disks nicht nur meist Müll enthalten, sondern auch noch entsprechend verpackt sind, kommt wohl wieder keiner. Es fehlt nur noch die Ankündigung, dass ein neuer Kopierschutz in diesen Disks steckt. Ich wette, die wurde in der Nachricht nur vergessen, oder der Kopierschutz soll geheimgehalten werden, weil er sonst wieder wegen Trojaner-Eigenschaften verboten wird.

Die US-Regierung regt sich auf, dass der Iran einige gefangene Amerikaner im Fernsehen vorführt – aber sie hat nichts dagegen, dass in den USA ganz offiziell von staatlicher Seite aus Pädophile an den Pranger gestellt werden, und zwar im Fernsehen, im Internet, auf Plakaten etc.

Die EU-Generalbundesanwältin empfiehlt: Filesharer-Daten nicht weitergeben – Dies wird vom Gericht wohl auch übernommen, und würde dann bedeuten, dass die Contentindustrie kein Recht auf Herausgabe der Identität eines Filesharers hat. Nationale Gesetze können Ausnahmen vorsehen, aber dies ist keine Pflicht, die Politik kann sich also nicht darauf berufen, dass die EU das so vorschreibt! Die momentane Rechtslage in Deutschland verbietet eine Herausgabe im Zivilverfahren, daher erstattet die Contentindustrie hierzulande Strafanzeige und holt sich die Daten dann per Akteneinsicht. Auf diese Praxis hat die Empfehlung keinen Einfluss. Allerdings wird überlegt, dies bei Einführung der Vorratsdatenspeicherung zu ändern. Dafür kann die Empfehlung, Filesharerdaten nicht weiterzugeben, zwar Einfluss nehmen, sie sagt aber noch nicht aus, dass eine solche Regelung verboten sei. Die Empfehlung schreibt weder eine Weitergabe noch eine Nicht-Weitergabe vor, sie sagt lediglich, dass beide Varianten in der nationalen Gesetzgebung zulässig sind.

Die Mängelliste des AKW Brunsbüttel wurde veröffentlicht – dazu wurde gerne gesagt, dass es über 700 Mängel sind. Was jedoch vergessen wird, ist, dass die Mängel in Schweregrade eingeteilt sind (siehe Seite 3 des Dokumentes). Keiner der Mängel ist in die höchste Stufe (Sicherheitstechnisches Defizit – umgehend zu beseitigen) eingestuft! Bei allen Mängeln handelt es sich also um fehlende Nachweise oder mangelhafte Dokumentation. Das sollte zwar auch nicht vorkommen, aber es ist weniger schlimm als das, woran ein normaler Mensch wohl bei „Mängeln“ denkt. (Da denkt man wohl eher an Löcher in Leitungen etc.) UPDATE: Die Mängel sind vielleicht weniger schlimm – es können aber auch natürlich welche übersehen worden sein. Offenbar ist es schon mehrfach zu kleineren Wasserstoffexplosionen gekommen (nicht gut, Wasserstoffexplosionen sind das, was Kernkraftwerke zerlegt, ein Kernkraftwerk explodiert nicht wie eine Atombombe, sondern „nur“ wie eine „Schmutzige Bombe„, meist aufgrund von Wasserstoff. Dieser war auch zumindest für einen Teil des Schadens in Tschernobyl verantwortlich.)

Zwar befürchten immer mehr Menschen, dass Schäuble einen Überwachungsstaat schafft – aber wenn 55% der Bürger (es gibt auch eine repräsentative Umfrage mit ähnlichen Werten) dies befürchten oder die Ideen ablehnen, heißt es, dass 45% das in Ordnung finden. Besonders erschreckend fand ich das bei Schäubles Erschießungsvorschlägen. Da wurde zwar erwähnt, dass die Mehrheit das ablehnt, dass aber viele (viel zu viele, es waren über 30%) derartig offensichtliche Verstöße gegen sämtliche Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit vollkommen in Ordnung finden, wurde vergessen. Ich finde die Zahlen alles andere als beruhigend.

Schäuble will eigene Gesetze für das Internet – eigentlich sehr ähnlich zu einer Idee, die ich hatte, nämlich das Internet als eigenes Land mit eigenen Gesetzen, Gerichten etc. zu behandeln (ich habe sie noch nicht gepostet, da ich weder genug Zeit hatte, noch die Idee ausgereift und auf mögliche Fehler überprüft war – vielleicht kommt noch was). Die Idee an sich ist nicht schlecht. Nur ist leider klar, das Schäuble damit nix gutes vorhat. Je mehr er das Internet loslöst, desto mehr momentan klar gesetzwidrige Dinge kann er dann erlauben. Die Aussage von Schäuble

Wenn wir uns jetzt als zukunftsfähige Informationsgesellschaft aufstellen wollen, benötigen wir Gesetze, die Freiheit und Rechtsstaatlichkeit auch im virtuellen Raum herstellen

ist zwar völlig richtig – aber ich glaube Schäuble nicht, dass er das will – denn „Freiheit“ und „Rechtsstaatlichkeit“ sind nun wirklich keine erkennbaren Ziele seiner Politik.

