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Über die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts (Art. 20 Abs. 4 GG)


Artikel 20 des Grundgesetzes (Hervorhebung von mir):

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Diese Regelungen wurden als „Beruhigungspille“ eingefügt, als die Angst bestand, die Einführung der Notstandsregelungen würde eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Doch was sind diese Regelungen wert?

Zunächst einmal scheinen sie sehr wichtig zu sein, denn sie geben dem Widerstand gegen eine Diktatur eine gesetzliche Grundlage und tragen sicher auch dazu bei, dass ein Mensch, der überlegt, Widerstand zu leisten, eine eindeutige Rechtfertigung dafür hat. Allerdings stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis aussieht. Dazu sind mehrere Szenarien denkbar:

a) Die Gerichte arbeiten noch vernünftig. Jemand, der Widerstand leistet, kann also die Gerichte benutzen, um zu seinem Recht zu kommen, daher ist sein Widerstand nicht vom Widerstandsrecht des Grundgesetzes gedeckt. Wenn er sich also darauf beruft, wird das Gericht dies – dem Gesetz entsprechend und korrekterweise – ablehnen und ihn verurteilen. So weit, so gut, das ist noch in Ordnung. Kommen wir zum zweiten, interessanteren Szenario:

b) Es herrscht ein totalitärer Staat, die Gerichte sind zum hörigen Handlanger der Staatsmacht verkommen. Der Widerständler beruft sich vor Gericht auf das Widerstandsrecht, diesmal berechtigterweise. Allerdings ist das Gericht nicht mehr rechtsstaatlich, es lehnt eine Anwendbarkeit des Widerstandsrechts ab und verurteilt den Widerständler wegen Terrorismus oder ähnlichem. War wohl nix.

c) Es herrscht Schäubles Utopie. Der Widerständler bekommt kein Gericht zu sehen und wird gleich erschossen oder zumindest unter menschenunwürdigen Bedingungen in irgendeinem Lager interniert.

Wie man sieht, ist das Widerstandsrecht im Falle einer funktionierenden Justiz nicht anwendbar und im Falle einer nicht funktionierenden Justiz wertlos. Es ist also ein schönes Schmuckelement in der Verfassung, direkten praktischen Nutzen hat es nicht.

Der einzige Effekt, den es haben kann, ist eine Ermutigung zum Widerstand und eine moralische Stütze und Rechtfertigung für den Widerstand leistenden selbst. Zudem kann es noch helfen, nach Ende eines totalitären Staates vor vernünftig arbeitenden Gerichten Unrechtsurteile aufzuheben – was aber den Toten gar nicht mehr und den zu Unrecht lange eventuell unter Folter internierten auch nicht sehr hilft.

  1. 2007-07-14 um 13:43 GMT+0000

    Ich halte dagegen: „Über den Wert des Widerstandsrechts“
    http://feynsinn.org/?p=531

  2. 2007-07-26 um 10:15 GMT+0000

    Am 22. September findet in Berlin eine Demo gegen den Überwachungswahn statt. Treffpunkt für die neue Demo (ist schon die vierte) ist am 22.9. um 14:30 Uhr am Pariser Platz vor dem Brandenburger Tor unweit vom Reichstag.
    Also nicht nur meckern sondern sich aktive beteiligen ! Also macht mit… ;-)

    http://www.freiheitstattangst.de/

  3. Sebastian Knoth
    2008-12-13 um 14:26 GMT+0000

    WENN das Gesetz Nicht werlos ist, dann müsste sich der Schäuble sich mal die Konsequenz vor Augen halten:

    Ich und jeder anderer dürften ihn töten (andere Abhilfe ist nicht möglich das BVG ist ja „gleichgeschaltet“), weil er versucht die freiheitlich demokratische Grundordnung nicht nur auszuhebeln, sondern auch zu mißbrauchen. Hier greift jetzt schon Artikel 20 GG Abs 4, jetzt in diesem Augenblick!!!