Und zu guter Letzt: Die Piratenpartei Hessen bittet um Unterstützungsunterschriften hessischer Wahlberechtigter, um bei der hessischen Landtagswahl antreten zu können. Dazu muss lediglich ein Formular ausgedruckt, ausgefüllt und per Post eingeschickt werden. Weitere Infos und das Formular gibt es auf der Seite der Piratenpartei.

The Land of the Free

2007-07-16 4 Kommentare

Wie würde es wohl bei uns ankommen, wenn offiziell unliebsame Demonstranten ihrer freien Meinungsäußerung „uneingeschränkt“ nachgehen könnten – solange sie in den dafür festgelegten Zonen bleiben? Der Zaun um den G8-Gipfel ist im Vergleich dazu harmlos – und dennoch scheint diese Praxis in den USA schon seit jahrzehnten üblich zu sein, ohne dass dies hierzulande allzu bekannt wäre. (Unter Bush wurden diese „Free Speech Zones“ in zunehmdendem Maße missbraucht)

Ein weiterer Teil des amerikanischen Rechtsstaats wurde offenbar mit dem „Military Commissions Act“ abgeschafft. Damit wird bestimmten Gefangenen der Rechtsweg offiziell verwehrt, sodass sie nicht nur ohne Prozess, sondern auch ohne das Recht, dagegen Einspruch vor einem ordentlichen Gericht einzulegen, eingesperrt werden können. Offenbar soll das Gesetz teilweise auch US-Bürger betreffen können, zumdem werden anscheinend gewisse Kriegsverbrechen (wie z. B. Folter von Gefangenen, die nicht als Kriegsgefangene gelten) straflos gestellt.

Es gibt noch andere, aber bekanntere derartige Gesetze, auf die ich nicht nochmal aufmerksam machen muss. Das größere Problem sind die, die nicht bekannt sind. „The Land of the Free“ eben…

Mir stellt sich die beunruhigende Frage: Wie viele solche Dinger gibt es in Deutschland, ohne dass sie besonders bekannt wären? Hinweise erbeten!

Mischmasch 5 – Sicherheitswahn ohne Ende

Ich war ne Woche weg und weiß nicht, wie viel Unsinn von Schäuble und Co ich dabei verpasst hab. Aber das, was ich danach noch zu Gesicht bekommen hab, reicht, um in meinem Firefox sieben Zeilen offener Tabs und 50% CPU-Last zu haben. Und für zwei Tage Schreibarbeit. Zunächst einmal kurz drei nicht-Sicherheitswahn-Dinge:

Im Blog „Besitzstandwahrer“ findet sich eine zwar ein wenig polemische, aber dennoch gute und zum Nachdenken anregende Auflistung, welche Änderungen im Bereich Wirtschafts- und Sozialpolitik es gab. Dabei wird gegenübergestellt, wie Arbeitnehmer zunehmend be- und die Wirtschaft zunehmend entlastet wurde.

Einige Unternehmen und Verbände der US-Contentindustrie haben sich zu einer sogeannten „Copyright Alliance“ zusammengeschlossen. Diese soll natürlich dazu dienen, die Interessen der Contentindustrie durchzusetzen und in Gesetze zu gießen. Zusätzlich sollen leicht beeinflussbare Jugendliche mit Propagandamaterial versorgt werden, vermutlich um sie dann als Informanten oder zumindest Unterstützer zu gewinnen, da inzwischen wohl auch die Contentindustrie gemerkt hat, dass sie ganz alleine nicht gegen die gesamte Bevölkerung ankommt. Hoffentlich wird genung Gegenöffentlichkeit entstehen, um auf das Problem aufmerksam zu machen, die Verbreitung des Propagandamaterials zu verhindern und dafür zu sorgen, dass Politiker den Willen der Bevölkerung und nicht den von Lobbyisten vertreten. Es ist zwar unwahrscheinlich, aber ich wünsche den Amis viel Glück, und falls sie es nicht schaffen, viel Spaß…

Der CDU-Politiker Geißler wird von Parteikollegen unter Druck gesetzt, weil er aus Protest gegen die Repression beim G8-Gipfel attac beigetreten ist. Hier sieht man schön, wie es innerhalb der CDU akzeptiert wird, wenn ein Politiker wirklich nach seinem eigenen Gewissen entscheidet. Sehr demokratisch. Die Begründung, dass das freie Demonstrationsrecht vom Grundgesetz garantiert werde und dafür attac nicht nötig sei, ist blanker Hohn: Genau dieses Demonstrationsrecht wird zurzeit – nicht gerade gegen den Willen der CDU – beschränkt, wo es nur geht – selbst wenn es gegen das Grundgesetz verstößt.

Im Lawblog gibt es ein Video zu sehen, auf dem Merkel eine Totalüberwachung fordert, insbesondere, um Kleindelikte wie Falschparken etc. zu verfolgen – und zwar fordert sie, dass es ohne Diskussionen eingeführt wird. Das Video soll echt sein. Ich frage mich echt, was sie sich dabei gedacht hat bzw. ob sie sich etwas dabei gedacht hat, aber ich denke der Begriff „Freiheitlich-demokratische Grundordnung“ sind ihr wohl dabei nicht eingefallen.