  4. Jan
    2008-12-13 um 18:48 GMT+0000

    @Sebastian Knoth:
    Deine Meinung, das BVerfG (ich nehme an du meinst das Bundesverfassungsgerich) sei „gleichgeschaltet“, teile ich nicht. Die Pendlerpauschalte wurde vor kurzem kassiert, und zwar rückwirkend, obwohl das ziemlich große Kosten verursacht. Ein schönes übrigens Beispiel wo ausnahmsweise nicht die anderswo übliche „Eigentlich müssten wir hier ein anderes Urteil sprechen aber die Folgen wären zu groß“-Justiz angewendet wurde.

    Auch Schäubles Luftsicherheitsgesetz ist vom BVerfG für nichtig erklärt worden. Die Vorratsdatenspeicherung wurde in einer vorläufigen Entscheidung eingeschränkt und wird hoffentlich demnächst kassiert, wenm das Gericht sieht wie sie trotz der Einschränkungen massiv missbraucht wird.

    Der Aussage, dass Schäuble derzeit bemüht ist, die FDGO und das GG zu zerlegen, kann ich aber leider voll zustimmen. Die CDU bewegt sich in meinen Augen hart an der Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit, indem sie solche Äußerungen nicht nur toleriert, sondern sogar unterstützt.

    Dennoch möchte ich nochmal deutlich machen, dass aufgrund durchaus halbwegs (wenn auch sehr langsam) funktionierender Gerichte meiner Meinung nach die Vorraussetzungen von Art. 20 Abs. 4 GG nicht gegeben sind und Schäuble somit kein „Freiwild“ ist.

  5. Hildegard Jansen
    2009-01-19 um 23:59 GMT+0000

    Das Recht auf den Generalstreik sowie der Volksentscheid sind leider immer noch „Fremdwörter“ in Deutschland. Damit fehlen z.B. zwei wirksame Instrumente, um gegen die teilweise verfassungswidrigen Gesetzesbeschlüsse vorzugehen.

  6. 2009-06-21 um 11:31 GMT+0000

    Dein Artikel wird wohl wieder richtig aktuell werden, wenn es so weiter geht

  7. malwasanderesdenken
    2010-06-14 um 00:58 GMT+0000

    Welchen Wert „man“ Art. 20 Abs. 4 GG erkennt man doch ganz leicht am Waffenrecht, dass dem fragwürdigen Grundsatz folgt „so wenig Waffen wie möglich im Volk“ (damit Verbrecher und Staatscheren sicherer arbeiten können) während sich die Herrschaften Politiker ganz nach Orwells Farm der Tiere in § 55 WaffG von den Vorschriften, die sie dem gemeinen Volk verordnen ausnehmen.

    Wenn unsere Politiker und Ministerialbeamten wollten, dass das Widerstandsrecht auch materiell von Bedeutung wäre, dann müßten sie dem Volk auch die Mittel dieses durchzusetzen zubilligen und nicht noch extra verbieten.

    • Tron2014
      2015-07-10 um 00:47 GMT+0000

      Wie sieht es in diesem Fall aus? Da stellt sich einer der führenden Politiker Deutschlands vor die Kamera und erklärt alle Deutschen als Nazis und zim Glück vermehren sie sich ja nicht mehr großartig. Habt ihr Kinder? Also Nazibabys in seinen Augen!

  8. verfassungseid
    2011-09-12 um 14:01 GMT+0000

    Man muss dazu auch den geschichtlichen hintergrund betrachten.
    Im 2 Weltkrieg haben viele Militärangehörige keinen Wiederstand geleistet weil sie auf die Person Adolf Hitler vereidigt wurden und aufgrund ihres Ehrenwortes sich diesem verpflichtet fühlten und wiederstandsmassnahmen unterliessen. „wir haben ja einen eid geleistet“
    Heutzutage werden Staatsdiener auf die Verfassung vereidigt, ein entsprechendes Ehrgefühl zur Pflichterfüllung des Eides stünde also nicht in konkurrenz dazu wiederstand zu leisten sondern würde das Ehrgefühl in der Pflicht zum Wiederstand bestärken.

    Das es sich um eine eher Moralische klausel handelt, bleibt natürlich zu hoffen. Allerdings ist eine Moralische klausel sein oder eine Beruhigungspille.

    Solange es Menschen dazu bewegt wiederstand zu leisten, wenn es die Umstände erforderlich machen, was ich nicht natürlich nicht hoffe, erfüllt sie ihren zweck.

  9. Brothan
    2011-09-14 um 22:41 GMT+0000

    Die Wertlosigkeit des Widerstandsrechts nach Art. 20 Abs. 4 GG ergibt sich nicht aus der im Fall des Falles nicht funktionieren den Gerichtsbarkeit. Denn Art. 20 Abs. 4 ist ja gerade das bedingte Wiederaufleben des Federechts – also eines Rechtssystems, das ohne staatliche Gerichte und staatliches Gewaltmonopol funktioniert. Die Wertlosigkeit liegt darin, dass der Masse des Staatsvolks, obwohl die herrschende Regierungform eine Demokratie (Volksherrschaft) sein soll, von den effektiv herrschenden Personen seit Jahrzehnten die Mittel vorenthalten werden (natürlich nur zum eigenen Schutz des Volkes), den Volkswillen auch notfalls gegen den administrativen Staat durchsetzen zu können – also auch, um vom Widerstandsrecht Gebrauch machen zu können.

    Mao hat völlig zutreffend festgestellt, dass die politische Macht in den Läufen der Gewehre liegt. Für eine echte Demokratie müßte es daher heißen: „Ein Bürger, eine Stimme, ein Gewehr!“ Solange das Widerstandrecht des Art. 20 Abs. 4 GG kein eigenständiges waffenrechtliches Bedürfnis zum Besitz effizienter Schußwaffen und sich im kampfmäßigen Umgang mit diesen zu üben begründet, ist das Widerstandsrecht wertlos, da es vom Volk nicht durchgesetz werden kann.

  10. 2011-10-27 um 22:36 GMT+0000

    Ha,ha,ha, jedem Bürger ein Gewehr, nun kommen sicher gleich die Gutmenschen mit dem, was dann alles passiert. Die möchte ich bitten, vorher kurz einmal auf die Schweiz und auf Österreich zu schauen, ehe sie von der Gefahr schreiben.

    Genau dies, jeden Bürger seine Waffe und harte unnachgiebige Gesetze, ohne Ansehen der Person, jeden hart zu bestrafen, der die Waffe missbraucht.

    Ich denke, das gibt mehrere Vorteile.
    Politisch muss man vorsichtiger sein, die Volksmeinung achten, denn das Volk stellt dann eine Macht dar.
    Die Gewaltkriminalität würde sicher zurückgehen, da die Großmäuler sich scheuen würden, wenn sie mit einer Waffe bei anderen rechnen müssten. Die harten Gewaltverbrecher würde es weiterhin nicht abhalten, die blieben wie heute.
    Die Bürger/innen würden mehr Selbstbewusstsein entwickeln und nicht ergeben alles der Staatsmacht hinnehmen.

    Nun bin ich aufgewacht, es war leider nur ein schöner Traum vom mündigen Bürgertum.