Der in den USA kritisierte Fluggastdatenzugriff ist jetzt offenbar in Deutschland geplant. Der unzureichend ausgestattete Zoll soll auf die Passagierdaten der Fluggesellschaften zugreifen dürfen – was genau damit gemeint ist, ist unklar, aber datenschutztechnisch korrekt wird es wohl nicht sein. Denn wenn heutzutage auf Daten zugegriffen wird, dann richtig.

Die biometischen Daten in Personalausweisen und Pässen sind nur dafür gedacht gewesen, um Fälschungen und Betrügereien zu verhindern – und nur deswegen sind sie auch durchgekommen. In der üblichen Salamitaktik wird nun versucht, sie zu einer Fahnungsmethode zu machen, indem sie zentral zu Fahndungszwecken gespeichert werden sollen. Dazu die taz und ein Kommentar von Der Große Bruder. Hier sieht man, dass aufgrund der Salamitaktik-Gefahr sämtliche missbrauchbare Maßnahmen, so sinnvoll sie sein mögen, abgelehnt werden müssen.

Der in Großbritannien ohnehin schon extrem ausgeprägte Wahn geht noch viel weiter: Inzwischen will die Polizei Drohnen einsetzen. Dabei handelt es sich um kleine Fluggeräte, die selbstständig oder ferngesteuert irgendwo hinfliegen und Fotos oder Videos machen – fliegende Überwachungskameras. So etwas war bisher nur Dystopien wie der Welt von Half-Life 2 (ob der Rest auch bald kommt?) vorbehalten. Auf dem letzten CCC-Kongress wurden die Drohnen jedenfalls vorgestellt, hier gibt es ein Video (sehr empfehlenswert, aber lang. Zum Abspielen am Besten mplayer nehmen, der kann es dann in 1.5-fach-Geschwindigkeit abspielen, Tastenkombi ALTGR+9.). Angeblich sollen die Leute sogar noch dankbar für die Überwachung sein, weil sie ja sooo viel mehr Sicherheit bietet. Sollte das wirklich stimmen, tun mir diese Menschen leid – und noch mehr leid tun mir die vernünftigen Menschen, die dafür fertig gemacht werden, dass sie auf die Frage „Wollt ihr die totale Überwachung“ nicht ein lautes „JAA!“ von sich geben.

Weiterhin sollen in Großbritannien auch von Ärzten und sonstigen Vertrauenspersonen Daten darüber gesammelt werden, wie groß die Gefahr ist, dass jemand „kriminell“ wird (in Großbritannien zählt ja inzwischen auch das Wegwerfen von Müll auf der Straße als schwere Straftat – dummerweise gibt es in London keine Mülleimer mehr, weil da Terroristen Bomben reinwerfen könnten. Da habe sogar ich meinen Müll – nachdem ich ihn eine Viertelstunde mit mir herumgetragen habe – auf die einfache Art und Weise entsorgt). Menschen sollen offenbar quasi Verbrechens-„Scorewerte“ zugewiesen werden, auf deren Basis wohl früher oder später auch präventiv gehandelt wird. Minority Report lässt grüßen. Jedenfalls würde ich inzwischen lieber in die USA oder nach Russland (da trifft es einen wenigstens „nur“ wenn man sich politisch engagiert) reisen als nach Großbritannien.

In den USA hat MySpace jetzt die Accounts von Sexualstraftätern gelöscht und die Daten den Ermittlungsbehörden gegeben. Wer einmal eine Sexualstraftat begangen hat, hat also offenbar kein Recht, MySpace zu nutzen, selbst wenn er sich gebessert hat und es nicht für weitere Straftaten nutzt. Es ist zwar die Entscheidung von MySpace, aber mal weitergedacht: Man könnte ja Sexualstraftätern den Zutritt zu Kaufhäusern verbieten. Oder zur U-Bahn. Oder man könnte sie gleich lebenslang unter Hausarrest und Totalüberwachung stellen. Oder sie gleich hinrichten. Es fängt immer im Kleinen an.

Bayern hat nun auch eine Datei für aus der Haft entlassene Sexualstraftäter. Dieses Vorhaben ist weit weniger verrückt und bedenklich als sonst: Es kommen nur rechtskräftig Verurteilte rein, eine Rückfallgefahr besteht durchaus und zudem soll der Zugriff sogar auf wenige Beamte beschränkt sein. Wünschenswert wäre eigentlich nur noch eine automatische Löschung der Daten nach einem bestimmten Zeitraum, sofern die nicht enthalten ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar setzt sich glücklicherweise gegen die Bemühungen der Contentindustrie ein, ohne Gerichtsbeschluss zu einer IP den Anschlussinhaber ermitteln zu können. Die Contentindustrie und inzwischen auch die CDU/CSU und die FDP vergleichen die IP mit einer Telefonnummer, was an sich schon falsch ist. Aber selbst ausgehend von diesem Vergleich kann man immer noch schön den Unsinn davon zeigen. Die Aussage „Die Abfrage der Bestandsdaten sei somit einer Telefonauskunft gleichzustellen“ würde nämlich bedeuten, dass die Zuordung einer IP zu einer Person genauso gehandhabt werden soll wie die Zuordnung einer Telefonnummer zu einer Person. Dies gibt es. Es heißt Rückwärtssuche und ist nur zulässig, wenn der betreffende Anschlussinhaber zugestimmt hat. Noch nicht mal, wenn man den unsinnigen Vergleich also akzeptieren würde, wäre also die Aussage richtig! Mal abgesehen davon habe ich eh die Lust, mir mein Frühstück nochmal durch den Kopf gehen zu lassen, wenn ich bedenke, dass die „Beweise“ (IP-Logs) von der Contentindustrie produziert werden und auf dieser Basis dann geklagt wird, bei eventuellen Hausdurchsuchungen von der Contentindustrie bezahlte „Experten“ die beschlagnahmten Festplatten durchsuchen – das Einzige, was fehlt, ist noch, dass sie gleich zum Gericht werden. Insbesondere bei der FDP überrascht es mich, dass sie sich eindeutig gegen Datenschutz engagiert. Das sowieso schon eher halbherzige Engagement in dem Bereich ist somit nicht wirklich ernst gemeint. Neben der Piratenparei sind wohl nur die Grünen und die Linkspartei Parteien, die den Datenschutz fördern, vieleicht noch die SPD, falls sie mal eigenständig entscheiden kann statt der CDU alles Recht machen zu wollen (wodurch sie mein Vertrauen auch verloren hat).

Die Polizei nimmt jetzt auch Geruchsproben von G8-Gegnern. Insbesondere da es sich dabei um potenzielle Opfer politisch motivierter Repressalien handelt, ist dies bedenklich. Das letzte Mal wurde diese Methode auf deutschem Gebiet in der DDR von der StaSi angewandt. Neben der beweistechnisch eher unbrauchbaren Benutzung, bei der ein Hund an einem Tatort schnüffelt und den Geruch dann mit einer Probe vergleicht, könnte man solche Proben sicher verwenden, um Hunde auf die Fährte einer Persona non grata setzen, die sich versteckt oder auch z. B. versucht, das Land zu verlassen. Wie bereits die biometrischen Daten in den Pässen gezeigt haben, sieht man, dass eine über den ursprünglichen Zweck hinausgehende Benutzung wohl stattfinden wird (Salamitaktik, siehe oben) und deswegen darf schon die Erfassung nicht stattfinden.

UPDATE: Diese Praxis wird nun breit kritisiert (außer von Herrn Schäuble und der CDU/CSU – die befürworten und verteidigen sie). Im Spiegel steht ein guter Artikel mit vielen Hintergründen (und Hinweis auf die StaSi). Für die Geruchsprobe gelten rechtlich die gleichen Vorschriften wie für Fingerabdrücke. Rechtswidrig ist sie also nicht, was allerdings nichts an meiner obigen Einschätzung ändert – die Missbrauchsgefahr bleibt! Das Lawblog schreibt auch über den wörtlich zu nehmenden „Schnüffel-staat“. Tagesschau und Spiegel schreiben darüber, dass viele Politiker diesen Unsinn ablehnen und die Polizeigewerkschaft und Schäuble und die CDU sie verteidigen. Die Welt schreibt, dass die Kritik unberechtigt sei und die Geruchsproben nur zum Vergleich mit Proben von einem Tatort dienen würden. Die Geruchsproben würden nicht archiviert. Wenn dies stimmt, wäre natürlich auch die obige Missbrauchsgefahr nicht gegeben (ob dies stimmt, stellt sich wohl nach dem G8-Gipfel heraus, ich bin gespannt…). Seltsam ist allerdings, dass diese an die Stasi erinnernden Methoden gerade gegen G8-Gegner eingesetzt werden – vieleicht zur Einschüchterung?

Wie schnell man Terrorverdächtiger wird und warum die Anti-Terror-Daten und ähnliche Datenbanken sofort abgeschaltet und gelöscht werden sollten, zeigt ein SZ-Artikel: Bei einem Dozenten kommt es zu einer Hausdurchsuchung (ergo: er steht unter Verdacht, ist aber nicht verurteilt!), dabei werden Seminarlisten beschlagnahmt. Die Studenten müssen nun befürchten, obwohl sie sich überhaupt nichts haben zu schulden kommen lassen, in einer der Anti-Terror-Datenbanken aufzutauchen, was in ihrem späteren Leben zu durchaus unangenehmen Problemen führen kann (Reisebeschränkungen, geraten leicht in Verdacht…) Dies wird von offizieller Seite zwar dementiert, aber inwieweit man sich darauf verlassen kann?

Eine andere Möglichkeit, Verdacht auf sich zu lenken, ist es, das Internet zu nutzen. Ein Telepolis-Artikel zeigt eindrucksvoll, wie bereits jetzt bloße Suchbegriffe dazu dienen können, Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen. Wenn das bereits für einen hinreichenden Tatverdacht reicht, dann habe ich echt ein Problem – für meine Geschichte 2k vs. 0 suche ich recht häufig nach den genauen Daten von irgendwelchen Waffen oder Sprengstoffen. Für dieses Posting im Golem-Forum habe ich genau die Informationen gesucht, die auch ein Terrorist haben wollte: Sprengkraft von C4 (dazu habe ich nichts gefunden) und Gewicht und sonstige Infos über amerikanische M-67 Splittergranaten. Trotzdem bin ich kein Terrorist – dennoch könnten in Zukunft solche Begriffe reichen, um eine Hausdurchsuchung auszulösen. Allein schon diese Angst stellt meiner Meinung nach eine Bedrohung des Rechtsstaats dar – es gibt sicher einige, die aus der puren (und oft nicht unberechtigten!) Angst, sie könnten in irgendwelchen Listen landen, Äußerungen oder Handlungen unterlassen. Weiterhin könnte Ziel der Aktionen in letzter Zeit auch eine Einschüchterung politisch links orientierter Menschen sein – zur Zeit kann man davon allerdings noch nicht ausgehen.