  11. 2012-02-03 um 11:22 GMT+0000

    Die Wertlosigkeit des Art. 20, Abs.4,GG muß erst mal noch herausgefunden werden.
    Es gleicht einer unbegrenzten Blauäugigkeit – oder typisch deutscher Obrigkeitshörigkeit – wenn die Empfehlung zu Deutschen Gerichten zu lesen ist, wie: „Die deutschen Gerichte arbeiten noch vernünftig“
    Gerade die Zeitgenossen steuerbezahlter u. steuerpensionierter Robenträger der Justiz bis hin zu den Rotröcken in Karlsruhe, eines unkontrollierten Staates im Staate, sind es doch, die Recht und Grundgesetz – insbesondere zu Gunsten der Finanzwirtschaft – zum Schaden der Bürger beugen – und längst schon das Grundgesetz nur für eine gewisse Schicht der Bevölkerung anwenden!! Die Demokratische Grundordnung dieses so genannten Rechtsstaates längst nicht mehr vorhanden ist!! Beweise: unter http://www.kalle-koch.de
    P.S.: Aus diesem Grunde werde ich u.a. mich dem Zensus 2011 – gemäß Art.20, Abs.4,GG – total verweigern!

  12. Anonymous
    2012-08-06 um 18:22 GMT+0000

    Gebe dir eigentlich recht bei deiner Ausführung. Nur laß mal die „Verfassung“ weg, und ersetze sie durch „Grundgesetz“.

  13. Thor Johannson
    2012-08-30 um 16:00 GMT+0000

    So viel zum Widerstandsrecht § 20 GG

    Pressemitteilung der sächsischen Zeitung!

    Verwerfung der Berufung und der Revision im Fall der Bedrohung gegenüber einer Landtagsabgeordneten!

    Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bautzen verwarf am 24.1.2012 die Berufung des Angeklagten. Er hat daher 40 Tagessätze zu 15,- Euro Strafe wegen Bedrohung zu zahlen, 600 Euro!

    Der Staatsanwalt plädierte zuvor auf Freispruch.

    Dieter D. sah sich aufgrund Medieninformation und Interviews der fraktionslosen Abgeordneten im niedersächsischen Landtag Christel Wegener., die die DDR, die Mauer und die STASI wieder haben wolle, dazu berechtigt, dies zu verhindern und stützt sich dazu

    auf das Widerstandsrecht aus Artikel 20 Grundgesetz. Christel Wegener ist eine ehem. Abgeordnete Der Linken und ehem. Mitglied der DKP.

    Im August 2011 versandte er eine E-Mail an Frau Wegener und gab dieser zu verstehen, wenn sie tatsächlich die DDR, die Mauer und die STASI wieder haben wolle und dies nur ansatzweise versuchen würde, in die Tat umzusetzen, würde er bei ihr erscheinen und sie persönlich töten!. Nach seinem Verständnis war dies nur eine Ankündigung für den Fall, dass Frau W. tatsächlich ihre Aussagen umsetzen wolle.

    Die Kammer folgte nicht der Argumentation des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft.
    Nach Auffassung der Kammer hat hier keine erlaubte politische Auseinandersetzung mehr stattgefunden, sondern der Angeklagte hat sich zur Durchsetzung seiner Meinung eines nicht erlaubten Mittels bedient, nämlich einen anderen konkret den Tod in Aussicht gestellt und sich damit strafbar gemacht im Sinne einer Bedrohung gemäß § 241 StGB. Der Staatsanwalt hat nach der Verhandlung Herrn D. geraten,
    in Revision zu gehen.

    Das Urteil kann noch mit dem Rechtsmittel der Revision zum Oberlandesgericht Dresden angegriffen werden.
    Der Angeklagte ging vor dem Oberlandesgericht Dresden in Revision.
    Die Revision wurde vom Dresdner Oberlandesgericht am 25.5.2012 verworfen.

    1154,00 Euro und Rechtsanwaltkosten in höhe von 215 Euro kommen nun auf den Hartz IV Empfänger
    zu!