Wie rechtsstaatliche Grundsätze bei Ermittlungen ignoriert werden, zeigen diese zwei Einträge im Lawblog. Im ersten Fall wird gezeigt, wie ein Zeuge ein Kennzeichen eines Autos nicht mehr richtig weiß (der Fahrer hat jemanden angegriffen) und deswegen der erstbeste Halter eines ähnlichen Fahrzeugs mit ähnlichem Kennzeichen vorgeladen wird – und auch noch gleich in der Datenbank landet. Bei der nächsten Verkehrskontrolle wird dann halt etwas gründlicher hingeschaut, und wenn er später einmal wegen irgendwas verdächtigt wird, sieht gleich jeder „Ah, der war schon mal verdächtig“ und assoziiert das gleich mit „Wiederholungstäter“. Im zweiten Fall wird einem Zeugen ein Foto eines Verdächtigten vorgelegt und einfach nur gefragt „War er das?“ statt mehrere ähnliche Fotos vorzulegen und zu fragen „war es einer von denen?“. Letztere Methode bietet die Sicherheit, dass der Zeuge sich nicht so leicht irren kann – er weiß nicht, welcher der Beschuldigte ist, und wenn er sich nicht sicher ist, merkt er es. Wenn nämlich der Verdächtige dem Täter einfach nur ähnlich sieht, ist die Gefahr recht groß, dass bei der ersten Methode der Zeuge „Ja“ sagt. Bei der zweiten Methode ist eher ein „Ich weiß nicht“ zu erwarten, wenn der Täter nicht in der Liste ist, und selbst wenn der Zeuge eines der Fotos für das vom Täter hält – es besteht eine Chance von 60-80% (je nach Anzahl der Fotos), dass es sich dabei um das falsche Foto (eines der Vergleichsbilder) handelt. Zum Glück hat in diesem Fall der Rechtsstaat funktioniert, der „Beweis“ war wertlos und es kam zum Freispruch.

Auch andere Medien bemerken die systematische Aufhebung von Grundrechten. Zudem hält sich die Polizei meist noch nicht einmal an geltende Gesetze (Ein Polizeibeamter sagte sinngemäß: „Es gibt keine datenschutzrelevanten Dinge“!) Um dem Einhalt zu gebieten, müssten inzwischen Beweisverwertungsverbote oder zumindest eine persönliche Strafbarkeit (in Theorie und Praxis) von Beamten, die Gesetze verletzen, eingeführt werden.

Weil Schäuble mit seinem Irrsinn in Deutschland für seine Ansprüche nicht gut genug (aber immer noch viel zu gut) vorankommt, setzt er seine kranken Ideen jetzt über die EU-Ebene um. Insbesondere will er den Einsatz von Streitkräften im Inneren durchsetzen (wenn er die Bundeswehr nicht in Deutschland einsetzen kann, schickt er sie eben nach Frankreich um dort Polizeiaufgaben zu übernehmen und leiht sich dafür im Gegenzug für deutsche  Polizeiaufgaben französische Streitkräfte) Insbesondere will er wie immer eine EU-weite Totalüberwachung einführen.

Langsam wirds zu viel

2007-03-31 6 Kommentare

Langsam wird es echt zu viel, was in der Welt an Unsinn abläuft. Ich kommentiere alles nur kurz, da ich nicht die Zeit und Lust habe, ausführliche Artikel zu verfassen und anderswo schon oft alles Wichtige gesagt wurde. Wer mehr wissen will, kann die verlinkten Artikel lesen. Wer Fragen an mich hat, mehr wissen will, etwas ergänzen möchte etc.: Unten ist ein anmeldefreies Kommentarfeld.

Schäuble hat die Anti-Terror-Datei aktiviert. Damit können alle Sicherheitsbehörden auf die Daten von „Terrorverdächtigen“ zugreifen. Dinge wie Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und Privatsphäre interessieren Schäuble dabei natürlich nicht. Es würde mich interessieren, ob er wirklich mit guten Absichten handelt und denkt, für die Sicherheit in einem Rechtsstaat sei die langsame Abschaffung rechtsstaatlicher Grundsätze hilfreich, oder ob er plant, so früher oder später ihm unliebsame Meinungen mit Polizeistaatsmethoden auszuschalten. Zitat aus der oben verlinkten Heisemeldung:

In einem ersten Schritt sind in der […] Anti-Terrordatei die so genannten Grunddaten islamistischer Terrorverdächtiger enthalten. Dies sind Informationen wie Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und ­ort, Staatsangehörigkeiten, besondere körperliche Merkmale, Lichtbilder oder die „Fallgruppe“. In letzterer ist auszuführen, ob es sich etwa um ein Mitglied oder einen Unterstützer einer terroristischen Vereinigung, extremistischen Gruppierung mit Hilfsleistung für eine solche, einen Ausübenden, Unterstützer, Vorbereiter oder Befürworter terroristischer Gewalt wie Hassprediger oder eine Kontaktperson handelt. Dabei müssten „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass Berührungspunkte zum Terrorismus vorhanden seien, betonte BKA-Präsident Jörg Ziercke. Der Bäcker, bei dem sich ein Verdächtiger Brötchen hole, dürfe etwa nicht gespeichert werden.

In einem ersten Schritt? Aha, mehr ist also geplant. Unter „Hassprediger“ könnte man auch jeden auftauchen lassen, dessen Meinung Schäuble nicht passt. Der Bäcker darf vieleicht nicht gespeichert werden, aber ob das so funktionieren wird? In bereits existierenden Dateien (z. B. Gewalttäter Sport in Deutschland, No-Fly-List in den USA) stecken bereits ziemlich viele vollkommen Unschuldige ohne Bezug zu Terror und Gewalt – es würde mich wundern, wenn es hier anders sein wird. Außerdem könnte jeder, der drinsteht, nicht als „verdächtig“, sondern als „ziemlich sicher schuldig“ gelten – eine Aufhebung einer weiteren rechtsstaatlichen Grundlage, der Unschuldsvermutung. Insbesondere im Zusammenhang mit der Aufnahme von Leuten, die leichte Verdachtsmomente bieten (z. B. „Ist Muslim“) wird das wohl sehr unschöne Folgen haben. In den USA sieht man sie bereits: Viele Unschuldige werden in ihrem Leben eingeschränkt, weil wieder mal was schiefgelaufen ist.

ERGÄNZUNG: Ich hatte noch ein wichtiges Zitat vergessen. (Aus dem Heise-Artikel)

So betonte [Schäuble], dass „ein Höchstmaß an Datenschutz gesichert“ und der Datenschutz „kein Feigenblatt, sondern ein Maßanzug“ für die Anti-Terrordatei sei.

Den Eindruck habe ich zwar auch, nur verstehe ich „Maßanzug“ anders. Ich verstehe auch nicht ganz, wieso sich die Anti-Terror-Datei unter dem „Feigenblatt“ des Datenschutzes verstecken sollte, denn mit Datenschutz hat sie ja nicht wirklich was zu tun. Mit dem „Maßanzug“ kann ich aber zustimmen: Die Datenschutz-Gesetzgebung wurde wirklich „maßgeschneidert“: Wo sie störte, wurde eine Ausnahme für die Anti-Terror-Datei geschaffen. So hat Schäuble das wohl nicht gemeint. Ob er sich verplappert hat?

Das US-Department of Homeland Security (die Antiterrrorbehörde) fordert den Generalschlüssel für das Domain Name System und somit für das Internet. Dazu ist etwas Hintergrundwissen nötig. Gibt man z. B. „www.google.de“ in den Webbrowser ein, muss der Computer zuerst die IP-Adresse (vergleichbar mit einer Telefonnummer) des Servers, der die Website http://www.google.de beinhaltet, herausfinden. Dazu fragt er einen sogenannten DNS-Server „Welche IP hat http://www.google.de?“. Dieser Server holt sich die Antwort vom zentralen Server und beantwortet die Frage (stark vereinfacht) „Die IP ist 209.85.135.104“. Dann verbindet sich der eigene Rechner zu dieser IP und sendet den Befehl „Website schicken“, woraufhin der Google-Server die Website an den anfragenden Rechner schickt und dieser die Seite anzeigt. Wenn nun der DNS-Server eine andere IP liefern würde, würde der Computer nicht bei Google, sondern z. B. bei der US-Regierung nachfragen und könnte eine gefälschte Website geliefert bekommen. Um Manipulationen zu verhindern, sollen nun die DNS-Daten mit einem Schlüssel gesichert werden – und diesen Generalschlüssel will die US-Regierung, die somit zur Regierung des weltweiten Internets würde.

Die geplante EU-Verfassung soll Widersprüche zum Grundgesetz beinhalten (und könnte es eventuell so aushebeln). Insbesondere haben sich die Lobbyisten der Contentindustrie dort ausgetobt und wollen das geistige Eigentum eingetragen haben (d. h. das Urheberrecht soll in der Verfassung verankert werden) und vor allem dieses geistige Eigentum keiner Sozialbindung unterwerfen. Das Grundgesetz hingegen fordert, dass Eigentum im Sinne der Allgemeinheit genutzt wird. Weitere Elemente des Grundgesetzes stehen auch im Widerspruch mit der EU-Verfassung, die offenbar auch eine Schwächung der für die Demokratie wichtigen Gewaltenteilung enthält. Eventuell wird diese Verfassung dann von deutschen Politikern dazu missbraucht, das Grundgesetz außer Kraft zu setzen: Die EU-Verfassung steht ja darüber. Schlimmstenfalls könnte so das Bundesverfassungsgericht (im Moment meiner Meinung nach das einzige Organ, was den Rechtsstaat aufrecht erhält) entmachtet werden. Hoffentlich komme ich hier dann noch raus, bevor die Mauer gebaut wird. (Die Taktik, unvertretbare Dinge zunächst auf EU-Ebene durchzusetzen, wo sie nicht auffallen und somit niemand was dagegen unternimmt, scheint recht beliebt zu sein, siehe z. B. Vorratsdatenspeicherung und Urheberrecht)

Schäuble will dem BKA umfassende Überwachungsrechte einräumen – die Mautdaten sollen so nun zur Strafverfolgung genutzt werden (was im Mautgesetz explizit ausgeschlossen ist, um die Maut datenschutzkonform zu machen). Weiterhin sollen die Berechtigungen zum Abhören von Telekommunikation und Wohnungen ausgeweitet und eine Onlinedurchsuchung von privaten Computern (ohne Wissen des Besitzers – ein elementarer Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen!) erlaubt werden. Toll.