  14. Francois Decarlie
    2012-09-01 um 16:59 GMT+0000

    Jetzt ist es so weit, dass sich die Dinge um GG Artikel 20.4 klären.
    Die Regierung hat den ESM als Völkerrechts-Gesetzentwurf durch alle Verfassungsgremien gebracht. Von über 30.000 Klägern wurde das BVerfG in Karlsruhe angerufen, welches am 12.Sept.2012 vorläufig oder abschließend darüber entscheidet.
    Der Euro-Stabilitäts-Mechanismus (dauerhafter Rettungsschirm – ESM) sichert seinen Gouverneuren – Politikern sowie Mitarbeitern unwiderrufliche Immunität und Privilegien, die allgemein als verfassungswidrig gesehen werden. U.a. wird auch die unwiderrufliche Zahlungspflicht aller Teilnehmer (auf Anforderung) nicht akzeptiert.
    Sollte das Verfassungsgericht, wie von der Regierung erwartet und vielerorts befürchtet, ESM durchwinken, ist die letzte Hürde gefallen und GG 20.4 wird für jeden Bürger möglich.
    Da ist aber noch der Lissabon-Vertrag, der in der Regel schon nicht mehr eingehalten wird, der auch die Todesstrafe verbietet. Ausnahmen sind Krieg, Aufstand und Aufruhr, so dass darüber in Deutschland die Todesstrafe eingeführt wird und bei GG 20.4 zur Anwendung kommen kann^^ siehe auch : http://www.youtube.com/watch?v=29eTRNSYekQ&feature=share&list=PL1C522F87D3C4DE88

    Obwohl die Richter in besonderer Weise dem Grundgesetz verpflichtet sind, sehen sie sich eher als Erfüllungsgehilfen der Obrigkeit, die mit ESM jedoch einen Anschlag auf unser GG und Demokratie führt^^

  15. Joschi
    2012-11-19 um 06:29 GMT+0000

    Es ist doch schon soweit wie es in „b“ beschrieben wurde.
    der paragraph “ alle gerichte sind staatsgerichte“ wurde mit dem bereinigungsgesetz ersatzlos gestrichen.
    Deshalb hat das volk auch keine rechte mehr auf : das recht eines staatlichen Richters.
    wir haben nur noch scheingerichte,mitlerweile sollte jeder mitbekommen haben da wir kein souveräner staat sind.

  16. von Fugler Karl Michael
    2013-01-02 um 16:48 GMT+0000

    Unter dem Widerstandsrecht (Art.20 GG) eine Verfassungsbeschwerde zu verstehen, ist ein Trugschluss! So lange, wie sich das Bundesverfassungsgericht damit rühmt, gerade eben einmal nur 2% von weit über 30.000 jährlich eingehenden Verfassungsbeschwerden anzunehmen, bedeuten diese 2%, dass gerade einmal nur ca. 600 Verfassungsbeschwer-den, von dem BVG angenommen werden. Die restlichen 29.600 Verfassungsbeschwerden sollen angeblich in einem Register abgelegt werden. Wie viele schamlose und skandalöse Urteile von diesen 600 Verfassungsbeschwerden letztendlich Erfolg haben und nach welchen Kriterien diese 600 Beschwerden angenommen werden, verschweigt das BVG.

    Darum sollte man sich die Zeit sparen, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen. Das Leben ist zu kurz und man ist zu lange tot, um seine Zeit mit einer Verfassungsbeschwerde zu vergeuden. Solange das BVG nicht wenigstens 97% der Verfassungsbeschwerden annimmt, solange wird weiter willkürlich Recht gebeugt werden.

    Das Einzige was hier im Wege des Widerstandsrechtes helfen kann, wären organisierte Protestaktionen vor den entsprechenden Gerichten.
    Scorpion51

  17. 2013-02-14 um 15:37 GMT+0000

    Zwei Hinweise:
    1. Wenn der Widerstandsfall nach Art. 20 Abs. 4 GG eintritt, dauert der Widerstand so lange an, bis entweder „jeder, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“, unschädlich gemacht, beseitigt worden oder schlicht tot ist oder wieder andere Abhilfe möglich wird. Gerichte spielen dabei überhaupt keine Rolle!
    2. Wer zum Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG greift, ist der Souverän, der Demos, das Volk i.e.S.d.W. nach Art. 20 Abs. 2 GG. Alles, was bis dahin Staat war, ist in diesem Moment de facto abgeschafft und harrt der Neuerstehung im Sinne einer besseren Zivilgesellschaft mit „rebellischer Demokratie“ (Miguel Abensour)!