Wenigstens gegen die Herausgabe von eigentlich besonders geschützten Verbindungsdaten an Privatunternehmen – ohne Überprüfung durch einen Richter – und somit die teilweise Aufhebung des Fernmeldegeheimnisses protestiert jetzt wenigstens ein halbwegs einflussreicher Verband, nämlich der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco. Für einen Rechtsstaat allerdings ist es eine Schande, dass solche Ideen überhaupt in Erwägung gezogen werden. Aber die Regierung legt wohl eh keinen großen Wert darauf, den Rechtsstaat aufrechtzuerhalten.

Die Tendenz zur Überwachungsgesellschaft wird auch von den Datenschützern kritisiert.

Ausnahmsweise nicht Deutschland betreffend, aber auch unschön, ist die Sperrung aller SMS-Dienste in Kambodscha. Ich kenne den genauen Hintergrund nicht, aber offiziell geschieht dies, um eine Beeinflussung der Wähler kurz vor der Wahl und das Organisieren von „Unruhen“ zu erschweren. Ob damit allerdings nicht eher auch demokratische Proteste gemeint sind, weiß ich nicht. Jedenfalls ist eine derartige Sperre meiner Meinung nach definitiv ein Zeichen dafür, dass etwas nicht stimmt.

Zypries will möglichst schnell das Patentsystem reformieren – das Drängen auf Schnelligkeit ist oft ein Hinweis, dass etwas nicht stimmt (nicht umsonst betonen Betrüger oft die Dringlichkeit des Geschäftes). Und auch hier gibt es (natürlich gerne unter den Teppich gekehrte) Bedenken: Eventuell könnten Softwarepatente so durch die Hintertür eingeführt werden. Was daran schlimm ist? Wenn es einen nicht stört, dass nur noch Microsoft-Produkte den Doppelklick benutzen könnten und jeder Softwareentwickler ständig von irgendwem verklagt werden würde, dann nichts.

Die CDU Sachsen will „Killerspiele“ verbieten – und dazu technische Filter einsetzen. Auf gut deutsch: Das Internet zensieren (ein bei der CDU und CSU sehr beliebtes Vorhaben). Natürlich im Namen des Jugendschutzes. Meiner Meinung nach müsste der Jugendschutz eher inzwischen abgeschafft werden – so sinnvoll und teilweise nötig er auch ist, das Missbrauchspotential ist einfach zu groß. Solche Filter haben übrigens den Nachteil, dass auch Erwachsene behindert werden und sofern sie automatisch arbeiten, sie ziemlich viele harmlose Inhalte filtern, um einen Teil der unerwünschten Inhalte zu erwischen. Beruhigend ist höchstens, dass solche Filter leicht zu umgehen sind. Dennoch hat in einer Demokratie nichts zensiert zu werden.

Kinder sind besonders anfällig für Beeinflussung. Daher muss insbesondere der Schulunterricht neutral sein. Die Musikindustrie weiß das allerdings und bemüht sich deshalb, allen Kindern zu erklären, warum Urheberrecht ganz toll sei und die Musikindustrie die Künster schützt und fördert etc. (In Wirklichkeit nimmt die Musikindustrie Künstler oft ziemlich aus.) Wie neutral die zu diesem Zweck verschickten Materialien sind, kann man sich vorstellen. FairSharing warnt zwar davor, aber bringen wird es wohl nichts. Falls jemand von einem Fall erfährt, wo Material von Lobbyisten in der Schule verwendet wird: Bitte Protestbriefe an Lehrer, Schulleiter und Kultusministerium schicken und den Fall öffentlich machen. Der Musikindustrie ist ihr Ansehen relativ egal, aber hoffentlich hilft es, wenn bekannt wird, mit was für schmutzigen Methoden solche Firmen arbeiten. Die Atomlobby hat übrigens auch „Infomaterialien“ zur Atomkraft herausgegeben. Als ich sie bekommen hab, was ich in der 13. Klasse, wurde auf die Quelle hingewiesen und war schon für solche Sachen sensibilisiert – dennoch fielen mir viele der versteckten Manipulationen beim ersten Hinsehen nicht auf. Scheinbar neutral versucht die Broschüre, Werbung für Atomkraft zu machen, und dürfte sehr gut manipulieren. (Hinweis: Ich bin nicht prinzipiell gegen Atomkraft. Alternative Energiequellen sind nötig, aber Atomkraft ist immer noch teilweise besser als fossile Brennstoffe.)

Zum Schluss noch ein paar Kleinigkeiten zum US-Urheberrecht und seinen Auswüchsen: US-Schüler verklagen einen Anti-Plagiats-Dienst, weil dieser ihre Arbeiten speichert, und nachdem Viacom Google wegen Urheberrechtsverletzungen auf Youtube verklagt hat, wirft der Anwalt von Google Viacom schon fast Terrorismus vor:

Viacoms Klage ist ein Angriff auf die Art, wie Menschen im Web kommunizieren – und auf die Plattformen, die es ihnen erlauben, sich das Internet zu Eigen zu machen.

Musikindustrie (RIAA) unter der Gürtellinie

2007-03-25 1 Kommentar

Die Musikindustrie verklagt gerne mal jemanden, der angeblich und den eigenen Beweisen zufolge in Peer-to-Peer-Netzen illegal urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet hat. Da die einzigen „Beweise“ von der Musikindustrie stammen, sind diese oft zweifelhaft. Dies ist der Musikindustrie jedoch relativ egal, da die Betroffenen meist auf eine „freiwillige“ Einigung eingehen und es somit nicht dazu kommt, dass ein Richter entscheiden muss/kann und die „Beweise“ ablehnen könnte. Dummerweise scheinen die „Beweise“ wohl teilweise fehlerhaft zu sein, denn teilweise waren die Beklagten tot, hatten keinen Computer, konnten mit selbigem nicht wirklich umgehen etc. Eines der Opfer hat zurückgeschlagen und die RIAA (also die US-Musikindustrie) mit einer Gegenklage erfreut. Die RIAA ist bereits dafür bekannt, dass sie recht skrupellos vorgeht (ein Todesfall in der Familie ist ja noch lange kein Grund, mit dem Klagen aufzuhören – auch nicht, wenn der Tote der Urheberrechtsverletzer war).

Nun geht der Fall in eine weitere Runde: Die RIAA fordert, dass die zehnjährige Tochter der wehrhaften Beklagten vor Gericht als Zeugin gehört wird, und zwar nicht schonend per Videokonferenz oder Telefon, nein, direkt im Gerichtssaal. Insbesondere letztere Forderung weckt in mir den Verdacht, dass die RIAA sich einfach nur mit Mafia-Methoden rächen will, weil ihr Opfer sich auch noch gewehrt hat, und dazu auch noch ein zehnjähriges Mädchen benutzt. Ich hoffe, dass das eine Gegenklage setzt (ich wette, das US-Recht hält da ein paar nette Dinge bereit, auf die sehr hohe Strafen stehen), und ich hoffe, dass der Fall sehr öffentlich wird – und dass jemand von den Verantwortlichen in den Knast wandert, falls sich herausstellt, dass es sich wirklich um eine Abschreckungstaktik gehandelt hat. Bei diesem Verhalten fallen nicht nur mir, sondern offenbar auch den Teilnehmern im zugehörigen Heise-Forum primär Stichworte wie Kindesmisshandlung, Erpressung, Mafia etc. ein.

Der Fall liegt offenbar übrigens schon ca. 3 Jahre zurück – da wird sich die Zeugin sicher an seeehr viel erinnern. Das Vorgehen der RIAA ist zwar unter aller Sau, aber offenbar nichts neues: Wenn die Eltern nicht drangekriegt werden können, dann eben die Kinder.

Hoffentlich verreckt die Musikindustrie an ihrem Verhalten.

Aprilscherz in echt

Wenn man heutzutage Nachrichten liest, denkt man, dass 1. April sein muss. Allerdings scheint der Unsinn, der da steht, leider bittere Realität zu sein. Die geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nimmt widerwärtige Ausmaße an, anscheinend beinhaltet der über 200-seitige Entwurf unter anderem den Plan, von Internetprovidern zu verlangen, dass E-Mail-Adressen nur gegen Vorlage und Registrierung des Personalausweises eingerichtet werden dürfen, siehe Heise. Außerdem sollen auch noch andere Nettigkeiten darin versteckt sein. So habe ich gelesen, dass die Regelungen zu Hausdurchsuchungen evtl. gelockert werden könnten (konnte das aber noch nicht überprüfen). Im Heise-Forum diskutieren einige schon über das Widerstandsrecht aus Art. 20 des Grundgesetzes (wie gesagt, zum Glück nur im Heise-Forum, aber in ein paar Jahren ist es vieleicht hier wirklich so weit).

Eine weitere derartige Meldung ist diese Spiegel-Online-Meldung: Dafür, dass ein Liebespaar im Flugzeug allzu heftig geknutscht und geschmust hat und das auf Aufforderung des Flugbegleiters nicht unterlassen wollte, sondern mit „Konsequenzen“ gedroht hat, drohen ihm nun 20 Jahre Haft – „wegen Widerstandes gegen einen Flugbegleiter und Bildung einer kriminellen Vereinigung“. Vereinigung vieleicht – aber kriminell? Wenigstens ist das in den USA.

Auch sonst sind die Nachrichten alles andere als beruhigend, aber das sollte wohl jeder selbst sehen: Abschaffung der Demokratie durch Einführung von leicht manipulierbaren intransparenten Wahlmaschinen, Aufhebung von Datenschutz und Unschuldvermutung und und und. Ich glaub ich richt gleich ein Spendenkonto für mich ein – damit ich so viel fressen kann wie ich kotzen muss. Kann mir jemand ein gutes Land zum Auswandern empfehlen? (Nein, nicht die USA, das Land der Freiheit mit ihrem USA PATRIOT Act, Folter, Guantanamo und Geheimgefängnissen…)