  18. Benjamin
    2014-03-10 um 06:39 GMT+0000

    Schmuckelemente der Verfassung? Deutschland hat keine Verfassung, Deutschland ist noch immer besetz.

  19. EuroTanic
    2014-04-03 um 16:11 GMT+0000

    In einem totalitären Staat habe ich das Recht mein Leben auch mit Gewalt zu verteidigen. Also erschiesse ich die Richter, bevor die mich erschiessen können. Das ist mein Wiederstandsrecht.

    • Johan Thorson
      2015-03-27 um 16:11 GMT+0000

      Dein Recht auf Widerstand bezieht sich darauf, dass Menschenrechte Vorrang zu Staatsrechte haben. Nenn‘ mir ein totalitären Staat, der Menschenrechten Vorrang gibt.

      Es sei denn, du wolltest schreiben: „_Auch_ in einem totalitären Staat habe ich das Recht mein Leben mit Gewalt zu verteidigen.“

  20. 2015-07-15 um 12:24 GMT+0000

    Hier eine Probe aufs Exempel: https://sapereaudebrd.wordpress.com | https://sapereaudebrd.files.wordpress.com/2015/07/1-bvr-2937_14.pdf .

    Bleibt nur noch zu entscheiden, welches Szenarium gegeben ist :)

  21. Bad Gun
    2015-11-30 um 01:08 GMT+0000

    Hay , alles sehr gut alalysiert. ABER.
    Du eierst immer an der Justiz rum. – wenn der §20/4 gilt, dann gilt auch keine Justiz mehr – dann ist „Ende Gelände“ – dann ist Wiederstand mit Waffen erlaubt – also KRIEG

    • Stefan
      2016-02-29 um 12:41 GMT+0000

      Nun,

      außer als Placebo-Kompensation für die Notstandsgesetzgebung, ließe sich Art 20 Abs. 4 GG auch noch zur Legalisierung des Tyrannenmords nutzen. Der Tyrannenmord lässt sich nicht bzw. nur sehr schwer unter die Vorschriften über Notwehr und Notstand subsumieren.
      Es wäre also nicht zwingend mit (Bürger-)Krieg zu argumentieren. Eine allgemein akzeptierte, gewaltsame Absetzung der Regierung käme auch in Betracht, ohne dass gegen die Putschisten anschließend strafrechtlich vorgegangen werden müsste, wenn man die Aufrechterhaltung des Rechtsstaats will. Praktisch stehen dem natürlich die Vorschriften des WaffG und des KWKG entgegen (Dem Volk das bedingte Recht zum Putsch einräumen, aber die Mittel und die Ausbildung dazu unbedingt zu entziehen). Ein Schelm, der hier Böses denkt, und sei es auch nur durch die zeitliche Nähe von Art. 20 Abs. 4 GG und dem WaffG!
      Glückliche, freie Schweiz! Noch werden den Schweizern, die Wehrdienst leisteten, nur die Verschlüsse für die Sturmgewehre weggenommen (was praktisch sinnlos ist, weil jeder Verschluss eines PE90 problemlos ins StGw 90 passt). Aber durch den Schengenbeitritt wird die EU-Kommission die Schweizer auch noch wehrlos bekommen.

  22. Caroline Renner
    2016-07-06 um 16:30 GMT+0000

    So ein Quatsch…

    Die Gerichte arbeiten bereits NICHT MEHR RECHTSSTASTLICH UND KORREKT.

    Dafür ist das Gesetz da.

  1. 2007-07-14 um 11:05 GMT+0000
  2. 2009-06-19 um 18:54 GMT+0000
  3. 2011-02-16 um 17:16 GMT+0000
  4. 2012-06-10 um 08:48 GMT+0000
  5. 2012-07-09 um 11:24 GMT+0000
  6. 2016-01-05 um 23:10 GMT+0000

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